Eine BILANZ zum sog. „Gewaltschutzgesetz“ – ein Fall für die Politik!

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Wiederholt wurde vor kurzem durch Juristen das – für die Justiz entlastende – Phantasma wiedergekäut, dass Richter und Justiz „nichts“ dafür können und schuldlos sind, wenn Eltern Konflikte austragen, Kinder entzogen werden, Konflikte eskalieren….so zB. von Richter Behl – aufgegriffen in Bericht der Mainpost – oder auch in dem realitätsleugnenden Geschreibsel des OLG Bamberg hier:

….“Kern des Problems ist (wohl) das (leider) gestörte Verhältnis der Eltern des Kindes“….

OLG Bamberg, Az. 4 W 17/15 – Umgangsboykott seit 2012 kein Anlass für Prozesskostenhilfe zwecks Schadensersatz

(NEIN! „Kern des Problems“ ist die Dummheit, Gleichgültigkeit und Arroganz der Justiz!)

Dies hat mich nun veranlasst, die FAKTEN und URSACHE „Gewaltschutzgesetz“ nochmals aufzugreifen. Dieses Schreiben ging u.a. an das für die Gesetzgebung zuständige Bundesjustizministerium und Prof. Bock von der Univ. Mainz, bekannt für seine hellsichtige politische Prognose zu diesem unsäglichen Gesetz, das den „Fall Deeg“ und diese Entrechtung erst möglich machte.

Eine politische Stellungnahme ist lange angezeigt:

„An Herrn
Bundesjustizminister Heiko Maas
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Mehrfertigung an

Herrn
Prof. Dr. Dr. Michael Bock
Johannes Gutenberg-Universität
Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Jakob-Welder-Weg 9
55099 Mainz

Herr Prof. Dr. Dr. Michael Bock hat mit Datum vom 15.06.2001 dieses Gutachten über das sog. Gewaltschutzgesetz erstattet, angefertigt anlässlich der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 20. Juni 2001.

Klicke, um auf gutachtenbock.pdf zuzugreifen

Diese von Prof. Bock dargelegte vernichtende Prognose über die Wirkungsweise dieses Gesetzes wird seither offenkundig nicht überprüft.

Im Gegenteil werden die vernichtenden Folgen dieses entgegen Expertenrat und aller berechtigten Vorbehalte durchgezwungenen und am 01. Januar 2002 in Kraft getretenen Gesetzes zum vorgeblichen Schutz von Frauen vor „häuslicher Gewalt“ offenkundig bewusst verschleiert.

Als Antragsgegner einer sog. Gewaltschutzverfügung, die meine bürgerliche Existenz und meine Vaterschaft infolge einer gemäß § 1 GewSchG einfachst erlassenen Verfügung bis heute anhaltend zerstörte und meine bis dato bestehende Repuation als unbescholtener Polizeibeamte anhaltend zerstörte, bringe ich daher die folgenden erlebnisbasierten Folgen beweisrechtlich ur Kenntnis.

Aufgrund der eigenen traumatischen Erfahrung – die ich zuvor für schlichtweg unmöglich in einem Rechtsstaat gehalten habe – habe ich mich nun langjährig mit den weiterführenden Aspekten der Thematik beschäftigt.

Sämtliche hier dargestellten Fakten sind anhand Aktenlage und Dokumenten belegt und veröffentlicht unter: https://martindeeg.wordpress.com/

Auch dieses Schreiben wird beweisrechtlich auf dem Blog veröffentlicht, der das Ziel hat, diesen anhaltenden Justizskandal öffentlich und transparent zu machen.

I.
Gewaltschutzverfügungen als akuter Auslöser von Trauma, Gewalt und Tötungsdelikten

Das sog. Gewaltschutzgesetz ist unmittelbarer Auslöser von schädigenden Reaktionen bis hin zu Tötungsdelikten.

Es sind nachweislich Medienberichten bundesweit zahlreiche Morde vorliegend, die als direkte Folge der Zustellung einer sog. Gewaltschutzverfügung belegt sind.

Der stets gleichlautende Tenor ist hierbei, dass „trotz eines Kontaktverbotes“ der Antragsgegner plötzlich ausrastete, in Wohnungen eingedrungen wurde, auf der Straße mit einem Messer auf die Antragstellerin eingestochen wurde oder diese mit Benzin übergossen und angezündet wurde.

Anstatt diesen Kausalzusammenhang endlich objektiv zu prüfen und zu bewerten, wird mantraartig und in oberflächlicher Weise von interessierten Kreisen, Lobbys und sog. Frauennetzwerken stets eine präventive Wirkung dieses Gesetzes propagiert. Frauen werden regelrecht beworben und aufgefordert, im Konfliktfall doch „einfach“ einen niederschwellig zu erlangenden Antrag auf Gewaltschutzverfügung gegen den männlichen Partner zu stellen.

Dieser gemeingefährliche Unsinn wird bis zum Bundesfamilienministerium mit immensen Werbemitteln und auf Kosten des Steuerzahlers propagiert.

Es besteht faktisch aufgrund dieser Vorverurteilung geschlechtsspezifisch diskriminierendem Klima keine Möglichkeit für männliche Antragsgegner, falsche Angaben und Beschuldigungen einer Antragsgegnerin, die sich konform mit der Zielsetzung des Gesetzes und den Werbemaßnahmen der Behörden und Netzwerke als weibliches Opfer präsentiert, zu korrigieren.

II.

Persönlicher und repräsentativer Fall:
Mit Datum vom 22.12.2003 wurde mir selbst auf Antrag der Mutter des gemeinsamen Kindes, Rechtsanwältin Kerstin Neubert eine beim Zivilgericht Würzburg einfachst erlangte Gewaltschutzverfügung zugestellt.

Die Antragstellung erfolgte zwischenzeitlich fraglos nachweisbar nicht aufgrund irgendeines Fehlverhaltens oder gar Gewalt meiner Person sondern aufgrund Zwangsdenken, familiärer Zwänge, persönlicher Defizite und emotionaler Verärgerung und einem akuten Gefühl der Überforderung der Kindsmutter. Eine postnatale Depression dürfte vorgelegen haben.

Das gemeinsame Kind war zu diesem Zeitpunkt drei Monate alt. Mein Kenntnisstand war zu diesem Zeitpunkt, dass wir als Eltern dieses gemeinsamen Wunschkindes fraglos eine Familienbildung planten. Diese war ebenso wie wirtschaftlicher Zusammenhalt zuvor vereinbart worden.

Obwohl ich als 15 Jahre tätiger und bis dato unbescholtener Polizeibeamter sofort und von Anfang an mit beweisrechtlichem Eifer a) einen Widerspruch an dieses Zivilgericht Würzburg sowie ergänzend b) einen dringlichen Antrag auf Mediation, Schlichtung und Elternberatung beim zuständigen Familiengericht einreichte, hat diese einfachst beantragte und von dem m.E. charakterlich ungeeigneten Amtsrichter Thomas Schepping erlassene Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz bis heute folgende Schäden verursacht:

1.
Psychosoziale Folgen

Die bestehende Bindung zum damals drei Monate alten Kind wurde bis 2010 – und wieder seit 2012 – anhaltend zerstört.

Jegliche Teilhabe an der lebenslang prägenden Phase, die gesamte Kindheit und das Erleben des Aufwachsens dieses Wunschkindes, zu welcher sich die Kindsmutter zuvor zusammen mit mir bei gemeinsamer Familienplanung im beiderseitigen Alter von 33 Jahren entschlossen hatte, wurde durch einen invasiven, völlig inkompetenten und dummdreisten Eingriff dieser Provinzjustiz und unter Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes zerstört.

Die Zustellung der Gewaltschutzverfügung bzw. das darauf folgende Auflaufenlassen durch die Justizbehörden Würzburg mit unmittelbarer Folge der Kindesentziehung erlebte ich als schweres Trauma.

Es erfolgte bei jedem weiteren Rückschlag einer Re-Traumatisierung, so dass im Ergebnis eine seit 2004 immer wieder erneuerte und von Fachleuten bestätigte Posttraumatische Belastungsstörung durch das Verhalten der Justizbehörden verschuldet wurde.

Nach mehreren gescheiterten Versuchen der Kontaktanbahnung mit und ohne Beteiligung der zuständigen Familiengerichtsbarkeit und ungehindert fortgesetztem Kindesentzug begab ich mich beginnend 2008 in therapeutische Behandlung.

Ebenfalls 2008 gab ich Wohnsitz im Raum Würzburg auf, den ich zum Zweck der Herstellung von Kontakten und Nähe zum Kind im Dezember 2004 (nach bereits einem Jahr aufgrund GewSchG verursachten Kontakabbruches) angemietet hatte.

Seit 2005 besteht infolge ein Leistungsbezug nach dem ALG II, Hartz IV.

Obwohl ich langjährig tätiger Polizeibeamter mit zahlreichen Zusatzqualifikationen bin, wurden sämtliche Bemühungen der Aufklärung und alle Hilfeersuchen bis heute ins Leere laufen gelassen, so dass ich nun als nicht mehr vermittelbarer Langzeitarbeitsloser ohne jede Perspektive anzusehen bin. Ein Leben in Altersarmut oder Sucht ist vorgezeichnet, vorausgesetzt ich begehe nicht Suizid.

Der sachbearbeitende Zivilrichter Thomas Schepping war infolge charakterlich in keiner Weise in der Lage, trotz sich immer weiter aufdrängender und offengelegter Unstimmigkeiten und Widersprüche die von ihm selbst nun beschlossene Entscheidung per Verfügung und die so veranlasste Maßnahme auch nur in Frage zu stellen.

Der Richter zeigte eine unverhohlene Unlust, sich ungeachtet auch des Kindes auch nur mit diesem Konflikt in irgendeiner Weise sachlich und faktenorientiert auseinanderzusetzen. (Az. 15 C 3591/03, AG Würzburg)

Das mit Antrag vom 27.12.2003 um Hilfe ersuchte Familiengericht Würzburg, sachbearbeitende Richterin Treu benötigte bis zum 31.03.2004, um einen ersten schriftlichen Hinweis zu erteilen und bis zum 13.08.2004, um eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. (Az. 0002 F 5/04, AG Würzburg)

2.
Unmittelbare Wirkung der Gewaltschutzverfügung

Eine Gewaltschutzverfügung hat unmittelbar zur Folge, dass jegliche Kontaktaufnahme und jegliche Kommunikation einer Partei unter Strafe gestellt ist.

Dies erfolgte hier völlig unabhängig von der Betroffenheit und vom Alter des gemeinsamen Kindes. Diese völlige Gleichgültigkeit gegenüber den Elternrechten von vorverurteilten Antragsgegnern ist ebenfalls repräsentativ.

Kommunikation ist der einzige Schlüssel zur Lösung von Konflikten und zur Herstellung von Rechtsfrieden.

Hier wird sehenden Auges einer Partei in der Möglichkeit befördert, einen Konfliktpartner auf niederstem Niveau auszugrenzen, zu kriminalisieren und zu traumatisieren.

3.
Mittel- und langfristige Existenzzerstörung durch das Gewaltschutzgesetz

Die Gewaltschutzverfügung führte zu inflationären Strafanzeigen der Volljuristin und Kindsmutter wegen versuchter Nötigung, Beleidigung und Verstössen gegen das Gewaltschutzgesetz durch Telefonanrufe und Mails.

Nach mehreren Wochen, in welchen ich mich an die schwachsinnigen Vorgaben der Gewaltschutzverfügung gehalten habe, versuchte ich aufgrund der ungehindert fortlaufenden Kindesentfremdung schließlich Kontakte zum Kind zu erlangen.

Diese Versuche der Kontaktherstellung und Konfliktlösung wurden infolge nicht nur von der Kindsmutter missbraucht sondern insbesondere von der Staatsanwaltschaft Würzburg, die mit zunehmend drakonischen Strafverfolgungsmaßnahmen ungeachtet fehlenden Strafgehalts und ungeachtet des Kindes und des sich ergebenden Gesamtsachverhaltes versuchte, hier an einem lästigen Antragsteller und männlichen „Gewalttäter“ (Gewalt von meiner Seite fand bis heute nicht statt) ein Exempel zu statuieren.

So fanden im Jahr 2006 durch eine besonders motivierte Gruppenleiterin der Staatsanwaltschaft, Angelika Drescher, die sich im Bereich „häusliche Gewalt“ für Frauen engagiert, mehrere rechtswidrige Wohnungsdurchsuchungen statt.

Weiter versuchte die Staatsanwältin im Februar 2006 und nochmals gleichlautend im Juni 2006, mich anhand der von mir in Schriftsätzen geschilderten Folgen und Schadenswirkung als vermeintlich eigen- bzw. fremdgefährdend in die geschlossene Psychiatrie einweisen zu lassen, was ebenfalls scheiterte.

Im Jahr 2009 gelang anhand der so geschaffenen Aktenlage schließĺich eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt, bei welcher die Staatsanwaltschaft Würzburg beabsichtigte, mich anhand eines Fehlgutachtens dauerhaft nach § 63 StGB in den forensischen Maßregelvollzug zu sperren.

Prof. Dr. Nedopil, LMU München stellte schließlich zweifelsfrei fest, dass keinerlei Voraussetzung für die Maßnahmen bestand. Ebenso stellte das Landgericht Würzburg fest, dass keine Straftat vorlag und ich zu Unrecht insgesamt zehn Monate in sog. Untersuchungshaft festgehalten wurde.

Diese gesamten Vorgänge sind dokumentiert und werden bis heute anhaltend zu vertuschen versucht.

Es ist zweifelsfrei davon auszugehen, dass ohne eine erlassene Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz KEINE dieser Schädigungen eingetreten wäre.

Die falsche Eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin ist bereits seit langem belegt. So machte sie bereits 2004 im Rahmen einer familienpsychologischen Begutachtung u.a. folgende Angaben:

“Spontan fuhr die Probandin fort, sie habe sich bereits selbst analysiert. Das Problem bei ihr sei, wenn sie die Männer ausgesucht (sic!) habe, sei es bisher immer nach dem Äußeren gegangen. das sei ihr jetzt aufgefallen. Das nächste Problem sei, daß sie leistungsorientiert erzogen worden sei. So habe sie also nach dem Äußeren ausgesucht und dann was in den Mann reinprojiziert, vor allem den Traum von der heilen Familie (“Rama-Idylle”). Da sie keine exakte Vorstellung habe, erkenne sie am Anfang nicht, daß der Mann ihr dies nicht geben könne. So trete sie erstmal “in Vorleistung”, zum Beispiel Einladungen zum Essen, seine Wäsche waschen etc. Irgendwann warte sie darauf, daß etwas zurückkomme und dann passiere nichts. Das sei dann der Punkt, wo sie denke: “Hoppla, du solltest die Sache beenden.” Mit Herrn Deeg sei es so: der brauche Frauen, die sich um ihn kümmern. Insofern sei sie die ideale Partnerin für Herrn Deeg gewesen.” Seite 30

“Wie sie die Frage professioneller Hilfestellung bzw. Intervention sehe? Für sich selbst wolle sie Derartiges nicht in Anspruch nehmen. “Ich selbst komm’ mit meinem Leben wunderbar klar.” Und mit Herrn Deeg wolle sie keine Therapie machen. “Mir reichtś mit seinen Problemen.”
Seite 35. (2004!)

4.
Das Gegenteil von Prävention

Mordmotiv/Radikalisierung
Derarte Schädigung hat fraglos und objektiv die Qualität eines Mordmotivs gegen die hierfür verantwortlichen Juristen, die sich bis heute einer rechtsstaatlichen und objektiven Klärung dieser Existenzzerstörung verweigern.

Die Schuldigen der Justizbehörden entziehen sich unter permanentem Amtsmissbrauch mit formaljuristisch frei fabulierender Aktenlage und inhaltsleeren Phrasen bis zum heutigen Tag. 

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.“

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Das hier ist übrigens ein aktueller Bericht, März 2015….!

„Nicht nur Frauen sind Opfer von häuslicher Gewalt“
Von Julia Bosch 12. März 2015
„Etwa zehn Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt sind Männer. Es wird aber von einer weitaus höheren Dunkelziffer ausgegangen. Das Stuttgarter Projekt „Gewaltschutz für Männer“ will Schutzwohnungen und mehr Beratung in Stuttgart etablieren.“….

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.projekt-gewaltschutz-fuer-maenner-nicht-nur-frauen-sind-opfer-von-haeuslicher-gewalt.917df7e3-9d80-4fc1-9100-44b6a7d4b71b.html

15 Gedanken zu „Eine BILANZ zum sog. „Gewaltschutzgesetz“ – ein Fall für die Politik!

  1. Ja, nur weiter mit „Kontaktverboten“ Tötungsdelikte provozieren….SUPER Polizei- und Justizarbeit in Bayern!

    …“Mit mehreren Messerstichen ist am Dienstagnachmittag eine Frau in Giesinggetötet worden. Ein zunächst unbekannter Mann griff die etwa 45-Jährige vor einem Hauseingang in der Bayrischzeller Straße an.

    Angeblich soll sich die Frau von ihrem Ex-Partner verfolgt gefühlt haben, berichten Nachbarn. Nach SZ-Informationen soll der 45-Jährige ihr seit 2013nachgestellt haben. Gegen ihn gibt es ein gerichtliches Kontaktverbot, gegen das er offenbar mehrfach verstoßen hat. Deswegen wurde er viermal von der Frau angezeigt.“…

    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/polizei-bluttat-von-giesing-ex-partner-soll-opfer-nachgestellt-haben-1.3124383

  2. Hallo,

    eine Gewaltschutzanordnung gilt nicht gegenüber den Kindern, da gibt es eine Entscheidung des OLG Bamberg. Eine Gewaltschutzanordnung gegenüber einem Elternteil hat noch lange nichts mit fehlendem Umgang mit den Kindern zu tun. Die Gründe deiner Ex-Partnerin hätten überprüft werden müssen. Der Richter hätte sie an für sich zu einem Psychologen schicken müssen. Bei mir hätte der Richter den Kindsvater zu einem Psychologen schicken müssen. Nichts dergleichen erfolgt. Warum die Entsorger Angst haben, liegt offen auf der Hand. Für mich müssen diese therapiert werden. Aber Therapie kann genau so wenig wie Mediation oder Beratung durch den Richter angeordnet werden. Umgang steht dem entsorgten Elternteil als auch den Kindern nach Gesetz zu. Fehlender Umgang schädigt wissenschaftlich nachgewiesen die Kinder. Ich habe seit über 5 1/4 Jahr keinen Kontakt mit meinen Kindern seit über 24 Monaten kein Lebenszeichen. In der Vergangenheit hatte sich der Kindsvater auch einfach so eine Gewaltschutzanordnung durch den Richter, aus Angst vor mir, da er durch seine Eltern meine Kinder hat entführen lassen. Es ist nicht einfach für mich als Spätgebärende, eigentlich unerträglich. Ich hatte ständig damit zu tun, als ich 15 km entfernt von den Kindern wohnte bzgl. irgendwelcher Angaben von außerhalb mich rechtfertigen zu müssen. Ist das Problem, wenn man allein zu Hause ist und den ganzen Tag nicht weg war, kein Alibi für Unterstellungen und Verleumdungen zu haben. Ich werde geschädigt, die Kinder sind retardiert, wissenschaftliche Nachweise und alle Gesetze und Konventionen sind durch Richter Christmann vom Amtsgericht Saarbrücken unterlaufen. Das OLG hatte in der Vergangenheit die Entscheidung durchgezogen, beim BVerfG wurde die Beschwerde nicht angenommen. Richter Christmann macht was er will, er hat anscheinend Narrenfreiheit bei Gericht. Antii-Folter-Konvention, was interessiert es ihn. Er schädigt. Solche Richter dürften nicht mehr auf den Stühlen sitzen. Sie gehören ins Café Viereck. Eigentlich hätte der Amtsgerichtspräsident ihn ermahnen zu ordnungsgemäßem Arbeiten anhalten müssen. Egal was ich geschrieben hatte, mit einem Satz Nach Prüfung ihrer vielfältigen Beschwerden über Justizdienststellen stellt das Ministerium fest, dass keine Anhaltspunkte ersichtlich seien, die die Einleitung aufsichtsrechtlicher Schritte gebieten würde. Der Satz ist in meinen Augen ein Hohn, der entsprechende Mitarbeiter beim Justizministerium müsste seinen Stuhl miträumen. Finanzierung von Unrecht und Schädigung anstatt dieses zu beheben. Duldet ein Volk die Untreue und Fahrlässigkeit von Richtern und Ärzten, so ist es dekadent und steht vor der Auflösung (Plation) Wer eine friedliche Revolution verhindert, macht eine gewaltsame Revolution unausweichlich. John F. Kennedy. Es müssen sich genügend zusammenschließen. Denn Wenn sich das Volk nicht schnell eine neue Politik schafft, wird die Politik sich ein neues Volk schaffen. M.H.

  3. Einer dieser schönsprecherischen Schwachsinns-Artikel, der eine Realität zeichnet, die es kaum gibt!

    „Wie das Kind ernähren, wo wohnen, wie leben? Wenn sich Eltern trennen, muss plötzlich vieles geklärt und geregelt werden. Der bürokratische Aufwand ist enorm.“

    Ach was, das Gewaltschutzgesetz „regelt“ alles für die Frau…..und Kommunikation wird „verboten“!

    ….“Sophie und ihr Exfreund sind in einer Gesprächsberatung. Hier kommen auch diejenigen hin, die sich bis vors Gericht zerstreiten. Die meisten Familiengerichte wollen vor allem eines erreichen: Kommunikation zwischen den Eltern, zum Wohl des Kindes.“

    http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/nach-der-trennung-allein-erziehen-nur-wie-1.2416666

    Das gilt NICHT für das Familiengericht Würzburg. Hier haben Väter KEINE Rechte, wenn die verwirrte und zänkische Kindsmutter das so „möchte“.

    • Und damit dieser ganze Gender-Schwachsinn entgegen aller Wirklichkeiten weiter ins Langzeit-Kulturgedächtnis sickert, werden passende Schwachsinns-Filmchen beworben:

      …..“Denn er entblößt eine Gesellschaft, die an das Gute im Menschen glauben möchte und wegschaut, sobald etwas nicht in die perfekte Welt passt. Dennoch sind in dieser Welt Frauen keine gelähmten Opfer: Vor Gericht wird Leonie von einer hoch motivierten, jungen Strafverteidigerin verteidigt und das Urteil fällt am Schluss eine patente Richterin. Die Männer können da nur schweigend zusehen.“

      http://www.sueddeutsche.de/medien/gewalt-zu-hause-tod-in-der-ehe-1.2416815

      „Die Männer können da nur schweigend zusehen.“….?!

      Nö, die Männer haben viel zu lange geschwiegen gegen diese dumpfen Geschlechterklischees und ideologischen Verwirrungen, die generationenübergreifende gesamtgesellschaftliche Zersetzungen verschulden.

  4. Es wäre fast zum Lachen, wenn bei diesem Irrsinn nicht die Kinder und die Väter zum Opfer dieser imaginierten „Rama-Familien“ werden würden. (Ich hielt diese Bezeichnung „Rama-Idylle“ bis heute für eine Wortschöpfung von Kerstin Neubert…..siehe Gutachten 2004!)

    Das hier ist quasi eine Beschreibung des Dominanten und Zwanghaften „meiner“ Kindsmutter in den Wochen nach der Geburt und VOR meiner Zwangsentsorgung als Vater:

    …..“Manchmal wurde ihr Ton schrill. Sie selbst hörte ihn nicht. Sie wütete, wenn ihr Mann, ihre Eltern oder ihre Freundin sagten: Wie redest du mit mir, in diesem grässlichen gouvernantenhaften Ton? Sie brüllte: Ihr habt ja keine Ahnung! Ich reiß‘ mir hier den Arsch auf! Ohne mich würde alles zusammenbrechen! Fasst mich jetzt bloß nicht an!“…..

    http://www.sueddeutsche.de/kultur/essay-schrecklich-perfekt-1.2409239

  5. Lieber Martin deeg,ihre Geschichte spiegelt fast meine eigene Geschichte wieder,mittlerweile seit 2010 in hattingen/ dortmund nrw. allerdings bin ich die Frau der von ihrem ex mann seit über 4 Jahren die beiden Söhne entzogen werden.auch ich bin alle Wege gegangen über jugendamt,gericht,dienstaufsichtsbeschwerden,OLG hamm,umgangs – und verfahrenspfleger,ein helfersysthem das dem Vater zugeordnet wurde etc….ohne erfolg . vielleicht können sie mit mir in Kontakt treten.

  6. Klare Worte von Frau Wolff:

    …..“Soweit hat uns also der Gender-Wahn schon gebracht: ein Mann, der eine Frau schlägt, ist ein narzißtischer Gewalttäter und eben typisch für das hormongetriebene Auslaufmodell Mann. Schlägt eine Frau zu, wird darüber nonchalant hinweggesehen und dem geschlagenen Mann, der sich auch noch erdreistet (bzw. ermannt), Anzeige zu erstatten, geraten, das Ganze doch nicht persönlich zu nehmen. Den Artikel hat natürlich eine Frau geschrieben.“

    Bezieht sich auf diesen Bericht in der ZEIT, ein eher „harmloser“ Fall – mediale Aufmerksamkeit aufgrund der Prominenz – während die schweren alltäglichen „Fälle“ unter den Teppich gekehrt werden:

    „Bei Valérie Trierweiler, der Ex-Lebensgefährtin von François Hollande, sitzt die Hand bisweilen recht locker. Neulich begegnete ihr im Café ein junger Mann, der sie fragte, was es Neues von François gebe. Trierweiler, wird berichtet, habe eine Entschuldigung gefordert. Als die ausgeblieben sei, habe sie ihn geohrfeigt und auf dem Absatz kehrtgemacht.“….

    „…..Zurück zur Ohrfeige. Sie ist verpönt, verboten und anscheinend für Trierweiler ein wichtiges Mittel der Kommunikation. Nicht nur der nonverbalen, auch ihr Buch ist ja nichts anderes gewesen als eine schallende Ohrfeige.
    […]
    Der geohrfeigte Mann, übrigens ein Ex-Kandidat der Partei Sarkozys bei den Kommunalwahlen (hier wäre Platz für Ihre Verschwörungstheorie), hat Anzeige erstattet. Er sollte das Ganze nicht zu persönlich nehmen: In Wirklichkeit gelten Trierweilers gesammelte Ohrfeigen ja immer nur Hollande.“

    http://www.zeit.de/zeit-magazin/2015/13/valerie-trierweiler-gesellschaftskritik

    https://gabrielewolff.wordpress.com/2014/12/13/der-fall-mollath-das-buch-von-gerhard-strate/comment-page-1/#comment-47567

      • Wer weiß wie das Justizministerium auf einen „Einzelfall“ reagiert. Da müsste wohl noch eine Unterschriftensammlung von tatsächlich Betroffenen mit Aktenzeichen und nicht nur auf Bayern und auf Väter begrenzt dabei, um die Regelmäßigkeit des Missbrauchs zu belegen und ein bischen mehr Druck dahinter zu bekommen, soweit sowas machbar ist. Ich wär dabei. Im Prinzip ist das Problem ja sowieso bekannt, nur solange sich kein Widerstand regt passiert auch nichts. Ein einzelner wird da wohl relativ chancenlos sein.

      • @Thorsten

        Eben, das „Problem“ ist bekannt. Habe auch schon die Aussage gehört, dass man sich „inzwischen“ bei Gerichten kritischer gibt, was sog. Gewaltschutzverfügungen angeht. Motivation,„Altfälle“ zu korrigieren, gibt es jedoch offenkundig nicht.

        Das nehme ich nicht hin!

        Gerade mein „Eimzelfall“ ist aufgrund der dokumentierten Fakten, der völlig fehlenden Gewalt, der selbstentlarvenden Aussagen der Antragstellerin und insbesondere der existentiellen, vernichtenden FOLGEN (Kind! Forensik! Freiheitsberaubung durch CSU-Juristen) prädestiniert, um aufzuzeigen, WIE WEIT der Missbrauch dieses unsäglichen Gesetzes führen kann und wie skrupellos und gleichgültig die Verantwortlichen sind – v.a. auch, um eine einmal getroffene falsche Entscheidung immer wieder selbstbestätigend zu rechtfertigen, auch wenn es längst nichts mehr zu rechtfertigen gibt!

        Selbst der ehemalige AG-Direktor (und mittlerweile Beschuldigter wegen Freiheitsberaubung im Amt) Roland Stockmann hat 2006 in einem 4-Augen-Gespräch in seinem Büro eingeräumt, dass in diesem Fall „wohl ein Gewaltschutz nicht notwendig“ war.

        Diese Aussage, die er leugnen wird (vermittelt wurde das Gespräch durch die Rechtspflegerin Hofmann) steht im krassen Widerspruch zu seinem folgenden Verhalten und beleuchtet den Charakter und die Ethik dieser Volljuristen…..

        Bekanntermassen hat sich Willy Neubert schriftlich über Jahre an Stockmann gewandt, um jeden Kontakt zum Kind zu vereiteln, bzw. diesen 2012 abzubrechen (was gelang):

        https://martindeeg.wordpress.com/2014/06/27/willy-neubert-der-hetzer-im-hintergrund-psychischer-kindesmissbrauch/

        Auch das zeigt deutlichst, WORUM es hier geht – und worum nicht!

        Das Justizministerium sollte sich mit den Misständen befassen!

    • Und damit der „Täter“/“Täterin“ sich „nicht mehr so „stark über die Beziehung definiert“ (bspw. weil gerade ein gemeinsames Kind geboren wurde, was das ganze Leben verändert…?) – verschickt man halt mal eben ins Blaue hinein richterliche „Verfügungen“ mit einem „Kontaktverbot“…..was traumatisiert und Morde provoziert.

      Hier jedenfalls eine „Erklärung“ nach dem Bericht – den oberflächlichen und nichts erklärenden Murks von Prof. Marneros habe ich vor Jahren schon gelesen.

      „Liebe mit Todesfolge
      Der kriminalistische Fachbegriff für den Mord unter Sexualpartnern lautet Intimizid. Zwei von drei Intimiziden geschehen in langjährigen, festen Beziehungen, wie sie Gerd Paulus mit seiner Frau Sigrid führte. Das ergab 2007 eine Studie von Andreas Marneros, Professor für Psychiatrie und Psychotherapie an der Universität Halle-Wittenberg. Marneros untersuchte 80 Intimizide. In vier von fünf Fällen war ein Mann der Täter und eine Frau das Opfer. Zur typischen Vorgeschichte der Morde gehörte, dass der Täter sich stark über die Beziehung definierte – und dass diese Beziehung zu scheitern drohte.“

      Es war und ist im übrigen in meinem Fall die Kindsmutter, die sich über „Familie“ definiert („Rama-Idylle“) – mit dem Partner, der SO zu sein hat, wie sie ihn haben will. Andernfalls….siehe oben Blogbeitrag.

      • …..Bzw. diesen beweisrechtlich bereits im September 2014 veröffentlichten Beitrag, der tatsächliche FAKTEN darlegt, was geschah, bevor die Kindsmutter drei Monate nach Geburt unseres Kindes mittels Missbrauch des GewSchG eine Trennung erzwang, indem sie mich unter dreistesten Lügen kriminalisierte….

        https://martindeeg.wordpress.com/2014/09/12/kindesentfuhrung-aus-rache-und-eifersucht-11-jahre-justizverbrechen/

        …..der nun nochmals heute der örtlichen Polizei zuging, da die falsche Eidesstattliche Versicherung von den Verantwortlichen der Justizbehörden Würzburg zugunsten der Juristin und Kindsmutter weiter gedeckt und in Abrede gestellt wird – siehe Schreiben Gosselke.

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