11 Jahre Kindesentfremdung, 11. Weihnachten ohne Kind: weiter FAKTEN zu den Tätern, den Justizbehörden Würzburg

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Dieser Film lief aktuell im BR, „Stationen“:

„Seit mehr als 30 Jahren ist er obdachlos, hat unzählige Heiligabende in irgendeiner deutschen Stadt auf der Straße verbracht – ohne feste Bleibe. In diesem Jahr ist er in Würzburg gelandet. Filmautor Christian Wölfel begleitet Menschen wie Klaus Maiwald bei ihrem Weihnachtsfest auf der Straße.“….

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/stationen/stationen-dokumentationen/franken-herbergssuche-weihnachten100.html

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Franziskanerkloster_Würzburg

Die hier gezeigte Klosterkirche der Franziskaner liegt direkt gegenüber vom Kinderschutzbund Würzburg. Dort konnte ich nach über sechs Jahren Entfremdung endlich mein Kind „treffen“, von Mai 2010 bis Mai 2012, bis die Kindsmutter Kerstin Neubert auch diese wieder vereitelte – und die Justiz wieder nichts hiergegen unternahm!
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Während der „Treffen“ dort, die jeden Freitag stattfanden, hatte ich mir angewöhnt, rund halbe Stunde vorher in diese Kirche zu sitzen, um mich zu sammeln, auf mein Kind „vorzubereiten“….und zu freuen!

Folgende Antwort/weitere Beschwerde auf den FREIBRIEF nun, den sich die Justiz Würzburg auch 11 Jahre nach Beginn dieses Justizskandals selbst ausstellt, ging heute noch raus: „Fröhliche Weihnachten…“

Die Präsidentin des Landgerichts
Ottostraße 5
97070 Würzburg 20.Dezember 2014

LBS 1 – Nr. 442014
Schreiben vom 15. 12.2014

Sehr geehrter Herr Pöpperl,

Ihr Schreiben vom 15.12.2014 ist ebenso wie diese Antwort und alle maßgeblichen Geltendmachungen beweisrechtlich veröffentlicht unter martindeeg.wordpress.com:
Bescheid des Landgerichts Würzburg zur Dienstaufsichtsbeschwerde aufgrund anhaltender Kindesentfremdung, Richterin Treu, Familiengericht Würzburg

Sie erhalten Ausdruck als

Anlage 1:
https://martindeeg.wordpress.com/2014/12/18/rechtsverweigerung-gerichte-wurzburg-weiter-bagatellisiert-unwahrheiten-ubernommen/

Auf Ihr Schreiben ist konkret zu erwidern, alles folgende ist beweisrechtlich vielfach dargelegt.

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Rechtsverweigerung, Straftaten im Amt und konkrete Amtspflichtsverletzungen sind in keiner Weise durch die allgemeine richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG und Art. 85 bayerische Verfassung) gedeckt, auf die Sie sich exkulpierend berufen wollen. Es besteht vielmehr bei Verdacht auf Verbrechen eine Strafverfolgungspflicht von Amts wegen und zwar unabhängig von Amt und Status der Beschuldigten.

Ihre Antwort auf konkreten Vorhalt ist – wie der gesamte Umgang der Justiz meine Person betreffend – von einer atemberaubenden Unredlichkeit, dem Willen zur Lüge und Falschauskunft getragen. Und offenkundig einzig von dem Willen zur Vertuschung, Leugnung und Verschleppung skandalöser Straftaten im Amt, von folgenreichen Fehlern und Versäumnisse getragen.

Dies ist weder hinzunehmen noch wird sich angesichts der Schädigungen und der Existenzzerstörung die Sache so entledigen lassen, wie es sich die Justizbehörden Würzburg als maßgebliche Verusacher offenkundig selbstentschuldend vorstellen.

Sie schreiben:

….”Ich habe die Akten des Familienrechtsstreites beigezogen und überprüft. Anhaltspunkte für ein dienstaufsichtsrechtlich zu beanstandendes Fehlverhalten der Richterin konnte ich hierbei nicht feststellen.”

In Zusammenhang mit der Richterin Treu ist unter Bezugnahme auf die vorliegenden familiengerichtlichen Akten folgendes beweisrechtlich vorliegend und objektiv belegt:

Drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes hat die Rechtsanwältin Kerstin Neubert am 15.12.2003 (Az. 15 C 3591703) beim unzuständigen Zivilgericht Würzburg, Beschuldigter Thomas Schepping, eine sog. Gewaltschutzverfügung erwirkt. Dies mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung, wie mittlerweile zweifelsfrei durch ihre eigenen Angaben belegt (u.a. Gutachten Wittkowski, Az. 2 F 5/04): Anlass der einseitig erzwungenen Trennung mittels Verfügung waren weder Bedrohung noch Belästigung durch meine Person, sondern eine willkürliche Launenhaftigkeit und Orientierungslosigkeit in eigenen Befindlichkeiten.

Desweiteren gab Frau Neubert wahrheitswidrig zwecks Erlangung der Verfügung an, ich sei ihr „Ex-Freund“, von dem sie schon länger „getrennt“ sei. Richtig ist, dass ich bis zum 12.12.2003 zweifelsfrei von der gemeinsam mit Frau Neubert vereinbarten Zukunft, Famlienbildung mit Kind, Heirat in absehbarer Zeit und einer auf Vertrauen und Geborgenheit basierenden Lebensplanung ausging. Bis zum Antrag der Gewaltschutzverfügung bzw. bis zum Vorgang, mir am 12.12.2003 plötzlich den Zutritt zur gemeinsam bewohnten Wohnung – in der sich auch unser Kind aufhielt – zu verweigern, wurde dies auch durch die Kindsmutter und Rechtsanwältin Neubert so kommuniziert. Die Wohnung hatte ich zuvor am 10.12.2003 in Absprache auf gemeinsame Wochenendplanung verlassen, die Frau Neubert völlig willkürlich und aufgrund beruflicher Belastung per SMS erst am Nachmittag des 12.12.2003 „absagte“.

Ab diesem Zeitpunkt war ich gezwungen, mich formell auf eine juristische Verlagerung eines persönlichen und privaten Konfliktes, den einzig und initiativ Frau Neubert zu verantworten hat, einzulassen, wollte ich die damals bestehende Bindung zu meinem Kind nicht verlieren.
Aus heutiger Sicht ist diese durch langjährige Polizeitätigkeit geprägte Sichtweise und Haltung natürlich als naiv anzusehen angesichts des Selbstverständnisses und der arroganten Rechtsfremdheit bei den Justizbehörden Würzburg.

Es ist also keinesfalls so, dass hier „unverständlicherweise“ zwei Eltern außerstande sind, Konflikte und Unstimmigkeiten zu klären und sich zu „einigen“, wie Sie in Ihrer Darstellung weiter lebensfremd die Linie der Justizbehörde fortfabulieren („Hochstrittigkeit der Eltern dem Kindeswohl zuwider läuft…“).

Es ist vielmehr so, dass beginnend mit dem invasiven Eingriff eines „Kontaktverbotes“ – gibt es etwas Widersinnigeres in einem solchen Konflikt zweier junger Eltern – vorverurteilend die Kommunikationsweigerung und Besitzstandswahrung der Kindsmutter in deren „Opferrolle“ befördert wurde und andererseits ich als Vater wie nebenbei ausgegrenzt wurde und die damals ab Geburt bestehende Bindung zwischen Vater und Kind zerstört wurde.

Es kann sich auch Justizjuristen erschließen, dass eine von einer Kindsmutter beantragte sog. Gewaltschutzverfügung drei Monate nach Geburt eines Kindes bei entsprechen dümmlichster und geschlechtsspezifischer „Täter-Opfer-Rollenverteilung“ und ohne jede Wahrnehmung von Vorgeschichte, Fakten, Persönlichkeit und Tatsachen, die Ursache für ausufernde juristische Auseinandersetzungen setzt – und eben nicht Anlass bietet, dass die Eltern sich zum „Wohle“ des gemeinsamen Kindes kommunikativ auseinandersetzen und die Gerichte nicht weiter behelligen. Die Kommunikation steht gerade unter Strafvorbehalt, den die Rechtsanwältin Neubert seither weidlich nutzte, jahrelang „ermutigt“ von der Staatsanwaltschaft Würzburg, Angelika Drescher, und den Polizeibeamtinnen der Abteilung „häusliche Gewalt“.

Ihr Schreiben vom 15.12.2014 ist daher für mich als langjährig auf Zuruf kriminalisierter und ausgegrenzter Vater durchaus als weitere Zumutung und Unverschämtheit in einer langen Reihe derselben seit 15.12.2003 zu sehen.

Sie schreiben weiter:

“Insbesondere ist es nicht zu beanstanden, dass die Richterin zur Regelung des Umgangsrechtes ein psychologisches Sachverständigengutachten zu der Frage eingeholt hat, welches Umgangsrecht dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Richterin die Entscheidung über die Ausgestaltung des Umgangsrechtes vorwerfbar verzögert hat. Nach Eingang des schriftlichen Sachverständigengutachtens vom 03.10.2014 hat die Richterin mit Verfügung vom 20.10.2014 den Beteiligten rechtliches Gehör gewährt und darauf hingewiesen, dass das Gericht beabsichtigte, ohne weiteren Erörterungstermin nach dem 15.11.2013 in der Sache zu entscheiden.”

Richterin Treu wurde unmittelbar zuständig für diese Sache nach Erhalt meines Schriftsatzes vom 27.12.2003, mit dem ich als Reaktion auf die lebensfremde Zustellung der Gewaltschutzverfügung am 22.12.2003 das Familiengericht Würzburg um Hilfe und Schlichtung ersuchte.

Ebensogut hätte ich mich an das Straßenbauamt wenden können.

Richterin Treu teilt mit Schreiben vom 31.03.2004 mit, dass das Jugendamt zuständig sei. Erst auf mehrere weitere dringliche Geltendmachung setzt sie Termin für den 13.08.2004,
Az. 2 F 5/04.

Bereits durch diesen Zeitablauf wurde die bestehende Bindung zum Kind zerstört.

Erst im April 2005 setzt Richterin Treu den Verfahrenspfleger Moser ein, der aufgrund der einseitigen Weigerung der Kindsmutter zu Kommunikation und Schlichtung für konkrete wöchentliche Kontakte zwischen Vater und Kind eingesetzt wird.

Als der Verfahrenspfleger Moser diese Kontakte nicht durchführt, erlässt Richterin Treu ohne Änderung der Rahmenbedingungen willkürlich und rechtswidrig im August 2005 einen zweijährigen „Umgangsausschluss“.

Die Eskalation, die durch diese rechtswidrige und diskriminierende Maßnahme 2005 in den folgenden Jahren eintritt, ist gerichtsbekannt.

Richterin Treu tritt erst im Jahr 2011 wieder auf den Plan, nachdem die Richterin Sommer mittlerweile einen konkreten und vollstreckbaren Beschluss auf wöchentliche Treffen mit Datum vom 09.04.2004, Az. 005 F 1403/09 durchgesetzt hat und diese Treffen auch stattfanden.

Dies unter enormer Entlastung und zur Freude des Kindes, was seither von der Gegenseite und der Richterin Treu geleugnet wird (Gutachten Behrend), um die Verwerflichkeit und das erneute Vollversagen ab 2012 und die massiven erneuten Folgeschäden abzuwehren zu rationalisieren.

Der konkrete Beschluss auf wöchentlichen sog. „Umgang“ hat – und zwar völlig unabhängig von Gutachtenbestellung Behrend, Dez. 2012 – weiterhin Rechtskraft und ist gerichtsvollstreckbar.

Dies wird von Richterin Treu selbst in mehreren Beschlüssen beweisrechtlich benannt:

Beweis:

1.
…..„Das Gericht weist darauf hin, dass die Vereinbarung vom 09.04.2010 unverändert Gültigkeit hat.Es weist ferner darauf hin, dass nicht nur die Verantwortung für das Kind sondern auch die Wohlverhaltenspflicht des § 1684 Abs. 2 BGB von der Mutter ein erhebliches Mehr an Mitwirkung verlangt.“
Az. 2 F 957/12, 10.10.2012

2.
….“Das Gericht weist darauf hin, dass es beabsichtigt, in der Hauptsache ein Gutachten zu erholen, dass gleichwohl aus Sicht des Gerichtes eine Kindeswohlgefährdung nicht derart greifbar im Raume steht, dass der Umgang bis das Gutachten vorliegt, auszusetzen wäre. Es wird darauf hingewiesen, dass ein vollstreckbarer Vergleich zum Umgang vorliegt sowie die einstweilige Anordnung, mit der die Umgangspflegerin bestellt wurde, und dass dies zu beachten ist. Der Umgang soll nach Vorstellung des Gerichtes so bald wie möglich wieder aufgenmommen werden. Unverändert steht das Angebot von Frau Schmelter, mit (dem Kind) über den Vater zu sprechen und dem Kind einige Zusammenhänge zu erklären. Die Mutter lehnt dies ab.“….
Az. 2 F 1869/12, 20.12.2012

Die Richterin Treu hatte bereits im Dezember 2011 die gemeinsame Beratung der Eltern – eine Basisvoraussetzung für jeden Elternkonflikt – bei der Familienberatungsstelle Würzburg, genannter Frau Katharina Schmelter veranlasst, bei der der Kläger bis heute Beratungsgespräche, zuletzt am 17.12.2014, führt.

Als die Kindsmutter diese Beratung infolge verweigerte, da sie „psychisch belastet“ sei, wurde dies von Richterin Treu ebenso unsanktioniert hingenommen wie infolge die Verweigerung der der Kindsmutter zugestandenen zugestandenen Einzelgespräche ab Januar 2012, infolge ab Juni 2012 die Verweigerung der Kontakte und ab Oktober 2012 die Kindesentführung der Kindsmutter durch Untertauchen.

Richterin Treu ist infolge zu kompletter Rechtsverweigerung übergegangen, nachdem die Kindsmutter nach Appell und trotz Konfrontation mit den fatalen Folgen für das Kind von der Kindsmutter gegen sie einen Befangenheitsantrag eingereicht hatte.

Für all das trage ich als Vater und Justizopfer weder eine Teilschuld noch bin ich – wie das Gericht stets exkulpierend für sich beansprucht – durch irgendwelche Reaktionen oder verbalen Äußerungen (darüberhinausgehende Vorwürfe konnten trotz massivster Schädigung seit 11 Jahren bis zum heutigen Tag nicht einmal erhoben werden!) derart aufgetreten, dass die Schädigung hierdurch in irgendeiner Weise erklärt, geschweige denn gerechtfertigt wäre.

Dass andere Väter in vergleichbarer Lage und mit weniger robuster Psyche und weniger Resilienz ausgestattet längst einen Suizid begangen hätten oder Gewalt gegen Verantwortliche zum Tragen gekommen wäre, muss man selbst den Justizbehörden Würzburg wohl kaum erklären. Für diese Kenntnis reicht die regelmäßige Lektüre jedweder deutschen Tageszeitung.

Die Benennung dieses Faktes ist – insbesondere seitens eines ehemaligen Polizeibeamten, der weitergehende Kenntnisse und Interesse bezüglich Kriminalistik etc. hat – auch keine „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“, selbst wenn arrogante Justizjuristen in Bayern offenkundig kreativ und skrupellos jede Kritik an der eigenen Zunft zwanghaft als Straftat zu Lasten der Kritiker isolieren wollen, wie die Vorgänge seit 2004 zeigen. (Missbrauch § 63 StGB)

Richterin Treu hat neben dem bereits geschilderten weiter folgendes schuldhaft zu verantworten:

1.
Der Umgang findet trotz Einsatzes der Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich mit konkreter Vorgabe weiter nicht statt. Richterin Treu lässt die einjährige Bestellung der Umgangspflegerin Dezember 2013 einfach auslaufen.

2.
Ein im Mai 2013 nach Gesetzesreform gestellter Sorgerechtsantrag des Klägers wird nicht bearbeitet.

3.
Ein im Juli 2013 beantragtes Zwangsgeld gegen die Kindsmutter wegen anhaltender Umgangsvereitelung wird nicht bearbeitet.

4.
Weitere Anschreiben werden nicht beantwortet.

5.
Als ich im Oktober 2012 das Gericht informiere, dass die Kindsmutter ohne jede weitere Absprache zielgerichtet zum Zweck der Ausgrenzung ihre Kanzlei aufgegeben hat, die der einzige Kontaktpunkt zum leiblichen Kind war und dies als Kindesentführung gegenüber mir als Vater zu werten ist, wird lediglich lapidar mitgeteilt, dass die Kindsmutter einen „Wegzug aus dem Raum Würzburg keinesfalls beabsichtigt“. Az. 2 F 957/12, 29.10.2012.

§ 235 StGB ist erkennbar seit Oktober 2012 unter Beihilfe der Justizbehörden Würzburg verwirklicht.

Die Kindsmutter führt die ehemalige Kanzleiadresse Marienplatz 1 in Würzburg seither als Scheinadresse, um ihren Aufenthalt und Wohnort des Kindes zu verbergen.

6.
Als im Januar der Müncher Fachanwalt Josef A. Mohr mit Mandat beauftragt wurde und um Akteneinsicht ersuchte, verweigerte das Familiengericht Würzburg diese Akteneinsicht mit hanebüchener Ausrede bis Juni 2014, worauf der Anwalt letztlich das Mandat niederlegte.

Trotz all dieser FAKTEN, die sich bereits bei oberflächlicher Lektüre unter Berücksichtigung der vielfach gemachten beweisrechtlichen Angaben ergeben, schreiben Sie weiter ungeniert bei anhaltender Schädigung des Kindes und meiner Person als Vater durch die ungehindert weiter alleinsorgeberechtigte Kindsmutter am 15.12.2014:

….“Die aus Sicht des Beschwerdeführers lange Bearbeitungsdauer ist ersichtlich darauf zurückzuführen, dass die Beteiligten den Rechtsstreit auf allen möglichen Nebenkriegsschauplätzen austragen, wobei nach dem Gutachten der Sachverständigen Dr. Behrend gerade die Hochstrittigkeit der Eltern dem Kindeswohl zuwider läuft. Für dienstaufsichtliche Maßnahmen gegen Richterin am Amtsgericht Treu sehe ich daher keinen Anlass.”

Welche „Nebenkriegsschauplätze“ angesichts der unverschuldeten Zerstörung der Vaterschaft, der ungehindert über Jahre reflexhaft erfolgten Kriminalisierung als Mann in einem Paarkonflikt beinhaltlich einer Freiheitsberaubung a’la Gustl Mollath und der ungehindert fortgesetzten Entrechtung und Diskriminierung als Vater meilenweit neben dem Grundgesetz könnten hier gemeint sein?

Auch die Gutachterin Behrend versucht hier erkennbar, lediglich das Gericht zu schützen.

Richtig ist, dass einseitig und im Bewusstsein einer ungehindert auszuübenden Machtposition die Kindsmutter beginnend drei Monate nach Geburt eine Ausgrenzung, Kriminalisierung und Entwertung meiner Person startete, mit der ich mich mit den Mitteln des so aufgezwungenen juristischen Konfliktes zur Wehr setze.

Das Wohl des Kindes ist für jeden vernünftig denkenden Menschen dadurch verletzt, dass die Kindsmutter und die mütterliche Familie meinem Kind gegenüber jahrelang eine Entwertung und ein Klima der Angst gegenüber mir als Vater vorlebten und suggerierten.

Als dieses Phantasma durch die im Dezember 2011 gerichtlich formulierte Ausweitung der wöchentlichen Treffen, anstehende Wochenendbesuche, im Raum stehendes gemeinsames Sorgerecht etc. nachhaltig und wider Erwarten für die Täter durch die Konsequenz meiner Bemühungen um Kontakte zum Kind und darum, meinem Kind als Vater jederzeit zur Verfügung zu stehen ins Leere zu laufen drohte, unternahm die Kindsmutter und die mütterliche Familie, insbesondere der Großvater des Kindes Willy Neubert, alles, um diese positive Entwicklung zu stoppen bzw. erneut umzukehren, indem man mich entwertete und ein Klima der Angst zu Lasten des Kindes erzeugte.

Auch dies ist beweisrechtlich belegt durch Schreiben, die der Großvater noch während der bestehenden Kontakte mit dem Ziel der Vereitelung weiterer Kontakte an den ehem. Direktor des Amtsgerichts Würzburg, Roland Stockman richtete (Schreiben vom 12.03.2012 und 21.08.2012) mit dem Ziel, Einfluss auf die Richterin Treu zu nehmen, mich als Vater komplett auszugrenzen.

Das Schreiben ist veröffentlicht. Es wird außerdem beweisrechtlich zu weiterer Schadensersatzklage gegen die Justizbehörden Würzburg verwandt.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg

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34 Gedanken zu „11 Jahre Kindesentfremdung, 11. Weihnachten ohne Kind: weiter FAKTEN zu den Tätern, den Justizbehörden Würzburg

  1. Wegweisendes Urteil, das auch und u.a. vor dem AG Würzburg zur Sprache kommen wird, wenn eine unverhohlen entwertende und diffamierende sog. Familienrechtsanwältin in Kürze als „Opfer“ von mir vor Gericht stehen wird! Der „Strafbefehl“ gegen mich (in Kürze mehr):

    Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wegen „Beleidigung“, Az. 101 Cs 912 Js 5460/14

    SZ von heute, Print, „Medien“:

    „Mit den eigenen Waffeln – Talk-Geläster: Linken-Politiker Dehm unterliegt vor Gericht“….von Karoline Meta Beisel

    ….“Gelästert hatte der Journalist und Autor Hajo Schumacher. Ende Februar 2014 war das, Schumacher saß….in der RBB-Talkrunde ‚Thadeusz und die Beobachter‘.

    ….“Kurzfassung: Niejahr habe angefangen mit den unflätigen Begriffen, eine Abstimmung auf dem Parteitag mit parteiinterner Selbstbefriedigung verglichen. Und dieses ganze ‚She Said – He Said‘ wiederum gab nun in der Sendung …..Anlass für einen Kommentar von Hajo Schumacher: Dehm habe „offiziell einen an der Waffel und sei „echt’n Borderliner“.

    ….“In der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Köln aber behielt Schumacher das letzte Wort: Es sei fernliegend, dass er dem Politiker tatsächlich eine Borderline-Störung habe unterstellen wollen. Vielmehr habe der Journalist zumindest auch zur Meinungsbildung beigetragen – und darauf kommt es an, wenn Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht kollidieren.

    Genau so hatte das Bundesverfassungsgericht das vor wenigen Jahren auch gesehen, auch damals ging es um einen ZEIT-Journalisten und den Geisteszustand eines anderen Menschen: Der frühere Herausgeber Michael Naumann hatte einen Berliner Generalstaatsanwalt im Fernsehen als „durchgeknallt“ bezeichnet – das Bundesverfassungsgericht hatte die Äußerung durchgewunken.

    Beim aktuellen Streit kam aber noch etwas anderes hinzu. Überspitzt sei Schumachers Kritik gewesen, schrieb das Gericht, und polemisch auch, das ja. Aber Dehm sei Politiker und neige selbst zu derartigen Attacken. Darum müsse er sich solche Kritik gefallen lassen. Es ist also nicht nur entscheidend, wo man lästert – sondern auch über wen.“

    Wegweisend ist das Urteil deshalb, weil gerade JURISTEN immer wieder beleidigen, diffamieren, entwerten – sich aber selbst gerieren wie ein „zartes Reh“, wenn sie kritisiert werden!

  2. Es wird immer enger für die Justizbehörden Würzburg

    Die Justiz Würzburg „begründet“ überhaupt nichts – sie betreibt schlicht Rechtsverweigerung zugunsten der Kindsmutter und deren erklärter Entfremdungsabsicht!
    Deren Vater intrigiert im Hintergrund, schickt persönliche Schreiben an den (ehem.) Direktor dieses AG, Stockmann. Die Folge ist auch 11 Jahre Sorgerechtsverweigerung.

    Die FAKTEN seit 2003 sind in diesem Blog beweisrechtlich belegt. Nun das:

    „Erstaunliches aus Stuttgart“

    Veröffentlicht am 29.12.2014:
    „Das OLG Stuttgart hat seiner Entscheidung vom 02.12.2014 (11 UF 173/14) folgenden amtlichen Leitsatz beigefügt“

    „Aus der Gesetzesbegründung zur Neufassung des § 1626 a BGB:
    Das Familiengericht überträgt den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Anders als nach der Übergangsregelung des BVerfG im Beschluss vom 21. Juli 2010 ist keine positive Feststellung erforderlich, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl entspricht. Liegen keine Gründe vor, die gegen die gemeinsame elterliche Sorge sprechen, sollen grundsätzlich beide Eltern gemeinsam sie tragen.

    Dies ist das Leitbild des Entwurfs. Die danach vorgesehene nur negative Kindeswohlprüfung bringt die Überzeugung des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass die gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich den Bedürfnissen des Kindes nach Beziehungen zu beiden Elternteilen entspricht und ihm verdeutlicht, dass beide Eltern gleichermaßen bereit sind, für das Kind Verantwortung zu tragen (BVerfGE 107, 150 ff., 155). Es entspricht dem Kindeswohl, wenn ein Kind in dem Bewusstsein lebt, dass beide Eltern für es Verantwortung tragen, und wenn es seine Eltern in wichtigen Entscheidungen für sein Leben als gleichberechtigt erlebt. Diese Erfahrung ist aufgrund der Vorbildfunktion der Eltern wichtig und für das Kind und für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit prägend……

    Angesichts des gesetzlichen Leitbildes, das nunmehr nach Möglichkeit die in gemeinsamer Verantwortung ausgeübte Sorge beider Elternteile vorsieht, ist zu verlangen, dass konkrete Anhaltspunkte dafür dargetan werden, dass eine gemeinsame Sorge sich nachteilig auf das Kind auswirken würde.“

    http://blog.beck.de/2014/12/29/erstaunliches-aus-stuttgart

    • Die gemeinsame Sorge ist in meinem „Fall“ erkennbar das einzige, was dem anhaltenden Machtmissbrauch und dem psychischen Missbrauch meines Kindes durch Kindsmutter und mütterliche Familie Einhalt gebieten kann….

      Die Justizbehörden Würzburg hingegen verschleppen weiter, betreiben Beihilfe zur Kindesentführung. Die Folgen werden sie zu tragen haben!!!!

  3. Mathieu Carrière.

    Väter sind als Elternteil interaktiver, liebevoller, flexibler als Mütter und sie vermitteln den Kindern die besseren Werte. Das ergaben Studien in den USA und Europa.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Mathieu_Carri%C3%A8re

    SPIEGEL ONLINE: „Haben Sie etwas gegen Frauen? Carrière: „Sie sind evolutionstechnisch besser aus- gestattet als wir und leben länger. Aus- serdem glauben sie an ihre eigenen Lügen. Kinder sind noch bessere Menschen als Frauen. Frauen verwechseln Kinder mit einem Sack Kartoffeln. Nichts funktio- niert zwischen Männern und Frauen.

    Die Natur hat es auch so eingerichtet. Um überhaupt Körpersäfte austauschen zu können, muss man der Ohnmacht nahe sein. Das einzige was ich vermisse ist die Stimme meiner Tochter.“

    Sokrates.

    „Du aber, Meletos, beweist hinlänglich, dass du dir noch niemals Gedanken um die Jugend gemacht hast, und sichtbar stellst du deine Gleichgültigkeit zur Schau, dass du dich um nichts von den Dingen bekümmert hast, derentwegen du mich vor das Gericht bringst.“

  4. Morgen auch im Spiegel (die Reflexe vieler Polizisten aufgrund Hautfarbe, Haarlänge, „abgerissener“ Kleidung etc. kann ich bestätigen):

    „David Schnei­der-Ad­dae-Mensah ist Rechts­an­walt, und an ei­nem Nach­mit­tag im April tat er et­was, was zu sei­nem Be­ruf ge­hört: Er warf einen Brief in den Brief­kas­ten des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts. Dann aber ge­sch­ah et­was Un­ge­wöhn­li­ches: Ein Bun­des­po­li­zist, ein­ge­teilt zur Be­wa­chung des höchs­ten deut­schen Ge­richts, kam vor die Schran­ke und frag­te ihn, was er da ein­ge­wor­fen habe. Als der An­walt dar­auf kei­ne Aus­kunft gab und auch sei­nen Aus­weis nicht zei­gen woll­te, zerr­te der Be­am­te ihn mit sich. Da­ge­gen pro­tes­tier­te Schnei­der hef­tig, wor­auf der Be­am­te ihn, ge­mein­sam mit ei­nem her­bei­ge­eil­ten Kol­le­gen, auf den Bo­den warf, das Ge­sicht vor­an, und sei­ne Hän­de auf dem Rücken fes­sel­te.

    Als ich zum ers­ten Mal da­von hör­te, war ich nicht be­son­ders über­rascht. Ich ken­ne Schnei­der von frü­her, wir ha­ben ge­mein­sam Jura in Mün­chen stu­diert. Schnei­der ist Deut­scher, in Mün­chen ge­bo­ren. Sei­ne Mut­ter war Deut­sche, sie war Lek­to­rin. Sein Va­ter ist ein Pro­fes­sor aus Gha­na. Schnei­der hat dunkle Haut, ist eher schmäch­tig und spricht mit lei­ser Stim­me. An die 30-mal sei er bis­her mit der Po­li­zei an­ein­an­der­ge­ra­ten, er­zählt er, als ich über den Vor­fall in Karls­ru­he mit ihm rede. Dass es so es­ka­lie­re wie vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, sei nicht die Re­gel, aber auch kei­ne Sel­ten­heit.“….

    https://magazin.spiegel.de/digital/?utm_source=spon&utm_campaign=inhaltsverzeichnis#SP/2015/1/131045277

  5. HARTZ IV

    @ Martin. Alles verkehrt, was je darüber – Hartz IV – geschrieben wurden. Das Milliardengrab verursachten die Mitarbeiter vor Ort. Am point of purchase. Unfähig das Konzepte zu verstehen, zum Nachteil der Hilfe-Empfänger.

    In Unternehmen / Konzernen dasselbe. Da werden Firmenphilosophien, etc., entwickelt und am pop – wird das nicht umgesetzt. Beim direkten Kunden, weil die Angestellten zu doooooooof dazu sind.

    Ernst zu nehmen ist auch, dass im Nürnberger Prozess Göring tatsächlich nicht wusste. was in KZs tatsächlich ablief: „Sie wissen doch, nach oben bekommt man nichts mit!“

    Bekommt das BverG vielleicht mit, was in Bayern am pop schief läuft? In Amtsstuben, wie denen von Schepping und Co. ? Das Hartz IV Konzepte war unternehmerisch gesehen perfekt. Schonmal erlebt dass Beamte das auch umsetzen können ?

    Ich kenn das Dilemma beruflich.

    Chefetage macht Pläne und „unten“ massakrieren die Angestellten den Kunden. Jede Wette: Göring hatte keinen blassen Schimmer was ablief, bzw. dass es so ablief, wie es tatsächlich ablief. Guck Aufnahmen Nürnberger Prozess. Sein Gesicht lügt nicht!

    Guck Papst Franziskus. Seine Mitarbeiter – nicht fähig – die 10 Gebote umzusetzen. Es ist der Mitarbeiter vor Ort, der das Problem ist – das Konzept oder / und Gesetze paranoud umdreht. Nicht die, in den Chefetagen, sind das Problem. Kommt jedoch ne Info nach „oben“ (der Angestellte spinnt oder / und der Amtsträger, sollten natürlich die Chefs für Ordnung sorgen.

    Siehe Haderthauer und Co. Seehofer wusste nicht, was vormals ablief. Man kann niemanden einen Vorwurf machen, wenn er nichts weiss … und dem Manager Hartz erst recht nichts. Der konnte ja nicht ahnen, dass Beamte geistig Behindert sind!

    • Es heißt allerdings auch „Der Fisch stinkt vom Kopf her“.

      Und in Görings Gesicht in Dokumentationen lese ich vor allem eines: Unverständnis darüber, dass er zur Verantwortung gezogen wird, schließlich „war doch Krieg“.

      Dass immer die anderen verantwortlich sind, ist klar.

      Siehe „Fall Mollath“, immer wieder ein schönes Beispiel: für fast acht Jahre Freiheitsberaubung ist weder der „Seelenbürokrat“ Leipziger verantwortlich, noch die gutwillige Ferndiagnosen-Stellerin Dr. Krach, der Choleriker und Richterdarsteller Brixner, die Beisitzerin Heinemann, die im schriftlichen Urteil frei fabuliert oder gar die Ex-Frau, die die bei der Justiz immer zündendende Opferkarte spielt oder deren Claqueure von den „Leitmedien“ wie Lakotta, die offenbar immer noch in einer feministischen Wahnwelt leben….

      Wer ist eigentlich verantwortlich, wenn ich den Kindesentzug nicht mehr hinnehme?

      • Krupp Enkelin.
        Im Miller Team arbeitet Barbara.

        Krupp baute die KZs und stand auch vor Gericht. Das Thema – so Barbara – war in der Familie tabu. Göring: Vor Gericht – es gibt ‘ne neuere Doku – stritt er seine Beteiligung nicht ab. Er stand dazu. Die Doku ging psychologisch an die Sache ran. Ähnlich wie Dr. Sponsel Aussagen analysieren würde.

        Als Göring die Filme vorgeführt bekam bezeichnete er diese als Propaganda. Er schüttelte regelrecht den Kopf. Anyway.

        Barbara (Krupp Enkelin und Psychologin in Alice Miller‘s Team): «Es ist unfassbar und einfach empörend für mich, wie die Forscher und Experten ihre Augen fest vor den längst erforschten Tatsachen verschliessen, welche längst erschütternd beweisen, daß Kindesmißbrauch, Vernachlässigung schwere Auswirkungen auf die Entwicklung des Gehirns in der frühen Kindheit haben.“ So schrieb Barbara damals, als ich bei Miller NeuroScience ins Spiel brachte.

        Ansonsten. Flight.

        Bleibt das Kind in einer Entwicklungsstufe stehen (hier die Beziehung zum Menschen) bleiben auch seine Abwehrmechanismen stehen und das hat zur Folge das dieser Mensch in zwischenmenschlichen Beziehungen das reinste Chaos anstellt. Zeitlich vor der Verdrängung liegt die Spaltung und dies wiederum heisst – Flucht.

        Beachten Sie bitte hier die Projektion des Borderliners. Da die Spaltung weniger Gegenbesetzungsenergie bedarf wie die Verdrängung ist es dem Borderliner um ein vieles einfacher zu diesem Mechanismus zu greifen da er ja auch den nächst höheren Mechanismus nicht kennt.

        Verdrängung wie auch Spaltung sind Schutzmechanismen des „Ich“. Der Nachteil der Spaltung besteht darin das im Gegensatz zur Verdrängung die abgespaltenen Einflüsse (Energien) permanent vorhanden bleiben, sie nicht aufgelöst werden.

        Der Borderliner sieht seinen Gegenüber deshalb ständig als Angreifer.

        Wie bereits erwähnt nimmt er ihn ja nur in Teilaspekten war, nicht als ganzheitlichen Menschen. Er weiß also in dem Moment nicht das dieser Mensch auch gut sein kann. Um sich zu schützen, in seinem Sinne, wendet er die projektive Identifizierung an.

        PS: Beispielsweise stehen 97 Treffen mit dem Kind, zwei misslungen gegenüber. Kurz gefasst nennt man das schwarz / weiss denken. Es gibt keine Grautöne.

      • Darauf gehe ich mal näher ein, weil sich hier die abgründige Dummheit einer anmaßenden und invasiven Justiz am besten zeigt, die im Ergebnis zerstört, weil sie sich weigert, gegen Kindesentfremder vorzugehen:

        (….und apropos „Schwarz-Weiß….)

        Über die 94 „Treffen“, die zwischen Mai 2010 und Mai 2012 stattfanden, habe ich „Protokolle“ erstellt – für mich selbst, um mich zu „verbessern“, auf Ängste und Sorgen meines Kindes besser eingehen zu können und um zu wissen, was ihm wichtig ist, was es beschäftigt, wo ich als Vater helfen kann. Und um Veränderungen zu dokumentieren. Eine „Veränderung“ war z.B. die, dass sich anfangs eine (fraglos Folge) kindliche Aggressivität Bahn brach, bspw. durch Tritte ans Schienbein. Für mich waren das eher „Tests“ meines Kindes, was ich denn „für einer bin“….und es ist durchaus als Form der Kontaktanbahnung zu sehen.

        Die Kindsmutter Neubert wurde aufgrund dieser Aggressionen beim Kinderschutzbund einbestellt….

        Jedenfalls änderte sich das Verhalten grundlegend.

        Und je besser das Verhältnis zwischen mir als Vater und meinem Kind wurde, desto „nervöser“ wurden die Kindsmutter und ihr entfremdender Vater Willy Neubert: denn das passte nicht zu dem Plan, der mittlerweile offenkundig ist: Komplette Ausgrenzung und Entfremdung vom Vater durch Zeitablauf und Aufbau von Hürden! Asozial! Die Schreiben Neuberts an Stockmann sind eine Zeitdokument, das eine deutliche Sprache spricht.

        Konkret: als ich z.B. einmal sagte, ich habe noch nie dein Kinderzimmer gesehen, das würde ich gerne einmal kam die spontane authentische und freudige Antwort: „Ja! Mach!“

        Erst dann kam die Reflexion ins Spiel, als meinem Kind bewusst wurde, dass das „nicht geht“ – weil die „Mama“ nichts mit mir zu tun haben will. Ich wohl nie unbelastet das Kinderzimmer werde sehen können….

        Die ARROGANZ, mit der all das von einer sog, Gutachterin Behrend und einer völlig überforderten unfähigen Justiz und Richterin Treu „verdrängt“ – oder „abgespalten“ – wird, ist NUR den formellen „Zwängen“ eines in der Zeit stehengebliebenen Justizbetriebes geschuldet, der sich dann z.B. hinter vorgeblichen und aufgebauschten „Ängsten“ des Kindes verschanzt und auf „Zwänge“ stürzt (letzten beiden Treffen, auch diese waren nicht „misslungen“ genausowenig wie alle 94 Treffen zuvor „gelungen“ waren….). Dies zum Schaden meines Kindes und mir als Vater: die Entfremdung und Ausgrenzung „zugunsten“ der Kindmutter wird EINFACH FORTGESETZT.

        Das Gutachten Behrend kann man gerne nochmal lesen unter dem Gesichtspunkt, wie hier ein Kind bzw. dessen Aussagen bei EINEM Gespräch mit der „Gutachterin“ im Sinne der Entfremder „isoliert“ werden, um zu dem Ergebnis zu kommen, das Arbeit „spart“ – gleichgültig wie offenkundig hier konstruiert wird und ALLES andere – 94 Treffen – gezielt ausgeblendet wird:

        Gutachten Behrend, vorgelegt nach 22 Monaten – Versuch eines Persilscheins für Justiz Würzburg/Schuldzuweisung an die Eltern

        Ich könnte hier noch viel deutlichere Worte finden, für das was die mütterliche „Familie“ und die Justiz Würzburg hier verschuldet und anrichtet…..

        Ich begnüge mich zunächst mit diesen Zuschreibungen: asozial, unredlich, verlogen, faul, schamlos! Konstruierend zu eigenen Zwecken.

        Meine Therapeutin bezeichnete das Verhalten der Würzburger Richterin Treu bereits Anfang des Jahres als VERANTWORTUNGSLOS!

        Der Blog hier ist weiter „Beweismittel“…..die Täter sind aktenkundig.

      • Meine Therapeutin bezeichnete das Verhalten der Würzburger Richterin Treu bereits Anfang des Jahres als VERANTWORTUNGSLOS!

        Könnte sie das evtl. dokumentieren? Drüber reden, bringt einen ja nicht weiter.

        Goethe: Das was man sagt, sollte man auch unterschreiben.

  6. 10 Jahre Hartz-IV

    Genau so ist es: schallende Ohrfeigen für die Politik:

    „Vor knapp zehn Jahren ist das Hartz-IV-Gesetz in Kraft getreten – was hat es gebracht? Mit ihm hat die Armut zugenommen. Es bringt Elemente des Strafrechts ins Sozialrecht, es überwacht und betrachtet Millionen Menschen als potenzielle Faulpelze. Es passt nicht zu einem Staat, der sich Sozialstaat nennt.“….

    ….“Der Sanktionsparagraf 31 des Sozialgesetzbuchs II ist Kern und Zentrum des gesamten Hartz-Gesetzes – der längste Paragraf und offenbar der wichtigste: Wie kann man die Hartz-IV-Empfänger zwiebeln? Der Paragraf behandelt die Leute als potenzielle Faulpelze, denen man die Faulpelzerei auf Schritt und Tritt austreiben muss. Das trifft seit der Einführung des Gesetzes vier bis fünf Millionen Menschen jährlich.

    Die schwarze Pädagogik, in der Kindererziehung verpönt, hat Hartz IV also bei erwachsenen Menschen wieder eingeführt. Das Gesetz hat wieder eingeführt, was das Bundesverfassungsgericht abgeschafft hat: Der Betroffene steht in einem besonderen Gewaltverhältnis zum Staat; er ist mehr Untertan als Bürger, er ist Objekt von staatlichem Paternalismus.

    Das passt gut zu einem autoritären Kapitalismus, aber nicht zu einem Staat, der sich Sozialstaat nennt. Das passt vielleicht auch zu einer „marktkonformen Demokratie“, wie sie Angela Merkel postuliert hat. Der marktkonforme Demokrat ist aber nicht der Demokrat, den sich das Grundgesetz vorstellt.“

    http://www.sueddeutsche.de/politik/jahre-hartz-iv-schikane-per-gesetz-1.2281699

  7. Kritiker weggesperrt….

    Die Zustände in der Türkei und in Deutschland (insbesondere Bayern) unterscheiden sich insoweit dadurch, dass Staatsanwälte in Bayern einen „Umweg“ gehen (müssen):
    wer hier die Justiz kritisiert, dem wird eben „Bedrohung“, „Störung des öffentlichen Friedens“ etc. vorgeworfen und eine akute „Gefahr“ herbeigedeutet. Der Effekt und das Motiv ist dasselbe: vor der Autorität hat man gefälligst zu buckeln….!

    Dass sich auch Staatsanwälte und Richter in Bayern für „kleine Präsidenten“ halten, ist schon längst deutlich geworden.

    ….“Ein türkischer Teenager, der am 25. Dezember aufgrund angeblicher Präsidentenbeleidigung festgenommen wurde, durfte das Jugendgefängnis nun wieder verlassen. Wie die englische Ausgabe der Hürriyet berichtet, erfolgte die Freilassung auf Beschwerde des Anwalts hin.“….

    ….Die größte Oppositionspartei CHP hatte die Festnahme scharf verurteilt. Der Anwalt des Jungen sagte: „Wenn ein 16-Jähriger dafür festgenommen werden kann, den Präsidenten zu beleidigen, dann läuft etwas schief in diesem Land.“ Auch in sozialen Netzwerken löste der Fall Empörung aus.“….

    http://www.sueddeutsche.de/politik/angebliche-praesidentenbeleidigung-tuerkischer-teenager-aus-jugendgefaengnis-entlassen-1.2282539

  8. @ Martin / Hartz IV.

    Grundsätzliches. Der Fall Deeg ist nicht zu vergleichen mit üblichen Behördenschwierigkeiten. Involviert ist ein gesamte Familie – ergo drei Personen. Da wird das Scenario komplex. 2 Parteien fahren Richter und Co. auf, die wiederum sind gefordert, sich ebenfalls zwei Parteien zu stellen (Vati und Mutti), das Kind ebenso noch berücksichtigt werden muss und ein ganzes Arsenal von Paragraphen.

    Der Normalfall ist jedoch, dass eine Einzelperson meist in einer (!) Entscheidungssache Probleme mit einem Amtsträger hat. Das schränkt den Paragraphen-Dschungel komplett aus, die Sachlage mehrseitig angehen zu müssen.

    Simples Beispiel.

    Ne Bekannte zog um – SOZ – Kündigung Wohnung, Kernsanierung, bzw. kompletter Abbruch des Hauses, ergo von Obdachlosikkeit bedroht. Arge lehnte – das ist üblich – ab, Maklergebühr zu zahlen, sowie Mietkaution gibt es nur als nur Darlehn.

    Wer Geschäftsunfähig ist, lässt sich diesen Schmarrn von Amtsträgern gefallen und jammert: Die Bösen! Ich setzte ‘nen Text auf – dauerte zwei Stunden – kopierte ein paar SGB Urteile und dann war im Amt der Teufel los, bzw. nicht, sie zeigten Einsicht. Tatsächlich gab‘s dort ‘ne Konferenz wegen meinem Einspruch. Rechtlich sieht die Sache folgendermassen aus.

    A) Mietkaution nicht als Darlehn, mit mtl. Rückzahlung – rechtswidrig. Muss bar auf den Tisch gelegt werden und der Amtsträger muss warten, bis er das Geld eines Tages wieder vom Vermieter zurück erhält..

    B) Maklergebühr bei „Drohung Obdachlos“, muss voll übernommen werden.

    Bei B gab‘s ebenso das HickHack – als Darlehn – schmarrn – muss bezahlt (übernommen werden), weil das gehört zu Wohnungsbeschaffungskosten.

    @ Hartz IV: Kann es sein, dass die so starrsinnig sind und alles ignorieren, gegen Recht und Gesetz?

    NÖ, tun die nicht, wenn man Recht und Gesetze denen kopiert, wobei ich noch einen Trick hatte: Ich drohte mit deliktischen Schadenersatz, falls die Obdachlose auf der Strasse landet, bzw. wenn die Maklergebühr nicht sofort bestätigt, genehmigt wird, denn es gehen täglich Wohnungen weg, auf die sich hätte die Obdachlose sofort bewerben können.

    Der Sachbearbeiter: „Was ist diliktischer Schadenersatz?“

    Der Sachbearbeiter lacht sich heute noch tot, wie clever ich seine Vorgesetzten (!) ausgetrickst hatte, wobei die dann bettelten: »Bitte Anzeige wegen diliktischem Schadersatz zurücknehmen.“ Selbstverständlich, denn die o.g. Punkte gingen glatt über die Bühne.

    SO. Ergo es immer wichtig ist. worum es beim Einzelfall geht … und so ein Einzelscenario (Maklergebühr, etc.), ist 100 x einfacher zu lösen, als der hochkomplexe DEEG Fall.

    • Sozialrichter Borchert über Hartz-IV-Gesetze
      „Ja, es stimmt: Ich bin zornig“
      – da ist er nicht allein!

      …..“Das Arbeitsvolumen blieb seit 2000 gleich, wurde durch Leih-und Teilzeitarbeit nur auf mehr Personen verteilt. So haben wir eine Abwärtsspirale der Löhne in Gang gesetzt – mit der Folge, dass immer mehr Löhne subventioniert werden müssen.“ Hier handele es sich um eine Marktverzerrung sondergleichen. „Das stinkt nicht nur zum Himmel , sondern konkurriert auch die Arbeitsmärkte unserer Nachbarn in Europa in Grund und Boden.“ Hartz IV erwecke den Eindruck, als ob die Langzeitarbeitslosigkeit ein persönliches Versagen sei. „Man macht Opfer zu Tätern“, so Borchert.“…..

      …..“Konrad Adenauer hatte einst gesagt: „Aber Kinder kriegen die Leute doch immer.“ Dass dies ein Denkfehler war, zeigen die demografischen Zahlen deutlich. Denn so wie im Babyboom der 1950er Jahre ging es nicht weiter. Die Geburtenzahlen haben sich gegenüber 1964 von 1,35 Millionen auf 660 000 im letzten Jahr mehr als halbiert. Gleichzeitig hat sich der Anteil der Kinder in Familien, die Sozialhilfe oder Hartz IV beziehen, versechzehnfacht – von jedem 75. Kind unter sieben Jahren auf jedes fünfte Kind insgesamt. Borchert resümiert: “ Je weniger Kinder geboren werden, desto katastrophaler ist deren Situation. Armut im Kindesalter beschädigt die Bildungsfähigkeit.“…..

      http://www.sueddeutsche.de/politik/sozialrichter-borchert-ueber-hartz-iv-gesetze-ja-es-stimmt-ich-bin-zornig-1.2281368

  9. @ Martin.

    Schon ewig her. Polizeidirektion Würzburg. Keinen blassen Schimmer, warum ich dort eingeladen war – auch egal. Zufällig kannte ich den Chef von früher. Der war in meine Miss Playboy (damals) vernarrt. Auch egal. Irgendein Kommisar bekam mit, dass ich mich mit Bordis auskenne. Er wollte Unterlagen von mir.

    Jetzt der Grund. Er war geschieden. Seine Frau hat ihn von heute auf morgen verlassen. 1 Jahr her. Mittlerweile hatte er ‘ne neue Freundin. Jetzt der Knaller. Als seine Ex dies erfuhr, machte sie ihn zur Sau: „wie kannst du nur …!!!“

    Sag was?

    Manuel Rösel: Ein Borderlinestörung ist so pathologisch, dass kein Mensch, der noch nie eine Borderlinebeziehung hatte, sich auch nur in seinen kühnsten Träumen vorstellen kann, wie pathologisch diese Krankheit tatsächlich ist. Sie glauben das nicht? Ich kann Ihnen versichern, nicht aus einem Märchenbuch vorzulesen. Sollten Sie dennoch nicht glauben, dass es so etwas tatsächlich gibt, dann ist das ihr Problem. Dann lassen Sie es.

    Ich vermute langsam, dass dir nicht klar ist, dass man bei Infantilen einen anderen Kommunikation-Verbalindex benutzen muss: Texte in leicht verständlicher Sprache, so dass auch Schepping die versteht. Noch besser: die Watzlawick Methode. Zirkuläre Fragen.

    Manuela Rösel: Sie wollen mit ihrem Borderline Partner und all den Problemen, die damit zusammenhängen, gemeinsam einen Konsens finden? Bemühen Sie sich nicht. Überlassen Sie es richtigen Borderline-Fachleuten. Sie können nichts dafür, denn Sie sind kein Borderliner.

    Wissen Sie nicht mehr, wie Sie deren Lügen schultern sollen? Wissen Sie nicht mehr, wie Sie damit umgehen sollen? Sind es denn überhaupt Lügen? Ist derjenige Borderliner sich dessen überhaupt bewusst? Oder ist er nur unendlich krank und projiziert ständig seine eigenen Anteile auf andere.

    Nachdem Frau Neubert keine Anteile hat – der Herr Deeg ist der Anteils-Vollschuldige, hast du bei diesen unendlich Kranken natürlich keine Chance.

    🙂

    • Auch Gewalt-Eskalationen sind die Folge von Justizversagen, Straftaten im Amt, Kriminalisierung, Rechtsverweigerung, Auflaufenlassen.

      Bisher hat man, wie auch mein Fall zeigt, Betroffene, die sich beharrlich gegen Unrecht zur Wehr setzten, eben mit Gefälligkeitsgutachten weggesperrt oder mit strafrechtlichen Repressionen gefügig gemacht.

      Wie sich nun zeigt, ist die neue Strategie, nachdem alles andere seit 2004 scheiterte,die des Ignorierens.

      Dies geschieht momentan unter klarer Verletzung von Grundrechten, unter Missachtung von Gesetzen. Eine kindesentführende Mutter wird in ihrer existenzzerstörenden Haltung bestätigt – obwohl längst klar ist, dass diese von Anfang an gelogen hat, ihr Handlungsmotiv die eigene, gerade vorherrschende Laune war!

      Dass das Kriterien einer Borderline-Störung sind, habe ich schon 2004 geltend gemacht. Der Würzburger Prof. Dr. Wittkowski – ein „Trauerexperte“ – hat daraufhin gemeint: Nö.

      Mir hat er vorgeworfen, ich würde nicht einmal „die grundlegendsten Symptome“ einer Borderline-Störung kennen. Vermutlich meinte er das „Ritzen, Schneiden etc.“, wobei der Herr Professor wohl dem Fehlschluss unterlag, dies wäre bei JEDEM Borderliner zwingend.

      Borderline hin oder her – es geht um das Kind.

      Wenn mein Kind weiter entzogen, entfremdet und geschädigt wird, ist es völlig egal, ob Frau Neubert meine Vaterschaft und Existenz aufgrund einer pathologischen Störung zerstört hat oder welchen Grad diese hat, ob überhaupt eine vorliegt.

      Die Verantwortlichen der Justiz Würzburg (und Bamberg), die zuerst Existenzen und Leben zerstören, sich invasiv einmischen und sich dann wegducken, wenn es um die Aufklärung und Beendigung/Begrenzung der verschuldeten Schäden geht, werden dann im Focus stehen!

      Alles hat seine Grenzen!

      Um auch das mal zu erwähnen: die von der Richterin Treu im Dezember 2011 zur gemeinsamen Elternberatung eingesetzte Katharina Schmelter von der Würzburger Familienberatungsstelle ist die einzige „Offizielle“, die tatsächlich etwas tut.

      Genaugenommen macht diese die Arbeit der Justiz, insbesondere der Richterin Treu.

      Alle anderen sind Erfüllungsgehilfen der Kindsmutter und Rechtsanwältin Kerstin Neubert!

      Der „Fall“ wird weiter öffentlich bleiben. Dafür werde ich sorgen.

      • Meine Nerven …

        Mir hat er vorgeworfen, ich würde nicht einmal “die grundlegendsten Symptome” einer Borderline-Störung kennen. Vermutlich meinte er das “Ritzen, Schneiden etc.”, wobei der Herr Professor wohl dem Fehlschluss unterlag, dies wäre bei JEDEM Borderliner zwingend.

        … der liebe Herr Professor. Spaltung sind von hoher klinischer Relevanz. Ritzen nicht.

        Wenn mein Kind weiter entzogen, entfremdet und geschädigt wird, ist es völlig egal, ob Frau Neubert meine Vaterschaft und Existenz aufgrund einer pathologischen Störung zerstört hat oder welchen Grad diese hat, ob überhaupt eine vorliegt.

        Konformgeh. Völlig egal wer, wie, warum Chaos produziert, das Ergebnis zählt.

      • Muster und Mechanismen

        Wie die Mechanismen funktionieren, zeigt dieser „Fall“ hier, der 2013 verhandelt wurde: zuerst wird ausgegrenzt, dem Vater das Kind entzogen. Wenn man dann jemanden hat, der – bei Polizisten nicht unüblich – auf anmaßende Autorität „allergisch“ (Introjekt) reagiert und durch Trennung und Kindesentzug traumatisiert ist (was keine Sau interessiert!), dann kommt sowas heraus. Reaktive Beleidigungen und „Bedrohungen“ bieten beste Gelegenheit, das traumatisierte Opfer (!) anhand dieser Reaktionen zu kriminalisieren und als „Irren“ der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Staatsanwaltschaft, die Väter diskriminiert, entrechtet und auf Zuruf von Opferfrauen kriminalisiert, kann wieder öffentlich glänzen. Unbedarfte, die immer noch glauben, die Justiz sei „untadelig“, klatschen Beifall, besonders im obrigkeitshörigen Bayern:

        „Wegen Mord- und Amoklaufdrohungen muss sich von kommendem Montag (7. Januar) an ein früherer Polizist vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten. Für den Prozess sind drei Prozesstage angesetzt.

        Die Staatsanwaltschaft wirft dem 47 Jahre alten Nürnberger vor, im Zusammenhang mit einem Sorgerechtsstreit im Juni 2010 mit der Ermordung seiner Ex-Frau, seiner Mutter und einer Nürnberger Richterin gedroht zu haben.

        Ein paar Tage später habe der in den vorzeitigen Ruhestand versetzte Polizist bei einer Nürnberger Familienberatungsstelle angerufen und mit aufgeregter Stimme einen Amoklauf im Nürnberger Justizgebäude angekündigt, berichtet die Staatsanwaltschaft.

        In dem Telefonat mit einer Psychologin habe der 47-Jährige erklärt: „Ich bin der geborene Amokläufer. Man lässt mir keine andere Wahl, es bleibt nur Selbstjustiz“. Die Polizei hatte daraufhin das Justizgebäude gesichert und den Zugang zur Staatsanwaltschaft gesperrt. Besucher hatten seinerzeit das Gebäude nur nach strengen Kontrollen betreten können.

        Im April 2012 soll der Mann außerdem im Amtsgericht Fürth Justizmitarbeiter attackiert haben, als diese ihm wegen eines Hausverbots den Zutritt verweigert hatten. Er hatte im Zusammenhang mit einem Sorgerechtsstreit einen Richter sprechen wollen.“

        http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/ex-polizist-drohte-mit-mord-und-amoklauf-1.2609517

        Es ist übrigens völlig egal, ob man tatsächlich einen „Amoklauf“ androht oder nicht, und wie man verbal ausfällig wird – notfalls wird eben konstruiert und alarmistisch gedeutet, um jemanden in die „Täterecke“ zu stellen, wie mein „Fall“ zeigt. Auch anhand einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die Fakten benennt, wie Leser dieses Blogs wissen….

        Ein Tip: wer tatsächlich gegen Menschen vorgehen will, der ruft die nicht vorher an und sagt Bescheid.

      • ….In dem Telefonat mit einer Psychologin habe der 47-Jährige erklärt: „Ich bin der geborene Amokläufer. Man lässt mir keine andere Wahl, es bleibt nur Selbstjustiz“……
        aus dem Zusammenhang gerissen – gibt es eigentlich kein Arztgeheimnis? achso das gilt ja nicht für Psychologen – die täuschen Vertraulichkeit vor und verraten dann.

        …….Es ist übrigens völlig egal, ob man tatsächlich einen “Amoklauf” androht oder nicht, und wie man verbal ausfällig wird – notfalls wird eben konstruiert und alarmistisch gedeutet, um jemanden in die “Täterecke” zu stellen, wie mein “Fall” zeigt. Auch anhand einer Dienstaufsichtsbeschwerde, die Fakten benennt, wie Leser dieses Blogs wissen….
        Fakten stören diese Typen nicht. Gegen Warhehit und Recht sind die völlig resistent. Außerdem reicht es bei denen völlig wenn die sich bedroht fühlen könnten und dazu reicht die Statur des Gegenübers bereits völlig aus, ebenso wie klare Ansagen.
        PS wir haben uns vorgestern erlaubt die lokale Antidiskriminierungstelle zu fragen ob die Diskrimineirung nicht weiter verfolgt wird, wenn man Straftaten erkannt hat und ob es keine Diskriminierung ist, wenn sich Behörden auf Vorschriften berufen. Damit dürften die 2015 voll beschäftigt sein. Wette: es wird übergangen.

  10. Bemerkenswert ist, dass Richterin Treu von zwei Seiten als befangen erklärt wird. Die Gegenseite führt dramatisch die letzten beiden Kontakte ins Spiel, den chronischen aggressiven Auftritt von Herrn Deeg 🙂 wohlgemerkt und immer wieder zu betonen – Peter Fongay: „Es findet keine Reflexion vorangegangener Ursachen statt!“ Erst recht nicht, was für eine Bedeutung frühe Kindheit hat, wenn Mutti Reflexionsgestört ist.

    https://citisite.wordpress.com/peter-fonagy-refelexions-scala/

    Fonagy‘s Reflection-Scale. Adult attachment Interview. Erst danach ist zu entscheiden – nach ‘nem AAI-Interview – wer für das Kindeswohl die bessere Bezugsperson ist. Verunmöglicht, wenn Papi bereits im 3. Monat ausgegrenzt wurde. Aber er hält sich fit – wie Arnie: »the rules must be reset.“ Und schreibt fantastische Briefe: »I‘v been waiting for you.“

    Auch für 2015 wird es für die Protagonisten heissen: „I‘ll be back!“

    @ Martin. Die Schwarzenegger Scene hat einen gag. Er im Hubschrauber mit einer Frau: Arnie: „I‘ll be back!“ Sie „WHAT?“ Frauen haben noch nie etwas begriffen. Männer kämpfen, Weicheier nich!

    Bordi-Tussis hassen letztendlich unterwürfige Partner. Zeigt er sich als Mann, passt es denen aber auch nicht. Dabei ist völlig egal – wird oft falsch gesehen – ob Mann „nur“ Polizist etc. ist – er muss die Kunst beherrschen, Schwarzenegger und Albert Schweizer gleichzeitig zu sein.

    • Zwischen Arnie und Ralf Möller liegen übrigens Welten. Ich steh heute noch im Schock, als mit mir im body-studio vorm Spiegel stand. In Interviews, etc. steht Arnie ab und zu auf einer Kiste, damit nicht auffällt, dass er um ettliches kleiner als Ralf ist. Möller erreicht die 2 Meter Klasse.

      Würde er im Gerichtssaal als Angeklagter aufstehen müssen, würde Frau Treu Angst und Bange werden. Vielleicht würde sie sich aber auch als befangen erklären: „bei dem SEX-Appeal kann ich nicht mehr frei entscheiden!“

      🙂

    • …“Dabei ist völlig egal – wird oft falsch gesehen – ob Mann „nur“ Polizist etc. ist – er muss die Kunst beherrschen, Schwarzenegger und Albert Schweizer gleichzeitig zu sein.“

      Schön gesagt! 🙂

      ….Eine der absoluten Perversitäten dieser „Gerichts-Szenarien“ ist es ja, dass Bezugspersonen eines Kindes im Konflikt von Juristen (!) absolut abstrakt nichtsdestotrotz mit Kennermiene gegeneinander „gewichtet“, gewertet, entwertet und mit einem „Ranking“ versehen werden.

      Bizarr. Es geht darum, dem Kind ALLE wohlwollenden Bezugspersonen, insbesondere BEIDE Eltern zu erhalten. So wie es in der Verfassung steht. Wenn EIN Elternteil das verhindert, muss gegen diesen vorgegangen werden…..

      Dass ich der Richterin Treu nach dem Desaster 2004/2005 einen „Bonus“ und erneuten Vertrauensvorschuss einräumte, geschah, da ich das Gefühl hatte, sie hat das Kind im Blick und weiß um die Schädigungen. Das war aus heutiger Sicht ein klarer Fehler!

      Zwar lag ich richtig mit der Einschätzung, wie der Befangenheitsantrag der Kindsmutter belegte, der ja Folge des Beharrens von Treu auf Kontakte war – allerdings erweist sie sich wie schon 2005 als absolut untauglich, sobald der Widerstand der Täterin/ entfremdenden Mutter zu groß ist.

      Hiergegen unternimmt sie NICHTS, spielt auf Zeit, Untätigkeit wird zur Verschleppung.

      Die Folgen für das Kind und mich als Vater sind genauso fatal wie bei einer männerverachtenden Feministin als Richterin!

      Das Verhalten der Richterin Treu erinnert -ebenso wie das der Gutachterin Behrend – an den Gutachter Pfäfflin im „Fall Mollath“ den Strate in seinem Buch ab Seite 151, „Therapeutische Nebelwelten“ beschreibt:

      ….“Hilfreich möchte er tätig sein, so der Eindruck, der sich beim Lesen seines Gutachtens eindeutig aufdrängt. Und was könnte in den Augen eines Arztes schon hilfreicher sein als die fortgesetzte Pathologisierung eines Menschen, auf dass das Hilfssystem unbegrenzten Zugriff auf ihn habe, ob er das will oder nicht: Am Wirken des Friedemann Pfäfflin enthüllt sich die gefährliche Sanftheit therapeutischer Übergriffigkeit in ihrer ganzen Konsequenz.“….

      So wie sich im Wirken der Richterin Treu und der Gutachterin Behrend – die beide ja um die lebenslangen Folgen von Kindesentfremdung wissen – die ganze invasive Übergriffigkeit und Anmassung familienrechtlicher Mütterfixiertheit und beiläufiger Vätervernichtung zeigt. Überforderung und Unfähigkeit wird als „Handeln“ für „Kindeswohl“ etikettiert.

      So eben wie Pfäfflin Mollath „helfen“ wollte, wollen die ja nur meinem Kind „helfen“…..

      Dieser Blog legt die Perversionen dieses ganzen Unrechtssystems offen, hoffe ich.

      • Der Bonus war sicher kein Fehler, denn es geschah ja FÜR das Kind und wenn dieses ‚Gepäck‘ das gegen den Vater und damit gegen das Kind ausnutzt, ist das der Beweis für Verbrechen gegen Menschenrechte.
        Theorie: Im Grunde ist das aber alles ein Sprachproblem – die Täter können sich alles schönreden, zusammen konfabulieren um sich so selbst reinzuwaschen. Diese Typen haben eine eigene ‚Sprache‘ die nur auf lügen und betrügen ausgelegt ist.
        ‚ich kann keinen Rechtsbruch feststellen – habe Akte geprüft‘ aber was genau wurde nicht gesagt, auch nicht ob die Person einfach zu doof war die Akte zu lesen oder alles zu kapieren.
        Anderes Beispiel: Bei Entmündigungen beruft man sich gerne darauf, dass die Gerichte immer prüfen. Anhand einer Fernsehdoku haben wir festgestellt, dass es NUR der Rechtspfleger ist der irgendwas prüft – und das alles WEISUNGSUNGEBUNDEN – und diese Leute pro MENSCH oder eher Opfer nur ca. 20 Minuten/Jahr zur Prüfung haben (ohne Anrechnung Kur, Fortbildung, usw. Doch auch hier betrügt man die Menschen durch die Sprache. Zum System hier ein Fund aus der Spalte ‚Geht es noch schwammiger?‘:
        Zunehmende Angst vor den Jugendämtern behindert den Kinderschutz.
        Die BAG ASD/KSD stellt eine zunehmende Angst der Bevölkerung vor einer Kontaktaufnahme zu den Jugendämtern fest. Die Diskussion um vernachlässigte und misshandelte Kinder führt bereits seit längerer Zeit zu einer verstärkten Kritik an der Arbeit Sozialer Dienste in den Jugendämtern. Aktuelles Beispiel ist der Fall eines im Kellerraum aufgefundenen, vernachlässigten Kindes im Kreis Segeberg (Schleswig-Holstein). Jeder dieser Fälle ist sorgfältig zu prüfen. Die Öffentlichkeit und beteiligte Personen haben ein Recht darauf, dass gegebenenfalls deutlich werdende Schwachstellen im Kinderschutzsystem und Fehlverhalten von Beteiligten nachgegangen wird und Maßnahmen der Fehlervermeidung ergriffen werden.
        Lesen Sie hier den vollständigen Artikel.
        http://www.bag-asd.de/

        Fehlverhalten – ‚zu prüfen‘? Was für eine Verniedlichung! Wo ist die Verantwortung der Vorgesetzten und der Kollegen? Was kommt nach dem ewigen ‚prüfen‘? Wo bleiben Entschädigung der Opfer und Rauswurf der Täter und die in hohen Bogen? Immer nur wird herumgedoktert und die Täter in den Behörden werden wegbefördert, schmarotzern weiter an den Steuerzahlungen ihrer Opfer und die Kollegen schützen diese auch noch aus Corpsgeist, nein eher automatisch.

      • Ja, und so geht das definitiv nicht weiter!

        Leider besteht bei der Geltendmachung von „Behördenversagen“ ein derartes Machtgefälle zwischen Tätern/Verantwortlichen und Betroffenen, das weidlich ausgenutzt wird und auf das spekuliert wird.

        Das Internet ermöglicht erstmals, mittels Öffentlichmachung und Transparenz für Verantwortungsnahme zu sorgen….konkret und beweisrechtlich.

      • zweimal Zustimmung – wobei natürlich das Dilema der Bürokrateten nachvollziehbar ist, zum ersten Mal kann der Normalbürger öffentlich dokumentieren was die so anstellen/verbrechen – dazu kommt noch, dass das alles für sie ‚Neuland‘ (lt. Kanzlerin) ist und sie deswegen was dazulernen müssten was durch die eingeschränkten Möglichkeiten (aus Erfahrung) nicht geht.

  11. Ausnahmsweise die Bild-Zeitung verlinkt:

    Das sog. Gewaltschutzgesetz wieder als Mordmotiv – worum die Zeitung gar nicht versucht herumzureden!

    Es geht einmal nicht um Kontaktverlust zu Kindern – sondern zu Hunden….

    „Regensburg – Die Trennung von seiner Freundin konnte er ertragen – aber nicht die von seinen Hunden. Mordmotiv: Tierliebe! Dafür muss Georg B. (58) nun lebenslang hinter Gitter!

    Das Landgericht Regensburg sah es als erwiesen an, dass der Schreiner seine Ex-Freundin Manuela D. (53) mit neun Messerstichen tötete. Letztlich, weil sie ihn per Kontaktverbot am Besuch seiner sechs Huskys hinderte.

    Als Georg B. nach der Trennung schließlich ein Kontaktverbot des Amtsgerichts zugestellt wurde, schlich sich der Schreiner nachts zu ihrem Haus, schlug die Terrassentür ein und erstach seine Ex im Schlafzimmer.“….

    http://www.bild.de/news/inland/mord/ex-freundin-wegen-huskys-erstochen-39082370.bild.html

    Die Dummheit, mit der dieses Gesetz immer noch zur Ausgrenzung und „Konfliktentledigung“ für Behörden benutzt wird, gibt Verantwortlichen längst MITSCHULD an derarten Taten!

    Wie in diesem Blog immer wieder beweisrechtlich anhand zahlreicher „Fälle“ aufgezeigt….

    • Weitere Berichte: die genannte Kausalität für jeden nachvollziehbar…..

      ….“Das Paar hatte sich kurz vor dem Mord getrennt. Nach der Trennung hatte die Frau wegen eines heftigen Streits ein Kontaktverbot erwirkt. Im Mai war der Verurteilte dann in das ehemals gemeinsam bewohnte Haus eingedrungen, wo er seine Ex-Freundin mit mehreren Messerstichen tötete. Nach den tödlichen Messerstichen versuchte der Angeklagte auch sich selbst umzubringen, wurde aber von Polizisten gerettet.“…

      http://www.br.de/nachrichten/niederbayern/inhalt/prozesse-mord-bogen-urteil-100.html

      Geht es noch deutlicher? Wenn dieses Gesetz nicht endlich zum Opferschutz ABGESCHAFFT wird, ist endlich die SCHULDFRAGE ZU STELLEN!

      ….“Nur wenige Stunden nachdem der Gerichtsvollzieher dem Mann den Beschluss übergab, kam es zu der tödlichen Attacke.“….

      Die Staatsanwaltschaft geht deshalb davon aus, dass Rache dafür das Motiv des Angeklagten war. Der damals 57-Jährige war der Auffassung, dass sein Opfer das Kontaktverbot mit falschen Aussagen erreicht hatte, um ihn von dem Haus und den Hunden fernzuhalten.“….

      http://www.merkur-online.de/aktuelles/bayern/mordprozess-regensburg-58-jaehriger-ex-freundin-erstochen-meta-4462792.html

  12. Frage: Kann es sein, dass die so starrsinnig sind und alles ignorieren, gegen Recht und Gesetz – ODER – dass die einfach überfordert sind, weil mehr wie ein Punkt aufgeführt ist und man dann denken müsste – ODER – weil man sich selbst als Täter überführen würde?

    Da waren wir also nicht die Einzigen, die Weihnachtsgeschenke verteilt haben. Hier kam der Weihnachtsmann und hat ‚Dienstvergehen‘ gemeldet/dokumentiert und als Zugabe gab es nicht vermutliche Unterschlagung der Anzeigen weil man den Eingang nicht bestätigte.
    8/12/2014 Anzeige wegen Verdacht von Dienstvergehen durch Bürgermeister/Kreisrat Josef Hügele und Mitarbeiter der Gemeinde March short link http://wp.me/P4HZVX-aQ
    19/12/2014 Anzeige wegen Verdacht von Dienstvergehen durch Polizei March Baden-Württemberg short link http://wp.me/P4HZVX-aY
    gesammelt: https://dassindbrunosmoerder.wordpress.com/kretschmann-am-ende/
    Zusätzlich hat der Weihnachtsmann noch über 1100 Kirchengemeinden per Fax um Hilfe gebeten, weil der Befehlsgeber dieser ganzen Verbrechen gegen Menschenrechte nicht nur GRÜNER Ministerpräsident ist, sondern auch Diözesanrat, Mitglied im Zentralkomitee der Katholiken und Donum Vitae, Kirchenchorsänger, oberster Dienstherr der Bischöfe in Baden-Württemberg also eindeutig gegen den Glauben handelt. Zur Ergänzung: er ist auch noch Schützenkönig und Mitglied bei Amnesty International (die zu seinen Verbrechen gegen Menschenrechte auch schweigen – sind die dann überhaupt noch gemeinnützig? 🙂

    • Die Unfähigkeit zur Hilfe korreliert ja „seltsamerweise“ immer mit kreativen Repressionen und Aktionismus GEGEN Betroffene. Auch wenn es darum geht, Einzelne – in den eigenen Reihen – loszuwerden.

      Hier hat mal wieder ein Richter diesem menschenverachtenden Mobbing der Institutionen klare Grenzen aufgezeigt:

      „Die Polizistin Cornelia S. hat gegen einen Bescheid des Freistaates geklagt, der sie als labile Persönlichkeit eingestuft hat. Aufgrund dieses Gutachtens ist sie zum Juli 2014 aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen worden.“…

      …..“Der Hauptgrund, warum Cornelia S. ungeeignet sein sollte, liegt in einem Vorfall, der sich beim Stresstraining ereignet hat. Dabei müsse die Beamtin in Abwehrhaltung gehen, während der Ausbilder auf sie einprügle. Sie sei weinend davongelaufen. S. machte in ihrer Klage aber geltend, dass sie mit dem Kopf an die Wand geknallt sei und sich dabei eine Gehirnerschütterung zugezogen habe. Ein Attest, an dessen Glaubwürdigkeit die Vertreter des Freistaats jedoch zweifeln, belegt das. Sehr zum Unwillen des Richters: „Wenn ein Arzt ein Attest ausstellt, denkt er sich was dabei. Das kann man nicht so einfach übergehen.“ Dass Cornelia S. schon am nächsten Tag wieder im Dienst war, nennt er „überkompensatorisches Verhalten“.

      Geradezu ärgerlich reagiert Richter Zwerger, als die Vertreterin des Staates blutige Taschentücher als Beleg für gesundheitliche Probleme heranzieht, die man im Papierkorb der jungen Polizistin gefunden habe. Sie sei in ihrer Freizeit im Rettungsdienst tätig und habe nach einem Einsatz ihre Tasche ausgeräumt, stellt er klar. „Eine klare Diagnose bezüglich der Auffälligkeiten ist nirgends in den Akten zu finden“, betont er nachdrücklich. Für die von der Staatsvertreterin angeregte Einholung eines weiteren Gutachtens sieht der Richter nicht den geringsten Anlass. Er hebt den Bescheid vom Mai 2014 auf und bürdet dem Staat die Kosten des Verfahrens auf.“

      http://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/klage-gegen-bescheid-des-freistaats-mangelhafte-diagnose-1.2279454

      • dabei kam die Erinnerung an einen ehemagen Arbeitskollegen (Jahrzehnte) der Schäferhunde züchtete und sich darüber ärgerte dass ein Hund durch die Schutzprüfung gefallen ist. Dort müssen die sich in den Täter verbeißen und dürfen nicht mehr loslassen – weil der Täter (in Vollschutz natürlich) dem Hund mit einem Stock auf die Nase schlug hat der losgelassen sobald der Stock kam und dann wieder neu zugebissen wenn er die Chance sah.
        Irgendwie erinnern uns diese Bürokraten an diese Prüfung – stur/stupide dranbleiben, egal welche Gesetze gebrochen werden und blindlings auch zum eigenen Schaden weitermachen – man hat ja seine Befehle/Vorschriften, usw.

  13. Die Belastungen dieser Justizposse für den Steuerzahler liegt im hohen sechsstelligen Bereich – nicht nur weil ich neben der Ausgrenzung und Kriminalisierung beginnend 2003 seit 2005 in Hartz-IV hängen gelassen werde – als ausgebildeter Polizeibeamter – sondern auch wegen der psychosozialen und der „sonstigen“ Kosten: allein ein Tag „Unterbringung“ während der Freiheitsberaubung im Amt schlägt mit 240 Euro zu Buche….

    „Die Furcht der Besitzenden ist umgeschlagen in Verachtung und mediale Verleumdung: Hartz IV hat nicht nur das Bild der Armen, sondern auch die deutsche Gesellschaft insgesamt verändert.“…

    …..“Was jahrzehntelang höchstens zur Weihnachtszeit bewegte, wurde durch Hartz IV über Nacht zum Topthema deutscher TV-Talkshows – auch weil Armut und soziale Ausgrenzung im Gefolge der Hartz-Gesetze vor allem Kinder trafen. Erwachsene können Bewältigungsstrategien entwickeln und ihre Lage reflektieren – Kinder können das nicht und leiden unter der Ausgrenzung manchmal oft ein Leben lang. Außerdem kann man sie weder für ihre missliche Lage verantwortlich machen, noch ihnen Leistungsmissbrauch vorwerfen.

    Hat die Politik die Medien beeinflusst, haben die Journalisten die rot-grüne Koalition in ihrem Vorhaben bestärkt? Etwa seit der Jahrtausendwende jedenfalls haben viele Journalisten die Koalition in dem Bemühen unterstützt, sich vom Sozialmodell der alten Bundesrepublik zu verabschieden, und radikalen, „schmerzhaften“ Reformen das Wort geredet. So wurden auch sie zu Katalysatoren, wenn nicht Motoren der Hartz-Gesetze; sie haben das Klima erzeugt, das den institutionellen Wandel vorbereitete und den etablierten Parteien half, diesen trotz Widerstrebens großer Teile der Bevölkerung zu verwirklichen.

    Die Bild-Zeitung beispielsweise brachte am 6. April 2001 die Schlagzeile „Kanzler droht Drückebergern“ – gemeint war das Schröder-Zitat „Es gibt kein Recht auf Faulheit.“ Deutschlands größte Boulevardzeitung rief unverhohlen zu mehr Härte im Umgang mit Langzeitarbeitslosen auf. Ja, es gab scharfe, engagierte Leitartikel gegen die Reform, es gab kritische Berichte. Es drangen aber auch die Wörter des Boulevards bis in die seriösen Medien vor: „Drückeberger“, „Faulenzer“ und „Sozialschmarotzer“. Kamerateams der Privatsender filmten die Bedarfsprüfer der Jobcenter bei ihrer Arbeit, vor allem, um sensationslüstern möglichst hemmungslose „Sozialkriminelle“ aufzuspüren.“

    http://www.sueddeutsche.de/politik/zehn-jahre-hartz-iv-wer-arm-ist-muss-mit-misstrauen-rechnen-1.2279912

    So macht ihr weiter…..!

  14. „Immer mehr Menschen in Deutschland haben keine Bleibe, weil Wohnraum knapper und teurer wird.

    Momentan sind bundesweit etwa 280 000 Menschen ohne Wohnung. Bis 2016 soll diese Zahl noch mal um 100 000 ansteigen.“

    http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/wohnungslosigkeit-alles-voll-1.2280506

    Wie vielen solchen Schicksalen wohl Trennungen/Entfremdung von Kindern zugrunde liegt: Resignation, Suff, Depressionen als Folge – für Elternteile und Kinder.

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