Man kann nicht mehr von einer „Verhandlung“ sprechen – in Würzburg erfahren Angeklagte allenfalls eine „Behandlung“: Amtspersonen wie Richter Behl haben eine persönliche Meinung und die gilt.
Erstaunlich ist für mich weniger das „Ergebnis“ als die Selbstverständlichkeit, mit der sich Würzburger Juristen über geltendes Recht, Gesetze und die Lebenswirklichkeit hinwegsetzen. Wer keinen Ruf mehr zu verlieren hat….
Es ist nun schlicht so, als ob überhaupt keine Hauptverhandlung stattgefunden hätte bzw. als hätte ich all das, was ich in der vergangenen Woche und heute im „Fortsetzungstermin“ als sog. „Angeklagter“ beweisrechtlich aufgezeigt und gesagt habe, nie aufgezeigt oder gesagt.
Richter Behl hat eine Meinung und diese Meinung führt ohne Umwege zum sog. Urteil: alles was ich so sage, lässt er wohl oder übel an sich vorbeirauschen.
Der erste Satz des Richters nach meinem ausführlichen Beweisvortrag:
„Sie haben viel geredet und wenig gesagt.“
Aha…Nein, ich habe anhand umfangreicher Sachdarstellung und Zitaten aus Gerichtsverfügungen aufgezeigt, weshalb das Verhalten der vorgeblich Geschädigten als Anwältin, Hitzelberger, in einem Familiengerichtsverfahren (!) objektiv asozial und dumm ist, dass es mein Kind schädigt. Denn darum ging es.
Als erstes wurde mein Beweisantrag, die Familienrichterin Treu als Zeugin zu laden abgelehnt: nicht relevant, furz-egal, keinen Bock.
Ersatzweise habe ich deren „Dienstliche Stellungnahme“ vom 11.01.2013 als Beweis vorgelegt. Diese wurde verlesen:
„Dienstliche Stellungnahme“ Richterin Treu auf Befangeneheitsantrag der Kindsmutter, 11.01.2013
Hieraus geht hervor, dass die sog. Familienrechtsanwältin Hitzelberger nicht nur gelogen hat, 04.02.2015, was den Zweck eines sog. Gutachtens und die sofort – Dezember 2012! – aufzunehmenden Kontakte zwischen Vater und Kind angeht.
Diese Stellungnahme zeigt vor allem auch auf, was das Ziel der gesamten Vorgehensweise dieser „Rechtsanwältin“ angeht: die Väter-Kind-Bindung zerstören, die Ausgrenzung mittels Entwertung und Falschbeschuldigung und das böswillige „Kaltstellen“ der Richterin, die die Kontakte durchsetzen möchte, die die Kindsmutter verhindern will. Die hieraus resultierenden fatalen Folgen für Vater und Kind sind zielgerichtet gewollt.
Kein Gericht wird mir als geschädigtem Vater verbieten und untersagen, dieses Verhalten als „asozial“ und „dumm“ zu bezeichnen.
Das Bundesverfassungsgericht gibt mir recht.
Richter Behl ist hingegen heute komplett der Meinung des Staatsanwalts (eine Figur ohne Namen), dass diese Aussagen in keinerlei Zusammenhang (!) mit irgendwelchen sachlichen und öffentlich relevanten Auseinandersetzungen wie etwa dem Familiengerichtsverfahren stehen. Nein, all das ist lt. StA/Behl irrelevantes „Beiwerk“ – mit gehe es nur darum, die Rechtsanwältin Hitzelberger in persona zu „missachten“ und zu beleidigen, quasi aus heiterem Himmel, lt. StA/Behl.
Bizarr, absurd, irre. Oder ist das auch eine „Beleidigung“?
Dies war der erste Punkt. Der zweite Punkt:
Selbstverständlich habe ich die Formulierung „Drecksau“ in einem Schreiben vom September 2013 lt. StA/Behl „vorsätzlich“ verschickt. Der Staatsanwalt meinte mit unschlagbarer Logik, dass bei jemandem, dessen „Lebensinhalt“ solche „Rechtsstreitigkeit“ sei, in welchen er umfänglich schriftlich argumentiert, es nur so sein könne, dass eine (!) Formulierung, die eine Beleidigung darstellt, zwingend vorsätzlich geschehen sei. Dass diese „durchgerutscht“ sei, sei schlicht nicht glaubhaft.
Komplett ignoriert wurde mein Beweisvortrag, wonach ein Augsburger Staatsanwalt in einer Anklageschrift (!) den Beschuldigten als „Arschloch“ tituliert und ihm sein Vorgesetzter Nemetz einen bundesweit beachteten Persilschein ausstellte: das sei a) nur ein Internum gewesen und b) unabsichtlich durchgerutscht. Da kein VORSATZ, keine Straftat!
http://www.recht-fit.de/Aktuelles/Strafrecht/Raue_Sitten_bei_der_Staatsanwaltschaft_Augsburg_oder_Behoerdenpanne
Was bei fränkischen Staatsanwälten glaubhaft und exkulpierend wirkt, wird hingegen mit süffisantem Grinsen dem „gemeinen Angeklagten“ als nachgewiesene und vorsätzliche Beleidigung angehängt. Vermutung ersetzt Beweis. Im Zweifel gegen den Betroffenen.
So die Meinung des Staatsanwalts, die Behl auch hier 1:1 übernimmt.
Bleibt der dritte Vorwurf, Zitat Strafbefehl:
„Im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung des Amtsgerichts Würzburg – Abteilung für Familiensachen – vom 17.09.2013, die im Ziviljustizzentrum in Würzburg stattfand, bezeichneten Sie zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt Frau Rechtsanwältin Dr. Gabriele Hitzelberger als „asozial“ und „dumm“, um Ihrer Mißachtung Ausdruck zu verleihen. Als die Geschädigte das Wort ergriff, äußerten Sie: „Wenn Sie nicht sofort den Mund halten, gebe ich Ihnen eine Watsche.“ Hiervon ließ sich die Geschädigte allerdings nicht beeindrucken und forderte Sie auf, „ruhig so weiterzumachen.“
Ich kann mich irren, aber ich denke, auf diesen „Vorwurf“ ist Behl mit keinem Wort mehr eingegangen….?…!
War es dann erkennbar doch zu dreist, einerseits in Verhandlung am 04.02.2015 selbst den „Angeklagten“ niederzubrüllen und eine Drohkulisse aufzubauen – und anderseits irgendwelche ungeklärten Unmutsäusserungen in einer nichtöffentlichen Verhandlung dieses
„Angeklagten“ beim Familiengericht vor anderthalb Jahren als „Nötigung“ gegenüber einer Anwältin so hin fabulieren zu wollen, dass es „Straftat“ wird…?
Allerdings habe ich auch nicht mehr genau zugehört, nachdem klar war, dass es genauso weiter läuft, wie es bereits Erfahrung seit 2003 ist:
Die Wirklichkeit und die Fakten zählen NICHTS!
Es zählen Meinungen, Vermutungen und persönliche Pathien von Richtern und Juristen.
Richter Behl legte heute auch sehr großen Wert darauf zu betonen, dass ich ihm quasi „scheissegal“ sei, dass er keinerlei „persönlichen“ Bezug zu mir habe.
Das sehe ich auch so! Diese Suspendierung des Rechtsstaates bei dieser Provinzjustiz läuft immer so. Das ist Standard! (Behl hierbei m.E. immer noch einer der „Ehrlicheren“ – zumindest kein verkappter Rechtsradikaler und kein intriganter Straftäter im Amt, der Unschuldige wegsperrt, weil sie lästig sind….
Dennoch insgesamt im Zweifelsfall für Rechtsuchende, Antragsteller und insbesondere vorverurteilte Männer ein rechtsfreier Raum, eine Popanz- und Fassadenjustiz, die mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun hat!
Ziel ist weiter ein Untersuchungsausschuss:
für zehn Monate zu Unrecht erfolgter „Untersuchungshaft“ und den Versuch der dauerhaften Unterbringung im Jahr 2009/2010 habe ich bis heute keinen Cent Entschädigung erhalten. Die angezeigte Freiheitsberaubung im Amt inklusive Fehlgutachten zu meinen Lasten wird durch die Justizbehörden Würzburg vertuscht und gedeckt. Die Beschuldigten entscheiden über sich selbst. Objektiv natürlich.
Die Kindesentführung, Kindesentzug und Umgangsboykott dauern weiter an, Rechtsverweigerung seit 32 Monaten.
Richter Behl meinte auch, ich sei „streitsüchtig“ und habe alle Handreichungen ignoriert, die er geboten habe.
Tatsächlich hatte er zu Beginn der „Behandlung“ heute das Angebot gemacht, einen Strafbefehl nach § 154 StGB „einzustellen“, wenn ich den zweiten Strafbefehl annehme und gegenüber dem „Opfer“ Hitzelberger eine „Ehrerklärung“ abgebe….
Gegenüber der Frau, die die Schuld daran trägt, dass mein Kind geschädigt wird und seit 32 Monaten kein Kontakt besteht. Auch das ist Fakt: andere hätten längst zur Selbstjustiz gegriffen. Auch diese schadet jedoch dem Kind…
Gute Besserung!
Die Berufung wurde laut Post gestern zugestellt.
Als ich im Jahr 2007 einmal gegen einen Strafbefehl Beschwerde eingereicht hatte, wurde von der Justiz Würzburg wahrheitswidrig behauptet, diese Beschwerde sei „zu spät“ eingegangen….damals hatte ich leidet nur einen einfachen Beleg einer Postaufgabe.
Die Lüge wurde vom OLG Bamberg natürlich gegen mich bestätigt.
Es ging damals um eine Beleidigung gegenüber Richter Behl, die daraufhin nie geklärt wurde.
Dies ging gerade per Mail an die Mainpost:
Folgenden Leserbrief möchte ich als Betroffener veröffentlicht wissen (Kommentare im Forum wurden bislang unterschlagen)
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Ex-Polizist-beleidigt-Anwaeltin;art735,8575326
Nun also Bericht der sog. Gerichtsreportern Gisela Schmidt, Hauspostille der Würzburger Justiz „Mainpost“ – bereits mehrfach mit grob falschen Berichten aufgefallen, der erste 2005 „Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“, von Gisela Schmidt:
Nun also:
In diesem Zusammenhang ein LESERBRIEF eines Würzburgers – aus dem Jahr 1997!
„Gerichtsberichterstattung – Bitte um ernsthafte Darstellung“
aus der Mainpost vom 22.07.1997, Seite 23:
Rainer Kühlewind, Korngasse 12, 97070 Würzburg
Gibt es einen Link direkt auf den Artikel bei der Mainpost?
Kann es im Archiv bei dieser Vertreterin der „Lügenpresse“ 😉 nicht finden.
Die Dame Schmidt war wohl auf einer anderen Veranstaltung (Gerichtsverfahren).
Hier der Direktlink – allerdings darf jeder „Nutzer“ im Monat nur fünf Artikel lesen, dann verschwindet alles hinter einer Paywall:
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Ex-Polizist-beleidigt-Anwaeltin;art735,8575326
Was die Schmidt angeht: ich hätte jede jede Wette angenommen, dass in der Überschrift dramatisch-empörend die Formulierung „asoziale Drecksau“ auftaucht! Und so ist es.
Als übrigens eine Freundin von mir 2005/2006 einen Artikel der Mainpost von Schmidt anforderte, wurde ihr der zugesandt unter Betreff „Terrorbulle“.
Asozial?
mal interessehalber den Begriff ‚ ‚ gegooglet – viele Ergebnisse. Eindruck: allgemein gültige Definition. Doch entweder hat der Richter nicht gegooglet, also sich vorbereitet oder das Ziel war schon definiert.
(Man darf auch beides ankreuzen).
http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/kontrovers/scheidung-sorgerechtstreit-100.html
Auch hier: asoziale Anwältin gibt Tips zur Ausgrenzung.
„Heilpraktikerin“ erstellt Gutachten, Gericht grenzt aus und zerstört Bindung…
‚Heilpraktikerin‘ oder Sozialpädagoge – ….. immer öfter kommt heraus, dass GutSchlechtachten durch Personen erstellt wurden die dazu gar nicht befähigt oder zugelassen waren.
Doch wie sagte mal ein Richter (ungefähr) ‚wenn ich meine Großmutter für fachkundig halte, dann macht sie das Gutachten‘ – oder wie schon dokumentiert: als das Gutachten nicht gefiel hat man es ignoriert und sich selbst für fachkundig erklärt obwohl man durch Bestellung des Gutachters zuvor noch das Gegenteil bewies.
Doch was ist das für eine Justiz, die solche Schlechtachten übernimmt und damit den Menschen vorlügt ‚alles in Ordnung, alles legal‘. Anscheinend gelten 2 Punkte:
– das Opfer muss in allen Bereichen bewandter sein und tagesaktuell alles wissen – und sich gleichzeitig dafür noch Agressivität (weil es auf Recht & Gesetz besteht) vorwerfen lassen
oder
– man macht es sich einfach und reduziert auf diesen Satz ‚Bürokratie/Politik/Justiz lügen immer und überall‘.
Wo bleibt hier das Grundgesetz ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung ALLER staatlichen Gewalt.‘??????
SPIEGEL von morgen:
(Ach ja: ich werde von der Mainpost immer noch als „Ex-Polizist“ verbreitet, der einen „Amoklauf“ (Freispruch!) angedroht hat, der „intime Fotos verbreitet“ (Einstellung!) hat und der „psychisch gestört“ (Fehlgutachten!) ist – was alles erwiesenermaßen FALSCH ist…)
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/schwarzer-unterliegt-erneut-gegen-kachelmann-a-1018424.html
Da sich der Originalartikel des Nordbayerischen Kurier vom 09.06.2010 nicht öffnen lässt, hier ein Link auf ein Forum, das diesen „Fall“ diskutiert hat….nach Richter Behl, AG Würzburg vermutlich immer „Einzelfälle“ oder „Streitsüchtige“, die nichts besseres zu tun haben….
http://www.wgvdl.com/forum2/mix_entry.php?id=131813
Heute gab es Zwischenzeugnisse in Bayern.
Ich habe bis zum heutigen Tag noch nie ein Zeugnis meines Kindes gesehen!
Dies durch Verschulden VERANTWORTUNGSLOSER TÄTER der JUSTIZ WÜRZBURG, die eine Täterin und Kindsmutter bei Ausgrenzung und Umgangsboykott Beihilfe leisten!
Die Konsequenzen werden folgen, wenn auf dem Rechtsweg weiter nicht möglich, dann eben anders!
Was die Schuld der Justiz Würzburg angeht, deren Verantwortliche entweder zu dumm sind um zu erkennen was, sie anrichten oder aber gezielt provozieren…..
Zustimmung für die Aussagen von Moritz Bleibtreu, Alter Ego von Ferdinand von Schirach in der Verfilmung von dessen Kurzgeschichten „Schuld“ :
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.neue-zdf-miniserie-der-taeter-steckt-in-uns-allen.048fd582-8d66-474d-953e-9c75512e7196.html
Und mal grundsätzlich, die Diskussion hier aufgreifend, ob man nicht auch ein Strafverfahren wegen „Beleidigung“ missbrauchen kann, um mir das Kind (weiter) zu entziehen…. zweifellos wird alles missbraucht.
ABER:
Diesen Beschluss vom 10.02.2010 des OLG Bamberg, 1. Strafsenat (Beschuldigte einer Freiheitsberaubung im Amt) erhielt ich als INSASSE der Forensik Lohr, Massregelvollzug für „psychisch kranke Straftäter“:
Klicke, um auf 2010-02-10-baumann.pdf zuzugreifen
Dort befand ich mich auf Grundlage des Fehlgutachtens des Würzburger „Gutachters“.
Das erklärte Ziel der Täter – siehe Beschluss dieses“Strafsenats“, unterstrichene Passage – war es, mich als „Gefahr für die Allgemeinheit“ dauerhaft dort wegzusperren, „Modell Mollath“.
Drei Monate später, Mai 2010 fanden bereits die wöchentlichen „Umgangskontakte“ mit meinem Kind statt, auf Grundlage Beschluss des Familiengerichts Würzburg, 09.04.2010.
Das Fehlgutachten und das Phantasma dieser „Senats“-Juristen war als solches entlarvt, die Unterbringung geschah ohne jede Voraussetzung. Der Vorgang wird bis heute vertuscht, um strafrechtliche und zivilrechtliche Geltendmachungen zu verhindern, Täter zu schützen!
Wenn hier Verantwortliche immer noch glauben, es gäbe „Gründe“ für Kindesentzug wegen „irgend etwas“ und es sei gar irgendwie eine „gute Idee“, dann soll man das tun….!
Hier der gesamte Komplex „Freiheitsberaubung im Amt“ mittels Fehlgutachten anhand Originaldokumenten:
http://chillingeffects.de/deeg.htm
Vorgeworfen wurde ein von Würzburger Volljuristen konstruierter Vorwurf der „Störung des öffentlichen Friedens“.
Das Landgericht Würzburg unter Vorsitzendem Dr. Breunig hat in seinem Freispruch festgestellt, dass KEINE Straftat vorlag.
Es handelte sich vielmehr durchweg um Äußerungen, die durch das Grundgesetz, Meinungsfreiheit nach Art. 5 gedeckt sind!
…….die von der Strafkammer zugesprochene Entschädigung für zehn Monate zu Unrecht erfolgte „Untersuchungshaft/Unterbringung“ wurde von dieser Staatsanwaltschaft verweigert, die dieses UNRECHT ZU VERANTORTEN hat und die mich nun hier wegen „Beleidigung“ anklagt…..wollte es nur noch einmal gesagt haben!
Nachtrag zu ‚durchgerutscht‘:
falls der Richter die Spracherkennung zum diktieren benutzt, dann dürfte er die Grußformel ‚Mit feindlichen Grüßen‘ kennen, die je nach Hardware auch autmatisch erscheinen konnte.
Wurde von Bruno auch immer gerne gezeicgt/provziert um die ‚Kontexterkennung‘ zu zeigen.
Dann gab es mehrere Anwälte die einfach in die Fußzeile schrieben ‚Dieses Dokument wurde mit Spracherkennung erstellt – wir bitten gewissen Unschärfen zu entschuldigen……..‘
Unschärfen wir den, dehn, dem, usw. aber manchmal gab es auch richtige ‚Hämmer‘ – nicht bei Fachbegriffen sondern im allgemeinen Text (Kontexterkennung – die dann aber auch durch das Korrekturlesen fielen weil das Gehirn da automatisch abstrahiert, usw. Dazu gibt es auch einen netten Test, bei dem bisher jeder durchfiel (keine Details wg. Mitleser)
wo soll man da noch sagen?! Das alte Zitat past zu den 130 ZS vermutlich am besten:
Zuerst nehmen sie dir das Notwendigste, dann verweigern sie deine Rechte, dann ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich, dann kriminalisieren sie dich und dann bringen sie dich um……….
…..beweisrechtlich aufgezeigt und gesagt habe, nie aufgezeigt oder gesagt. …… an sich vorbeirauschen.
Grundproblem: weder Jurist, noch Beamter, noch Bürokrat = nicht existent. Wie früher ‚haben Sie überhaupt gedient‘?
…..“Sie haben viel geredet und wenig gesagt.“……
Floskel und nichts anderes – Fakten? bzw. welche Daten sind verstanden worden
…..Bizarr, absurd, irre. Oder ist das auch eine „Beleidigung“?…..
Allgemeines Problem: die Kenntnis um deutsche Sprache stirbt aus (Basisvokabular: cool, geil, soooohhhh)
….Richter Behl legte heute auch sehr großen Wert darauf zu betonen, dass ich ihm quasi „scheissegal“ sei, dass er keinerlei „persönlichen“ Bezug zu mir habe…..
Übersetzung: an dem können wir uns austoben – Rückschluss: zu meinen Juristenkollegen habe ich einen persönlichen Bezug
….Richter Behl meinte auch, ich sei „streitsüchtig“ und habe alle Handreichungen ignoriert, die er geboten habe…..
Klischee und Floskel – oder kann er das fundiert belegen? Aus eigener Erfahrung: Diese ‚Handreichungen‘ sollten immer nur dazu dienen, die Kollegentaten zu legalisieren und mit einer Gnade einen Brotkrumen zu zeigen, damit man sich mit den Tätern gemein macht, die so entlastet.
Wie stehen eigentlich die Chancen eines Vorbestraften (über 90) sein Kind zu sehen? Dennin den Akten taucht nur noch ‚über 90‘ aus – wieso interessiert niemanden und damit haben die Bürokrateten eine ideale Steilvorlage alles zu blockieren.
Anm. da sind wir gespannt was bei uns rauskommt. Wir haben gestern die GRÜNEN (Roth/Özdemir/Göring/Hofreiter) gefragt, ob ihre Deckung ihres Parteifreundes aufgegeben wird. Und das uns der Nahrungsentzug, Verweigerung Medikamente und Menschenrechte die Frage aufdrängte: ‚Ist Grün das neue Braun?‘ – Schweigen.
„Wie stehen eigentlich die Chancen eines Vorbestraften (über 90) sein Kind zu sehen? Denn in den Akten taucht nur noch ‘über 90′ aus – wieso interessiert niemanden und damit haben die Bürokraten eine ideale Steilvorlage alles zu blockieren.“
Genau an dies habe ich auch gedacht.
@Martin: Da ist Konfliktverteidigung in der Berufung angesagt. Höre bitte einmal auf Ratschläge!!!
„Konfliktverteidigung“? Nachher heißt es wieder, ich sei „streitsüchtig“….(obwohl jeder in HV mitbekommen hat, dass die Hitzelberger den Strafantrag anders als zugesichert deshalb nicht zurückgezogen hat, weil sie die Kosten nach §. 470 StPO nicht tragen wollte und deshalb auch mit Behl telefoniert hatte….).
Was mich wirklich fasziniert, ist, dass diese Volljuristen (ist das eine „Beleidigung“, wenn man den Begriff mit gewisser Intention und gedachtem Unterton äußert?) – jedenfalls, was mich wirklich fasziniert, ist die groteske Bizarrheit, dass es tatsächlich hier noch Leute gibt, die denken, sie hätten noch so etwas wie Autorität und sie könnten mich tatsächlich immer noch mit irgendetwas „bestrafen“! Sie haben allenfalls etwas (Amts-)Macht, die sie genüsslich missbrauchen.
Wie ich es in der HV am 04.02.2015 gesagt habe: die Justiz Würzburg hat seit 11 Jahren mein Leben zerstört und meine Vaterschaft zerstört!
Dies auf Zuruf einer Frau, die 2004 ohne jede innere Irritation Statements wie dieses abgab:
https://martindeeg.wordpress.com/2014/11/15/das-ganze-asoziale-selbstverstandnis-der-entsorgung-und-ausgrenzung-von-vatern-originalzitate-einer-
Der „Störfaktor„: ich, der Vater des Kindes!
Mein Kind ist auch das Beste, was in MEINEM Leben passiert ist – zerstört von Vollidioten, dumpfen Autisten mit Amtsbonus und Tätern, die z.T. vor nichts zurückschrecken!
Wie gesagt, mein „Problem“ ist ganz sicher kein Strafbefehl, keine „Geldstrafe“ oder irgendein formaljuristischer Status als „Vorbestrafter“…..der auf FALSCHER EIDESSTATTLICHER VERSICHERUNG der o.g. Kindsmutter basiert, die bis heute nicht aufgeklärt sondern ebenfalls durch diese Justiz gedeckt und befördert wird.
Wie ich ebenfalls heute in der Verhandlung sagte: wegen solchem Verhalten von Rechtsanwälten wie Hitzelberger bringen sich auch Menschen um. Da räuspert man sich und weiter geht’s……man denkt höchstens kurz darüber nach, ob man solche Aussagen nicht zu Repressionen missbrauchen kann, wie ebenfalls mehrfach erlebt…..
Jedenfalls: glaubt wirklich noch irgendjemand, hier geht es um eine „Geldstrafe“!
Also war meine Prognose richtig. Zu durchschaubar die Beleidigungsverurteilungswut der Behörden. Ich weiß auch weshalb das so ist, es geht nicht nur um Geld für die Gerichtskassen, auch darum, aber nicht nur.
In der Hauptsache geht es darum, Menschen mürbe zu machen und zu zerstören, die zu intelligent sind, um echte Verbrechen zu begehen oder in die Klapse gesteckt zu werden.
90 Tagessätze Minimum. Auch wenn Sie dazu nichts geschrieben haben.
Unintelligent, unfair, aber nicht nur in Würzburg eine typische Verhaltensweise völlig entarteter Rechtsprechung.
„Geld für Gerichtskassen“ – ich werde mir eher ins Bein schießen, bevor die Justizbehörden Würzburg von mir auch nur einen Cent bekommen! (vermutlich überlegt jetzt ein bayerischer Staatsanwalt, ob man aufgrund dieser Äußerung eine „Wohnungsdurchsuchung“ nach Waffen anleiern kann! Deshalb: Achtung Metapher!)
Folgendes ist der Fall:
1.
Ich habe Anspruch auf erheblichen Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund aktuell 32 Monaten vorsätzlicher Missachtung eines vollstreckbaren Beschlusses in Zusammenhang mit Elternrechten. Ähnliches gilt für die Zeit zwischen 2004 und 2010, als das Familiengericht immer wieder verschleppte und untätig blieb, auch 2005 gab es einen Beschluss auf wöchentliche Kontakte, der nicht durchgesetzt wurde.
2.
Weiter habe ich Anspruch auf erheblichen Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund zehnmonatiger zu Unrecht erfolgter „Haft“ als Spitze einer auf Basis falscher Eidesstattlicher Versicherung der Würzburger Juristin und Mutter meines Kindes. Dieser als Freiheitsberaubung im Amt angezeigte Vorgang wird vertuscht.
Vorgang beim EGMR anhängig.
3.
Dasselbe gilt für das Fehlgutachten des Würzburger Gerichtsgutachters Dr. Groß. Der ebenfalls trotz dieses eklatanten Fehlgutachtens und im Raum stehenden VORSATZ von der Würzburger Justiz gedeckt wird.
Ich bin es leid, mich von arroganten bayerischen Justizjuristen verarschen zu lassen, die glauben, sie können sich alles erlauben und ganz nebenbei Existenzen zerstören, während sie sich – immer noch – als moralische Instanz gerieren.
Behl zumindest kein intriganter Straftäter im Amt, der Unschuldige wegsperrt – ein Maßstab von Amtskapitalverbrecherbeuteopfern.
Und wie lautet das „Ergebnis“ (Urteil) nun?
Ergebnis würde mich auch interessieren
Das „Urteil“ lautet auf „Geldstrafe“…..
Die „Tagessätze“ und die Höhe der Tagessätze (ich glaube 15 Euro) sind für mich derart irrelevant, dass ich darauf nicht einmal geachtet habe!
Die Berufung ist obligatorisch.
Aber darum geht es nicht: der vollstreckbare Beschluss wird seit 32 Monaten missachtet, die Kindesentführung dauert ungehindert an.
Ich will einen Untersuchungsausschuss!
Habe gerade bei meinem „Protokollführer“ nachgefragt: anscheinend 130 „Tagessätze“….
130 Tgs. wegen Beleidigung sind mehr als heftig. Völlig neben der Spur, dieser Richter. Aber es endet wohl beim OLG Bamberg mi o.u. §342 StPO wenn ich nicht irre.