Dass die Justizbehörden Würzburg offenkundig zu dumm und zu gleichgültig sind, die Folgen ihrer Rechtsbrüche auch nur zu erfassen, habe ich ausreichend dargelegt.
Man benutzt ganz offensichtlich den ZEITABLAUF dazu, um „Fakten“ zu schaffen, die Verantwortung nach und nach auf meinem älter werdenden Kind abzuladen!
Asozial, die weitere Schädigung bewusst in Kauf nehmend. Familiengericht Würzburg, Antje Treu – und die „strategisch“ eingesetzte sog. Gutachterin Behrend…..
Was dieses Justizversagen für Folgen für die Väter hat, ist seit langem bekannt:
…“Manche der von ihren Söhnen und Töchtern getrennten Eltern erleben den Kontaktabbruch „schlimmer als den Tod eines Kindes“. „Die Vorstellung, ich könnte meinem Kind über den Weg laufen und es nicht erkennen, ist unerträglich“, sagt ein Vater, der seinen Sohn seit Jahren nicht mehr gesehen hat.“….
http://www.sueddeutsche.de/wissen/auf-kindes-entzug-eine-immerzu-blutende-wunde-1.888922
Was immer wieder auftaucht, ist auch das „Argument“, man müsse nur „warten“ – bis ein Kind „alt genug“ ist, von selbst den Kontakt sucht, die Selbstsucht und Egomanie der entfremdenden und ausgrenzenden Kindsmutter und deren Familie durchschaut, etc..
Warum das NIEMALS eine wirkliche Option sein kann ist die Tatsache – wie ich aus eigener Erfahrung als Kind weiß – dass dies in der Regel nur die Kindesentfremder „bestätigt“ und befördert und die Bindungszerstörung manifestiert!
Ein weiteres Argument wurde mir heute vor Augen geführt: man weiß nie, was die Zukunft bringt – ich saß während dieses Unfalls unmittelbar hinter dem Stadtbahn-Fahrer:
„Am Montagnachmittag wird in Stuttgart-Weilimdorf ein zehn Jahre alter Junge von einer Stadtbahn angefahren und schwer verletzt. Die Strecke Rastatter Straße-Feuerbach Pfostenwäldle musste für fast zwei Stunden gesperrt werden.“…
…Wie die Polizei meldet, wollte das Kind gegen 13 Uhr an der Haltestelle Landauer Straße die Gleise der Stadtbahn überqueren. Wegen eines technischen Defekts war dort die gelbe Warnblinkleuchte ausgefallen. Der Fahrer einer Bahn der Linie U 6, der in Richtung Fasanenhof unterwegs war, erfasst den Jungen, der daraufhin mehrere Meter ins Gleisbett geschleudert wurde und sich schwere Kopfverletzungen zuzog. Alarmierte Rettungskräfte brachten ihn in ein Krankenhaus“….
Die Kindsmutter Kerstin Neubert, die wieder seit Juni 2012 gezielt den Vater-Kind-Kontakt vereitelt und zu diesem Zweck seit Oktober 2012 untergetaucht ist.
Die sog. Gutachterin Katharina Behrend, die im Dezember 2012 beauftragt wurde – und erst im Oktober 2014 ein „Gutachten“ vorlegt, das insbesondere die seit 2003 komplett versagenden Justizbehörden Würzburg „entlasten“ soll und den Eltern, Kerstin Neubert und mir den Stempel „hochkonflikthaft“ aufzudrücken sucht. Der Konflikt und seine permanente Eskalation ist die Schuld der Justizbehörden Würzburg.
Stellvertretend für all die dummen, gleichgültigen und ungeniert Straftaten begehenden Juristen der Region: die ehem. Staatsanwältin Angelika Drescher, die 2006 der Eskalation des Konfliktes und der Zerstörung eine entscheidende Drehung gab: feministisch-ideologisch „ermunterte“ sie die Kindsmutter zur Eskalation und Ausgrenzung, erwirkte in 2006 drei (rechtswidrige) Wohnungsdurchsuchungen und gab die Initialzündung für meine zu Unrecht erfolgte Pathologisierung mittels zweier erfolgloser „Zwangseinweisungen“ – die den Weg ebnete für die Freiheitsberaubung 2009/2010. Drescher war in meinem „Fall“ das, was im „Fall Mollath die ferndiagnostizierende Ärztin Dr. Krach *1) war….
2006 antwortet Drescher bei einer Veranstaltung im Rathaus Würzburg („Rosenstrasse 76“)*2), bei der Frauen zur Anzeigenerstattung und Ausgrenzung von Männern und Partnern mittels Gewaltschutzgesetz aufgerufen wurden, auf meine entsprechende Frage hin:
„Herr Deeg, es gibt keinen Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes.“
Doch, den gibt es. Der hat meine Existenz und über 11 Jahre meine Vaterschaft zerstört.
Und die Verantwortlichen werden die Konsequenzen hierfür zu tragen haben!
*1)
Die Mitschrift der Zeugenvernehmung Gabriele Krach-Olschewsky im Wiederaufnahmeverfahren, ab Seite 42:
Klicke, um auf Mollath-Hauptverhandlung-2014-07-10.pdf zuzugreifen
*2)
„Rosenstrasse 76“ mittlerweile bundesweit berüchtigt:
http://www.umgangsboykott.de/antwort-rosenstrasse-76.html
http://de.wikimannia.org/%22Rosenstraße_76%22_-_Wanderausstellung_über_häusliche_Gewalt
In eigener Sache:
In letzter Zeit kommt es immer wieder vor, dass Leute, die Kontakt mit mir aufnehmen wollten, keine E-Mail-Adresse finden.
E-Mail-Adresse wird angezeigt, wenn man den grünen Gravatar anklickt und dann auf „View Complete Profile“:
MedDeeg@web.de
Bereits am frühen morgen bekommt man sein Fett ab.
Dr. Weinberger hätte seine helle Freude daran. Von Mollath bis Deeg existiert ein Muster: Gegenübertragung. Das ist die Sache hinter den Paragraphen. Resultierend daraus, dass Psychiater wie Psychologen ihrem alten Freund Freud nacheifern. Ausser unwissenschaftlich, stecken in fast allen Gutachten klinisch relevante Projektionen.
Jetzt könnte man meinen, dass heutzutage in einem Psycho-Studium sich die Sache gebessert hat – allen voran in der ersten Stunde die Gegenübertragung penetriert – aber nein, dem ist nicht so.
Kernberg: Wer die Gegenübertragung nicht verstanden hat, hat rein NICHTS verstanden! Sagt der Altmeister und greift je nach Gebrauch auch auf Gegenübertragungen zurück, wie ebd. die Herren Gross, Leipziger, Kröber und Co.
Hier ein Highlight – eingegangen beim Frühstücken. Man beachte: „es ist relativ einfach, Psychologen Gegenübertragungen nachzuweisen!“ Comment zu meinem BPS Blog, der immer wieder Gemüter erregt.
https://citisite.wordpress.com/borderline-logik-und-projektion/#comment-2053
Comment: Ich bin zwar kein Borderliner, sondern nur Psychologiestudentin, aber dieser gesamte Eintrag ist wissenschaftlich wirklich schrott. Es ist als hätte man ihn im 18. Jahrhundert verfasst? Er ist richtig vernichtend und hasserfüllt geschrieben, oder kommt es nur mir so vor? In der Uni sind die Texte wissenschaftlich verfasst…und das hier liest sich wirklich sehr sehr hasserfüllt. Grausam soetwas ins Internet zu setzen! Da merkt man, dass manche Menschen keine Ahnung haben.
citisite: Im 21. Jahrhundert ist Neuro-Science angesagt und nicht Psychologie. Die Textschnipsel sind von Psychologen, incl. Otto Kernberg, meistzitierter Psychoanalytiker der Welt. Ausser „Wissenschaftlich“ schreiben die auch ab und zu Deutsch.
Das mit „Mängelwesen“ ist von Kernberg, den du im Studium sicherlich noch kennen lernen wirst. Otti: „primitiv und mangelhaft angelegt!“ Falls auffällt, geht es bei den meisten Punkten um die „Borderline Organisation“ und nicht um die „normale“ sog. BPS. Dazwischen liegen Welten.
Wird eigentlich der „olle“ Freud aus dem 18. Jahrhundert noch gelehrt? In Therapie projizierte der paranoid und das obwohl er die Gegenübertragung entdeckte. Davon machte er selbst Gebrauch. Einen Satz von ihm kann man jedoch ernst nehmen: „Bei der Neurose wird die Realität verdrängt, bei der Psychose jedoch umgebaut!“ Schore, der Einstein der Neurologen: „the projection is into not just onto!«
Wieso projizierst du eigentlich die Texte deiner Psycho-Kollegen – onto – auf mich? So etwas ist von hoher klinischer Relevanz. Siehe Freud: “die Realität wird umgebaut!“ Und seit wann ist Psychologie eigentlich ne Wissenschaft? Das sind Deutungskünstler. Die könnten sich in der Künstlerkasse anmelden. Siehe: “die Kunstform, anderen das zu unterstellen, woran man selbst leidet.” Genannt Projektion. In dem Sinne 🙂
@ Martin. Sagt doch alles aus, oder? Psychologen sind ne Gefahr. Sie erkennen ihre eigenen Projektionen nicht und glauben tatsächlich, dass sie Wissenschaftler sind.
„Es wird spekuliert und projiziert“ – Zitat von S. Edathy in Pressekonferenz, die gerade auf n-tv läuft.
Ein Lehrstück.
Hey.
Edathy scheint den Durchblick zu haben. Hat der sich bei Otti schlau gemacht ?
Bin mal gespannt, ob obig genannte Psycho-Studentin ne RE gibt 🙂
Auch ein netter link.
Ursula Prem.
https://krautreporter.de/171–die-funfte-gewalt
Über Abgeordentenwatch wendet sich Prem einmal mehr an Christine Haderthauer. Fast eine Woche vergeht, doch Haderthauer antwortet nicht. Prem hadert mit sich selbst. Ob sie mit ihren Recherchen wirklich an die Öffentlichkeit soll? Unter voller Namensnennung? „Irgendwann hab ich mir gedacht: Jetzt hol’s der Kuckuck und klick!“
🙂
Haderthauer wünscht sich inzwischen sicher, sie hätte die Frage ernst genommen….
Auch Strate schreibt in seinem Buch, von wegen „volle Namensnennung“:
Home-Story.
In meinem Bildarchiv – Family und Kind – teilweise auch Nacktbilder 🙂 gibt es auch ein Bild von der Mutter meines Kindes mit Haderthauer.
Jetzt wird mich die Kripo überfallen, den Computer beschlagnahmen, nicht wegen den Nacktbildern, sondern weil der Verdacht naheliegt, dass meine EX die teueren Oldtimermodelle heimlich über die Grenze geschmuggelt hat.
Einer muss es ja gewesen sein. Mich werden sie verdächtigen, dass ich meiner EX behilflich war und vermutlich noch, dass ich Marketing für Hubert gemacht habe, so sich der hohe Preis erklärt. Dummerweise machte ich für diese CSU Bande (tatsächlich) lange genug Werbung, so der Verdacht naheliegt, mit denen unter einer Decke zu stecken.
Siehe Schneider Mensah unten. Alles ist möglich. Nichtmal Briefe kann man ungestört einwerfen. Nichtmal beim Bundesverfassungsgericht.
🙂
Sorry. Die Home Story war anders.
Ich lehnte ab, der Mutter meines Kindes behilflich zu sein, die Oldtimermodelle von Haderthauer heimlich über die Grenze zu schmuggeln. Ich verweigerte Ihr den Mercedes Schlüssel! Der Rest ist bekannt. Mir erging es dann wie Mollath.
🙂
Schneider Mensah wurde von Polizisten „überfallen.“
http://www.taz.de/!137859/
… und wie üblich. Profis fackeln nicht lange herum. David Schneider-Addae-Mensah erstattete Anzeige – unter anderem wegen Körperverletzung im Amt und Verleumdung.
Pech für die Polizisten. Die konnten nicht ahnen, dass sie *nen Top-Profi wie Strate „erwischt“ haben 🙂
Schneider-Addae-Mensah bestreitet beides in einer eidesstattlichen Erklärung und hat seinerseits den mutmaßlichen Angreifer angezeigt – wegen falscher Verdächtigung, Verfolgung Unschuldiger, Freiheitsberaubung, Körperverletzung im Amt, Nötigung und Verleumdung.
Lesen Pflicht …
Über diesen „Fall“ habe ich heute früh noch mit einem Bekannten gescherzt, als ich ein Schreiben beim LG Würzburg einwarf….
Wer Schneider-Mensah nicht kennt, hier clicken.
http://www.meinungsverbrechen.de/kriminelle-im-weisen-kittel/
Bereits 2011 publizierten wir die Hardcore Texte von Mensah. Normen (Winston) machte sogar ein Interview mit ihm. Kurz darauf holten wir eine im Betreuungsrecht Betroffene aus der Klapse heraus. Ging ganz einfach 🙂
Na sowas 🙂
http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Paderborn/Paderborn/1821341-Geldstrafe-wegen-Geheimnisverrats-Urteil-im-Prozess-gegen-Paderborns-Polizeichef-Andreas-Krummrey
Ein Freund, ein guter Freund…..
Das blüht dem Sumpf in Würzburg/Bamberg auch! Und da geht es um größeres (ohne den Geheimnisverrat und die Strafvereitelung bagatellisieren zu wollen)…die kungeln ganz offen: Staatsanwalt lehnt Verfahren gegen seinen Vorgesetzten und Bürokollegen ab. Gutachter Dr. Groß wird „allgemein“ als kompetent und verlässlich eingeschätzt, deshalb werden konkrete Fehlgutachten vertuscht und eine schadensrechtliche Klärung verweigert, kurzer Dienstweg, um einen angeblichen akut drohenden „Amoklauf“ zu fingieren und Freiheitsberaubung zu ermöglichen etc.etc…
Und alle Beteiligten freuen sich seither über Beförderungen….
Schuldunfähig? So eindeutig….welche Diagnose? Doch nicht etwa „Wahn“? Wer ist denn der Gutachter?
Ich sehe hier eher einen Aggressionsschub in einer konkreten Situation mit Behörden, die sich offenbar aufgrund konkreter Vorkommnisse tödlich entladen hat. Da wären mehr Hintergründe und Fakten wünschenswert….
http://www.sueddeutsche.de/bayern/toedlicher-angriff-im-jobcenter-rothenburg-mutmasslicher-messerstecher-ist-schuldunfaehig-1.2271051
Der Mann soll am 4. Dezember im Jobcenter einen 61 Jahre alten Gutachter mit mehreren Messerstichen getötet haben.
Wieder mal das Wichtigste überlesen ?
Amtsarzt-Untersuchungen sind gesetzeswidrig. Da war vermutlich die Sachbearbeiterin nicht auf dem neuesten Stand. Urteil dazu hier …
https://citisite.wordpress.com/gerhard-strate-fall-mollath-vom-versagen-der-justiz-und-psychiatrie/
… irgendwo im Paragraphen-Dschungel. Es genügt, der Sachbearbeiterin zu sagen: „Nein Danke, ich will nicht zu ihrem Amtskollegen dem „alten“ Psychiater.“ Sanktionen sind nicht erlabt. Rechtswidrig.
Das sind zwei verschiedene Baustellen:
Verfassungswidrig ist die Unterbringung zwecks Beobachtung nach § 81 StPO –
gegen den erklärten Willen des Betroffenen – wie sie G. Strate in seinem Buch ab Seite 95 –
– sehr eindrücklich darstellt: die Unterbringung Gustl Mollaths eindeutig rechtswidrig, verfassungswidrig, dennoch keine Freiheitsberaubung, da das OLG München dem Amtsrichter Eberl (und somit allen bayerischen Richtern?) einen Freibrief ausstellt, der angab, die Rechtsprechung des BVerfG nicht gekannt zu haben!
http://dejure.org/gesetze/StPO/81.html
Etwas ganz anderes ist die Unterbringung nach §. 126 a StPO, die ich selbst erlebt habe:
Zuerst wird Haftbefehl wegen einer Straftat erlassen (wie in meinem „Fall“ hier die vorgebliche „Störung des öffentlichen Friedens“ durch Dienstaufsichtsbeschwerde, damalige Ermittlungsrichterin Weisensel-Kuhn):
Klicke, um auf 2009-06-22-weisensel-kuhn.pdf zuzugreifen
Nachdem dann ein Gutachter „feststellt“, dass
a) §§ 20/21 StGB zur Anwendung kommen könnten und er
b) hieraus eine Gefahr für die „Allgemeinheit“ ableitet,
erfolgt die Verlegung aus der Untersuchungshaft der JVA in die Forensik: zur SICHERUNG und Gefahrenabwehr, nicht zur Beobachtung – obwohl diese natürlich auch erfolgt (in meinem „Fall“ aufgrund Fehlgutachten Dr. Groß, „Umwandlung“ von U-Haft zu Forensik wieder durch Weisensel-Kuhn):
Klicke, um auf 2009-08-03-weisensel-kuhn2.pdf zuzugreifen
Anders als in meinem „Fall“ liegen im obigen tatsächlich Anlass und Straftat vor: nämlich ein Tötungsdelikt!
Bei Bagatelltaten, Falschbeschuldigung, Verfolgungswahn einer Staatsanwaltschaft etc. findet also das exakt gleiche Prozedere Anwendung wie bei einem Mord…
Siehe auch Stichwort „Verhältnismäßigkeit“….
Psychiatrische Untersuchung ist im Strafgesetzbuch Pflicht. Aber nicht in Familiensachen oder / und bei der ARGE !!!
Deswegen ist es völlig „hirnrissig“ wenn im Strafrecht Untersuchungen soz. verboten sind, das bei Nichtstraftaten Pflicht sein soll! Gerhard Strate an Richter Eberl: „Kannten Sie den Bundesverfassungsgerichtsbeschluss aus 2001?“ Richter Eberl: „Nein!“
Ja und? Strate hat vergessen zu fragen: „Kennen Sie den Paragraphen Verfolgung Unschuldiger?“ Eberl: „Ist das das, was Sie gerade mit mir machen?“ Strate: „Liebes Gericht, so kommen wir in der Sache nicht weiter!“
Der 35 Jahre alte ehemalige Soldat hatte seine Ex-Frau und fünf ihrer Verwandten laut Staatsanwaltschaft nach einem Streit um das Sorgerecht für seine Kinder erschossen.
http://www.tagesschau.de/ausland/pennsburg-105.html
Solche Dramen sind mit den Verschleppungen, den Rechtsverweigerungen, den Diskriminierungen von Vätern und generell dem „Vorgehen“ von Behörden und Justiz nicht mehr in Einklang zu bringen.
Egal, ob USA oder Deutschland – die Verantwortlichen und Schuldigen bei Justiz und Behörden tun so, als habe das eine mit dem anderen nichts zu tun. Abwehr, Verdrängung, Realitätsverlust.
Wie kann man in einem „Streit“ ums Sorgerecht „unterlegen“ sein…..?!!
Geht es nicht darum, den Kindern beide Eltern zu erhalten. Zu schlichten und zu vermitteln?
Stattdessen schafft man immer noch „Verlierer“ und „Gewinner“ – als ginge es darum zu entscheiden, wer eine Vase bekommt….Kinder sind keine Vase, die man ins Eck stellt!
Kinder sind keine Vase, die man im Laden klaut. Kinder gehören mit zur Zugewinngemeinschaft und sind nach Trennung zu halbieren.
Noch so ein Gesetz, was kaum einer kennt.
Lebensgemeinschaft …wenn die Partner ein Grundstück, ein Haus, oder sonstige Wirtschaftsgüter anschaffen oder eine gemeinsame Existenz in Form eines Unternehmens (Familie) gründen.
Hier hat sich in der Rechtsprechung der Grundsatz durchgesetzt, dass ein Ausgleich auch dann vorgenommen werden kann, wenn vorher kein Vertrag abgeschlossen wurde. Erforderlich ist allein die Absicht gemeinsamer Wertschöpfung. Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch nicht darauf an, dass ein Partner formal als Eigentümer im Grundbuch steht.
PS: Das ist soz. mein Drama, in meiner Geschichte, über instabile Mütter. Eric Berne: „Der (tatsächlich) Schizophrene gehört dann zur Kandarre genommen wenn die Kinder-Spiele gefährlich werden.
🙂
Borderliner kennen keine Sachebene und §§§§ erst recht nicht. Folgend der aktualisierte Blog mit den besten Zitaten von Krimi Gabi: Und vor Familiengerichten sieht die Sachlage noch schlimmer aus als vor Strafgerichten: da dürfen sogar dahergelaufene Sozialpädagogen “Gutachten” verfassen!
https://citisite.wordpress.com/gerhard-strate-fall-mollath-vom-versagen-der-justiz-und-psychiatrie/
Runterscrollen.
Am Blog Ende das ironische Top-Highlight von Dr. Sponsel: „Willenenserklärung.“ A must be !!!
Das Gewaltschutzgesetz betreffend sind die aktuellen Meldungen über Bushido, seine (Noch?) Ehefrau und Kinder nicht ganz uninteressant.
Das Gewaltschutzgesetz wurde unter anderem deshalb in Kraft gesetzt, um von Gewalt betroffene Frauen zu schützen. Eine der zentralen Leitideen ist die Erkenntnis, dass Frauen nach Gewalterfahrungen Flucht und Wohnortwechsel nicht zumutbar sind – sie verstärken die negativen Auswirkungen der Gewalterfahrung auf die Psyche – und daher der gewalttätige Partner dem neuen Gesetz nach der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden soll.
In der Praxis geschieht dies jedoch sogut wie nie, und wenn, eher unter Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes.
Bushidos Ehefrau bekommt zwar Polizeischutz und gegen den Rapper wird ermittelt, allerdings ist sie diejenige, die die gemeinsame Wohnung verlassen musste. Dies ist nicht im Sinne des Gewaltschutzgesetzes, aber übliche Praxis. Da selbst leitende Polizisten in Deutschland ihre Ehefrauen krankenhausreif prügeln, erübrigt sich die Frage nach Ursachen der Nichtakzeptanz der neuen Gesetzeslage…
@ Martin Kontrollverlust.
Bedrückend ist, daß sich fast jede Form menschlicher Aggression, die mit Kommunikationsverweigerung vonstatten geht von der Psyche in einen Mißbrauchskontext gebracht werden kann. Kommunikationsverweigerung ist gesundheitsschädlich, nicht nur für die Menschen, die schon als Kinder durch Schweigen bestraft wurden. Ausschluss aus der sozialen Gemeinschaft, „Exkommunikation.“
Das sind die ärgsten Strafen, die man jemand zufügen kann. Die perverse Aggression legitimiert sich durch Monopolisierung der Kommunikation selbst, entzieht sich den Beschwerden und führt so zum sozialen Kontrollverlust des Betroffenen.
Das ist vom Tätertypen auch so gewünscht !!!
@tokchii
Zum Gewaltschutzgesetz, das ich bekanntermaßen nicht nur für untauglich und für ein „Fassaden“-Gesetz halte, das vorrangig gegen virtuelle „Täter“ angewandt bzw. missbraucht wird, um Tätigkeit zu suggerieren und nach außen darzustellen. Ich halte es insbesondere auch in zahlreichen Fällen für ein – zugespitzt – Mord- und Eskalationsmotiv, weil potentielle Täter erst „geschaffen“ werden!
Zur Anwendungspraxis:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/kontaktverbot-nach-drohung-auf-facebook_052283.html
OLG Hamm, Beschluss v. 25.04.2013, Az.: 2 UF 254/12:
http://openjur.de/u/637730.html
In meinem „Fall“ wurde übrigens trotz damals 3 Monate altem Kind NICHT das Familiengericht „zuständig“ – das Zivilgericht Würzburg, Richter Thomas Schepping, Az. 15 C 3591/03 hat die Sache „unzuständig“ gegen die Wand gefahren!
Gewaltschutzgesetz vs. Kommunikations- Kontakverbot.
Letzteres kann erwirkt werden, auch ohne dass Gewalt ankündigt wurde. Unter anderem Thema in der Bordi-Literatur: „In Deutschland ist es (juristisch) ganz einfach, zu erreichen, dass Miss Instabil ihr Ruhe bekommt!“
Man braucht lediglich angeben, z.B.: „Ich fühle mich durch Briefe belästigt!“
….“Der Fall Mollath ist Kriminalgeschichte, ein Justizmord“, sagt Strate….
http://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article135464272/Hamburger-Starverteidiger-rechnet-mit-der-Psychiatrie-ab.html
Strate.
Das konkrete Untersuchungskonzept muss also sowohl von dem Gutachter, den das Gericht gemäß § 81 StPO vor der Anordnung der Unterbringung anzuhören hat, als auch in dem Unterbringungsbeschluss dargelegt werden.
Klicke, um auf Mollath-Beschwerde-StA-Augsburg-2013-02-27.pdf zuzugreifen
Generell fehlt das in Gutachten immer. Schreibt Gross davon ein Wort?
Ein „Konzept“….?
Im „Fall Groß“ ging es allerdings um § 126 a StPO….also möglichst „vernichtende“ Gefährlichkeitsprognose.
Einen nächtlichen SEK-Einsatz kann man einem fünfjährigen offenbar ohne weiteres zumuten – wenn es jedoch darum geht, gegen Umgangsboykott vorzugehen wird der Mutter von der Justiz ein Freibrief ausgestellt – weil „Maßnahmen“ gegen die Mutter sich „negativ“ auf das Kind auswirken „könnten“….
Asozial und verantwortungslos – als gäbe es nur die „Wahl“ zwischen alarmistischem Großeinsatz oder Nichtstun! Mein Antrag auf Zwangsgeld vom Juli 2013 (!) wurde von der Richterin Treu, Würzburg, bis heute weder bearbeitet noch beantwortet.
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.schramberg-naechtlicher-sek-einsatz-nach-kindesentzug.dd8af142-f857-4088-a0a8-243a189b21e3.html