Erpressung und Nötigung mit „Haftstrafe“ führen nach 3 Stunden Verhandlung zur Berufungsrücknahme

Zur Verhandlung dieses UNRECHTS-Urteils des Richters Behl vor dem LG Würzburg, 13.30 – 16.30 Uhr.:
Urteil Richter Behl, AG Würzburg, asoziale Rechtsanwältin, die Kindesentfremdung mitzuverantworten hat, fühlt sich „beleidigt und „genötigt“…. 101 C 912 Js 16515/13 u.a.

Dass Richter Behl bei Urteilsfindung „strafverschärfend“ zu meinen Lasten auf ein Urteil Bezug nimmt, in dem er selbst als Geschädigter geführt wird, konnte nicht geklärt werden, weil laut Vorsitzende Richterin die Akte nicht zugestellt wurde…?

…..Noch unter dem direkten Eindruck der eben stattgefundenen Hauptverhandlung gegen mich wegen „Beleididgung“ vor dem LG Würzburg nur ein kurzer Sachstandsbericht:

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Die Vorsitzende Richterin Susanne Krischker macht bereits früh deutlich, dass absolut nichts was ich heute vorbringe, an einer „Verurteilung“ etwas ändern werde. Weder die dargelegten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Klassifizierung als Schmähkritik noch die Geltendmachungen, dass die einmalige „Verwendung“ einer Formalbeleidigung in einem Schriftsatz vom September 2013 ein Versehen war und es eine „fahrlässige“ Beleidigung nicht gibt (vgl. hier: http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Peinliche-Panne-fuer-Augsburger-Staatsanwalt-id4093111.html) würden daran etwas ändern.

Ein Befangenheitsantrag hierauf wird nach kurzer Beratung der Richterin mit ihren zwei Schöffen als „Verschleppungsversuch“ meinerseits vom Tisch gewischt.

Keine Rolle spielte auch die Tatsache, dass Parteienäusserungen in nichtöffentlicher Verhandlung schwerlich einer strafrechtlichen Geltendmachung als Beleididung – und schon gar nicht als „versuchte Nötigung“ einer Partei zur Last zu legen sind.

Es bestätigte sich einmal mehr das, was ich seit 12 Jahren erlebe: die bayerische Justiz schafft sich ihr eigenes „Recht“. Es wird gebogen, ausgeblendet, unter Druck gesetzt.

Die „Zeugin“/Opfer Dr. Gabriele Hitzelberger log ungeniert. Auch die Tatsache, dass sie unter falschen Angaben im April 2014 bei Google die Löschung von besagten Beiträgen auf meinem Blog beantragt hat, was Google nicht zur einer Löschung sondern zu einer Veröffentlichung veranlasste, ließ Richterin und Staatsanwalt Gebhardt (phonetisch) nur unisono fragen, welche „Frage“ ich denn nun an die Zeugin habe:

https://www.chillingeffects.org/notices/1763254

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Als nach rund 3 Stunden der Hinweis der Richterin kam, was bei mir als klare DROHUNG ANKAM, dass im Urteil eine Haftstrafe gegen mich verhängt werden könne, gab ich dem über drei Stunden aufgebauten Druck nach und folgte dem „ultimativen“ Rat der Richterin, die Berufung zurückzunehmen!

Ich empfand dies wie auch geäußert als Erpressung und sagte mindestens zehn Mal, dass ich einzig aufgrund des hier aufgebauten Drucks die Berufung zurücknehme. Missverständnis ausgeschlossen!

Dies hier soll keine Abrechnung werden sondern nur ein aktueller „Stimmungsbericht“ – es folgt weiteres. Es geht hier auch nicht um diese Posse sondern wie genannt um einen fortlaufenden JUSTIZSKANDAL und die Behandlung und das Verhalten der bayerischen Justiz gegenüber Geschädigten, Bürgern, Rechtsuchenden.

Zu loben ist die Langmut, die die Richterin zeigte, wohlwissend offenkundig, welche Emotionen hier im Spiel sind. Auch die Aussage, dass „es nicht immer aller schlecht mit mir meinen“ kam durchaus an. Das habe ich auch nie behauptet – es geht jedoch um sehr viel mehr als um das Verhalten einzelner Personen in immer nur ausschnitthaften Begegnungen unter stets den gleichen Vorzeichen und meiner Person als PARIA/Angeklagter/“Querulant“ etc. – das Kunststück, die massive Vorgeschichte und die massiven Verfehlungen und Verbrechen von Justizangehörigen gegen mich zu ignorieren gelingt nicht. Kindesentzug, Existenzvernichtung und Freiheitsberaubung in dieser Form lässt sich nicht ausblenden….!

Als ich am Ende Morddrohungen verlas, die ich anonym zugesandt bekam, um die Löschung meines Blogs zu erzwingen und denen die Staatsanwaltschaft nicht nachgeht, waren nur noch betroffene Gesichter zu sehen!

Der Kern für mich ist weiter der fortlaufende Kindesentzug/Ausgrenzung auf Grundlage einer am 15.12.2003 gegen mich mit falscher Eidesstattlicher Versicherung beantragten „Gewaltschutzverfügung“ durch Rechtsanwältin Kerstin Neubert und die gegen mich begangenen Verbrechen im Amt insbesondere durch die Staatsanwaltschaft Würzburg, die seit 2004 ausschließlich gegen mich agiert! Herr Gebhardt, der Sitzungsvertreter heute kann da zugestandenermaßen nichts dafür….die Beschuldigten sind im Blog benannt und die Namen fielen auch heute wieder in öffentlicher Verhandlung.

Ps.: ein Schöffe wollte eine Frage stellen, was von der Richterin unterbunden wurde. Zwischenzeitlich wurde mir mitgeteilt, dass das ein Revisionsgrund sei.

63 Gedanken zu „Erpressung und Nötigung mit „Haftstrafe“ führen nach 3 Stunden Verhandlung zur Berufungsrücknahme

  1. Hier der Artikel – ich bin froh, dass auch andere den Prozess verfolgt haben:

    https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Beleidigungen-Justizopfer-Rechtsanwaeltinnen-und-Rechtsanwaelte;art735,8902971

    AUSZÜGE:

    „Ex-Polizist nennt Anwältin „asoziale Drecksau“

    Manche halten ihn für einen Querulanten. Er selbst sieht sich Justizopfer. Nun steht der Mann wieder mal vor Gericht. Es geht um Beleidigung.

    Es ist eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Würzburg, in der ersten Instanz wurde der einschlägig vorbestrafte 46-Jährige zur Zahlung von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt 1800 Euro, verurteilt. Der Grund: Der Würzburger hatte eine Rechtsanwältin unter anderem als „asoziale Drecksau“ bezeichnet.

    Am Landgericht will die Vorsitzende wissen, was das Ziel der Berufung des Angeklagten ist. „Ein Freispruch“, antwortet der Mann, der sich seit Jahren von der Justiz zu Unrecht verfolgt fühlt.

    Bis 2002 war der 46-jährige Polizist in Baden-Württemberg. Dann kündigte er seine Anstellung auf Lebenszeit. Er habe eine Familie gründen und Hausmann werden wollen, sagt er. Nach mehreren Disziplinarverfahren habe man sich mit ihm vergleichsweise auf eine Kündigung geeinigt, sagt sein Dienstherr. So steht es auch in einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts aus dem Jahr 2006.“….

    ….„Sie arbeiten für eine Behörde, die Verbrechen vertuscht.“

    Angeklagter im Prozess zum Staatsanwalt

    ….“Die Richterin gibt sich Mühe, dem Angeklagten, der ohne Anwalt auftritt, das zu erklären. „Ich habe Verständnis für Ihre Situation“, sagt sie zu dem Mann, „aus Erfahrung kann ich Ihnen aber sagen, dass ich nicht sehe, wie Sie rechtlich aus der Sache rauskommen“…..

    ….“Als die Vorsitzende nach drei Stunden die Beweisaufnahme schließt, weist sie den Mann noch mal darauf hin, dass er seine Berufung zurücknehmen kann. Sie sagt auch, dass ihm im Falle einer Verurteilung „möglicherweise eine Freiheitsstrafe“ drohe. Der 46-Jährige reagiert empört: „Als Bürger und Rechtsuchender fühle ich mich erpresst und unter Druck gesetzt“, ruft er, „es war ein Fehler, dass ich Vertrauen in den Rechtsstaat hatte und auf eine faire Behandlung gehofft habe“. Dann nimmt er seine Berufung zurück. „Als Folge des Drucks, unter den Sie mich gesetzt haben“, sagt er zum Gericht.“….

    • Hm, die Berichterstattung finde ich eigentlich ganz OK. Mit einem Freispruch hätte ich ehrlich gesagt auch niemals gerechnet, eben wegen diesem Schreiben mit der „asozialen D…“ was dem Gericht als Beweismittel vorliegt und doch ein wenig über das Ziel hinaus schiesst. Allerdings kann man hier zu einer wesentlich geringeren statt höheren Strafe kommen.

      • Ich finde diese Berichterstattung nicht mehr ok. Schmidt hat eine Schreibe, die auf Effekt abzielt. Das ist zum Teil bösartig und gewissenlos. Sie arbeitet mit Klischees und erzeugt so Bilder und Vorstellungen die öberflächlich „irgendwie“ passen eben weil sie auf Rollen aufbauen – sobald man jedoch tiefer schürft, was die nie tut, ergibt sich ein weitaus diffizileres und komplexeres Bild! Hält man die Leser für zu doof?

        Ich hatte vorhin zunächst nur die Überschrift gelesen, und die ist eine klare Provokation. Deshalb die harsche erste Reaktion. Und die lass ich stehen.

        Das Problem ist, was alles weggelassen wird! Was nicht erwähnt wird, was das Gesamtbild nicht nur verzerrt sondern umkehrt! Und eine so langjährig „erfahrene“ Gerichtsreporterin weiß hier, was sie tut….! Diese Berichterstattung ist nicht mehr bloße Berichterstattung – Gisela Schmidt und die Mainpost sind Akteure, deren tendenziöse und verfälschende Veröffentlichtungen seit Jahren SCHÄDIGENDE WIRKUNG in diesem „Gesamtvorgang“ haben und die von der Justiz eingesetzt wird…..

        Seit drei Jahren wird – wieder – mein Kind entfremdet, es gibt einen vollstreckbaren Beschluss, der von ALLEN missachtet wird. Die Kindsmutter hat im März 2012 Hitzelberger Mandat erteilt, ab Mai 2012 wurden die wöchentlichen Treffen verweigert. Zuvor war es mit immensem Aufwand gelungen, zwei Jahre lang eine Bindung und eine Vertrauensbeziehung zu meinem Kind herzustellen. Wöchentliche Treffen, zu denen ich jeweils von Stuttgart nach Würzburg fuhr, die durch Trennung aufgezwungene „Rolle“ eines „Besuchsvaters“ – nachdem zuvor sieben Jahre KEIN Kontakt bestand.

        Hitzelberger hat dies alles „nebenbei“ zerstört – das eigentliche Ziel bestand darin, zu verhindern, dass die Kindsmutter „Beratung“ wahrnehmen muss, dass sich der Konflikt entschärft und sie VERANTWORTUNG für Ihr Handeln zu übernehmen hat, DAS galt es abzuwehren. Die Mutter ist die, die eine Konfrontation mit der von ihr herbeigeführten Lebenswirklichkeit vorgeblich nicht „verkraftet“.

        Mit den Vorgängen von 2006 und dem was Schmidt hier zusammenfaselt, hat das nichts zu tun! Gegen Hitzelberger ging ich sofort ab 2012 vor, da sie eskalierte, diffamierte, entwertete und gezielt Öl ins Feuer goß. Das ist unsäglich eben vor dem Hintergrund, dass eine Entlastung und Entschärfung schon erreicht war. Wegen solcher asozial agierender gleichgültiger „Rechtsvertreter“ bringen sich tatsächlich Väter um, das steht immer wieder in „Abschiedsbriefen“. Es gibt Standesregeln! Auch die jucken hier in Würzburg niemanden.

        „Aoziale Drecksau“ stand in einem Schreiben 2013, das von mir in offenkundig in einer Schnellschussreaktion geschrieben – und dann entschärft wurde, bevor ich es versendet habe. Das „kommt vor“, das ich etwas schreibe, im ersten Ärger schärfer formuliere und dann verändere, bevor ich es wegschicke. Das war kein VORSATZ! Es war keine Floskel, dass das durchgerutscht ist….

        Der Anlass dieses Schreibens war übrigens – auch das Thema nochmal – dass Hitzelberger zwei/drei Tage vorher die Verlegung eines seit Monaten (!) feststehenden (10.09.2013) eminent wichtigen Gerichtstermins absagte, weil sie „plötzlich“ erfahren hat, dass sie im Urlaub ist….! Fahrkarte und Übernachtung waren schon „gebucht“, mein Beistand hatte den Termin auch eingeplant.

        Aus dieser einen Bezeichnung baut man WIEDER einen Popanz unter Ausblendung von FAKTEN und Schädigungen gegen mich.

        Wie gesagt: die haben jeden Bezug zur Realität verloren.

        Und Disziplinarverfahren gegen mich wurden m.W. nie förmlich eingeleitet, die Umstände der „Kündigung“ meiner Beamtenstellung liefen kurioserweise so ähnlich wie dieser Prozess: es wurde solange gemobbt, bis ich dem Druck nachgebe. Auch das wird geklärt!
        Das Mobbing fußte nicht auf Dienstvergehen oder „Querulanz“ – ich hatte zu lange Haare, deshalb wurde mir der „Kontakt“ mit dem Bürger „verboten“ und ich ohne Tätigkeit über Monate in ein leeres Büro gesetzt. Dem Druck gab ich nach, als ich mit Frau Neubert zusammenzog, mit Zielsetzung Heirat und zwei Kinder!

        Ein Jahr später: Geburt unseres Kindes.

        Drei Monate später: kriminalisiert mit falscher Eidesstattlicher Versicherung per Verfügung als „belästigender“ Ex-Freund.

        Danach sieben Jahre Kontaktverlust zum Kind.

        2010 endlich „Treffen“ und Kontakt.

        2012 Auftritt Hitzelberger.

        2015: erneut drei Jahre Kontaktverlust zum Kind!

        Aber der Herr Deeg ist das Problem?…weil er die asozial agierende Anwältin „beleidigt“. Ich verweise nochmal auf das WISSEN über Traumatisierungen bei Kindern!!!

      • Ja gut, die Vorgeschichte ist natürlich wie gewohnt herabwürdigend dargestellt, sodass ein Leser der zum ersten Mal hiervon hört einen falschen Eindruck bekommen könnte. Aber ich könnte mir vorstellen, dass sehr viele von den Lesern der Mainpost mittlerweile deine Seite und damit auch die wahren Hintergründe kennen, wie es zu dieser Beleidigung gekommen ist und das auch einordnen können.
        So eine Journalistin versucht natürlich Leser zu gewinnen und stellt das halt entsprewchend dar. Die feine Art ist das natürlich nicht, aber Pressefreiheit. Vielleicht hätte sie zu der Aussage mal ein wenig mehr schreiben sollen, um das Ganze ein wenig objektiver zu gestalten anstatt Partei zu beziehen: „Als er die Anwältin befragen darf, versucht er, sie auf üble Art zu diskreditieren.“
        Ich denke mal, dass du hier die Vorwürfe genannt hast, die du gegen diese Anwältin erhebst.

      • Guter Punkt. Was Frauen behaupten, auch wenn es frei erfundene Verleumdungen sind, die das eigene Fehlverhalten verdecken sollen, sind das „Straftaten“ zu Lasten vom Mann, siehe Konfliktursache! „Glaubhaftmachung“….

        Was ich BEWEISRECHTLICH vorlegen kann, ist entweder irrelevant oder wird unterbunden. Schmidt meint wohl, dass ich aufzeigen wollte, dass sie während H. ein Ehepaar (beide) in Scheidungssache vertrat, eine sexuelle Beziehung zu dem Mandanten hatte. Dies wurde mir hier im Blog von der Frau, Australierin, mitgeteilt.

        Es ging um die Glaubwürdigkeit und die Berufsethik von Hitzelberger. Die Frau hat seit drei Jahren massivste Schäden zu verantworten und offenkundig nicht nur keinerlei Bedauern hierzu. NEIN, die packte gestern permanent noch einen drauf. Plötzlich hätte ich sie „ca. 30 Mal als ‚asoziale Drecksau‘ bezeichnet“….auf Nachfrage musste sie einräumen, dass das genau „einmal“ – im erläuterten „Fall“ – vorliegt!

      • Ich hatte kurz vor der Verhandlung diese Dame gefragt, warum ein Leserbrief von mir an die Mainpost bzgl. der Berichterstattung über die AG-Verhandlung (Richter Behl) nicht erschienen sei. Sie antwortete mir darauf, dass sie das nicht steuern könne, weil die Leserbriefredaktion eben nicht ihr Tätigkeitsbereich sei. Auch das ist mal wieder formal so richtig. Auch ist die Redaktion mitnichten verpflichtet, einen Leserbrief zu veröffentlichen. Ich habe das so zu akzeptieren, was ich hiermit auch ausdrücklich so tue.
        In diesem Leserbrief habe ich die Dinge aus meiner Sicht dargestellt, auch durchaus kritisch zu Martin, dass ist, wenn man z.B. hier eifrig mitliest, deutlich erkennbar, so denke ich.
        Mein Leserbrief thematisierte aber weniger Martins Ausraster, auch seine Vorgeschichte nur am Rande, ganz getreu meiner Haltung. Ich habe, wie auch hier im Blog an anderer Stelle das Verhalten von Richter Behl angesprochen, was mich damals daran erinnert hat, wie 1000 Jahre mit Angeklagten umgegangen wurde, die zum Glück nur fast 12 Jahre gedauert haben.
        Der sog. verständige unbeteiligte Beobachter mag sich dann daraus ein Bild machen, warum der Leserbrief nicht erschienen ist. Ich denke, dieser Beitrag von mir hätte eben bei diesem Beobachter ein paar Fragen aufgeworfen, die natürlich nicht gestellt werden dürfen.
        Sowas zeichnet eben den verdeckten Meinungsjournalismus in seiner bösartigen Form aus. Ein Hauen und Stechen in Leserkommentaren ist solchen Journalisten i.d.R. noch viel lieber, da sie dadurch eine gewisse Bestätigung erhalten. Der Einleitungssatz von Thorsten zeigt dies ganz deutlich.
        Was mich bei dieser Journalisten aus der Provinz bestürzt, sind die Verkürzungen, Auslassungen und falschen Zitate:.

        […]Nach mehreren Disziplinarverfahren habe man sich mit ihm vergleichsweise auf eine Kündigung geeinigt, sagt sein Dienstherr. So steht es auch in einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts aus dem Jahr 2006. […]

        In welchem Urteil steht das so???

        […]„Sie arbeiten für eine Behörde, die Verbrechen vertuscht. Irgendwann hat das Konsequenzen.“[…]

        Das hat Martin zur Richterin niemals gesagt. Ich glaube auch, dass sich das Frau Vorsitzende nicht hätte gefallen lassen. Herr hat vielmehr den Staatsanwalt mit ähnlichen Worten angegriffen. Dies ist aber was gänzlich Anderes, wenn man unsere Rechtsverfassung kennt.

        Und so nimmt eben die Manipulation seinen Lauf. Und daher hat Martin dann schon recht, wenn dieser Artikel, Reportage, Bericht, Meldung, …, was es auch immer ist, bösartig ist. Aber es passt eben zu dieser Kultur einer Hofberichtserstattung. Für mich als Chefredakteur wäre Martins Prozess ein 5Zeiler wert gewesen. Es sei denn, ich würde mich wirklich mit den Hintergründen auseinandersetzen wollen. Dann aber hätte ich auch Martin unparteiisch Raum gegeben. Aber das war sicherlich nicht das Ansinnen der Frau Schmidt.

      • Was Schmidt in ihrem Artikel ebenfalls gezielt auf Effekt ausgerichtet aus dem Zusammenhang gerissen als „Zitat“ („Andere töten ihre Kindmütter“) zusammenhanglos hinwirft, war mein Versuch, aufzuzeigen, dass es bei Kindesentzug und asozialer Ausgrenzung von Vätern nicht um „Beleidigung“ und diesen moralischen Zirkus hier geht. Auf diesen „Fall“ verwies ich, bzw. wurde das sofort mit betont empörtem Blick unter Hinweis „Bedrohung“ unterbunden! Man kann diese FAKTEN nicht brauchen, weil man dann bei Gericht zwangsläufig die EIGENE Haltung und Rolle reflektieren müsste! Ich finde das absolut asozial, weil solche Taten VERMEIDBAR sind, indem man einfach diese DISKRIMINIERUNG beendet:

        „Planegg – Ein Polizist, der alles vergisst. Seine Pflicht, seine Liebe zu Ex-Freundin und Kind. Ein Polizist, der einfach losgeht, die Mutter seines Kindes erschießt und dann sich selbst. Die fünfjährige Tochter zur Waise macht.“….

        Als sie schwanger war, wollte der Unterhachinger Polizist mit ihr gemeinsam in eine Wohnung ziehen. Doch dazu kam es nie.“….

        …“Aber aus dem erträumten Familienidyll mit Mama, Papa, Kind ist nie etwas geworden.
        Als freundlichen, netten Menschen beschreiben alle den Polizisten Martin S. Doch innerlich muss er in dieser Zeit zerbrochen sein.“….

        http://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen/polizist-toetet-seine-ex-freundin-mit-dem-revolver-31215452.bild.html

        Auch mein gestriger Versuch, das was Gerhard Amendt, neben dem ich Sommer 2007 auf einem Kongress in Karlsruhe gesessen habe, hier Januar 2008 infolge einer Familientragödie aufzeigte, wollte gestern keiner hören, man MUSS das offenkundig verdrängen:

        (Dass ich diese Übergriffe und Taten gegen Kinder trotz meiner persönlichen Lage und aller Schädigung durch Juristen und asoziale Schuldige nicht nachvollziehen kann und auch nie können werde, muss ich wohl nicht betonen. Das konterkariert alles! Es geht ums Kind und zumindest für mich um einen übermächtigen Beschützerinstinkt! )

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        „MEINUNG FAMILIENPOLITIK, 02.01.08 Münchner Kindstötung zeugt von falscher Politik

        Am Heiligabend töte ein 43-jähriger Münchner seinen achtjährigen Sohn. Danach erstickte er sich selbst. In seinem Abschiedsbrief erhebt er schwere Vorwürfe gegen die Politik. Der Fall ist ein Symptom für einen oft verschwiegenen Misstand: Hilfe suchende Scheidungsväter finden in unserer Gesellschaft keine Unterstützung.

        „Ein Mann und Vater in den Vierzigern bringt sich um. Zuvor beendet er das Leben seines nicht einmal 10 Jahre alten Sohnes. Ein grimmes und vermeidbares Beispiel in einer Zeit, in der die Politik sich der Tötung von Kindern entgegenstellen will. Der Vater hat seinem Sohn das Leben genommen, weil ein gemeinsames ihm unmöglich erschien.

        Es geht um einen extremen Fall aus der Gruppe der Hälfte von Geschiedenen, die sich nicht darüber einigen können, wie oft das Kind seinen Vater sehen darf…“….

        Prof. Gerhard Amendt ist der Autor von Scheidungsväter, Wie Männer die Trennung von ihren Kindern erleben“, Campus 2006″

        http://www.welt.de/debatte/article1509968/Muenchner-Kindstoetung-zeugt-von-falscher-Politik.html

  2. Das ist die falschdarstellende Überschrift, die die offenkundig geistig gefilterte Gisela Schmidt in der Mainpost veröffentlichte über die gestrige Verhandlung – regelrecht plakativ und aufreizend dumm angesichts der Tragödie:

    „Ex-Polizist nennt Anwältin „asoziale Drecksau“ –
    Manche halten ihn für einen Querulanten. Er selbst sieht sich (sic!) Justizopfer. Nun steht der Mann wieder mal vor Gericht. Es geht um Beleidigung.“…..

    Mit ihrer „gerichtsnahen“ Falschberichterstattung und Hetzpresse seit 2005 kommt Schmidt eine sehr „aktive“ Rolle in dieser Familientragödie zu. Ich werde mich auch hiermit nun näher befassen. Mit Gleichgültigkeit und Obrigkeitshörigkeit allein lässt sich auch das nicht mehr erklären!

    Vor zwei Wochen berichtete die Zeitung unter der Überschrift:

    „Die schweren Entscheidungen der Familienrichter“….

    ….über die Folgen asozialer Kindesentfremdung, die man hier nur als „männerverschuldete“ Rosenkriege fabuliert, wie gesagt, bei derart PLAKATIVER Dummheit ist auch Provinzialität für mich nun keine Entschuldigung mehr:

    Die Mainpost:

    ….“Das familienrichterliche „Tagesgeschäft“ jedoch sei mindestens genauso bedrückend wie Entscheidungen über die Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie, sagt Maximilian Gillich: „Nicht wenige Kinder werden im Prozess der Trennung oder Scheidung zwischen ihren Eltern zerrieben.“ Eltern sähen in diesem Moment nur den eigenen Schmerz wegen des Verlassenwerdens, nur die eigene Wut auf den Partner. Das Kind verlieren sie aus dem Blick.

    Nicht selten leiden Kinder so stark unter dem „Krieg“ sich trennender Eltern, dass sie traumatisiert werden. Hier ist dann auch eine Grenze erreicht, wo eine Gefährdung des Kindeswohls in Erwägung gezogen werden müsse, betont Antje Treu. Obwohl es keine Vernachlässigung oder Verwahrlosung, keinen Missbrauch und keine körperliche oder seelische Misshandlung gibt. Und obwohl die Eltern gut betucht und sozial angesehen sind. Doch Kinder in aggressiv ausgetragenen Trennungssituationen leiden oft immens.“

    https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Pflegefamilien;art735,8882525

    • Zu Gisela Schmidt:

      …. hier nochmals ein LESERBRIEF eines Würzburgers – aus dem Jahr 1997!

      Was die Frage aufwirft, wieviel Schäden, private Verwerfungen, Suizide von „Objekten“ ihrer Berichterstattung es in den vergangenen Jahrzehnten gab, von denen niemand etwas weiß!

      „Gerichtsberichterstattung – Bitte um ernsthafte Darstellung“

      aus der Mainpost vom 22.07.1997, Seite 23:

      „Im Gerichtssaal ist die Welt noch einfach. Kommt der Angeklagte aus der Zellerau, dem Rotlicht- oder Bahnhofsmilieu, ist das „Familienoberhaupt“ arbeitslos und tätowiert, die Frau Putzhilfe mit harter Kindheit, so ist die Sachlage sofort erkennbar. Jeden Morgen freut sich der Main-Post-Leser, dass er dank Gisela Schmidts außerordentlichem Beobachtungs- und Gerechtigkeitstalent die Schuldigen oft schon vor dem Richterspruch kennt! Eine Gerichtsverhandlung ist eine sachliche und sensible Angelegenheit. Vorurteile und Ironie sind schlechte Mittel der Berichterstattung. Hiermit bitte ich um eine ernsthafte und vorurteilsfreie Darstellung von Gerichtsprozessen, so sie überhaupt notwendig sind.“

      Rainer Kühlewind, Korngasse 12, 97070 Würzburg

      • Wer heute ihre „Glosse“ gelesen hat, in der sie einen Passanten auf der Straße als „im viagrafähigen Alter“ bezeichnete und es bislang noch nicht wusste, weiß seither, dass diese Frau KEINE Schamgrenze kennt – gleichzeitig aber schamlos und von einem moralischen Podest über Menschen in Ausnahmesituationen „richtet“ und – was schlimmer ist – den Justizverbrechen in Würzburg – wie der Freiheitsberaubung im Amt gegen mich – Vorschub und öffentlichen Resonanzraum gibt. (Ebenso wie der freiberufliche Schreiberling Patrick Wötzel…).

    • Und in Würzburg hat die Justiz, die Väter unter Etikett „Gewaltschutz/häusliche Gewalt“ etc. auf Verdacht/Zuruf/“Glaubahftmachung großzügig per Verfügung ausgrenzt, sich invasiv in die Familienkonflikte unter einseitigen Vorzeichen einmischt, Väter kriminalisiert, sie durch hetzerische Anwältin mit Freibrief zur Diskriminierung immer weiter unter Druck setzt, die hat mit der o.g. „Traumatisierung“ der Kinder in Trennung „rein gar nichts zu tun“..

      Mich überkommt ein Brechreiz angesichts dieser dumpfen hilflosen Selbstentschuldungsversuche und der Heuchelei, natürlich medial verbreitet. Fehler der Justiz? Verschleppung? Schuld an Tragödien? Ach was….

  3. Wie ich heute morgen der Presse entnehmen konnte, firmiert der Beschuldigte Thomas Trapp mittlerweile als „Vorsitzender Richter“ des Landgerichts Würzburg.

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    Trapp ist beschuldigt in meiner Sache:

    a) Erlass eines Strafbefehls und Antrag einer Anklage wegen „versuchter Nötigung“, die die Rechtsanwältin Neubert 2008 zur „Anzeige“ bringt. Die „versuchte Nötigung“ soll darin bestanden haben, dass ich eine Beschwerde gegen Neubert bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg eingereicht habe, nachdem die Anwältin den Vertrag mit dem Kinderschutzbund/Jugendamt auf wöchentliche Treffen mit meinem Kind VEREITELT hat, weil – lt. Neubert -das 4-jährige KIND sich „weigert“, in den Räumen des Kinderschutzbundes zu bleiben. Zwei Jahre später findet genau das statt.

    b) Als ich gegen diese Verfolgung Unschuldiger eine Zivilklage und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Trapp/Staatsanwaltschaft einreiche, erzwingt dieser Trapp als „Sachbearbeiter in eigener Sache“ (und Weisung des Beschuldigten Lückemann) einen Haftbefehl, weil ich angeblich mit einem „Amoklauf“ gedroht habe. Dieser stand am 12.06.09 laut Trapp „akut“ an, aufgrund einesr von mir am 18.05.09 verschickten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seine Person!

    Dies machte Trapp dem damaligen „Vizepräsidenten“ des Landgerichts Würzburg Lothar Schmitt (heute Vize des OLG Bamberg neben Lückemann) offenbar in dessen Büro so „glaubhaft“…

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    Bei dem Hausgutachter Dr. Bock fordert Trapp ein Fehlgutachten an, um endlich den „Querulanten Deeg“ loszuwerden und mich dauerhaft zu Unrecht in die Psychiatrie zu sperren….

    Die Vorgänge sind beweisrechtlich öffentlicher INHALT dieses Blog, das Ministerium ist seit langem in Kenntnis.

    Trapp erreichte mit Mittätern eine zehnmonatige Inhaftierung ohne Vorliegen Straftat, schwere Freiheitaberaubung im Amt. Die Vorgänge werden vertuscht und von den Justizbehörden Würzburg gedeckt!

    Die Originalakten auch hier veröffentlicht:

    http://www.chillingeffects.de/deeg.htm

  4. Da der Begriff „Stalking“ unten – irrigerweise – angeführt wurde, eine Darstellung des bayerischen Ministeriums hierzu (unten).

    Während nämlich Väter wie ich, die Opfer von Falschbehauptungen, Ausgrenzung, Umgangsboykott und Kindesentführung werden, ungeniert TRAUMATISIERT und durch Repressionen und Druck der Justiz und feminstisch ideologischer sog. Strafverfolgung permanent re-traumatisiert werden (bis hin zu Suizid und Tötungsdelikten eben wegen „Umgangsboykott/ „Sorgerechtsstreitigkeiten“, wie jeder Mediennutzer feststellen kann) und eine PTBS bei VÄTERN verschuldet wird, „bemüht“ sich die bayerische Justiz, die „Stalking“-Phantasmen von Frauen „von einem sogenannten Erfolgs- in ein Eignungsdelikt umzuwandeln“. Bausback: „Entscheidend soll künftig sein, ob das Nachstellen geeignet ist, eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers zu verursachen. Darauf, ob dies bereits geschehen ist, soll es nicht mehr ankommen.“….

    Dominanten, narzisstischen und Borderline-gestörten Frauen (für die ich Frau
    Neubert nicht halte, hier ging es v.a. um Verantwortungsflucht und Dominanz), die Beziehungen als temporäre Beglückung durch gefügige Männer missverstehen, denen man wahlweise die große Liebe/Heirat vorgaukelt und sie bei ersten Mißtönen unter Beifall und „Rat“ von Frauennetzwerken, Frauenhäusern und vorgeprägter Polizei und Staatsanwaltschaften auch ungeachtet gemeinsamer Kinder entsorgt und kriminalisiert, wird so weiter Tür und Tor geöffnet. Weitere affektive Tötungsdelikte und emotionale Justizkatastrophen werden so sehenden Auges provoziert. Die CSU-Politik beratungsresistent einzig auf „Wählerstimmung“ agierend, wie bei der Pkw-Maut, dem Betrueungsgeld etc..

    Bausback:

    „Die Staatsregierung legt bei den geplanten härteren Strafen für Stalker vor: Bayern startet eine Bundesratsinitiative nach der Menschen, die anderen nachspionieren und sie terrorisieren, wesentlich früher als bisher bestraft werden können. Justizminister Winfried Bausback: „Die derzeitige Ausgestaltung des Stalking-Straftatbestandes verfehlt ihr Ziel. Denn die Frage, ob Stalking als solches strafbar ist, hängt im Moment nicht davon ab, welche Beeinträchtigungen das Stalking-Opfer tatsächlich erlebt. Dadurch fallen viele Opfer durch das Raster, die trotz großer Ängste und gesundheitlicher Probleme dem Täter nicht weichen wollen oder können. Das müssen wir ändern.“

    Bausback erläutert zum Inhalt des Gesetzentwurfs: „Wir wollen den Tatbestand von einem sogenannten Erfolgs- in ein Eignungsdelikt umwandeln. Entscheidend soll künftig sein, ob das Nachstellen geeignet ist, eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers zu verursachen. Darauf, ob dies bereits geschehen ist, soll es nicht mehr ankommen.“
    Hintergrund: Seit 2007 können Stalker bestraft werden – aber nur, wenn das Opfer sein Leben ändert, um der ständigen Verfolgung zu entgehen, etwa durch Umzug oder Wechsel des Arbeitsplatzes. Wenn die Opfer dagegen nicht flüchten und ihr Leben nicht ändern, fällt den Justizbehörden der Nachweis sehr schwer, dass die Lebensgestaltung „schwerwiegend beeinträchtigt“ sei.“

    http://www.csu.de/aktuell/meldungen/mai-2014/bayern-will-besseren-schutz/

    ….“schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers“ durch Verbrechen im Amt, durch MISSBRAUCH des Gewaltschutzgesetzes zwecks launiger Trennung einer Rechtsanwältin drei Monate nach Geburt eines gemeinsamen Kindes, etc. wird NICHT verfolgt – sondern ungeniert durch die bayerische Justiz BEFÖRDERT!

    Mein „Fall“ ist Bausback/Ministerium nachweislich dieses Blogs seit zwei Jahren bekannt.

    Der „Rechtsweg“ wird hier immer mehr zu einer kompletten Farce!

    • Und diese Vorverurteilung und immer haltlosere Kriminalisierung von Männern auf Zuruf (Frau: „bin beeinträchtigt“) im Trennungskonflikt trifft auf den vom EGMR gerügten Rechtsbruch in Deutschland, dass es bei UMGANGSBOYKOTT, Kindesentfremdung durch Zeitablauf, Ausgrenzung mittels Opferdarstellung durch Frau KEINEN EFFEKTIVEN Rechtsschutz gibt, weiter sehenden Auges verschuldet.

      EGMR vom 15.01.2015 – Individualbeschwerde Nr. 62198/11 (s.o.):

      99. Der Gerichtshof weist erneut darauf hin, dass für einen Elternteil und sein Kind das Zusammensein einen grundlegenden Bestandteil des „Familienlebens“ im Sinne von Artikel 8 der Konvention darstellt (siehe u. a. Monory ./. Rumänien und Ungarn, Individualbeschwerde Nr. 71099/01, Rdnr. 70, 5. April 2005 und T. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 1521/06, Rdnr. 74, 10. Februar 2011).

      100. Obwohl das wesentliche Ziel des Artikels 8 darin besteht, den Einzelnen vor willkürlichen Maßnahmen von staatlicher Seite zu schützen, treten darüber hinaus auch positive Schutzpflichten hinzu, die mit einer wirksamen „Achtung“ des Familienlebens verbunden sind. Im Hinblick auf die Verpflichtung des Staates, positive Maßnahmen zu ergreifen, hat der Gerichtshof festgestellt, dass Artikel 8 für Eltern das Recht beinhaltet, dass Maßnahmen zur Wiederzusammenführung mit ihren Kindern getroffen werden, und für die innerstaatlichen Behörden die Verpflichtung , eine solche Zusammenführung zu ermöglichen (siehe u. a. Ignaccolo-Zenide ./. Rumänien, Individualbeschwerde Nr. 31679/96, Rdnr. 94, ECHR 2000-I; Nuutinen ./. Finnland, Individualbeschwerde Nr. 32842/96, Rdnr. 127, ECHR 2000-VIII; und Iglesias Gil und A.U.I. ./. Spanien, Individualbeschwerde Nr. 56673/00, Rdnr. 49, ECHR 2003-V).

      109. Angesichts des Sachverhalts des Falles, einschließlich des Zeitablaufs, sowie angesichts des Kindeswohls und der in seiner Rechtsprechung festgelegten Kriterien sowie des Vorbringens der Parteien kommt der Gerichtshof trotz des staatlichen Ermessensspielraums zu dem Schluss, dass die deutschen Behörden keine angemessenen und wirksamen Anstrengungen unternommen haben, um die Umgangsentscheidung vom 12. Mai 2010 durchzusetzen.

      110. Folglich ist Artikel 8 der Konvention verletzt worden.

      Durch das Zusammenspiel dieses Auflaufenlassen mit einer feministisch geprägten Kriminalisierung kommt es zu Kindesentfremdungen, Bindungslosigkeit und in Reaktion zu Resignation, Suiziden und Tötungsdelikten von komplett entrechteten Vätern – aber die Justiz hat natürlich mit all dem „nichts zu tun“….

      Die WIRKUNG entfaltet NICHT erst die GesetzesANWENDUNG sondern bereits das KLIMA, das hier besteht – DAS sollte denen vielleicht auch einmal mitgeteilt werden. Auch Männer lesen Zeitung, verfolgen die Gesetzgebungspolitik und die Urteile gegen andere Männer… Es gibt Vereine, die sich mit den Misständen seit Jahrzehnten beschäftigen.

    • Herr lass Hirn vom Himmel regnen!
      Dass das Gewaltschutzgesetz und der Nachstellungsparagraph regelmäßig missbraucht werden, um künstliche Fälle zu erzeugen, will offenbar niemand hören.

      Statt einer Verschärfung sollte man zur Abgrenzung von echten und künstlich erzeugten Fällen in Bezug auf Nachstellungen, wo Betroffene einfach nur berechtigte Interessen verfolgen, die hier künstlich zu einer Straftat hochstilisiert werden, besser die Formulierung aus der jahrzehnte alten StVO (§ 1 Abs. 2) „mehr als nach den Umständen unvermeidbar“ übernehmen, um die Verfolgungs- und Bestrafungswut aus eigennützigen Motiven von asozial und hinterhältig agierenden Frauenberatungsstellen und Rechtsanwälten einzudämmen.

      • Genau so ist es!

        Ich unterstelle diesen „Politikern“ mittlerweile VORSATZ, denn mit Dummheit allein ist dieser feministisch-hetzerische Missbrauch des Strafrechts nicht mehr erklärbar.

      • …..Ich unterstelle diesen “Politikern” mittlerweile VORSATZ, denn mit Dummheit allein ist dieser feministisch-hetzerische Missbrauch des Strafrechts nicht mehr erklärbar…..

        Wie wäre es mit GEWOHNHEIT? Die kennen nur das, sind damit aufgewachsen, ausgebildet, eingenordet worden und wie erreicht unsere IM Erika ihre Wahlerfolge? Mit ihrem ‚alles bleibt wie es ist – nichts ändert sich‘.
        Bruno hat öfters zdf Doku laufen mit den Berichten über Nazizeit und auch runter in Kaiserreich – seitdem hat sich nichts geändert – die Menschen werden unterdrückt, die BüroKrauts dürfen sich etwas bereichern wenn sie dafür ihre Mitmenschen verraten, unterdrücken, terrorisieren und durch Kollegen, usw. geschützt, egal was sie tun. Die schlimmste ‚Strafe‘ ist die Frühpensionierung bei vollen Gehalt. Da kann man dann nur noch die eigene Familie terrorisieren.
        Wenn sich ein Mensch dann auf seine Menschenrechte beruft, dann ist ersie abgeschrieben und wird für vogelfrei erklärt. Denn die ganzen Grundrechte sind nur dafür da, ddamit die Täter sich über ihre Opfer lustig machen können ‚dann klagen Sie doch, der Klageweg steht ihnen doch zu (harharhar)‘. Doch ohne Anwalt ist man aufgeschmissen und mit Anwalt ausgeliefert (Bruno hatte auch einen gefunden, der zuerst richtig handelte, doch als er feststellte, dass die Sozialministerin auch in der SPD ist, wollte er plötzlich die Entmündigung haben um ‚einfacher arbeiten zu können‘.
        Geht man durch die Geschichte dann ändert sich nur was, wenn Politiker/Bürokraten auch persönlich verantwortlich sind – denn bereits der ‚Amtseid‘ ist ein krimineller Akt zum Betrug der Menschen, denn dass dieser Eid wertls ist, wird nie gesagt.

      • Interessant.

        Stalking … schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers.

        Weiter unten kommentierte ich (gestern nacht) mit einen illustren Fall das Thema (Kontaktverbot aufgrund von Briefen) … die Mutti soz. nicht passten, weder Drohung verbal noch habtil und dennoch … Kontaktverbot.

        Von schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung also keine Rede. ooops. sehe gerade, dass Martin den Text entfernt hat, egal … Thorsten bringt es hier auf den Punkt.

        Thorsten: «wo Betroffene einfach nur berechtigte Interessen verfolgen, die hier künstlich zu einer Straftat hochstilisiert werden.»

      • @ Martin.

        Dann vermutlich verschollen im WordPress Universum 🙂
        Schade. Leider keine Kopie mehr. War jedoch der Lacher. Live Gerichtsverhandlung mit Mutti … Einspruch auf Kontaktverbot, weil ich mir den Richter vorknöpfen wollte. Unter anderem: „Sind die Briefe von Ihnen?“ CitiSite: „jawoll ja, ich kann Ihnen das auch eidesstattlich bestätigen!“ usw., ne Comedy Show!

  5. Abkochen – so wird das im Personalbereich, usw. genannt, wenn man unliebsame Mitarbeiter loswerden oder dumme Dinge durchsetzen will.
    Wieso schämen die sich eigentlich nicht? Sind die überall so unmenschlich oder einfach unfähig zu normalen Gefühlen?
    Ist allerdings die übliche Justizpraxis: Bruno wurde auch das Recht auf Leben verweigert, Antrag auf einstweilige Anordnung wegen Entzug von Essen/Diabetesmedikamenten wurden vom Sozialgericht Freiburg abgewiesen = Todesurteil. Als er Klärung wollte, hat der Gerichtspräsident die Entmündigung gestartet. Oder wie ihr Richter festgestellt hat ‚ ist kein Jurist‘ also nicht beachtenswert, kann vernichtet werden.
    Akte nicht gekommen? Da würde bei uns ein Schild aufgehängt ‚Sitzung verschoben, weil FAKTEN unterschlagen wurden‘ – bei den Kollegen in Japan würde noch darunter stehen ‚verantwortlicher Kollege hat sich wegen seinem Versagen in sein Schwert gestürzt‘.
    Was weiter wundert ist: Wieso wissen so viele Personen (auch die Mitleser hier oder bei uns) von Staatsverbrechen und niemand unternimmt etwas? Stattdessen verfolgt man die Opfer, denn die sind ja schuld – würden die nicht auf ihre Menschenrechte, Grundgesetz bestehen, müsste man sie nicht verfolgen = selbst schuld..
    Montag Abend zufällig in die Sendung ‚hart aber fair‘ Thema Gender – reingezappt als die STELLV. Landesfrauenvorsitzende ihre (Wahn)vorstellung allen anderen so aufdoktrinierte ‚ich bin Juristin und die Stellungnahme war sachlich‘ und alle anderen Meinungen interessierten die nicht. Danach wieder raus, weil die Übelkeit aufstieg. Da es um das Thema GENDER und Gleichstellung ging haben wir uns natürlich gefragt, wieso sie nur stellv. Vorsitzende ist und vor allem keine eigene erfolgreiche Kanzlei führt, sondern in einem sicheren Verband unter GleichgesinntINNEN mit einem klaren Feindbild unterschlüpft ist.

    Dazu auch was externes – NACH 10 Jahren Hartz-IVerbrechen bewegt sich endlich etwas:
    Erstmals Revision zu der Frage zugelassen, ob gerichtlicher Rechtsschutz gegen die Aufforderung, die Unterkunftskosten zu senken, möglich ist
    Der Begriff „angemessene Unterkunftskosten“ ist in den Hartz IV Gesetzen (SGB II) höchst umstritten. Immer wieder müssen Betroffene vor Gericht die tatsächlichen Unterkunftskosten erstreiten. Vielfach finden sogenannte Zwangsumzüge statt, weil die Jobcenter sich weigern, die Miete in voller Höhe zu zahlen. Nun hat das Bundessozialgericht in Kassel als höchstes Sozialgericht in Deutschland, eine Revision zu der Frage zugelassen, ob gerichtlicher Rechtsschutz gegen die Aufforderung, die Unterkunftskosten zu senken, möglich ist (Az: B 4 AS 27/15 B)… Weiter:
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-miete-erstmals-rechtsmittel-revision-361688.php

    Empfehlung: 24 Stunden Pause machen und dann weiter machen.

    PS Irgendwie haben wir erneut den Eindruck, dass Menschen gezielt vernichtet werden um eine Scheinwelt aufrechtzuerhalten und die Herrschaft über Menschen durchzusetzen. Oder sollen Menschen vertrieben werden? Wir suchen für Bruno bereits Fluchthelfer: http://wp.me/P4HZVX-lV und wir freuen uns auf den Tag, wenn sich geflüchtete Menschen mit allen anderen Opfern zusammenschließen.

  6. Auch ich stehe immer noch unter dem Eindruck dieser Verhandlung. Aber es drängt sich in mir etwas auf, meinen Senf dazuzugeben:

    Über den Gegenstand der verhandelten Sache will ich mich nicht weiter verlieren. Durch Martins Rücknahme der Berufung ist das (Fehl)Urteil des AG Würzburg nun mal rechtskräftig. Sei es drum.

    Aber:

    Ich konnte aus emotionalen Gründen nicht die ganze Verhandlung verfolgen. Wiederholt habe ich den Sitzungssaal verlassen, weil ich mich sonst nicht (mehr) so benommen hätte, wie es sich bei einer Gerichtsverhandlung gehört. Zum einem liegt das sicherlich auch an Martin selbst. So ein Angeklagter ist eine Steilvorlage für eine auf Verurteilung ausgerichtete Justiz. Wie man sich nur so um Kopf und Kragen reden kann, ist mir schleierhaft. Menschlich nach der Vorgeschichte durchaus verständlich, aber es gibt nun mal formaljuristische Regeln, die im Grund auch in Ordnung sind. Anders geht es nun mal nicht. Und die gesamte Vorgeschichte kann man im Kopf haben und tendenziell sicherlich auch thematisieren. Aber der Gegenstand für diese Verhandlung war sie nun mal nicht. Da hatte die Vorsitzende durchaus recht. Auch war gerade dieser Vorsitzenden mit zumindest einem ihrer Schöffen durchaus anzumerken, dass sie sich nicht wohl fühlten in Ihrer Haut. Sogar die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft gehörte nicht zu der „Dobermann“-Fraktion. Aber insgesamt kam die Funktionalität eines (bayrischen) Strafprozesses schon deutlich zum Ausdruck. Spruchkörper und StA ließen keinen Zweifel daran, was von ihnen erwartet wurde. Alles andere als eine Verurteilung durfte einfach nicht sein. Natürlich verklausuliert in rechtlichen Hinweisen, die mitnichten einen Befangenheitsantrag rechtfertigen, aber dennoch auf das Ziel ausgerichtet sind. Diese Art der Verhandlungsführung ist schon so oft in juristischer Fachliteratur beschrieben worden, dass ich mich nicht weiter darüber auslassen will.
    Nun ist aber Martin nun mal nicht der „Katalog“-Angeklagte. Die rechtlichen Hinweise verklagen zunächst ohne Wirkung. Ist auch nun mal sein gutes Recht. Also nahm das Gewöhnliche seinen Fortgang. Dabei hätte es durchaus ein paar formaljuristische Ansatzpunkte gegeben, von denen ich 3 darstellen will. Wie gesagt, werde ich zur Sache selbst nichts anmerken, da dies nach Rechtskraft nun auch mehr als müßig ist.

    1.
    Frau Vorsitzende in ihrer mütterlichen Art rechtfertigte ihre Aussagen zur hohen Verurteilungswahrscheinlichkeit fast gebetsmühlenartig immer wieder damit, dass Martin unverteidigt sei. Warum nur ist an dieser Stelle nicht der erneute formale Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers gekommen und NACH der zu erwartenden Ablehnung desselben u.U. je nach Begründung der Befangenheitsantrag? Auch hätte man die falsche Zitierung des §140 StPO (Pflichtverteidigung) rügen müssen.
    „Liebe Frau Vorsitzende, es gibt auch den Abs. 2 mit der Schwierigkeit der Rechtslage, den haben Sie geflissentlich verschwiegen!“
    für Interessierte: http://dejure.org/gesetze/StPO/140.html

    2.
    Wie ich schon eingangs erwähnte, fühlte sich nach meinem Empfinden ein Schöffe gar nicht komfortabel in seiner Rolle. Wie dann beim Verlesen des Vorstrafenregisters der gesamte Rosenkrieg und auch jedwede Äußerung von Martin gegenüber seiner Ex genüsslich für jedermann hörbar mit allen u.a. auch sexuellen Entgleisungen zur Sprache kam, hatte ich das Gefühl, dass dieser Schöffe eingreifen wollte. Wenn es so war, hatte nicht nur recht, sondern es wäre mehr als geboten gewesen, die Öffentlichkeit dafür auszuschließen, wenn es denn nach Ansicht des Gerichtes notwendig war. Was die Frau Vorsitzende da getan hat, ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes nicht nur des Angeklagten Martin als auch des damaligen Opfers selbst. Einem deutschen Landgericht unwürdig, wenn diese Wertung denn reicht. Ich als völlig unbeteiligter Zuschauer kenne nicht nur die Lebensumstände von dem damaligen Opfers sondern auch ihre Reaktionen auf den Rosenkrieg. Ist so etwas haltbar? Ich denke nicht! Ich gehe verstärkt davon aus, dass auch deshalb der Schöffe eingreifen wollte. Für mich unverständlich, dass der Schöffe höflich bei Frau Vorsitzende ums Wort bat, was ihm auch prompt verweigert wurde. Es sollte eigentlich bekannt sein, dass die Schöffen neben des Vorsitzenden die Einzigen sind, die ungefragt reden dürfen.
    WO SIND WIR DENN???
    In dem Moment sicherlich nicht in einem deutschen Gerichtssaal. –
    Ach so, ich vergaß, es war ja in Bayern.

    3.
    Nach Schluss der Beweisaufnahme fand eben die „Erpressung“ statt, von der Martin in seiner Schilderung schrieb. Natürlich sind die erneuten richterlichen Hinweise keine Erpressung. Sowas ist formaljuristisch vollkommen korrekt. Aber wie soll das auf einen unverteidigten Angeklagten wirken, wenn von einer möglichen Haftstrafe gesprochen wird. Ich will hier erneut keine „Erbsen zählen“. Wo Frau Vorsitzende davon spricht, dass es nach einer streitigen Berufungsverhandlung, insbesondere nach der Retourkutsche (Berufung durch die StA) in feinster „Metzger“-Manier immer ein wenig mehr gibt, so ist das in im gesamten Strafrecht so geläufig. Also gibt’s auf die 120 Tagessätze einen Aufschlag. Aber sozusagen gleich mind. ein Drittel draufzupacken, ist mehr als gewagt. Dazu muss man wissen, dass Freiheitsstrafen unter 6 Monaten i.d.R. immer als Geldstrafen aus geurteilt werden. Wirkliche Haftstrafen in dem Bereich, sei es auf Bewährung oder nicht, sollen die Ausnahme bleiben. Die sollten wirklich dem Ladendieb beim 10. Rückfall vorbehalten bleiben. Ich empfehle der Frau Vorsitzenden eine Gasthospitation der Anfängervorlesung im Strafrecht. Ich vermute mal, die UNI Würzburg ist nicht soweit weg. Wird dort Jura angeboten?

    Mit diesen ersten Eindrücken will ich (vorerst) einmal schließen. Ich hatte den Verlauf dieses Prozesses so ähnlich vorhergesehen. Zum Glück hat Martin zum Schluss dann doch noch die Kurve bekommen. Sich wirklich zu einer Haftstrafe mit u.U. anschließender Saalverhaftung verurteilen zu lassen, war die Sache nicht wert. Mal abgesehen von den üblichen Verdächtigen, der Pressevertreter der Mainpost, haben alle Zuschauer vorgeführt bekommen, wie es einem Querulanten ergehen kann.

    • „Durch Martins Rücknahme der Berufung ist das (Fehl)Urteil des AG Würzburg nun mal rechtskräftig.“

      Ich sehe da vielleicht doch noch einen Weg das zu verhindern.

      Wiedereinsetzungsantrag, da er sich zu der Berufungsrücknahme genötigt fühlte und Verfahrensrüge. Gleichzeitig erneuten Antrag auf Pflichtverteidiger.

      Hab da etwas ähnliches zu gefunden:
      http://openjur.de/u/273621.html

      • Leider nein. Rechtsicherheit ist heilig.
        Das Einzige was ginge, ist die Sache mit dem Persönlichkeitsrecht. Das war schon heftig. Aber ich mag Martin da keinen Rat geben, zumal ich es auch nicht darf. Obwohl das jeder Zuschauer m.E. auch machen könnten. Die waren quasi Beteiligte bei dieser Aktion.
        Aber was wird wohl mit der Anzeige passieren?

      • Wieso leider nein? Ich denke deine Kommentare belegen ganz gut was da abgelaufen ist und bestätigen, dass sich Martin zu dieser Entscheidung genötigt fühlte. Damit steht das Ganze auf ziemlich wackeligen Beinen und könnte Erfolg haben.

      • Bei Deiner Quellenangabe gab es ein Urteil in der Berufungsverhandlung. Es ging in der Entscheidung des KG Berlin erst einmal um die Vertretung in der Revision.
        Die Kammer hat dabei genau auch auf §140 Abs. 2 abgezielt.

        Durch die Rücknahme der Berufung hat es quasi die Berufungsverhandlung nie gegeben. Jedenfalls wird es formaljuristisch so behandelt. Durch die Rücknahme der Berufung ist das AG-Urteil – eben etwas später, genau mit Verkündung des Beschlusses – rechtskräftig geworden.

      • Das ganze ist ein Fall für die Politik und einen Untersuchungsausschuss.

        Thema:

        1.
        Diskriminierung von Vätern, beginnend beim Sorgerecht (als Verstoß EMRK gerügt von Straßburg, 2010 – ich bin hier ein „Altfall“….)

        2.
        Schlüsselereignis MISSBRAUCH des Gewaltschutzgesetzes

        Die Verlesung des Urteils von 2006 heute belegte die Mechanismen nochmal sehr deutlich. In der Liste der „Straftaten“ tauchte mehrfach u.a. auf „Der Angeklagte rief bei Kerstin Neubert an, sagte „Deeg“ und legte auf“ – „Verstoß Gewaltschutzgesetz“… auf dem Niveau in einem fort….. Alles auf Grundlage einer falschen Eidesstattlichen Versicherung ….!

        Die Justiz Würzburg versuchte sich aus der Affäre zu ziehen, dass die sog. Gewaltschutzverfügung/Kontaktverbot (Gesetzesinhalt verlesen) ja NICHT mein Kind „erfasst“ hat. Konkret wurde heute verlesen, dass Kontaktaufnahmen zum Zweck des „Umgangs“ erlaubt seien – absurde Konstruktion. JEDER wie auch immer geartete „Kontakt“ wurde ab Dezember 2003 als „Straftat“ angezeigt.

        Beispiel: Strafanzeige wegen Anschreiben einer Familienberatungsstelle, Anschreiben von Dr. Boch-Galhau (2006) und Strafanzeige, weil ich beim Residenzlauf mitgemacht habe als Neubert unter den Zuschauern war (2007).

        3.
        Verbrechen im Amt werden vertuscht und gedeckt, selbst Morddrohungen gegen mich wird nicht nachgegangen. Aber ich werde mit moralischer Empörung verfolgt, weil Frau Hitzelberger die Zusage, den „Strafantrag“ zurückzunehmen, nicht einhält, weil sie die Kosten nach 460 StPO nicht tragen will. Es wurde jedem heute klar, dass DAS deren Motiv für diese Popanzprozesse war.

        Und von wegen „Rufschädigung“ – mein Blog hat lt. Aussage der H. vor dem AG und heute wieder zwei Mütter (eine aus Hamburg!) angeregt, ihr Mandat zu erteilen, um die Ausgrenzung des Vaters zu erreichen. Es besteht offenbar Bedarf für dieses „Geschäftsmodell“…..

        (Ich glaube übrigens auch nicht, dass Hitzelberger gegen Väter eingestellt ist – der ist schlicht alles GLEICHGÜLTIG. Und zu den Folgen ihrer „Konfliktvertretung“ fehlt der der Zugang, ich-bezogen und selbstherrlich).

      • In der Liste der “Straftaten” tauchte mehrfach u.a. auf “Der Angeklagte rief bei Kerstin Neubert an, sagte “Deeg” und legte auf” – “Verstoß Gewaltschutzgesetz”…

        das reicht aus? Sorry aber das Problem haben wir bei einigen Anschlüssen öfters – z.B. bei einem Bekannten über Telekom immer nach Gewitter/Regen – da ist dann alles drin von ’nicht erreichbar – bis kein klingeln – oder abbruch wenn der andere abnimmt (technisch dokumentiert – Begründung: Leitung (durch Pampa) ist zu geschädigt – Reparatur wäre Austausch ganzer Leitung, lohnt nicht – unserer Meinung nach warten die auf LTE/Funklösung)

      • Wenn es so passiert, wie Du beschreibst, natürlich nicht. Gebe dann aber das Thema Schutzbehauptung. Aber wie ich schon schrieb: Rosenkrieg der aller ersten Güte. ;).
        An Stelle von Martin Ex hätte ich mir schleunigst ne neue Nummer verschafft damals.
        Gibt auch ganz nette Vorgehensweisen, um sich zu „rächen“, wenn es der Situation zuträglich gewesen wäre, um einen Dickkopf wie Martin zur Räson zu bringen. Eine im Leben stehende junge Frau müsste damit doch umgehen können, ist meine Meinung. Es hätte vielleicht auch noch gemeinsame Freunde/Bekannte gegeben, die sowas hätten abmildern könnten. Zugeben nervig die Situation aber beileibe nicht in die Kriminalität zu rücken. Selbst immer noch emotional aufgeladen sieht Martin das heute ähnlich.

        Ich hab ich solchen Fällen in meinem Bekanntenkreis schon öfters geschlichtet und geholfen, ohne Partei zu beziehen. Es hat immer funktioniert. Derweil können alle meine Schäfchen sogar wieder wie normale Menschen miteinander umgehen. Einmal ging es sogar um ein „Produkt“. Auch das wurde in 15 Monaten auf meinen Vorschlag hin gütlich geregelt.

    • […]Wenn mein Kind weiter entfremdet wird, spielt das ohnehin alles keine Rolle mehr.[…]

      Martin, du weißt, wie ich darüber denke, Mein guter Rat, lass Deine Verbitterung nicht pathologisch werden.
      DAMIT GIBTS DU DENEN DANN WIRKLICH DIE STILVORLAGE!

      • Wiedereinsetzung …
        Auf was soll das denn gestützt werden? Formaljuristisch hat es die Berufungsverhandlung nie gegeben!!!
        Wiedereinsetzung gegen das AG-Urteil geht auch nicht.
        Es hätte ja Berufung/Revision geben können. Und da es die nicht gab …
        Ich weiß, das ist für den Laien totaler Schwachsinn, aber ist es nun mal so.
        Meinst Du, warum es die „Ätsche-Bätsche“-Berufungen der StA und damit das Sinieren der Vorsitzenden über Knast gegeben hat?
        Ohne Berufung der StA hätte das Verschlechterungsverbot gegeben.

        All dies einem unverteidigten Angeklagten nicht genau so zu offenbaren ist Methode im deutschen Strafrecht, zur Ehrenrettung von Bayern nicht nur dort.

      • Stilvorlage ist gut 😉
        Obwohl es ein Schreibfehler sit, könnte es man fast so stehen lassen 😉

      • Ist doch gleichgültig. Im Dezember 2003 wurde die Richtung bestimmt und die wird durchgezogen und aufrechterhalten. Natürlich ist das nicht mehr haltbar.

        Gerade die Verlesung dieses unsäglichen Urteils heute hat mir DEUTLICHST vor Augen geführt, nach welchen Mechanismen die Vernichtung und Stigmatisierung funktioniert: alles was die Entwertung bestätigt und in Bezug auf meine Person zur Diffamierung mit Prangerwirkung taugt, wird gewichtet, betont und mit dem heute dokumentierten süffisanten Unterton vorgetragen…..(die Wirkung war für mich deutlichst in der Mimik der Schöffen abzulesen)…

        Alles, was den Popanz in Frage stellt, Widersprüche aufzeigt etc., wird abgetan und allenfalls abstrakt und atmosphärisch zu „meinen Gunsten“ benannt – bleibt aber weiter folgenlos….

      • Ist doch gleichgültig. Im Dezember 2003 wurde die Richtung bestimmt und die wird durchgezogen und aufrechterhalten. Natürlich ist das nicht mehr haltbar.
        Gerade die Verlesung dieses unsäglichen Urteils heute hat mir DEUTLICHST vor Augen geführt, nach welchen Mechanismen die Vernichtung und Stigmatisierung funktioniert: alles was die Entwertung bestätigt und in Bezug suf meine Person zur Diffamierung mit Prangerwirkung taugt, wird gewichtet, betont und mit dem heute dokumentierten süffisanten Grinsen vorgetragen…..
        Alles, was den Popanz in Frage stellt, Widersprüche aufzeigt etc., wird abgetan und allenfalls abstrakt und atmosphärisch zu “meinen Gunsten” benannt – bleivt aber weiter folgenlos….

        eben, da wurde der Schneeball losgetreten und alles bleibt stur auf Linie – deren Problem ist, dass die dich, bzw. keine Menschen zur Kenntnis nehmen können oder wollen – denn dann würde deren Lügengebäude zusammenkrachen und die müssten sich selbst anzeigen und verurteilen.
        Die spielen ein Spiel das nur sie kennen und alle anderen gehören nicht dazu, kennen nicht mal den Namen und weil sie außerhalb der ‚Kaste‘ stehen, sind sie automatisch Verlierer/schuldig/Verbrecher/usw. Aber wenn es face to face geht, sie sich also nicht mehr verstecken können, dann haben die die Hosen voll und greifen zu verbrecherischen Methoden (dazu gehört auch die Duldung dieser Taten gegen die Pflicht zur Strafverfolgung), bzw. diskreditieren die Menschen ‚ist kein Jurist‘ usw.

      • […]diskreditieren die Menschen ‘ist kein Jurist’ usw[…]

        Meinst Du, wie oft ich das zu hören bekommen habe. Dein Beitrag kann die Situation nicht besser beschreiben. Nur eine schnelle Lösungsmöglichkeit sehe ich nicht, vor Allem nicht in Bayern, wo das von Dir beschriebene Verhalten Staatsdoktrin ist.

      • Wieso sollen wir eine Lösung vorlegen? Das ist doch eine Mausefalle – egal was man bringt es reicht NIEMALS aus, denn man ist kein Jurist, hat keinen Überblick, hat keine Weisungsbefugnis, alles ist nur ein Einzelfall,….. außerdem werden die dfdafür gut bezahlt!
        Unser aktueller Schritt – Fluchthelfer gesucht: http://wp.me/P4HZVX-lV – und zumindest (wie auch hier) die Verbrechen gegen Menschenrechte dokumentieren.

    • […]“Der Angeklagte rief bei Kerstin Neubert an, sagte “Deeg” und legte auf – “Verstoß Gewaltschutzgesetz”…[…]

      Dieses für sich genommen ist schon problematisch, da Telefonterror. Wird im Strafstandbestand des Stalkings in den Kommentaren thematisiert. Also nicht ganz so harmlos, wie Du es darstellst.
      Nur während eines Rosenkriegs …
      Da passiert viel. Bei Dir hat nachweislich eine Beziehung bestanden. Nicht nur Verknalltheit oder One Night Stand. Da hätte nach ständiger Rechtsprechung Deine Ex etwas mehr als das o.g. ertragen müssen. Das was da vorgelesen wurde, aber sicherlich auch nicht. Aber körperliche Gewalt war das nicht.

      Problematisch war Dein erhalten schon, aber m.E. nicht kriminell. Ist aber auch müßig darüber zu sinieren.

      Was in solchen Rosenkriegen angesagt ist, ist Hilfe durch Profis, insbesondere wenn „Produkte“ entstanden sind. Die Kriminalisierung hilft niemanden, wie man jetzt sieht, weder Dir und Deiner EX, und vor allem nicht Deiner Tochter.

      Aber es in der richtigen Reihenfolge zu bearbeiten, muss Dien Ansatz sein.

      • Ich habe am 22.12.2003 eine Gewaltschutzverfügung zugestellt bekommen. Per Glaubhaftmachung, ohne Beweisaufnahme, ohne Anhörung.

        Gegen die habe ich zehnseitigen BEWEISRECHTLICHEN Widerspruch eingericht: das erste, was der Zivilrichter Thomas Schepping bei der hierauf einberufenen „Verhandlung“ in seinem Richterzimmer sagte, war sinngemäß: „So, hier wurde eine Verfügung beantragt – das hat nichts zu sagen, einem solchen Antrag wird zunächst einmal IMMER stattgegeben“…! Es folgten fünf Minuten gegenseitiger emotionaler Vorwürfe der Kindsmutter und mir, dann hätte Schepping keinen Bock mehr, faselte was von „Gütliche Einigung erreiche ich hier wohl nicht‘ und übernahm die Falschangaben der Kindsmutter in dieses Urteil:

        Phantasie-Urteil auf Grundlage falscher EV, 12.02.2004, Richter Schepping, Würzburg

        Damit ging es los……!

        Das von mir mit Schreiben vom 27.12.2003 ersuchte Familiengericht (Schlichtung, Mediation, DRINGEND: es droht Kontsktverlust) benötigte bis zum 13. August 2004, um einen ERSTEN Termin zu veranlassen. Und dann erst einmal ein „Gutachten“….

        Der Fortgang hier:

        Organisierte Nichtverantwortung und Willkür: Richterin Treu, Zerstörung der Vaterschaft, Teil 1 (2004 ff.)

        Die ersten paar Monate habe ich mich sogar an die RECHTSWIDRIGE Verfügung gehalten: bis ich merkte, es ist völlig egal was ich tue oder lasse, es interessiert niemanden, wenn ich den Kontakt zu meinem Kind verliere. Daraufhin wurde ich tätig und versuchte „Kontakt“ herzustellen.

        In diesen Zeitraum fielen u.a. diese Schreiben von Neubert an mich!

        Mail Neubert v. 6. Mai 2004 – 5 Monate Kindesentzug

        Fax des „Gewaltschutz-Opfers“ Kerstin Neubert vom 31.03.2004

      • Es geht hier insgesamt um eine dominante Machtausübung einer Frau und Mutter, die dadurch Macht ausübt, indem sie sich als Opfer darstellt…..die Opferdarstellung wird als „Befreiung“ vom „bösen“ Mann inszeniert und bejubelt, Neubert wurde zur Ausgrenzung „ermutigt“ – so u.a. die (m.E.) radikalfeministische Staatsanwältin Drescher und auch eine Polizistin in HV 2007 (?) wörtlich….

        Ich als Mann, Vater, Antragsgegner und „Belästiger“ (das unzutreffende und stigmatisierende Etikett „Stalking“ kam dann später versuchsweise…wurde aber schnell wieder fallengelassen) wurde entmündigt, gedemütigt und ausgegrenzt: konnte fruchtlos über Jahre mit „Schriftsätzen“ versuchen, meine Elternrechte einzufordern. Jede falsche Schwingung wurde zur REPRESSION missbraucht.

        2010 gab es eine KEHRTWENDE, 2012 schaffte es die Kindsmutter mithilfe der Hitzelberger, erneut die Mechnismen und Muster auf das Schädigendste erneut in die Katastrophe zu wenden! Jeder, der sich die Mühe macht, sich das wesentliche einmal durchzulesen, kann das ohne weiteres nachvollziehen.

        Meine „Fehler“? Dass ich meiner „Kastration“ als Mann und meiner Entrechtung als Elternteil nicht auch noch jubelnd zugestimmt habe, mich in Suff oder Resignation oder Arbeit (die war dummerweise auch weg….) gestürzt habe, wie das andere Väter derarte Traumata eben zu „bewältigen“ versuchen. (Mein eigener auch!)

      • Ja, ja, alles unbenommen. Du weißt, dass ich das alles und vor Allem Dich verstehe. Aber es gibt nun mal persönliche, gesellschaftliche Regeln, aus ethischer Sicht gesehen. Die habt ihr beide, Du und Deine Ex massiv verletzt. Du aber auch schon gehörig, wie ich das einschätzen kann. Deine Ex hat erfolgreich Verbündete gesucht, in einem Kampf, den keiner von Euch gewinnen konnte und kann. Und ihre Verbündeten – dummerweise die Justiz – haben in ihrer Hilflosigkeit – so nenne ich das mal wohlwollend – ihr Handeln schlichtweg mit ihrer staatlich sanktionierten Macht gerechtfertigt. Das dies völliger Humbug ist, muss ich keinem erzählen. Und dann gibt Eins dem Anderen, weil die Justiz nun mal in Bayern beheimatet ist. Da gibt es kein Zurückschalten, selbst nicht nach dem erfolglosen Strafprozess gegen Dich. Selbst die fällige Entschädigung wird verweigert, um nur ein Beispiel zu nennen. Allein das ist so kopflos, dass man fast mit selbigen gar nicht mehr schütteln kann. Ich prophezeie Dir, dass es ewig so weiter gehen wird, wenn Du a la Don Quichotte oder … weiter mit wenig probaten Mitteln dagegen angehst.
        Trenne bitte die Justizwillkür von Deinem emotionalen Problem. Sonst wirst Du scheitern. Ich hoffe es nicht für Dich. Gustls Schicksal sollte Dir eine Lehre sein.

      • Wie gesagt…..

        Die Justizwillkür ist URSACHE meines emotionalen „Problems“ – das lässt sich daher nicht trennen.

        Schalt jetzt ab für heute…..danke erstmal in die Runde für Zuspruch, Unterstützung und Denkanstöße!!

    • …“Natürlich sind die erneuten richterlichen Hinweise keine Erpressung. Sowas ist formaljuristisch vollkommen korrekt.“….

      Nein, weil diese „Hinweise“ – wie im übrigen die gesamte Verhandlung – nicht im luftleeren Raum stattfanden sondern eine MASSIVE Vorgeschichte mit mehrfacher Freiheitsberaubung im Amt und insgesamt völlig skurpellosem Amts – und Machtmissbrauch haben. Das war auch angesprochen. Es gibt eine durch diese bayerische Justiz verschuldete Traumatisierung, permanente Re-Traumatisierung, PTBS und eine nahezu unfassbare Ignoranz was das Bewusstsein für das eigene Fehlverhalten, die eigene Rolle und die Wirkung dieser schamlos nur um die eigene Fassade kreisenden Justiz auf Einzelne wie mich angeht….

      Es wurde über drei Stunden massiver Druck aufgebaut, ich stand – ohne anwaltliche Vertretung – einem Bollwerk und einer Allianz gegenüber durch Richterin (die ihr Urteil vor Verhandlung schon gefasst hatte….!), zwei unbedarften willfährigen Schöffen, die empört zwar die „Beleidigungen“ verstanden aber nicht die Katastrophe und das Ausmaß des hierfür kausalen Kindesentzugs und der Amtsverbrechen, einem Staatsanwalt, der wie alle Staatsanwälte in Würzburg jenseits von Recht und Gesetzesvorgaben z.B. § 160(2) StPO agiert (Vorgabe war lt. Revision „mehr“ Strafe!) und einer Hofpresse in Gestalt der Fr. Schmidt. die seit 2005 mit hämischen, grob falschen und eskalativen Gerichts-„Berichten“ über mich öffentlich auftritt (ohne je ein persönliches Wort mit mir gewechselt zu haben, aber freundschaftliche Beziehung zur „beleidigten“ Hitzelberger unterhält)….

      Selbstverständlich ist das eine Erpressung und Nötigung, wenn ich dann auf eine drohende „Haftstrafe“ hingewiesen werde, wenn ich die Berufung nicht „zurücknehme“, letzte Chance, Herr Deeg.

      Ich habe gestern u.a. sinngemäße Aussage gemacht, die auch mitgeschrieben wurde:

      „Weniger robuste Menschen hätten aufgrund der Justizverbrechen hier längst Suizid begangen. Hierfür bin ich viel zu wütend.“

      Ich habe mir heute im Laufe des Tages durchaus wie – immer wieder seit 2004 – Gedanken gemacht, warum ich meinem Leben nicht einfach ein Ende setze. Neben obigem Grund ist es vor allem die VERANTWORTUNG für meine Tochter!

      Ich will nicht, dass sie ohne Vater in einer Welt voller Lügner, Profiteure, Arschlöcher und Blender aufwächst! (Und mit deren „Bild“ von mir….)

      • ….Ich habe mir heute im Laufe des Tages durchaus wie immer wieder seit 2004 Gedanken gemacht, warum ich meinem Leben nicht einfach ein Ende setze……
        plus 3 weitere Gründe:
        1. dann würden die rumproleten ‚wir wussten schon immer, dass mit dem was nicht stimmen kann‘ und sich dabei in ihren ‚Erkenntnissen’/Verbrechen rumsuhlen
        2. der nächste Mensch bekommt noch schlimmere Vorurteile zu spüren
        3. es bleibt nur übrig: kämpfen oder sich mit diesen ‚Leuten‘ gemein machen, ihnen die Füße, usw. lecken, usw…. und am Ende kriegt man doch niemals seine Rechte.

      • ganz kurz und knapp dazu:
        es geht in der (Real-)Welt nicht darum, was ein Ereignis, das Verhalten anderer, etc. u.U. de facto ist oder vor Allem, wie es empfunden wird, sondern um das, was es per Definition ist. Die Definition wird im Idealfall durch (natur)wissenschaftliche Grundsätze festgelegt, kann aber auch ein gesellschaftliches Übereinkommen (Gesetze, Ordnungen in der Rechtswissenschaft zB) sein. Für die Festlegung gibt es wiederum auch feste Regeln. Anders geht es nicht. Und hier ist es eben das Verfahrensrecht im Strafprozess. Kein Dir noch so wohlwollender Rechtskundige wird Dir etwas anderes sagen.
        Du machst Dich schier lächerlich, wenn Du sagst:
        DAS IST ERPRESSUNG!
        Du magst es als Erpressung empfinden, kannst dies auch so thematisieren, mehr aber auch nicht.
        Daher ist eine engagierte Vertretung durch einen Rechtsanwalt auch so wichtig, gerade in Deinem Fall.
        Es tut mir leid, aber so wie Du es angehst, wird es definitiv zum Scheitern verurteilt sein.

      • @5jahre….

        Die Mechanismen, Muster und die anmaßenden Skrupellosikgkeit, die diese Justiz an den Tag legt (damit beziehe ich mich nur am Rande auf die gestrige Verhandlung, die Richterin war ja selbst alles andere als in einer „komfortablen“ Lage, das wurde auch angesprochen….) werden sich nicht mehr lange verdecken lassen. Es sind wie genannt „Muster“ – der gemeinsame Nenner sind NICHT die Einzelnen, sondern das System?

        @Reinhard

        Selbstverständlich war es eine Erpresssung – unter massivem Machtmissbrauch!

        ….Was genau soll hier eigentlich noch „scheitern“!

        Und es geht ganz sicher nicht um „Definitionen“ oder Deutungen – es geht um Ereignisse, Kausalitäten und Folgen für ganz REALE Menschen!

        Ihren „Formaljurismus“ kann sich die Justiz sonstwohin stecken! Wer sich hierauf jetzt noch beruft, hat vom Leben nichts verstanden.

      • @ Reinhard.

        DAS IST ERPRESSUNG!

        Das war doch lediglich eine Meinungsäusserung. Hat de facto natürlich nichts mit der Realwelt zu tun. Auf Beleidgung gibt es nunmal « elektrischen Stuhl! » Leider ist mein comment von gestern nacht dem Sperrmüll von WordPress zum Opfer gefallen, wo ich das Thema (im Kontaktverbotfall) auch kurz anschnitt.

        Hätte aus der Verhandlung einen drei Stunden Depakel machen können, jedoch das Urteil stand von vorn herein fest. Ergo ich dem Richter ein kurzes statement gab: « So, so! Will mit meiner EX über eine paar fehlende Millionen kommunizieren und Sie verbieten mir das!» Er: «das ist nicht der Grund dieser Verhandlung. Dafür ist die Staatsanwaltschaft zuständig!»

        Kapito! Verhandlung 10 Minuten, auch deswegen, weil ich hatte Hunger auf einen BIG-MAC. Wozu also dort Zeit vertröteln! Analog hätte ich das Martin empfohlen. Rein – raus, zu McDonald!

        DAS IST EIN HOTEL!

        @ Reinhard. Da übernachtet man im teuersten Hotel in Venedig, hat SEX und der Nachbar klopft an die Wand: «Das ist ein Hotel!» Vermutlich war der Anwalt: «Ruhestörung!»

        … oder vor Allem, wie es empfunden wird, sondern um das, was es per Definition ist.

        Auweia!!! Kindesentführung ist per Definition Kindesentführung. Rechtsbeugung bleibt Rechtsbeugung. SEX ab 10 Uhr nachts Ruhestörung! Autsch 🙂

        Und das lass man sich auf der Zunge zergehen. Aktuell …

        Ich bin Psychotherapeutin und frage mich, was in jemandem vorgeht, der Menschen so sehr stigmatisiert und einen so großen Hass auf eine Gruppe von Personen hat. Empathie scheint hier nicht vorhanden zu sein, was so extrem ist, dass sich Züge einer Persönlichkeitsstörung und eines Wahns erkennen lassen.

        Comment bei CitiSite:

        Borderline. Spaltung. Projektive Identifikation. Infantil.

        Understanding? Wer für Täter keine Empathie hat, der hat eine Persönlichkeitsstörung. Martin hat ergo einen Wahn – so Miss Therapeutin – wenn er sich nicht (!) mit Tätern identifiziert, konform geht. Kapito wie krank diese Psychobranche ist !!!!

      • Ich frage mich wirklich, wo Du mir in einem Wort etwas widerlegst.
        Wenn das gestern Erpressung gewesen wäre, dann zeige es an. Bin gespannt, was heraus kommt. Und das wäre nicht nur in Bayern so.
        Und noch etwas: Es hilft Martin nun wirklich nix, wenn man ihn noch in seiner M. Kohlhaas – Haltung bestärkt. Das Ergebnis hat man gestern gesehen.
        Glaube es mir, wenn ich behaupte, dass die Verhandlung formaljuristisch bis auf die Verlesung der Intimitäten vor Publikum völlig korrekt war. Und das sage ich als Nichtjurist. Zugegeben, ich war mal Rechtssekretär der IG Metall, also nicht ganz so ein juristischer Laie. Zudem bin ich noch Ingenieurwissenschaftler, Betonung liegt auf Wissenschaftler. Kann also durchaus mit dem umgehen, was die Juristen so gerne vor sich hertragen. Ich hatte zu deren Ansinnen, die Welt aus den Angeln zu heben, wenn es Ihnen passt, schon einmal was geschrieben. Übrigens hatte selbst Jesus Christus mit eigener Aussage dieses Ansinnen nie. Daher hatte ich mal eine StAin gefragt, ob sie sich wie Jesus fühle, wenn sie behauptete, dass es auf naturwissenschaftliche Gesetze nicht ankäme, sondern nur auf die Überzeugung des Richters. Ich musste sie aber mit dem Bibelzitat enttäuschen, das er selbst dies nie gewollt hatte. Antwort von der Dame war ein Antrag auf ein Ordnungsgeld, wozu sich aber der Vorsitzende nicht hergeben wollte.
        Dieses Beispiel zeigt, wo man ansetzen muss, nette Sprüche helfen den Justizopfern in keiner Weise. Wie wäre es denn einmal mit einem Spendenaufruf, um Martin den RA zu finanzieren. Zusätzlich muss man dann noch hoffen, dass Martin dem auch zuhört. Ich hatte in der Verhandlungspause nicht seine Aufmerksamkeit. Sehenden Auges in sein Verderben. Nach dem Verlauf war er noch gut bedient, dass der StA auch seine Berufung zurücknahm. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich hätte meine Schwierigkeiten gehabt, einen Revisionsgrund zu finden.

      • Ich war zwar nicht dabei, aber sowas könnte durchaus eine Nötigung, Erpressung, bzw. Rechtsbeugung sein. Das kommt auf den Ablauf an. Eine bloße Hinweiserteilung über eine Strafverschärfung ist natürlich gar nichts, muss aber im Protokoll auftauchen, sofern es hier überhaupt eins gibt.

        Ich nehm dazu mal Bezug auf meinen Fall.

        Ablauf unter Verwendung der echten Namen der Beteiligten:

        Richter Bastian Köhler (damals Frischling, Richter auf Probe) direkt zu Verhandlungsbeginn: „Es gibt mindestens 4 Monate Freiheitsstrafe und wenn die Belastungszeugin vernommen werden muss, erhöht sich das Strafmaß“

        Staatsanwalt Karbowski mischt sich ein, sagt zum Richter: „Das ist nicht in Ordnung, was Sie da machen. Ich beantrage eine Verwarnung mit Strafvorbehalt.“

        Richter stuzt den Staatsanwaltzurecht, dass er hier die Verhandlung führt.

        Ich: „Die Belastungszeugin wird vernommen!“

        Richter: „Die Belastungszeugin wird NICHT vernommen!“

        Ich: „Die wird wohl vernommen!“

        Richter: „Wenn die Belastungszeugin vernommen werden muss, wandern Sie für mindestens 2 Jahre in die Psychiatrie und ich entziehe Ihnen die Fahrerlaubnis!“

        Im Protokoll befindet sich zu diesem Vorgang gar nichts. Da steht einfach nur drin Ich hätte ein Geständnis abgelegt.

        Straftat des Richters oder nicht, Herr Schulz?

      • @Thorsten

        Wenn Du es beweisen kannst, dass es so gelaufen ist und vor Allem, die Äußerungen des Vorsitzenden so gefallen sind, ist es natürlich Rechtsbeugung und u.U. noch ein bisschen mehr.
        Aber
        Du schreibst selbst, im Protokoll findet sich dazu nix. Das Protokoll ist aber nun mal ALLEIN der Beweis für die Verhandlung. Da helfen keinen Zeugen, selbst nicht eine ausverkaufte Allianz-Arena. Ich will nicht darüber sinieren, warum das so ist. Es ist nun mal die Regel – Punkt – Schluss!
        Wie geht man damit um:
        Ich behaupte mal, dass ein Richter sich einem verteidigtem Angeklagten gegenüber so nie verhalten würde. Gehen aber mal von diesem Umstand aus. Dann heißt es, zu beantragen, diese Äußerungen wörtlich protokollieren zu lassen. In dem Antrag wiederholt man die Äußerungen schriftlich, wie sie bei Einem angekommen sind. Darauf folgt natürlich die Ablehnung, dass das so nicht gefallen ist. Die Dame oder Herr in Samtrobe ist ja nicht. blöd. Aber wir haben es nun mal aus der Sicht des Angeklagten schriftlich, das es da was gegeben hat. Man muss auch unbedingt auf einen förmlichen Beschluss bestehen. Das ist alles zu protokollieren. Je nachdem, wie der Beschluss ausfällt, kann man um Bedenkzeit bitten um u.U. einen Befangenheitsantrag zu stellen.
        Dies ist eben Verfahrensrecht. Natürlich ist ein unverteidigter Angeklagter als juristischer Laie zumal auch aus emotionalen Gründen nicht in der Lage dies alles zu überblicken. Deswegen sind die Damen und Herren in Schwarz, diesmal ohne Samt ja so wichtig, und wenn es nur eine befreundete Familienrechtlerin in meinem Strafverfahren war.

      • @ Reinhard.
        Wie formuliert.

        Das war keine Erpressung und wie formuliert, hätte ich (persönlich) keine Beschwerde eingelegt. So auch dieser Main-Post Artikel nie erschienen wäre, wo alles noch einmal breit getreten wird.

      • Tja Reinhard, es wird dich wahrscheinlich schockieren, dass ich sogar einen Verteidiger hatte und der anstatt eines Befangenheitsantrags das „Geständnis“ für mich abgelegt hat. Wegen mehrerer Fehltritte ist diesem Verteidiger später die Lizenz entzogen worden und so ganz unwissend in Rechtssachen bin ich auch nicht. Auch wenn das schon lange her ist, ich hab die gleiche Ausbildung durchlaufen wie Martin 😉 und trotzdem absolut chancenlos.

      • @ Thorsten
        Das kenne ich nur all zu gut. Das sind die sog. Urteilsbegleiter. In Bayern übrigens durch zahlreiche Literatur (fast) nachgewiesene Handlungsweise, dass nicht der Verteidiger den StA anruft, ob man nicht was machen könne, sondern eher umgekehrt, weil es doch im Interesse der Gesellschaft läge, dass so ein schäbiges Verhalten nicht gesühnt werde. Der naive Angeklagte kriegt davon i.d.R. nix mit. Es soll sogar schon Fall übergreifende Deals gegeben haben nach dem Motto „In diesem Fall machst Du bitte nix dagegen, dafür stelle ich das Verfahren bei Deinem anderen Mandanten nach §153 ein.“ Das hat mit Rechtspflege nichts mehr zu tun!

  7. Grob gerechnet 4 Juristen plus 2 Schöffen plus Vorgaben/Befehle gegen einen Laien ohne Anwalt = erbärmlich! ‚Hinweis‘ auf Haftstrafe wegen Beleidigung ist für uns auch eine Drohung – wieso laufen dann eigentlich noch alle Demonstranten gegen Flüchtlinge und sonstige Verfassungsfeinde frei rum? Platzmangel?

    ….Ps.: ein Schöffe wollte eine Frage stellen, was von der Richterin unterbunden wurde…..
    hätte das vielleicht die Stimmung gestört?

    • „…gegen einen Laien ohne Anwalt“

      ?
      Wirklich ohne Anwalt? Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang. Erscheinst du ohne gilt das als nicht zur Verhandlung erschienen und es ergeht ein Versäumnisurteil.

      Oder gibt es hier auch wieder eine Ausnahme von der ich nichts weiß?

      • Pflichtverteidiger hatte ich beantragt. Den gibt es jedoch erst, wenn eine Haftstrafe von über einem Jahr droht, so die Richterin heute.

        Die vier Zeugen, deren Ladung ich beantragt hatte, waren ebenfalls nicht geladen. Hitzelberger behauptet und dann ist das so….

      • Wie soll dann bitte schön jemand vor dem Landgericht einen Prozess führen, der gar nicht die finanziellen Mittel dazu hat. Da man die Berufung zugelassen hat, hätte man dir meiner Meinung nach auch einen Verteidiger stellen müssen, unabhängig davon, ob es einen Pflichtverteidiger erst ab einer drohenden Haftstrafe von mindestens einem Jahr gibt, schon alleine wegen der Schwierigkeit der Sachlage.

      • Pflichtverteidigung richtet sich nach den Eingangsgerichten.
        Das war nun mal ein Einzelrichter am AG

    • kleine Strafkammer = 1 Vorsitzende(r) + 2 Schöffen

      Nicht ganz so krass das Verhältnis, also 2 Juristen … und natürlich die Vorgabe 😉

    • […]wieso laufen dann eigentlich noch alle Demonstranten gegen Flüchtlinge und sonstige Verfassungsfeinde frei rum?[…]

      Satire ein
      Weil Sie nicht den Bayrischen Freistaat mit verbalen / schriftlichen Mitteln angreifen. Sie fackeln NUR Flüchtlingsheime ab.
      Satire aus

  8. Ps.: ein Schöffe wollte eine Frage stellen, was von der Richterin unterbunden wurde. Zwischenzeitlich wurde mir mitgeteilt, dass das ein Revisionsgrund sei.

    Frage:
    Um in Revision zu gehen hättest du aber die Berufung nicht zurückziehen dürfen, oder?

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