Seit Jahren versuche ich aufgrund eigener Erfahrungen mit den Folgen von „Kontaktverbot/Gewaltschutzgesetz“ darauf aufmerksam zu machen, dass dieser behördliche Schwachsinn immer wieder AUSLÖSER für affektive Morde und Gewaltdelikte ist.
In diesem Blog sind zahlreiche Beispielfälle aufgeführt.
Nun wurde eben bekannt, dass auch der „Amokfahrer“ von Graz „behördlich von seinem Zuhause“ verwiesen wurde.
„BLUTTAT IN GRAZER INNENSTADT
Amoklenker ist zweifacher Vater und stand vor der Scheidung“
20.08 Uhr: Der 26-jährige Amokfahrer dürfte aufgrund seiner familiären Situation psychische Probleme gehabt haben. Er war als gewalttätig amtsbekannt und wurde am 28. Mai von seinem Zuhause behördlich weggewiesen. Was seine Tat just am heutigen Tag ausgelöst hat, ist noch völlig unklar. „…
„Völlig unklar“…? Die Wirkung eines Kontaktverbotes/Platzverweises/zivilrechtlicher Verfügung vor solchen Taten ist immer die gleiche: Traumatische und massive Verlustängste insbesondere was Kinder betrifft.
Die Politik ebenso wie die Strafverfolgungsbehörden verantwortungslos und völlig unfähig, sich mit diesen Folgen auch nur objektiv auseinanderzusetzen!
Täter werden so geschaffen!
Dieses Schreiben erhielt ich vor kurzem vom Bundesministerium der Justiz, nachdem ich darauf aufmerksam gemacht habe, dass MORDE die FOLGE soLchen Vorgehens sind:
23.04.2015: Antwort des Bundesministeriums der Justiz zu Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes
Die weitere Entwicklung und Kenntnisse….
Auch eine „Neuerung“ wurde beschlossen, um Antragsgegner von Gewaltschutzverfügungen / Kontaktverboten / Platzverweisen künftig vor reaktiver Gewalt und Trauma zu bewahren, ganz ironiefrei offenbar:
http://derstandard.at/2000018275196/Ehefrau-des-Amokfahrers-wurdepsychisch-und-physisch-unter-Druck-gesetzt?ref=rec
http://derstandard.at/2000018301613/Nach-Amokfahrt-Bisher-knapp-50-weitere-Personen-die-gefaehrdet-waren?ref=rec
<<<<<<<<<Genau! Nur nicht selbständig denken!!!>>>>>>>>>
http://derstandard.at/2000018326325/Graz-will-Praevention-bei-haeuslicher-Gewalt-verstaerken?ref=rec
Schön und treffend finde ich persönlich diesen Kommentar, jedenfalls im Kern:
„Mangelnde Empathie ist sicher eine Bürde
http://derstandard.at/2000017803414/Grazer-Amokfahrt-Mitgefuehl-fuer-Strache?ref=rec
http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/capriccio/mollath-und-ploetzlich-bist-du-verrueckt-100.html
Dokumentarfilm Mollath: nur weil er stört.
@ Martin. Sorry lang. Dr. Sponsel hätte sicherlich seine helle Freude daran. Werd‘s auf anderen Blogs ebenso verteilen. An das Team Schlagmann / Weinberger, sowieso. Rohfassung.
Steuerverschwendung: Das Formblatt, das dem Staat jährlich Millionen und dem Einzelnen, mit etwas Pech, die Freiheit kostet.
Vermutlich ist zig tausend Betreuungsexperten, Psychiatern, wie Richtern der amtliche Vordruck eines „Ärztlichen Zeugnisses zur Bestellung eines Betreuers und zur Notwendigkeit einer freiheitsentziehenden Massnahme“ bekannt.
Muster.
Klicke, um auf arzt-zeugnis-betreuerbestellung-freiheitsentzug.pdf zuzugreifen
Fast „unglaublich“ ist deshalb, dass keinem der o.g. Protagonisten bisher aufgefallen ist, dass dieser Vordruck das Wesentlichste aussen vor lässt: „Anknüpfungstatsachen“ zur Bestellung eines Betreuers, im Kontext einer psychischen Krankheit, explizit nachzuweisen!
Es fehlt schlichtweg die Begründungs-Zeile, inwieweit eine psychisch Störung den Probantdn daran hindert, seine sog. Alltagsangelegenheiten zu erledigen, die im Betreungsrecht besagen, dass der Proband sich in einem der sog. Alltagsangelegenheiten erheblich – lebensbedrohlich – eigengefährdet, respektive sich selbst rechtlich nicht vertreten kann.
Es klafft eine „Begründungslücke“ zwischen ersten und zweiten Absatz. Die offensichtlich autistische Schlussfolgerung: „Absatz 1 – Der Proband kann aufgrund einer psychischen Störung, beispielsweise seine (Absatz 2) Behördengänge nicht erledigen“, sind primärpozesshafte Denkformen, die im Bereich von Schizophrenie anzusiedeln sind, auf Seiten des Autors dieses Formblattes. Das Formblatt spaltet mit Vorsatz Anknüpfungstatsachen ab. Falls dem Autor oder Richter dies nicht bewusst, Geschäftsunfähigkeit vorliegt: „formale Denkstörung.“
Die Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 BGB ist kein medizinischer Befund, sondern eine Rechtsfolge. Beweis: nicht auffallend, dass zwischen Absatz 1 und 2 eine Begründungslücke liegt, somit der Antrag auf Betreuung juristisch nicht haltbar ist: Formfehler. Insoweit ein Richter, der diesen Formfehler nicht feststellt, Geschäftsunfähig nach § 104 Nr. 2 BGB ist, respektive, wenn er diesen Nonsens, dieses formfehlerhafte, kontextlose Formblatt, als Entscheidungsgrundlage nimmt.
Merksatz: „Kommunikation ohne Kontext ist bedeutungslos.“ Ein Gutachten ohne Kontext ist nicht vergütungsfähig, ausser ein Richter meint, dass nichts sagende Gutachten, die nichts beweisen, einen Wert haben.
Ein Sachverständigengutachten über den Geisteszustand einer der Parteien darf nicht verwertet werden, soweit es tatsächliche Vorgänge wiedergibt, die nicht unstreitig oder bewiesen sind. Vielmehr ist über streitiges Vorbringen zuvor (!) eine Beweisaufnahme (!) durchzuführen.
Freud: „Das Deckblatt verkehrt sich.“
Unstrittig wird im genannten amtlichen Vordruck einer Betreuungsanregung der erste Schritt, (zu)vor dem zweiten gemacht. Eine psychiatrische Diagnose kommt jedoch erst dann in Betracht, wenn aktenkundig, in der Realität unstrittig nachgewiesen wird, dass der Proband beispielsweise geistig nicht in der Lage ist, SOZ Anträge auszufüllen, so er sich rechtlich nicht vertreten kann. Die Tatsache dass (wenn) er z.B. SOZ erhält, beweist ja gerade, dass er dazu geistig in der Lage ist, ergo keine rechtliche Betreuung für Behördengänge braucht.
Das genannte Formblatt dreht einfachste Logik schizophren (paranoid) um. Im ersten Absatz wird die psychische Störung aufgeführt, aufgrund der Proband dann im zweiten Absatz, die dort erwähnten Angelegenheiten nicht erledigen kann, ohne jegliche Anknüpfungstatsache – fehlender kausaler Zusammenhang.
Entsprechend versteht sich, dass Amtsgerichte mit Einsprüchen gegen eine Betreuung bombartiert werden, was dem Staat vermutlich zig 100 Millionen an Steuergeldern kostet, nicht gerechnet, dass aufgrund infantilster Rechtsurteile, es zu verfassungswidrigen Betreuerbestellungen, wie auch Freiheitsentzug kommt. Weil nicht auffallend, das Anknüpfungstatsachen in der „Betreuungsanregung“ fehlen, respektive Richter dichotom konform, mit diesem schizophrenen Formblatt gehen – insoweit – aktenkundig – unstreitig schizophren – geschäftsunfähig sind.
Dieses „Dilemma“, zum Nachteil unschuldig Verfolgter, was eine Straftat ist § 344 StGB, incl. Steuerverschwendung, aufgrund Verfolgung Unschuldiger, wäre von vornherein auszuschliessen, würde man die beiden Absätze auf der ersten Seite des Betreuer-Formblattes „umdrehen“ – das Deckblatt, die Absätze, verkehren. An erster Stelle die sog. Aufgabenbiete zu nennen, in der sich der Proband lebensbedrohlich eigengefährdet oder / und nachweislich sich rechtlich selbst nicht vertreten kann. Beispielsweise einen Anwalt nicht in der Lage ist anzurufen oder / und ein SOZ Formblatt, nicht in der Lage ist, auszufüllen – dies unstreitig zu beweisen!
Es versteht sich von selbst, dass eine Person, die eine Wohnung hat, die in der Regel unkündbar ist, keinen Betreuer in Wohnungsangelegenheiten braucht, respektive es der Nachweis ist, dass er die Fähigkeit zur Wohnungssuche hat, wie auch die Fähigkeit, einen Mietvertrag abzuschliessen. Sicherlich auch die Fähigkeit evtl. einen Makler einzuschalten, um eine neue Wohnung zu finden oder / und bei Mietstreitigkeiten, einen Anwalt anzuschalten.
Analog die anderen sog. Aufgabengebiete: „Rentenangelegenheiten (Rentenzahlung) laufen automatisch, Finanzen ebenso (Arbeit / Hartz IV). Gesundheitsfürsorge schliesst eine Betreuung von vornherein aus, denn jeder hat das Recht sich selbst zu schädigen – entscheidet für sich, ob er eine Behandlung will oder nicht. Beispielsweise kann bei Krebs, niemand zu einer Chemotherapie gezwungen werden: „Selbstbestimmungsrecht.“ Analog zu keiner anderen gesundheitlichen Behandlung.
Auffallend in diesen schizophrenen Formblättern, deswegen steht die psychische Störung an erster Stelle, ohne Kontext zum 2. Absatz, dass es dort NICHT um Aufklärung geht, ob der Proband die o.g. Angelegenheiten erledigen kann, wie erwähnt, ganz im Gegenteil, Fakten für eine Betreuung werden mit Vorsatz nicht eruiert, ist, dass dieses Formblatt offenkundig nur einen Zweck hat, unliebsame Zeitgenossen, elegant loszuwerden, deswegen auch nicht fehlen darf – Angelegenheiten: „Aufenthaltsbestimmung / psychiatrische Gesundheitsvorsorge.“
Wie geschildert, sind diese zwei letzteren „Angelegenheiten“ nicht relevant, nicht durchführbar, wenn man Absatz 1 durch Absatz 2 in der Reihenfolge austauscht, so jeder Psychiater dann Schwierigkeiten haben wird, Anknüpfungstatsachen für einen Freiheitsentzug aufzuführen, wenn er zuerst (!) den Nachweis (!) erbringen muss, dass der Proband z.B. nicht fähig ist, einen Anwalt in rechtlichen Dingen einzuschalten. Was der Proband zudem nicht muss, denn jedem steht frei, den Vermieter z. B. auf Wasserschaden, etc. zu verklagen oder nicht.
Anders formuliert: „tauscht man Absatz 1 durch Absatz 2 in der Reihenfolge aus, wird der Psychiater – gezwungen – Anknüpfungstatsachen aufzuführen!“ Im jetzigen Formblatt muss er das nicht, obwohl genau das von entscheidender Relevanz für eine Betreuung ist. Anders formuliert: „Das jetzige Formblatt, eben weil Anknüpfungstatsachen nicht für nötig erscheinen, ist juristischer Nonsens, mit der bemerkenswerten Tatsache, dass Richtern, wie erwähnt, die fehlenden Kausalzusammenhänge für eine Betreuung offenkundig nicht auffallen, ergo, wie erwähnt und nachweisbar, geschäftsunfähig sind. Als ob Anknüpfungstatsachen (Kausalzusammenhänge) nicht von rechtlicher Relevanz sind.
Staranwalt Gerhard Strate – Mollath Fall:
Eine Verfälschung ist objektiv eine grobe Fehlleistung in der korrekten Erfassung eines Sachverhalts, mag sie nun subjektiv auf Absicht oder nur zeitweilig auf fehlender geistiger Präsenz beruhen. Im hier vorliegenden Fall liegen die Fehler, wie gezeigt, nicht nur im Fachlich- medizinischen, sondern im Tatsächlichen, in Irrtümern über Anknüpfungstatsachen.“
Bereits die Formulierung in diesem „beweisbegründungslosen“ Formblatt: „aus – ärztlicher Sicht – kann der Probant folgende Angelegenheit nicht selbst besorgen“, impliziert, dass ein Psychiater „meint“ subjektiv eine Behauptung aufstellt und damit für sich persönlich wohl „meint“, keine Anknüpfungstatsachen aufführen zu müssen, sprich, die Realität letztendlich ihn nicht interessiert, sondern ausschliesslich seine (unmassgebliche) Sicht der Dinge, insoweit auch, seine Omnipotenzphantasien dort zum Besten geben zu müssen, wahnhaft im Glauben, dass seine subjektive Sicht, die Realität ist.
Strate: “Ich gehe mal davon aus, dass das Konsequenzen haben wird.“ Strates Buch rechnet mit der Psychiatrie ab, von der er unter anderem sagt, sie erscheine in bestimmten Ausprägungen “allenfalls als eine Schmuddelecke der Medizin”. Bereits seine Kapitel-Überschriften wie “Omnipotenzfantasien und Pathologisierungswahn” oder “Der Seelenbürokrat” verraten, wie es aus Strates Sicht um Teile Psychiatrie bestellt ist: “Wenig vertrauenerweckend sind die offensichtlichen Omnipotenzfantasien vieler Apologeten der Psychiatrie, die von sich und ihrer Profession derart eingenommen sind, dass sie sich eigentlich selbst das Gefangensein in einem geschlossenen Wahnsystem diagnostizieren müssten.”
Die Textbausteine, im besagten amtlichen Vordruck, lassen sich mit relativ wenig Aufwand umbauen, so nicht mehr die Gefahr besteht, dass ein psychotischer Psychiater die Realität umbaut. Freud: „Bei der Neurose wird die Realität verdrängt, bei der Psychose jedoch umgebaut.“ Für Kenner der Materie: „es wird dem Psychiater die Chance genommen, seine eigene Psychose, respektive seine eigenen Wahrnehmungsstörungen oder / und seinen Wahn, paranoide auf das Gegenüber zu projizieren.“
Es reicht hierbei, im Originaltext des Vordruckes, die Formulierung – aus ärztlich Sicht – herauszustreichen: „Der Betroffene kann folgende Angelegenheiten nicht selbst besorgen …
Beispiele.
Behördenangelegenheiten.
Er ist nicht in der Lage, die Formblätter für Arbeitslosengeld, SOZ, auszufüllen.
Beweis ……………………………..
Er ist nicht in der Lage, sich rechtlich zu vertreten, in diversen Rechtsstreitigkeiten, einen Anwalt zu kontakten.
Beweis ……………………………
Begründung oder Rechtfertigung ist die Darlegung von Gründen. In der strengen logischen Form spricht man von Beweis, der dem Psychiater zweifelfrei zugängig ist. Er möge dem Probanden, in seiner Exploration, einen Antrag auf Sozialhilfe auf den Tisch legen und ihn darum bitten, diesen auszufüllen. Entsprechend durch diverse Fragen an den Probanten, sich davon überzeugen, ob dieser sich selbst rechtlich vertreten kann:„Angenommen, Sie haben einen Mietstreit mit Ihrem Vermieter, was tun Sie dann?“
Im Zirkelschluss, dass der Probant die Frage damit beantwortet, einen Anwalt einzuschalten, den SOZ Antrag zudem ordentlichlich ausgefüllt hat – wird die subjektive Sicht des Psychiaters zur Makulatur. Aus psychiatrischer Sicht gibt es dann Begründungen nicht, dass der Proband eine Betreuung braucht, und wenn es sie gäbe, wären sie nutzlos; denn sie haben mit Vernunft, nichts zu tun.
CitiSite: Nachdem es mein geistiges Eigentum ist, die erwähnten beiden Absätze, auf der ersten Seite einer jeder Betreuungsanregung in der Reihenfolge auszutauschen, was dem Staat sicherlich 100terte Millionen an sinnfreien Prozessen erspart, den bisherigen Schaden für Steuerzahler minimiert, verlange ich jährlich 10 Prozent der eingesparten Kosten als Provision, respektive für die Geschäftsidee und natürlich das Bundesverdienstkreuz erster Klasse.
Gruss an Dr. Weinberger, sowie Klaus Schagmann 🙂
Citi, ich glaube du machst hier Schritt 2 vor Schritt 1.
Das hier ist erstmal das Formular zur Anregung einer Betreuung:
Klicke, um auf bs_26a.pdf zuzugreifen
Danach folgt die persönliche gerichtliche Anhörung des Betroffenen und die Begutachtung durch einen Sachverständigen. In dem Gutachten muss der Arzt schon ausführlich darlegen wieso, weshalb, warum. Das Formblatt, was du da nennst sollte dafür nicht ausreichen. Zu dem Formblatt muss also noch ein Gutachten existieren, es sei denn du hättest selbst für dich die Betreuung beantragt, dann kann das auch schon mal anders ablaufen.
Gefährlich wird die Sache bei falschen Anschuldigungen, die wie z. B. beim Gewaltschutzgesetz nur glaubhaft gemacht werden müssen. Da bist du ganz schnell weg vom Fenster, weil du auch dementsprechend falsch beurteilt wirst, da diese Verfügungen mal ebenso präventiv erlassen werden und die erhobenen Vorwürfe als wahr vorausgesetzt werden. Eigentlich bräuchtest du einen guten Rechtsanwalt, stattdessen bekommt die Gegenseite ärztliche Unterstützung bei deiner Hinrichtung. Da muss sich was ändern. Da ist nix mehr mit dem Grundsatz „in dubio pro reo“, sondern da heißt es plötzlich „fehlende Krankheitseinsicht“ und schon bist du entmündigt.
Stimmt. Dieses Explorationsformblatt ist der 2. Schritt und keine Anregung. So einige Formulierungen im Text falsch. Zuerst kommt die Anregung & in der Regel liegt ein Gutachten bei – aber auch ohne jegliche Anknüpfungstatsachen!
Genau dieses « langatmige » Gutachten ist jedoch der Trick in der Sache. Dort wird viel gelabert (was u. a. der Nachweis ist, dass der Psychiater Logorrhö hat), einige Fachbegriffe werden aufgeführt, eine Prognose wird erstellt: «die hebephrene Schizohrenie zeigt sich statistisch am häufigsten bei Personen ab 40 Jahren», so Mollath (59 Jahre), mit 93,54 hochprozentiger Treffsicherheit eine manifeste Schizpohrene hat. Komorbid mit einer manischen Besessenheit die Welt zu verändern, beharrlich Kernseife fordernd.
WICHTIG!
Bevor ich es vergesse. Kernberg sieht bei der BPS keine psychotischen Eigenschaften, sondern spricht von Mängeln bei der Realitätsprüfung.
Genau das ist der Punkt (Realitätsprüfung), weswegen im Gutachter-Formblatt die ersten beiden Absätze in der Reihenfolge ausgetauscht werden müssen!
Ellenlange Gutachten sind wie formuliert der Kommunikations-Trick, von fehlenden Anknüpfungstatsachen abzulenken. Dort herrscht dasselbe Prinzip, wie mit dem Formblatt – primärprozesshafte Denkform. Nur fällt es dort weniger auf, eben weil die dort enthaltenen Logorrhö-Lyriktexte vom Kernpunkt ebd. ablenken.
Psychologe: Aber jetzt wirds richtig unerfreulich: In ca. 30% der Gutachten merkt man spätestens nach dem ersten Drittel, dass man es hier mit einer Schweinerei zu tun hat. Da taucht im “psychischen Befund” auf, dass der Proband “arrogant” ist. Da werden Simulation und Aggravation unterstellt, ohne dass das – begründet – wird. Da werden alle nicht direkt sichtbaren Symptome als Phantasie oder Lügen des Patienten abgetan. Mit einem Satz: Da will ein Gutachter dem Probanden schaden.
Ebendem.
Mollath: nur weil er stört.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/modellbau-affaere-zeuge-roland-s-belastet-die-haderthauers-1.2538764
Es gehören in Bayern noch andere auf die Anklagebank! Auch Staatsanwälte…..!!
Infantilität in Perfektion.
Der XXL Beiweis geistiger Insuffiziens. Als ob sie (Haderthauer) 1+1 nicht zuammen zählen kann. Nicht abstreiten wird sie können, dass sie wusste, dass diese Modelautos in der Forensik zu einem Dumpingpreis gebaut wurden, billiger, als in China möglich.
Analog nicht, dass die Modelautos, auf dem freien Markt, zu nicht billigen Erlösen weiter verkauft wurden. Unabhängig der Juristerei, ob sie nu während ihrer Amtszeit noch Geschäftsführerin war oder nicht.
Die Sittenwidrigkeit ist eine Generalklausel des deutschen Rechts und liegt vor, wenn ein Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten verstößt. Die Rechtsprechung zieht hierfür als Maßstab das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ heran. Ein Rechtsgeschäft, welches gegen die guten Sitten verstößt, ist gemäß § 138 BGB Abs. 1 von Anfang an nichtig. [KG Berlin, 15.06.2012, 11 U 18/11].
§ 138
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Frage: Mit dem 63er Insassen wird Haderthauers Ehemann vermutlich keinen Vertrag abgeschlossen haben, sondern mit der Forensik. Die dessen bewusst, dass der Marktwert der Modelautos durchaus 5-stellig Dimensionen annehmen kann, ergo Herrn Haderthauer eine entsprechende Preisliste zu offerieren hat, die sich danach richten sollte, wie der Einkaufspreis der Modelle, wäre, wenn sie in Deutschland von einem « Feinmechaniker » produziert worden wäre. Was sich einfachst ausrechnen lässt.
Jedoch auch gegen die guten Sitten verstossen würden, denn wo kommen wir denn hin, wenn die Forensik Gewinne mit « Verbrechern « macht, die billiger als ein Chinese arbeiten. Zum wirtschaftlichen Nachteil des Standortes Deutschland, zum Nachteil arbeitsloser Feinmechaniker.
Glaubt eigentlich irgendjemand, dass es in (manchen) deutschen Gerichten und Amtsstuben anders zugeht!
http://www.sueddeutsche.de/panorama/us-bundesstaat-virginia-beleidigung-waehrend-narkose-dollar-schadenersatz-1.2537082
Kurz mal was in eingener Sache.
Ich habe heute schon wieder einen Bescheid nach §152 Abs. 2 StPO bekommen und zwar von der Staatsanwaltschaft Arnsberg (wäre örtlich für eine angezeigte Freiheitsberaubung zuständig).
Darin steht…hat die Staatsanwaltschaft PADERBORN, bei welcher Sie Anzeige erstattet haben…???
Die Staatsanwaltschaft Paderborn ist u. a. beschuldigte Behörde. Anzeige wurde bei der Staatsanwaltschaft Detmold erstattet. Nun hat sich raus gestellt, dass diese die Verfahren an die beschuldigte Behörde abgegeben hat und von dort die Ermittlungen weitergeleitet werden. Kein Wunder, dass alle Bescheide nach §152 StPO erfolgen.
Vorratsdatenspeicherung (bei Webseiten, der Grund weshalb ich dich gebeten habe von der Seite fern zu bleiben) sei Dank, lässt sich nachvollziehen, dass die zu dem Sachverhalt erhobenen Vorwürfe immer in Zusammenhang mit den Beschuldigten Amtsträgern abgerufen wurden.
Kartellbildung, wenn Staatsanwälte Beschuldigte sind?
Diese Weitergabe von Strafanzeigen an die Behörde, die Beschuldigte ist, ist für mich klar der Punkt, wo ich sage: kein Rechtsstaat mehr.
Dann werden diese TÄTER im Amt eben anders zur Verantwortung gezogen. Mein Blog zeigt zahlreiche solche Vorgänge auf. Die Freiheitsberaubung war ebenfalls Folge dieses Vorgehens: Staatsanwalt Thomas Trapp, Würzburg veranlasste sie anhand Beschwerde, die ich gegen ihn eingereicht hatte…..
Die Übergriffigkeit von Staatsanwälten bei gleichzeitiger Selbstentschuldung selbst schwerster behördlicher Vergehen und Straftaten zerstört jegliches Vertrauen in die Strafjustiz – die hocken schließlich an neuralgischem Punkt.
Es fehlt völlig die Kontrolle. Diese Willkür auf Kosten von Bürgern muss endlich öffentlich werden!
Mir reicht es schon lange! Für mich sind das VERBRECHER!
Das hat tatsächlich etwas von einem „Kartell“….
Schon mal überlegt, Strafanzeige über die Polizei zu erstatten?
Man muss endlich auch den Nimbus dieser Figuren brechen. Und gerade die Polizei sieht das, was Staatsanwälte treiben, z.T. auch sehr kritisch.
Da bliebe nur das LKA. Hab aber erst mal dem Landgericht Detmold, wo ja noch die Verweisung an das zuständige Gericht bearbeitet wird, Bescheid gestoßen und einen Ausdruck der Besucherstatistiken dabei gelegt.
Die Dreistigkeit besteht ja darin, dass ich denen nach dem ersten Bescheid nach 152 StPO sogar mitgeteilt habe, dass ich sehe was die dort treiben und die trotzdem weiter so vorgehen. Ob die das nicht für voll genommen haben?
…und um für jedermann leicht verständlich zu erklären was hier vor sich geht, hab ich mir ganz ironischer Weise mal erlaubt dies hier anzuhängen, hoffentlich ist man damit nicht überfordert 🙂
Max und Moritz, gar nicht träge,
Sägen heimlich mit der Säge,
Ritzeratze! voller Tücke,
In die Brücke eine, Lücke.
Als nun diese Tat vorbei,
Hört man plötzlich ein Geschrei:
„He, heraus! Du Ziegen=Böck!
Schneider, Schneider, meck, meck, meck!“
Alles konnte Böck ertragen,
Ohne nur ein Wort zu sagen;
Aber wenn er dies erfuhr,
Ging’s ihm wider die Natur.
Schnelle springt er mit der Elle
Ober seines Hauses Schwelle,
Denn schon wieder ihm zum Schreck
Tönt ein lautes: „Meck, meck, meck!“
Und schon ist er auf der Brücke,
Kracks! Die Brücke bricht in Stücke;
Wieder tönt es: Meck, meck, meck!
Plumps! Da ist der Schneider weg!
Grad als dieses vorgekommen,
Kommt ein Gänsepaar geschwommen,
Welches Böck in Todeshast
Krampfhaft bei den Beinen fasst.
Beide Gänse in der Hand,
Flattert er auf trocknes Land.
Übrigens bei alledem
Ist so etwas nicht bequem;
Wie denn Böck von der Geschichte
Auch das Magendrücken kriegte.
Passend zum Thema:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-06/justiz-karriere-strafrechtspersonal-richter
So schön formuliert:
Ja, und warum sollte jemand der Gewaltschutzverfügungen und ein „Kommunikationsverbot“ zwischen Mutter und Vater (!!) eines drei Monate (!!) alten Kindes „verfügt“, sich Gedanken darüber machen, dass er irreversibel und weit darüber hinaus, wie es seine Gehaltsklasse jemals legitimieren könnte, in den Lebensweg unbescholtener Bürger (Vater und Kind) eingreift!
Er hier, Thomas Schepping, „RICHTER“ im „Fall Deeg“!
……………………………………………………………………………………….
Donnerwetter.
Thomas Fischer ist Bundesrichter in Karlsruhe.
„Jura“ ist nicht ein Fach der Welt-Erkenntnis, sondern eines der Lebenswelt-Beherrschung. Wer das verstanden hat, dem erscheint das Recht nicht mehr, wie im ersten Semester, als ein unvorstellbar komplexes Korallenriff, sondern als ein in klaren Linien organisierter Gärtnereibetrieb mit sich selbst als Master of the Universe in der grünen Schürze.
Lebenswelten.
Eleanor Roosevelt
➜ Great minds discuss ideas
➜ Average minds discuss events
➜ Small minds discuss people
Ich sag*s mal so: Richter, Psychologen, Sozialädagogen, sind die Berufe, um über andere – tagein tagaus – reden zu können. Small Minds discuss people. Punkt.
Thomas Fischer: Noch immer sagen Jurastudenten, fragt man sie nach den Berufen ihrer Eltern, mit hoher Zuverlässigkeit: Lehrer, Rechtsanwalt, höherer Beamter. Fast niemand sagt: Vorstand bei Daimler.
In solchen Berufen (Vorstand, etc.) sind die Lebenswelten: Ideen. Ich sag*s mal so: Wenn mich ein Karlsruher Richter zu einem Essen einladen würde, würde ich ihn fragen, ob er meint, dass ich meine Zeit mit small minds vertrödeln will. Punkt.
Once again.
Mein alter Marketingprofessor, Dieter Pflaum: wenn Sie mit dem Studium hier fertig sind, werden Sie sich im primitivsten Puff in Marseille genauso zuhause fühlen, wie in den Vorstandsetagen der Welt! »
Na was für ein Glück. So einem nix mehr schocken kann. Im Gegenteil: auch in primitivsten Amtsstuben, kann man sich durchaus wohl fühlen. Man braucht sich nur vorstellen, dass das Gegenüber ein entlaufener Zirkusaffe ist, der pariert, wenn man ihm Zucker gibt.
Kernberg: « bei manchen Borderlinern stelle ich mir vor, sie aus dem Fenster zu werfen, um ihnen weiter ruhig zuhören zu können! »
Morgen im ZEIT-Magazin:
Nebenbei erwähnt.
flight fight freeze
CitiSite weltweit Platz zwei. Nach Wiki. One of the most importants … wichtigsten neurobiolgischen (psychologischen) Erkenntnissen, der letzten 50 Jahre.
https://www.google.de/search?q=flight+fight+freeze&oq=flight+fight+freeze&aqs=chrome..69i57&sourceid=chrome&es_sm=119&ie=UTF-8
Wenn weder Flucht noch Kampf eine realistische Option sind, kann die Phase fright, also Furcht eintreffen. Neuere Forschungen stellen einen Unterschied der Stressreaktion bei Mann und Frau heraus. Die Fight-or-flight-Reaktion trifft auf beide zu, ist bei der Frau jedoch schwächer ausgeprägt, sie schließt sich in Gefahrensituationen beispielsweise eher schutzbietenden Gruppen an (Cohen & Wills 1985).
Dämmerts ? Schutzbietende Gruppen; Papi und das Familiengericht.
Wenn allein lebende Großväter und inkompetente autistische Behörden den Familienverbund „Mutter, Vater, Kind(er)“ ersetzen wollen, braucht man sich über die Zukunft wahrlich keine Illusionen – und keine Gedanken – mehr zu machen.
Licht aus!
Andere Baustelle. Selbige Beamtenköpfe.
HIGLIGHT.
Klicke, um auf Ablehnung-Betreuung.pdf zuzugreifen
Es gibt sie doch. Richterinnen, die nicht wie Frau Twardzik, einen an der Waffel haben. Betreuungsrichter/in: Notarin Caspary-Buß. Man beachte in der pdf. …
…dass Herr Peter in der Lage ist, seine eine Alltagsangelegenheiten zu erledigen, zeigen seine Antwortschreiben bzw. die prompte kommentierte Rücksendung der Informationen des Betreuungsgerichtes.
Schmunzel. Man muss denen Druck machen (Antwort schreiben) sprich, denen die Betreuungsanregung prompt wieder zurück schicken, mit der Bitte, den Schriftsatz doch bitte in die Papiertonne des Amtsgerichtes zu werfen. Schliesslich ist der Briefkasten, des unschuldig Verfolgten, nicht dafür da, mit Werbesendungen voll gemüllt zu werden.
Das ist jedoch noch nicht das Highlight!
Eine Betreuungsbedürftigkeit besteht auch nicht nur dort, wo auch ein GESUNDER sich mit Hilfe eines anderen (Rechtsanwalt, Steuerberater …) bedienen würde. Nur wenn der Betroffene psychisch nicht im Stande ist, von sich aus in Ansruch zu nehmen kommt die Anordnung in Betracht (BayrObLg in Rpflger 2001 S. 234).
Zumindest hat eine (!) Richterin in germany begriffen, worum es im Betreuungsrecht tatsächlich geht: «Rechtliche Vertretung nach aussen», so ich mir folgenden Spass erlaubte:
BETREUUNGSRECHT FÜR DUMMIES.
Solange ein Volljähriger in der Lage ist sich selbst (nach aussen) rechtlich zu vertreten, fähig ist einen Anwalt in rechtlichen Angelegenheiten einzuschalten, ist eine Betreuung nicht notwendig / nichtig. Ein Betreuer kommt erst dann ins Spiel, eine Betreuung in Betracht, wenn beispielsweise ein Demenzkranker nicht mehr in der Lage ist, einen Anwalt zu kontakten oder / und der Betreute, aufgrund einer anderweitigen geistigen Behinderung, nicht mehr in der Lage ist, beispielsweise Sozialanträge auszufüllen, so eine erhebliche Eigengefährdung droht, insoweit, dass der Betreute aufgrund fehlender “Finanzen / SOZ” verhungert.
Die Fähigkeit eines Betreuers setzt insoweit keine Kenntnisse voraus, ausser dass der Betreuer in der Lage sein muss, beispielsweise für einen «Demenzkranken» den Telefondienst zu übernehmen, einen Fachanwalt anzurufen, einzuschalten, wenn dessen Vermieter z.B. rechtswidrig kündigt, weil der Demenzkranke oder Koma-Patient, dazu nicht mehr in der Lage ist, einen Anwalt einzuschalten.
Berufsbetreuung ist leicht verdientes Geld.
Ein Betreuer sollte analog in der Lage sein entsprechende Kästchen in Formblättern, z.B. für Sozialhilfe, anzukreuzen, die der Demenzkranke oder Koma-Patient selbst nicht mehr in der Lage ist, auszufüllen. Berufsbetreuung ist leicht verdientes Geld, setzt explizit keine kognitiven Fähigkeiten voraus, so ebd. jeder Berufsbetreuer werden kann.
Als Betriebskapital zur Existenzgründung „Berufsbetreuer“ empfiehlt sich ein funktionsfähiger Kugelschreiber, um Amtsanträge für den Betreuten auszufüllen, zwingend notwendig ist jedoch ein Telefon, sowie ein Telefonbuch, um die rechtliche Vertretung: „kontakten eines Fachanwaltes“, technisch bewerkstelligen zu können.
More … CitiSite … Betreuungsrecht für Dummies.
Ja, die Frau Twardzik, Direktorin am Amtsgericht Würzburg – hier eingerahmt von den Beschuldigten Lückemann und Stockmann:
Kann leider, leider – „richterliche Unabhängigkeit“ – so gar nichts machen gegen die …..Rechtsverweigerung der Richterin Treu, die der Kindsmutter „Beihilfe“ bei der Kindesentführung leistet, Anträge nicht bearbeitet, konkreten vollstreckbaren „Umgangs“-Beschluss (vgl. „Report Mainz“ gestern) seit DREI JAHREN nicht durchsetzt und irreversible Schäden verschuldet, Antwort auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde:
Direktorin AG Würzburg, Twardzik: „Unabhängigkeit“ der Richter deckt Rechtsverweigerung
Man beachte den süffisanten Unterton betreffend meine „langjährige forensische Erfahrung“.
Witzig, angesichts der Tatsache, dass ich u.a. auf Betreiben der beiden Herren oben im Bild 10 Monate zu Unrecht weggesperrt war, sieben davon in der Forensik und dieses Gericht durch rechtsferne und asoziale Pathologisierung für diese „Erfahrung“ sorgte….bis heute vertuscht und nicht entschädigt!
Wirklich witzig, Frau Twardzik, weil Ihre verantwortunglose Justizbehörde anhaltend meine Vaterschaft zerstört.
…..witzig sein kann ich auch!
(Man beachte die Haltung der Herren rechts und links – kann das Zufall sein….? Dr. Groß?)
VERBRECHER im Amt! Und? Wann geht man gegen diese folgenschwere Willkür endlich vor! Hier der Filmbeitrag von „Report Mainz“: rechtskräftige Beschlüsse werden nicht durchgesetzt. Das ist schadensrechtlich und strafrechtlich relevant:
http://www.swr.de/report/allmacht-der-jugendaemter-warum-beim-umgangsrecht-oft-willkuer-herrscht/-/id=233454/did=15702588/nid=233454/lzf7ss/index.html
In der SZ erschien gerade ein Interview zum Thema „Feminismus“, u.a.:
http://www.sueddeutsche.de/kultur/new-feminism-im-feminismus-sollten-maenner-nicht-die-fuehrungsrolle-einnehmen-1.2534306
Nö! Das „machen“ die Frauen UND die Klischees!
Das PROBLEM ist:
Wenn Männer „Emotionen“ zeigen, bspw. Wut über Kindesentzug/willkürliche Trennung etc., werden sie kriminalisiert, ausgegrenzt, man will ihnen etwas „eintrichtern“.…!!
Zitat einer offenkundig verwirrten „Feministin“ im Forum des „Standard“ zur „Amokfahrt in Graz“, die genau das wieder offenlegt, WAS „Feminismus“ eben ist – Verachtung von Männlichkeit:
Als „Gewalt“ wird da eben genau das etikettiert: wenn Männer zeigen und sagen, was sie wollen….wenn sie GEFÜHLE zeigen, die der Frau so gar nicht in den Kram passen – wie die LIEBE zum Kind!
… wenn sie GEFÜHLE zeigen, die der Frau so gar nicht in den Kram passen – wie die LIEBe zum Kind!
Das ist noch gar nichts. Ich durfte mir mal anhören: « Du liebst unser Kind, mehr als mich. « Ironie on: « ich hab das Kind dann entführt, weil das geht ja nicht an, dass er das Kind mehr liebt als mich! »
Zitate von Kerstin Neubert, 2004, beweisrechtlich im familienpsychologischen Gutachten von Prof. Joachim Wittkowski – 4 1/2 Jahre später versuchte die Justiz Würzburg, die diesen Kindesmissbrauch förderte, mich wegen „Wahns“ dauerhaft in die Forensik zu sperren:
Wer in all ihren Äußerungen und Darstellungen auch nur EINEN Hinweis auf „Gewalt“ oder auch nur „Dominanz“ meinerseits findet, dem spendier ich ein Eis!
Als Beispiel meiner „Dominanz“ führt sie in besagtem Gutachten an, dass ich „bestimmt“ habe, welchen Film wir im Kino anschauen…..
Die Veröffentlichung in diesem Blog erfolgt weiter beweisrechtlich….!
Wer in all ihren Äußerungen und Darstellungen auch nur EINEN Hinweis auf “Gewalt” oder auch nur “Dominanz” meinerseits findet, dem spendier ich ein Eis!
Wo? In Australien? Joke. OK, die ganz nette Art war das nicht, wenn man zudem weiss, das für Bordis der Partner « nicht vorhanden » ist, wenn er mal weg ist. Siehe Kindheit. Verlässt Mutter den Raum, ist für das Kleinkind die Mutter nicht mehr existent, als hätte es sie nie gegeben. Todesangst.
Versteckt man einem Kleinkind den Ball, dann kann das Kind sich nicht vorstellen, dass der Ball evtl. an einem anderen Ort ist, zum Beispiel unter dem Kopfkissen.
Für gesunde ist der Partner auch dann präsent, wenn er weg ist. OK, zumindest hättest du deinen Urlaub auf der Kängeruh-Farm, ihr „schonend“ vorab mitteilen können.
Ich sag’s mal zurückhaltend:
Diese TÄTERIN, die sich hier darüber beklagt, dass ich ohne sie einen Urlaub plane (wir kannten uns hier ein paar Monate) hat KEIN PROBLEM damit, mich als Vater des gemeinsamen Wunschkindes drei Monate nach Geburt unter Missbrauch der Justiz und Kriminalisierung zu „entsorgen“, weil sie irgendwie „genug von meinen Problemen“ (sic!!) hat!
Diese TÄTERIN wird seit 12 Jahren durch eine asoziale Justiz Würzburg hofiert und getätschelt!
Wie gesagt: dieser Blog ist BEWEISMITTEL!
Neuberts Hauptproblem ist nach wie vor, dass sie (!) gut wegkommt!! Borderline? Ach was, das ist „normales“ Beziehungsverhalten“…!
Einer ihrer Anwälte, Dr. Markus Schädler, früherer Studienkollege, hat schon 2004 schriftlich fabuliert, so etwas gehöre zu den „allgemeinen Lebensrisiken„…in Report Mainz war diese Formulierung m.Erinnerung nach gestern auch gefallen, kann aber auch anderer Beitrag gewesen sein….
Wenn solche (!!) „Trennungen“ – und in Konsequenz Kindesentzug, Zersörung der Vaterschaft und der sozialen Existenz – zum allgemeinen Lebensrisiko gehören, weshalb werden dann bspw. MÄNNER als „Heiratsschwindler“ strafrechtlich verfolgt.
Gehören Morde als Konsequenz dann auch zum „allgemeinen Lebensrisiko“?!
Der hier, der – natürlich – „Funktionsträger“ der CSU ist:
http://www.wuerzburgerleben.de/2014/02/24/dr-markus-schaedler-csu-kommunalwahl-2014/
Das ist gut: Wem solche “Trennungen” zu allgemeinen Lebensrisiko gehören, weshalb werden dann bspw. MÄNNER als “Heiratsschwindler” strafrechtlich verfolgt.
Nachdem er das Vermögen der Partnerin verprasst hatte und die nix mehr hatte, kann doch durchaus sein, dass die Liebe erloschen ist. Das ist doch völlig normal!
Neubert hat mal irgendwann die Aussage fallen lassen, dass ich als „Beamter“ bei der Polizei ja noch „akzeptabel gewesen sei….aber nach der Kündigung – die sie zuvor forciert hat! – als „Fitness-Trainer“…?
Ich hoffe, man merkt, dass eine „Akzeptanz“ des Unrechts nicht mehr vorhanden ist, meinerseits! 12 Jahre Verarschenlassen auf allen Ebenen sind genug, denke ich!
Wie Frauen ticken!
Wie schon mal gepostet. Ich kannte ihren Vater, ihre Mutter heisst Maria Schell.
Zitat Deeg: Neubert hat mal irgendwann die Aussage fallen lassen, dass ich als “Beamter” bei der Polizei ja noch “akzeptabel gewesen sei….aber nach der Kündigung – die sie zuvor forciert hat! – als “Fitness-Trainer”…?
echt ?????
solche infos sind in der regel wichtig, um zu verstehen, wie frauen tatsächlich lieben – ticken! analog: nachdem ich als aktzeptabler unternehmensberater zu einem erfolgreichen – penner am bahnhof – wurde, forciert durch frau – sorry namen vergessen – trat eine russin in mein leben: «schatzi, ich liebe dich auch ohne geld und zweitklassiken job (Penner am Bahnhof). das einzige was du dir jedoch merken musst ist: wenn du nicht tust, was ich will, gibt`s scheidung auf italienisch.
???????
Kapito, wie Frauen ticken? Sie war Russin. Ich sag’s mal so: wäre ich statt Penner am Bahnhof, Fitnesstrainer geworden, wäre Scheidung sowieso vorprogrammiert. Und zwar, nicht weil das ein nicht ehrenswerter Job wäre …
Sie verstehen ?????
Miss Neubert lügte sich (vermutlich), auch da an. Apropos. Für Neubert machte ich jahrelang Werbung. Jetzt nennt sich der Möbel-Laden XXXL … googeln – Umsatz 3 Milliarden.
Martin. Das geht ja wohl nicht an, den Körper von anderen Frauen zu trainieren – da sieht doch jede Frau rot! Zitat meiner Russin: „war grad im Mucki Studio. Da gibt es ein Gerät, wo man die Beine weit auseinander und wieder zusammen machen muss!“
Meine Nerven. Martin trainierte das vermutlich mit seinen Kundinnen, so doch Scheidung (wohl) unausweichlich ist.
🙂
Hochaktueller Report:
http://www.sueddeutsche.de/geld/einkommen-des-partners-nur-die-liebe-zaehlt-und-das-geld-1.2527091
Erstaunlich finde ich dieses Resümee:
Ach nein? Man möchte lieber überforderte Alleinerziehende, die Kind und Beruf gleichzeitig „wuppen“ zu Lasten der Kinder! Man möchte lieber psychisch und emotional bankrotte (!) ausgemusterte Väter und „Ex-Partner“! Man möchte lieber „Freiheit“ für alle!
Es wird angesichts des asozialen Trennungsverhaltens vielleicht Zeit, dass den evolutionären „Qualitäten“ wieder Raum gegeben wird: dem Recht des Stärkeren! Und damit meine ich nicht den „finanziell Stärkeren“, der sich in fünfter Generation fettfrisst und mit Jura Karriere macht, weil es halt Vater und Großvater einem in die Wiege legten. Oder a‘ la Guttenberg.
Ich meine den wirklich „Stärkeren“.
Dieses Interview ist zumindest interessant. Das Problem ist allerdings auch, dass Gewaltschutzverfügungen – wie in meinem „Fall“ – OHNE jedes „Gewaltereignis“ erlassen werden….die „Aufarbeitung“ wird bis heute verweigert. Und ICH bin seit 2004 derjenige, der Therapie, Aufarbeitung und Beratung fordert.
„Psychotherapeut: „Täterarbeit ist auch Opferschutz“
INTERVIEW | JUTTA BERGER
23. Juni 2015, 07:00
Nach einer Wegweisung bleiben Täter sich allein überlassen, kritisiert Arno Dalpra, Leiter der Gewaltberatung Vorarlberg
http://derstandard.at/2000017845364/Psychotherapeut-Taeterarbeit-ist-auch-Opferschutz?ref=rec
Ein Kommentator dazu:
Fakt ist, dass Polizisten i.d.R. geschlechtsspezifisch vorgehen – auch wenn nichts vorliegt! Beschützerinstinkt für Frauen. Den hatte ich auch: z.B. bei Verbringen eine Frau mit Kleinkind ins Frauenhaus. Einfach aufgrund der Aussage, sie „fürchte“ sich vor dem Mann. Den habe ich nie gesehen. Eine Straftat lag nicht vor…..
Es ist nicht mehr verständlich, weshalb der Aspekt „Kontaktverbot“ als konkreter AUSLÖSER von Gewaltdelikten und Morden von Medien und „Konfliktforschung“ so ganz und gar ignoriert wird!
Will man die „tollen“ Gesetze schützen oder die Bürger!
Gibt man bei Google die Suchbegriffe „Kontakverbot“ und „Mord“ ein, erscheinen unter anderem diese „Einzelfälle“ – bereits auf der 1. Seite:
Frau totgefahren – „trotz“ Kontaktverbot:
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Auto-Mord-Kontaktverbot-konnte-Todesfahrer-nicht-stoppen-id27576177.html
Frau mit Messer getötet – „trotz“ Kontaktverbot:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/angekuendigter-mord-ich-bitte-mal-um-entschuldigung-1.2300736
Frau erstochen – „trotz“ Kontaktverbot:
http://www.nwzonline.de/bremen/mord-trotz-kontaktverbots_a_6,1,3526002313.html
Das Messer kaufte der Mann am Tag des Kontaktverbots.
So ein Zufall aber auch. Letzthin eruiert: bei Regen spannen die Leute ihre Regenschirme auf.
Mord trotz Kontaktverbot. Die head ist verkehrt. Mord forciert, weil Kontaktverbot. Und sowieso: als ob ein Kontaktverbot, einem am morden hindern kann.
Die ironische (makabere) Variante: Richter: „Unser Beschluss bezieht sich lediglich auf Kontaktverbot. Das Morden steht ihm natürlich frei!“
Tatsache ist, dass Richter die Männer, denen sie eine Verfügung anhängen, regelhaft überhaupt nicht vorher sehen.
Das ist ja der Schwachsinn dieses „Gewaltschutzgesetzes“:
– es genügt die „Glaubhaftmachung“ der Frau – im „Fall“ Neubert vor der Rechtspflegerin Lassen, Zivilgericht Würzburg
– eine Anhörung und damit das Recht des Mannes, sich zu verteidigen, wird ausgehebelt.
Richter, wie in meinem Fall der charakterlose Thomas Schepping (Beschuldigter nun auch in Sachen Freiheitsberaubung, OLG Bamberg) habe bekanntermassen größte „Probleme“, einmal getroffene „Entscheidungen“ zu korrigieren – den Erlass einer rechtswidrigen und auf unwahren Behauptungen fußenden Verfügung „einzuräumen“.
Nein, hier wird der Fehler „bestätigt“ – von dem selbst, der ihn gemacht hat!
Der erste Satz in dem auf meinen Widerspruch stattgefundenen Termin im Richterzimmer von Schepping war:
27. Januar 2004, Zivilgericht Würzburg.
Nach wenigen Minuten hatte Schepping keinen Bock mehr, warf uns praktisch raus und übernahm alle Lügen in diesen Beschluss:
Phantasie-Urteil auf Grundlage falscher EV, 12.02.2004, Richter Schepping, Würzburg
Bitte mit der Realität und den BEWEISRECHTLICHEN FAKTEN dieses Blogs abgleichen…..!
Seither ist meine Vaterschaft zerstört, meine Existenz zerstört, ich würde kriminalisiert und pathologisiert!
Noch Fragen?
MORDE wundern bei mich bei diesem Unrecht gegen Männer nicht! Im Gegenteil! Sie sind eine Folge….!
Und für eventuelle Morde und Gewaltdelikte infolge der Verfügungen sind ja dann andere zuständig: dann übernimmt die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht!
Müssten die Richter das selber bearbeiten, wären sie vermutlich „sorgfältiger“! Ich meine das völlig ironiefrei ….
Mittlerweile werden die Verfügungen auch in Würzburg vom Familiengericht erlassen, weil man gemerkt hat, dass das mitunter familiäre Belange betrifft!
Stockmann, ehemaliger Direktor des AG Würzburg – ebenfalls Beschuldigter in meinem „Fall“ und Adressat von Schreiben des Willy Neubert, der versuchte, mich so aus dem Leben meines Kindes zu kegeln, siehe Blog – schreibt das in einem Handbuch, 12.05.2010!
Klicke, um auf 9783824010592_LP.pdf zuzugreifen
Egal. Es kommt nicht auf Gewalt an. Kontaktverbot kann jeder erwirken. Es reicht Belästigung, gefühlte Bedrohung, Nachstellungen, usw.
Wer sich durch Werbung im Briefkasten belästigt fühlt, kann sich das auch unterbinden lassen.
Trennung.
Nehmen Sie unter keinen Umständen Kontakt, egal in welcher Form auf. Dies aus folgenden Gründen …
Sie haben schneller als Sie schauen können eine Unterlassungserklärung, eine Anzeige oder die Steuerfahndung am Hals. Sie sind der böse Täte. Er fühlt sich bedroht. Auch wenn Ihre Gründe ethisch und moralisch richtig sind. Er sieht es anders. Sie stehen durch die Spaltung auf der schwarzen Seite. Und er besitzt nun einmal keine Emphatie, außerhalb der Idealisierungsphasen.
http://www.borderlinezone.org/trennung/ratschlaege_trennung.htm
„Egal“ zieht eben nicht mehr.
Es geht auch darum, dass eine ganze Reihe von Beteiligten die Muster und das systemische Unrecht erkennbar durchschauen – und trotzdem nichts unternehmen, bzw. das Unrecht dennoch fortgeführt wird, Helfer genauso auflaufen gelassen werden wie Geschädigte/Justizopfer/ich selbst…..
In meinem „Fall“ ist das vor allem die seit Januar 2012 (!) mit „gemeinsamer Beratung der Eltern“ gerichtlich beauftragte Katharina Schmelter, Familienberatungsstelle Würzburg, die vom Gericht auflaufen gelassen wird.
Seit 3 1/2 Jahren (!) nehme ich dort Einzelgespräche wahr, während die Kindsmutter – als Steuerrechtsanwältin in Schweinfurt tätig – aufgrund „psychischer Belastung“ diese Gespräche ungehindert verweigert, untertaucht, das Kind entführt. Und: offenkundig einen Mord oder Suizid meinerseits provoziert! Nicht jedes männliche Opfer schreibt einen Blog und versucht jahrelang über Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, Beratung etc. Kontakte zum Kind zu erhalten und die FAKTEN geltend zu machen! Wie man WEIß!
Schreiben RA Rothenbucher: „psychische Probleme“ der Kindsmutter – keine Beratung
Man muss endlich auch einmal klar benennen und aufklären, dass eine „Trennung“, wie sie Kerstin Neubert/Rechtsanwältin mir gegenüber „praktiziert‘ hat, schwerste Folgen hat, die sich auch durch Zeitablauf nicht „von selbst“ erledigen sondern dass sich durch Verschleppung und sachfremdes Vorgehen die Schäden potenzieren!
Von der Kanzlei „Pickel & Partner“, der dieser „Offene Brief“ vor Wochen zuging, erfolgte bis heute keine Reaktion:
Man muss ja das Kontaktverbot, unabhängig vom Umgangsrecht sehen. Würde heissen: erwirkt Mutti Kontaktverbot, umso schneller gehört Umgang genehmigt. Sozusagen Eilverfahren !!!
Technische Frage. Wie regelt man bei einem 3-monatigen Kind, den Umgang?
So ist es!
„Technisch“ lief das in meinem Fall so ab, Modell Würzburg:
Das Familiengericht, Treu, verweist drei Monate nach meinem DRINGENDEN Antrag auf sofortige Schlichtung etc. auf’s Jugendamt:
Erste Reaktion der Täterin Treu vom 31. März 2004 auf meinen dringenden Antrag vom 24.12.2003
Die Kindsmutter, Kerstin Neubert, erstattet derweil munter Strafanzeigen und sorgt so für meine Ausgrenzung und Kriminalisierung:
„Beschuldigtenbelehrung“ auf Strafanzeigen von Neubert, 08.03. und 01.04.2004, PHM Merz
(Die Tatvorwürfe befinden sich unter „Bemerkungen“…!)
Beim Zivilgericht gab sie zuvor an, dass ihre Schwester, Sonja Neubert, für die Kontakte zwischen mir und meinem Kind in der von ihr herbeigeführten Situation „zuständig“ sei. Die Schwester, von mir sofort angeschrieben, wusste hiervon nichts und gab eine klare Absage:
Schreiben der Schwester der Kindsmutter, 30.01.2004 – sie sei „zuständig“ für Kontakte
Mittlerweile wird das berichtet:
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/amokfahrt-in-graz-die-motive-des-taeters-13662354.html
Das geht leider in die Richtung, die ich mir von Anfang an gedacht habe als ich Bosnien las – Kriegsgebiet –
Eben. Frühkindliche Traumata werden getriggert. Der „Verlust“ von Frau und Kindern, der als GEWALT erlebt wird – Polizei und Frauenhaus zerstören die Sicherheit und die Familie – reaktiviert, ausgelöst auf dümmste Art und Weise, ein Trauma und die damit verbundenen Ängste. Insoweit spielt hier der bosnische Hintergrund tatsächlich eine Rolle….
(Wobei eine frühkindliche Trennung von Bezugsperson durch Scheidung oft ähnlich massiv wirkt).
Das macht dieser „Gewaltschutz“ – wahrnehmen will man das offenbar nicht. Munter weiter so: derarte Reaktionen weiter als „Einzelfälle“ deklarieren, bevor man die Rolle der Justiz, Polizei und „Frauenhäuser“ und ihrer Maßnahmen mal beleuchtet!
….Und Verwirrungen wie ein „Anschlag“ auf Geheiß des IS mit der ‚Waffe‘ Auto, siehe Kommentare – selbst Politiker sind nicht zu blöd, diesen Schwachsinn noch zu pushen.
Martin, mir ist zwar klar was du mit dieser Seite bezwecken willst. Aber man muss sich auch mal damit arrangieren, dass so ein Kontaktverbot rein rechtlich gesehen zurecht ausgesprochen wurde. Der Kerl scheint schon immer einen an der Murmel gehabt zu haben und das Gewaltschutzgesetz hat hier eine tickende Zeitbombe scharf geschaltet. Da ist vorher was falsch gelaufen, weil man womöglich nicht hart genug gegen ihn vorgegangen ist.
Die Fälle die du oben anführst sind alle anders. Da werden die Verursacher attackiert – hier nicht.
„Rein rechtlich“ werden solche Dinger immer „zurecht“ ausgesprochen….und mit Vorverurteilungen und Zuschreibungen aufgrund Presseberichten bin ich vorsichtig geworden! Auch ich wurde (Mollath auch….) in der Lokalpresse und in den Schreiben der Staatsanwaltschaft dargestellt, als hätte ich „schon immer einen an der Murmel“ gehabt!
Mit ist durchaus bewusst, dass diese Geschichte hier nicht unbedingt am besten dafür geeignet ist, auf das hinzuweisen, worum es mir geht – aber sie ist aktuell und das Muster liegt vor. Wie Du schreibst: „….Gewaltschutzgesetz hat…..scharfgeschaltet…“!
Auch bei den Geschichten, wo ein völlig Unbescholtener (!) über Jahre ferngehalten wird und es in einer Bluttat endet, wird ja hinterher von den Behörden und dem Umfeld der Opfer behauptet, „der“ sei schon immer „psychisch gestört“/narzisstisch“ etc. gewesen.
Absurde Selbsentschuldung versagender Verantwortlicher und Behörden, die unter dem Etikett „Opferschutz“ für Frauen segeln…
Dies hier wirft im Fall hier weiter Fragen auf:
http://derstandard.at/2000017920967/Grazer-Amoklenker-fuehlte-sich-verfolgt?ref=rec
Hier wird einerseits klar in Richtung „Wahn“ berichtet – trotzdem erfolgt keine Einweisung in die Klinik?
Mit Repression wird man solche Taten nie verhindern.
Und „vorher….hart durchgreifen“….? Wann? Und weswegen?
Ich vermute, hier hat sich dermaßen Hass aufgestaut – in Verdrängung tieferer Gefühle wie Trauer und Verlustangst – dass sich dieser letztlich auch gegen Unbeteiligte richtete.
Dafür spricht die Aussage mit dem „Kopftuch“ – auslösende Projektion.
Und mal ganz banal, andere Dimension, gleiches Schema: mein Kind wird seit drei Jahren wieder durch die Kindsmutter entzogen, was massive Wirkung hat. Meine berufliche und wirtschaftliche Existenz ist zerstört – die Verantwortliche hierfür glänzt als Steueranwältin….
Dass sich in dieser Gesamtsituation z.B. auch Überreaktionen gegen Menschen im Alltag ergeben, die bei kleinen Unstimmigkeiten o.ä. die Wut abkriegen, die konkret genommen überzogen ist und klare Projektion meinerseits (auch gegen die Verbrecher der Behörden Würzburg), das kann ich aus erster Hand bestätigen.
„Dass sich in dieser Gesamtsituation z.B. auch Überreaktionen gegen Menschen im Alltag ergeben, die bei kleinen Unstimmigkeiten o.ä. die Wut abkriegen, die konkret genommen überzogen ist und klare Projektion meinerseits (auch gegen die Verbrecher der Behörden Würzburg), das kann ich aus erster Hand bestätigen.“
Das mag ja sein, aber hier gibt es keinen erkennbaren Auslöser weshalb er auf Unbeteiligte losgehen sollte, außer der Behauptung dass er sich verfolgt gefühlt habe und seiner Aussage bei der Festnahme:
“Angeblich hat er bei seiner Festnahme von einer Messerstecherei gesprochen, dass er auf dem Weg in die Schmiedgasse (zur Polizei, Anm.) mit dem Auto jemanden angefahren habe, hielt er für möglich.”
Ich find das äusserst seltsam.
Ok. Das Thema wird weiter verfolgt! Habe auch den Psychotherapeuten bzw. das Institut angeschrieben.
Und mich gerade durch die rund 230 Kommentare der beiden „Standard“-Artikel gelesen. (Es wird u.a. gemutmaßt, dass er Bekannte seiner Frau gemeint haben könnte, die die „Wegweisung“ in die Wege geleitet haben…)
Unter anderem ist auch auf diesen Blog verlinkt:
https://www.fischundfleisch.com/blogs/kinder-familie/verlassene-maenner-sind-haeufig-brutal-das-muss-endlich-ernst-genommen-werden.html
„Emma“ stößt ebenfalls in dieses Horn (verlinken werde ich die hier nicht).
Nach dem Motto: dieser Amoklauf zeigt, was an männlicher Gewalt abläuft, dies ist quasi die „Steigerung“ von dem, was Frauen hinter verschlossenen Türen erleiden und niemand erfährt….die ewige Leier.
Dass auch Männer Gefühle haben, Geborgenheit wollen, Väter sind und dass Gewalt oft eine Traumafolge und Reaktion ist, kommt dort nie an. Von psychischer und physischer Gewalt durch Frauen ganz zu schweigen.
Auf das schäbige Niveau von dem Hetzblatt Emma, was ohnehin permanent verbal Amok gegen Männer läuft und wo Neutralität ein Fremdwort ist, wollt ich mich mit meiner Kritik eigentlich nicht herablassen. Verlinkung überflüssig!
Nur als Negativbeispiel!
Die üben keine Kritik, die haben eine „Mission“…..die Geschlechtertrennung.
Deine Kritik ist als Regulativ sehr willkommen – gerade bei so sensiblem Thema, wo es immerhin Tote gab!
Zum „Charakter“ der bayerischen Justiz:
Herrlich! Solche Leute maßen sich in Bayern an, über Schuld und Unschuld und über die psychische Verfassung von Angeklagten zu urteilen, die in die Mühlen dieser Justiz geraten!
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/pillen-gegen-sex-psychiater-erneut-vor-gericht-1.2532717
Ha Ha, wie geil! :-)))
Staatsanwalt Florian Gliwitzky wirft dem Psychiater sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses vor…Der Angeklagte bestreitet das.
„Er soll der Staatsanwältin Psychopharmaka verschrieben und ihr Blankorezepte überlassen haben, damit sie ihm als Domina zur Verfügung steht“
„Laut Anklage soll der 59-jährige Psychiater für das erste gemeinsame Stelldichein in der Wohnung der Juristin „Utensilien mitgebracht haben, die er für softe Sado-Maso-Praktiken benötigte“
Ich sag´s ja immer wieder, diese Typen sind selbst nicht mehr ganz dicht. Ich wär dafür, dass über den ein Fachpsychiatrisches Gutachten gefertigt wird.
„Neuer Skandal bei Kölner Polizei: Ermittlungen gegen SEK wegen Misshandlungen
http://www1.wdr.de/themen/aktuell/sek-koeln-misshandlungsvorwuerfe-100.html
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.amtsgericht-ludwigsburg-polizist-fingiert-anzeige-um-von-pornos-abzulenken.c497aebc-0679-4fb1-848c-cf7da99dadd0.html
Aus dem Innenleben der JVA Bruchsal:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.haeftlingstod-in-bruchsal-ein-gefangener-wartet-auf-das-paradies.0945c92b-1b5a-487a-b6b4-2640cabc1edd.html
Jetzt äußert sich ein Psychologe mit Ferndiagnosen und Männerklischees:
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/4759386/Amokfahrt_Psychologe-geht-von-geplanter-Tat-aus
Dass „Betroffene“ einer Verfügung von „klinischen Psychologen und Fachpsychiatern behandelt“ werden, wenn„Vorstrafen“ bestehen, wäre mir neu!!
In Deutschland jedenfalls definitiv nicht.
Außerdem hieß es, der Amokfahrer sei wegen „häuslicher Gewalt“ bekannt….was denn nun?
Aussage des Täters:
„Angeblich hat er bei seiner Festnahme von einer Messerstecherei gesprochen, dass er auf dem Weg in die Schmiedgasse (zur Polizei, Anm.) mit dem Auto jemanden angefahren habe, hielt er für möglich.“
Aussage des Psychofuzzies:
„…keine Schizophrenie oder Depression…narzisstischen Persönlichkeitsstörung mit psychopathischer Komponente…enormen Kränkung des Egos…Er hat versucht, in der Fußgängerzone so viele Menschen wie möglich auszuradieren“, sagte der Fachmann
Das passt doch vorne und hinten nicht.
Hier die im Vorfeld mit einer Gewissheit getätigte Aussage der „Expertin“ von Isabella Heuser über den Piloten Lubitz:
http://www.n24.de/n24/Mediathek/videos/d/6379532/-die-tat-einer-narzisstisch-gekraenkten-person-.html
Es ist immer wieder dieselbe Leier mit der sich diese „Ärzte“ wichtig machen wollen. Hat man über mich damals auch behauptet, obwohl ich niemandem was getan hatte, ausser dass ich Widerstand gegen die rechtswidrige polizeiliche Massnahme geleistet hatte.
Diesem Berufsstand müsste verboten werden sich in irgendeiner Form zu äußern bevor die Ermittlungen abgeschlossen sind, weil sie damit die Ermittlungen schon in die falsche Richtung lenken, bzw. teilweise durch psychiatrische Verleumdungen komplett blockieren.
Mich interessiert eher was im Vorfeld passiert ist, wie es zu der Wegweisung kam, was die polizeilichen Ermittlungen ergeben und nicht so ein Gelaber was nur der Fantasie entspringt.
Es wird immer doller: offenbar ist die Mutter mit den gemeinsamen Kindern ins Ausland verschwunden?
Wann kapiert man endlich, dass dies eine Traumatisierung und AUSLÖSER ist: Trennungsangst, Verlustangst. Dafür braucht es KEINE „psychische Störung“….“Gewaltpsychose“? Die hat URSACHEN!!!
http://www.focus.de/panorama/welt/ein-kind-und-zwei-erwachsene-totgefahren-die-amokfahrt-von-graz-das-steckt-hinter-der-grausamen-tat_id_4765877.html
Und was ist mit der Darstellung, bei „Vorstrafen“ („mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt geraten“), erfolge eine Betreuung bei „Wegweisung“!
Die Öffentlichkeit wird hier gezielt für dumm verkauft! Die Wirkung von Kindesentzug mittels „Gewaltschutz“ und Kontaktverbot wird verschwiegen…..hier werden auch URSACHEN und Wirkung vertauscht!
Das Schreiben des Herrn Siede i.V. Heiko Maas war die Antwort auf dieses Schreiben:
Prof. Bock (Gutachten zum GewSchG), der auch Adressat war, bewertete die Antwort wie folgt:
sorry Martin, aber ich kann an dieser Antwort vom Justizministerium nichts Schlimmes finden. Ton und Inhalt des Herrm Schede gehen völlig in Ordnung.
Zurück zum Allgemeinen: Es ist nicht das es diesen Gewaltschutz gibt, sondern dass er missbraucht wird.
Und vor allen Dingen rechtfertigt ein noch so großes Unrecht, das jemanden widerfährt, nun ganz und gar nicht ein Amoklauf! Damit wird ja sozusagen im Nachgang die u.U. falsch ergangene Gewaltschutzverfügung gerechtfertigt. Ein Bärendienst, den er seinen „Leidensgenossen“ damit erwiesen hat.
Es geht nicht um eine Rechtfertigung. Und jeder, der nicht völlig auf den Kopf gefallen ist und nicht in ideologischen Frauennetzwerken oder bei der CSU mit der Ausgrenzung und Entwertung von Männern befasst ist, wird irgendwann einräumen müssen, dass sich Gewaltdelikte nicht durch immer „niederschwelligere“ gesetzliche Ausgrenzung verhindern lassen. Sondern dass diese Ausgrenzung und Entwertung zu Gewalt führt und diese kausal hervorruft.
Es geht schlicht darum, dass sich diese Taten vermeiden und verhindern lassen!
Wenn man Männern und Vätern regelhaft gerade in Scheidungs- und Krisensituationen, hochemotionalen Konflikten auch noch ein kriminalisierendes „Kontaktverbot“ auferlegt, sind solche Taten die Folge!
KOMMUNIKATION ist der Schlüssel – die wird „verboten“. Das ist bizarr.
Das oben verlinkte Schreiben des Justizministeriums mag für Aussenstehende in Ordnung sein. Für mich als Vater, dem aufgrund einer missbräuchlichen Gewaltschutzverfügung die Existenz und das Lebensglück zerstört wurde und dem nun seit 12 Jahren die Teilhabe am Aufwachen und Leben meines Kindes gestohlen wird, ist es ein Schlag ins Gesicht, eine Zumutung und eine Bagatellisierung der Fakten.
@Reinhard
„Grundsätzlich ist aber festzuhalten, dass das Gewaltschutzgesetz eine gute Handhabe bietet, um das Interesse an einem effektiven Schutz für durch eine Gewalthandlung geschädigte Personen und das RECHT AUF EIN FAIRES VERFAHREN UND RECHTLICHES GEHÖR zum Ausgleich zu bringen“
Ein bischen zynisch und völlig realitätsfremd, oder nicht?
Ob du dich wehrst oder nicht, so ein Dingen wird dir einfach aufdiktiert.
Bei dem jetzigen Fall habe ich allerdings auch arge Bedenken. Man geht nicht einfach so auf völlig unbeteiligte Leute los, die überhaupt nichts dafür können und das innerhalb so kurzer Zeit, ohne dass er offenbar etwas anderes probiert hat. Mal abwarten, was da noch für Informationen kommen.
Könnte mir vorstellen, dass die Belastungssituation tatsächlich so groß wurde, dass sich die Wut unkanalisiert und „psychotisch“ Bahn brach.
Mich packt vor allem die Wut wegen der völlig unbeteiligten Opfer und vor allem wegen dem kleinen Jungen!
Hintergrundinformationen zu dem Zeitraum zwischen „Wohnungsverweis“ 28. Mai bis heute wären angezeigt, ja.
Die momentan medial verbreitete „Erklärung“ psychische Probleme ist jedenfalls KEINE belastbare Aussage! Das ist höchstens ein Symptom.