Verhalten und Rechtsbeugungen der Justiz Würzburg/Bamberg sind eine Bedrohung für den Rechtsfrieden

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Ein heute vom OLG Bamberg, Az. 4 W 17/15, zugegangener Beschluss hat mich zu diesem Antrag auf Einstweilige Anordnung an das Bundesverfassungsgericht veranlasst, der hiermit beweisrechtlich veröffentlicht wird.

Der Beschluss: OLG Bamberg, Az. 4 W 17/15 – Umgangsboykott seit 2012 kein Anlass für Prozesskostenhilfe zwecks Schadensersatz

Hier der Vorgang: https://martindeeg.wordpress.com/2015/03/05/asoziales-verhalten-deutscher-juristen-missbrauch-der-justiz-wurzburg-ist-aufforderung-zum-suizid-und-mordmotiv/

Es geht weiter um den Schadensersatz und den entgegen eines vollstreckbaren Beschlusses seit Juni 2012 stattfindenden Kindesentzug und Umgangsboykott.

Nochmal deutlich: mein Kind habe ich seit 2012 nicht mehr gesehen. Die Mutter ist seit Oktober 2012 untergetaucht – Entziehung Minderjähriger gem. § 235 StGB. Die selbe Justiz, die dies verschuldet, belangt mich wegen vorgeblicher Beleidigung und veranlasst eine Wohnungsdurchsuchung wegen einer „Drohmail“, mit der ich nichts zu tun habe.

Es geht insgesamt nicht mehr um Formulierungen oder eine Wortwahl, sondern darum, Folgen und Wirklichkeit einer sich selbst delegitimierenden Justiz aufzuzuzeigen.

Wie gesagt: der Blog ist Beweismittel, egal wie es weitergeht!

An das
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
761313 Karlsruhe 17. März 2015

Hiermit wird Antrag auf EINSTWEILIGE ANORDNUNG gestellt, die Elternrechte des Klägers durchzusetzen, die von der örtlich zuständigen Justiz Würzburg/Bamberg seit Jahren und mit anhaltend schweren Folgen für Vater und Kind vorsätzlich verletzt werden, konkret auf sog. Umgang zum Kind. Das Vorgehen der Justiz in der Region zerstört mittlerweile den Rechtsfrieden.

Dem Antrag ist stattzugeben, da immer dann, wenn ein Abwarten des Hauptsacheverfahrens für den Antragsteller unzumutbar ist bzw. zu einem nicht oder schwer wieder gut zu machenden Zustand führt, einstweiliger Rechtsschutz nach § 32 BVerfGG beantragt werden (BVerfG, Beschl. v. 17. 7. 2002 – 2 BvR 1027/02  http://lexetius.com/2002,970).

In § 32 BverfGG heißt es:

(1) Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.

( 2) Die einstweilige Anordnung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen. Bei besonderer Dringlichkeit kann das Bundesverfassungsgericht davon absehen, den am Verfahren zur Hauptsache Beteiligten, zum Beitritt Berechtigten oder Äußerungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Dies ist hier wie nachfolgend aufgezeigt erkennbar der Fall, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in vergleichbarem Fall eines von der deutschen Justiz geschädigten Vaters mit Datum vom 15.01.2013 unter Az. 62198/11 feststellte und Deutschland wegen Verstoßes gegen Art. 13 in Verbindung mit Art. 8 EMRK und anhaltender Diskriminierung von Vätern verurteilte.

In einem Pressebericht zu dem Urteil des EGMR heißt es:

„Das deutsche Gesetz gegen überlange Verfahren von 2011 sieht lediglich nachträgliche Entschädigungen vor, was jedoch nicht ausreichend sei. Es fehle in Deutschland ein Rechtsmittel, mit dem man sich wirksam gegen überlange Verfahren beim Familiengericht wehren könne, weshalb die Richter Art. 13 i.V.m. 8 EMRK verletzt sehen.
Schnelle Verfahren und leichter durchsetzbare Rechtsansprüche seien gerade im Umgang mit Kindern besonders wichtig, denn in solchen Verfahren ginge es nicht nur um den Anspruch als solchen, sondern darum, die Entwicklung des Kindes mitzuerleben. Wenn Kind und Vater sich am Ende entfremdet hätten, könne das dem Kindeswohl schaden.

Außerdem hätten die deutschen Gerichte keine zügigen und wirksamen Maßnahmen ergriffen, um dem Vater Umgang mit seinem Sohn zu ermöglichen. Insbesondere sei die gerichtliche Umgangsregelung vom September 2010 nicht resolut genug durchgesetzt worden. Auch hier hätte der Vater keine Möglichkeit gehabt, den ihm zugestandenen Anspruch tatsächlich zu realisieren, was zu einer Verletzung von Art. 8 EMRK führe.“

Dem Kläger wird nachweislich beigefügter Verfahrensakte nicht nur die vom EGMR zugebilligte „nachträgliche Entschädigung“ für Umgangsboykott und Bindungszerstörung rechtsbeugend in Abrede gestellt – die Schädigungen werden auch ungeniert fortgesetzt und manifestiert.

1.
Die Justiz Würzburg/Bamberg verweigert dem Kläger als leiblichem Vater seit Jahren jeglichen zivilrechtlichen Rechtsschutz. Dies unter anhaltendem und massivem Verstoß Art. 3 und 6 Grundgesetz.

Anlage:

Akte
Az. 62 O 39/15 LG Würzburg
Az. 4 W 17/15 OLG Bamberg

Von Mai 2010 bis Mai 2012 konnte durch wöchentliche Treffen und Kontakte zwischen Vater und Kind eine Bindung aufgebaut werden, die durch Rechtsverweigerung und Untätigkeit des Familiengerichts Würzburg zugunsten der Kindsmutter, die seit Juni 2012 diese Kontakte sowie jegliche Kommunikation mit dem Vater und herbeigezogenen Dritten verweigerte (wie der vom Gericht im Dezember 2012 bestellten Umgangspflegerin Kleylein-Gerlich, deren Bestellung das Gericht dann einfach nach einem Jahr Untätigkeit auslaufen ließ), nun anhaltend zerstört wird. Dies mit schwersten Folgen.

Konkret gestellte Anträge auf Sanktionen, Zwangsgeld, mündliche Verhandlung und Erteilung des Sorgerechts (aufgrund der ebenfalls vom EGMR gerügten Diskiriminierung gem. des verfassungswidrigen § 1626a BGB habe ich als leiblicher Vater nach wie vor kein Sorgerecht für sein leibliches Kind) werden von der Familiengerichtsbarkeit Bamberg nicht bearbeitet.

Das völlig rechtsferne Verhalten der Justiz Würzburg ist objektiv geeignet, selbst bei psychisch robusten Persönlichkeiten einen Suizid zu provozieren.

Dass Väter aufgrund Umgangsboykott und ausgrenzender Diskriminierung in Deutschland regelhaft Suizid begehen, ist anhand Medienberichten und Veröffentlichungen des Vereins Väteraufbruch seit langem belegt und wird anhaltend von der Justiz ignoriert.

2.
Zivilrechtliche Ansprüche des Klägers werden schlicht im PKH-Verfahren mit jeweils kurz abweisender Beweiswürdigung, die einem nie stattfindenden Hauptverfahren vorbehalten ist, in Abrede gestellt.

So wird, obwohl akribisch und anhand Originalakten dem Zivilgericht Würzburg dargelegt wird, dass bspw. durch das Familiengericht Würzburg eine konkrete anhaltende und jahrelange Rechtsverweigerung stattfindet, die soweit geht, dass konkrete Anträge weder bearbeitet noch beantwortet werden, schlicht alle Ansprüche unter Mißachtung jeglicher Rechtsprechung des BVerfG zur Gewähr von PKH in Abrede gestellt. Auch täuschen die zuständigen Richter immer wieder phrasenhaft vor, Fakten seien nicht dargelegt – obwohl diese nachweislich ausführlichst und akribisch dargelegt sind.

Es bleibt dann wieder dem Kläger vorbehalten, darzulegen, dass die Richter schlicht lügen bzw. sich offenkundig vorsätzlich dumm stellen, worauf dann ein erneutes Schreiben zugeht, indem weiter hauptamtliche Richter behaupten, Anträge seien nicht schlüssig vorgetragen.

Der Rechtsstaat wird hier erkennbar konterkariert bzw. ist nicht mehr existent.

Der Rechtsfrieden in der Region Franken ist so mittlerweile derart durch dieses Vorgehen einer von der CSU zersetzten Justiz bedroht, dass Betroffene und Geschädigte offenkundig gezielt in die Resignation, Rechtsgutverzicht, den Suizid oder in reaktive Gewalt/Selbstjustiz getrieben werden.

Wer diese Fakten und massiven Mißstände in der Justiz offen benennt, wird von der gleichen Justiz als Bedrohung und Gefahr zu kriminalisieren versucht. Hierbei wiederum wird kein Aufwand, kein Alarmismus und Aktionismus gescheut, gegen Geschädigte vorzugehen, die man zuvor als Antragsteller auflaufen ließ!

3.
Das beweisrechtlich dargelegte Verhalten der Justiz Würzburg/Bamberg ist daher objektiv insgesamt geeignet, unter der Fassade juristisch korrekter Vorgehensweise Geschädigte und Antragsteller komplett zu entrechten, diese soweit zu bringen, dass sie resignieren, sich selbst töten oder Straftaten begehen, die dann zur drakonischen Kriminalisierung und Pathologisierung missbraucht werden.

Der Kläger hat seine diesbezüglichen Erfahrungen beweisrechtlich anhand Originalakten veröffentlicht, nachdem eine behördliche Geltendmachung anhaltend verweigert wird:
https://martindeeg.wordpress.com/

Jeder Interessierte kann hier die Fakten und die Vorgehensweise der Justiz Würzburg beginnend 2003 und der Ausgrenzung drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Kindes mittels Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes durch die anwaltliche Kindsmutter nachlesen.


4.

Die für Richter in der Region offenkundig lästige Rechtsprechung des EGMR zur Diskriminierung nichtehelich geborener Kinder bzw. nichtverheirateter Väter wird anhaltend ignoriert.

Die Justiz Würzburg/Bamberg vereitelt seit Juni 2012 die grundgesetzlich garantierten Elternrechte des Klägers als Vater und die Rechte seines Kindes. Ein gerichtlich vollstreckbarer Beschluss auf konkrete wöchentliche Treffen zwischen Vater und Kind vom 09.04.2010 wird ebenfalls seit Juni 2012 vereitelt.

Es ist mittlerweile von bandenmäßiger Rechtsbeugung bei der besagten Justiz auszugehen, um eine jahrelange Rechtsverweigerung und Untätigkeit zugunsten der Kindsmutter, einer Würzburger Juristin zu vertuschen. Es ist weiter von bandenmäßiger Rechtsbeugung sowie Prozessbegtrug auszugehen, um Verbrechen im Amt, u.a. eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt zu vertuschen und zu decken.

Die Zivilgerichte vereiteln unter offenkundig fortlaufender Rechtsbeugung so bspw. bereits im PKH-Verfahren Geltendmachungen gegen den Würzburger Gerichtsgutachter Dr. Jörg Groß, indem sie diesen als allgemein kompetent und guten Bekannten charakterisieren und ihm unter dem Etikett der richterlichen Unabhängigkeit einen Persilschein ausstellen. Auf die konkreten Vorwürfe eines eklatanten Fehlgutachtens, das Inhalt der zivilrechtlichen Klage ist und von Prof. Dr. Nedopil als den Mindeststandards psychiatrischer Begutachtung nicht entsprechend belegt ist, wird von der Justiz Würzburg/Bamberg, die offenkundig „ihren“ Gutachter schützen will, überhaupt nicht eingegangen.

Dass all diese Vertuschung von Fakten und das juristische Aufrechterhalten eines Stigmas als „Querulant“ etc. durch diese sich so selbst zu entlasten suchende Justiz negative Folgen für meine Reputation, meine Rehabilitation und die Wahrnehmung und Durchsetzung auch meiner Rechte als Vater hat, ist evident.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

»Ein Richter, der vorsätzlich ein geltendes Gesetz nicht anwendet, weil er ein anderes Ergebnis für gerechter, für politisch opportuner oder aus anderen Gründen für zweckmäßiger hält, erfüllt den Tatbestand der Rechtsbeugung.«

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40 Gedanken zu „Verhalten und Rechtsbeugungen der Justiz Würzburg/Bamberg sind eine Bedrohung für den Rechtsfrieden

  1. es gibt auch noch was anderes in Würzburg 😉
    wie sieht es wohl im juristischen Bereich aus?

    ……“Würzburger Doktorfabrik“…..Ein mittlerweile emeritierter Professor hatte etliche Arbeiten externer Doktoranden betreut, die häufig nur zwischen 30 und 40 Seiten umfassten – daraufhin machte das Schlagwort von der „Würzburger Doktorfabrik“ die Runde.
    http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/universitaet-wuerzburg-zwei-zahnaerzte-verlieren-doktortitel-a-1025664.html

  2. Hans Ulrich Gresch.

    Psychiater haben bei Gericht nichts zu suchen.
    Ausser als Angeklagter.

    http://lexikon.ppsk.de/lexikon/diagnostik/grundfragen-der-forensischen-psychiatrie/

    Gresch über Hans-Ludwig Kröber, den Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Charité in Berlin:

    Doch damit nicht genug:

    “Wenn er einen Täter exploriert, verströmt er – unbeeindruckt von den Abgründen, die sich vor ihm auftun – freundliche Ungezwungenheit. Nichts Klinisches umgibt den Nervenarzt bei der Arbeit. Nichts Steriles. Nichts Lauerndes. Nichts, wovor einer sich fürchtet. Die Begutachteten (und manchmal auch deren Angehörige) unterhalten sich mit einem netten Herrn Mitte fünfzig, der sich aufrichtig für ihr Schicksal und die Untat interessiert.”

    Gresch veröffentlicht auf obiger Seite auch den Pantelis-Fall mit ORIGINAL Dialogen! Hammer! Den Fall hatte ich bereits bei Miss Wolff geblogt. Anschliessend wollte Oliver Garcia wissen, ob dieser Psychiater noch seinen Job in der JVA Würzburg hat. Ich rief dort kurz an. Die Antwort wusste ich vorher.

    • Gerhard Strate: Schade, daß Gustl Mollath so beratungsresistent ist, was die Wege zu seiner Rehabilitierung betrifft. Sonst hätte er längst eine Haftungsklage wegen des Fehlgutachtens von Dr. Klaus Leipziger erheben lassen. Da der Haftungsmaßstab der groben Fahrlässigkeit (§§ 839, 839a BGB) mit dem des beamtenrechtlichen (auch für Angestellte § 14 BAT) Regreßanspruchs (Art. 34 S. 2 GG) zusammenfällt, ist es realistisch, daß Leipziger den Schadenersatz aus eigener Tasche zahlen muß.

    • Internet: Es ist nach meiner persönlichen Erfahrung nahezu unmöglich einen Borderliner aus der Reserve zu locken und ihn/sie vor anderen vorzuführen damit bei den Umstehenden der Groschen fällt. Der Bl erkennt die Widersprüchlichkeit seiner eigenen Aussagen gar nicht. Echt genial dieses System, einfach genial widerlich.

  3. Hier SZ- Bericht im Volltext – mit dem gleichen MUSTER werden die zehn Monate Freiheitsberaubung im Amt durch die Behörden Würzburg/Bamberg gegen mich vertuscht! Das ist Strafvereitelung im Amt, Herr Bausback!

    Meine Lieblinsphrase: „substanzlos“….

    „Schlampige Staatsanwaltschaft

    – Ein Münchner sitzt acht Tage zu Unrecht im Gefängnis, vermutlich wegen einer Justizpanne.
    – Die Staatsanwaltschaft München I bestätigt nun, dass der Fehler auf ihrer Seite lag: Dass ein Freund die Geldstrafe für den Inhaftierten bezahlte und Faxe schickte, wurde dort nicht registriert.

    – Jetzt fordert der Mann Schadenersatz.

    Von Bernd Kastner

    Der Münchner, der offensichtlich aufgrund von Schlamperei innerhalb der Staatsanwaltschaft München I mindestens acht Tage zu Unrecht im Gefängnis saß, will Schadenersatz vom Freistaat fordern. Das kündigte sein Anwalt Marco Noli an. Dieser sieht im Agieren der Staatsanwaltschaft „zumindest einen leichtfertigen Umgang mit dem hohen Gut der Freiheit“.

    Mark Roth (Name geändert) musste 2013 eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten, weil er eine Geldstrafe von 550 Euro nicht bezahlt hatte. Am Tag seines Haftbeginns in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim überwies ein Freund von ihm das Geld an die Justizkasse, so dass Roth unverzüglich hätte freigelassen werden müssen. Weil bei der Staatsanwaltschaft als zuständige Vollstreckungsbehörde aber offenbar weder der Zahlungseingang noch Faxe des Roth-Freundes, der auf Freilassung drang, registriert wurden, saß der Münchner mindestens acht Tage unrechtmäßig in Haft. Die Staatsanwaltschaft München I bestätigt und bedauert die Panne.
    Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sich selbst

    Wegen einer Strafanzeige ermittelt seither die Staatsanwaltschaft München I gegen sich selbst. Das Verfahren wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung gegen einen ehemaligen Rechtspfleger wurde zweimal eingestellt, nach Beschwerden von Anwalt Noli aber wieder aufgenommen. Noli sieht in den Ermittlungen in eigener Sache einen „ganz klaren Verstoß“ gegen internationale Übereinkommen und völkerrechtliche Verpflichtungen, wonach solche Ermittlungen einer unabhängigen Stelle zu übertragen seien. Zumindest, so Noli, sollte es gemacht werden wie in Österreich, wo mutmaßliche Amtsdelikte von der Staatsanwaltschaft eines anderen Bundeslandes untersucht würden.

    Allein, im bayerischen Justizministerium sieht man keinen Anlass, über ein Ermittlungssystem nachzudenken, in dem solche Untersuchungen gegen einen ehemaligen Mitarbeiter aus dem eigenen Haus möglich sind. „Im Einzelfall“ könne die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft ein Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft geben, erklärt eine Sprecherin von Justizminister Winfried Bausback (CSU). Von dieser „Möglichkeit“ werde in Fällen, in denen „bei verständiger Würdigung eine Interessenkollision möglich erscheint, auch Gebrauch gemacht“.
    Konsequenzen bleiben aus

    Im Fall von Mark Roth aber wurde dies abgelehnt, die Generalstaatsanwaltschaft erklärte die Ermittler gegen einen Ex-Kollegen für unbefangen. Alle solchen Verfahren an eine eigene Schwerpunktstaatsanwaltschaft zu übertragen, die bayernweit zuständig wäre, wäre „nicht zielführend“, so die Bausback-Sprecherin. Die meisten der zahlreichen Anzeigen gegen Justizbedienstete seien substanzlos und deshalb einzustellen. Anders im Fall Roth: Da räumt die Justiz selbst eine Panne ein. Trotzdem bleiben Konsequenzen bislang aus.

    Anwalt Noli kritisiert in der Justiz generell ein Klima, in dem Bürger bisweilen „großzügig“ inhaftiert würden. Eine Ursache dafür sei die geringe Entschädigung für unrechtmäßige Haft: Pro Tag in Untersuchungshaft zahle der Staat für immaterielle Schäden nur 25 Euro. Dabei habe der Europäische Gerichtshof in einem Fall überlanger Gewahrsamnahme einem Bürger sogar schon 100 Euro Entschädigung zugesprochen, nicht pro Tag, sondern pro Stunde.“

    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/justizpanne-schlampige-staatsanwaltschaft-1.2403020

    • Beim obigen Text, sollte man folgende (Un)-Logik jedoch auch bedenken.

      Der Freund hatte einen Überweisungsbeleg, so er den UNVERZÜGLICH hätte präsentieren können. Wie geht denn dass, dass der Freund tatenlos zuguckt, dass sein Freund als weiter die Hotelübernachtungen geniesst?

      • Hat er eben nicht – stand im Bericht gestern.

        Dieser Fall zeigt gerade, dass die Möglichkeiten für „Normalbürger“ begrenzt sind und man gegen die Bräsigkeit, Gleichgültigkeit und Arroganz der Behörden oft gegen Mauern läuft:

        ….“Nun sieht das Gesetz aber vor, dass jemand sofort freizulassen ist, sobald die Geldstrafe bezahlt ist. Noch am Tag der Inhaftierung überweist ein Freund Roths nach eigenen Angaben die 550 Euro an die Justizkasse. Tags darauf macht er mit einem Fax an die Staatsanwaltschaft München I als verantwortliche Vollstreckungsbehörde auf die Zahlung aufmerksam. Es passiert – nichts. Am 27. Mai das zweite Fax: „Die Geldstrafe ist längstens entrichtet“, schreibt er, Roth müsse unverzüglich freigelassen werden. Es passiert – wieder nichts. Wieder einen Tag später schreibt der Freund erneut, jetzt an die Generalstaatsanwaltschaft: „Eilt sehr! Haftsache! Bitte sofort vorlegen!“ Es passiert – noch immer nichts. Eine weitere Woche vergeht, ehe Roth frei gelassen wird.“…

        http://www.sueddeutsche.de/muenchen/justiz-panne-in-muenchen-eine-woche-zu-unrecht-im-gefaengnis-1.2399240

      • der übliche Trick zum ‚diesem Typen zeigen wir es‘ – da ist dann der für den Buchstaben zuständige Mitarbeiter grade nicht am Arbeitsplatz, krank, in Kur, In Urlaub, in Rente und man selbst hat mit diesem Bereich nichts zu tun – eine Vertretung gibt es nicht oder die ist selbst überlastet (siehe Staatsanwaltschaft Freiburg) – dann kommt noch ‚Unterlagen nicht greifbar‘ dann das Wochenende und schon sitzt man weiter ein.
        Irgendwie liebäuglen wir mit dem konfuzianischen System in dem die Richter bei Fehlern dieselben Strafen erlitten, wie ihre Opfer und über 10 Generationen (vor/zurück) ‚runtergestuft‘ wurden, also von ganz oben ganz weit nach unten und diese Person wird von seinen Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Enkeln noch verflucht.

      • na sowas.

        die würden ergo, auch nicht mitbekommen, wenn man ihnen eine bombendrohung per fax schickt? alternativ ein massaker androht. das ist ja nicht gerade die feine art, sogar morddrohungen zu ignorieren.

        Tags darauf macht er mit einem Fax an die Staatsanwaltschaft München I auf die Morddrohung aufmerksam. Es passiert – nichts!

        @ martin. wie war das noch mal in deinem Fall ?

        🙂

    • Ex-Polizist vor Gericht
      Angeklagter spielt Amoklauf-Drohungen herunter

      Er soll Amokläufe angekündigt und mit der Tötung einer Richterin gedroht haben: Vor dem Landgericht Nürnberg hat der Prozess gegen einen früheren Polizisten begonnen. Der Angeklagte sagt, er sei nur ausgetickt, weil ihm die Justiz nicht geholfen habe.

      Ein Ex-Polizist hat die ihm vorgeworfenen Mord- und Amoklaufdrohungen zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth heruntergespielt. Zwar räumte der 47-Jährige einen Großteil der Anklagepunkte ein, allerdings seien seine „Ausraster“ vor dem Hintergrund eines langwierigen Scheidungs- und Sorgerechtsverfahrens zu betrachten. Die Justiz habe ihn dabei im Stich gelassen.

      Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann die Störung des öffentlichen Friedens sowie Beleidigung und Körperverletzung von Justizmitarbeitern vor. Laut Anklageschrift hatte der zwangsweise in den Ruhestand versetzte Polizist im Jahr 2010 damit gedroht, Amokläufe im Verwaltungsgericht Ansbach sowie im Nürnberger Justizpalast zu begehen. Außerdem kündigte er die Tötung einer Familienrichterin und seiner Mutter sowie seiner Ex-Frau und eines Psychologen einer Familienberatungsstelle an, mit der er regelmäßig in Kontakt war.

      In einem Telefonat mit dieser Einrichtung hatte er unter anderem gebrüllt: „Ich bin der geborene Amokläufer! Man lässt mir keine andere Wahl, es bleibt nur Selbstjustiz!“ Weil nach den Drohungen das Nürnberger Justizgebäude vorübergehend sogar regelrecht abgeriegelt wurde, sieht die Anklagebehörde den öffentlichen Frieden gestört. Zudem habe der 47-Jährige mehrfach Justizmitarbeiter beleidigt, sie etwa als „Nazi-Schergen“ bezeichnet oder bespuckt.

      Für den Prozess sind insgesamt drei Verhandlungstage vorgesehen, das Urteil soll am kommenden Montag fallen. Auch ein psychiatrischer Sachverständiger begleitet das Verfahren; der Ex-Polizist war im vergangenen Frühjahr schon einmal in der Psychiatrie untergebracht.

  4. Hier neues vom Justizskandal „Bauer Rupp“….. inkl. Diskussion im Beck-blog

    „Was ist nur mit einigen unserer Staatsanwälte los?“

    …..“Der ab Donnerstag zu verhandelnde Sachverhalt bezieht sich auf eine Aussage des Schrotthändlers als Zeuge im Wiederaufnahmeverfahren. Damals erklärte er, ein Polizeibeamter hätte ihn mit den Worten „Wir können auch anders“ seine Pistole an die Schläfe gehalten, nachdem er sich geweigert hatte, eine Beteiligung an der Beseitigung des Autos einzuräumen. Der Schrotthändler wurde wegen falscher Verdächtigung angeklagt. Gegen den Polizeibeamten wurde kein Verfahren eingeleitet.

    Die Journalistin Andrea Königl berichtet in der heutigen Ausgabe des Straubinger Tagblatts auf Seite 10, erstinstanzlich im Dezember 2012 habe eine Polizistin ausgesagt, sie habe dem Zeugen einen extra harten Stuhl hingestellt, damit er unbequem sitze. Ihr Kollege, der angeblich die Pistole gezogen hatte, weigerte sich anzugeben, mit wem er seine dienstliche Stellungnahme zu dem Fall abgesprochen hatte. Und: Im Plädoyer bezeichnete der Sitzungsstaatsanwalt den Angeklagten als „Abschaum der Gesellschaft“! – Das Amtsgericht sprach den Schrotthändler wegen begründeter Zweifel frei.“

    http://blog.beck.de/2015/03/17/was-ist-nur-mit-einigen-unserer-staatsanw-lte-los

    • …..Im Plädoyer bezeichnete der Sitzungsstaatsanwalt den Angeklagten als „Abschaum der Gesellschaft“! …..
      Bezahlt da eigentlich die Justiz das Geld für die Urheberrechte an die Nachkommen eines Richters Freisler oder ist das Bestandteil der Grundsemester – denn wer die Justiz neu lackierte ist ja bekannt?

    • Ich denke, der 1. Strafsenat des OLG Bamberg hat aufgrund seines Rufes als rechtsstaatsferner Rechtsbeugersenat (….auch bei Anwälten) Feuer unterm Dach…..
      Vorsitzender Dr. Norbert Baumann und Richter Thomas Schepping sind Beschuldigte der Freiheitsberaubung im Amt in meiner Sache….u.a.

      • dazu ist wieder eingefallen – es wird immer auf dessen Kindesmisshandlung verwiesen, aber es wurde nur einmal gesagt, aus was diese bestand – sogenannte NORMALE Bürger hatten ihn immer wieder aufgefordert sozusagen seine Hosen aufzumachen und bis heute hatniemand gehört dass die Anstifter wie der Täter behandelt wurden. aber vielleicht wird Ulvi deswegen entlassen, weil man sein Bett für die Anstifter braucht.

  5. Und eine weitere Freiheitsberaubung im Amt inklusive Vertuschung nach bayerischem Modell:

    „Justiz-Panne: Eine Woche zu Unrecht im Knast“….

    Freiheitsberaubung ist kein Kavaliersdelikt, es stehen empfindliche Strafen darauf, wenn jemand vorsätzlich zu Unrecht eingesperrt ist.
    Vor diesem Hintergrund ist es pikant, dass ein Münchner acht Tage zu lang in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim saß, weil offensichtlich innerhalb der Justiz geschlampt wurde. Seit fast zwei Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft – gegen sich selbst.“….

    ….“Der Sprecher der Staatsanwaltschaft München I, Thomas Steinkraus-Koch, weist jede Kritik zurück, sein Haus ermittle bei Vorwürfen gegen eigene Leute nicht mit dem nötigen Engagement. Er bestätigt, dass Roth erst acht Tage nach Eingang der 550 Euro freigelassen worden sei: „Wir bedauern die verspätete Entlassung sehr.“ Alles andere in diesem Verfahren sei aber korrekt und normal gelaufen.“…..

    Die Staatsanwaltschaft verweist auf die hohe Belastung der Behörde: Bei jährlich 200 000 neuen Verfahren und täglich Hunderten eingehenden Faxen seien Fehler nie auszuschließen. Dass Mark Roth bislang kein Entschuldigungsschreiben zugegangen ist, sieht die Staatsanwaltschaft nicht als Versäumnis. Man habe ja das behördliche Bedauern zum Ausdruck gebracht. Gemeint ist damit der Bescheid, mit dem das Ermittlungsverfahren das zweite Mal eingestellt worden war.“

    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/justiz-panne-in-muenchen-eine-woche-zu-unrecht-im-gefaengnis-1.2399240

    • …..Die Staatsanwaltschaft verweist auf die hohe Belastung der Behörde: Bei jährlich 200 000 neuen Verfahren und täglich Hunderten eingehenden Faxen seien Fehler nie auszuschließen……
      Was soll so ein Schxx? Arbeitsüberlastung als Ausrede zählt bei normalen Menschen nicht – doch der Bürger der diese Typen bezahlt soll das schlucken, brav Männchen machenund dankbar sein, dass man noch nichtin deren Radar aufgetaucht ist.

    • Sowas ist Bayern pur!
      Ich habe sogar Verständnis für Fehler. Auch bei StA, Gerichten und Polizei. Und das dann im schlimmsten Fall auch mal bös ausgehen kann, wie die Woche unschuldig Knast wie in diesem Fall. Ich mag fast in jedem Fall nicht glauben, dass eine Verschwörung zu Lasten desjenigen Betroffenen im Gange war. Warum sollte dies auch so sein? Hier ein Aller Welt Fall, wie er wahrscheinlich hunderte Male in Deutschland täglich vorkommt. Übrigens mir ähnlich vor Jahren in Dortmund auch.;):
      – Geldbuße nicht bezahlt – kein Geld dabei gehabt, Verhaftung am Morgen – Freundin bezahlt nach etwa einer Stunde nach meinem Anruf – Zahlungseingang geht unter – ich verbringe 2 Tage im Knast – dann taucht Zahlungseingang auf – Freilassung mit (!) Entschuldigung – ich erstatte Strafanzeige – StA bittet mich um Rücknahme – im Endeffekt verzichtet StA auf Vollstreckung und ich bekomme die Geldbuße sogar zurück und stellt das Verfahren wegen Freiheitsberaubung aus irgendwelchen Gründen ein.
      So kann man die Sache auch aus der Welt schaffen. Respekt! Fehler passiert, muss man eben von seinem hohen Ross herunter. Alles i.O. meiner Meinung nach. Diese meine Auffassung mag vielleicht nicht jedem schmecken.
      Aber im Nachgang dann alles zu versuchen, um den Fehler wieder gut zu machen, ist ein NOGO insbesondere bei bayrischen Behörden. Es ist diese Selbstgerechtigkeit, die zum Himmel stinkt. Mit der Arroganz und Ignoranz der Macht wird dann die Maschinerie in Gang gesetzt, um alles unter den Teppich zu kehren, so dass man fast darunter eine Trampolinweltmeisterschaft ausrichten kann. Dabei wird dann auch nicht mehr vor Rechtbeugung zurückgeschreckt. Wichtig allein ist dann nur noch, den ‚Querulanten‘ mundtot zu machen. Zu guter Letzt endet es dann in Justizskandalen wie ‚Mollath‘ und ‚Ulvi K.‘.
      Es mag der falsch verstandene Corpsgeist in der bayrischen Justiz sein oder was auch immer. Ich habe die Hoffnung quasi aufgegeben, dass sich was ändert. Auf jeden Fall wird es sehr sehr lange dauern.

      • Ich empfehle die Lektüre von John Grishams „Das Geständnis“….

        Diese Story lässt sich ohne weiteres – was Charaktere, Arroganz der Macht und Leugnung und Vertuschung von Fehlern angeht – auf das „bayerische Modell“ übertragen!

        Ein unschuldiger schwarzer Jugendlicher wird aufgrund einer böswilligen Falschaussage zum Verdächtigen und nach einem erwzungenen Geständnis durch einen widerwärtigen Polizisten in einem Mammut-Verhör und einem infolge manipulierten Prozess (Mollath!) zum Tode verurteilt. Eine Leiche gibt es nicht.

        (Gewisse Ähnlichkeiten zum „Fall“ Ulvi Kula, siehe oben, drängen sich ebenfalls auf).

        Vier Tage vor der Hinrichtung meldet sich ein Sexualstraftäter mit Gehirntumor und schildert detailliert, wie er den Mord begangen hat und wo die Leiche zu finden ist.

        Und keiner will es hören, im Gegenteil….!

        Texas und Bayern unterscheiden sich m.E. nur noch darin, dass es in Bayern keine Todesstrafe gibt!

  6. Der nächste bayerische Gutachten-Skandal:

    Polizei beauftragt umstrittenen Sachverständigen

    Ein Gutachter irrt sich – immer wieder, manchmal folgenschwer. Aufgrund seiner Fehleinschätzung saß ein Unschuldiger acht Jahre lang im Gefängnis. Dennoch wird der umstrittene Sachverständige weiter von der bayerischen Polizei beschäftigt. Wie kann das sein?“

    http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/kontrovers/gutachten-fehlerhaft-sachverstaendiger-100.html

    • der Gutachetr ist halt billig und liefert was bestellt wurde.
      ….Ein fataler Fehler, wie sich Jahre später herausstellte. Schott wurde zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Und machte als Gutachter weiter…..
      klar der muss ja den Schadenersatz irgendwie reinholen und die Besteller wollen ihn ja auch nicht sitzen lassen hat er damals ja einen Täter geliefert.
      Wie sind die Ausreden:
      Gutachter ‚Ich mache nur das Gutachten und nicht das Urteil‘
      Richter ‚ich muss mich auf das Gutachten verlassen – bin selbst zum gucken zu dooäh habe keine Fachkenntnisse‘
      Logische Frage: Wo bleiben die Kontrollgutachter statt dieser ALlmachtsgutachter? Obwohl wenn sogar Gutachter bei Kindesentzug mit falschen Titeln davon kamen und man ihnen weiter Kinder anvertraut, bzw. ca. 5.000,- €/Monat dafür zahl, dann ist das System ‚Hauptsache alles unter dem Teppich halten‘ hoffentlich bald am Ende.

  7. @ Martin. Neuester Fall.

    Unglaublich, aber reality show. Suizidversuch, aktenkundig, eindeutig auf Protagonisten, sprich, Amtsträger zurück zu führen. Auf Sozialpädagogen in der Betreuungs-Ecke.

    Outing.

    Betreuungsstelle Würzburg. Roswitha Baumann. Konfrontiert, glänzt sie mit den klassischen Bordi- Abwehrmechanismen: «  Merk-befreit! » Mal gucken, wenn ich ihr den Deeg blog link verlinke, ob Sie aus ihrem Koma aufwacht.

    Nebenbei erwähnt. Alice Miller liebte meine aggressiven Textstiel. Miss Baumann, der Baumeister!
    Freud: « bei der Neurose wird dir Realität verdrängt, bei der Psychose jedoch umgebaut « 

    WETTEN DASS; dass Miss Baumann mit solchen contents, geistig völlig überfordert ist. Akentenkundig. Nachdem sie CitiStite konfrontierte, beantragte sie eine Outzeit, ihre limbischen Affecte, in den Griff zu bekommen.

    Miss Baumann: « was gibt es im Fall « Janosch » den Anlass, den Sachverhalt nicht zu verstehen? Angst, sich mit Mutti, respektive mit Frau Nees, sich anzulegen? Kein stabiles ICH ? Oder zeitlebens im Kindheits-Ich regradiert ??? SEX nur im Dunklen ???

  8. Die übliche bürokratische Vorgehensweise – man will alles erledigen und vor allem nicht denken:
    …. „Alles andere hat sie nicht interessiert“
    „Wir können uns keinen Reim darauf machen, warum die Polizei diese Gegenstände nicht gefunden hat“, sagt der Ausschussvorsitzende Drexler. „Das muss uns die Polizei erklären.“ Er und seine Kollegen seien „vollständig erstaunt“ gewesen, dass die Gegenstände nun auftauchten, so der Politiker…..
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-untersuchungsausschuss-neue-beweismittel-zum-fall-florian-h-a-1024280.html
    Als Nächstes wird vielleicht die Aktenvernichtung des Verfassungsschutzes BW wieder Thema werden, als man NSU Akten vernichtete, weil man sich nicht um EInzelfälle kümmert. Übersetzt heißt dass, ….. (selbst denken, sonst wird wieder Brunos Wohnung gestürmt wie schon al als die Faxerei aufhören sollte, doch man das Fax völlig ignorierte)

  9. Zum „Troll“, auf den nun einiges zukommt:

    Aufruf im Internet zum Mord führt auf Anklagebank„….

    Dortmund. Monatelang hat Winfried S. (52) im Jahr 2007 auf seiner Internet-Plattform in übelster und hier nicht zitierfähiger Weise Politiker wie Wolfgang Schäuble und Guido Westerwelle sowie Journalisten, Mitarbeiter von Ämtern, insbesondere auch Richter und Staatsanwälte beleidigt – bei voller Namensnennung. Dazu kamen Aufrufe an die Leser: „Foltert sie und schickt die Fotos an die Medien……

    …..Noch weitaus schlimmer als diese „kaum überschaubare Anzahl von Verleumdungen“, so der Staatsanwalt, ist die Aufforderung des Angeklagten, einzelne Personen aus diesem Kreis umzubringen. Und sodann die einzelnen Leichenteile per Post zu versenden. „Ich habe im Internet doch nur satirisch kokettiert. Durch sowas lässt sich doch niemand zum Mord motivieren“, meinte Winfried S. lässig mit wegwerfender Handbewegung. Im Übrigen habe er nur „öffentlichen Druck erzeugen und eine Klärung herbeirufen wollen“. Und zwar Klärung darüber, „dass der Staat unschuldige Menschen einsperrt.“…..

    http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/aufruf-im-internet-zum-mord-fuehrt-auf-anklagebank-id3411145.html

  10. Wer ist das? Ein Handlanger der Justiz? Denn es sind noch mehr solcher Typen unterwegs:
    Fall Jason Harrison: Polizisten erschießen psychisch Kranken in Dallas
    Er war psychisch krank – das hat den Texaner Jason Harrison mutmaßlich das Leben gekostet. Als Polizeibeamte ihn mit einem Schraubenzieher in der Hand zu Hause antrafen, erschossen sie ihn auf der Stelle.
    ……Es sei ein Leichtes, jemanden mit einem Schraubenzieher umzubringen, „da braucht es nur einen Hieb“, so Chris Livingston. „Man kann nicht deeskalieren, wenn einer mit einer Waffe auf dich zukommt.“…….
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/dallas-jason-harrison-von-polizisten-erschossen-a-1024184.html
    Was für eine Logik! Computerschraubenzieher also Spielzeug – doch das bedeutet dass man ab sofort für Werkzeug einen Waffenschein braucht und für das tragen eines Schweizer Messer einen Soforturlaub in Guantanamo bekommt. Und wer nun im Baumarkt geortet wird, kriegt Ärger – auch Tapetenkleber ist gefährlich.
    Unglaublich ist die letzte Aussage – wann soll man denn sonst deeskalieren außer in einer kritischen Situation? Denken die eigentlich bevor die reden? Vor dem ballern offenbar nicht.

  11. …..bandenmäßiger Rechtsbeugung…..
    Bande ist doch eher kriminelle Vereinigung für leichtere Straftaten wie Diebstahl, Mord, usw. (http://www.jusline.at/278a_Kriminelle_Organisation_StGB.html) – wird durch vereidigte Staatsdiener gegen Amtseid und damit Grundgesetz, Menschenrechte gehandelt dann ist dass unserer Meinung nach automatisch Verfassungsbrucht/Verfassungsfeindschaft und damit Bildung einer terroristischen Vereinigung zur Abschaffung von Grundgesetz und Demokratie – oder anders gesagt, einmal wegsehen wie bei vielen Opfern und schon ist der Beamte selbst ein Terrorist:
    § 129a Bildung terroristischer Vereinigungen
    (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
    1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder
    2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b
    zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

      • in Zeile verrutscht – ausnahmsweise gleich aus Suchmaschine kopiert statt aufzurufen:
        § 129 Bildung krimineller Vereinigungen
        (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft…………
        https://dejure.org/gesetze/StGB/129.html

  12. bin ich mal gespannt …
    ich vermute aber ganz stark, dass es im AR (=Allgemeines Register) landet, Martin einen netten Brief bekommt, doch von einer “Belästigung” des BVerfG abzusehen und …
    nach dem Motto: Aktendeckel auf -> besser nicht befassen -> Aktendeckel zu
    Das ist dann zwar keine Rechtsbeugung, irgendwie auch zu verstehen bei der Arbeitsbelastung und den teilweise recht abenteuerlichen Eingaben. Wollen wir hoffen, dass es jemand genauer liest.
    Ich hatte mal eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil – auch in Bayern – wegen einer fahrlässig abgegeben falschen eV eingelegt. Tenor dieses Urteil war, dass sich jedermann an alles, was in seinem Leben passiert, erinnern muss, sei es auch 30 Jahre her. Vergessen ginge bei einem halbwegs intelligenten Menschen nun mal nicht. Wenn nun nicht vorsätzlich, wie Staatsanwaltschaft behauptete, dann eben fahrlässig. Schuldig sei ich nun mal. Es gab dann 5(!) Tgs. unter Vorbehalt. Hauptsache Schuldspruch, damit ich ja meine Anwaltskosten selber bezahlen muss. 😉
    OLG Nürnberg und BVerfG haben es nach o.g. Methode durchgewunken. Nun, erst hatte ich mich fürchterlich drüber aufgeregt. Aber es gibt scheinbar sowas wie höhere Gerechtigkeit. Als ich vor Kurzem mal in einer anderen Sache vereidigt werden sollte, habe ich die Eidesleistung unter Hinweis auf dieses Urteil abgelehnt. Beugehaft wurde angedroht, aber das OLG Nürnberg konnte nun mal nicht gegen seine eigene Rechtsprechung handeln. Beugehaftbeschluss wurde aufgehoben, da beim mir aus meiner eigenen Erfahrung eben “bestes Wissen und Gewissen” nicht reicht. Das hätte ich nun schriftlich. Ich dürfte nichts vergessen und wenn ich mir nicht sicher sei, ob doch, sei ich unter dem Eindruck des Urteils gegen mich berechtigt, jedwede Eidesleistung abzulehnen.
    Von mir bekommt niemand mehr einen Eid, wenn ich nicht will!

    • Nachtrag:
      Wen dieses Schildbürgerurteil des AG Regensburg interessiert, kann mich ja um das Az. bitten. Es ist ja nun auch durch das OLG Nürnberg mittels „ou“ bestätigt worden. Bisher hatten meines Wissens nur 2 mal andere Gerichte das Vergnügen mittels 10seitiger Begründung 😉 die gleiche Subsumtion in anderen Verfahren zu verneinen. Hauptansatzpunkt war da dann immer meine Persönlichkeit. Das nicht ‚Vergessen dürfen‘ gelte eben nur für hochintelligente Menschen Habe es also von 2 Gerichten schriftlich, dass ich eine Intelligenzbestie bin ;). Um das Lob wegzubekommen, bleibt der StA Regensburg dann wohl nichts Anderes als ein Wiederaufnahmeverfahren zu meinen Gunsten anzustrengen. Herr Dr. Meindl hat ja darin Erfahrung. lol

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