Rechtsverweigerung der Gerichte Würzburg weiter bagatellisiert – Unwahrheiten übernommen

Heute erhielt ich auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige der anhaltenden Rechtsverweigerung gegen die Familienrichterin Treu dieses Schreiben des Vizepräsidenten des Landgerichts Würzburg, Burkhard Pöpperl:

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Bescheid des Landgerichts Würzburg zur Dienstaufsichtsbeschwerde aufgrund anhaltender Kindesentfremdung, Richterin Treu, Familiengericht Würzburg

Dieser schreibt:

….“Es ist der Justizverwaltung und damit auch der Präsidentin des Landgerichts als Dienstvorgesetzte der betroffenen Richterin angesichts der verfassungsrechtlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit der Richter (Art. 97 Abs. 1 Grundgesetz und Art. 85 der bayerischen Verfassung) grundsätzlich untersagt, in die Bearbeitung von Verfahren einzugreifen oder den Richtern diesbezügliche Anweisungen zu geben. Ich habe die Akten des Familienrechtsstreites beigezogen und überprüft. Anhaltspunkte für ein dienstaufsichtsrechtlich zu beanstandendes Fehlverhalten der Richterin konnte ich hierbei nicht feststellen.“

Es wird weiter so getan, als sei sich über Jahre erstreckende Rechtsverweigerung und konkret die seit Juni 2012 vereitelte Durchführung der mittels vollstreckbarem Beschluss vom 09.04.2010 konkret terminierten wöchentlichen „Kontakte“, die eine Bindungszerstörung darstellen, von der „richterlichen Unabhängigkeit gedeckt.
Protokoll AG Würzburg/konkrete „Umgangsregelung“, 09.04.2010

Meine Anträge werden weder bearbeitet noch beantwortet, dies seit Beginn 2013.

„Insbesondere ist es nicht zu beanstanden, dass die Richterin zur Regelung des Umgangsrechtes ein psychologisches Sachverständigengutachten zu der Frage eingeholt hat, welches Umgangsrecht dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Richterin die Entscheidung über die Ausgestaltung des Umgangsrechtes vorwerfbar verzögert hat. Nach Eingang des schriftlichen Sachverständigengutachtens vom 03.10.2014 hat die Richterin mit Verfügung vom 20.10.2014 den Beteiligten rechtliches Gehör gewährt und darauf hingewiesen, dass das Gericht beabsichtigte, ohne weiteren Erörterungstermin nach dem 15.11.2013 in der Sache zu entscheiden.“

Dieses im Dezember 2012 (!!!) in Auftrag gegebene Gutachten war UNABHÄNGIG von den laut allgemeinem Konsens SOFORT aufzunehmenden wöchentlichen Kontakten zu erstatten, wie die Aktenlage und die Aussagen der Richterin Treu in deren Beschlüssen beweisrechtlich belegen!
Beschluss Familiengericht: Gutachten, 20.12.2012

Beschluss Familiengericht: Appell an „Wohlverhaltenspflicht“ der Kindsmutter, 10.10.2012

Die Kontaktlosigkeit wurde als fatal für das Kind festgestellt.
Im Dezember 2012!

Verhandlung 20.12.2012: Feststellung der Schädigung des Kindes und Vortäuschen von „Bereitschaft“ vor Befangenheitsantrag…

Und es tritt nun genau das ein, was ich seit 2013 angezeigt hatte: das sog. Gutachten, das zwei Jahre verschleppt wird, wird als AUSREDE für Untätigkeit und weitere Rechtsverweigerung missbraucht.

Die Unredlichkeit der Justizbehörden Würzburg ist imposant!

„Die aus Sicht des Beschwerdeführers lange Bearbeitungsdauer ist ersichtlich darauf zurückzuführen, dass die Beteiligten den Rechtsstreit auf allen möglichen Nebenkriegsschauplätzen austragen, wobei nach dem Gutachten der Sachverständigen Dr. Behrend gerade die Hochstrittigkeit der Eltern dem Kindeswohl zuwider läuft. Für dienstaufsichtliche Maßnahmen gegen Richterin am Amtsgericht Treu sehe ich daher keinen Anlass.“

Das ist FALSCH!

Richtig und beweisrechtlich belegt ist folgendes:
Die Kindsmutter, die durch einseitig erzwungene Trennung drei Monate nach Geburt des gemeinsamen Wunschkindes zielgerichtet die Gerichtsbarkeit einschaltete und sämtliche Auseinandersetzungen so auf die juristische Ebene hievte, obwohl es erkennbar um persönliche Belange und Defizite ging, tat dies, um mich als Partner und – erkennbar mittlerweile – ebenfalls als Vater des gemeinsamen Kindes „loszuwerden“.

Die Kindsmutter BESITZT quasi seither einseitig alle Rechte über das Kind. Dies weiter auf Grundlage des als verfassungswidrig erkannten und abgeschafften § 1626a BGB.

„Zeugenvernehmung“ Kindsmutter, 15.12.2003

Die „Strategien“, die Motive und die Verfassung der Kindsmutter sind beweisrechtlich Inhalt dieses Blogs.

Als sich der Konflikt einer Beruhigung annäherte und eine Bindung zwischen Vater und Kind hergestellt war, verweigerte die Kindsmutter völlig sanktionslos und wieder aus persönlichen Befindlichkeiten und Defiziten heraus die bereits gerichtlich festgelegte gemeinsame Beratung.

Beschluss Familiengericht, gemeinsame Beratung der Eltern, 20.12.2011

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Als die Kontakte konkret SOFORT über die eingesetzte Umgangspflegerin Meike Kleylein-Gerlich stattfinden sollten, da wie genannt die Folgen weiterer Kontaktlosigkeit fatal sind, reichte die nach wie vor alleinsorgeberechtigte Kindsmutter – um weiter eine Ausgrenzung und Kontaktlosigkeit zu erzwingen, mittels Zeitablauf zu manifestieren – diesen Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit gegen die Richterin ein und verfolgte dies auch in zweiter Instanz:

Befangenheitsantrag der Kindsmutter gegen die Richterin, 08.01.2013

Beschwerdeschrift der Kindsmutter gegen Ablehnung der Befangenheit, 24.03.2013

Die Vorgänge der Rechtsverweigerung und der Missachtung von Grundrechten gegenüber mir als Vater und Mann begründen mittlerweile auch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss!!!

Ob Herr Pöpperl mit „Nebenkriegsschauplatz“ auch meine – kausal auf falsche EV der Kindsmutter erfolgte – Kriminalisierung durch die Staatsanwaltschaft Würzburg meint, die bis zur – als Freiheitsberaubung im Amt angezeigten – zu Unrecht erfolgten Einweisung in die Forenisk mittels Fehlgutachten ging, kann er dann erklären.

Das ist kein Nebenkriegsschauplatz – das ist mein Leben!

Und ich bin es leid, dass diese Juristen mich auch noch „verantwortlich“ machen wollen für ihre Rechtsbrüche, die Straftaten im Amt und das schädigende und asoziale Verhalten der Kindsmutter, ebenfalls Juristin!

11 Gedanken zu „Rechtsverweigerung der Gerichte Würzburg weiter bagatellisiert – Unwahrheiten übernommen

  1. Wenn es gegen Väter geht, haben Richter offenbar keine Skrupel wegen des „Kindeswohls“, Traumatisierungen durch Polizeieinsätze etc. – aber einen „einfachen“ Umgang gegen instrumentalisierende Kindsmutter, Kerstin Neubert in Würzburg versucht man nicht einmal durchzusetzen….

    „Obergerichtsvollzieher entzerrt die Kinder nicht gewaltsam dem Vater

    Gießen. In Anwesenheit des Filmteams von ARCHE VIVA wurde heute die Herausnahme der zwei Kinder D. (8) und S. (7) verhindert. Der Vater leistete dem richterlichen Beschluss keinen Widerstand und verhielt sich kooperativ. Um die Rechte bei der Herausnahme zu überprüfen waren der Dipl. Soz. Päd. Klaus-Uwe Kirchhoff und der Kommunalpolitiker Dennis Stephan zugegen.

    Nach ca. eineinhalb Stunden und unter Hinzunahme von Fachpersonal und Polizisten mit drei Polizeiwagen erklärte der Obergerichtsvollzieher H. Sch. allen Anwesenden in der Wohnung des Vaters, dass er die Kinder nicht gewaltsam aus der Wohnung zerren werde.

    Der vom Gericht geschickte Vollstrecker hatte sich im Kinderzimmer mit dem ein Jahr älteren Jungen unterhalten, der ihm mit Nachdruck versicherte, dass er nicht zu der angeblich gewaltausübenden Mutter zurückgehen werde.

    http://www.archeviva.com/herausnahme-der-kinder-verhindert/

    • nicht nachvollziehbar – wieder einmal. Da entscheidet der Gerichtsvollzieher gegen seinen Auftraggeber und lässt die Kinder dort wo sie bleiben möchten.
      Wäre das wohl auch passiert ohne Kamera und politische Unterstützung?
      Hat sich denn niemand mit den Kindern VORHER geredet oder ging man stur nach DIenstplan vor?

      • Genau das ist das Problem: je nachdem, was ein Richter so meint, wird entweder überhaupt nichts unternommen oder eben ein traumatisierender Polizeieinsatz losgetreten – allerdings wohl nur, wenn die Kinder beim Vater sind. Da schreckt man auch vor SEK-Stürmung in der Nacht nicht zurück.

        http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.schramberg-naechtlicher-sek-einsatz-nach-kindesentzug.dd8af142-f857-4088-a0a8-243a189b21e3.html

        Kindesentfremdung ist ein Verbrechen, das von Behörden verschuldet wird. man muss hier gegen den Elternteil vorgehen!

        Dass Richter immer noch auf die Idee kommen, Kinder gewaltsam aus der Wohnung zerren zu wollen, ist ein Skandal.

        Mein Kind wird von einer Würzburger Rechtsanwältin bekanntermaßen seit Oktober 2012 ENTFÜHRT, ohne dass das Familiengericht Würzburg etwas unternimmt.

        Eine regelrechte Arschlochjustiz! Und offenbar eine gezielte Provokation!

        Der Blog ist BEWEISMITTEL. Man hat seit 2003 Schäden verschuldet und versucht nun, sich hinter meinem gezielt entfremdeten Kind zu verstecken.

  2. Exkurs zu den Folgen der Bürokratieplanwirtschaft:
    Kindesmisshandlung: Bericht listet Behördenfehler im Fall Yagmur auf
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/yagmur-untersuchungsausschuss-verabschiedet-bericht-a-1009407.html
    Das sind alles keine Fehler – das Versagen hat System. Und trotzdem haben die ihre Ausrede parat
    …..Es gab individuelle Fehlleistungen…..
    und damit ist alles erledigt – für die, denn dem Kind kann man sowieso nicht mehr helfen. Kollateralschaden?
    Was sind das für Personen die so etwas einfach zulassen, dabei zusehen und die Verursacher/Täter schützen und alles mit ihrem Bürokratiegeschwurbel vertuschen?
    PS das Wort Mensch haben wir extra vermieden

    • ….“Das Landgericht Hamburg hatte Yagmurs Mutter Ende November wegen Mordes zu einer lebenslangen Haft verurteilt, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Vater des Mädchens muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis, weil er sein Kind nicht schützte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit auch gegen mehrere Mitarbeiter von Behörden wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht.“….

      Auch wenn das Ausmaß an Schädigung hier nicht vergleichbar ist…..ich werde als Vater, der sein Kind vor Entfremdung und Bindungsschädigung schützen will,
      SEIT 2003 von den Justizbehörden Würzburg ausgegrenzt und kriminalisiert.

      Die Untätigkeit des Jugendamtes, der Gerichte werden erst wahrgenommen, wenn etwas passiert, was auch die Medien „interessiert“:

      Traumatisierte Väter werden offenkundig erst wahrgenommen, wenn es zur Eskalation kommt oder man ein geschlechtsspezifisches Drama der „häuslichen Gewalt“ gegen Frauen daraus basteln kann. Retraumatisierung. Pervers.

      Entfremdung und Schädigung von Kindern wird überhaupt nicht wahrgenommen oder bagatellisiert, Behördenvesagen erst „aufgearbeitet“ bei Folgen wie oben. Und wenn es zu spät ist! UNSÄGLICH!

  3. Verbitterte Scheidungsväter.

    http://www.onmeda.de/g-psychologie/scheidungsvaeter-1166.html

    Peter H. sieht seine Kinder auschließlich in Begleitung einer sogenannten Umgangspflegerin. Diese wird unter anderem eingesetzt, um die Beziehung zum getrennt lebenden Elternteil wieder aufzubauen. Die folgenden 8.000 Leerzeichen symbolisieren Sprachlosigkeit.

    ….

    7.998
    7.999
    8.000

    … um die Beziehung mit dem Kind (helfend) zum Vater aufzubauen. Als Störfaktor oder wie?

    ADICCTED. SUCHT.

    Als Helfersyndrom bezeichnet man ein Modell seelischer Probleme, die häufig in sozialen Berufen (Pfarrer, Psychologe, Sozialarbeiter) anzutreffen sind. In der Psychologie des 21. Jahrhunderts wird es häufig als Begriff der „altruistischen Abtretung“, einer Konfliktbewältigungsstrategie, die auch einen Abwehrmechanismus darstellt, äquivalent verwendet

    Da isses wieder: Abwehrmechanismus !

    Laut Modell hat ein vom Helfersyndrom Betroffener ein schwaches Selbstwertgefühl und ist auf seine Helferrolle fixiert; das Helfen wird zur Sucht. Dabei übersieht oder unterschätzt er die Grenzen des Möglichen und ignoriert auch die Frage – ob seine Hilfe überhaupt erwünscht oder sinnvoll ist !!! Dem Helfersyndrom liegt meist eine narzisstische Persönlichkeitsstörung zugrunde.

    Wieso fragt man eigentlich nicht das Kind, (ob beim Kontakt) sich Kind einen narzisstischen Helfer dazu wünscht? Gingen Richter schonmal der Frage nach oder / und Miss Behrend und Co.

    Meine Tochter würden sagen: „oh ja Papi, der Helfer muss dabei sein, weil sonst können wir ihn ja nicht mit seiner Gehirnstörung konfrontieren“ und würde hinzufügen: »den frag ich dann auch, warum er nichts Ordentliches gelernt hat?“

    Strate fährt das Bordi-Syndrom auf: Omnipotenz.

    Bereits seine Kapitel-Überschriften wie “Omnipotenzfantasien und Pathologisierungswahn” oder “Der Seelenbürokrat” verraten, wie es aus Strates Sicht um Teile Psychiatrie bestellt ist: “ Wenig vertrauenerweckend sind die offensichtlichen Omnipotenzfantasien vieler Apologeten der Psychiatrie, die von sich und ihrer Profession derart eingenommen sind, dass sie sich eigentlich selbst das Gefangensein in einem geschlossenen Wahnsystem diagnostizieren müssten.”

  4. …….konnte ich hierbei nicht feststellen………
    aha und was bedeutet das genauer?
    Hat er ALLES geprüft?
    Hat er von der ganzen Materie überhaupt Ahnung?
    Oder hat er (wie bei uns üblich) einfach seine Mitarbeiter GEFRAGT und die haben natürlich GESAGT ‚alles in Ordnung‘ und damit war er natürlich zufrieden. Schriftliche Aussage gibt es natürlich nicht und im Notfall kann man sich immer noch auf Unwissen berufen.

    • Man muss nur einmal diese beiden Beschlüsse aus dem Jahr 2012 lesen, um zu erkennen, dass die Richterin offenkundig DRINGLICHSTE Maßnahmen auch zu Lasten meines Kindes unterlassen hat.

      Sie unterlässt es im vollen Wissen um die immensen Schäden für mein Kind und mich als Vater, gegen die jedweden Kontakt und jedwede Entlastung verhindernde Kindsmutter etwas zu unternehmen, betreibt Rechtsverweigerung.

      Dass sie die Realitäten erkannt hat und trotztdem seit über zwei Jahren NICHTS tat, kann JEDER hier unschwer herauslesen – also auch der Vizepräsident des Landgerichts, Pöpperl, der ja laut eigener Aussage die „Akten beigezogen und überprüft“ hat:

      Beschluss Familiengericht: Appell an „Wohlverhaltenspflicht“ der Kindsmutter, 10.10.2012

      Wie gesagt: die Kontaktlosigkeit wurde als fatal für das Kind festgestellt.

      Verhandlung 20.12.2012: Feststellung der Schädigung des Kindes und Vortäuschen von „Bereitschaft“ vor Befangenheitsantrag…

      • deutsche Sprache, schwere Sprache
        “Akten beigezogen und überprüft”
        für jeden normalen Menschen liest es sich als wäre alles, also der Inhalt/Text/Aussagen/Fakten/§§§§§ überprüft worden – doch was hat er genau geprüft? Gibt es die Akte?Ja = erledigt!
        Denn von aufmachen und lesen und gar verstehen hat er nichts geschrieben.
        Das sind die üblichen Tricksereien und Betrügereien, die die meisten Menschen diesen Bürokrateten nicht zutrauen, noch nicht! Bei uns zieht es langsam Kreise das ‚Behörden lügen immer und wenn sie nicht lügen sagen sie garantiert nicht die Wahrheit‘

      • Die Justizbehörden Würzburg sollten sich langsam ernsthaft mit dem Gedanken auseinandersetzten, dass sich dieser „Fall“ nicht auf diese Weise entledigen lassen wird.

        Ich habe hier alles wesentliche transparent gemacht. Jeder kann hier anhand der Originalakten nachlesen, wer sich wann wie verhalten hat.

        Ich bin nicht wie Gustl Mollath über Jahre meiner Freiheit beraubt worden – es handelt sich „nur“ um den Versuch eines dauerhaften „Wegsperrens“ mittels Fehlgutachten, es waren letztlich „nur“ zehn Monate!

        Damit beschäftigt sich aktuell u.a. der EGMR (1033/12)…..ein Damoklesschwert für die fränkische Justiz, die auch nicht davor zurückschreckte, die vom Landgericht Würzburg, 1. StrK, bereits zugesprochene Entschädigung zu verweigern.

        Es geht um zielgerichtete schwere Freiheitsberaubung im Amt: unter Verdacht der Rechtsbeugung wird aktuell auch der Fehlgutachter Dr. Groß in den „Schutzraum“ einbezogen, den sich die Justiz Würzburg offenkundig gegen Bürger und Rechtsuchende, gegen Justizopfer eingerichtet hat.

        All dies ist beweisrechtlich in diesem Blog nachzulesen!

        Sehr viel gravierender und persönlich schwerwiegender als diese unsägliche Kriminalisierung und Pathologisierung ist dennoch der Anlass all der „Auseinadersetzungen“ – nämlich
        die über Jahre erfolgte Zerstörung meiner Vaterschaft: Untätigkeit, Verschleppung, Diskriminierung, Ausgrenzung, Rechtsverweigerung.

        Nachhaltig habe ich versucht, die Bindung zu meinem Kind zu erhalten – als Ergebnis versuchte man mich als „Querulanten“ abzustempeln. Als das – Gutachten Prof. Nedopil – nicht mehr geht, tut man gar nichts mehr…..

        So kann man mit Menschen in einem Rechtsstaat nicht umgehen!

  5. Die Verdummungsversuche und Unfähigkeit der Gerichtsbarkeit in diesem für Betroffene existentiellen Bereich ist endlich transparent zu machen:

    ….“Peter H., der aus Sorge um seine Kinder lieber anonym bleiben möchte, fürchtet mittlerweile um seinen Job. Der seit vier Jahren andauernde Streit mit seiner Ex-Frau, die gerichtlichen Auseinandersetzungen, die fehlende Untersützung der Justiz und des Jugendamtes hätten ihn „mürbe“ gemacht, sagt der 43-Jährige. Immer häufiger muss er dem Job fernbleiben, weil er unter starken Kopfschmerzen, Übelkeit und Schlafmangel sowie Konzentrationsschwächen leidet.

    Peter H. sei kein Einzelfall, bestätigt der Düsseldorfer Soziologe und Psychologe Dr. Walter Andritzky. „Viele Trennungsväter begeben sich in psychotherapeutische Behandlung“, sagt Andritzky, der das Befinden vieler Väter als „Verbitterungssyndrom“bezeichnet, das sogar zum Suizid führen kann. „Im Einzelfall ist es schwer, zwischen den Belastungen zu unterscheiden, die aus der Trennung selbst, einem Umgangsboykott oder dem Kindesentzug resultieren“, ergänzt der Psychologe. Väter haben seinen Angaben zufolge in diesen Situationen mit vielen veränderten Bedingungen zu tun. Die Trennung von der Frau, von den Kindern, der permanente Streit, bei manchen kämen finanzielle Probleme hinzu, die vor allen Dingen Selbstständige in den Ruin treiben können.“….

    http://www.onmeda.de/g-psychologie/scheidungsvaeter-1166.html

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