Neues von der Possenjustiz (da hinter Paywall, hier Volltext):
Immerhin räumt der Richter hier seinen Fehler ein….ein absolutes Novum bei der Fassadenjustiz in Würzburg.
WÜRZBURG
Gewalttat bleibt wegen Formfehlers ungesühnt
Auseinandersetzung im Gefängnis – Gericht: Niemand kann zwei Mal für dieselbe Tat verurteilt werden
Obwohl das Jugendschöffengericht überzeugt ist von der Schuld der beiden Angeklagten, stellt es das Verfahren wegen räuberischer Erpressung gegen die 21 und 22 Jahre alten Männer ein. Der Grund: Sie standen wegen derselben Tat schon einmal vor Gericht. Damals sprach der Richter sie frei, weil in der Anklage ein falsches Tatdatum angegeben war.
Die Angeklagten bringen etliche Vorstrafen mit. Sie können vor Kraft kaum laufen und sie verziehen keine Miene. Der eine trägt ein enges Sweatshirt, damit sein trainierter Oberkörper nicht übersehen wird, der andere T-Shirt und Jacke einer Marke, die auch viele Neonazis schätzen. Männer wie die beiden haben im Gefängnis was zu sagen.
Im Dezember 2012 hätten sie zwei Mithäftlinge beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Würzburg in eine Ecke gedrängt, den einen am Pullover gepackt und mit der Faust ins Gesicht geschlagen, heißt es in der Anklage. Damit hätten die damals 19- und 20-Jährigen die Mitgefangenen dazu bringen wollen, ihnen Kaffee und Zigaretten zu geben.
Die Häftlinge, die 2012 von den Angeklagten gepeinigt worden sein sollen, sind als Zeugen geladen. Beide sind, im Vergleich zu den Angeklagten, halbe Portionen: Eher klein und schmächtig, aufgeregt, nervös. Sie erzählen dem Jugendschöffengericht, wie die Angeklagten sie angewiesen hätten, sie mit Zigaretten, Kaffee und Gummibärchen zu versorgen. Diese Sachen können Häftlinge, die im Knast Geld verdienen oder welches von „draußen“ geschickt bekommen, einmal monatlich im Gefängnis-Laden einkaufen.
Die Prügel, die es gab, weil die „Bestellung“ der Muskelmänner ignoriert wurde, meldeten die beiden Opfer einem JVA-Bediensteten, es wurde ermittelt und schließlich gab es eine Anklage, die allerdings einen gravierenden Fehler enthielt, wie sich bei der Gerichtsverhandlung im September 2013 herausstellte: In der Anklageschrift war als Tattag ein falsches Datum angegeben. Das damalige Gericht, unter demselben Vorsitzenden wie heute, sprach die Angeklagten deshalb in seinem Urteil frei; die Entscheidung ist rechtskräftig.
„Da habe ich einen Fehler gemacht“, sagt der Vorsitzende jetzt am Ende der Verhandlung. Statt die Angeklagten ziehen zu lassen, hätte er damals das falsche Tatdatum in der Anklage revidieren müssen. Weil er das nicht getan hat, greift nun der Grundsatz, dass Angeklagte nicht zwei Mal wegen derselben Sache verurteilt werden dürfen – und das Verfahren wird, wie von den Verteidigern gefordert, eingestellt. Und das, obwohl das Gericht laut seinem Vorsitzenden „keine Zweifel“ daran hat, dass die Angeklagten „zu verurteilen wären“. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse.
Ob diese Entscheidung dem 21-Jährigen viel nützt, darf bezweifelt werden. Der Türke, der seit seinem 14. Lebensjahr immer wieder straffällig wurde, verbüßt derzeit wegen anderer Taten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten und seine Ausweisung aus Deutschland ist bereits verfügt. Die Entscheidung, ob der Mann bleiben darf oder nicht, liegt nun beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Laut Aufenthaltsgesetz werden Ausländer aus der Bundesrepublik ausgewiesen, wenn sie wegen „vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt“ worden sind.“
Eine berechtigte Frage in einem Kommentar:
„Warum wird der clevere Richter nicht namentlich erwähnt. Bei seinen sonstigen Auftritten darf er doch auch fast immer glänzen?
NA ?“
@ Martin. § 63.
Ich lass das hier mal so stehen.
Folgender Text kam vorhin an mich.
Hallo Wolfgang,
Der hohe Besuch meines Sohnes war gestern schon zwischen 10.00 und 11.30 Uhr bei ihm da gewesen. Stefan ist begeistert von ihm! Er hat einen sehr guten Eindruck bei Stefan hinterlassen und er hat neue Hoffnung da raus zu kommen. Am besten ist von alle dem: Das Dr. Schneider die Staatsanwaltschaft dran kriegen will, dass die sich nicht darum gekümmert hatten, dass mein Sohn vor zwei Jahren beinahe umgekommen ist. Ich bin echt gespannt wie es weiter gehen wird! Die haben den Rechtsanwalt alle wie einen hohen König dort in Empfang genommen. Lach.
PS. Da schmunzel ich auch: Die haben den Rechtsanwalt alle wie einen hohen König dort in Empfang genommen.
Schneider-Mensah sollte jedoch nicht noch einmal den Fehler begehen, ohne Begleitschutz, Briefe in Amtsstuben zu werfen.
🙂
Nebenbei erwähnt.
Ich hatte damals den Namen des Verfahrenspflegers im Stefan Fall. Ich gab ihm Druck! Daraufhin fühlte er sich beleidigt und drohte mit einer Klage. Normen – Meinungsverbrechen.de – und ich, hatten da nur müde gelächelt.
Fall Stefan.
Zur Feier des Tages 🙂
David Schneider Mensah: „I‘ll be back!“ Die Psychiater der Forensik-Klinik: »WHAT?“ Schneider-Mensah: „The rules must be reset.“
Arnie in Action. I am waiting for you.
Cut CitiSite. Titelsong: „I‘d love to change the world.“ Norbert Blüm: Ich will die Welt verändern.
Passt 🙂
Verdeckte Ermittlungen.
Norbert Blüm: „Es genügt eine Verleumdung.“
@ Martin.
Vermute langsam, dass diese LA Psychiater, Ihr Ausbildung bei Carsten Maschmeyer absolviert haben: AWD. Der Türdrücker-König. Zitat NDR. Daraufhin reagierte Carsten sauer und schaltete Strate ein.
Ihre Frist läuft nur bis Mitternacht!
Am Mittwochabend wurde es im Funkhaus des Norddeutschen Rundfunks noch einmal spannend wie im Krimi. In rund zweieinhalb Stunden sollte der Film „Der Drückerkönig und die Politik.“ Die schillernde Karriere des Carsten Maschmeyer im ersten Programm laufen. Da traf, gegen 19 Uhr eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Prinz ein. Die Forderung lautete: Auf Bilder, die den Finanzunternehmer Maschmeyer bei einem Auftritt in Frankfurt zeigten, sei zu verzichten. Die Frist, bis zu der eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben sei, lautete auf – Punkt Mitternacht.
Drücker-Könige.
Die schillernde Karriere von Dr. Roth.
Ironie on …
Diese LA Seelenexperten (verdeckte Ermittler), kommen meist unangemeldet, was allein schon eine Straftat ist. Hausbescuhe generell verboten. Siehe Rechtsblog CitiSite.
https://citisite.wordpress.com/gerhard-strate-fall-mollath-vom-versagen-der-justiz-und-psychiatrie/
Tür-Drücker-König Dr. Stephan Roth (LA Gesundheitsamt Kitzingen), überfällt seine potentiellen Kunden nicht nur unangemeldet wie ein Kamikaze, sondern sogar noch als Tarnkappen-Bomber. Er vergisst, sich als Psychiater vorzustellen. Er positioniert sich als Arzt, zudem verschweigend, dass sein feindlicher Angriff der Erstellung einer gerichtlichen Akte dient.
Vermutlich hat er als Kind zu viele Pearl Harbor wie FBI Filme geguckt. Im Äquivalenzmodes der Theory of Mind lässt er seinem Kreativ-Genie dann völlig freien Lauf: „das Gespenst im Schrank ist echt!“
Er nennt es Gutachten, statt Märchenerzählung. Kein Wunder dass seine mitgeschleifte Sozialpädagogin, die bei jedem Kundenkontakt als Co-Pilotin mit dabei ist, bei soviel Kompetenz ihres Bomberpiloten wöchentlich einen Super-Visor aufsucht. Super-Visor: »Was wollen Sie? Bei Dr. Roth haben Sie Kino in der ersten Reihe!“
An Familiengerichten stapeln sich Akten ja nur deswegen, weil jeder Hausarzt verpflichtet ist, seit neuestem, Richtern eine Kopie des Ärztebefundes zu kopieren, denn ohne Betreuungsanregung und entsprechend immenser Verfahrensabläufe, wären ganze Branchen arbeitslos: „Herr Mayer hatte Ohrenschmerzen, weil seine Frau schreit! Sie behauptet wiederum, dass sie schreit, weil er säuft!“
Bomberpilot Dr. Roth bekommt ergo einen Geheimauftrag, die Sachlage auf Betreuungsbedürftigkeit zu überprüfen. Mit dem bekannten Tür-Drücker-Trick: „Grüss Gott, gestatten Arzt!“ Frau Meyer: „Ohrenarzt?“ Dr. Roth: „Selbstverständlich!“ Frau Meyer: „und wer ist die Dame?“ Dr. Roth: „Ohrenärztin!“ Frau Meyer: „wieso sind Sie zu weit?“ Dr. Roth notiert im Kopf: „Formale Denkstörung. Frau Meyer weiss nicht, dass sie zwei Ohren hat!“
Herr Meyer brüllt aus dem Hintergund: „schmeiss die zwei raus. Das sind Vertreter vom AWD. Die wollen dir ‘ne Krankenzusatzversicherung verkaufen!“ Dr. Roth notiert im Kopf: „Wahnstörung!“ Frau Meyer schmeisst die zwei auf Befehl ihres Mannes raus und Herr Dr. Roth sein Gutachten auf dem Heimweg in den Briefkasten des Familiengerichts: „Verdeckte Ermittlung gelungen. Betreuung notwendig. Gezeichnet Tarnkappen-Bomber Roth.“
Seine Amts-Sozialpädagogin bei ihrer wöchentlichen Super-Vision. Super-Visor: „warum haben Sie Probleme mit Herrn Dr. Roth?“ Pädagogin: „Weil er eine Wahn-Störung hat!“ Super-Visor: „Warum gehen Sie davon aus, daß er eine Wahn-Störung hat?“ Pädagogin: „Weil ich so viele Probleme mit ihm habe.“ Super-Visor: „Beispiel?“ Pädagogin: „Gestern hielt er mich für eine Ohrenärztin, vorgestern für eine Hautärztin. Heute meinte er, dass er ein Augenarzt ist und ich seine Kollegin bin.“
Super-Visor: „Wie bitte?“ Pädagogin: „Er bekam heute einem Arztbericht von einer Frau, die kurzsichtig ist. Jetzt will er Sie mit mir besuchen und eine psychiatrische Diagnose erstellen!“ Super-Visor: „Wie bitte?“ Pädagogin: „Können Sie bitte über Dr. Roth ein Gutachten verfassen!“ Super-Visor: „Multiple Persönlichkeit?“ Pädagogin: „Diagnose Beamter trifft die Sache prägnanter!“
Amtsmissbrauch. Täuschung.
Aktuell: Ich wurde zur Untersuchung bei Frau Dr. med. Götzner eingeladen. In dem Glauben, ich werde von einem Facharzt für Arbeits- und Sozialmedizin oder Neurologie begutachtet, nahm ich an der Untersuchung teil. Stattdessen wies sich die vermeintliche Fachärztin für Arbeits- und Sozialmedizin, Frau Dr. med. Ulrike Götzner aus Miltenberg, in ihrem Gutachten vom … mit ihrem Stempel als Fachärztin der Psychiatrie aus.
Auf der Einladung zu der entsprechenden Untersuchung war als Gutachter Dr. Muhl angegeben, nicht Dr. med. Muhl, sondern Dr. Muhl. Wegen meiner schlechten Erfahrung mit Frau Dr. med. Ulrike Götzner rief ich den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Würzburg an, um nach der Identität von Dr. Muhl zu fragen.
Bei zwei Anrufen erhielt ich zwei verschiedene Auskünfte zu Dr. Muhl: Auf meine Frage, ob es sich endlich um einen Facharzt für Arbeits- und Sozialmedizin handle, antwortete die Mitarbeiterin Frau Scheuplein mit „Ja“, beim zweiten Anruf teilte sie mir mit, es handle sich um einen Facharzt für Neurologie, weil mein Fall speziell sei und die Begutachtung von einem Facharzt für Neurologie erfordere. Auch er sei vom Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Würzburg als externer Gutachter beauftragt worden. Diese divergierenden Aussagen stimmten mich misstrauisch.
In ihrem Widerspruchsbescheid widersprach die Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Würzburg meinen Aussagen in meinem Schreiben zur Ablehnung von Dr. Muhl nicht. Der von mir abgelehnte Dr. Muhl war ein 78-jähriger Psychologe, Dr. Manfred Muhl.
Vorsatz.
PS: Vorsätzlicher Täuschungs-Trick. Mit einem Dr. unterhält man sich – und redet – bei einem Psychiater muss man vorgewarnt werden. Nach dem Motto: „jede Aussage kann gegen sie verwendet werden.“ Ich sehe solchen Gutachten als Verfahrensfehler, wenn dem Kunden nicht ausdrücklich vorher mitgeteilt wird, dass er sich mit einem Psychiater unterhält. Das Gutachten ergo nichtig ist.
Die SZ berichtet nun auch ausführlich über den „Fall“ Kuß:
Manche Leute haben einfach kein Unrechtsbewusstsein, keinen moralischen Kompass….
http://www.sueddeutsche.de/panorama/schmerzensgeld-fuer-gutachten-wer-unschuldig-ist-braucht-die-besten-anwaelte-1.2326516
Die Schlagzeile sagt alles
„Wer unschuldig ist, braucht die besten Anwälte“
einziges Problem, woher kriegt man das Geld für einen engagierten UND unabhängigen Anwalt?
http://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarbruecken/saarbruecken/saarbruecken/Gutachten-Justizopfer-Landgerichte-Schmerzensgeld-Strafvollzugsanstalten;art446398,5606810
Der „Fall“ Deeg wird vom bayerischen Justizminister ignoriert, der Strafanzeige gegen hochrangige CSU-Juristen NICHT NACHGEGANGEN.
Das Fehlgutachten des Würzburger Psychiaters Dr. Groß wird auf allen bayerischen Ebenen zu vertuschen versucht:
https://martindeeg.wordpress.com/2014/02/13/gerichtsgutachten-2-offener-brief-an-minister-bausback/
https://martindeeg.wordpress.com/2014/06/21/freiheitsberaubung-im-amt-weiter-vertuscht-bayerische-staatskanzlei-schaut-weg/
Im Landtag macht Herr Bausback hingegen auf „Transparenz“:
http://www.br.de/nachrichten/landtag-massregelvollzug-psychiatrie-mollath-100.html
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.nach-fall-gustl-mollath-neues-gesetz-fuer-den-massregelvollzug.350152bf-b6fe-4f42-a9f7-c1de9cf9928c.html
http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/abendschau/vollzug-neue-regeln-100.html
Holla! Norbert Kuß bekam heute 50.000 Euro Schmerzensgeld vom LG Saarbrücken zugesprochen! Lief gerade bei „Brisant“.
Anwalt der Gutachterin kündigt Revision an.
https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:EU0Kc9ictYQJ:http://www.sr-online.de/sronline/sr3/justizirrtum_kuss_rehlinger100.html%25
http://www.sol.de/neo/nachrichten/saarbruecken/Gutachten-Justizopfer-Landgerichte-Schmerzensgeld-Strafvollzugsanstalten-Landgericht-Gerichtspsychiaterin-muss-Justizopfer-Norbert-Kuss-50-000-Euro-zahlen;art34275,4518586
http://www.sr-online.de/sronline/nachrichten/panorama/urteilsspruch_justizopfer_kuss100.html
Wie im „Fall“ Harry Wörz – erst zivilrechtliche Geltendmachungen decken die strafrechtlichen Fehlurteile auf!…. S-k-a-n-d-a-l-ö-s!!!!
inzwischen sogar in Spiegel (dpa) geschafft
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/justizirrtum-zu-unrecht-verurteilter-erhaelt-50000-euro-schmerzensgeld-a-1015730.html
Doch der Teil mit dem Haar wurde ‚versehentlich‘ weggelassen/abgemildert:
….Als seine Ex-Pflegetochter wegen der angeblichen Übergriffe von ihm auch noch Schmerzensgeld forderte, wurde ein anderer Sachverständiger aus Freiburg eingeschaltet. Der ließ kein gutes Haar an der Expertise seiner Homburger Kollegin….
http://www.sr-online.de/sronline/nachrichten/panorama/urteilsspruch_justizopfer_kuss100.html
Die Leserbriefe sind interessant
Die Kommentare fokussieren teilweise etwas zu sehr auf die (minderjährige) Pflegetochter.
Völlig außen vor bleibt das von Lobbyistinnen und Frauennetzwerken geschaffene KLIMA, das Falschbeschuldigungen befördert, provoziert und immer noch so tut, als sei das ein völlig untergeordnetes Problem.
Genau deshalb sind solche Sendungen so unfassbar ärgerlich:
http://programm.ard.de/?sendung=2800713750083379
Hier wird Frauenlobbyistinnen und Hardcore-Feministinnen im Staatsdiensr unwiderpsprochen ein Forum gegeben, in dem sie ihre kruden männerverachtenden Gewaltphantasmen ausleben können.
„Schutzlücken“ werden fabuliert – immer niederschwelliger soll die Vorverurteilung und der Generalverdacht gegen Männer in diskriminierende Gesetze gegossen werden.
Und dann „wundert“ man sich über „Fälle“ wie den von Horst Arnold oder Norbert Kuss, Andreas Witte etc.etc…
Duplizität der Ereignisse.
@ Martin.
Studiere eben ein paar Gerichtsakten und schaue nebenbei einen Porno. Der Zusammenhang ist unübersehbar: »der stringende Ablauf ist immer derselbe.“ Egal welchen Porno man guckt oder welche Gerichtsakten man liest, es läuft immer dasselbe ab.
Hier eine kleine Ausnahme, aber trotzdem, bis zum bitteren Ende, ein gnadenlos infantiler Psychiater, aber auch ein noch behämmerter Verfahrenspfleger mit im Spiel. Da mache ich mir doch glatt die Freude, die Adressen von zwei Koryphäen zu publizieren – die mit dem folgenden kurz geschilderten Fall, rein nichts zu tun haben 🙂
Expertenanwalt im Betreuungsrecht. Der Verfahrenspfleger nimmt die Interessen des Betroffenen wahr.
Rechtsanwalt
Peter Schwind
Wiesenweg 27
97084 Würzburg
0931 3538900
Experte in Seelenheilkunde, vormals ARGE Arbeitsfähigkeitsgutachter, in Rente, aber trotzdem noch Gutachten für die Würzburger Justiz verfassend.
Psychiater Dr. Manfred Muhl
97072 Würzburg
Königsberger Str. 44
009 231 / 088 220 460
Apropo. Der Deeg Blog schlägt Wellen. Nachdem citisite tags wie NeuroScience, Kernberg, Schore und Co., mit ins Spiel bringt, findet man Frau Behrend (mit den tags der Weltelite) auf Augenhöhe. Sprich: der Deeg Blog ist auch dort weit verbreitet. Ohne Behrend einzutippen!!!
Ich kenne mehrere Betreuungsfälle vor Ort.
Die Richterentscheidung liegt mir vor, jedoch nicht die Gutachten / Stellungnahmen der oben Genannten. Die bekomme ich aber noch. Richter Beckmann entschied – der sitzt unterhalb von Frau Twardzik – in diesem tollen Designer Neubau des Amtsgerichtes und entschied – Gratulation – richtig! Betreuung aufgehoben !!!
Muss ich weitertexten??? In der Randnotiz schrieb Herr Beckmann – Mann der vormaligen Würzburger Bürgermeisterin Pia – dass er die Stellungnahmen der o.g. hat, dass die beide der MEINUNG waren, dass die Betreuung aufrecht erhalten werden soll.
Soll ich es gross drucken??? Der RA der den Betreuungsfall verteidigte / vertrat, entschied sich – in seiner Stellungnahme – gegen eine Aufhebung der Betreuung. Da kann einem Angst und Bange werden! Siehe Texte von Gerhard Strate oder Norbert Blüm: „„Für die “Blödheit von Rechtsanwaltsargumenten” gibt es keine Untergrenze.“
Alle unterirdischen Fälle laufen auf eine Tatsache hinaus: fehlende Anknüpfungstatsachen. RA Schwind müsste seine Meinung begründen. Die ist im Betreuungsrecht letztendlich nicht begründbar, warum eine Betreuung aufrecht erhalten werden soll, denn es zählt der natürliche Wille des Kunden. Keine andere Meinung zählt!
Das wiederum beweist aktenkundig, die Meinung des RA, dass dieser RA geschäftsunfähig ist, wenn er ebd. nicht begründet, warum der Kunde keinen natürlichen Willen hat. Den hat er nur dann nicht, wenn der Kunde im Koma liegt. Ergo Beweis, dass dieser Verfahrenspfleger unterirdisch tätig ist, sich zur Erdkruste hinabbeamt, wo er letztendlich auch hingehört.
Dasselbe gilt für den o.g. Psychiater. Zitat: „Psychiater haben bei Gericht nichts zu suchen. Ausser als Angeklagter!“
Once again. Pornos haben immer denselben Handlungsablauf. Man weiss schon vorher, was passieren wird. Bevor man Mollath weggesperrt, weil weiterhin Straftaten zu befürchten sind, sollte man evtl. vorab eruieren, ob er überhaupt Straftaten begangen hat. Betreuungsrecht analog. Bevor analysiert wird ob der Unschuldige eine Macke hat, sollte man – Betreuungsrecht – analysieren, ob er sich erheblich eigengefährdet. Diese immer wieder genannten Aufgabengebiete spielen null Rolle !!!
PS: Mit Metaphern kommt man bei Borderlinern übrigens auch nicht weiter, denen Denken beizubringen. Ich versuch es aber trotzdem. Kontext Aufgabengebiete.
SMS einer meiner wilden Bordi-Weiber: »Du erfüllst noch nicht einmal deine normalsten Ehemann Pflichten!“ CitiSite: „.welche sind das?“ Sie: „Seeeeexxx!!!“ Brauch ich jetzt ‘nen Betreuer, der meine Alltagsangelegenheiten erledigt und mich im Bett vertritt?“
Betreung ist rechtliche Vertretung nach aussen und kommt nur dann in Betracht, wenn der Kunde im Koma liegt und keinen RA beauftragen kann – im Kontext der Alltagsangelegenheiten. Hinzu kommend, dass er sich dadurch erheblich selbst gefährdet, wenn er sich selbst nicht rechtlich vertreten kann.
RA Schwind muss ergo nachweissen, dass sein Kunde sich erheblich eigengefährdet. Zum Beispiel, dass die nymphomane Kundin, bei wahllosen SEX, keine Kondome benutzt 🙂
Aber auch das geht ihm nichts an. Weil jeder hat ein Recht, sich selbst zu schädigen. Siehe Schneider-Mensah, Argumentation in Karlsruhe. Ironie on: „es steht jedem auch frei, Briefe in Briefkästen zu werfen – Alltagsangelegenheit – obwohl man vorher schon weiss, dass man verhaftet wird, sich ergo selbst bedroht!“
Okidoki.
Mr. Schwind bekommt demnächst Post! Eine Brief-Bombe ! Und dann ist er tatsächlich noch Experte im Sozialrecht. Das ist einer besonderen Beobachtung wert. Allen voran im Kontext NeuroScience: „Social cognitive and affective NeuroScience.“
Gruss an Miss Gabriele Wolff, die Neuro-Fachexpertin: „Ihre simple Hirnbiologie…“ Ich habe ihr verziehen. Buchempfehlung – Daniel Kahnemann – Nobelpreisträger: „schnelles Denken, langsames Denken“ – limbic vs. präfrontaler Kortex. Link Empfehlung… Betreuungsrecht …
https://citisite.wordpress.com/gerhard-strate-fall-mollath-vom-versagen-der-justiz-und-psychiatrie/
Gerhard Strates Leserbrief in der ZEIT, Nr. 5/2015
Hier der erst heute online gestellte Artikel über Kröber, 15.01.2015:
Der einzige, um den sich Kröber sorgt ist Kröber…..
http://www.zeit.de/2015/03/forensische-psychiatrie-gericht-gutachten-hans-ludwig-kroeber
Es klingt ja schon nach ein bisschen Selbsterkenntnis (der Schaden ist da) – aber ein Idiot will er deswegen nicht gewesen sein.
Die unfassbare Unlogik von Borderliner: sowohl als auch Denken.
Ergänzung. Aussage-Psychologie.
Kröper: Der Schaden ist da und nicht mehr wegzumachen.
Kernberg nennt solche Texte: konkretistisches, primärprozesshaftes Denken. Ein sicheres Zeichen einer BPS. In der DBT Therapy (Linehan) wird Satzergänzungstechnik geübt. Ich nenn das Komma-Technik.
Der Schaden ist da, weil …
Kröber, der Schlaufuchs, hat eine Komma-Phobie. Er mag keine Zusammenhänge. Vermutlich hat er die Komma Taste auf seiner Tastatur noch nie benutzt.
Es gab früher mal Computer ohne Ziffernblock und Kommataste, waren billiger. Manche haben nur ein Ausrufenzeichen um die eigenen Aussagen und sich selbst wichtig zu machen.
Doch vermutlich hat er die von uns Laien entdeckte Krankheit die
Punkt.uelle Alzheimer – bei jeden Satzzeichen wird alles vergessen und deren Welt wird danach neu erschaffen
Kann Satire enthalten
…..In der Anklageschrift war als Tattag ein falsches Datum angegeben…..
und niemanden ist das aufgefallen? Was für ein Zufall. Uns fällt spontan was zu Frieburg ein als wegen Totschlages sehr milde geurteilt wurde obwohl vorher schon mehrfach gewalttätig, usw. aber auch Sohn eines hohen Tierchens.