Kurz zum „Ergebnis“ der heutigen Verhandlung/Behandlung, Amtsgericht Würzburg

Man kann nicht mehr von einer „Verhandlung“ sprechen – in Würzburg erfahren Angeklagte allenfalls eine „Behandlung“: Amtspersonen wie Richter Behl haben eine persönliche Meinung und die gilt.

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Erstaunlich ist für mich weniger das „Ergebnis“ als die Selbstverständlichkeit, mit der sich Würzburger Juristen über geltendes Recht, Gesetze und die Lebenswirklichkeit hinwegsetzen. Wer keinen Ruf mehr zu verlieren hat….

Es ist nun schlicht so, als ob überhaupt keine Hauptverhandlung stattgefunden hätte bzw. als hätte ich all das, was ich in der vergangenen Woche und heute im „Fortsetzungstermin“ als sog. „Angeklagter“ beweisrechtlich aufgezeigt und gesagt habe, nie aufgezeigt oder gesagt.

Richter Behl hat eine Meinung und diese Meinung führt ohne Umwege zum sog. Urteil: alles was ich so sage, lässt er wohl oder übel an sich vorbeirauschen.

Der erste Satz des Richters nach meinem ausführlichen Beweisvortrag:

„Sie haben viel geredet und wenig gesagt.“

Aha…Nein, ich habe anhand umfangreicher Sachdarstellung und Zitaten aus Gerichtsverfügungen aufgezeigt, weshalb das Verhalten der vorgeblich Geschädigten als Anwältin, Hitzelberger, in einem Familiengerichtsverfahren (!) objektiv asozial und dumm ist, dass es mein Kind schädigt. Denn darum ging es.
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Als erstes wurde mein Beweisantrag, die Familienrichterin Treu als Zeugin zu laden abgelehnt: nicht relevant, furz-egal, keinen Bock.

Ersatzweise habe ich deren „Dienstliche Stellungnahme“ vom 11.01.2013 als Beweis vorgelegt. Diese wurde verlesen:

„Dienstliche Stellungnahme“ Richterin Treu auf Befangeneheitsantrag der Kindsmutter, 11.01.2013

Hieraus geht hervor, dass die sog. Familienrechtsanwältin Hitzelberger nicht nur gelogen hat, 04.02.2015, was den Zweck eines sog. Gutachtens und die sofort – Dezember 2012! – aufzunehmenden Kontakte zwischen Vater und Kind angeht.

Diese Stellungnahme zeigt vor allem auch auf, was das Ziel der gesamten Vorgehensweise dieser „Rechtsanwältin“ angeht: die Väter-Kind-Bindung zerstören, die Ausgrenzung mittels Entwertung und Falschbeschuldigung und das böswillige „Kaltstellen“ der Richterin, die die Kontakte durchsetzen möchte, die die Kindsmutter verhindern will. Die hieraus resultierenden fatalen Folgen für Vater und Kind sind zielgerichtet gewollt.

Kein Gericht wird mir als geschädigtem Vater verbieten und untersagen, dieses Verhalten als „asozial“ und „dumm“ zu bezeichnen.

Das Bundesverfassungsgericht gibt mir recht.

Richter Behl ist hingegen heute komplett der Meinung des Staatsanwalts (eine Figur ohne Namen), dass diese Aussagen in keinerlei Zusammenhang (!) mit irgendwelchen sachlichen und öffentlich relevanten Auseinandersetzungen wie etwa dem Familiengerichtsverfahren stehen. Nein, all das ist lt. StA/Behl irrelevantes „Beiwerk“ – mit gehe es nur darum, die Rechtsanwältin Hitzelberger in persona zu „missachten“ und zu beleidigen, quasi aus heiterem Himmel, lt. StA/Behl.

Bizarr, absurd, irre. Oder ist das auch eine „Beleidigung“?

Dies war der erste Punkt. Der zweite Punkt:

Selbstverständlich habe ich die Formulierung „Drecksau“ in einem Schreiben vom September 2013 lt. StA/Behl „vorsätzlich“ verschickt. Der Staatsanwalt meinte mit unschlagbarer Logik, dass bei jemandem, dessen „Lebensinhalt“ solche „Rechtsstreitigkeit“ sei, in welchen er umfänglich schriftlich argumentiert, es nur so sein könne, dass eine (!) Formulierung, die eine Beleidigung darstellt, zwingend vorsätzlich geschehen sei. Dass diese „durchgerutscht“ sei, sei schlicht nicht glaubhaft.

Komplett ignoriert wurde mein Beweisvortrag, wonach ein Augsburger Staatsanwalt in einer Anklageschrift (!) den Beschuldigten als „Arschloch“ tituliert und ihm sein Vorgesetzter Nemetz einen bundesweit beachteten Persilschein ausstellte: das sei a) nur ein Internum gewesen und b) unabsichtlich durchgerutscht. Da kein VORSATZ, keine Straftat!
http://www.recht-fit.de/Aktuelles/Strafrecht/Raue_Sitten_bei_der_Staatsanwaltschaft_Augsburg_oder_Behoerdenpanne

Was bei fränkischen Staatsanwälten glaubhaft und exkulpierend wirkt, wird hingegen mit süffisantem Grinsen dem „gemeinen Angeklagten“ als nachgewiesene und vorsätzliche Beleidigung angehängt. Vermutung ersetzt Beweis. Im Zweifel gegen den Betroffenen.

So die Meinung des Staatsanwalts, die Behl auch hier 1:1 übernimmt.

Bleibt der dritte Vorwurf, Zitat Strafbefehl:

„Im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung des Amtsgerichts Würzburg – Abteilung für Familiensachen – vom 17.09.2013, die im Ziviljustizzentrum in Würzburg stattfand, bezeichneten Sie zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Hitzelberger als „asozial“ und „dumm“, um Ihrer Mißachtung Ausdruck zu verleihen. Als die Geschädigte das Wort ergriff, äußerten Sie: „Wenn Sie nicht sofort den Mund halten, gebe ich Ihnen eine Watsche.“ Hiervon ließ sich die Geschädigte allerdings nicht beeindrucken und forderte Sie auf, „ruhig so weiterzumachen.“

Ich kann mich irren, aber ich denke, auf diesen „Vorwurf“ ist Behl mit keinem Wort mehr eingegangen….?…!

War es dann erkennbar doch zu dreist, einerseits in Verhandlung am 04.02.2015 selbst den „Angeklagten“ niederzubrüllen und eine Drohkulisse aufzubauen – und anderseits irgendwelche ungeklärten Unmutsäusserungen in einer nichtöffentlichen Verhandlung dieses
„Angeklagten“ beim Familiengericht vor anderthalb Jahren als „Nötigung“ gegenüber einer Anwältin so hin fabulieren zu wollen, dass es „Straftat“ wird…?

Allerdings habe ich auch nicht mehr genau zugehört, nachdem klar war, dass es genauso weiter läuft, wie es bereits Erfahrung seit 2003 ist:

Die Wirklichkeit und die Fakten zählen NICHTS!

Es zählen Meinungen, Vermutungen und persönliche Pathien von Richtern und Juristen.

Richter Behl legte heute auch sehr großen Wert darauf zu betonen, dass ich ihm quasi „scheissegal“ sei, dass er keinerlei „persönlichen“ Bezug zu mir habe.

Das sehe ich auch so! Diese Suspendierung des Rechtsstaates bei dieser Provinzjustiz läuft immer so. Das ist Standard! (Behl hierbei m.E. immer noch einer der „Ehrlicheren“ – zumindest kein verkappter Rechtsradikaler und kein intriganter Straftäter im Amt, der Unschuldige wegsperrt, weil sie lästig sind….

Dennoch insgesamt im Zweifelsfall für Rechtsuchende, Antragsteller und insbesondere vorverurteilte Männer ein rechtsfreier Raum, eine Popanz- und Fassadenjustiz, die mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun hat!

Ziel ist weiter ein Untersuchungsausschuss:
für zehn Monate zu Unrecht erfolgter „Untersuchungshaft“ und den Versuch der dauerhaften Unterbringung im Jahr 2009/2010 habe ich bis heute keinen Cent Entschädigung erhalten. Die angezeigte Freiheitsberaubung im Amt inklusive Fehlgutachten zu meinen Lasten wird durch die Justizbehörden Würzburg vertuscht und gedeckt. Die Beschuldigten entscheiden über sich selbst. Objektiv natürlich.

Die Kindesentführung, Kindesentzug und Umgangsboykott dauern weiter an, Rechtsverweigerung seit 32 Monaten.

Richter Behl meinte auch, ich sei „streitsüchtig“ und habe alle Handreichungen ignoriert, die er geboten habe.

Tatsächlich hatte er zu Beginn der „Behandlung“ heute das Angebot gemacht, einen Strafbefehl nach § 154 StGB „einzustellen“, wenn ich den zweiten Strafbefehl annehme und gegenüber dem „Opfer“ Hitzelberger eine „Ehrerklärung“ abgebe….

Gegenüber der Frau, die die Schuld daran trägt, dass mein Kind geschädigt wird und seit 32 Monaten kein Kontakt besteht. Auch das ist Fakt: andere hätten längst zur Selbstjustiz gegriffen. Auch diese schadet jedoch dem Kind…

Gute Besserung!

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27 Gedanken zu „Kurz zum „Ergebnis“ der heutigen Verhandlung/Behandlung, Amtsgericht Würzburg

  1. Die Berufung wurde laut Post gestern zugestellt.

    Als ich im Jahr 2007 einmal gegen einen Strafbefehl Beschwerde eingereicht hatte, wurde von der Justiz Würzburg wahrheitswidrig behauptet, diese Beschwerde sei „zu spät“ eingegangen….damals hatte ich leidet nur einen einfachen Beleg einer Postaufgabe.

    Die Lüge wurde vom OLG Bamberg natürlich gegen mich bestätigt.

    Es ging damals um eine Beleidigung gegenüber Richter Behl, die daraufhin nie geklärt wurde.

  2. Dies ging gerade per Mail an die Mainpost:

    Folgenden Leserbrief möchte ich als Betroffener veröffentlicht wissen (Kommentare im Forum wurden bislang unterschlagen)

    https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Ex-Polizist-beleidigt-Anwaeltin;art735,8575326

    „Leugnung von strukturellen Defiziten bei der Justiz:

    Ungenauigkeiten, Auslassungen und Gewichtungen zu Lasten von Betroffenen sind ja üblich bei den sog. Gerichtsreportagen. Damit kann man leben.

    Doch dieses Fazit hier ist nicht hinnehmbar. Gisela Schmidt fabuliert:

    ….“der Hinweis des Vorsitzenden, dass „Kinder Schaden nehmen“, wenn Eltern sich streiten – und dass an diesem Schaden „nicht die Gerichte Schuld sind, sondern die Eltern“, verhallte offenbar ungehört.“

    Nein, sicher nicht! Dieser auf voreingenommener Meinung gründende „Hinweis“ dieses Amtsrichters ist in seinem Schluß schlichtweg falsch! Natürlich werden Kinder geschädigt – genau DIESE Schädigung für mein Kind versuche ich seit 2003 notgedrungen und als stigmatisierter „Paria“ bei dieser Justiz zu verhindern und aufzuzeigen!

    Und nur die Justiz selbst will immer noch glauben machen, dass solche Schicksale und solche Kindesschädigungen rein gar nichts mit den geschlechtsspezifischen Vorverurteilungen, dem Freibrief für Frauen, den Verschleppungen und der Rechtsverweigerung gegenüber Männern und Vätern zu tun hat. Wie auch der Europäische Gerichtshof die „Praxis“ der deutschen Justiz immer wieder deutlich rügt: zuletzt am 15 Januar 2015, das Fehlen von Rechtsmitteln und die mangelnde Durchsetzung bei Umgangsboykott betreffend. Und die Gerichte Würzburg haben hier nach m.E. so etwas wie die bundesweite „rote Lampe“.

    Genau diese benannte Schädigung des Kindes wollte auch die Richterin des Familiengerichts beenden, bevor sie durch die Anwältin, die sich hier als „Opfer“ darstellt, mittels „Befangenheitsantrag“ im Januar 2013 kaltgestellt wurde und gleichzeitig der Kontakt zu der hierfür bestellten Umgangspflegerin von der Kindsmutter verweigert wurde.

    Wichtig ist auch, dass Medien wie die Mainpost sich einmal ehrlich machen. Denn derartes Leid ist auch Folge der hämisch-spöttischen, in moralischen Höhen über Angeklagten, Beschuldigten und sonstigen Subjekten schwebenden Hofberichterstattung, die Menschen anhand ihres wirtschaftlichen Status oder gerne auch ihrer Kleidung „charakterisiert“. Bei den Entwertungen ist es fast schon zweitrangig, ob es um Mord geht oder um Beleidigung. Schon 1997 (!) äußerte sich ein Leserbriefschreiber aus Würzburg über Giselas Schmidts Feder, Zitat:

    ….“Kommt der Angeklagte aus der Zellerau, dem Rotlicht- oder Bahnhofsmilieu, ist das „Familienoberhaupt“ arbeitslos und tätowiert, die Frau Putzhilfe mit harter Kindheit, so ist die Sachlage sofort erkennbar. Jeden Morgen freut sich der Main-Post-Leser, dass er dank Gisela Schmidts außerordentlichem Beobachtungs- und Gerechtigkeitstalent die Schuldigen oft schon vor dem Richterspruch kennt!“….

    Es geht also auch diesbezüglich um einen rund 20 Jahre manifestierten Missstand, offenkundig mit überschaubarem Lerneffekt.

    Gerade wegen dieser z.T. lebensfremden medialen Ranwanzerei an Richter und Behörden sind solche größtmöglichen Schädigungen möglich: die Justiz, die von Elternteilen um Hilfe ersucht wird, ist lt. Medien völlig „schuldlos“, wenn diese Hilfe nicht stattfindet. Was hier geschieht, kommt überhaupt nur in die Presse, wenn sich Tragödien zum Strafgericht „verlagern“.

    Nein, nicht die Eltern, vorrangig die Reaktionen und Emotionen zeigenden ausgegrenzten Väter sind „schuld“. Sondern die Justiz, die um Hilfe ersucht wird und diese nicht leistet!

    Als ich im Dezember 2003 das Familiengericht Würzburg um Hilfe und Vermittlung bat, nachdem ich zwei Tage vor Weihnachten über eine Gerichtsverfügung des Zivilgerichts Würzburg (Az. 15 C 3591/03) von der einseitig beschlossenen „Trennung“ der Kindsmutter erfahren habe, benötigte das Familiengericht Würzburg acht Monate, um überhaupt einen Termin zu finden.

    Darüber hätte die „Vorsitzende Richterin“ des Familiengerichts, die von mir als Zeugin benannt wurde ebenso Auskunft geben können wie über die vorgeblichen „Ängste“ dieser dominanten und toughen Rechtsanwältin, die sich hier als „Opfer“ präsentieren will, gehätschelt von ihren Juristenkollegen und der Presse. Sicher nur eine Ausnahme, dass sich Frau Schmidt bereits vor dem Gerichtsgebäude mit ihr über die anstehende Verhandlung unterhielt und hier der Satz fiel „Ja, es gibt solche Spinner“….diese Doppelmoral delegitimiert im Ganzen.

    Der Richter lehnte dann die Zeugenvernehmung seiner „Kollegin“ ab, so wie er alles besserwisserisch beiseite wischte, was ich äußerte.

    So glänzt der Bericht der Frau Schmidt denn auch durch das, was er alles nicht berichtet!

    Hier geht es um massive systemische und strukturelle Missstände und Fehlverhalten der Justiz, das man zu vertuschen zu versucht – im Gesamtbild längst Anlass für einen Untersuchungsausschuss! Auch das sagte ich mehrfach in der Verhandlung.

    So wurde über den Freispruch am 20.08.2010, Az. 814 Js 10465/09 – anders als über den surrealen und böswillig konstruierten „Vorwurf“ 14 Monate zuvor und ohne Beachtung der Regeln für „Verdachtsberichterstattung“ – in der Mainpost lediglich in einem Zweizeiler berichtet. Die deutelnde Überschrift lautete damals „Ex-Polizist drohte mit Amoklauf“. Eine vorgebliche „Störung des öffentlichen Friedens“, ähnlich wie in der phantastischem Anklage letzte Woche, über die Schmidt berichtete und nach der ein Rentner den Teich vor dem Justizgebäude „sprengen“ wollte und im anschließenden „Tumult“ den Ermittlungsrichter töten!

    Auch als langjährig tätiger Polizeibeamter kann ich all das nicht mehr mit einem Kopfschütteln abtun.

    Auch darüber, dass die Staatsanwaltschaft Würzburg mir infolge willkürlich und rechtswidrig die vom Landgericht Würzburg für zehn Monate zu Unrecht erfolgte „Haft“ zugesprochene Haftentschädigung verweigert hat, wurde von der Mainpost nicht berichtet. Der Vorgang ist beim EGMR anhängig und dann wird es schwer für die Würzburger Verantwortlichen mit Vertuschen!

    Mit „Streitsucht“ und einem Überschätzen der eigenen Wichtigkeit hat das nichts mehr zu tun. Auch das war „Meinung“ des Amtsrichters. Es geht um mein Kind und um massive Straftaten im Amt, deren Opfer ich bin.

    Martin Deeg,
    Polizeibeamter a.D.

  3. Nun also Bericht der sog. Gerichtsreportern Gisela Schmidt, Hauspostille der Würzburger Justiz „Mainpost“ – bereits mehrfach mit grob falschen Berichten aufgefallen, der erste 2005 „Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“, von Gisela Schmidt:

    Nun also:

    Ex-Polizist beleidigt Anwältin

    WÜRZBURG

    45-Jähriger muss für „Asoziale Drecksau“ Geldstrafe zahlen

    Er war mal Polizist, er wurde schon wegen Beleidigung und falscher Versicherung an Eides Statt verurteilt, er liegt seit Jahren im Clinch mit dem Rechtswesen. Nun steht der Mann, der von sich behauptet, die Justiz habe sein „Leben“ und seine „Vaterschaft zerstört“, wieder mal vor Gericht.

    „Asoziale Drecksau“ habe der ehemalige Polizist die Anwältin seiner Ex-Freundin in einem Schreiben genannt – und der Juristin in einer Gerichtsverhandlung auch noch eine Ohrfeige angedroht, heißt es in der Anklage. Der 45-Jährige schüttelt den Kopf. Das Gericht glaube doch nicht, dass er Briefe mit solchem Inhalt versende, sagt er. „Ich werde diese Angriffsfläche nicht bieten.“ Auch die Drohung mit einer Watsch’n bestreitet der eloquente Mann, der sich selbst verteidigt. „Der Begriff gehört gar nicht zu meinem Wortschatz. “

    Und dann bringt der 45-Jährige das zur Sprache, was ihn seit Jahren umtreibt: Seine Freundin, Rechtsanwältin von Beruf, trennte sich kurz nach der Geburt des gemeinsamen Babys von ihm, er durfte die Kleine nicht sehen, er wurde festgenommen, er wurde verurteilt, weil er die Frau trotz gerichtlichen Kontaktverbots angerufen, angeschrieben, aufgesucht und beleidigt hatte … Seit das Kind auf der Welt ist, wird ein erbitterter Rechtsstreit geführt. Als die Tochter sechs Jahre alt war, durfte der Angeklagte sie erstmals wieder sehen. Insgesamt, so sagt der 45-Jährige, habe er die inzwischen Elfjährige 96 Mal getroffen. Im Oktober 2012 sei die Mutter mit ihr „untergetaucht“, ein Kontakt mit der Kleinen unmöglich.

    In seinem Blog im Internet, wo der Angeklagte auch Fotos und die ehemalige Kanzleiadresse seiner Ex veröffentlicht, verspricht der Hartz-IV-Empfänger „1000 Euro Belohnung für einen Hinweis, der zum Auffinden meines Kindes führt“. Der Anwältin, die die Kindsmutter vertritt, wirft er hier „Beihilfe zur Kindesentführung“, „zu Kindesentzug und Umgangsboykott“ und eine Mitschuld an „psychischen Kindesmissbrauch“ vor.

    Dass es in dem Verfahren wegen Beleidigung aber um das alles nicht geht, will der Angeklagte nicht verstehen. Ob Familien- oder Strafgericht, er ist nicht nur überzeugt, dass „die Würzburger Justiz“ ihm „seit elf Jahren Schaden zugefügt“ hat und dass die Anwältin seiner Ex-Partnerin dafür verantwortlich ist, dass er „seit 32 Monaten“ sein Kind „nicht mehr gesehen“ hat. Er sieht sich auch in einer Sonderstellung. „Ich nehme mir das Recht heraus“, die Anwältin „als asozial und dumm zu bezeichnen“, sagt er zum Richter.

    „Ich hatte Angst, dass es zu Handgreiflichkeiten kommt.“

    Anwältin vor Gericht

    Die so titulierte Juristin erklärt im Zeugenstand, sie fühle sich von dem Angeklagten beleidigt, was er in seinem Schreiben, das sie dem Gericht vorlegt, vorbringe, sei rufschädigend. Die Drohung mit der Watsch’n habe sie ernst genommen, versichert sie. „Ich hatte Angst, dass es zu Handgreiflichkeiten kommt.“

    Der Staatsanwalt beantragt eine Geldstrafe von 135 Tagessätzen zu je 20 Euro, insgesamt 2700 Euro. Der Angeklagte hatte schon während der Verhandlung gesagt, dass er einen „glasklaren Freispruch“ erwarte.

    Den bekommt er aber nicht. Wegen Beleidigung und versuchter Nötigung verurteilt ihn das Amtsgericht zur Zahlung von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro, also 1800 Euro. Zuvor hatte der Richter goldene Brücken gebaut, die der Mann nicht beschreiten wollte. Auch der Hinweis des Vorsitzenden, dass „Kinder Schaden nehmen“, wenn Eltern sich streiten – und dass an diesem Schaden „nicht die Gerichte Schuld sind, sondern die Eltern“, verhallte offenbar ungehört.

    Es ist zu erwarten, dass der Mann Berufung einlegt. In seinem Blog hat er schon zwei Tage vor der Urteilsverkündung das geschrieben: „Kein Gericht der Welt wird mir als Vater jemals verbieten, dieses asoziale und dumme Verhalten zu Lasten meines Kindes als das zu benennen, was es ist. Wegen solchen Verhaltensweisen und derart egozentrischen rechtsfremdem ,Umgangsboykott‘ haben sich in vergleichbaren ‚Fällen‘ bereits Menschen getötet: sich und andere.“

    Von Gisela Schmidt

    • In diesem Zusammenhang ein LESERBRIEF eines Würzburgers – aus dem Jahr 1997!

      „Gerichtsberichterstattung – Bitte um ernsthafte Darstellung“

      aus der Mainpost vom 22.07.1997, Seite 23:

      „Im Gerichtssaal ist die Welt noch einfach. Kommt der Angeklagte aus der Zellerau, dem Rotlicht- oder Bahnhofsmilieu, ist das „Familienoberhaupt“ arbeitslos und tätowiert, die Frau Putzhilfe mit harter Kindheit, so ist die Sachlage sofort erkennbar. Jeden Morgen freut sich der Main-Post-Leser, dass er dank Gisela Schmidts außerordentlichem Beobachtungs- und Gerechtigkeitstalent die Schuldigen oft schon vor dem Richterspruch kennt! Eine Gerichtsverhandlung ist eine sachliche und sensible Angelegenheit. Vorurteile und Ironie sind schlechte Mittel der Berichterstattung. Hiermit bitte ich um eine ernsthafte und vorurteilsfreie Darstellung von Gerichtsprozessen, so sie überhaupt notwendig sind.“

      Rainer Kühlewind, Korngasse 12, 97070 Würzburg

    • Gibt es einen Link direkt auf den Artikel bei der Mainpost?
      Kann es im Archiv bei dieser Vertreterin der „Lügenpresse“ 😉 nicht finden.
      Die Dame Schmidt war wohl auf einer anderen Veranstaltung (Gerichtsverfahren).

      • Hier der Direktlink – allerdings darf jeder „Nutzer“ im Monat nur fünf Artikel lesen, dann verschwindet alles hinter einer Paywall:

        https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Ex-Polizist-beleidigt-Anwaeltin;art735,8575326

        Was die Schmidt angeht: ich hätte jede jede Wette angenommen, dass in der Überschrift dramatisch-empörend die Formulierung „asoziale Drecksau“ auftaucht! Und so ist es.

        Als übrigens eine Freundin von mir 2005/2006 einen Artikel der Mainpost von Schmidt anforderte, wurde ihr der zugesandt unter Betreff „Terrorbulle“.

        Asozial?

      • mal interessehalber den Begriff ‚ ‚ gegooglet – viele Ergebnisse. Eindruck: allgemein gültige Definition. Doch entweder hat der Richter nicht gegooglet, also sich vorbereitet oder das Ziel war schon definiert.
        (Man darf auch beides ankreuzen).

    • ‚Heilpraktikerin‘ oder Sozialpädagoge – ….. immer öfter kommt heraus, dass GutSchlechtachten durch Personen erstellt wurden die dazu gar nicht befähigt oder zugelassen waren.
      Doch wie sagte mal ein Richter (ungefähr) ‚wenn ich meine Großmutter für fachkundig halte, dann macht sie das Gutachten‘ – oder wie schon dokumentiert: als das Gutachten nicht gefiel hat man es ignoriert und sich selbst für fachkundig erklärt obwohl man durch Bestellung des Gutachters zuvor noch das Gegenteil bewies.
      Doch was ist das für eine Justiz, die solche Schlechtachten übernimmt und damit den Menschen vorlügt ‚alles in Ordnung, alles legal‘. Anscheinend gelten 2 Punkte:
      – das Opfer muss in allen Bereichen bewandter sein und tagesaktuell alles wissen – und sich gleichzeitig dafür noch Agressivität (weil es auf Recht & Gesetz besteht) vorwerfen lassen
      oder
      – man macht es sich einfach und reduziert auf diesen Satz ‚Bürokratie/Politik/Justiz lügen immer und überall‘.
      Wo bleibt hier das Grundgesetz ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung ALLER staatlichen Gewalt.‘??????

  4. SPIEGEL von morgen:

    (Ach ja: ich werde von der Mainpost immer noch als „Ex-Polizist“ verbreitet, der einen „Amoklauf“ (Freispruch!) angedroht hat, der „intime Fotos verbreitet“ (Einstellung!) hat und der „psychisch gestört“ (Fehlgutachten!) ist – was alles erwiesenermaßen FALSCH ist…)

    „Alice Schwarzer und der Emma-Frauenverlag haben im jahrelangen Gerichtsverfahren gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann nun endgültig eine Niederlage einstecken müssen. Es ging dabei um die Frage, ob „Emma“ in einer Glosse den Eindruck erwecken durfte, dass Kachelmann ein Vergewaltiger sei, obwohl er 2011 freigesprochen wurde. Schwarzer und „Emma“ haben in den vergangenen drei Jahren bereits vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Köln verloren, letzteres ließ eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht zu. Damit wäre der Kölner Richterspruch rechtskräftig gewesen. Dagegen legten Schwarzer und „Emma“ eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein und beriefen sich auf die Meinungsfreiheit. Der BGH wies die Beschwerde jetzt zurück, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe.

    Frau Schwarzer nimmt sich zu wichtig, findet nun auch der BGH„, kommentiert Kachelmanns Anwalt Ruben Engel die Entscheidung. Schwarzer-Anwalt Spyros Aroukatos bedauert dagegen, dass sich der BGH nicht mit der Sache selbst auseinandergesetzt habe. Eine Praxis, die von vielen Seiten kritisiert würde. Schwarzer und „Emma“ haben nun einen Monat Zeit, um zu überlegen, ob sie die Angelegenheit vor das Bundesverfassungsgericht bringen. Der Rechtsstreit dürfte Schwarzer und „Emma“ bislang mehrere Zehntausend Euro gekostet haben.“

    http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/schwarzer-unterliegt-erneut-gegen-kachelmann-a-1018424.html

  5. Da sich der Originalartikel des Nordbayerischen Kurier vom 09.06.2010 nicht öffnen lässt, hier ein Link auf ein Forum, das diesen „Fall“ diskutiert hat….nach Richter Behl, AG Würzburg vermutlich immer „Einzelfälle“ oder „Streitsüchtige“, die nichts besseres zu tun haben….

    „Ex-Polizist rastet vor dem Amtsgericht aus“

    „Ein geschiedener Vater führt seit Jahren einen erbitterten Kampf um das Umgangsrecht mit seinem Sohn. Beim Besuch einer Rechtsanwältin im Januar 2009 nahm er dieser in deren Kanzleiräumen gewaltsam seine vom Amtsgericht beigezogenen Familienakten weg. Gestern stand der 44-Jährige wegen räuberischen Diebstahls vor dem Schöffengericht. Brisant ist: Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen frühpensionierten Kriminalhauptkommissar, der 25 Jahre im Dienst der hiesigen Polizei stand.

    »Was muss dieser Mann durchgemacht haben?«, fragt man sich während des gut zweistündigen Prozesses, der mit 30-minütiger Verspätung beginnt – weil sich sein Mandant nicht ins Gericht traue, erklärt Verteidiger Franz Heinz.

    Im Sitzungssaal wird schnell klar: Dieser Mann ist psychisch stark angegriffen. Zunächst faucht er die Journalisten an. Dann stellt er sich als »entsorgter Vater« vor, »der mit Vehemenz sein Kind sehen will«. Auf der Anklagebank will er nicht sitzen, sondern stehen bleiben. »Ich erkenne das Gericht nicht an!«, erklärt er und fügt hinzu: »Kasperltheater, Kinderkacke, Pillepalle«, wobei er der Richterin und den Schöffen seinen Rücken zuwendet.

    Als der Verteidiger etwas zum Hintergrund des Falles erläutern will, rastet Hans M. schon bei dem Wort »Besuchsrecht« aus. »Ich bin ein Vater und kein Onkel, der Besuche macht!«

    Seine Ex-Frau schade seinem geliebten Sohn (7) und habe es letztlich nur auf seine Pension abgesehen. Er selbst lebe heute von 950 Euro. Seit seiner Scheidung vor sechs Jahren leide er unter der Umgangsverweigerung durch seine Ex, unter dem Achselzucken der Justiz und der Abzocke seiner Scheidungsanwälte.
    Unterstützung erfahre er aber von Freunden und anderen betroffenen Vätern.“

    http://www.wgvdl.com/forum2/mix_entry.php?id=131813

  6. Heute gab es Zwischenzeugnisse in Bayern.

    Ich habe bis zum heutigen Tag noch nie ein Zeugnis meines Kindes gesehen!

    Dies durch Verschulden VERANTWORTUNGSLOSER TÄTER der JUSTIZ WÜRZBURG, die eine Täterin und Kindsmutter bei Ausgrenzung und Umgangsboykott Beihilfe leisten!

    Die Konsequenzen werden folgen, wenn auf dem Rechtsweg weiter nicht möglich, dann eben anders!

  7. Was die Schuld der Justiz Würzburg angeht, deren Verantwortliche entweder zu dumm sind um zu erkennen was, sie anrichten oder aber gezielt provozieren…..

    Zustimmung für die Aussagen von Moritz Bleibtreu, Alter Ego von Ferdinand von Schirach in der Verfilmung von dessen Kurzgeschichten „Schuld“ :

    „Der Täter steckt in uns allen“

    ….“Interessant aber ist: auch die meisten Leute, die wirkliche Verbrechen begehen, tun das nicht aus krimineller Energie. Nur die allerwenigsten gehen wirklich kaltblütig und berechnend vor. Auch in unserer Serie ist nicht ein Fall dabei, bei dem ich sagen würde: Der Täter hat wirklich kriminelle Energie. Es sind Situationen, in die wir alle geraten können. Der Täter steckt in uns allen. Das kann dem nicht gefestigten Menschen unter den falschen Umständen schneller passieren, als er denkt.“

    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.neue-zdf-miniserie-der-taeter-steckt-in-uns-allen.048fd582-8d66-474d-953e-9c75512e7196.html

  8. Und mal grundsätzlich, die Diskussion hier aufgreifend, ob man nicht auch ein Strafverfahren wegen „Beleidigung“ missbrauchen kann, um mir das Kind (weiter) zu entziehen…. zweifellos wird alles missbraucht.

    ABER:

    Diesen Beschluss vom 10.02.2010 des OLG Bamberg, 1. Strafsenat (Beschuldigte einer Freiheitsberaubung im Amt) erhielt ich als INSASSE der Forensik Lohr, Massregelvollzug für „psychisch kranke Straftäter“:

    Klicke, um auf 2010-02-10-baumann.pdf zuzugreifen

    Dort befand ich mich auf Grundlage des Fehlgutachtens des Würzburger „Gutachters“.
    Das erklärte Ziel der Täter – siehe Beschluss dieses“Strafsenats“, unterstrichene Passage – war es, mich als „Gefahr für die Allgemeinheit“ dauerhaft dort wegzusperren, „Modell Mollath“.

    Drei Monate später, Mai 2010 fanden bereits die wöchentlichen „Umgangskontakte“ mit meinem Kind statt, auf Grundlage Beschluss des Familiengerichts Würzburg, 09.04.2010.

    Das Fehlgutachten und das Phantasma dieser „Senats“-Juristen war als solches entlarvt, die Unterbringung geschah ohne jede Voraussetzung. Der Vorgang wird bis heute vertuscht, um strafrechtliche und zivilrechtliche Geltendmachungen zu verhindern, Täter zu schützen!

    Wenn hier Verantwortliche immer noch glauben, es gäbe „Gründe“ für Kindesentzug wegen „irgend etwas“ und es sei gar irgendwie eine „gute Idee“, dann soll man das tun….!

    • Hier der gesamte Komplex „Freiheitsberaubung im Amt“ mittels Fehlgutachten anhand Originaldokumenten:

      http://chillingeffects.de/deeg.htm

      Vorgeworfen wurde ein von Würzburger Volljuristen konstruierter Vorwurf der „Störung des öffentlichen Friedens“.

      Das Landgericht Würzburg unter Vorsitzendem Dr. Breunig hat in seinem Freispruch festgestellt, dass KEINE Straftat vorlag.

      Es handelte sich vielmehr durchweg um Äußerungen, die durch das Grundgesetz, Meinungsfreiheit nach Art. 5 gedeckt sind!

      …….die von der Strafkammer zugesprochene Entschädigung für zehn Monate zu Unrecht erfolgte „Untersuchungshaft/Unterbringung“ wurde von dieser Staatsanwaltschaft verweigert, die dieses UNRECHT ZU VERANTORTEN hat und die mich nun hier wegen „Beleidigung“ anklagt…..wollte es nur noch einmal gesagt haben!

  9. Nachtrag zu ‚durchgerutscht‘:
    falls der Richter die Spracherkennung zum diktieren benutzt, dann dürfte er die Grußformel ‚Mit feindlichen Grüßen‘ kennen, die je nach Hardware auch autmatisch erscheinen konnte.
    Wurde von Bruno auch immer gerne gezeicgt/provziert um die ‚Kontexterkennung‘ zu zeigen.
    Dann gab es mehrere Anwälte die einfach in die Fußzeile schrieben ‚Dieses Dokument wurde mit Spracherkennung erstellt – wir bitten gewissen Unschärfen zu entschuldigen……..‘
    Unschärfen wir den, dehn, dem, usw. aber manchmal gab es auch richtige ‚Hämmer‘ – nicht bei Fachbegriffen sondern im allgemeinen Text (Kontexterkennung – die dann aber auch durch das Korrekturlesen fielen weil das Gehirn da automatisch abstrahiert, usw. Dazu gibt es auch einen netten Test, bei dem bisher jeder durchfiel (keine Details wg. Mitleser)

  10. wo soll man da noch sagen?! Das alte Zitat past zu den 130 ZS vermutlich am besten:
    Zuerst nehmen sie dir das Notwendigste, dann verweigern sie deine Rechte, dann ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich, dann kriminalisieren sie dich und dann bringen sie dich um……….

    …..beweisrechtlich aufgezeigt und gesagt habe, nie aufgezeigt oder gesagt. …… an sich vorbeirauschen.
    Grundproblem: weder Jurist, noch Beamter, noch Bürokrat = nicht existent. Wie früher ‚haben Sie überhaupt gedient‘?

    …..“Sie haben viel geredet und wenig gesagt.“……
    Floskel und nichts anderes – Fakten? bzw. welche Daten sind verstanden worden

    …..Bizarr, absurd, irre. Oder ist das auch eine „Beleidigung“?…..
    Allgemeines Problem: die Kenntnis um deutsche Sprache stirbt aus (Basisvokabular: cool, geil, soooohhhh)

    ….Richter Behl legte heute auch sehr großen Wert darauf zu betonen, dass ich ihm quasi „scheissegal“ sei, dass er keinerlei „persönlichen“ Bezug zu mir habe…..
    Übersetzung: an dem können wir uns austoben – Rückschluss: zu meinen Juristenkollegen habe ich einen persönlichen Bezug

    ….Richter Behl meinte auch, ich sei „streitsüchtig“ und habe alle Handreichungen ignoriert, die er geboten habe…..
    Klischee und Floskel – oder kann er das fundiert belegen? Aus eigener Erfahrung: Diese ‚Handreichungen‘ sollten immer nur dazu dienen, die Kollegentaten zu legalisieren und mit einer Gnade einen Brotkrumen zu zeigen, damit man sich mit den Tätern gemein macht, die so entlastet.

    Wie stehen eigentlich die Chancen eines Vorbestraften (über 90) sein Kind zu sehen? Dennin den Akten taucht nur noch ‚über 90‘ aus – wieso interessiert niemanden und damit haben die Bürokrateten eine ideale Steilvorlage alles zu blockieren.

    Anm. da sind wir gespannt was bei uns rauskommt. Wir haben gestern die GRÜNEN (Roth/Özdemir/Göring/Hofreiter) gefragt, ob ihre Deckung ihres Parteifreundes aufgegeben wird. Und das uns der Nahrungsentzug, Verweigerung Medikamente und Menschenrechte die Frage aufdrängte: ‚Ist Grün das neue Braun?‘ – Schweigen.

    • „Wie stehen eigentlich die Chancen eines Vorbestraften (über 90) sein Kind zu sehen? Denn in den Akten taucht nur noch ‘über 90′ aus – wieso interessiert niemanden und damit haben die Bürokraten eine ideale Steilvorlage alles zu blockieren.“

      Genau an dies habe ich auch gedacht.
      @Martin: Da ist Konfliktverteidigung in der Berufung angesagt. Höre bitte einmal auf Ratschläge!!!

      • „Konfliktverteidigung“? Nachher heißt es wieder, ich sei „streitsüchtig“….(obwohl jeder in HV mitbekommen hat, dass die Hitzelberger den Strafantrag anders als zugesichert deshalb nicht zurückgezogen hat, weil sie die Kosten nach §. 470 StPO nicht tragen wollte und deshalb auch mit Behl telefoniert hatte….).

        Was mich wirklich fasziniert, ist, dass diese Volljuristen (ist das eine „Beleidigung“, wenn man den Begriff mit gewisser Intention und gedachtem Unterton äußert?) – jedenfalls, was mich wirklich fasziniert, ist die groteske Bizarrheit, dass es tatsächlich hier noch Leute gibt, die denken, sie hätten noch so etwas wie Autorität und sie könnten mich tatsächlich immer noch mit irgendetwas „bestrafen“! Sie haben allenfalls etwas (Amts-)Macht, die sie genüsslich missbrauchen.

        Wie ich es in der HV am 04.02.2015 gesagt habe: die Justiz Würzburg hat seit 11 Jahren mein Leben zerstört und meine Vaterschaft zerstört!

        Dies auf Zuruf einer Frau, die 2004 ohne jede innere Irritation Statements wie dieses abgab:

        “Das Wichtigste ist im Moment mein Kind. Das ist das Beste, was in meinem Leben passiert ist.” Das andere sei schon ihre Selbständigkeit”…..Ob sie mit diesen Dingen zur Zeit zufrieden sei? “Ich bin mit meinem Leben selbst zufrieden, wenn dieser Störfaktor nicht wäre.” Seite 20

        https://martindeeg.wordpress.com/2014/11/15/das-ganze-asoziale-selbstverstandnis-der-entsorgung-und-ausgrenzung-von-vatern-originalzitate-einer-

        Der „Störfaktor„: ich, der Vater des Kindes!

        Mein Kind ist auch das Beste, was in MEINEM Leben passiert ist – zerstört von Vollidioten, dumpfen Autisten mit Amtsbonus und Tätern, die z.T. vor nichts zurückschrecken!

        Wie gesagt, mein „Problem“ ist ganz sicher kein Strafbefehl, keine „Geldstrafe“ oder irgendein formaljuristischer Status als „Vorbestrafter“…..der auf FALSCHER EIDESSTATTLICHER VERSICHERUNG der o.g. Kindsmutter basiert, die bis heute nicht aufgeklärt sondern ebenfalls durch diese Justiz gedeckt und befördert wird.

        Wie ich ebenfalls heute in der Verhandlung sagte: wegen solchem Verhalten von Rechtsanwälten wie Hitzelberger bringen sich auch Menschen um. Da räuspert man sich und weiter geht’s……man denkt höchstens kurz darüber nach, ob man solche Aussagen nicht zu Repressionen missbrauchen kann, wie ebenfalls mehrfach erlebt…..

        Jedenfalls: glaubt wirklich noch irgendjemand, hier geht es um eine „Geldstrafe“!

      • Also war meine Prognose richtig. Zu durchschaubar die Beleidigungsverurteilungswut der Behörden. Ich weiß auch weshalb das so ist, es geht nicht nur um Geld für die Gerichtskassen, auch darum, aber nicht nur.
        In der Hauptsache geht es darum, Menschen mürbe zu machen und zu zerstören, die zu intelligent sind, um echte Verbrechen zu begehen oder in die Klapse gesteckt zu werden.
        90 Tagessätze Minimum. Auch wenn Sie dazu nichts geschrieben haben.
        Unintelligent, unfair, aber nicht nur in Würzburg eine typische Verhaltensweise völlig entarteter Rechtsprechung.

    • Geld für Gerichtskassen“ – ich werde mir eher ins Bein schießen, bevor die Justizbehörden Würzburg von mir auch nur einen Cent bekommen! (vermutlich überlegt jetzt ein bayerischer Staatsanwalt, ob man aufgrund dieser Äußerung eine „Wohnungsdurchsuchung“ nach Waffen anleiern kann! Deshalb: Achtung Metapher!)

      Folgendes ist der Fall:

      1.
      Ich habe Anspruch auf erheblichen Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund aktuell 32 Monaten vorsätzlicher Missachtung eines vollstreckbaren Beschlusses in Zusammenhang mit Elternrechten. Ähnliches gilt für die Zeit zwischen 2004 und 2010, als das Familiengericht immer wieder verschleppte und untätig blieb, auch 2005 gab es einen Beschluss auf wöchentliche Kontakte, der nicht durchgesetzt wurde.

      2.
      Weiter habe ich Anspruch auf erheblichen Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund zehnmonatiger zu Unrecht erfolgter „Haft“ als Spitze einer auf Basis falscher Eidesstattlicher Versicherung der Würzburger Juristin und Mutter meines Kindes. Dieser als Freiheitsberaubung im Amt angezeigte Vorgang wird vertuscht.

      Vorgang beim EGMR anhängig.

      3.
      Dasselbe gilt für das Fehlgutachten des Würzburger Gerichtsgutachters Dr. Groß. Der ebenfalls trotz dieses eklatanten Fehlgutachtens und im Raum stehenden VORSATZ von der Würzburger Justiz gedeckt wird.

      Ich bin es leid, mich von arroganten bayerischen Justizjuristen verarschen zu lassen, die glauben, sie können sich alles erlauben und ganz nebenbei Existenzen zerstören, während sie sich – immer noch – als moralische Instanz gerieren.

    • Das „Urteil“ lautet auf „Geldstrafe“…..

      Die „Tagessätze“ und die Höhe der Tagessätze (ich glaube 15 Euro) sind für mich derart irrelevant, dass ich darauf nicht einmal geachtet habe!

      Die Berufung ist obligatorisch.

      Aber darum geht es nicht: der vollstreckbare Beschluss wird seit 32 Monaten missachtet, die Kindesentführung dauert ungehindert an.

      Ich will einen Untersuchungsausschuss!

      • 130 Tgs. wegen Beleidigung sind mehr als heftig. Völlig neben der Spur, dieser Richter. Aber es endet wohl beim OLG Bamberg mi o.u. §342 StPO wenn ich nicht irre.

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