Verbrecherische Staatsanwälte schotten rechtsfreien Raum ab: Würzburg/Bamberg

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Diesen weiteren substanzlosen und inhaltsleeren Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg in Zusammenhang mit Kindesentführung hat man sich getraut, mir zuzusenden:

Kindesentziehung weiter vertuscht, Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Beschuldigter OStA Spintler, Schreiben vom 15.05.2015, 3 Zs 349/15

Dieser Antrag auf KLAGEERZWINGUNG bzw. Ermittlungserzwingung geht an das OLG Bamberg:

Veröffentlichung hier beweisrechtlich!

Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmplatz 1
96047 Bamberg 11. Juni 2015

Az. 701 Js 4875/15, Staatsanwaltschaft Würzburg
Az. 3 Zs 349/15, Generalsstaatsanwaltschaft Bamberg

Hiermit wird fristgerecht ein Klageerzwingungsverfahren bzw. konkret ein Ermittlungserzwingungsverfahren (2. Senat OLG München, NJW 2007, 3734) zu obigen Aktenzeichen eingereicht.

Die für die o.g. Bescheide verantwortlichen Staatsanwälte Gosselke, Würzburg, und Spintler, Bamberg, werden weiter als Beschuldigte einer Strafvereitlung im Amt angezeigt.

Der Sachbearbeiter Gosselke ist bereits Beschuldigter in anderen Angelegenheiten.

Die Staatsanwaltschaft klärt den tatsächlichen Sachverhalt nicht auf, verweigert im Gegenteil trotz dringenden Tatverdachts auf ein Verbrechen jedwede Ermittlung, Zeugenvernahme und Tätigkeit. Es wird völlig substanzlos und inhaltsleer in kurzen Bescheiden pauschal eine strafbare Handlung in Abrede gestellt, die daran zweifeln lässt, dass man sich mit dem Inhalt der Klageschrift in irgendeiner Form beschäftigt hat. (siehe hierzu Einlassungen der Zeugin, POK’in Schiemenz, Polizei Stuttgart)

Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Würzburg gegen meine Person seit dem Jahr 2004 bietet Anlass für einen Untersuchungsausschuss sowie für weitreichende, objektiv zu führende Ermittlungen, idealerweise durch eine Bundesbehörde. Es geht um strukturellen Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung zugunsten von Juristen und Mitarbeitern der Justiz/Sachverständigen Dr. Groß sowie massive Verfolgung Unschuldiger und Kriminalisierung von Antragsstellern, die zielgerichtet bis hin zum Versuch ungerechtfertigter Unterbringung in der Forensik pathologisiert werden, wenn sie der örtlichen Justiz lästig werden. Der Fall Gustl Mollath kann hierbei als Blaupause angesehen werden.

Um dies zu erreichen, wird in Kenntnis des Korpsgeistes und der rechtsfernen Mauermentalität – auch der Richter im Rotationsbetrieb hier – im Umgang mit Amtsdelikten dieses Schreiben wie bislang alle wesentlichen Vorgänge beweisrechtlich veröffentlicht unter:

Verbrecherische Staatsanwälte schotten rechtsfreien Raum ab: Würzburg/Bamberg

Die Justiz Würzburg/Bamberg ist in Bezug auf die seit 2004 andauernden Zerstörungen gegen meine Person – Versuch sozialer Vernichtung mittels Fehlgutachten, Zerstörung der Vaterschaft im Sinne der Kindsmutter/Rechtsanwältin etc. – als rechtsfreier Raum anzusehen.

Konkreter Sachverhalt / Vertuschung einer Straftat nach § 235 StGB, Entziehung Minderjähriger, Weigerung jedweder Ermittlungsführung durch die Staatsanwaltschaft:

Unter obigem Aktenzeichen wurde Strafanzeige wegen seit Oktober 2012 andauernder Kindesentführung gegen die Kindsmutter, Rechtsanwältin Kerstin Neubert sowie wegen Beihilfe gegen die zuständige Richterin am Familiengericht Antje Treu, Ottostraße 5, 97070 Würzburg, erstattet.

Der Kläger ist leiblicher und rechtlicher Vater des mit der Kindsmutter Neubert in 2003 geborenen Kindes. (Az. 002 F 5/04, Amtsgericht Würzburg)

Durch Verschulden der Justiz Würzburg wurde von 2004 bis insgesamt 2010 die Bindung zwischen Vater und Kind zerstört. Initiativ hierfür sowie für alle weiteren gerichtlichen Vorgänge war eine völlig willkürlich und beliebig mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erlangte sog. Gewaltschutzverfügung der Kindsmutter vom Zivilgericht Würzburg, Beschuldigter Thomas Schepping, Az. 15 C 3591/03.

Diese falsche Eidesstattliche Versicherung wird bis heute gerichtlich gedeckt, obwohl vielfach belegt und bewiesen ist, dass die Kindsmutter hier aus ganz eigener persönlicher Verwirrung (vermutlich pränatale Depression) agierte. Sie missbrauchte die willfährige Justiz Würzburg, um eine durch nichts zu rechtfertigende, borderlinehafte Trennung zu erzwingen, indem sie mich mittels Gericht geschlechtsspezifisch (Opferbonus GewSchG, Männer sind Täter) mit Zwangsmitteln entfernen ließ. Sachliche Gründe für dieses Agieren sind bis heute nicht bekannt und nicht ersichtlich.

Mein Kenntnisstand war bis zu diesem Ereignis noch Tage zuvor der, dass gemeinsame Familienbildung mit Absicht der Heirat und dem gemeinsamen damals drei Monate alten Kind besteht. Es bestand darüberhinaus eine ebenfalls so kommunizierte gemeinsame wirtschaftliche Verpflichtung. Beruf als Polizeibeamter auf Lebenszeit hatte ich bei Zusammenzug mit der Kindsmutter gekündigt.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg unter Leitung des Beschuldigten Lückemann agierte über Jahre im Sinne der Kindsmutter, indem sie geschlechtsspezifisch gegen mich als Mann und somit vorverurteilten Täter vorging. Es wurden beliebig Straftaten konstruiert und erfunden. Es erfolgten rechtswidrige Wohnungsdurchsuchungen (Beschuldigte Angelika Drescher, die mit der Kindsmutter freundschaftlich verbunden war) sowie eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt und der Versuch der dauerhaften Unterbringung unter Missbrauch des § 63 StGB mittels Fehlgutachten mittels Fehlgutachten des Hausgutachters der Staatsanwaltschaft Würzburg, Dr. Groß.

Erst im Jahr 2010 wurde ein konkreter vollstreckbarer Beschluss auf wöchentlichen sog. Umgang beschlossen und auch durchgesetzt.

Unter Az. 005 F 1403/09, Familiengericht Würzburg, heißt es u.a.:

„Dem Antragsteller steht das Recht zum Umgang mit seinem Kind (anonymisiert) zu und zwar jeden Freitag in der Zeit von 15.00 – 17.00 Uhr.“

Während der sog. „Umgänge“ wurden die Kontakte ausgeweitet und auf Wunsch der Kindsmutter zeitlich verschoben, so dass diese – bis zur Verweigerung ab Juni 2012 – jeweils Freitags von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr stattfanden.

Beweis:
Beschluss des Familiengerichts Würzburg, Richterin Sommer, Az. 005 F 1403/09.
Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Dieser Beschluss ist nachweislich mehrerer Beschlüsse aus den Jahren 2012/2013, in welchen die Richterin an die Kindsmutter appelliert und auf deren Wohlverhaltenspflicht verweist, unverändert weiter rechtsgültig und vollstreckbar.

Seit 2013 werden die Anträge, u.a auf Zwangsmittel/Ordnungsgeld, § 89 FamFG, von der Richterin nicht bearbeitet.

Seit Oktober 2012 ist die Kindsmutter untergetaucht. Es besteht keinerlei Kenntnis über Aufenthaltsort oder Befindlichkeit meines Kindes.

Ziel aller Aktionen der Kindsmutter ist es erkennbar, den Kontakt zwischen Vater und Kind zu verhindern, das Kind zu „verstecken“.

Dies stellt gemäß Rechtsprechung des BGH eine Kindesentführung durch einen Elternteil gegenüber dem anderen dar, wobei ein vorliegendes Umgangsrecht gem. Vorgabe des BGH selbst vor den zahlreichen Reformen bereits im Jahr 1999 qualifiziert:

Beweis:

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
4 StR 594/98
vom
11. Februar 1999
“Geschütztes Rechtsgut des § 235 StGB ist vorrangig das Sorgerecht der für den jungen Menschen verantwortlichen Personen und das daraus abgeleitete Obhuts- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Mittelbar dient die Vorschrift dem Schutz des Kindes, nämlich dessen körperlichen und seelischer Entwicklung (vgl. BTDrucks. 13/8587 S. 23, 38; BGHSt 39, 239, 242). Grundsätzlich kann eine Kindesentziehung deshalb auch von einem Elternteil gegenüber dem anderen begangen werden, sofern jedem Elterteil das Personensorgerecht zumindest teilweise zusteht (Tröndler aO § 235 Rdn. 3; so auch Geppert aaO, S. 772 f. und Eser aaO § 235 Rdn. 14). Nichts anderes gilt aber, wenn -wie hier- einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zusteht und der andere Elternteil nur das Umgangsrecht aus § 1634 BGB a.F. (§§ 1684 ff. BGB n.F.) ausübt. Zwar wird das in § 1634 BGB a.F., §§ 1684 ff. BGB n.F. normierte Umgangsrecht des nicht (mehr) sorgeberechtigten Elternteil heute nicht mehr als Restbestandteil der (durch § 235 StGB geschützten) Personensorge verstanden (so aber noch RGSt 66, 254 und BGHSt 10, 376, 378), sondern aus dem durch Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG geschützten natürlichen Elternrecht hergeleitet (vgl. BVerfG, Urteil vom 29. Oktober 1998 – 2 BvR 1206/98; Gernhuber/Coester-Waltjen, Lehrbuch des Familienrechts, 4. Aufl. § 66 I). Das Umgangsrecht enthält nach heutiger Auffassung damit weder ein Erziehungsrecht noch eine Erziehungspflicht. Dieser rechtsdogmatische Wandel rechtfertigt es jedoch nicht, die Strafwürdigkeit eines Eingriffs in das verfassungsrechtlich geschützte Umgangsrecht nunmehr zu verneinen (so aber Geppert aaO, S. 775 ff.).

Der Zweck des elterlichen Umgangsrecht gebietet es vielmehr nach wie vor, dieses in den Schutzbereich des § 235 StGB einzubeziehen. Nach allgemeiner Auffassung soll das Umgangsrecht -ungeachtet seiner dogmatischen Deutung- es dem nicht sorgeberechtigten Elternteil ermöglichen, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden des Kindes und seiner Entwicklung durch Augenschein und gegenseitige Aussprache fortlaufend zu überzeugen, die verwandtschaftlichen Beziehung zu dem Kind aufrechtzuerhalten, einer Entfremdung vorzubeugen sowie dem gegenseitigen Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung zu tragen (BGHZ 51, 219, 222; FamRZ 1984, 778, 779). Das am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Kindschaftsrechtsreformgesetz hat diesen Beziehungsschutz aus dem § 1634 BGB a.F. in die §§ 1684 ff. BGB n.F. verlagert und dabei sogar noch wesentlich erweitert (vgl. Diederichsen NJW 1998, 1977, 1986). Es liegt im Interesse des Kindes, daß sich der nicht sorgeberechtigte Elternteil von seiner Entwicklung überzeugen und im Falle des Versagens des Sorgerechtsinhabers auf §§ 1696 oder 1666 BGB gestützte Maßnahmen veranlassen kann. Vor allem soll einer Entfremdung zwischen dem Kind und dem nicht sorgeberechtigten Elternteil vorgebeugt (-dieser Gedanke hat in § 1626 Abs. 3 S. 1 BGB n.F. Niederschlag gefunden-) und die Kontinuität der Eltern-Kind-Beziehung gewahrt werden, weil der “Reserveelternteil” j-wie auch hier geschehen- gemäß §§ 1678 Abs. 2, 1680 Abs. 2 und 3, 1696 BGB jederzeit wieder in das Sorgerecht einrücken kann und dann die weitere Erziehung des Kindes zu verantworten hat (vgl. BVerfG FamRZ 1983, 872, 873 f; BGH FamRZ 1984, 778, 779, Gernhuber/Coester-Waltjen aaO § 66 I). Damit schützt das Umgangsrecht auch das zwar ruhende, aber unter bestimmten Umständen wieder auflebende Sorgerecht des zur Zeit gerade nicht sorgeberechtigten Elternteils und dient damit letztlich auch der ungestörten Entwicklung des Kindes. Wegen dieser unbestreitbaren Vorteile für das Kindeswohl genießt das elterliche Umgangsrecht als absolutes, die Befugnisse des Personenberechtigten einschränkendes Recht nach wie vor den Schutz des § 235 StGB (vgl. Regel, “Entziehen” und “Entführen” Minderjähriger, Diss. Münster 1975, S. 28 ff.)..
http://www.papa-ya.de/onlinemagazin/index.php?option=com_content&view=article&id=371:bgh-strafbarkeit-bei-stgb-s-235-kindesentzug-durch-den-allein-sorgeberechtigte-elternteil&catid=42:umgangsrecht&Itemid=168

Mit diesen Einlassungen hat sich die Staatsanwaltschaft in keiner Weise auseinandergesetzt.

Es wurde klipp und klar mitgeteilt, dass die Kindsmutter zum Ziel der Umgangsvereitelung und des Kindesentzuges untergetaucht ist, ihren Aufenthaltsort mit Kind verschleiert etc..

Um gerichtlich beschlossene gemeinsame Beratung und Kommunikation zu verhindern, gab sie „psychische Belastung“ vor, bevor sie mit dem Kind verschwand.

Dies ist als List zu werten, wie sie der Tatbestand gemäß § 235 StGB fordert. Die Beschuldigten der Staatsanwaltschaft berufen sich vielmehr mantraartig und unter Missachtung geltenden Rechts auf den Standpunkt, eine Kindesentführung erfordere das Verbringen des Kindes ins Ausland.

Die tatsächlichen Definitionen sind hingegen auch für Würzburg rechtsbindend:

Die List umschreibt ein Verhalten, das darauf abzielt, unter geflissentlichem und geschicktem Verbergen der wahren Zwecke oder Mittel die Ziele des Täters durchzusetzen.

Mit dem Begriff “Kindesentführung” wird im allgemeinen Sprachgebrauch das gemeint, was der Jurist als “Entzug Minderjähriger” bezeichnet. Damit wird die Tat definiert, dass ein Elternteil dem anderen den Umgang mit dem Kind ganz oder teilweise verweigert.

Strafbarkeit von Kindesentzug:
Einem Elternteil dem Umgang mit dem leiblichen Kind zu vereiteln ist in Deutschland strafbar nach §235 Strafgesetzbuch (StGB). Dabei sind zwei Dinge für den Straftatbestand völlig unerheblich:
Der Elternteil, dem das Kind entzogen wird, braucht das Sorgerecht nicht zu besitzen. Er besitzt trotzdem das Recht (und auch die Pflicht!) zum Umgang mit seinem Kind, solange ein deutsches Gericht ihm dies nicht explizit aberkennt. §1684 I BGB stellt dies völlig klar: “Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.”
Die Dauer der Umgangsverweigerung ist ebenfalls unerheblich. Nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte und der einschlägigen juristischen Kommentierungen reicht selbst eine kurze, nicht nur ganz vorübergehende Dauer der Umgangsverweigerung aus, um den Straftatbestand zu erfüllen. Hierzu können gemäß dieser Kommentierungen “bereits einige Minuten” ausreichen.

Desweiteren hat der BGH aktuell wie folgt ausgeführt:

BGH 1 StR 387/14 – Beschluss vom 17. September 2014 (LG Mannheim)
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/14/1-387-14.php
BGHSt; Entziehung Minderjähriger (Taterfolg: räumliche Trennung von Minderjährigem und Erziehungsberechtigtem; Täterschaft des anderen Elternteils; Verhältnis zur Nötigung: Tateinheit)
Den Eltern “entzogen” ist der Minderjährige schon dann, wenn das Recht zur Erziehung, Beaufsichtigung und Aufenthaltsbestimmung durch räumliche Trennung für eine gewisse, nicht nur ganz vorübergehende Dauer so beeinträchtigt wird, dass es nicht ausgeübt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 1996 – 4 StR 35/96, NStZ 1996, 333, 334 mwN).

Das rechtsfremde, geschlechtsspezifische Unterlassen jedweder Ermittlungen durch die Beschuldigten Gosselke und dessen Geschwurbel abzeichnenden Oberstaatsanwalt Spintler, Bamberg legen daher den dringenden Tatverdacht einer Strafvereitelung zugunsten der Juristin Neubert sowie der Kollegin der Justiz, der Richterin Treu nahe.

Strafanzeige wurde bei der Polizei in Stuttgart eingereicht und von dort zur Kriminalpolizei Würzburg abgegeben. Bereits 14 Tage nach Abgabe war Bescheid des Beschuldigten Gosselke von der Staatsanwaltschaft Würzburg bei mir als Anzeigenerstatter eingetroffen.


Auf telefonische Rückfrage der Polizeibeamten Schiemenz beim Beschuldigten Gosselke erhielt diese offenkundig die Auskunft vom Beschuldigten, dass

a) „Umgangsangelegenheiten“ die Staatsanwaltschaft nichts angingen und

b) hier pauschal keine Straftat vorliege, weshalb keinerlei Tätigkeit erfolge.

Beweis:
Zeugnis der Polizeibeamtin POK’in Schiemenz, Polizeiposten Weilimdorf, glemsgaustraße 27, 70499 Stuttgart

Der Vorgang ist an anderen Stellen geltend gemacht, bis eine Aufklärung der Vorgänge bei dieser durchweg rechtsfrem agierenden Justiz erfolgt. Es geht um fortlaufenden Amtsmissbrauch zu Lasten von Bürgern und Rechtsuchenden.

Inwieweit eine Richterin, die erkennbar keinerlei Maßnahmen trifft, um einen vollstreckbaren Umgangsbeschluss gegen eine sich entziehende Kindsmutter durchzusetzen, sich der Beihilfe zur Kindesentführung und Verletzung der verfassungsrechtlichen Elternrechte schuldig macht, ist ebenfalls aufzuklären.

Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts und PKH-Antrag zu diesem erkennbar berechtigten Klageerzwingungsverfahren wird gestellt.

Der Kläger ist mittellos. Mehrere Rechtsanwälte wurden erfolglos kontaktiert und um Mandatsübernahme ersucht:

Fachanwalt Dr. Rixe, Hauptstraße 60, 33647 Bielefeld
Strafrechtsanwalt Christian Mulzer, Eichhornstraße 20, 97070 Würzburg.

Dr. Gerhard Strate ist ebenfalls um anwaltliche Tätigkeit im Gesamtverfahrens gebeten worden, hat jedoch bereits zuvor mitgeteilt, dass er aufgrund mehrerer Vertretungen (Maschmeyer, Piech, Mordsache Andreas Darsow) erst später wieder Verbindung aufnehmen werde.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

86 Gedanken zu „Verbrecherische Staatsanwälte schotten rechtsfreien Raum ab: Würzburg/Bamberg

  1. Sendehinweis bei report-mainz – entlarvend ist das ‚Sie bevorzugen ‚Ruhe’….‘

    Allmacht der Jugendämter Warum beim Umgangsrecht oft Willkür herrscht
    Kommt es zwischen den Eltern zum Streit um das Kind, müssen Jugendämter beraten und dafür sorgen, dass Kinder auch trotz einer Trennung einen guten Kontakt zu beiden Eltern behalten. Soweit der Wille des Gesetzgebers. In der Praxis, klagen Eltern, läuft es oft ganz anders. …………Der ehemalige Familienrichter und jetzige Anwalt Jürgen Rudolph erklärt in Report Mainz, er werde tagtäglich mit solchen Fällen konfrontiert. Für Ihn steht fest: Jugendämter torpedieren häufig gerichtliche Umgangsregelungen, setzen sich nicht dafür ein, dass Kinder zu beiden Elternteilen einen guten Umgang halten können. Sie bevorzugen „Ruhe“ und um diese zu erreichen, müsse ein Elternteil sich komplett zurückziehen.

    http://www.swr.de/report/allmacht-der-jugendaemter-warum-beim-umgangsrecht-oft-willkuer-herrscht/-/id=233454/did=15702588/nid=233454/lzf7ss/index.html

    • Nonsens:

      Jugendämter torpedieren häufig gerichtliche Umgangsregelungen, setzen sich nicht dafür ein, dass Kinder zu beiden Elternteilen einen guten Umgang halten können. Sie bevorzugen “Ruhe” und um diese zu erreichen, müsse ein Elternteil sich komplett zurückziehen.

      Die sind fachlich nicht in der Lage, den Fall zu managen. Zudem braucht die Helferindustrie Nachschub. Ein nicht depressiven Vater, der Umgang hat, kann man relativ schlecht in die nächste Helferindustrie, als Einkommensquelle, abschieben: Therapy. Und die Pharmaindustrie muss ja schliesslich auch von was leben.

      • Völlig vergessen. Auch die Messerindustrie profitiert davon. Siehe unten.

        🙂

      • Hab mal zwecks besserem Verständnis die Zitate hervorgehoben.

        Den Beitrag von Report Mainz fand ich sehr prägnant!

        Das ist OFFENER und gewohnheitsmäßiger Rechtsbruch!

      • Das ist nicht nur Rechtsbruch, sondern auch Beweis von Inkompetenz und auch von der Presse! Beispiel: die haben bei der Frau zwar geschrieben ‚haben ihnen unsere Hilfe angeboten‘ doch anscheinend hat niemand nachgefragt, wie diese ‚Hilfe‘ überhaupt hätte aussehen sollen. Also außer ‚Entmündigung‘ und machen was die wollen, auch wenn die überhaupt keine Ahnung haben!
        Würden Presse und auch Wähler einfach mal hinterfragen, statt alles zu schlucken und fundierte Antworten verlangen – statt Menschen die das tun als ‚Querulanten‘ zu beschimpfen, dann wären die Behörden bereits entvölkert, weil die sich nicht mehr an den Arbeitsplatz trauen würden, aus Angst vor Verantwortung und Regress!
        Interessant ist aber, dass diese Beiträge inzwischen immer öfters kommen – vergleichbar mit Griechenland, wo man zuerst alle 6 Monate die Wahrheit in der Presse fand, dann quartalsmäßig, monatlich…. und nun kann keiner mehr sagen er wusste von nichts! Und auch die Behörden werden unter dieser Tsunami weggespült werden wie der Augiasstall.

      • An anderer Stelle hatte ich das Sozialpädagogen Phänomen schon ausführlicher geschildert. Sobald Situationen komplex sind, macht das denen Angst. Im Studium wurde denen beigebracht dass Helfen ganz einfach ist: «wozu Familenprobleme lösen, wenn die Lösung auf der Hand liegt. Vater aussperren, so nix mehr zu vermitteln ist!» Hinzu kommt, die Mentalität dieser sog. Helfer … genannt auch Holzhacker-Syndrom …

        Albert Einstein. Holzhacken ist deshalb so beliebt, weil man bei dieser Tätigkeit den Erfolg sofort sieht.

        Das generalistisch ausgelegte Studium der Sozialen Arbeit mit exemplarischen Vertiefungsmöglichkeiten befähigt die Studierenden zum methodisch ausgewiesenen und wissenschaftlich reflektiertem Handeln in unterschiedlichen Arbeitsfeldern. Besonderes Gewicht wird im Studiengang auf die Vermittlung – interdisziplinärer – und interprofessioneller Kompetenzen gelegt, die für die Analyse sozialer Probleme und die Auseinandersetzung mit menschlichen Entwicklungspotenzialen unverzichtbar sind. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Forschungen rund um das Kind müssen zusammen gedacht und die Förderungen und Hilfen koordiniert werden.

        Neuerdings nennt sich das: Social cognitive and affective NeuroSciene -Interpersonal Neurobiologie.

  2. Exkurs Realitätsferne? Wer seine Straftat nicht freiwillig gesteht (also sich nach der Tat stellt), wird härter bestraft? Nächster Schritt: Wer seine Straftat nicht vorher anmeldet (Gebührenmarken) …..?

    Zu hart bestraft: BGH hebt Urteil gegen Hoeneß-Erpresser auf
    ….Die BGH-Richter sagen nun dem Zeitungsbericht zufolge: „Dem Angeklagten darf nicht zur Last gelegt werden, er habe den Ermittlungsbehörden seine Überführung nicht erleichtert“, indem er keine Spuren hinterließ. Auch in anderen Punkten rügte der BGH den Münchner Richterspruch als zu hart….
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/uli-hoeness-bgh-hebt-urteil-gegen-hoeness-erpresser-auf-a-1039908.html

    • Danke BGH!

      …..“Der Münchner Richter Oliver Ottmann hatte Thomas S. „erhebliche kriminelle Energie“ attestiert, unter anderem weil er Handschuhe trug, um keine Spuren zu hinterlassen.“….

      Immer wieder irre, in welchem Kokon aus Anmaßung und moralischer Doppelbödigkeit (bayerische) Richter sich bewegen, wenn Sie jemandem eine reinwürgen wollen! Die direkte Diskrepanz zum Hoeneß-Urteil kommt hinzu.

      Der Nack-Senat hätte das wohl durchgewunken – da muss man sich langsam umstellen in bayerischen Provinzgerichten (ja, auch München!)

      JEDER, der nicht komplett verblödet ist oder erwischt werden will, trägt Handschuhe, wenn er einen Erpresserbrief verfasst….

      • Überlegung: Wie kommt das eigentlich alles zum BHG? Wer hat den Anwalt bezahlt?
        Wenn wir überlegen das es fast unmöglich ist einen qualifizierten Anwalt im Sozialbereich zu finden (Hartz IV wird von Sozialanwälten sogar schon auf Webseiten ausgeschlossen, Begründung eines Anwaltes ‚ich habe keine Lust mehr mich von den Behörden dauernd belügen und betrügen zu lassen und dann vom Gericht noch um das Geld beschixxen zu werden (die haben bei einem Kläger, 3 Fälle mit 3 Aktenzeichen, 3 Verhandlungen bei der Abrechnung einfach zu einem zusammengefasst – Prozesskostenhifle – also musste der Anwalt selbst klagen). Oder Behörden/Justiz extra Vorwürfe bastelt (Beleidigung) bei denen kein Anspruch auf PKH besteht und daraus gleichzeitig eine Wohnungsstürmung legalisiert.

  3. Vor zwei Wochen erschien dieser bewegende Report über einen „Trennungsvater“

    „Trennung – Im Kreidekreis

    Paul Bern sieht seine Tochter täglich – auf dem Bildschirmhintergrund seines Computers. In echt nur noch alle paar Wochen. Warum? Weil das Umgangsrecht immer noch die Hausfrauenehe zugrunde legt.“…..

    http://www.sueddeutsche.de/politik/trennung-im-kreidekreis-1.2504486?reduced=true

    Nun gab es diese Reaktionen im Forum:

    http://www.sueddeutsche.de/kolumne/sorgerecht-die-groessten-verlierer-sind-die-kinder-1.2526642

    Besonders befremdlich, dass einige Verwirrte immer noch der Meinung sind, alles sei „gut“- man brauche ja nur Sorgerecht oder Umgang „regeln“.

    Entweder NULL Ahnung von der Realität – oder selbst „Professionelle“….! – Nane Biersack aus Tübingen schreibt:

    „Nicht die praktikabelste Lösung

    Unter dem Titel „Im Kreidekreis“ widmen Sie drei Seiten der Süddeutschen Zeitung dem bedauernswerten Schicksal eines getrennten Vaters, dessen Einzelfall (!!!) Sie als typisch für das Sorge- und Umgangsrecht darstellen. Die Familiengerichte werden als „mütterfreundlich“ bezeichnet, und es wird anmahnend geschrieben, „die Gesetze ändern muss die Politik“. Leider wird nicht ausgeführt, welche Gesetze denn geändert werden sollten. Umgangsrecht ist einfach einklagbar, das gemeinsame Sorgerecht die Regel. Beides hat der betreffende Vater. Sein Problem sind nicht die Gesetze, sondern dass die Mutter mit dem Kind 900 Kilometer weggezogen ist. Diese Situation ist für ihn natürlich sehr schwierig, aber er hätte dagegen als Sorgerechtsinhaber ohne Weiteres sein Veto einlegen können, was er nicht getan hat. Kein Familiengericht der Welt trägt die Schuld dafür, wenn jemand die Verletzung seiner Rechte billigend in Kauf nimmt.

    Das Wechselmodell ist sicher eine gute Sache, wenn sich beide Eltern gleichermaßen einbringen wollen und Absprachen miteinander treffen können, wenn sie die nötigen finanziellen Mittel haben, wenn die Kinder gut mit dem Hin-und-her-Wechsel zurechtkommen, und: wenn die Entfernung es zulässt. Hier hätte die Autorin erklären sollen, wie das Wechselmodell in dem vorgestellten Fall zu praktizieren wäre. Soll das Kind alle zwei Wochen 900 Kilometer durch die Republik gondeln, um sich in zwei Kitas und später in zwei Schulen zu integrieren? Die gerechte Aufteilung des Kindes zwischen Mama und Papa ist eben nicht immer die praktikabelste und kinderfreundlichste Lösung. Nane Biersack, Tübingen

    • Hier FAKTEN zu weiteren „Einzelfällen“:

      „Wenn Mütter ihre ehemaligen Männer entsorgen“

      …..“Wie wichtig beide Elternteile für die Entwicklung eines Kindes sind, weiß Diplom-Psychologin Barbara Keitel. „Die kindliche Identität ist zur Hälfte Vater und zur Hälfte Mutter. Das Kind braucht also zur Identitätsentwicklung beide Elternteile.“ Die Mütter dürften ihren Kindern den Vater nicht grundlos vorenthalten.

      Und doch tun sie es. Immer wieder. Peter Witkowski hat seine Sofia am 16. Juni 2005 das letzte Mal einen ganzen Tag lang sehen dürfen. „Wir hatten acht gemeinsame Stunden“, sagt der Vater. Sie gehen in die Stadt, essen Eis, kaufen ein Schmink-Set. Damit Sofia etwas hat, das sie an diesen Tag – und an ihren Vater – erinnert.

      Das kleine Mädchen strahlt. Es lacht noch, als der Vater das Kind auf einem Parkplatz an die Mutter übergibt. Diese nimmt ihrer Tochter wortlos das Geschenk aus der Hand und wirft es in einen Papierkorb. Peter Witkowski versucht stark zu sein. Schließlich hat er seine Kleine doch immer aufgefangen. Er winkt seiner Tochter zu. Und lächelt, obwohl er heulen könnte.“

      http://www.abendblatt.de/hamburg/article107851737/Wenn-Muetter-ihre-ehemaligen-Maenner-entsorgen.html

      Solche Mütter gehören hinter Gitter!

  4. „Deutsche Polizisten sollten sich endlich einer effektiven Kontrolle stellen und über Fehler reden.“….

    Machtmissbrauch ist NICHT auf die Polizei beschränkt.

    Dieser Kommentar des Kriminologen Kersten in der SZ heute gilt für die gesamte Justiz! Dienstaufsichtsbeschwerden, Strafanzeigen gegen Staatsanwälte – wie in diesem Blog ausführlich dargelegt, missbrauchte die Justiz Würzburg eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu dem Versuch, mich als “ Gefahr für eine Allgemeinheit “ wegsperren zu wollen. Seither wird vertuscht! Die Täter nach wie vor unbehelligt in der bayerischen Justiz tätig.

    ….“Die kriminologische Forschung weist seit Langem auf ein krasses Missverhältnis zwischen den rechtlichen Folgen der Anzeigen von Bürgern gegen Polizisten und den Auswirkungen von Anzeigen von Polizisten gegen Bürger wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt hin. Anzeigen wegen Widerstands führen oft zu empfindlichen Strafen – Anzeigen wegen Amtsmissbrauchs verlaufen fast immer im Sande. Denn im Gerichtssaal können sich die Beamten aufeinander verlassen; der Bürger, der sich beschwert hat, steht vor einer Mauer des Schweigens. Natürlich könnten auch Polizisten die neuen, externen Beschwerdeinstanzen nutzen, wenn sie Dinge nicht länger dulden wollen, ohne über kurz oder lang als „Kameradenschweine“ weggemobbt zu werden.“…..

    http://www.sueddeutsche.de/politik/gastbeitrag-ans-tageslicht-1.2528493

    • In dem Zusammenhang eine Mail der SZ, die mich vorgestern erreichte. Bedeutet das nun:
      „Wir recherchieren und berichten in Kürze!“ oder
      „Nerv uns nicht weiter, wird decken die Täter! Du musst schon jemanden töten, irgendwas sprengen oder es muss um Millionenbeträge gehen, damit wir berichten….“….

      Unrecht und Verbrechen durch hochrangige CSU-Juristen „kein Anlass“ für Berichterstattung? Das Thema „Missbrauch § 63 StGB“ mit dem „Fall“ Mollath abgeschlossen? Mehr Fälle bringen auch nicht mehr Meriten? Und Kindesentführung gegen Väter ist hier „Alltag“?

      „Sehr geehrter Herr Deeg,

      Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Sie haben die SZ in zahlreichen Anschreiben über Ihren Fall ausführlich in Kenntnis gesetzt.
      Auf Ihrer Internetseite ist Ihre Angelegenheit ebenfalls dokumentiert.
      Wir bitten Sie, von weiteren Zusendungen Abstand zu nehmen.

      Mit freundlichen Grüßen
      i.A. Mager“

      Jedenfalls weiß man bei der SZ Bescheid, beweisrechtlich!!

      • Wo ist hier der Reporter’biss‘? Mit so einer Story hätte man vor einigen Jahren noch die ganze Regierung aus dem Land gejagt. Offenbar ist man entweder zu satt, zu bequem oder es gibt zu viele Opfer.
        PS Theorie: oder gibt es eine Direktleitung aus dem Justizministerium? Hat man vielleicht gedroht die Häppchen beim Empfang zu streichen?

      • Die mediale Aufmerksamkeit braucht „ideale Opfer“ – Prantl hat das in seiner Richterschelte heute in der SZ zumindest zwischen den Zeilen eingeräumt – es ist so gesehen auch eine „Journalistenschelte“….

        Gustl Mollath war sicher auch kein „ideales Opfer“ – er konnte aber durch den Schwarzgeldaspekt punkten.

        Wer noch ein “ ideales Opfer“ ist, ist jedem Leser dieses Blogs klar: Rechtsanwältin und Kindsmutter Kerstin Neubert! Ich sicher nicht….

        „Medienkritik „Im Namen des Volkes“ – der Fall Tuğçe, der Fall Kachelmann und andere: Richter nutzen immer öfter die Urteilsverkündung, um Dampf abzulassen. Ist das angebracht?

        Von Heribert Prantl“….

        …“Sex, Haie und Hitler

        Soeben, zum Abschluss des Tuğçe-Prozess, räsonierte Richter Aßling sehr grundsätzlich über den beklagenswerten Drang der neuen Medien, die Welt in Gut und Böse einzuteilen. Das Gericht verteidigte sich gegen den Vorwurf, das Opfer der Straftat, die Studentin Tuğçe, vom Denkmal gestoßen zu haben. Die Medienöffentlichkeit hatte sie sogleich nach der Tat da hinaufgehoben, weil man in ihr nicht einfach ein Opfer, sondern ein Ideal, ein ideales Opfer sehen wollte. Ein solches ideales Opfer ist nämlich in der Lage, ein Maximum von Mitgefühl, von Klick- und Leserzahlen zu gewinnen.

        Die alte Journalistenantwort auf die Frage, auf welche Geschichten die Leute am meisten anspringen, lautet: Sex, Haie und Hitler. Sie muss ergänzt werden um ein viertes: Geschichten über ideale Opfer. Die katholische Kirche braucht, um aus einem Menschen einen Heiligen zu machen, Jahre und Jahrzehnte. Die Medien brauchen dazu, wenn es pressiert, nur ein paar Stunden. Die Justiz, die nicht für Verklärung, sondern für Aufklärung zuständig ist, liegt zeitlich dazwischen.

        Urteilsverkündungen sind ein pfeifendes Ventil geworden

        Der von Richter Aßling im Tuğçe-Verfahren beklagte mediale Drang zur Schwarz-Weiß-Zeichnung ist allerdings nicht neu. Man kann ihn in fast allen großen Strafprozessen der vergangenen Jahrzehnte studieren, oft genug hat die Justiz auch selbst großflächig schwarz-weiß gemalt – man lese dazu die Gerichtsberichte von Uwe Nettelbeck aus den Jahren 1967 bis 1969, die kürzlich bei Suhrkamp neu publiziert wurden. Die Strafjustiz ist seit den Sechzigerjahren besser, die Öffentlichkeit ist lauter geworden; sie verschafft sich, in Blogs und Internetforen, mehr Raum für Hab und Gier als früher. Darauf reagieren die Richter in ihrem Raum, im Gerichtssaal, dort also, wo sie die Macht haben und diese auch risikolos ausüben können – zum Abschluss des Verfahrens.

        Das Spannungsverhältnis zwischen Gericht und Medienöffentlichkeit ist spannungsgeladener als früher. Die Urteilsverkündungen sind, über ihren eigentlich Sinn und Zweck hinaus, ein pfeifendes Ventil geworden, eine Art Notwehr gegen echte oder vermeintliche Missachtung und Behinderung des Gerichts. Wenn dieses Ventil maßvoll eingesetzt wird, ist dagegen nicht viel zu sagen. Es darf nur kein Pfeifkonzert daraus werden.

        Und es geht auch nicht an, dass ein Richter in seiner Urteilsbegründung erklärt, er wisse nicht mehr, ob er nach all den Medienkampagnen noch unabhängig habe richten können. Wenn das so ist, hätte er sich rechtzeitig für befangen erklären müssen. Zur richterlichen Unabhängigkeit gehört es, sich ihre Gefährdungen bewusst zu machen und darauf souverän, und nicht beleidigt, zu reagieren.“

        http://www.sueddeutsche.de/panorama/nach-dem-tue-urteil-angeklagt-die-oeffentlichkeit-1.2529180

      • 20. Juni 2015
        Heribert Prantl … Sex, Haie und Hitler.

        15. März 2015
        CitiSite … Millionen, Massaker, Mord.

        Weitere Attacken der Staatsanwaltschaft Würzburg: Strafanzeige wegen Falschbeurkundung gegen Täter Trapp

        Im Möller / Hermann Fall ging’s um einen Millionär. Falschgutachten mit entsprechendem Schadenersatz. So etwas interessiert die Presse, die Masse: Millionen, Massaker, Mord. Die Androhung eines Massakers interessiert keine S**** ausser die Staatsanwaltschaft.

      • Was die SZ und die Medien hier allerdings interessieren sollte – und zwar zwingend! – ist die Tatsache, dass Charaktere wie Lückemann, Trapp, Baumann in der Justiz arbeiten, und damit an einem SENSIBLEN Knotenpunkt eines demokratischen Rechtsstaates! Diese Leute treffen für Dritte und Opfer folgenschwere Entscheidungen!

        Wenn die böswillige Konstruktion von Straftat („Störung des öffentlichen Friedens“) anhand einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen denjenigen, der daraus dann die Straftat konstruiert, das Unterdrucksetzen von Polizisten eines anderen Bundeslandes (“ Nehmen Sie den endlich fest, sonst Disziplinarmassnahmen!“), das Erfinden von Haftgründen, das Diffamieren von neutralen Dritten (Oberarzt in der Forensik), das Vertuschen vorsätzlichen Fehlgutachtens, im Kern eine SCHWERE und GEMEINSCHAFTLICH begangene Freiheitsberaubung im Amt nicht „interessiert“, was dann!?

        Muss ein „brillanter“ bayerischer Vorzeigejurist mit Bierflasche in der Hand beim Hitlergruß gefilmt werden, damit man seine offenkundig demokratieferne Gesinnung und seinen „Charakter“ hinterfragt!?

      • Presse. So geht es aber auch.
        Mathieu Carrière läßt sich ans Kreuz fesseln !

        http://www.welt.de/vermischtes/article223646/Mathieu-Carriere-laesst-sich-ans-Kreuz-fesseln.html

        Mit der Aktion will der Schauspieler im Rahmen einer Demonstration in Berlin auf mangelnde Rechte von Vätern aufmerksam machen. Carriere kämpft seit mehreren Jahren um das Sorgerecht für seine Tochter. „Nur durch ein mächtiges – Symbol – kann die Aufmerksamkeit hergestellt werden, die wir brauchen“, sagte Carrière. Geschiedene Männer wollen am Samstag in Berlin für die Gleichberechtigung beim Sorgerecht demonstrieren. Der Protest soll auf das riesige Gleichstellungsproblem für Väter aufmerksam machen.

        Wie man sieht, ist Orginalität gefragt um Attention zu erregen. Leider fehlt im link das Bild von Carrier am Kreuz. Mathieu Carrière (* 2. August 1950 in Hannover) ist ein deutscher Schauspieler und Autor.

        Carrier: „Väter sind als Elternteil intertaktiver, liebevoller flexibler als Mütter und sie vermitteln den Kindern die bes-seren Werte. Das ergaben Studien in den USA und Europa. SPIEGEL ONLINE: „Haben Sie etwas gegen Frauen? Carrier: „Sie sind evolutionstechnisch besser ausgestattet als wir und leben länger. Ausserdem glauben sie an ihre eigenen Lügen.

        Kinder sind noch bessere Menschen als Frauen. Frauen verwechseln Kinder mit einem – Sack Kartoffeln. Nichts funktioniert zwischen Männern und Frauen. Die Natur hat es auch so eingerichtet. Um überhaupt Körpersäfte austauschen zu können, muss man der Ohnmacht nahe sein. Das einzige was ich vermisse ist die Stimme meiner Tochter.“

        Apropo – Kartoffeln.

        Alice Miller an CitiSite: Sehr geehrter Herr Krapf, sobald die Leute meine Texte zu lesen versuchen, werfen sie sie weg wie eine heiße Kartoffel, weil sie dort nicht mehr dem abstrakten »Geist», sondern den konkreten, bedrohlichen Geistern ihrer eigenen Kindheiten begegnen, von denen sie nichts wissen wollen.

      • Aktuell ganz oben in der Berichtertstattung – was wohl diese „Psychose mit Ausgang im Familienleben“ übersetzt bedeutet!?

        „Sorgerecht entzogen“, Kindes-„Umgang“ boykottiert, Entwertungen und Diffamierungen von Familienrechtsanwälten vor Gericht….oder sind das voreilige „Vermutungen“ meinerseits?

        „Mann rast in Graz absichtlich in Menschenmenge“

        ….“Der Fahrer wurde inzwischen von der Polizei festgenommen. Zuvor habe er Passanten mit einem Messer bedroht, schreibt der österreichische Sender ORF. Bei dem Täter handelt es sich um 26-jährigen Österreicher aus Graz. Die Polizei teilte bei einer Pressekonferenz mit, dass der Mann psychisch krank sei. Der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer bezeichnete ihn als „geistig verwirrten“ Einzeltäter und fügte hinzu: „Es gibt keine Erklärung, es gibt keine Entschuldigung.“ Ein terroristischer Hintergrund wurde ausgeschlossen. „Es handelt sich um eine Psychose mit Ausgang im Familienleben“, sagte ein Sprecher der Polizei.“

        http://www.sueddeutsche.de/panorama/oesterreich-mann-rast-in-graz-absichtlich-in-menschenmenge-1.2530298

      • Apropos Mathieu Carriere:

        Die Kindsmutter hat – lange vor meiner Entsorgung und obiger Kreuzigungsaktion – einmal gemeint, ich hätte Ähnlichkeit mit diesem.

        Dass Mathieu Carriere – offenkundig auch kein „ideales Opfer“ – nach dieser Aktion keine Rollenangebote mehr bekam und jahrelang beruflich geschaßt wurde, ist bekannt?

      • Idee.

        Damit die Presse auf Martins Fall aufmerksam wird, wird Martin eine öffentliche Aktion ankündigen und die Presse einladen. Tatort Schlossgarten Stuttgart. Dort kündigte er an, öffentlich zu onanieren. Vor einem Plakat, auf dem steht: «da hätte ich mein Sperma auch gleich unter der Hand verjubeln können!»

        Wetten, die SZ berichtet 🙂

        Apropo Carierre. Da bekam ich auch einmal ein Kompliment: „Carriere, wie du, sind Ausnahmeväter.“ Schöne Grüsse an der Stelle, an Dirk. Schauspieler.

        https://de.wikipedia.org/wiki/Dirk_Galuba

        Ab 2,8 Promille, fährt er zu Höchstform auf. Wer will Infos 🙂

      • VOLL Off-topic.

        Einem breiten Publikum ist Galuba vor allem durch seine Darstellung zwielichtiger und skrupelloser Charaktere bekannt, wie er sie in insgesamt zweiundzwanzig Episoden der Krimiserie Derrick und in der Sat.1-Serie Die rote Meile als Kiez-König Kastor verkörperte.

        Schmunzel. Dirk und Skrupellos. SHIT. Ich kann hier wirklich nicht ne Super-Story zum Besten geben. Mit involviert Maria Schell. Bin sicher, selbst Schells Tochter, Marie Relin, kennt die Story nicht, über ihre eigene Mutter.

        http://hausfrauenrevolution.com/html/modules/wfsection/

        Relin kannte ich zufällig auch, Ihren Vater. Unter 2,8 Promille lies er mich nicht nach Hause fahren … ja, so sanns halt, die Schauspieler 🙂

        Fakt ist jedoch: allesamt lieben ihre Kinder und werden zum Stier, wenn diesen böses widerfährt.

  5. ….was ist denn bitte ein Psychologist MA ?

    Danke Martin, für die per mail mitgeteilte Adresse von Fr. Jacob. Berufsbezeichnung: Psychologist MA. Schmunzel …

    https://forum.psiram.com/index.php?topic=12383.0

    Die NeuroScience Profis. Sweeper: «Der Briefwechsel der Frau Jacob, Psychologist M.A., mit der Forensik Haina ist lesenswert.»  Sweeper ist derjenige, der mich bei Miss Wolff gnadenlos verteidigt hatte 🙂

    Sweeper: Diese Dame ist Betreuerin von D.S. aufgrund einer von ihm erteilten Vorsorgevollmacht – allerdings tritt die Wirksamkeit einer solchen Vollmacht m.E. erst in Kraft, wenn der Betreffende seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Die Frau Psychologist M.A. vertritt offenbar ihren Klienten in seinen Angelegenheiten, indem sie ständig – gefragt und ungefragt – betont, dass er in der Lage sei, seine Angelegenheiten selbst zu vertreten. Außerdem gibt sie ungefragt klinische Stellungnahmen ab, die nicht in ihrem Auftragsbereich liegen.

    Na sowas. Das zentrale Thema ist ja gerade eben, dass Richter und Co., obwohl Betreuter sich nachweislich selbst rechtlich vertreten kann, die dennoch meinen, dass Betreuung notwendig.

    Sweeper: Bedanken müssen wir uns bei Dian im Wolff-Blog, ohne dessen Hinweis auf die HP der Dame/des „Instituts“ ich nicht recherchiert hätte. Hier (spätestens) kam die Verbindung Gustl Mollaths mit Dirk Lauer / Behördenstress und ARCHE 2013 zustande.

    Brüller: Auch der Lebensgefährte von Frau Jacob, Prof. Dr. A.Christidis, fügt sich in das Bild der professionellen Querulantenszene sehr gut ein.

    WARNUNG. Der obige Psiram Blog hat 15 Seiten. Titel: ….was ist denn bitte ein Psychologist MA ?

    • Sweeper ist (und bleibt) unerreicht gut. Miss Wollf hatte keine Chance gegen ihn. Hier sein statement über Miss Jakob…

      Na, dann ist ja alles in Butter, wenn diese indische Universität, die selbst in die Schlagzeilen geraten ist wegen betrügerischer Zertifikate, der Frau Psychologist, M.A. , eine Echtheitsbescheinigung für ihren „Degree“ ausstellt… Unverständlich nur, warum sie das Gejammer freiwillig ins Netz stellt, wenn sie doch andererseits will, dass diese ihre personenbezogenen Daten nicht veröffentlicht werden.

      Sweeper in Bestform 🙂

      • Der berühmte Psiram Humor:

        «Werte Frau Oberstudizialrat Professor Dr. Dr. h.c. Psychologin, das steht in dem von Ihnen verlinkten Dokument. Belbo ist allmächtig, aber auch seine minions können lesen (wenn sie nicht gerade damit beschäftigt sind, das Netz mit Katzenbildern zu fluten – also, ich persönlich war im großen „Wir schaffen ein dezentrales, von uns kontrolliertes Netz zum Zwecke der Desinformation“ -Plan ja damit beauftragt, die Menschheit für die Pornografie zu begeistern!»

        Psiram – unerreicht 🙂

      • Gießener Akademische Gesellschaft
        Andrea Jacob:

        Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Erzieher stellen oftmals für und in Jugendämter/n (sogar schriftlich) psychiatrische und psychologische Diagnosen oder Verdachtsdiagnosen. !!! Dies ist eine Straftat !!! Diese gesetzwidrige Praxis muss aufhören. Es darf ihnen auch nicht gestattet werden Familienrechtsgutachten zu erstellen. Sie sind aufgrund ihrer Ausbildung dazu nicht in der Lage.

        Amtsmissbrauch kann nur dadurch begegnet werden, dass für das Jugendamt (neben der Dienst- und Rechtsaufsicht) eine Fachaufsicht geschaffen wird; eine solche ist aber erst gar nicht vorgesehen. Eine wirksame Fachaufsicht müsste psychologischen, psychiatrischen, allgemeinmedizinischen und juristischen Sachverstand vereinigen.

      • Fachaufsicht? Die Landesregierung Baden-Württemberg weigert sich die FACHaufsicht des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald zu nennen. Man zitierte lange die Aussage des Regieurngspräsidiums als AUFsichtsbehörde ‚alles in Ordnung‘ bis sich durch Zufall herausstellte, dass die nur die RECHTSaufsicht haben. Die Frage ‚Wie vertragen sich die Machenschaften mit Grundgestez, Menschenrechten? wurde ebenso ignoriert.
        Zusätzliches Stichwort Alessio, 3 Jahre stand unter Obhut des Landratsamtes und wurde totgeprügelt – Landrätin/Juristin hat ’nach besten Wissen und Gewissen gehandelt‘ – wieso sie nicht nach ‚Recht und Gesetz‘ (Inobhutnahme) handelte, ist noch ein Geheimnis.

      • Suche eben nach einem Urteil, dass, wie Frau Jacob behauptet, eine Straftat ist, wenn der Sozialpädagoge eine Verdachtsdiagnose stellt. Fakt ist folgender: ein Sozialgutachten wahllos heraus gegriffen. Obenan steht immer …

        Sachverhaltsermittlung / Stellungnahme zur Betreuungsangelegenheit.

        Ein Laie überliest, wie vermutlich auch Richter, den Bedeutungsgehalt des Wortes: SACHERMITTLUNG! Es steht nicht dort, dass der Sozialpädagoge psychische Störungen zu ermitteln hat, sondern einzig: „ob sich der Probant in seinen sog. Alltagsangelegenheiten, rechtlich selbst vertreten kann, sich dabei nicht erheblich eigengefährdet.“ Ebendem: Sachverhaltsermittlung.

        SO! Und nu, wird‘s spassig. Auf zwei Seiten labert der Sozialpädagoge, gekürzt: der Probant verlor im Gespräch den Faden, vermutlich liegt eine psychische Störung vor, Raucher ist er auch noch, das Zimmer ist wenig beleuchtet … usw.

        So zweifelsfrei der Eindruck entsteht, dass dieser Sozialpädagoge geistig unterbeleuchtet ist, seine Birne völlig durchgebrannt, mit der immer wiederkehrenden Formel aller Borderliner: Projektion, indem er behauptet, dass der Proband geistig verwirrt ist.

        In keiner Zeile erwähnt er, ob der Probant sich selbst rechtlich NICHT vertreten kann: der hatte Wohnung, Job, war Sozial- Renten- und Krankenversichert, ergo nie im Leben ein Betreuungsfall. Stop: war er doch, weil Raucher = erhebliche Eigengefährdung.

        Dieser verwirrte Sozialpädagoge legte dann noch einen Zahn zu und fabulierte ellenlang darüber, dass der Probant ab und zu Dritte stört, vermutlich weil er raucht.

        § 7 Abs. 1 BtBG schränkt die Ermessensentscheidung der Behörde, Mitteilungen an das Gericht zu machen, mehrfach ein:

        ➜ die Mitteilung darf berechtigte Interessen des Betroffenen nicht missachten

        ➜ die Mitteilung darf nur erfolgen, um eine erhebliche Gefahr zum Wohle des Betroffenen abzuwenden, Interessen Dritter genügen nicht.
        SO! Erbitte Rückmeldung, wohin man diesen Betreuungs-Sozialexperten (Dipl.), der rechtswidrig Verdachtsdiagnosen erstellt, einfachste Betreuungsgesetze nicht kennt, strafversetzen sollte?

        Seine Conclusion im Bericht: „aus meiner Sicht kann der Probant seine Alltagsangelegenheiten nicht erledigen – es muss schnell gehandelt werden!“ Notwendige Betreuung: Aufenthaltsbestimmung (Klapse mit besserer Beleuchtung), Gesundheitsfürsorge (Nichtraucher-Therapie), Vermögenssorge … (vermutlich weil der Probant sein Gehalt in sinnlose Einkäufe steckt: Essen, Auto, Kleidung, so nicht gesichert ist, dass er sich um ein Vermögen sorgt).

        Man beachte: „aus meiner Sicht!“ Jawoll ja, das braucht er jedoch nicht betonen, denn die realitätsfremde Weltsicht von Sozialpädagogen sind jedem bestens bekannt.

        Psiram – adaptiert: „Nicht traurig sein, dass uns der professionelle Grusel bei dieser Herangehensweise überfällt, liegt daran, dass wir in unserer Qualifikation nicht so weit gekommen sind. Denn wie wir in diesem Thread ja schon erfahren durften, sind Sozialpädagogen uns meilenweit fachlich voraus!“

      • Psiram: Deutsche Behörden können nicht unbedingt etwas dafür, dass sie von Zierfischen bevölkert werden, das ist politisch gewollt. Nicht auszudenken, dort würden Profis sitzen, was die an Unfug auhecken und Schaden anrichten könnten…

        CitiSite: Seien wir doch ehrlich: Keiner wird als Sozialpädagoge geboren, genauso wenig als Massenmörder. Um andere zu vernichten, setzt letzteres kein Studium voraus, ersteres schon. Ohne «Jodeldiplom», die Fähigkeit sich «in den Bergen» von Akten, seine Meinung zu behaupten, setzt ein stabiles Selbstwertgefühl voraus: es ist schließlich nicht jedermanns Sache, laut vor Gericht zu jodeln. Deswegen geben Richter auch freiwillig nach, wenn Sozialgutachter wie Psychiater Hola-Diiüürüüü – Gutachten verfassen.

        Tätigkeitsschwerpunkte von Sozialarbeitern:

        Jugendgerichtshilfe, elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, Hilfen (Betreuung) für Multiproblemfamilien, Schutz des Kindeswohles und Eingreifen bei Gefährdungen des Kindeswohls (Herausnahme) sowie das Anfertigen gutachterliche Stellungnahmen für das Familiengericht und das Begleiten familiengerichtlicher Verfahren.

        Das Ausüben dieser Tätigkeit setzt eine schnelle Auffassungsgabe, sichere Rechtskenntnisse voraus. Sozialarbeiter müssen Situationen schnell erkennen, einordnen (auch rechtlich) und begreifen können.

        Siehe oben: Sozialpädagogenbeispiel. Kennzeichnende Merkmale des Jodelns sind auch große Intervallsprünge: fehlende Anknüpfungstatsachen.

  6. Der ideologische CSU-Geisterfahrer Bausback ist wieder unterwegs:

    anstatt das Vollversagen der Familienjustiz und die hieraus resultierende sinnfreie Kriminalisierung und Pathologisierung von Vätern und Männern aufzugreifen, fabuliert Bausback von „Schutzlücken“ alleinerziehender Mütter, weshalb man den schwachsinnigen und ohnehin völlig nutzlosen „Stalking“-Paragraphen „verschärfen“ müsse….wie DUMM darf eine Politik sein.

    Bausback betreibt weiter Strafvereitlung zugunsten „seiner“ Juristen, Resultat einer Falschbeschuldigung der Rechtsanwältin Kerstin Neubert, das perfekte „Stalking-Opfer“….

    MEINE „Lebensführung“ als Vater und zu Unrecht kriminalisiertes JUSTIZOPFER IST MASSIV BEEINTRÄCHTIGT!!

    Es geht um Verbrechen im Amt zugunsten von Frauen, die die Justiz mittels Opferbonus missbrauchen! Der „Stalking“Paragraph gehört abgeschafft! Und hätte nie eingeführt werden dürfen.

    „JustizJustizminister Bausback fordert härtere Strafen für Stalker“

    http://www.focus.de/regional/bayern/justiz-justizminister-bausback-fordert-haertere-strafen-fuer-stalker_id_4759425.html

    …“Auf Initiative von Bayern und Hessen befassten sich die Teilnehmer der Justizministerkonferenz mit Verbesserungen beim strafrechtlichen Schutz vor Stalking. „Ich freue mich, dass wir die Justizministerkonferenz hier gemeinsam mit Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen dazu bewegen konnten, ein rechtspolitisches Zeichen zu setzen: Wir sind uns einig, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht“, sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU). Bausback betont, dass dazu schon lange ein Gesetzentwurf Bayerns im Bundesrat vorliege. Dennoch gehe nichts voran.“….

    http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/ergebnisse-der-justizministerkonferenz-besserer-schutz-gegen-stalking-und-haerteres-vorgehen-gegen-internetkriminalitaet

    ….“Bayerns Justizminister weiter: „Nach geltendem Recht kommt es für die Strafbarkeit darauf an, dass der Täter durch ein beharrliches Nachstellen die Lebensgestaltung seines Opfers tatsächlich schwerwiegend beeinträchtigt. Das führt dazu, dass Stalking-Opfern, die sich nach außen unbeeindruckt zeigen, die Stärke demonstrieren und weiter so leben wie bisher, kaum geholfen werden kann. Stalking ist aber Psychoterror pur! Hier darf es keine Strafbarkeitslücken geben. Um den Opferschutz zu verbessern, muss es daher für die Strafbarkeit schon ausreichen, dass die Attacken eines Stalkers geeignet sind, die Lebensführung des Opfers zu beeinträchtigen. Darüber hinaus müssen wir die Regelung endlich aus dem Katalog der Privatklagedelikte streichen!“

    http://www.bayern.de/bayern-setzt-aenderung-des-stalking-paragraphen-auf-die-tagesordnung-der-justizministerkonferenz-bausback-weiter-untaetig-bleiben-ist-keine-option-das-sind-wir-den-opfern-schuldig/

  7. Vernehmung im Edathy-U-Ausschuss:
    „Eine verschworene Gemeinschaft“

    http://www.tagesschau.de/inland/edathy-untersuchungsausschuss-109.html

    Der Klassiker:

    Der Untersuchungsausschuss: Es gibt da eine verschworene Gemeinschaft, die gegenseitig darauf achtet, nach Möglichkeit nicht zu viele Details nach außen dringen zu lassen. Diesen Eindruck habe ich nach einem Jahr Untersuchungsausschuss durchaus gewonnen“, sagte die Grünen-Obfrau Irene Mihalic im ARD-Morgenmagazin. „An manche Details, die vergleichsweise unwichtig sind, kann man sich sehr gut erinnern. Wenn wir aber Nachfragen zu wichtigen Details haben, bestehen Erinnerungslücken.

    Citisite googeln. NeuroScience – selektive Wahrnehmung: «Eine bedeutende „Flaschenhalsstruktur“ für die Enkodierung des episodischen und semantischen Wissens ist das limbische System.« Anders formuliert. Das kleinkarierte Beamtengehirn merkt sich kleinkarierte Sachverhalte, die in der Regel für den Sachverhalt nicht entscheidend / relevant sind, im Langzeitgedächtnis. Das limbische System (Affenstammhirn) – visuell thinking – sieht vor lauter unwichtiger Details, das gesamte nicht. Siehe Mollath: das Kernseifen-Drama.

    In jedem «durchgeknallten Gutachten« feststellbar. Psychiater offenbaren dort ihre armselige Erziehung: «Kind, sowas tut man nicht », so schon mal vorkommt, dass das Augenmerk in der Begutachtung, statt auf die Sache konzentriert, auf unrelevante Nebendetails abdriftet. In Betreuungsfällen ganz besonders: der Probant raucht, ist unrasiert, räumt seine Küche nicht auf, usw., (das tut man nicht), bei all diesen Kleinkrambeobachtungen völlig aussen vor lassend, feststellend, dass der Proband keine Betreuung braucht. Unter anderem genannt: «fehlende Anknüpfungstatsachen!»

    Es bleibt wie es ist. Das kleinkarierte Weltbild von Richtern, Gutachtern wie Sozialpädagogen ist auf aversive Reize stärker fixiert als bei gesunden Kontrollprobanden (Herpertz et al., 2001; Donegan et al., 2003). Die Aktivierung von Strukturen des limbischen Systems von Richtern und Co., ist die klassische Reaktion auf autobiographische Gedächtnisinhalte: «Kind du spinnst, du brauchst keine Kernseife.» 

    Demnächst in diesem Theater, zur besseren Veranschaulichung obiger NeuroScience Erkenntnis – 9. Juli im Kino: Mollath … und plötzlich bist du verrückt.

  8. Thema „Dienstschlaf und Privates“…..

    …..unfassbar, was Richter teilweise für einBerufsverständnis haben.

    „BGH-Urteil – Handys stören Urteilsvermögen von Richtern

    ….Der 2. Strafsenat hob das auf viereinhalb und drei Jahre Haft lautende Urteil auf, der Fall muss neu verhandelt werden. Die Richterin habe den Eindruck erweckt, sie stelle „private Interessen über ihre Dienstpflicht zur Teilnahme an der Hauptverhandlung“, sagte der Vorsitzende Thomas Fischer.

    Früher waren die Gerichte in diesen Fragen eher großzügig
    Ob die Nachricht von daheim wichtig oder unwichtig gewesen sei, spiele keine Rolle. Zwar sei es nachvollziehbar, wenn ein Richter „aufgrund menschlicher Schwächen“ eine lange Verhandlung nicht mit gleichbleibender Aufmerksamkeit verfolgen könne und womöglich auch mal die Augen schließe. Das Handy aber verbannt der BGH nun aus prinzipiellen Gründen aus dem Gerichtssaal. Wer es zielgerichtet für die aktive Kommunikation nach draußen nutze, der verletze den Kernbereich richterlicher Pflichten.

    Das Urteil kam überraschend, früher waren die Gerichte in diesen Fragen eher großzügig. Einem Richter, der während des Plädoyers eine Viertelstunde lang Gefangenenpost zensiert hatte, billigte der BGH schon 1962 zu, solche Briefe müssten ja nur auf unerlaubte Bemerkungen durchgesehen werden – das schaffe ein Richter auch nebenher.

    Auch der Schlaf der Juristen geht, wenn er kurz genug ist, nach bisheriger Rechtsprechung in Ordnung. Dass ein Staatsanwalt, Augen geschlossen, Mund leicht geöffnet, kurz eingenickt war, hielt das Oberlandesgericht Hamm 2006 für hinnehmbar. Das Bundesverwaltungsgericht indes hob in einem ähnlichen Fall ein Urteil auf – ein Richter war definitiv eingeschlafen. Erkennbar sei dies durch ein „tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen“.

    http://www.sueddeutsche.de/politik/bgh-urteil-handys-stoeren-urteilsvermoegen-von-richtern-1.2525616

  9. Ab 09. Juli im Kino. Hier der Trailer:

    image

    „Dokumentarfilm über den Fall Gustl Mollath, der viele Schlagzeilen machte, weil Mollaths Einweisung in eine Psychiatrie umstritten war und die zugrundeliegende Entscheidung eines bayrischen Gerichts später tatsächlich für unrechtmäßig erklärt wurde – Mollath verbrachte insgesamt siebeneinhalb Jahre unrechtmäßig in Unfreiheit. Die Vorwürfe: Er soll Autoreifen zerstochen, seine Frau angegriffen und falsche Anschuldigungen über Schwarzgeldgeschäfte bei der Hypovereinsbank gemacht haben. Die Regisseurinnen Annika Blendl und Leonie Stade haben Gustl Mollath während der jahrelangen Prozessdauer immer wieder getroffen, sie lassen Befürworter, Gegner und den ehemaligen Anwalt und Verteidiger des Justizopfers, Gerhard Strate, zu Wort kommen. Am Ende des Films müssen einige Fragen offen bleiben: Kann es wieder passieren, dass jemand fälschlicherweise in die Psychiatrie eingewiesen wird? Trägt das bayrische Justizministerium eine Mitschuld? Und sind einige der Vorwürfe gegen Mollath vielleicht doch richtig?“

    http://www.filmstarts.de/kritiken/235917/trailer/19547282.html

  10. Auch hier wieder – die bayerische Justiz weigert sich, für angerichteten Schaden geradezustehen:

    „Fünf Monate verschwand ein junger Mann hinter Gittern, weil man ihn verdächtigte, in Drogendeals verwickelt zu sein.

    Seit sich das als Irrtum herausstellte, streitet der Mann vor Gericht, um die Stornokosten für eine geplante Reise nach Kenia vom Freistaat erstattet zu bekommen.

    ….Der Anwalt des Klägers schüttelte den Kopf. Ein guter Staatsbürger vertraue darauf: „Mein Staat sperrt mich nicht zu Unrecht ein – und wenn er es doch tut, dann muss er eben zahlen.“

    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/landgericht-muenchen-knast-statt-kenia-1.2525500

    Asozial!

    • wider mal der Tenor: Staat/Justiz macht was sie wollen und alle anderen müsssen dafür bluten!
      ….Warum er nicht schon früher die Reise abgesagt und damit die Stornokosten reduziert habe, wollte der Anwalt des beklagten Freistaats wissen. Und ob das nicht überhaupt Sache der Reiserücktrittsversicherung sei?……
      so was zeigt doch sehr deutlich die ‚Qualifikation‘ der Justiz. So was überhaupt vorzuschlagen ist unglaublich. Wie krumm muss man denken um auf so etwas zu kommen? Aus unserer Laiensicht ‚es wird eingebrochen, Geld/Wertsachen sind weg, die Täter werden mal erwischt und vor Gericht gibt der Anwalt dem Opfer die Mitschuld, weil dieser nicht die Hausratversicherung abgezockt hat und von den Tätern Regress fordert‘.
      PS. das funktioniert allerdings bei anderen Verwaltungen – die TK hat sich bis heute nicht mit Bruno in Verbindung gesetzt um die Behandlungskosten für die bei Bruno von den Behörden verursachten Gesundheitsschäden zurückzufordern. Verwaltungen halten eben zusammen.

      • Die haben tatsächlich NULL Schamgefühl!

        Hier müssen endlich Gesetze her: wer zu Unrecht weggesperrt wird, erhält rundweg 1000 Euro pro Tag!

        Dann hören auch diese „Irrtümer“ auf.

      • zu Zeiten des Konfuzius bekam ein Richter der jemanden falsch verurteilte dieselbe Strafe (damals gab es nr Einheitsstrafe, nur die Ausführung wurde variiert) aufgedonnert und mit seinem Vermögen wurden die Überlebenden Angehörigen seines Opfers etwas entschädigt – dazu verlor die Familie des Richters alle Privilegien auf 10 Generation in die Zukunft und auch 10 Generationen zurück wurden die Erfolge gestrichen.

      • Ha! Heute wagt „man“ es nicht einmal, klare Amtsdelikte und Rechtsbeugungen zu verfolgen. Aus „Angst“, dass man damit den potentiellen Richternachwuchs verschreckt – so hat es Medienanwalt Höcker mal im TV benannt.

        Nach dem Motto, wer schon die Last auf sich nimmt, Richter zu werden, dem muss schon per Gewohnheitsrecht „Immunität“ für jedwedes Versagen und jedwede Schweinerei garantiert sein….! Irgendwann nimmt halt die Richterschaft keiner mehr ernst, nur noch die Richter sich selbst….

      • Gegenfrage: Wer nimmt überhaupt noch Bürokratie, Justiz, Politik ernst?
        Wer erinnert sich noch an die Verbeugung des Richters in Wirtschaftsprozessen vor den Angeklagten? Oder wie blitzschnell die Haftung der Bankvorstände bei der AlpeAdria Abzocke von Fahrlässigkeit auf GROBE Fahrlässigkeit geändert und damit die Versager geschützt wurden. Oder hier beim tot geprügelten Alessio wo sich die CDU Landrätin UND Justistin hinstellt und behauptet ‚man habe nach besten Wissen und Gewissen gehandelt‘ statt ’nach Recht und Gesetz (Inobhutnahme zum Schutz des Kindes)‘ und alle sehen diese juristischen Offenbarungseid, diese Ablenkung und machen NICHTS!
        Dazu die übliche Gleichschalterei und Berufung auf Befehlsnotstand ‚ich habe meine Vorschriften, ich kann nichts machen‘ – das nannte man vor 1.000 Jahren Pflichtmenschen die ihre Aufträge stur ausführten und Menschen umbrachten. Und wie wir inzwischen wissen, nannte man es die ‚Dachauer Schule‘ die sich dann in Variationen durchzog.
        Exkurs: Gestern Abend kam noch ein Bericht (tv Sender?) über Kinder die in Therapie sollen, weil sie die vorgegebenen Ziele der Bürokratie nicht erreicht haben. Eine Lehrerin hat z.B. eine Therapie empfohlen, weil das Kind den Stift ‚verkrampft‘ hält. Wieso sie nicht zeigte, wie man den Stift anders halten kann ist ihr Geheimnis. Schon 4 jährige müssen Zielvorgaben erfüllen – und NUR diese Vorgaben, wer was anderes gerade besser kann, wird ignoriert, ist wertlos.

      • die Unglaubwürdigkeit kann niemand mehr übersehen! Hier werden Ausreden gesucht um NICHT zu ermitteln! Oder wieso prüft man zuerst ob man überhaupt die Fakten für ein Verfahren ermitteln muss – denn die ergeben sich in einer normalen Vorgehensweise doch erst bei einer Unetrsuchung. Oder prüft ein Arzt auch vor einer Lebensrettung ob er überhaupt eingreifen muss?

        Hannover: Neue Prügelvorwürfe gegen Bundespolizisten
        …..Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, noch sei S. einziger Beschuldigter in dem Verfahren. Es werde aber geprüft, ob auch gegen Kollegen ermittelt werden müsse – möglicherweise wegen unterlassener Hilfeleistung……
        http://www.spiegel.de/panorama/justiz/hannover-neue-pruegelvorwuerfe-gegen-die-bundespolizei-a-1039559.html

  11. Freiheitsberaubung im Amt, Kindesentführung, Verfolgung Unschuldiger, vorsätzlich erstattetes Fehlgutachten, falsche Eidesstattliche Versicherung etc. zu meinen Lasten werden in Bayern VERTUSCHT!

    RECHTSBEUGUNG! STRAFVEREITLEUNG! CSU-Geklüngel!

    Drakonisch verfolgt werden hingegen kaugummiklauende Rentner oder Jugendliche, die einsam im Schwimmbad vögeln und ähnliches….

    Bayerische Gerichte ohne Bezug zur Realität! Es ist wirklich die Frage, ob diese Richter dort nicht durch offenkundig jahrelangen Missbrauch der „richterlichen Unabhängigkeit“ ohne jede Kontrolle durch ein Ministerium und ein Dienstgericht tatsächlich „wahnhaft“ geworden sind!

    „1500 Euro Strafe
    Ein 65-jähriger Rentner steckte ein Päckchen Kaugummi ein. Das war gerade mal 1,49 Euro wert. Die Strafe fällt drastisch aus.“…

    …..“Der nicht vorbestrafte Landkreisbürger hatte an seinem Schlüsselbund ein Taschenmesser hängen. Daher traf ihn vor dem Regensburger Amtsgericht die volle Härte des Gesetzes: Der Vorwurf lautete auf Diebstahl mit Waffen, mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Haft.“….

    http://www.mittelbayerische.de/region/regensburg-stadt-nachrichten/kaugummi-geklaut-1500-euro-strafe-21179-art1245635.html

    • Drakonisch verfolgt werden hingegen kaugummiklauende Rentner oder Jugendliche, die einsam im Schwimmbad vögeln …

      Neurobiologisch einfachst erklärbar. Lapalien stellen Richter vor keine grosse Herausforderung, da fühlen die sich sicher, weil die Tat, keine komplexen Zusammenhangsmuster (Recherchen) erfordert. Analog gilt das für Sozialexperten / Psychiater Der Patient liegt im Koma, einfache Sache, der braucht Betreuung.

      Wehe aber, der Patient kann sich bewegen und äussert glatt noch seinen Willen (siehe Mollath: lasst mich frei), dann stehen Psychiater wie Richter im Schock: «Hilfe, was fangen wir denn nu, bei so komplexen Zusammenhängen an, dass der Koma-Patient sprechen kann? »

      Die sind nicht gewohnt, dass Herr Deeg sprechend sich wehrt, weil die denken, dass du ein Koma-Patient bist.

      Apropo vöge*** im Schwimmbad. Wer will die Story wissen, als mich ein Horde von Polizisten überfallen hatte, auf dem Parkplatz vor dem Schwimmbad ??? Keiner? … wird nur auf Aufforderung publiziert 🙂

      • Wenn die Story echt ist, will ich sie wissen. Ich wurde übrigens mal von einem wohlgefällig kurzhaarigen (Ironie aus) BundesPolizisten gewaltsam in Gewahrsam genommen, als ich den Diebstahl meiner Kreditkarte anzeigen wollte. Sein Kollege schaute erst schweigend zu, machte dann mit. Vor x Zeugen, mitten im Bahnhof.

      • Und wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und Beleidigung angezeigt. Wurde dann eingestellt, aber trotzdem…

  12. Wie gesagt: DIESE JUSTIZ TÖTET!

    Nachruf für

    Johann Kanngießer,

    Papa & Tischlermeister & KinderKünstler

    „…..Sein Ein und Alles war seine Tochter. Johann war eigentlich eine Frohnatur, aber der 8-jährige Kampf um den Umgang mit seiner Tochter hat diesen intelligenten Mann total kaputt gemacht, regelrecht zerstört.“….

    ….“Etwas möchte ich besonders hervorheben: Johann hatte zwar eine gewisse Wut auf die Mutter seines Kindes, weil sie ihm das Liebste nehmen wollte, aber gehaßt hat er sie nicht. Er sah sie nicht als seine Feindin, sondern ebenfalls als ein Opfer des sogenannten Helfersystems.„….

    …..“Die Nachricht von seinem Suizid konnte ich anfangs nicht glauben, weil ich mir nicht vorstellen konnte, daß er seine Tochter damit ja für immer alleine lassen würde. Leider ist es wahr, Johann, diesen liebenswerten Mann, gibt es nicht mehr. Zusammen mit vielen anderen Menschen trauere ich um einen Freund.“

    http://www.archeviva.com/kooperationen/kid-eke-pas/entsorgte-eltern-und-grosseltern/nachruf-fuer-johann-kanngiesser/

  13. Oberlandesgericht Bamberg
    Wilhelmplatz 1
    96047 Bamberg

    Rückantwort.

    Lieber Herr Deeg,

    Ihr Schreiben vom 15. Juni 215 haben wir dankend erhalten. Nichts desto trotz, erweckt sich hierbei der Eindruck, dass Sie vermeintlich davon ausgehen, dass wir hierzu Stellung beziehen können.

    Uns verwirrt die Tatsache sehr, dass sie uns nicht in leicht verständlicher Sprache mitteilen, worum es Ihnen eigentlich geht. Irrtümlich gehen Sie in Ihren Begründungen davon aus, dass in Bamberg so einige Bundesverfassungsgerichtsurteile, wie EuGH Entscheidungen, bekannt sind. So der Rückschluss zu vermuten ist, dass auf eine gewisse Beeinträchtigung Ihrer geistigen Verfassung, zu schliessen ist.

    Nichts desto trotz erklären wir uns bereit, Ihre Einsprüche ernst zu nehmen, was jedoch voraussetzt, dass Sie uns Ihre Jura-Texte in leicht verständliche Sprache neu übersetzen. Nachdem wir auch relativ wenig Zeit haben, Strafgesetzbücher von vorne bis hinten durchzulesen, bitten wir um Verständnis, dass uns da ab und zu auch mal ein Lapsus passieren kann.

    Auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit freut sich
    mfg OLG Bamberg.

    Beck Blog.
    Joachim Bode.
    Richter am Amtsgericht a.D.

    20. Mai 2013: Wahrscheinlich haben die Staatsanwälte in München noch keine Zeit dafür gefunden, das Strafgesetzbuch bis hinten durchzulesen. Dann wären sie nämlich – die Kunst des Lesens und Verstehens mächtig -auf den § 344 gestossen (Verfolgung Unschuldiger.) Das wir mit Mindeststrafe von 1 Jahr bedroht, was das Delikt zu einem Verbrechen macht.

    • Scherzbeitrag? Oder auch nicht, wenn man überlegt, dass diese sogenannte ‚Leichte Sprache‘ schon überall in Behörden Einzug gehalten hat. Vermutlich aber nur, um die eigenen Mitarbeiter zu entlasten, denn sobald man fundiert nachfragt, schalten die ab (TILT).
      Vergesen wird dabei immer die Fußnote ‚Die Leichte Sprachei st nicht rechtsverbindlich‘. usw.

    • 2 Minuten.

      Im Fernsehbericht auch der Steuerfahnderfall. Einer der Steuerfahnder, Schmenger, über die 106 Mollath Seiten, die Richter Eberl vorlagen:

      Ich möchte auf den umfangreichen Bericht von Gustl Mollath gehen, auf die 106 Seiten. Ich habe ungefähr zwei Minuten gebraucht als ehemaliger Steuerfahnder, um die beweiserheblichen Unterlagen herauszufiltern. Auf Grund dieser Unterlagen hätte ich Durchsuchungsbeschlüsse beantragt, hätte ich die Bank durchsucht, hätte ich den Bankvorstand durchsucht und die Haftungsfrage gegen die Bank gerichtet.

      Analog sind in 2 Minuten, in fast allen psychiatrischen Gutachten fehlende Anknüpfungstatsachen herauszufiltern, wozu Richter in der Regel kognitiv nicht in der Lage sind. Ergo in 2 Minuten der Fall vom Tisch ist. Richter sind deswegen «  überlastet » weil sie aufgrund geistiger Insuffizienz, die Spreu nicht vom Weizen trennen können. In der Regel basteln Richter auf « unlogische « Gutachten absurdeste Unlogik obendrauf – Steuerschaden vermutlich in Milliardenhöhe, anders formuliert: die lassen sich ihre kognitiven Störungen, mit einem Beamtengehalt bezahlen.

      Steuerfahnder Schmenger: Der Falschgutachter von mir begutachtet bis zum heutigen Tage für die Justiz in Hessen, obwohl dieser Gutachter verurteilt wurde durch das zuständige Berufsgericht wegen vorsätzlicher Falschbegutachtung und das ist Dr. Holzmann aus Frankfurt – das kann auch jeder wissen und jeder nachlesen.

      Thomas Holzmann
      Sandweg 12
      60316 Frankfurt.

      Die bekannten Tricks.

      Schmenger: Ich hab gehofft, dass ein Arzt feststellt, dass ich trotz meines Nierenleidens absehbar wieder voll einsatzfähig sein werde und in die Steuerfahndung zurückkehren kann.“ Mitte 2006 bekam Rudolf Schmenger eine Aufforderung der Oberfinanzdirektion, sich medizinisch begutachten zu lassen. Die Untersuchung sollte der Psychiater Dr. med. Thomas Holzmann durchführen. «Dass ein Nervengutachten in Auftrag gegeben worden war, erfuhr ich erst dort.»

      Weder bei der ARGE, noch im sog. Betreuungsrecht, wird bei der Aufforderung zu einer Untersuchung mitgeteilt, dass es sich um einen Psychiater handelt. Es steht dort lediglich ärztliche Untersuchung. Bereits das ist strafbar, eine nicht freiwillige Untersuchung, sowieso.

    • ARD-Doku über Gutachter: Der Richter und sein Lenker
      Sie sollen nur eine Einschätzung geben, oft aber folgen Gerichte ihrer Bewertung: Gutachter haben eine gefährliche Macht, sie bestimmen über Lebenswege. Eine ARD-Doku zeigt nun diese Schwachstelle des deutschen Rechtssystems.
      …..Schmitts Dokumentation arbeitet penibel das Problem des deutschen Rechtssystems heraus: Gutachter werden vom Auftraggeber ausgewählt, das bedingt oft Gefälligkeitsleistungen. Denn wer den Gutachter auf seiner Seite hat, hat gute Chancen vor Gericht. Nur ein anonymisiertes Verfahren, wenn der Gutachter nicht weiß, für wen er gutachtet, garantiert unabhängige Beurteilungen…..
      http://www.spiegel.de/kultur/tv/ard-doku-ueber-justiz-gutachter-die-heimlichen-richter-a-1038181.html
      Wer den Gutachter auf seiner Seite hat – aha, das hat nur die Justiz die diese Gutachter bezahlt und beauftragt. Anonymisiert? Bedeutet dass nun das der Gutachetr nur geschwärzte Akten bekommt und auch nicht erfährt von welchem Richter er den Geldsegen bekommt und ganz ohne Vorgabe was er zu schreiben hat?

      • …..bei psychiatrischen Schuldfähigkeits-/Prognosegutachten wird das jedenfalls kaum funktionieren, das wäre die Steigerung der kritisierten „Ferngutachten“.

        Das ganze zeigt aber, als wie verkommen letztlich das ganze System wahrgenommen wird und wie wenig VERTRAUEN überhaupt noch in diese ganze Zunft besteht. Zurecht.

        ….wenn medizinische Gutachter im Auftrag der Tabakindustrie behaupten, Rauchen sei „gesundheitsförderlich“, dann setzt das natürlich „Maßstäbe“!

        Gute Güte: der der bezahlt, kriegt Recht! So kann man es doch auf den Punkt bringen! Das ganze System am Ende….oder wie kann man das alles noch deuten!

      • VERTRAUEN…….
        das scheint der Knackpunkt zu sein – seit wir alles was solche Typen auf Fakten hinterfragen (die widersprechen sich spätestens 2 Sätze später selbst) haben wir immer mehr den Eindruck, dass die nur existieren und wahrgenommen werden, weil deren Opfer den ‚Fehler‘ machen, dass sie glauben wenn jemand was sagt, hat er auch wirklich was (fundiertes) zu sagen und will an einer Lösung mitmachen. Leider wollen diese Typen nur Zeit schinden, Arbeit verweigern, usw.
        Brunos Feststellung ‚Politiker/Bürokrateten lügen immer und wenn sie ausnahmsweise nicht lügen, sagen sie garantiert nicht die Wahrheit‘ wird immer mehr übernommen. Und am Ende wird nur gefragt ‚Wer hat das gesagt, Politiker, Bürokrat? = Lüge!‘
        Die ganze Glaubwürdigkeit ist verloren!.

      • Der, der das Gutachten zahlt, ist der Auftraggeber. So ja hier schon Befangenheit vorliegt. Guckt sich ein Gutachter so manche Gerichtsakten an, stellt er zweifelsfrei fest, falls in grundlegenden Gesetzen bewandert, Richter wahnhaft Gutachter beauftragen, die unrelevant sind, weil dem angeblichen Straftäter noch nicht einmal nachgewiesen wurde, dass er eine Straftat beging. Sprich rechtskräftig verurteilt wurde.

        Den vollen Freibrief gibt es im Betreuungsrecht. Bevor recherchiert wird, ob sich ein Proband selbst rechtlich vertreten kann, tanzen Psychiater an. Die stellen in der Regel fest, dass der Probant keine rechtliche Vertretung (Betreuer) braucht, konstruieren jedoch eine Vermutung, dass der Proband aufgrund formaler Denkstörungen, in Zukunft, seine ARGE Anträge nicht mehr ausfüllen kann.

        So Richter urteilen: Augenblicklich besteht keine Betreuungsbedürftigkeit, jedoch ist mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass sich die formale Denkstörung verfestigt, so vorzeit Sorge getragen werden muss, dass der Probant sich einer Therapie unterzieht, denn wissenschaftlich ist gesichert, dass jeder, der formale Denkstörungen hat, eines Tages seine ARGE Anträge nicht mehr ausfüllen kann, so SOZ nicht ausgezahlt, der Patient verhungert, sich somit erheblich eigengefährdet.

        So hat uns das der Psychiater weiss gemacht, dass formale Denkstörungen unweigerlich zum Verhungern führen und uns versichert, dass geistig verwirrte Richter nie verhungern werden, weil deren formale Denkstörungen, mit einem Beamtengehalt bezahlt werden.

      • ……dass jeder, der formale Denkstörungen hat, eines Tages seine ARGE Anträge nicht mehr ausfüllen kann, so SOZ nicht ausgezahlt, der Patient verhungert, sich somit erheblich eigengefährdet.
        So hat uns das der Psychiater weiss gemacht, dass formale Denkstörungen unweigerlich zum Verhungern führen und uns versichert, dass geistig verwirrte Richter nie verhungern werden, weil deren formale Denkstörungen, mit einem Beamtengehalt bezahlt werden…..

        wie konnten die Menschen eigentlich überleben bevor es die Hartz IV Anträge gab? 🙂
        Aber wieder im Ernst: wir schicken einen kopirten Antrag auf dem nur das Datum eingesetzt wird. Zur Verhinderung dass das Jobcenetr trickst, wurde ein Sammelantrag (Folgeanträge über die nächsten Jahre) eingereicht. Außerdem genügt ein formloser/mündlicher Antrag.
        Dazu noch die Überlegung, ob jemand der keinen Antrag ausfüllen kann überhaupt in H4 richtig ist oder nicht besser in Rente sollte. Denn wenn eine Krankheit länger wie 6 Monate dauert oder dies absehbar ist, dann muss in SGB XII (Rente). Auf deutsch gesagt, wieder mal ziemliche Eigentore der Bürokratie. Die wollen nur die Stundensätze abzocken (ca. 200,- €/Monat).

        PS deshalb haben Gerichte/Behörden eigene Kantinen und die Mitarbeiter telefonieren stundenlang wer mit wem heute zum Esen geht und was es gibt – damit finden sie zumindest den Weg zum Essenstrog – nur der Rückweg zur Arbeit ist ein Proble, weshalb vermutlich oft nur halbtags gearbeitet wird, denn nach dem Essen geht es nach Hause 🙂

    • Auf der Seite befindet sich nun folgender Hinweis, der heute Morgen noch nicht da war:

      „Aktueller Hinweis: Am Sendetag ließ die Unfallversicherung von Marnie Gröben, die Signal Iduna, mitteilen, dass es mit Frau Gröben zwischenzeitlich zu einer Einigung gekommen sei. Beide Parteien hätten sich auf eine abschließende Vereinbarung geeinigt, die von gegenseitigem Entgegenkommen geprägt sei.“

      http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/die-gutachterrepublik-100.html

      Eben! Erst wenn die Medien die Schweinereien offen benennen, zeigen die Täter „Einsicht“!

      E-r-b-ä-r-m-l-i-c-h!!

      • Befremdlich finde ich allerdings den „Fall“ Petra Stein: ein Polizeibeamter „empfiehlt“ der Mutter, die Kinder zu schnappen und 500 km weit weg vom Vater zu ziehen.

        Und ohne dass man genaueres erfährt („eine körperliche Tätlichkeit“), wird das Gewaltschutzgesetz und der Wohnungsverweis gegen den Mann nicht nur als prima „betreutes“ Trennungsmodell dargestellt – sondern auch in familienpsychologischen Gutachten müsse das doch „berücksichtigt“ werden, so ein ehem. Familienrichter, jetzt Anwalt. Das Gewaltschutzgesetz wird wieder einmal unverhohlen als probates Mittel zum Kindesentzug empfohlen.

        Ich finde das ungeheuerlich!

      • …Befremdlich finde ich allerdings den “Fall” Petra Stein: ein Polizeibeamter “empfiehlt” der Mutter, die Kinder zu schnappen und 500 km weit weg vom Vater zu ziehen…..
        1. ganz einfach: anderes Revier = Ruhe hier
        2. 500 km – Auslese durch (nicht finanzierbare) Fahrtkosten?
        3. alles ist so durchsichtig!

  14. Aktuell. Presse.

    Die Betreuungsstelle bleibt am 18. Juni geschlossen. Aufgrund einer Fortbildungsmaßnahme bleibt die Betreuungsstelle, Augustinerstraße 3, 97070 Würzburg, am Donnerstag, den 18. Juni 2015 ganztägig geschlossen.

    UNLAUBLICH. Die bilden sich fort. Vermutlich nennt sich das Seminar: «Weiterbildung in Wahnbildung!» Aktenkundig perfektionieren die dort ihre klinisch relevanten Realitätsstörungen (siehe Deeg blog – cognitive delays), wobei ich mir die Mühe machte – noch in Arbeit – Dummies das Denken beizubringen. NEU …

    Betreuungsrecht für Dummies. Betreuungsstelle Würzburg.

    Dr. Leipziger wird demnächst auch ein Weiterbildungs-Seminar abhalten: «Unser Tsarouchis» pathologisches Wahnverhalten, einfach erklärt.

    Ein Dienstvergehen liegt vor, wenn der Beamte schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt. Eine Behörde hat bei Feststellung pflichtwidrigen Betreuerhandelns das Betreuungsgericht zu verständigen. Nichthandlungen macht das Delikt zu einem Verbrechen (Schäden durch Unterlassen). Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat der Dienstherr dem Dritten grundsätzlich den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen (§ 839 BGB, Art. 34 GG). Treten Schäden ein, dann handelt es sich bei einem Amtsträger um eine maligne Perversion.

    Als Amtsdelikte werden Delikte bezeichnet, die allgemein strafbar sind, bei Amtsträgern jedoch zu einem höheren Strafmaß führen. Für diese Unterart existieren eigene Strafvorschriften: Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB). Bei diesen Delikten ist die Amtsträgereigenschaft straferhöhendes Merkmal des § 28 Abs. 2 StGB. Irrt sich der Amtsträger auf rechtlichen Ebene, ist die Handlung stets rechtswidrig (BGHSt 24, S. 125, 127). Ein besonders strenger Sorgfaltsmaßstab gilt für Behörden, die durch den Erlass von Bescheiden selbst vollstreckbare Titel schaffen.

    Der Bonner Psychiatrie-Professor Dieckhöfer hatte in seiner Analyse das Gutachten von Dr. Klaus Leipziger, das 2006 zur Zwangseinweisung Mollaths in die Psychiatrie geführt hatte, als „unwissenschaftlich“ bezeichnet. Gegenüber der tz meinte Dieckhöfer: „Dr. Leipziger hat die Schwarzgeld-Behauptung nicht recherchiert, sondern einfach als paranoides Gedankensystem abgetan. Auch das Gutachten von Prof. Friedemann Pfäfflin nimmt nicht belegte Annahmen als Basis seiner Diagnose. Ich habe noch nie solche absurden Gutachten gesehen!“

    Die Qualifikation des Sachverständigen ist im Betreuungsverfahren nicht gesetzlich definiert. Häufig wird es ein Arzt sein, es können aber auch andere Berufsprofessionen als Sachverständige herangezogen werden (z.B. Psychologen, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Heilpädagogen usw.).

    !!! Das Gutachten muss dem Betroffenen vor einer gerichtlichen Entscheidung vollständig ausgehändigt werden (OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1362). Dies gebietet der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 I GG),(BayObLG FamRZ 1995, 1141).

    Sponsel Zitat: «Und nicht vergessen § 278 StGB Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.»

    Nach § 839 a BGB muss der gerichtliche Sachverständige dann haften wenn die darauf beruhende gerichtliche Entscheidung einem der Verfahrensbeteiligten Schaden zufügt. Der Gutachter haftet unabhängig von einer Beeidigung auch für Vermögensschäden.

    § 893 a BGB stellt eine wesentliche Erweiterung des Haftungsrechts dar. Da Gerichte üblicherweise und oft unkritisch das Ergebnis des Sachverständigengutachtens mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme gleichsetzen und der Entscheidung zugrundelegen, können die Parteien den Prozess über den Umweg der Haftungsklage gegen den Sachverständigen erneut führen, wenn es sich tatsächlich um ein Falschgutachten handelt. Dies ist für den Betroffenen dann die einzige Möglichkeit, materielle Gerechtigkeit zu erlangen (vgl. BT-Drucksache 14/7752, S. 28).

    usw.

  15. Rechtsanwalt Mulzer (siehe Antrag auf Klageerzwingung) hat sich bei mir gemeldet.
    Ich denke, folgende Passage seiner Mail darf ich veröffentlichen:

    „Ich bin gerade aus meinem Urlaub zurück und lese ihre E-Mails. Wegen meinem Urlaub konnte ich leider nicht früher antworten.

    Auch nach meiner Rechtsauffassung handelt es sich bei dem untertauchen von Frau Neubert um Kindesentführung. Als leiblicher Vater haben sie ein Umgangsrecht. Dieses wird vereitelt.“….

    Falls noch jemand aus gewissen Kreisen glaubt, man könne meine Darstellung als „querulatorische“ Verwirrung abtun….hier geht es um immer mehr Amtsdelikte, Straftaten und Verbrechen, die vertuscht werden, Staatsanwaltschaft Würzburg.

  16. Exkurs – der Teppich ist überall zu klein geworden:
    NSU-Anschlag in Köln: V-Mann unter Verdacht
    Bombenanschlag 2001 in Köln: Wer hat die Bombe abgelegt?
    War ein V-Mann des Verfassungsschutzes an einem Anschlag des NSU beteiligt? In Nordrhein-Westfalen keimt ein schlimmer Verdacht, nachdem ein brisantes Dokument aufgetaucht ist.
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/v-mann-aus-nrw-im-nsu-komplex-herr-h-und-die-bombe-a-1038739.html

  17. —– Ich verweise weiter auf diesen Blog als BEWEISMITTEL für die Vorgänge und Zustände bei der Justiz Würzburg!!! —–

    Auch hier hat „keiner etwas gewusst“ – Aktivität entwickelte man erst, als es in der Zeitung stand:

    ….“Angeblich haben Eltern dreier Kinder schon im Dezember auf mögliche sexuelle Übergriffe hingewiesen. Und ein Vater war im Gespräch mit dem SWR besonders empört, weil ihm sein Sohn berichtete, er habe die Erzieherinnen ausdrücklich informiert: „Da hinten sind Kinder, die sich ganz doll wehtun.“ Aber es sei nichts passiert. Dass seinem Sohn in der Not nicht geholfen wurde, mache ihn sehr wütend, sagte der Vater.„…

    http://www.welt.de/vermischtes/article142439879/Da-hinten-tun-sich-Kinder-ganz-doll-weh.html

    • ….. „Die Erzieher sagen, sie hätten die Hinweise der Eltern falsch verstanden“, …..
      irgendwie kommt diese Ausrede ‚falsch verstanden‘ sehr bekannt vor – doch wnen man etwas nicht versteht, fragt doch jeder denkende Mensch nach.
      Letzte Woche kurz in einen Bericht dazu reingezappt – die Kirche berichtete dass man alle Mitarbeietr entlassen hatte und im September mit einem neuen Konzept(!) neu eröffnet. Komisch, wieso ALLE und SOFORT und ERST JETZT. Gab es keine Inspektionen, Prüfungen, Supervisor Gespräche, usw. Wieso hat KEIN Mitarbeiter auf eigene Faust höhere Stellen eingeschaltet, oder die sogenannten Personalvertreter/Vertrauensleute informiert?
      Ist wieder alles, was Vorgesetzte anordnen oder nicht abestellen wieder automatisch legal?
      PS was geschieht mit den entlassenen Personen? Wo werden die nun eingestellt? Auf welche Kinder werden die losgelassen? Werden sie in Regress genommen? Wird die Kirche in Vorleistung gehen und die Kinder, Eltern sofort und unbürokratisch unterstützen? (Aus Erfahrung: sicher nicht).
      Für die Staatsanwaltschaft wird es so aussehen: Kinden sind strafunmündig und die Erzieher haben was missverstanden = Akte zu, Feierabend!
      Beschämend, wieder einmal!

    • (Das wäre eigentlich einen eigenständigen Beitrag wert….)

      „Psychiatrische Diagnosen als Waffen – Rosenkrieg“, Seite 45…..

      Ach! Dann dazu einmal konkret!

      Gresch führt zutreffend aus:

      „Die psychiatrische Diagnose hat hier also zwei Funktionen für diese Frau:

      Sie soll als Muster dienen, um eine Lebens- und Liebesgeschichte, die nicht mehr stimmig ist, neu zu formulieren.

      Und sie soll als Grundlage für eine neue, erfolgreichere Strategie der Bewältigung von Partnerschaftsproblemen fungieren. Die Diskutanten bezweifeln allerdings, dass es eine gute Idee sei, sich mit diesem Problem mittels einer psychiatrischen Diagnose auseinanderzusetzen. Der Moderator der Gruppe schreibt:

      „Wenn man jemanden wegen einer Krankheit verlässt, dann kann man sich sagen, dass man für das Scheitern der Beziehung nicht verantwortlich war. Schließlich hat der Partner aufgrund krankhafter Motive die Beziehung zerstört und nicht etwa aus Gründen, die man eventuell selbst provoziert hat.“

      Die psychiatrische Diagnose erfüllt hier also offenbar noch eine dritte Funktion: 3. Sie schützt das Selbstwertgefühl bei einem etwaigen Scheitern der Bewältigungsstrategie von Beziehungsproblemen.“

      Unschwer konkret verifizierbar anhand meines „Falles“:

      Rechtsanwältin (mit gewissem Zwangsdenken behaftet, kontrollierend und orientierungslos in Beziehungen, siehe Gutachten Wittkowski) „trennt“ sich drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes, indem sie mich zunächst als „bedrohlichen“ Typen darstellt, der sie belästigt. Die Trennung wird erzwungen mittels Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes und insbesondere mit dem Effekt, dass die Kindsmutter

      a) als „Opfer“ komplett aus jeglicher Verantwortung und Erklärungsnot entlassen ist und

      b) eine Auflösung mittels Kommunikation – die ja wieder Verantwortung nach sich zieht – bei Strafe gerichtlich „verboten“ wurde.

      Das Gewaltschutzgesetz ist insoweit weiter das DÜMMSTE Gesetz Deutschlands.

      Nachdem ich also jahrelang mithilfe der Justiz von meinem Kind entfremdet wurde und bei jeder Bewegung „angezeigt‘ wurde, spitzt sich die so verantwortungslose wie bizarre Kriminalisierung immer mehr zu bis zur Pathologisierung durch den örtlichen Hausgutachter.

      2008 kann die Kindsmutter zur „Bestätigung“ ihrer rücksichtslos und willkürlich unter Falschbehauptungen erzwungenen einseitigen „Trennung“ auf eine ganzes ARSENAL von „Beweisen“ zurückgreifen.

      Siehe hier:

      Stellungnahme der Kindsmutter vom 2.5.2008 an RAK Bamberg nach „Scheitern“ Vertrag Kinderschutzbund

      Das „Opfer“ schreibt:

      ….“Im Rahmen dieses Verfahrens wurde Herrn Deeg seitens eines psychiatrischen Sachverständigen (Anm.: der Lakai der Staatsanwaltschaft: Dr. Groß) eine schuldmindernde „paranoide, querulatorische Persönlichkeitsstörung“ bescheinigt.“…

      Sie ist endgültig von jeder Verantwortung „entschuldet“: ich bin irre, gestört, alleine verantwortlich – sie „musste“ sich trennen…..Folgen werden zum Anlass umgedeutet. Wieso sie noch Tage zuvor mit mir eine Familie bilden wollte, bleibt offen!

      ….“Dieses Verfahren war Gegenstand eines Zeitungsartikels in der lokalen Tageszeitung Main-Post. Der Artikel vom 24.10.2007 trägt den Untertitel „Ex-Polizist terrorisiert Mutter seines Kindes.“…..

      Nicht nur der Gutachter, nein, selbst die Tageszeitung „weiß“ und verbreitet, was das Problem ist: böser Mann „terrorisiert“ armes „Opfer“. Kindesentziehung seit 2003? Egal….

      Das „Opfer“ weiter – schließlich richtete sich meine Beschwerde darauf, dass sie einen Vertrag mit dem Kinderschutzbund auf wöchentliche Treffen scheitern ließ (4-jähriges Kind „will“ nicht….):

      „Ausführungen inhaltlicher Art zu dem Schreiben Herrn Deegs vom 20.03.2008 halte ich vor diesem Hintergrund für nicht veranlasst.“

      Genau! Und als ab 2010 diese gesamte JUSTIZFASSADE bröckelt, das Obergutachten Nedopil diese Würzburger Groteske als bösartigen Firlefanz entlarvt, und sich das „Opfer“ Neubert nicht mehr länger entziehen kann, endlich Kontakt zum Kind stattfindet, taucht das „Opfer“ ab….!

      Die Justiz unternimmt wieder nichts! Die Kriminalisierung und Pathologisierung meiner Person ist GESCHEITERT – die Täterjustiz ist nun hilflos!

      Die SCHULD für derarte JUSTIZSKANDALE tragen weniger die Frauen und Mütter, die regelrecht in ihrem verantwortungslosen Handeln beklatscht werden, aufgefordert werden zu schwachsinnigen Strafanzeigen und Kindesentzug!

      Die SCHULD trägt die Justiz: dumme, ideologische, karrieregeile Staatsanwälte. Blinde, verantwortungslose, untätige Richter! Tatsächliche Straftaten werden vertuscht. Man betreibt eine Geschlechterjustiz! Asozial!

      All diese simplem Mechanismen und dieses strukturelle Vollversagen müssen endlich publik und transparent werden!

      • Martin: was, du bist schon auf Seite 45?

        Aufgrund meines Autismus, (Leseschwäche und Co.,) leider nur erst bis dahin geschafft 🙂

        H. U. Gresch 2015. Gresch. Seite 39.

        Bestätigungsfehler (Plous 1993). Hierunter verstehen wir die Tendenz, nur noch nach Informationen zu suchen, die eine einmal gefasste Meinung bestätigen. Entsprechend werden Informationen, die diese widerlegen, ignoriert oder entwertet und schnell wieder vergessen.

        Anker-Effekt (Tversky & Kahneman 1974). Menschen tendieren dazu, sich bei Entscheidungen zu stark auf einen einzelnen Gesichtspunkt, ein einzelnes Merkmal aus einem komplexen Gefüge, leiten zu lassen. Dieser Anker überstrahlt dann alle anderen, möglicherweise viel gewichtigeren Aspekte der Angelegenheit.

        Thema, bereits bei Miss Wolff 2013. Vehement hat sie sich dagegen gewehrt, dass es Anker gibt, Damasio, Kandel und Co., ergo für verrückt erklärte … mich eines besseren belehrte, dass Strafverteidigung hochkomplex sei, dabei ist alles doch relativ einfach: «Staatsanwälte ankern im Äquivalenzmodus der Theory of Mind – was nicht in’s eigenen Weltbild passt, wird einfach ignoriert.»

        Lautstärke als Wissenschaft.

        Auch nicht schlecht. Gresch: Die psychiatrischen „Krankheitsbilder“ beruhen nicht auf empirischer Forschung, sondern auf der Mehrheitsmeinung in Psychiatergremien. Weder das amerikanische DSM, noch der psychiatrische Teil der ICD (WHO) wurden jemals validiert. Die diagnostischen Kategorien kamen teilweise unter haarsträubenden Bedingungen zustande, wobei beispielsweise mitunter der buchstäblich Lautstärkste darüber entschied, ob eine „Krankheit“ in das diagnostische Handbuch aufgenommen wurde oder nicht.

        Deswegen musste auch Dr. Gross in die Logorrhö-Kiste greifen: «viel reden um nichts.»

      • Wenn man jemanden wegen einer Krankheit verlässt, dann kann man sich sagen, dass man für das Scheitern der Beziehung nicht verantwortlich war. Schließlich hat der Partner aufgrund krankhafter Motive die Beziehung zerstört und nicht etwa aus Gründen, die man eventuell selbst provoziert hat.

        Na sowas. Gresch tippt soz. meinem wordpress blog ab. Thomas Sydenham, 17. Jahrhundert, ist (und bleibt!) nunmal recommended …

        Borderline. Spaltung. Projektive Identifikation. Infantil.

      • Was natürlich ehrlicherweise auch für den Vorwurf der „Borderlinestörung“ gilt:

        …..“dass man für das Scheitern der Beziehung nicht verantwortlich war. Schließlich hat der Partner aufgrund krankhafter Motive die Beziehung zerstört und nicht etwa aus Gründen, die man eventuell selbst provoziert hat.“

        Der Unterschied ist natürlich augenscheinlich: die Justiz scheut die manipulative Borderline-Problematik oder anders und weniger maladisierend ausgedrückt, das willkürliche „Wechseln“ der „Beziehungsziele“ ohne dass sich am Partner und den Rahmenbedingungen etwas ändert, wie der Teufel das Weihwasser!

        Anstatt zu hinterfragen, weshalb eine Frau in der einen Woche heiraten will, „ewige Liebe“ und Zusammenhalt bekundet und in der nächsten Woche vor einem Gericht behauptet, der „Typ“ sei der „Ex-Freund“, das kürzlich geborene gemeinsame Kind wollte sie „alleine“ und quasi zur „Suche“ nach einem „tauglichen Partner“, mit dem dann auch gerne ein 2. Kind (siehe wieder Gutachten Wittkowsk, Thorsten hatte diesen Punkt aufgegriffen, Kommentare „Justiz tötet“…) und den „Belästiger“, nämlich mich, den VATER des gemeinsamen Kindes sei man nun gerne los….anstatt also das zu hinterfragen, ist es für ein Gericht offenkundig SEHR VIEL EINFACHER, den Männern als „Tätern“ mal eben gerne pauschal eine wechselweise oder ergänzend „paranoide / querulatorische / wahnhafte / narzisstische Persönlichkeitsstörung“ anzudichten.

        Das „können“ diese Wald- und Wiesengutachter…..wer wie ich – oder auch Gustl Mollath, der „Querulant“- auftritt, nämlich emotional adäquat auch gegenüber „Obrigkeiten“, die nur noch Scheiße (!) fabrizieren, der ist auf jeden Fall „narzisstisch“, besser noch „wahnhaft“.
        Vielleicht auch nur „immun“ gegen DUMMHEIT, auch wenn sie im Mantel der „Autorität“ daherkommt!

        Die Abgrenzung zwischen einem bloß asozialen und egoistischen Verhalten in Beziehungen (Kind als Besitz und Lebensinhalt, das man dem Vater „wegnimmt“) gegenüber „krankhaftem“ Borderlineverhalten macht offenbar mehr Probleme. Vor allem da die Frauen wie hier Neubert ja „Opfer“ sind! Da fragt man dann besser überhaupt NICHT.

        Ich habe heute in der Welt am Sonntag gelesen, der Durchschnitts-IQ sei seit Beginn 20. Jahrhundert um 30 Punkte gestiegen (Ernährung, ärztliche Versorgung, Lebensumstände…) – für Juristen und psychiatrische Sachverständige gilt das in aller Regel nicht: die halten sich künstlich dumm! Anders ist diese Diskrepanz, diese Kluft zwischen reeller verschuldeter Schädigung und anmaßendem, autoritärem Auftritt nicht mehr zu erklären…..

      • Martin Deeg: Der Unterschied ist natürlich augenscheinlich: die Justiz scheut die Borderline-Problematik…

        Internet: „Das Konzept ist in pädagogischen Praxisfeldern in der Regel völlig unbekannt.“ Dieser Schlüsselsatz über Pädagogen dürfte ein Schock für all diejenigen sein, die davon ausgehen, dass beispielsweise ein Sozialexperte Profi in sozialen Interaktionen ist, denn ohne Analysefähigkeit, wer in „Beziehungen“ paranoid projiziert, wird der Täter zum Opfer und das Opfer zum Täter gemacht. Feststellbar in Sozialberichten, in psychiatrischen Gutachten, bis hin zu Gerichtsentscheidungen.

        Thomas Sydenham, 17. Jahrhundert ins neudeutsche übersetzt. Manuel Rösel: „Projektion bedeutet, eigene Anteile an sich nicht zu sehen sondern sie auf den anderen zu transferieren und dort zu bekämpfen. Beim Borderliner ist bekämpfen gleichzusetzen mit Vernichtung (nur: er erkennt es nicht).“

        Noch einfacher übersetzt im Kontext Deeg: Anstatt zu hinterfragen, weshalb eine Frau in der einen Woche heiraten will, “ewige Liebe” und Zusammenhalt bekundet und in der nächsten Woche vor einem Gericht behauptet, der “Typ” sei der “Ex-Freund” …

        Kein Sorge, lieber Martin, du bist kein Einzelfall, wie sich das dann in «Sozialgutachten», bis hin zu Richterentscheidungen, liest. Aktenkundig liegt mir ein Text vor, dass der Arzt dem Probanten emotionale Instabilität unterstellt. Als paranoide Projektion des Arztes, denn er lässt Fakten weg.

        PI übersetzt. Eine Person, die nicht vorhat zu klauen, unterliegt im Kaufhaus dennoch sinem limbischen Affekt, weil der Reiz zu gross ist UND weil niemand zuschaut, sich kostenfrei aus dem Regal zu bedienen. Sein wohlgemeinter Vorsatz «Heirat, sprich Ehrlichkeit », niemals zu klauen, scheitert an seiner Instabilität. Limbisch bedingt, Ratio, Vorsatz nicht zu klauen, eleminiert.

        Zufällig wird er jedoch von einem Verkäufer beobachtet. Der Verkäufer, ein netter Typ, kommt in Rage und ruft die Polizei. Die taucht auf, der Fall landet vor Gericht, Psychiater werden eingeschaltet und attestierien dem Verkäufer «emotionale Instabilität», denn in Sekundenbruchteilen wurde der Verkäufer zu einer Bestie, obwohl Sekunden zuvor, er ein völlig normalen Eindruck machte. Prinzip verstanden?

        Spaltet man die Handlungen des Täters ab, des Kaufhausdiebes, wird derjenige zum klinischen Fall, der sich gegen Diebstahl wehrt.

        Once again: «„Das Konzept (Borderline), ist in pädagogischen Praxisfeldern in der Regel völlig unbekannt.“ Gruss an Herrn Antonius Tsarouchis, Dipl. Sozialpädagoge, Amtsträger der Stadt Würzburg. Gruss auch an Dr. Gross, der aktenkundig noch nie etwas von Projektionen vernommen hat, so sich die Frage stellt, wie er seinen Dr. ergattert hat?

      • Inside Informations.
        Erwischt.

        2015. Gresch, Seite 74: Obwohl man dies nicht glauben mag, kennen viele Wissenschaftler die Grundregeln empirischen Forschens entweder nicht oder sie werden nicht allzu gern daran erinnert, wenn die Ergebnisse methodisch fragwürdiger Experimente in ihrem Sinn ausfallen. So setzt beispielsweise die Gültigkeit statistischer Signifikanztests voraus, das die Teilnehmer einer Untersuchung zufällig aus einer Grundgesamtheit ausgewählt und dann ebenso zufällig auf die Versuchs- bzw. Kontrollbedingungen verteilt wurden.

        2013. CitiSite an Sponsel / Gresch.

        Da gab es ein Vorspiel zwischen den beiden. Sponsel kritisierte, dass Gresch « meint », also nichts weiss. Recht hat er. In den obigen 300 pdf. Seiten meint Gresch auch ziemlich viel, auf zig Seiten, insbesondere, was NeuroScience betrifft. Zumindest scheint Gresch (damals) citisite gelesen, bzw. sich informiert zu haben …

        Der Fall Mollath: Etappensieg und Raumgewinn

        CitiSite: Einem Statistiker muss dabei die Kinnlade runterfallen. Bei Portalbefragungen incl. der Tatsache dass die Fallzahlen viel zu gering sind, kann schonmal vorkommen dass die Schwankungsbreite 50 % beträgt, ergo ne Würfelsituation ist – so dann nicht auszuschliessen ist, dass ein Gesunder mit etwas Pech ins „Schwarz-Raster“ fällt.

        AnM.: Statistik im Marketing (Käuferverhalten) ist bis auf wenige Prozente Abweichung gesichert. Das liegt an der Erhebungsmethode. Es ist keine zufällige Auswahl der Grund-Gesamt, ergo keine Portalbefragung, wodurch sich ALLE psychiatrischen Statistiken auszeichnen. Valide kann nur mit « random route « ermittelt werden und dafür haben Psychologen schlichtweg kein Geld. So die Werber auch die ersten waren, die sich brain scanner neben den Kopierer stellen konnten (3 Millionen Dollar), bevor sich eine Klinik, so ein Ding, überhaupt leisten konnte. Werber geben in USA das 100-fache (als die Psycho-Branche) für Verhaltensforschung aus.

        CitiSite / Wolff: Was versteht ein Laie von Statistik, wenn er noch nicht einmal weiss, was Erhebungsmethoden sind, somit Empirie nicht hinterfragen – als unwissenschaftlich – ebd. erkennen kann.

  18. …..Die Staatsanwaltschaft klärt den tatsächlichen Sachverhalt nicht auf, verweigert im Gegenteil trotz dringenden Tatverdachts auf ein Verbrechen jedwede Ermittlung, Zeugenvernahme und Tätigkeit. Es wird völlig substanzlos und inhaltsleer in kurzen Bescheiden pauschal eine strafbare Handlung in Abrede gestellt, die daran zweifeln lässt, dass man sich mit dem Inhalt der Klageschrift in irgendeiner Form beschäftigt hat……
    in unserer eigenen Sache die Aussage und Grund wieso sich der Dorfpolizist weigert Strafanzeigen zur Niederschrift aufzunehmen, bei bekannten Gesundheitseinschränkungen ‚der Staatsanwalt stellt alles automatisch ein‘ und das obwohl eindeutig auf Verlangen zur Niederschrift und weitere Punkte/Details hingewiesen wurde. Polizist = 2 Straftaten im Amt, Staatsanwalt = ?????
    Inetressant ist, dass auch hier alles auf der untersten Ebene festgetackert wird – bei uns im Jobcenter und es scheint keine Aufsichtsbehörde zu geben, die Landesregierung BW weigert sich sogar die Daten der Fachaufsicht zu nennen und die Behörden erklären tatsächlich ‚die Vorgestezten sind informiert‘ wenn die Einschaltung der Vorgesetzten/Aufsicht gefordert wird. Das die Vorgesetzten sich verstecken wird völlig ignoriert.
    Da bleibt nur dranbleiben und das kannten die bisher nicht und wollen es nicht wahrhaben!

    • Erstaunlich ist, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg bei ALLEN Privatklagedelikten, die die Kindsmutter gegen mich (geschlechtsspezifischer und juristischer Opferbonus) angezeigt hat – und auch bei der vorgeblichen „Beleidigung“ ihrer Anwältin Hitzelberger – nicht nur ein „öffentliches Interesse bejaht“ (Warum!…?) sondern auch einen MASSIVEN VERFOLGUNGSEIFER entwickelt hat.

      Siehe Auflistung § 374 StPO.

      Ich wurde über die Jahre (Kindesentfremdung seit 2003) u.a. aufgrund folgender Privatklagedelikte verfolgt (inkl. Durchsuchungen und diffamierende Presseberichte…..)…:

      1. ein Hausfriedensbruch (§ 123 des Strafgesetzbuches),

      2. eine Beleidigung (§§ 185 bis 189 des Strafgesetzbuches

      2a. eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a Absatz 1 und 2 des Strafgesetzbuches)….

      5. eine Nachstellung (§ 238 Abs. 1 des Strafgesetzbuches) oder eine Bedrohung (§ 241 des Strafgesetzbuches),

      http://dejure.org/gesetze/StPO/374.html

      Andererseits werden ALLE Strafanzeigen, die ich erstatte, unter den Teppich gekehrt! Sind „keine“ Straftaten etc…

      Eine Verbrecherbehörde, bei der das GG offenkundig KEINE Bedeutung hat! Ich meine das, wie ich das hier schreibe!

      Siehe hier – und ich denke, hierauf beruft man sich auch bei allen Angelegenheiten Bruno betreffend, Jobcenter etc.:

      „In Strafverfahren aus dem engen persönlichen Umfeld des Opfers, in denen ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht vorliegt, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren gemäß § 376 StPO ein und verweist den Verletzten auf die Privatklage. Derartige Delikte können z.B. sein: Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), Beleidigung (§ 185 StGB) und Körperverletzung (§ 223 StGB). Der Verletzte muss in diesen Fällen selbst entscheiden, ob er durch einen Rechtsanwalt ohne Mithilfe der Staatsanwaltschaft das Strafverfahren betreiben will.“

      http://justiz.hamburg.de/opportunitaetsprinzip/

      Bei Straftaten, bei denen das LEGALITÄTSPRINZIP gilt – wie z.B. Kindesentführung! – sieht die Gesetzeslage einen Verfolgungszwang vor – der von der Staatsanwaltschaft offenkundig regelmäßig AUSGEHEBELT wird, indem man fabuliert, man sehe „keinen Anfangsverdacht“ (!)…..:

      „Für den Generalbundesanwalt gelten, sofern er in Staatsschutzstrafsachen als (erstinstanzliche) Strafverfolgungsbehörde tätig wird, grundsätzlich die für alle Staatsanwaltschaften maßgeblichen Vorschriften der Strafprozessordnung.

      Der zentrale Grundsatz für die staatsanwaltschaftliche Ermittlungstätigkeit ist das Legalitätsprinzip (§ 152 Abs. 2 StPO). Es besagt, dass die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verpflichtet ist, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten. In § 160 Abs. 1 StPO wird der Verfolgungszwang präzisiert. Danach ist der Sachverhalt zu erforschen, sobald die Behörde vom Verdacht einer Straftat Kenntnis erlangt.

      Das Legalitätsprinzip bietet die Gewähr dafür, dass die Staatsanwaltschaft jede Straftat ohne Ansehen der Person verfolgt. Dieser Grundsatz hat demokratische, rechtsstaatliche Wurzeln und trägt dem Gleichheitssatz aus Art. 3 GG Rechnung. Im Rechtsstaat des Grundgesetzes muss der Gesetzgeber die Voraussetzungen strafrechtlicher Verfolgung selbst bestimmen. Es darf nicht den Staatsanwaltschaften überlassen werden zu entscheiden, wer im konkreten Fall bestraft werden soll.“….

      https://www.generalbundesanwalt.de/de/legal.php

      Was Provinzstaatsanwaltschaften treiben, gehört endlich ganz nach oben auf die Agenda!

      Mit dem, was sich der Gesetzgeber vorgestellt hat – Stichwort: Gleichheit – hat das m.E. lange NICHTS mehr zu tun!

      • Das habe ich in meiner Sache auch schon vor Jahren bemängelt. Man geht ganz offensichtlich nach dem Motto vor: „Wir haben dich als Täter ausgelost und das bleibt so, da kannst du machen was du willst.“

        Habe kürzlich auch wieder einen Bescheid nach § 152 Abs. 2 StPO bekommen wegen der angezeigten Freiheitsberaubung.

        Darunter steht dann noch allen Ernstes diese Bemerkung:

        Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens setzt ferner voraus, dass die Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich möglich erscheint. Ihrem Vorbringen vermag ich keinen Hinweis auf irgendwelche TAUGLICHEN BEWEISMITTEL zu entnehmen; solche sind auch sonst nicht ersichtlich.

        FRAGE:
        SEIT WANN SIND POLIZEIBERICHTE UND DAZUGEHÖRIGE FORMBLÄTTER UND HIERZU WIDERSPRÜCHLICHE GERICHTLICH PROTOKOLLIERTE AUSSAGEN KEINE TAUGLICHEN BEWEISMITTEL MEHR????

      • So.

        Wie weit dieses rechtsfremde Draufdreschen auf Unschuldige geht, hat u.a. der „Fall“ Harry Wörz gezeigt.

        Was der ausgeguckte „Täter“ dann macht, wird mit anmaßender und unverschämter Amtsarroganz vom Tisch gewischt. Rechtsbeugend, strafvereitelnd.

        Kontrolle findet nicht statt.

        Ich werde das NICHT hinnehmen, definitiv nicht!

        Deine Geschichte liegt, nach den Akten, die ich kenne, genau so. Man will einmal getroffene Fehlentscheidungen verschleiern, Rehabilitation wird verweigert, Botschaft des Staatsanwalts an Dich: „Gib endlich Ruhe! Siehst doch, dass ich keinen Bock habe, egal was kommt!“

      • …Botschaft des Staatsanwalts an Dich: “Gib endlich Ruhe! Siehst doch, dass ich keinen Bock habe, egal was kommt!”….
        ähnliches hier: Aussage BW Landesjurist ‚Sie bringen immer nur dasselbe‘ – die Antwort auf die Frage ‚Was soll man sonst bringen, wenn Sie nichts tun?‘ wird verweigert – man taucht unter und schient mit der Forderung ‚machen Sie ihre Arbeit für die sie vom Steuerzahler finanziert werden‘ überfordert zu sein.
        Grundproblem: die sind nicht mehr persönlich haftbar und glauben tatsächlich das, was sie sich zusammenspinnen und da stört die Realität einfach. Außerdem weigern sich Vorgesetzte alle Fakten zur Kenntnis zu nehmen und übernehmen lieber die nachgewiesenen Lügen (in unserem Fall) der Kollegen/Untergebenen mit Begründung Schutzpflicht für diese Leute.

      • SEIT WANN SIND POLIZEIBERICHTE UND DAZUGEHÖRIGE FORMBLÄTTER UND HIERZU WIDERSPRÜCHLICHE GERICHTLICH PROTOKOLLIERTE AUSSAGEN KEINE TAUGLICHEN BEWEISMITTEL MEHR????

        Ich habe eine Aussage eines (Ermittlungs) Beamten der Stadt Würzburg, mit dem Briefkopf der Stadt Würzburg, den die Amtsrichter ignorierten. Ergo vorsätzlicher Amtsmissbrauch / Rechtsbeugung nachweisbar. Die Stadt Würzburg stellte das Verfahren ein, aber trotzdem ermittelten Richter weiter. Martin hat ne Kopie. In mindesten 20 anderen Einzelpunkten hatte ich Beweise, die nicht, trotzdem hielten die an ihrem Wahn fest.

        Es geht hier nicht mehr um Rechtsbeugung, sondern um Geschäftsunfähigkeit, in tatsächlicher juristischer Definition. Aufgrund eines Wahns, nicht mehr zu rationalen Entscheidungen fähig. Nach Aktenlage, wird das jeder halbwegs begabte Psychiater auch so diagnostizieren, aber den zu finden, der Richterin Twardzik klinisch relevante Projektionen attestiert, ist ne Sache für sich. Leider wohnt Gresch nicht in Würzburg. Siehe oben, sein Buch.

      • Gresch lesen ist Pflicht: Psychiater haben also definitiv keine Krankheitseinsicht.

        Siehe auch mein Comment. Trotz Fakten sind Richter und Co., nicht von ihrem Wahn zu heilen. Eindeutig krankheitsuneinsichtig, ergo geschäftsunfähig!

      • Zu gut. Voller Textblock. Gresch: Psychiater haben also definitiv keine Krankheitseinsicht. Daher können sie auch gar nicht beurteilen, ob eine solche bei ihren Patienten vorliegt. Manche Psychiater wissen, dass sie keine Krankheitseinsicht haben.

        🙂

  19. Wie gesagt: DIESE JUSTIZ TÖTET….

    – offenbar hat sich wieder ein Vater selbst getötet aufgrund der Entrechtung:

    „Berlin. Ein Bericht auf der Seite von Andreas Riedel, Initiator des Internationalen Vatertags, vom 26. Mai 2015 erschüttert ARCHE:

    http://www.archeviva.com/wieder-ein-vater/

    „J. K. aus Berlin, wieder hat ein Kind seinen Vater für immer verloren. Der Trennungsvater sah nach einem 8jährigen erfolglosen Kampf für sein Kind keinen Ausweg mehr und nahm sich das Leben.

    In seiner Wohnung fand man einen Abschiedsbrief. Sein Kind zu verlieren ist nie wieder gut zu machen, weder von der schuldigen Mutter noch vom Staat, der alles dafür getan hat, dass Väter aus dem Leben ihrer Kinder verschwinden.“….

    http://www.internationalervatertag.de

  20. Zum „Maskenmann“-Prozess gibt es folgende Aussagen nach dem Urteil:

    AXEL WEIMANN, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN
    zum Urteil: Die Urteilsbegründung sei eine Kopie dessen, was die Staatsanwaltschaft im Plädoyer gesagt habe, sagte Weimann. Dem rbb sagte er außerdem: „Wir müssen feststellen, dass – wenn in so einem Fall Zweifel nichts mehr bedeuten – möglicherweise der Zweifelsgrundsatz abgeschafft ist. Meine Einschätzung ist, dass nach einem solchen Urteil niemand ruhig schlafen kann.“….

    Bemerkenswert folgende Aussage: Richter ignorieren alle Widersprüche, Entlastendes und Fragwürdiges – dann gibt es auch keine „Zweifel“ an der Schuld „innerhalb des Gerichts“…FAKTEN egal?

    MARTIN HEGER, PROFESSOR FÜR STRAFRECHT AN DER HU BERLIN
    „Ein Stück weit geht Heger mit dem Urteil konform: Wenn mindestens vier der fünf Richter des Kollegialgerichts von der Schuld des Angeklagten überzeugt sind, gilt nicht der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“, denn dieser Zweifel besteht offenbar innerhalb des Gerichts nicht. Dann ist auch die Höhe der Urteils konsequent: „Es wäre nicht möglich, sozusagen wegen Schwächen bei der Beweiswürdigung ein milderes Urteil zu geben“, sagte Heger dem rbb.

    Gewundert habe er sich aber, dass am Ende neuen Beweisen nicht mehr nachgegangen wurde. „Ich hätte, ganz ehrlich gesagt, an Selle des Gerichts, hier noch einmal eine Beweisaufnahme gemacht.“ Trotz der Länge des Prozesses. „Das Recht, dass das Verfahren nicht überlang ist, ist primär ein Recht des Angeklagten.“ Dass dem Antrag der Verteidigung nicht stattgegeben wurde, sei deshalb wenig überzeugend. Auch wenn ein ehemaliger Polizist als Verdächtiger auftaucht, und dem dann nur halbherzig nachgegangen werde, werde er als Jurist hellhörig. Das mache ein Urteil – zwar nicht juristisch, aber doch in der Öffentlichkeit – angreifbar. Wegen verschiedener Ermittlungspannen sei die Öffentlichkeit in der Tat verunsichert.

    Doch Heger glaubt, dass das Urteil auch in nächster Instanz Bestand haben könnte. „Es wird nicht das, was jetzt gesagt wurde, an den Bundesgerichtshof gegeben. Maßgeblich ist später: das schriftliche Urteil, die Protokolle, die Anträge. Und hier hat es das Gericht schon noch ein bisschen in der Hand.“

    http://www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2015/06/urteil-maskenmann-prozess-frankfurt-landgericht.html

    • …..Es wird nicht das, was jetzt gesagt wurde, an den Bundesgerichtshof gegeben.,,,,
      eben, das wird dann passend oder eben Gerichtsfest gemacht. Wir haben ein erstes Schema zur Verurteilung notiert:
      Ausgang 100% Fakten
      Kripo übernimmt für Ermittlung max. 10%, davon passen 0,05 auf eine Person, die wird zum Verdächtigen gemacht – daraus macht die Staatsanwaltschaft 100% Anklage und das Gericht dann 100% Urteil.
      Das ist jetzt nur ein 1. Entwurf in einem sehr groben Raster, doch irgendwie drängt es sich auf.

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