Auf weiteres lapidares Schreiben des OLG München, 12.12.2014, Az 1 W 2416/14 erlaube ich mir, diese Antwort öffentlich zu stellen:
Oberlandesgericht München
– 1. Zivilsenat –
Prielmayerstraße 5
80335 München 20. Dezember 2014
Az. 1 W 2416/14
15 O 13559/14 LG München I
Mit Datum vom 10.12.14 erlassen die Richter am OLG München, Dr. Steiner, Rieger und Richterin Schäfer weiteren Beschluss mit der Darstellung
1. Das Landgericht München sei für „Amtspflichtverletzungen“ in Würzburg und Bamberg nicht zuständig. Es wird wahrheitswidrig behauptet, der Kläger „lehne eine Verweisung“ ab. Richtig ist, dass eine „Verweisung“ bereits mehrfach erfolgte, mit dem absehbaren Ergebnis, dass bei der Behörde der Beschuldigten Rechtsverweigerung betrieben oder in „eigener Sache“ ohne jede Prüfung entledigt wird.
2. Zu Fehlverhalten des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und der Bayerischen Staatskanzlei fehle es an „konkretem“ Vortrag.
Es liegt daher weiter der Verdacht der Rechtsbeugung zugunsten von Beschuldigten und Beklagten der Justiz Würzburg/Bamberg sowie des verantwortlichen Justizministers Dr. Bausback sowie dem Beamten der Staatskanzlei Dr. Glaser vor. In Verdacht steht auch Ministerpräsident Seehofer, da Schreiben und Anzeigen an diesen persönlich adressiert waren.
Es besteht weiter der Verdacht nachhaltiger Vertuschung eines Verbrechens zum Schutz hochrangiger Justizjuristen der bayerischen Justiz, auch parteipolitisch motiviert, namentlich insbesondere
a) Clemens Lückemann, CSU, Präsident des OLG Bamberg, zur Tatzeit Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg bzw. Generalstaatsanwalt beim OLG Bamberg
b) Thomas Trapp, Staatsanwaltschaft Würzburg
c) Dr. Norbert Baumann, CSU, Vorsitzender Richter am OLG Bamberg
d) Thomas Schepping, Richter am OLG Bamberg, zuvor mit dem Kläger befasst Zivilgericht Würzburg
e) Roland Stockmann, ehem. Direktor des AG Würzburg, der Haftfortdauer damit begründete, der Kläger sei seiner Meinung nach „entrückt“
Gründe:
Es besteht weiter der Verdacht der gemeinschaftlich begangenen schweren Freiheitsberaubung im Amt infolge mehrjähriger Rechtsverletzungen in Zusammenhang mit jahrelanger rechtswidriger Ausgrenzung des Klägers als leiblicher Vater eines Kindes durch die Justizbehörden Würzburg.
Im Juni 2009 wurde der Kläger infolge Erstattung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg im Rahmen dieser seit Dezember 2003 vereitelten Wahrnehmung von Kontakten zum Kind auf Betreiben der Beschuldigten Thomas Trapp und Clemens Lückemann (CSU) festgenommen.
Mithilfe des der Justiz Würzburg nahestehenden und – für diese – verlässlichen Würzburger Gutachters Dr. Groß (CSU) wurde ein Fehlgutachten erstellt, das die dauerhafte Freiheitsentziehung des Klägers ermöglichen sollte. Eine Straftat lag von Anfang nicht vor sondern wurde gezielt konstruiert. Von Vorsatz bei Erstellung dieses eklatanten Fehlgutachtens ist auszugehen.
Auch eine schadensrechtliche Geltendmachung gegen Dr. Groß wird durch die Justiz Würzburg vereitelt, nachdem diese nach bekanntem Muster wegen örtlicher Zuständigkeit dorthin verwiesen wurden. Dies trotz erkennbarer und bestätigter Befangenheit der Richter, die Dr. Groß als „allgemein“ und als verlässlich „bekannt“ – konkrete Darstellung der Richter der Zivilkammer – einen Persilschein ausstellen.
ANMERKUNG:
Vom Landgericht Ingolstadt erfolgte vor kurzem die Verweisung an das Landgericht München I in Sachen gegen den Gerichtsgutachter Dr. Hubert Haderthauer, nachdem sich bei nahezu identischer Sachlage alle Zivilrichter (lt. Medienberichten 16 Zivilrichter…) aufgrund Bekanntschaft mit dem Gutachter für befangen erklärten.
Der Kläger war auf Betreiben der Beschuldigten vom 21. Juni 2009 bis 04. März 2010 seiner Freiheit beraubt.
Nachdem das Fehlgutachten durch ein Obergutachten des renommierten und unabhängig von den Beschuldigten in Würzburg agierenden Gutachters Prof. Dr. Nedopil als solches entlarvt worden war, erfolgte die sofortige Entlassung des Klägers aus dem zu diesem Zeitpunkt über acht Monate erfolgten Freiheitsentzug.
Dies hinderte die Beschuldigten nicht, bereits am 12. März 2010 eine weitere Freiheitsberaubung im Amt zu veranlassen. Erkennbar ohne Vorliegen von Haftgrund und erkennbar ohne Vorliegen von Straftat wurde der Kläger aus persönlichen Gründen der Beschuldigten nochmals sechs Wochen inhaftiert.
Diese zweite Freiheitsberaubung im Amt ist insofern noch dreister als die erste, da sie ohne Straftat nach bereits zuvor acht Monaten sog. Untersuchungshaft erfolgte, die bereits die in der StPO festgelegte Höchstdauer von 6 Monaten für Untersuchungshaft überschritt.
Die offenkundige Bösartigkeit und der Vorsatz, dem Kläger zu Schaden geht einher mit einer atemberaubenden Hybris und einem skrupellosen Missbrauch der Amtsgewalt, die selbst bei wohlwollendster Betrachtung die Entfernung der Beschuldigten aus den ihnen anvertrauten Ämtern und eine Aufklärung über eine öffentliche Anklage unvermeidbar machen.
Nach Freispruch des Klägers verweigerten die Beschuldigten in gleichem Zusammenwirken die Verweigerung der vom Landgericht Würzburg, 1. Strafkammer, zugesprochene Entschädigung, Az. 814 Js 10465/09.
Der Vorgang ist anhängig beim EGMR, Beschwerde 1033/12.
Die Vorgänge sind weiter beweisrechtlich für jedermann nachlesbar veröffentlicht unter „martindeeg.wordpress.com“, nachdem eine Geltendmachung bis August 2013 trotz intensiver Bemühungen nicht ansatzweise möglich war.
Auf diesem Blog des Klägers ist auch folgendes beweisrechtlich belegt:
Dem bayerische Justizministerium wurde der Sachverhalt detailliert und ausführlichst anhand Originaldokumenten zur Kenntnis gebracht.
Es erfolgte keine Antwort. In einer Sache wurde die Staatsanwaltschaft Würzburg betraut, worauf ein einfacher Bescheid des Staatsanwaltes Frank Gosselke in „eigner Sache“ erfolgte, u.a. Az. 701 Js 5399/14, 701 Js 9748/14
Gosselke ist insofern als Beschuldigter und befangen zu betrachten, da er u.a. den Antrag auf Verweigerung der Haftentschädigung auf Weisung des Beschuldigten Lückemann zu verantworten hat.
Nachdem das Justizministerium, Dr. Bausback auch nach mehrmaliger schriftlicher Nachfrage keinerlei Reaktion zeigte, wurde die Staatskanzlei unter beweisrechtlichem Vorhalt der Verbrechen im Amt in Kenntnis gesetzt.
Auf persönliche Adressierung an Ministerpräsident Seehofer erfolgte zunächst Nachricht des Dr. Glaser, dass das Justizministerium zuständig sei und dorthin verwiesen werde.
Auf weiteres Ausbleiben von Tätigkeit und Beantwortung der Anzeige erfolgte Nachricht des Dr. Glaser, die Staatskanzlei sei kein Kontrollorgan über das Justizministerium und weitere Anschreiben werden nicht beantwortet, Aktenzeichen: B II 3 – E14 – 1875
Es besteht somit eine sehr konkrete und öffentliche Geltendmachung von auch parteipolitisch motivierter Strafvereitelung im Amt zugunsten der Beschuldigten der Behörden Würzburg/Bamberg.
Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.
„Tatort Osnabrück“ von Uwe Ritzer….
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/affaere-um-richter-tatort-osnabrueck-1.2278350
Hier die „Räuberpistole“ der NOZ, die die Vorgesetzten „informierte“, die zuvor von nichts wussten….
http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/458989/millionenschacher-am-osnabrucker-nikolaiort#gallery&0&0&458989
Aus dem Bildschirmtext des BR:
Eine solche „Kopfwäsche“ würde dem Justizminister auch gut anstehen….
Papst Franziskus und seine ICD.
http://www.tagesschau.de/ausland/papst-189.html
ICD 14.0: Die Bildung „geschlossener Kreise“, die stärker sein wollen als die Gemeinschaft: „Diese Krankheit beginnt immer mit guten Absichten, aber mit der Zeit versklavt sie ihre Mitglieder, indem sie zu einem Krebsgeschwür wird, das die Harmonie des Körpers bedroht und so viel Schaden verursacht – Skandale – besonders gegenüber unseren jüngeren Brüdern.“
Papst Franziskus – Whistleblower:
Analog Justiz….
Vermute, Papst Franziskus hat meinen Bordi-Blog gelesen. Den hat er dann in – leicht verständliche Sprache – übersetzt. Absichtlich weglassend, so Worte wie Omnipotenz, usw. Jetzt könnte man natürlich noch einige Nummern hinzutexten …
🙂
Als Mann der offenen Worte kennen die Menschen im Vatikan Papst Franziskus. Doch so deutlich wie heute wird er selten: In seiner Weihnachtsbotschaft attestierte er den Kirchenmitarbeitern insgesamt 15 Krankheiten. Zum Beispiel Schizophrenie.
http://www.tagesschau.de/ausland/papst-kurie-101.html
Um die Fehler seiner engsten Mitarbeiter aufzuzählen, bemüht Franziskus ein ganzes Medizinlexikon.
🙂
Sorry, vor lauter Begeisterung über die Meldung habe ich Deinen Beitrag erst nach meinem Post gelesen….
„LANDKREIS RHÖN-GRABFELD
Wenn Oma die Enkel nicht sehen darf
Verdienstorden.
Seehofer verleiht höchsten Preis.
Etwas OT, aber doch mittendrin.
http://www.laborpraxis.vogel.de/management/articles/323986/
Meine Nerven. Zufällig entdeckt. Der Typ links im Bild (der Preisträger) trat 1970 seinen JOB da an, wo ich auch. Der Rest ist Geschichte 🙂
Die sich u.a. nennt »CHIP“ ! Die Crew im Haus war auf der Suche nach mir, obwohl ich schon 5 Jahren aus dem Laden draussen war. Dummerweise zu dem Zeitpunkt auch noch mit meiner »Miss Playboy“ 6 Wochen in Mykonos: „seit Wochen versuchen wir Sie zu erreichen!“
Dann drohten die: „Chip braucht nen Profi!“ Übersetzt: „vergessen Sie Familie, sie wohnen demnächst in Flugzeugen!“
Nicht einmal der Herr im Bild links (link) konnte damals ahnen, dass die Welt sich so rasant veränderen wird, aber dennoch starteten sie CHIP. Ohne mich, weil PCs sind nicht meine Welt. Ein Leben ohne Familie auch nicht. Aber immerhin bekam ich dann den ersten MAC aus USA – zum halben Preis – wofür ich mich heute noch beim Verlags-Leiter bedanke 🙂
Seehofer verleiht Symbole.
Er (der Preis) ist ein Symbol für den herausragenden Einsatz und das außerordentliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger für unser Gemeinwesen. Seehofer betonte: „Bayerns Stärke sind seine Menschen, die sich aktiv und kreativ für den Freistaat einsetzen und unglaublich viel bewegt haben.“
Meint er damit Oberstaatsanwältin Wolff a.D., Ursula Prem, Gerhard Strate? Wann bekommen die den höchsten Preis – den Verdienstorden?
Seehofer 2015: „Bayerns Stärke sind seine Menschen, die sich aktiv und kreativ für die Freilassung Mollath‘s eingesetzt haben! Gabriele Wolff erhält den Verdienstorden als Zeichen ehrender und dankbarer Anerkennung.“
Gruss an Krimi-Gabi 🙂
….scheitert sicher nur daran, dass sie nicht in Bayern wohnt.
🙂
MISS WOLFF: Dahergelaufen !
Oberstaatsanwältin Gabi Wolff a.D: „Und vor Familiengerichten sieht die Sachlage noch schlimmer aus als vor Strafgerichten: da dürfen sogar dahergelaufene Sozialpädagogen “Gutachten” verfassen!“ Irgendwo textet sie noch eins obendrauf: „Verquastete Soziarbeiter-Lyrik.“
Das Entlarvungs-Experiment.
10 Betreuungsstellen bekamen folgenden Text, mit dem Vermerk, ob ihnen folgende Rechtslage bekannt ist: Ein Dienstvergehen liegt vor, wenn der Beamte schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt. Eine Behörde hat bei Feststellung pflichtwidrigen Betreuerhandelns das Betreuungsgericht zu verständigen. Nichthandlungen macht das Delikt zu einem Verbrechen (Schäden durch Unterlassen). Irrt sich der Amtsträger auf rechtlichen Ebene, ist die Handlung stets rechtswidrig (BGHSt 24, S. 125, 127).
Zwischenbilanz.
Neun Stellen meldeten sich auch nach 14 Tagen nicht – vermutlich Schockstarre (freeze) – jedoch eine: Nürnberg: „Am besten ist, dass man sich selbst an‘s Gericht wendet!“ Miss Dipl. Soz-päda-logik-in hatte die Frage nicht verstanden!
Pervers ist folgende Logik.
Wichtig zu wissen: Ein Betreuer vertritt einen rechtlich nach aussen. Irrtum ist, was viele glauben, dass er für Alltagsangelegenheiten zuständig ist. Genau das ist er nicht, sondern er übernimmt ausschliesslich die – rechtliche Vertretung – nach aussen ! Beispielsweise wenn im Aufgabengebiet Gesund einer falsch operiert wurde. Dann ruft der Betreuer einen Anwalt an und der übernimmt die Sache rechtlich – Schadenersatz.
Das Betreuungsgesetz hat folgenden Hintergrund, dass ein geistig Behinderter nicht in der Lage ist – egal in welchem Aufgabengebiet – einen Anwalt anzurufen, der ihn rechtlich vertritt. Wer jetzt glaubt das wäre ein Witz, täuscht sich. Ein Gutachter muss also nachweisen, dass der Untersuchte sich selbst nicht rechtlich vertreten kann, nicht fähig, in diversen Aufgabengebieten / Alltagsangelegenheiten – bei Rechtsstreitigkeiten – einen Anwalt einzuschalten / anzurufen.
Hinzu kommt, dass eine erhebliche Eigengefährdung nachgewiesen werden muss. Beispiel: der Demenzkranke ist nicht fähig SOZ Anträge auszufüllen – Beamtengänge – so er kein Geld erhält und verhungert, usw. Es kommt also überhaupt nicht darauf an welche Gehirnstörung attestiert wird, sondern einzig – kann sich der angeblich Verrückte nach aussen rechtlich vertreten, wobei ihm freisteht, ob er jetzt beispielsweise den Vermieter wegen unerlaubter Mieterhöhung verklagen will oder nicht.
Siehe Strate: Im hier vorliegenden Fall liegen die Fehler, wie gezeigt, nicht nur im Fachlich- medizinischen, sondern im Tatsächlichen, in Irrtümern über Anknüpfungstatsachen.
Originell ist ebd. folgender Text: „Jede Person, die unter Betreuung gestellt wird, hat das Recht gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen.“ Wie soll das denn gehen, wenn im Vorfeld der Betreuerbestellung Psychiater diagnostiziert haben, dass der Proband sich nicht rechtlich vertreten kann?
Umkehrschluss: Legt der Probant rechtlichen Einspruch ein – dann braucht er keine Betreuung – weil er sich rechtlich nach aussen vertreten kann. Und legt er sich mit Psychiatern an, ist anzunehmen dass er das auch bei einem Vermieter kann.
Rein theoretisch ist nicht gewollte Betreuung im Tatsächlichen nicht möglich, wenn man Grundlegendes versteht und folgenden Blog auswendig lernt … gilt auch für § 63 🙂
https://citisite.wordpress.com/gerhard-strate-fall-mollath-vom-versagen-der-justiz-und-psychiatrie/
Musterbeschwerde rund um Gutachter und Freiheitsentzug.
http://edmund.ch/mb.html#one
Dummerweise ist copy and paste nicht möglich. Ansonsten: Lesen Pflicht!
Udo Jürgens gestorben!
http://www.myvideo.de/watch/9835885/Yvonne_Catterfeld_Immer_wieder_geht_die_Sonne_auf_2014
Zu Unrecht erfolgte Untersuchungshaft.
Man beachte auch hier die Dauer der Untersuchungshaft, „fast fünf Monate“ – begründet mit dem Gutachten….
Direkter Vergleich zum „Fall Deeg“:
Ich wurde nach bereits acht Monaten zu Unrecht erfolgter Untersuchungshaft – NICHT wegen Verdacht des sex. Missbrauch sondern wegen einer „Störung“ durch Dienstaufsichtsbeschwerde – ein ZWEITES MAL festgenommen Und anderthalb Monate „untersucht“ – NACH Vorliegen des Gutachtens von Prof. Nedopil. Justizbehörden Würzburg.
Wenn die Beschuldigten immer noch glauben, dieser EXZESS einer Verfolgung eines Unschuldigen lasse sich unter die Teppich kehren, kann man mittlerweile auch als „Wahn“ werten.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/missbrauchsvorwuerfe-unbegruendet-pfarrer-kehrt-zurueck-an-den-altar-1.2276796
Ob die Staatsanwaltschaft hier im Anschluss auch die Haftentschädigung verweigert, weil der Mann „selbst schuld“ ist – evtl. wegen der Tätigkeit als Pfarrer, vielleicht ist das an sich „verdächtig“….?
In meinem Fall war ich „selbst schuld“, weil ich mich „beschwert“ habe….“Meinung“ der Beschuldigten des 1. Strafsenats des OLG Bamberg.
Hier immer wieder gern nachzulesen – falls noch jemand an „Irrtümer“ glaubt in meinem „Fall“…..
Klicke, um auf 2011-04-13-baumann4.pdf zuzugreifen
http://www.sueddeutsche.de/panorama/jugendaemter-in-deutschland-wie-wir-unsere-kinder-retten-koennen-1.2274754
….Und wenn es um Kindesentzug durch einseitig erzwungene Trennung (bspw. kurz nach Geburt…) geht, zieht man sich am besten sofort zurück, bringt sich oder/und andere um, resigniert, stürzt sich in Alkohol oder in Arbeit – SINNLOS ist es jedenfalls, sich an Ämter und Behörden zu wenden.
Die sind nicht nur völlig gleichgültig sondern auch nicht in der Lage – siehe Bericht – zu helfen.
Allerdings macht es etwas stutzig, welchen Aufwand man betreibt und welche Ressourcen man aufwendet, wenn es dann andererseits darum geht, Väter als Kriminelle zu verfolgen, zu pathologisieren und Müttern wie in meinem Fall beim Kindesentzug zu helfen….!!
Es sieht so aus, dass man sich in Bayern daran gewöhnt hat, mit der Verfassung Schlitten fahren zu können, weil es niemand gibt, der die Damen und Herren der Obrigkeit zur Rechenschaft zieht. Die Ministerialbürokratie schaltet und waltet wie sie will, vermutlich wissen die Minister nicht, was unter ihrem Himmel passiert. Leute, die die Justiz verkörpern, schützen sich gegenseitig. Die Floskel, man könne „nichts erkennen“, ist Standardausrede. Dass man sich dabei selber der Dämlichkeit bezichtigt, nimmt man billigend in Kauf. Es ist aber nur ein Synonym dafür, wie sehr das Rechtswesen in Bayern bereits verkommen ist. Seehofer ist insofern ein armes Würstchen. Er hat nicht das Format, den Willen und die Fähigkeit, in seinem „Freistaat“ Ordnung zu schaffen. Ab und zu mal einen Minister, auf den sich die Öffentlichkeit fixiert hat, nach Brüssel schicken. Das wars.
…..dann werde ich dafür sorgen, dass denen dieser „Fall“ hier um die Ohren fliegt (Achtung: Metapher).
Die „Fehler“ sind das eine – der Versuch der Vertuschung und des Für-dumm-Verkaufen-Wollen das andere.
Das „Rechtswesen“ hier verdient langsam die Bezeichnung nicht mehr, was sehr viel weitergehende Folgen hat als nur den Reputationsverlust: Betroffenen wird signalisiert, doch selbst für Recht und Gesetz zu sorgen!
Dr. Rudolf Sponsel.
7. September 2013
Dumm stellen als Strategie und Taktik der Abwehr.
Dumm stellen ist eine weit verbreitete rhetorische Strategie oder Taktik. Würde ich nicht unterschätzen. Auf welche trickreichen Weisen Behörden, Ethik-Kommissionen, Berufs- und Schiedsgerichte mauem können, habe ich in einer Patienteninformation: „Abwehr und Widerstand von Kritik betroffener Psychotherapeutlnnen, Schlichtungsstellen, Ethik“- Kommissionen und Verbände. Strategien und Taktiken der Verschleppung, Abwiegelung und Entmutigung“ ausgeführt.“
Sponsel widerspreche ich: „Dumm stellen ist keine Strategie. Wer dumm ist hat keine, eben weil er dumm ist. Er glaubt was er denkt. Zudem weiss Sponsel dass Abwehr (Spaltung) unbewusst abläuft, Verdrängung nicht.
Spaltung und Projektion.
Borderline-Schizophrenie. Von altgriechisch σχίζειν s’chizein „abspalten.“ Der gesamte Symptomkomplex resultiert aus einem einzigen kognitiven Defizit, der auf eine stabile neurobiologische Beeinträchtigung zurückzuführen ist.
Wer des englischen nicht mächtig: Kognition = erkennen. Miss Wolff – Krimi Gabi – hatte eine natürliche Abneigung gegen Neurotexte. August 2013: „Sie glauben doch nicht im Ernst, daß Ihre simple Hirnbiologie auch nur irgendetwas mit den Taktiken einer komplexen Verteidigung in dieser Gemengelage zu tun hat?“
Die Neuro-Profis: „Citisite ist leider unbelehrbar und wird von der Zornigen (Krimi Gabi) die hier soeben entschwebte, ebenfalls entmannt entbeint werden.“ Auch Ende 2014 nimmt sich Dr. Gold (Gabis Nikname bei Psiram) nicht die Chance, gegen Neurobiologie zu wettern.
Dr. Sponsel lies sich niemals nicht auf belanglose Antworten ein. Er wollte einen Antwort (find das Original nicht – frei übersetzt). Er bekam den Text: „Wir bitten um etwas Geduld!« Sponsel: „das ist eine belanglose Antwort, ich will einen exakten Termin!“
@ Martin. Fall Stefan. § 63.
Ich kenn den Fall seit nunmehr fast 3 Jahren. Betreuung mit im Spiel. Ich verhielt mich wie Sponsel. Ich legte mich mit dem Betreuer gnadenlos an – sinnlos. Der fühlte sich dann beleidigt. Der hatte sich nicht auf dumm gestellt – er verdrängte nicht Gesetze, der kannte die nicht = Spaltung, mit der typischen Projektion.
Der Fall ist gravierender als die üblichen Scenarien. Straftat lag vor – Internetbetrug. Mit etwas Glück hätte er Bewährung bekommen. Dann schlug § 63 zu. Ich kenne seine Mutter – aus dem Internet – Gestern mit ihr telefoniert. Schneider-Mensah will evtl. den Fall übernehmen.
David Schneider-Addae-Mensah.
Das ist derjenige, der Verbot hat, beim Bundesverfassungsgericht Briefe einzuwerfen, weil er dort ständig dahergelaufen Polizisten beleidigt, die ihn dann mit Recht in die Mangel nehmen 🙂
§ 63. Tödlicher Fall.
Mensah bekam in einem besonders tragischen Fall (Selbstmord seines Klienten in der Klapse) damals einen Schockzustand. Seitdem sieht er rot. Fall Stefan: Ein Polizist (U-Haft) fiel über ihn her – vermutlich Rangelei, schnallte ihn fest, usw. Involviert war auch ein Psychiater, der dem Opfer dann Drogen verpasste.
Kurz vorm Leichenschauhaus.
Die Dosis hatte lebensbedrohliche Auswirkungen. Stefan im Koma. 3 Tage. Er wurde dann in mehrere Krankenhäuser verlegt (um ihn zu retten). Stefan entkam nur knapp dem Tod.
Schneider Mensah werde ich anschreiben. Diese Story hatte die Mutter leider vergessen Mensah zu berichten. Die Gesamtgemengelage ist abnorm. Der Betreuer hätte agieren müssen – Strafanzeige – aber man kennt ja diese Bande.
Neuerdings lehnt er ab – der Betreuer- dass Stefan von einem fremden Anwalt vertreten wird (Mensah), weil Stefan hat einen Verfahrenspfleger, wozu also einen Herrn Mensah, der dafür bekannt ist, dass er ständig Briefe unerlaubt beim BVerG einschmeisst, Polizisten beleidigt und sogar noch die Frechheit besitzt, sich von Polizisten nicht festnehmen zu lassen.
PS: Ich werde alle Mitleser auf dem Laufenden halten. Schönen Sonntag noch.
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Im-Massregelvollzug-in-Muehlhausen-starben-zwei-junge-Maenner-1749132662
http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Ermittlungen-nach-Tod-im-Massregelvollzug-Muehlhausen-270473565
Zwei Artikel aus 2011 (einer davon im Video zu sehen)….
Es ist schon erstaunlich, wie solche Vorgänge nach und nach aus der öffentlichen Wahrnehmung „verschwinden“, mehr oder weniger behördlich „abgelegt“ werden und die letzten Hoffnungen Betroffener und Geschädigter sich nach Straßburg richten – obwohl überhaupt nichts geklärt und aufgeklärt wurde!
KONTAKTVERBOT.
Nach unserer Zeitung vorliegenden Informationen soll es jedoch schon vor Monaten eine Stellungnahme des Klinikums gegeben haben. Dieses hatte der Mutter alle Kontakte zu ihrem Sohn untersagt. Sie behindere die Behandlung, hieß es, und sie sei eigentlich selbst behandlungsbedürftig.
Anlog Fall Stefan. Der Mutter wurde eine zeitlang der Kontakt verweigert. Heute hat sie ihn besucht. Gegen Abend wird sie mich vermutlich informieren.
Auf eine Anfrage zu dem „Verfassungs-Briefkasten“-Fall hat übrigens das Justizministerium BW geantwortet……man vergleiche den Wortlaut mit dem des Vizepräsidenten Pöpperl, Würzburg auf mein Schreiben oben.
http://www.archeviva.com/arche-viva/offener-bereich/schneider-addae-mensah-dr-david/justizministerium-antwortet-arche-zum-prozess-gegen-menschenrechtsanwalt/
Ach ja, wenn man den Bürger und Rechtsuchenden als Feind betrachtet, ist vermutlich nahezu alles „verhältnismäßig“….
Die Schlittenfahrten mit der Bayerischen Verfassung im Bayer. Verfassungsgerichtshof, Prielmayerstr.5 München ist der langjährige Broterwerb der exzessiv gewaltsexraubmordlüsternen Volljuristin Dagmar Ruderisch. Alle Bayer. Justizminister > ’93 Leeb/Sauter/Weiß/Merk/Bausback nahmen Ruderisch’s Schlittenfahrten in Anspruch. Mit einer Beförderung – über Sarajevo – nach Brüssel wurde auch der weisungsgebundene Staatsanwalt wegbefördert, der ’96 die Abteilung Korruption aufbaute und bekundete: „Wir wissen Alles, aber wir dürfen gegen den Ude – u.a. Untreue-Verbrechen in Milliardenhöhe – noch nicht ermitteln.“