Der Beginn der Übergriffe und Lebenszerstörung: das Mobbing des Polizeibeamten Roland Eisele

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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart meint, Verleumdungen und Fehlverhalten des Polizeibeamten Roland Eisele seien „verwaltungsrechtliche Angelegenheit“ und – natürlich – „verjährt“.

Meine Beschwerde:

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart
Olgastraße 2
701832 Stuttgart 11. Oktober 2014

Az.:7 Js 56271/14

Gegen die sog. Verfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart zu obigem Aktenzeichen wird fristgerecht Beschwerde eingereicht.

Darüberhinaus wird weiter das Justizministerium davon in Kenntnis gesetzt, dass zu meinen Lasten als ehem. Polizeibeamter und Justizopfer (Freiheitsberaubung im Amt über zehn Monate in Bayern) eine Strafverfolgung vereitelt und verweigert wird. Es geht hier mittlerweile um Verdacht umfangreicher Strafvereitelung zum Schutz bayerischer Juristen und eines ehemaligen Vorgesetzten der Polizei Baden-Württemberg, die unter fortlaufenden Entwertungsversuchen und Verleumdungen meiner Person geschieht.

Man glaubt offenbar immer noch, durch konsequente Entledigung aller berechtigten Anliegen bereits auf dem Schriftweg ließe sich dieser Justizskandal entledigen.

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1.
Die Staatsanwaltschaft ist laut Schreiben vom 06.10.2014 der Meinung, es handle sich hier um einen „verwaltungsrechtlichen Vorgang“.

Dies ist falsch. Ich wurde unter Erpessung und infolge einer durch massives Mobbing seitens des damaligen Vorgesetzten und Beschuldigten Roland Eisele – Polizeibeamter des Landes Baden-Württemberg mit offenkundig rechtsradikalen Tendenzen – entstandenen psychischen und finanziellen Notlage zu einer Kündigung meiner Beamtenstellung des Landes Baden-Württemberg, die ich seit 1987 inne hatte, gezwungen.

Dem Beschuldigten, der durch das Regierungspräsidium Stuttgart vorauseilend gedeckt wird, hatte mir zunächst aufgrund meiner Haarlänge eine weitere Diensttätigkeit untersagt und mich als Zwangsmaßnahme infolge monatelang unter entwürdigenden Umständen und ohne jede Tätigkeit in einem leeren Büro auf der Führungsetage der Polizeidirektion „abgesetzt“. Unter anderem wurde mir jedwede Tätigkeit, die die bezweckte tödliche Langeweile hätte unterbrechen können, wie z.B. die Lektüre der Tageszeitung, strikt verboten, ebenso die „Kontaktaufnahme“ mit Kollegen des Bezirksdienstes, wo ich jahrelang Dienst verrichtete. Jeder Toilettengang war an- und abzumelden.

Foto(3)Der Herr Eisele neben dem CDU-ler Strobl

http://www.thomas-strobl.de/index.php%3Fka%3D1%26ska%3D2%26idn%3D53

Bei einer internen „Besprechung“ im Dienstzimmer des damaligen Polizeidirektors Moll, PD Böblingen, wurde mir klipp und klar gesagt, dass, wenn ich mir nicht die Haare schneide, man „andere Wege finden würde“. Um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung zu begehen, wurde also bereits von Anfang auf Nötigung gesetzt.

Zuvor wurde vom Beschuldigten Eisele meine beim SEK Baden-Württemberg eingereichte Bewerbung für den Auswahltest, für den ich intensiv trainiert hatte und wegen dem eine Urlaubsreise zeitlich verlegte wurde, hintertrieben und eine Teilnahme am Auswahlverfahren vereitelt.

Mehrere von mir beantragte Abordnungen bspw. nach Stuttgart, die aufgrund der Fürsorgepflicht und von Amts wegen zwingend geboten gewesen wäre, wurden gezielt verweigert. Der Beschuldigte äußert sich hierzu belastend in Stellungnahme.

Um weiter Druck auf mich auszuüben, wurden mir frei erfundene vorgebliche Dienstvergehen zur Last zu legen versucht und mir mit Einleitung von Disziplinarverfahren gedroht.

Die Falschbehauptungen und Lügen, unter denen dies geschah, habe ich erschöpfend ausführlichst allen ersuchten Stellen mitgeteilt, ohne dass jemals eine Überprüfung meiner Angaben durch Beweisaufnahmen, Zeugenvernehmung oder auch nur Vernehmung meiner Person als Geschädigtem stattfand.

Die dreisteste und perfideste Verleumdung, ich hätte ein Dienstvergehen begangen, ist hierbei die Falschangabe (die der Beschuldigte Eisele in Stellungnahme erwähnt und die sowohl die Gerichte als auch der Petitionsausschuss des 14. Landtages Baden-Württemberg in Drucksache 14/5946, Petition 14/4024 unhinterfragt übernommen hat) des Beschuldigten, ich hätte „17 Vorgänge“ nicht bearbeitet etc..

Jeder auch nur ansatzweise mit dem Vorgang befasste und auch jede mit Behördenvorgängen vertraute Person kann nachvollziehen bzw. weiß, dass es sich hierbei um die Vorgänge handelt, die durch die hier vom Beschuldigten Eisele kurzfristig durchgesetzte Zwangsmaßnahme – bei solchen Dienststellenwechseln üblicherweise – bei der Dienststelle verbliebenen aktuellen Vorgänge handelt, die ich einzig aufgrund der Zwangsabordnung nicht mehr bearbeitete.

Auch der Zeuge Gerhard Schiffler, der als Revierführer gegen die willkürliche und das Revier belastenden Zwangsabordnung intervenierte, wurde bis heute nicht als Zeuge vernommen, ebensowenig wie alle anderen von mir benannten Zeugen, die meine Angaben bestätigen können.

Stattdessen fabuliert auch hier die Staatsanwaltschaft Stuttgart in Schreiben vom 06.10.2014 weiter, dass die „bloßen…Behauptungen des Anzeigenerstatters“ zur Annahme eines Anfangsverdachts gegen den Beschuldigten „nicht genügen“.

Da die Staatsanwaltschaft offenkundig zu faul oder gezielt strafvereitelnd darauf aus ist, den Vorgang ohne jede Ermittlung und Vernehmung – auch eine Geschädigtenvernehmung fand bis heute nicht statt – zu entledigen, behauptete sie einfachst unter offenkundiger Falschbehauptung, es handle sich um „bloße Behauptungen“.

Neben Gerhard Schiffler, EPHK a.D. wurden insbesondere auch die Polizeibeamten als Zeugen benannt und bis heute von niemandem befragt oder vernommen, u.a.:

a)
Wolfgang Schneider, EPHK a.D., als Beauftragter der Gewerkschaft GdP mit dem Vorgang betraut

b)
Thomas Mohr, EPHK, unmittelbar mit mir befasster Beamter, der auch das vom Beschuldigten Eisele in Auftrag gegebene „Sprotkonzept“ betreute, das der Beschuldigte als Vorgabe für die Zwangsabordnung wegen der Haarlänge benutzte.

c)
Jürgen Sauer, EPHK, der als Administrator auf der Führungsebene der Polizeidirektion tätig war und die Angaben bestätigen.

d)
Caroline Jutz, tätig im Vorzimmer des Leiters der Abt. I bzw. des PD-Leiters

Sämtliche Beweisvorträge meiner Person, sämtliche Zeugenbenennungen meiner Person wurden und werden ignoriert.

Währenddessen potenzieren sich die Folgeschäden.

Um diese Vorgänge zu vertuschen, insbesondere auch eine rechtswidrige Einbehaltung meiner Dienstbezüge, über deren Umstände der Beschuldigte Eisele bis heute ebenfalls unverfroren lügt, begeht der Beschuldigte ausufernde Entwertungen und strafrechtlich relevante Verleumdungen, üble Nachrede zu Lasten meiner Person.

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2.
Desweiteren behauptet die Staatsanwaltschaft, es wäre „ohnehin eine Verfolgungsverjährung“ bezüglich der Verleumdung eingetreten.

Richtig ist, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart – und in Zusammenhang mit Straftaten gegen meine Person wiederholt – offenkundig Vorgänge durch Nichtbearbeitung und Verschleppung gezielt in die Verjährung laufen lässt.

Auch dies offenkundig, um Amtspersonen vor Strafverfolgung zu schützen oder schlicht zur einfachsten Arbeitsentledigung lästiger Vorgänge.

Wie dieses Muster abläuft, lässt sich anhand einer Freiheitsberaubung im Amt gegen meine Person belegen, die die Staatsanwältin Angelika Drescher, Würzburg, unter Missbrauch von Stuttgarter Polizeibeamten in Stuttgart gegen meine Person begangen hatte.

Der Vorgang wurde von mir ab 2006 strafrechtlich geltend gemacht. Nachdem eine Strafverfolgung in Bayern, wo offenkundig ein ausufernder rechtsfreier Raum in Zusammenhang mit Straftaten im Amt etabliert ist, wie auch in allen anderen Belangen nicht möglich war, wurde bspw. mit Datum vom 16. Juni 2009 eine ausführliche beweisrechtliche Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wegen Freiheitsberaubung im Amt erstattet.

Ohne jede weitere Maßnahme erfolgte trotz örtlicher Zuständigkeit und gebotener Verfolgung von Amts wegen wieder eine unkomplizierte „Abgabe“ an die Behörde der Beschuldigten, die Staatsanwaltschaft Würzburg, wovon ich per Abgabenachricht in Kenntnis gesetzt wurde.

Bis heute fand eine Ermittlung und Aufklärung der damals sechstätigen Freiheitsberaubung nicht statt.

Im Jahr 2014 nun wurde mitgeteilt, Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, dass diese Freiheitsberaubung sodann nun „verjährt“ sei.

Hier werden Betroffene und Geschädigte für dumm verkauft. Berechtigte Anliegen werden offenkundig solange vertuscht und verschleppt, bis die Täter und Beschuldigten durch eine vorgebliche Verjährung geschützt sind.

Im Fall des Beschuldigten Eisele liegen überaus gewichtige und übergeordnete Gründe vor, auch bei einer behaupteten Verjährung die Straftaten aufzuklären. Diese Verjährung liegt außerdem überhaupt nicht vor; der Landtag und die Gerichte werden aktuell weiter belogen.

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3.
Wie den Behörden und Gerichten bekannt, wurde gegen mich als ehemaligen Polizeibeamten im Jahr 2009/2010 eine zehnmonatige Freiheitsberaubung im Amt begangen, unter massivem Amtsmissbrauch wurden in Stuttgart zwei Haftbefehle bayersicher Staatsanwaltschaft ausgeführt. Trotz zugeprochener Entschädigung bei Freispruch habe ich bis heute für die gesamten Maßnahmen keinen Cent Entschädigung erhalten. Landgericht Würzburg, 814 js 10465/09.

Desweiteren versuchte man mich mittels eines vorsätzlichen Fehlgutachtens des Würzburger Psychiaters Dr. Groß dauerhaft zu Unrecht nach § 63 StGB in den forensischen Maßregelvollzug zu sperren. Während zehnmonatiger Freiheitsberaubung fand eine siebenmonatige Unterbringung in der Forensik statt. Dies ohne jede hierfür notwendige medizinische oder psychiatrische Voraussetzung, wie durch Obergutachten des Prof. Dr. Norbert Nedopil bereits seit März 2010 beweisrechtlich zweifelsfrei belegt ist.

Alle Eingaben zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art werden in diesem rechtsfreien Raum zugunsten der Täter im Amt ignoriert. Es finden weder Ermittlungen, Vernehmungen noch gerichtliche Anhörungen statt.

Alle Geltendmachungen in Stuttgart werden entweder an die Beschuldigten nach Würzburg verwiesen oder aber im PKH-Verfahren einfachst entledigt, indem man einfach in Abrede stellt.

Ein solches Vorgehen fällt keinesfalls unter die „richterliche Unabhängigkeit“, wie die Staatsanwaltschaft weiter meint.

Hier stehen auch Verbrechen im Amt im Raum!

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4.
All diese Vorgänge und Folgen gründen letztlich auf dem massiven Fehlverhalten und den Entwertungen des Beschuldigten Roland Eisele gegenüber meiner Person.

Dieser glaubte offenkundig, autoritär mir als „einfachem“ Beamten seinen Willen aufzwingen zu können, unter grober Mißachtung jeglicher Fürsorgepflicht, die der Beschuldigte als Vorgesetzter hatte.

Der Beschuldigte ist durch sein böswilliges Verhalten und sein offenkundig rechtsradikal fundiertes Menschenbild, mit dem er so gegen mich als Bediensteten vorging, maßgeblich verantwortlich dafür, dass ich aus einer bürgerlichen und abgesicherten Existenz als Beamter auf Lebenszeit ins wirtschaftliche und soziale Nichts fiel.

Ich bin als ausgebildeter und hochqualifizierter Polizeibeamter mit zahlreichen Zusatzqualifikationen seit 2005 auf Tranferleistungen nach den Hartz-IV-Gesetzen angewiesen.

Das ist ein Witz!

Um die Fakten zu vertuschen, lügen die Betroffenen und nehmen hierbei weitere Schädigungen in Kauf. Eine Altersvorsorge besteht nicht.

Es besteht auch insofern ein Interesse daran, den Charakter des Beschuldigten aufzuzeigen, da dieser weiter Führungss- und Personalverantwortung bei der Polizei des Landes Baden-Württemberg trägt.

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5.
Darüberhinaus sind alle meine Angaben bereits dadurch als wahr und tatsachenfundiert anzunehmen, da seit beginnend August 2013 alle diese Vorgänge ausführlich – und mit Verfahrensakten und Originaldokumenten beweisrechtlich belegt – im Internet veröffentlicht sind. Keiner der Beschuldigten hat bislang den Anspruch erhoben, dass es sich hierbei um üble Nachrede, Verleumdung oder unwahre Darstellungen handelt!

Beispielhaft wird im Zusammenhang verwiesen auf Beitrag vom 18. Juli 2014:

Beweis:

Anlage 1

Behördlich-gerichtliche Lebenszerstörung – Täter abgetaucht: 1. Der Polizist Roland Eisele

Dieses Schreiben wird ebenfalls veröffentlicht.

Es kann nicht sein, dass Amtspersonen sich zunehmend ungeniert und immer ausufernder bis hin zum Versuch des Wegsperrens von Unschuldigen als „gemeingefährliche Straftäter“ in die Forensik schuldig machen und die mit Aufklärung und Ermittlung betrauten Behörden und Gerichte dies alles vertuschen und auf „Erledigung“ durch Zeitablauf hoffen.

Es erschließt sich jedem vernünftig denkenden Menschen, dass die hier für eine derarte Lebensvernichtung verantwortlichen Täter in gar keinem Fall ohne Konsequenzen davonkommen werden!

Es geht hier um massive Übergriffe von Staatsbediensteten gegen mich als Bürger.

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Deeg,
Polizeibeamter a.D.

22 Gedanken zu „Der Beginn der Übergriffe und Lebenszerstörung: das Mobbing des Polizeibeamten Roland Eisele

  1. Aktuell:

    „BAG präzisiert Voraussetzungen der Verwirkung
    Für Klagen wegen Mobbings darf man sich Zeit nehmen

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am Donnerstag klargestellt, welche Anforderungen an das durch Richterrecht geschaffene Institut der Verwirkung zu stellen sind. Ansprüche wegen Mobbings könnten nur dann verwirkt sein, wenn das vermeintliche Opfer eine Pflicht zur zeitnahen Geltendmachung trifft. Das „bloße Zuwarten“ allein sei nicht als „treuwidrig“ anzusehen, so die Richter (Urt. v. 11.12.2014, Az. 8 AZR 838/13).

    Ansprüche wegen Mobbings unterliegen dem Rechtsinstitut der Verwirkung. Dies kann dazu führen, dass die Ansprüche zwar noch nicht verjährt sind, aber nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu spät geltend gemacht wurden und das Gericht sie daher verneint. Die Erfurter Richter haben nun präzisiert, wann von solch einer „Verspätung“ auszugehen ist – und wann nicht.

    Im zu entscheidenden Fall waren die Vorinstanzen von einer Verwirkung überzeugt. Der ehemalige Arbeitnehmer machte einen Schmerzensgeldanspruch gegen seinen einstigen Arbeitgeber geltend. Er gab an, in den Jahren 2006 bis 2008 mehrmals schikaniert worden zu sein. Der letzte Vorfall habe sich im Februar 2008 ereignet. Danach war der Mann unter anderem wegen Depressionen nahezu durchgehend arbeitsunfähig.
    Seine Klage erreichte das Gericht allerdings erst Ende Dezember 2010, und damit fast drei Jahre nach dem letzten Vorfall. Diese Zeitspanne führte das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg zu der Annahme, dass mögliche Ansprüche verwirkt seien.“…..

    http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bag-urteil-8-azr-838-13-mobbing-schmerzensgeld-verwirkung-voraussetzungen/

  2. Man glaubt es nicht!

    …..“Betroffen ist eine Dienststelle der Bundespolizei am Ostbahnhof. Dort haben sich drei Beamte wohl mit gefälschten Anzeigen gegen Unschuldige strafbar gemacht. Das Präsidium der Bundespolizei bestätigte auf Anfrage, dass zwei der drei Beschuldigten inzwischen vom Dienst suspendiert sind. Während einer von ihnen schweigt, haben die beiden anderen Teilgeständnisse abgelegt. Das Landeskriminalamt ermittelt derzeit noch. Danach muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob es zu einem Prozess kommt.

    Dem Bericht zufolge wird den Beamten vorgeworfen, bei ihren Patrouillen in den Bahnhöfen Lichtenberg und Ostbahnhof vor allem betrunkenen Obdachlosen willkürlich Straftaten und Ordnungswidrigkeiten untergeschoben zu haben.

    Ziel sei gewesen, durch eine möglichst hohe Zahl von Strafanzeigen schnell befördert zu werden. Das Präsidium der Bundespolizei hält diese Begründung eigenen Angaben zufolge allerdings für eine Schutzbehauptung.“…..

    http://www.sueddeutsche.de/panorama/berlin-polizeibeamte-wegen-fingierter-anzeigen-suspendiert-1.2213177

  3. …..“Im Juni hatte die Polizei erfahren, dass B. als Richter in Bayern arbeitet. Dennoch dauerte es noch mehr als drei Monate, bis die Verfassungsschützer aus diesen Informationen Konsequenzen zogen. Das Innenministerium geht von zeinem „Einzelversehen“ aus, weshalb die Staatsschutzdienststelle der Polizei in Bayreuth erst am 30. September tätig werden konnte.“….

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/panne-beim-verfassungsschutz-herrmann-raeumt-fehler-im-fall-des-neonazi-richters-ein-1.2174786

  4. Martin Deeg: Es erschließt sich jedem vernünftig denkenden Menschen, dass die hier für eine derarte Lebensvernichtung verantwortlichen Täter in gar keinem Fall ohne Konsequenzen davon kommen werden!

    WARNUNG. Real live. Lebensvernichtung.
    Sorry… etwas länger.

    Mutter / Fall Karin R.: So sieht ein vom Jugendamt gequältes Kind aus, dass nicht weghoppen kann. Erster Brief meiner Tochter, gefangen genommen am 15.12.2010, vom 21.12.2010 …

    Meine allerliebste Maschnusi,

    
Ich vermisse dich soooo sehr! Ich werde hier von den Betreuern (Anna die Betreuerin) nur angeschrien und beleidigt! wie z. B. quatsch mich nicht dumm von der Seite an! …ich bin sooo traurig! Ich weine jeden Tag durch! Ich gehe mit Tränen ins Bett, und wache morgens mit tränen auf! Ich habe schon wieder Kontaktsperre, deswegen darf ich dich jetzt auch seit gestern nicht mehr abends um 8 Uhr anrufen! Die Kinder hier lästern und äffen mich nach! Nur weil ich traurig bin und Heimweh habe! Heute habe ich das Gelbe Paket von dir bekommen, Danke Engelchen! Wenn du mir zurückschreibst, pass auf! die Briefe werden hier von den Betreuern durchgelesen!

    
Ich will mich am liebsten umbringen! Aber ich tu`s nicht, wegen dir! Wenn du willst, kannst du den Brief auch ruhig der Richterin zeigen! Ich vermisse dich, mehr als alles auf der ganzen Welt! Ich liebe dich für immer und ewig! Wann kommst du endlich und holst mich hier raus! Alle Betreuer und Kinder nehmen mir hier die Hoffnung! ICH WILL NACH HAUSE!!!! Ich darf dich nicht mehr anrufen! Darüber weine ich den ganzen Tag lang! Ich könnte mich wirklich umbringen!…Nein! Ich mach das nich!

    Wie geht es Bobo? Wie geht es dir? Wie geht es Papa? Wenn ich hier auch an Heilig Abend bin weine ich nur noch! Hast du den richterlichen Beschluß? Wann bekommst du ihn? Mir geht es überhaupt nicht gut! ICH VERMISSE DICH!!!! HOL MICH HIER RAUS!!!! Oh man…ich fühle mich so, als könnte gleich der liebe Gott herunterkommen und mich holen! Ich habe Angst, dass ich hier dieses Jahr noch bleiben muss! Mir ist soooo übel! Ich bekomme nichts mehr runter! Sogar meine Nase tut schon so weh vom Schnäutzen!

    
Die können mich hier alle nicht leiden! Sowie Kinder auch “Erzieher”!!!!!!!!! Ich musste gestern neue Anziehsachen kaufen gehen! Aber das wollte ich nicht! Jetzt hab ich aber welche und deswegen müssen wir, wenn du mich hier !LEGAL! herausholst erst einmal alles einpacken! Ich vermisse dich! Du bist das einzige, was meinem Leben noch halt gibt! Tu bitte alles dafür, das du mich hier herausbekommst! Bis 31.12.! Ich bin totunglücklich! Und hier nehmen mir alle noch das letzte fünkchen Hoffnung und den Mut! Bitte, Bitte hol`mich hier raus! Ich vermisse dich soooooo sehr! Ich bin nur noch am weinen.

    Auch jetzt gerade bei dem Schreiben hier, von dem Brief, weine ich! Ich denke jeden Tag an dich! Alle hassen mich hier! Weißt du, was ich denke? Nein!?… Es ist alles nur ein schlimmer Alptraum, und irgendwann wache ich auf! In Wirklichkeit liege ich gerade zu Hause auf meinem Bett und schlafe! (Du liegst neben mir)… Eine Beruhigung habe ich für dich!: ich rauche und trinke nicht! Und ich nehme als einzige hier von allen auch keine Drogen! Ich vermisse Dich! Hol mich hier raus! In Liebe: Deine M….. Ich vermisse dich so sehr! Ich bete auch jede Nacht für dich, und für mich! Schreib zurück! Mein Herz und Nerven und meine Seele und mein Selbstbewusstsein sind zerstört!

    Mutter Karin R.

    Die Richterin fragte mich übrigens, was das denn soll… warum ich denn meinen würde, dass meine Tochter bei mir aufwachsen soll. Ob ich dafür denn Gründe hätte. In diesem Moment hatte sie Glück gehabt. Ich habs nicht getan.

  5. Grundrechte interessieren Gerichte nicht. Und wie aus dem Nichts „akute Eigen- und Fremdgefährdung“ fabuliert wird, das SEK missbraucht wird und die örtliche Hauspresse die Phantasie „Waffennarr“ in Schlagzeile überführt, hier:

    „Schlimmes musste die Polizei befürchten, als sich am Freitagabend ein als Waffennarr bekannter Mann in Haßfurt in seiner Wohnung verbarrikadierte.“

    http://www.mainpost.de/regional/hassberge/Waffennarr-verschanzte-sich-in-Wohnung;art1726,8372836

    Abartig!

    • SOZIALE KOMPETENZ.
      Das Gespenst ist echt.

      Schlimmes zu befürchten… ein als Waffennarr bekannter Mann… das schloss der Betreuer aus der Tatsache, dass sich sein Schützling zuvor am Telefon außerordentlich aggressiv gezeigt hatte.

      Da kippt Kernberg vom Stuhl: „primärprozesshaftes Denken.“ Ein sicheres Zeichen dass der Analyst: »Aggressiv am Telefon – Waffennarr – Massaker“ aufgrund seiner konkretistischen Denkweise, eine schwere Persönlichkeitsstörung hat. Hinzu kommt, dass dieser Betreuer vergessen hat, der Polizei mitzuteilen, warum sein Proband aggressiv ist. Vielleicht hätte sich bei der Analyse bereits ein anderes Bild ergeben.

      In dieser Betreuer-Branche sind diese Betreuer das Problem. Die kennen noch nicht einmal einfachste Betreuungsgesetze. Da soll man nicht aggressiv werden ? Ich formuliere das mal per Fonagy-Analyse. Theory of Mind – Äquivalenzmodus. In der Regel haben diese Helfer, incl. durchgehend alle Dipl. Sozialpädagogen, eine kaputte Theory of Mind: „Das Gespenst im Schrank ist echt.“ Die ToM = ist Vorläufer von Kognition und sozialer Kompetenz.

      Rufe mal bitte einen x-belieben Sozialpädagogen an und frag ihn, ob er weiss, was die ToM ist. Ich wiederhol‘s: „Die ToM ist Vorläufer sozialer Kompetenz und entwickelt sich nicht dadurch, dass ein Kind Essen und Trinken bekommt.“ Vor allem werden in Kindergrippen und Kindergärten durch Pädagogen die Gehirnzellen des Kindes vernichtet, was die tatsächlich „Erziehung“ nennen. Schore googeln.

      SOZIALE KONTAKTE.

      Maria Steuer (das Team Frau von Guttenberg / Eva Hermann) … schlug mit einem comment – glaube FAZ – bei einem Artikel über Erziehung zu. Find den link nicht. M. Steuer – Kindernetzwerk: Tja, wieder mal einer der nichts von Entwicklungspsychologie versteht. Kinder brauchen in den ersten drei Jahren keine gleichaltrigen Kinder . sie sind noch im Paralellspiel und brauchen im Hintergrund ihre Bindungsperson als sicheren Rückzugsort, wenn sie soziale Kontakte ausprobieren. Sie haben keine Zeitvorstellung und geraten in Stress (nachweisbar) und haben nur das Bedürfnis den Stress runter zu regulieren.

      Toxischer Stress (Kindheit) führt zu abnormen Neuronenverbindungen aber auch Vernachlässigung. Korrigieren muss ich Miss Steuer: Statt Entwicklungspsychologie hätte sie Kognitionsentwicklung schreiben sollen. In ihrem Text redet sie von der »Theory of Mind“ – Paralellspiel – die nur dann klappt, wenn Kind NICHT mit Gleichaltrigen interagiert und schonmal überhaupt nicht mit Pseudo-Erziehern, die lediglich überwachen, ob Kind im Kindergarten mit Gleichaltrigen zurecht kommt.

      Zurück zum Fall.

      Betreuer wird man meist nur dann, wenn das Gehirn nicht ausreicht, einen ordentlichen Beruf zu ergreifen. Sozialpädagoge analog. Bereits in Kommunikation mit solchen „Versagern“ stellt man schwerste Kognitionsstörungen fest, so – siehe „ToM“ keine Empathie für andere vorhanden sein kann. ToM = das Denken der anderen wahrzunehmen (sich einzufühlen), was aufgrund von Kognitionsstörungen nicht möglich ist. Zudem haben die ein Weltbild, das völlig weltfremd ist.

      Scheidungs-Scenarien, Kindeswohl, sind hochkomplexe (psychologische) Angelegenheiten. Letztendlich sind Profis auf Weltklasse Niveau gefragt, um überhaupt mitreden zu können und garantiert keine Dipl. Sozialpädagogen. Bei komplexen Angelegenheiten ist Meta-Kognition (interdisziplinäres Denken) gefragt und eben nicht primärprozesshaftes Denken: Papi ist aggressiv, weil Mami mit dem Kind heimlich abgehaut ist! Der Böse gehört nach Lohr. Der Main-Post mache ich den Vorwurf, dass die sich den Betreuer nicht vorgeknöpft haben.

      Wie man sieht: Es reicht ein Anruf eines bekloppten Betreuers – da ist ein Gespenst im Schrank – und die Gestapo rückt an! Und stellt fest: da ist kein Gespenst im Schrank! Eine Gefahr für Unbeteiligte habe am Freitag nicht bestanden. Trotzdem transportiert man ihn nach Lohr, was juristisch nur dann erlaubt ist, wenn eine erhebliche Eigengefährdung vorliegt. Mich würde interessieren, was der Richter für eine Begründung geschrieben hat: »Der Mann hatte Küchenmesser zuhause!“

      A B A R T I G ! ! !

      • Justizskandale ohne Ende, hier nochmal eindrücklich aktuell der „Fall“ Haslbauer, unfassbar und offenkundig ohne jeden Lerneffekt bei der Justiz, geschweige denn einem Willen zur Aufarbeitung: 

        …..“Doch bei all der Kraft, mit der sich Haslbauer zur Wehr setzt, nachts schleicht sich die Vergangenheit an. Oft träume sie, dass sie durch einen Tunnel gehe, der enger und enger werde. „Am Ende versuche ich, durch ein Loch zu kriechen. Das wird ebenfalls enger, und ich merke: Jetzt werde ich zerquetscht.“ An der Stelle wache sie auf.

        Bilder wie diese stehen für den Albtraum, der hinter Ilona Haslbauer liegt: 2005, als sie sich vor dem Amtsgericht Regensburg wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten musste, weil sie laut Anklage eine frühere Nachbarin mit einem Einkaufswagen gerammt habe, da war von einer Psychiatrieunterbringung gar nicht die Rede. Angesichts zurückliegender Vorstrafen wegen Körperverletzung oder Beleidigung verurteilte das Amtsgericht die Angeklagte dieses Mal gleich zu sechs Monaten Haft.

        Dagegen legte ihr früherer Anwalt Berufung ein. Haslbauer bestand darauf, der Vorwurf entspreche nicht den Tatsachen. Das wurde ihr zum Verhängnis, zumal sie sich auf ein psychiatrisches und ein psychologisches Gutachten einließ. „Der Hauptgutachter diagnostizierte bei meiner Mandantin, dass sie in einem Wahnsystem lebe und durch eine zu aggressivem Handeln verleitende Impulsivität allgemeingefährlich sei“, sagt Haslbauers jetziger Anwalt Adam Ahmed. Bezeichnend sei jedoch, dass Ilona Haslbauers Zweifel an der Ausgewogenheit des Gutachtens ebenfalls als wahnhaft ausgelegt wurden. So seien aus sechs Monaten Haft sieben Jahre Psychiatrie geworden.

        Haslbauers Misstrauen setzte sich in der Forensik fort. Demonstrativ, so erinnert sie sich, stellte sie sich schlafend, wenn Ärzte ihr Zimmer betraten, las Zeitung oder schwieg beharrlich. Die Folge war, dass es zwar weitere Gutachten gab, aber jeder der Sachverständigen konnte nur auf vorangegangene Dossiers aufbauen. Am Schluss, so sagt Ahmed, hieß es stets, dass weitere rechtswidrige, im Wahn begangene Delikte zu erwarten seien. Dem hätten sich die Richter nach jeder Anhörung angeschlossen. Was hingegen Haslbauer als Verstoß gegen ihre Rechte anprangerte – etwa der Druck, der aufgebaut worden sei, weil sie keine Psychopharmaka nehmen wolle -, fand keine Berücksichtigung. „Es war ein Teufelskreis“, sagt sie.“…….

        http://www.sueddeutsche.de/bayern/kunst-als-therapie-gedichte-einer-weggesperrten-1.2170021

      • das schloss der Betreuer aus der Tatsache, dass sich sein Schützling zuvor am Telefon außerordentlich aggressiv gezeigt hatte…………..
        WAS ist aggressiv? Hier wurde schon die klare Definition, in einem normalen Gesprächston (von Mensch zu Mensch, also OHNE die dort gewohnte devote Unterordnung) was man möchte als ‚Sie sind aber aggressiv‘ ausgelegt. Oder das berühmte ‚ich fühle mich bedroht‘ weil in Deppenland und nicht in den USA mit dem Gesetz ’stand my ground‘ wo man Menschen erschießen kann, weil man sich von denen bedroht fühlt – sogar unbewaffnete Menschen.

        Interessant dabei ist wieder einmal wie die anderen Personen ihre eigenen (Wahn)Vorstellungen überstülpt, als würde die ganze Welt, also 7 Milliarden Menschen so ticken wie die es in ihrer kleinen Welt glauben. Und wehe die andere Person macht da nicht mit. Bei Bürokratten kommt zusätzlich noch das Obrigkeitsdenken dazu – also wer hat ihnen was zu sagen und wem dürfen sie was sagen. Und die Menschen außerhalb dieses Bereichs stehen alle ganz unten.

      • … vielleicht leidet dieser Betreuer aber auch unter Kontrollzwang oder hat massive Defizite im Erkennen und Wahrnehmen seiner Aufgaben und Kompetenzen… schauderundgrusel.

        So schrieb ein Betreuer über einen seiner Kollegen 🙂 Reicht doch, um zu erklären, warum solche Betreuer-Typen bei anderen Aggressionen auslösen. Man beachte die Formulierung: Erkennen = Kognition und Wahrnehmen !!! Das sind wir wieder mal bei meiner penetrierten Theorie of Mind, die in der Regel bei solchen Betreuern kaputt ist. Nach oben scrollen – soziale Kompetenz: „Das Gespenst im Schrank ist echt!“

        http://de.wikipedia.org/wiki/Theory_of_Mind

        Wiki: „Kinder lernen zwischen drei und fünf Jahren, die Überzeugungen einer Person mit einzubeziehen.“ Der Text ist verkehrt. Kinder lernen das nicht »automatisch.« Der Text ist jedoch richtig: „Die Theory of Mind gilt als eine entscheidende Voraussetzung, um Metakognitionen entwickeln zu können, also die Fähigkeit, kognitive Abläufe selbst zum Gegenstand des Nachdenkens zu machen.“

  6. EU-Parlament irritiert über deutsche Jugendämter

    24.11.2011 · Deutschland muss sich in Sachen Sorgerecht auf die Finger schauen lassen. Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist nach Berlin gereist, um dies zu tun.

    Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist der Auffassung, dass die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte missachtet hat, indem die Organe des Staates zugelassen haben, dass einige von ihren Kindern getrennt lebende Väter und Mütter keinen Umgang mehr mit ihren Kindern haben. „Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich und schockierend“, sagt Philippe Boulland, Leiter einer Arbeitsgruppe im Petitionsausschuss, die sich mit dem Thema Jugendämter befasst, und Abgeordneter der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP).

    Dem Ausschuss lägen 120 Petitionen vor, in denen das Verhalten deutscher Jugendämter angeprangert werde. Daher wird an diesem Donnerstag eine Delegation des EU-Parlaments Vertretern aus Familien- und Justizministerium mehrere Fälle präsentieren, in denen ein vom Staat geduldetes Fehlverhalten deutscher Jugendämter nach Meinung des Petitionsausschusses wahrscheinlich ist. Zwar sei das Familienrecht nationales Recht, doch könne das EU-Parlament tätig werden, wenn durch Familienrechtsprechung Menschenrechte verletzt würden.

    Facebook: http://www.facebook.com/groups/177571242306529/

  7. Verwaltungsrechtlich kapitalverbrecherisch nichtige Verwaltungsakte werden aufgrund haftungsbegründend kausaler Straftatbestände exekutiert, in Ihrem Fall durch Aussagedelikte, Nötigungen, … . Ihr Dienstherr ist zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Fürsorgepflichtverletzung zu verpflichten, das Land Baden-Württemberg ist dazu zu verurteilen.

    • So sehe ich das auch.

      Der Petitionsausschuss des Landtages hat sich seit Oktober 2013 und der Mitteilung, Stellungnahmen einzuholen, nicht mehr gemeldet.

      Am Montag werde ich aufgrund weiterer Erkenntnis (erneut) Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.

      • So sehe ich das auch……

        ebenso – doch das sind die leider noch nicht gewöhnt und der Zusammenhalt der Bürokratie/Politik gegen die Menschen im Land schützt eben auch die Versager und dann wird generell nur auf Zeit gespielt statt sich mit der Realität abzufinden und einfach die Arbeit zu machen für die sie bezahlt wurden.
        Außerdem nehmen die das alles persönlich. Beispiel bei Hausdurchsuchung Übelkeit durch große Genickschmerzen, Polizistin will unbedingt etwas ‚Gutes‘ antun, obwohl Bruno sich nicht bewegen kann/will (auch weil er das kennt) da wurde die richtig giftig ‚ich wollte ihnen doch was Gutes tun‘ – sollte das der persönliche Persilschein für die Wohnungsstürmung sein? Wie negativ untelligent geht es noch?
        Wie hat jemand aus der Nachbarschaft gesagt der angerufen hat weil er die Polizei vor dem Haus sah ‚waren die bei ihnen? Ich habe nur den Kleinstbürger gesehen der sich als Feldherr aufgeführt hat als ich vorbeigefahren bin‘. Das Wort Kleinstbürger war völlig passend für den, doch was sind dann die anderen?

      • Rechtswidrige Wohnungsdurchsuchungen bar jeder Verhältnismäßigkeit und letztlich ganz ohne vorliegende Straftat habe ich 2006 mehrere erlebt, initiiert von der besonders motivierten Würzburger Staatsanwältin A. Drescher. Deren offenkundige Straftaten im Amt  wurden intern vertuscht und verschleppt, heute Richterin: 

        Nach Zerstörung der Vaterschaft durch Familienrichterin – Auftritt Staatsanwältin….

        Im Zusammenhang mit der Durchsuchung bei Bruno Schillinger wegen „Beleidigung“ (danke für Zusendung des Beschlusses):

        1. Urteil BverfG:

        ….“Die dem Beschwerdeführer vorgeworfenen Äußerungen ergaben sich aus einem Schriftsatz in einer den Ermittlungsbehörden zugänglichen Gerichtsakte. Die Handakte des Beschwerdeführers war zum Beweis der ihm vorgeworfenen Äußerungen nicht erforderlich, denn es war nicht zweifelhaft, dass die vorgeworfenen Äußerungen tatsächlich vom Beschwerdeführer stammten. Das Auffinden etwaigen entlastenden Materials in den Unterlagen des Beschwerdeführers kann den Grundrechtseingriff ebenfalls nicht rechtfertigen; denn es wäre dem Beschwerdeführer ohne weiteres möglich gewesen, solches Material im Rahmen seiner Verteidigung selbständig vorzulegen.“….

        ….“Dabei wäre auch die geringe Beweisbedeutung der zu suchenden Unterlagen für das Ermittlungsverfahren zu berücksichtigen gewesen. Denn die erweisliche Unwahrheit der Äußerungen ist jedenfalls für den Tatbestand des § 185 StGB nicht relevant. Grundlage des Vorwurfs der Beleidigung war nicht das Bestreiten bestimmter Tatsachen durch den Beschwerdeführer, sondern seine von den Ermittlungsbehörden angenommene Unterstellung gegenüber dem Gericht, den Sachverhalt zu Lasten seines Mandanten bewusst falsch dargestellt zu haben.“…..

        http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20080505_2bvr180106.html

        Auch im Fall hier erschließt sich nicht, was man hier beweisrechtlich durch den Eingriff in Art. 13 GG „finden“ wollte, wenn alle „Taten“ im Internet nachzulesen sind und keine Zweifel am Absender bestehen…l

        2. Interview mit ehem. Verfassungsrichter Mellinghoff:

        Viele sind verfassungswidrig – 
        Der Verfassungsrichter Mellinghoff wechselt zum Bundesfinanzhof. Ein Gespräch über die Grenzen des Privaten, Durchsuchungen wegen Falschparkens und überlastete Richter.“

        Was sind die häufigsten verfassungsrechtlichen Probleme bei Durchsuchungen?
        Viele Durchsuchungen verstoßen gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Dabei stehen Anlass und Ermittlungsziel in keinem vertretbaren Verhältnis mehr zur Schwere des Grundrechtseingriffs.

        Gibt es typische Konstellationen?
        Da wird nach Beweismitteln gesucht, die der Polizei schon vorliegen. Oder es wird angeblich nach Entlastungsbeweisen gesucht – dabei kann der Beschuldigte diese ja selbst ins Verfahren einbringen. Da wird durchsucht, obwohl eine Information auch auf andere Weise beschafft werden könnte, etwa über staatliche Register. Da wird ohne handfesten Verdacht und nur aufgrund vager Anhaltspunkte und Vermutungen einfach mal die Wohnung durchsucht.

        http://www.taz.de/!80807/

        3. Und der EGMR stellte zu Art. 8 EMRK fest: 

        ….“Die Beantwortung der Frage, ob die angeordneten Maßnahmen auch „notwendig“ im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EMRK seien, knüpfte der Gerichtshof an einen Katalog von Kriterien, den der Gerichtshof für die „Verhältnismäßigkeitsprüfung“ aufgestellt hatte. Demnach sind insbesondere von Bedeutung:

        Die Schwere der Straftat, aufgrund derer die Durchsuchung und Beschlagnahme angeordnet wurde, die Weise und Umstände, in denen bzw. unter denen die Anordnung erging, insbesondere das zu diesem Zeitpunkt vorliegende weitere Beweismaterial,
        Inhalt und Umfang der Anordnung, insbesondere mit Hinblick auf die durchsuchten Räumlichkeiten (wie viele?, wie lange?), Schutzvorkehrungen, um das Ausmaß der Durchsuchung auf das erforderliche Maß zu beschränken, das Ausmaß möglicher Auswirkungen auf den guten Ruf des Betroffenen.“…

        http://www.straffrei.de/aktuelles08.html

        Artikel 8

        Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

        (1) Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.
        (2) Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.

        http://dejure.org/gesetze/MRK/8.html

      • hier ist der Beschluss zur Husstürmung und Beshclganahme zu finden – inkl. Erklärungen, Kommentare, Meinungen dazu – danke an martindeeg für die Zusendung der Artikel taz, usw. (unten)

        Kretschmann am Ende?!

        Unsere Meinung: Willkürstaat – Bürokratie macht was sie will, ohne jede Kontrolle und mit vielen Ausreden, Lügen, voll alimentiert durch ihre Opfer und noch ohne jede persönliche Haftung – geschützt durch den Schwarm der Kollegen, usw. weil jeder weiß wenn er sich an Rechtund Gesetz hält dann die Kollegen anzeigen müsste.

  8. Und in Franken:

    Neonaziverdacht in bayerischer Justiz: Der rechte Herr Richter

    ….“Auch dem bayerischen Verfassungsschutz war Maik B. bekannt: Wenige Wochen nach dessen Umzug informierte der brandenburgische Verfassungsschutz die Kollegen im Freistaat in einer sogenannten Erkenntnismitteilung über den Mann, der damals in Lichtenfels noch der nette Herr Richter war.“

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/neonaziverdacht-in-bayerischer-justiz-a-996588.html

    • Rechtsextremer Richter – Bayern wurde rechtzeitig gewarnt

      Seit einem Jahr arbeitet ein rechtsextremer Richter am Landgericht im fränkischen Lichtenfels. Bayerns Behörden wurden schon im Februar vom brandenburgischen Verfassungsschutz informiert.“

      http://www.sueddeutsche.de/bayern/rechtsextremer-richter-bayern-wurde-rechtzeitig-gewarnt-1.2170006

      „Neonazi als Amtsrichter mit Kenntnis des Verfassungsschutzes?

      ….Die meisten Informationen sind nicht geheim, sie lassen sich vielmehr in wenigen Minuten online recherchieren. Besonders pikant an der Causa rund um den Amtsrichter mit rechter Vergangenheit ist allerdings, dass die Verfassungsschützer in Brandenburg ihre Kollegen in Bayern bereits am 26. Februar 2014, also acht Monate vor den Enthüllungen, über den Umzug von B. informiert haben. In einer „umfangreichen Erkenntnismitteilung“, sagt Decker, habe der Brandenburger Verfassungsschutz den bayerischen Geheimdienstlern weit mehr als den bloßen Wohnortwechsel mitgeteilt. Tatsächlich finden sich in der Mitteilung nicht nur „aktuelle Erkenntnisse zu B.“ und seine „aktuelle Meldeadresse“, sondern auch „LKA-BB-Erkenntnisse zu Hassgesang“ sowie nicht näher erklärte „sonstige Erkenntnisse“. B. selbst war zu dieser Zeit bereits in der Justiz tätig. Zwar ist unklar, ob der bayerische Verfassungsschutz über B.s Karriere als Richter informiert wurde. Doch lagen der Behörde ab Ende Februar zumindest nähere Informationen über eine bedeutende Figur der Brandenburger Neonazi-Szene vor, die im Oktober letzten Jahres von Berlin in das bayerische Lichtenfels gezogen ist.“….

      http://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2014/10/11/neonazi-arbeitet-als-amtsrichter_17168

  9. …..“Die Kritik von Verdi über einen teilweise unangemessenen Polizeieinsatz gegen Demonstranten bei der 1.-Mai-Demo in Heilbronn hat Polizeichef Roland Eisele zurückgewiesen. Ein sechs- bis  siebenstündiger Gewahrsam von Blockierern zur Gefahrenabwehr sei durch Richter vor Ort gedeckt gewesen. Man habe alle Maßnahmen auf Video dokumentiert.“…;

    http://www.stimme.de/regioticker/Polizei-weist-Kritik-an-Demo-Einsatz-zurueck;art16233,2134782

    „Gegen den brutalen Polizeieinsatz gegen Antifaschisten am 1. Mai hat es massive Kritik gegeben, unter anderem von Verdi (siehe „rf-news“ vom 6. Mai). Jetzt rechtfertigt der Heilbronner Polizeichef Roland Eisele die massenhaften Festnahmen, denn man könne in großen Pulks nicht zwischen friedlichen und unfriedlichen Demonstranten unterscheiden. Dass die Festgenommenen stundenlang keine Getränke bekamen, rechtfertigt er zynisch: „Einen Hotelbetrieb kann ich bei Gewahrsam nicht sicherstellen.“

    http://www.rf-news.de/2011/kw19/13.05.11-polizeichef-rechtfertigt-einsatz-gegen-antifa-demo/

    „Heilbronn – Polizeichef Roland Eisele ist verärgert. Die von Verdi-Regionalchefin Marianne Kugler-Wendt geäußerte Kritik an einem teilweise „nicht angemessenen“ Einsatz der Polizei bei der 1.-Mai-Demo weist Eisele zurück. Aufgrund der Gefahrenlage mit Neonazis und gewaltbereiten Gegendemonstranten sei der Einsatz „sehr angemessen“ gewesen, um Stadt und Bürger zu schützen. Dass die Verdi-Chefin friedlichen zivilen Ungehorsam als „nicht falsch“ einstuft, kontert der Polizeichef. Eine Straftat wie eine Blockade „ist kein ziviler Ungehorsam“. Ein sechs- bis siebenstündiges Festhalten von Blockierern im Gewahrsam begründet er damit, Störungen zu unterbinden und Wiederholungstaten zu vermeiden. Bei Platzverweisen wären Blockierer sofort wieder da.“…

    http://www.stimme.de/heilbronn/nachrichten/region/sonstige-Polizeichef-kontert-Verdi-Vorwuerfe;art16305,2134907

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