Weitere Fakten: Kindesentfremderin Kerstin N. und die Folgen der Würzburger Justizverbrechen

Foto(1)

Fortsetzung von: https://martindeeg.wordpress.com/2014/08/20/der-ursprung-der-justizverbrechen-kerstin-neubert-erzwingt-eine-trennung-drei-monate-nach-geburt-des-kindes/

Wie asozial dürfen sich Menschen verhalten und wieso werden sie hierfür noch belohnt?….

Die Zerstörung der Vaterschaft für mein Kind und mich durch Kerstin Neubert geschah in folgendem Kontext: sie befand sich im Aufbau einer Selbständigkeit als Rechtsanwältin mit eigene Kanzlei. Ab dem dritten Lebensmonat des Kindes bestand demnach folgende Situation:

– Vollzeit-Selbständigkeit als Rechtsanwältin und

– alleiniges Aufziehen des Kindes

– ich als Vater, der Zeit und Ressourcen hatte, wurde mit Gewalt ferngehalten

Diese asoziale Perversität, mich als Vater des Kindes – der Zeit und Liebe hat – mittels einer „Gewaltschutzverfügung“ fernzuhalten, auszugrenzen, zu kriminalisieren, zu diffamieren ist vor diesem Hintergrund für mich bis heute kaum zu ertragen! 

Meine „Tätigkeit“ – da ich meinen Polizeiberuf aufgegeben hatte, auch Neubert „überredete“ mich, dem Druck nachzugeben (Fakten hierzu im Blog) – war ab Dezember 2003 die Auseinandersetzung mit dem sich in unglaublicher Dummheit ständig steigernden Unrecht durch die Justizbehörden Würzburg. Bis heute.

Die Kindheit meines Kindes habe aufgrund der Justizverbrechen bis 2010 überhaupt nicht mitbekommen – siehe Aufzählung unten. 

Meinem Kind wurde in unfassbarer Dummheit der Vater gestohlen!

„Unterstützt“ wurde die Kindsmutter bei der Entsorgung meiner Person als Vater als auch in der Belastung allein durch ihren intriganten Vater Willy Neubert, alleinlebend und egozentrisch, der die Schädigung des Kindes, die Lebensvernichtung und diesen Justizskandal massiv mitzuverantworten hat.

Die Folgen für Mütter, die Väter ausgrenzen – selbst wenn sie nicht „nebenher“ in eigener  Kanzlei Selbständigkeit aufbauen – und letztlich für das Kind sind hier einmal aufgezeigt:

…..“Mögliche Folge des Umgangsboykott: Die Mutter “verliert” die Bindung zum Kind. Um diese Umgangsboykott Folgen zu vermeiden, ist die Mutter gezwungen sich intensiv um ihr Kind zu kümmern und sie versucht, die Rolle des fehlenden Vaters zu ersetzen, was widerum dazu führt, das die Mutter für sich selbst und für ihre eigene Karriere weniger Zeit hat. Was widerrum depressiv und arm macht (schon jetzt leben 40% aller Alleinerziehenden von Hartz 4)  und was wiederrum dazu führt, das die Mutter den Kopf nicht fürs Kind frei hat. Ein Teufelskreis für die Mutter

Belastungsrisiko BurnOut  Alleinerziehend

Der Wille der Mutter, beweisen zu können, das sie alleine für das Kind sorgen kann,  führt zu einer permanenten Belastung für die alleinerziehende Mutter, da ihr durch den abwesenden Vater eine Entlastung fehlt.  Nicht umsonst ist das Belastungsrisiko, an Burn-Out zu erkranken für alleinerziehende Mütter höher als beispielsweise bei gestressten Managern. Während gestresste Manager zwischen Anspannung und Entspannung (auch dank guter finanzieller Verhältnisse) wechseln, sind alleinerziehende, umgangsboykottierende Mütter einem permanenten Stress ausgesetzt.“….

Umgangsboykott Folgen für die Mutter

Und dann natürlich das: die gleichgültig und dummdreist solche Schicksale verschuldenden  Kreise bei Staatsanwaltschaften und Gerichten, die aufhetzenden feministischen „Frauen-Opfer-Netzwerke“, die sich invasiv ohne Faktenkenntnis in Biographien einmischen und natürlich die selbstherrlichen, „brillanten“ Juristinnen, die Öl ins Feuer gießen und Eskalationen bis hin zum „Trennungsmord“ provozieren: 

„Umgangsboykott: Die falschen Leute um Rat gefragt

„Wer sind die Leute, die einen Umgangsboykott befürworten? Häufig sind dieses Anwälte und Anwältinnen oder Beratungsstellen, die durch den Umgangsboykott Geld verdienen können. Diese Leute stehen nur solange mit ihrem Rat zur Seite, wie sie Geld daran verdienen können. Wenn das Kind irgendwann Weg ist und die Mütter die Macht über das Kind durch Gewalt nicht mehr zurückerlangen können (und sich mit der kaputten alleinerziehenden Mutter kein Geld mehr verdienen lässt), dann sind diese “Helfer” weg und stehen nicht mehr zur Verfügung.“

Umgangsboykott Folgen für die Mutter

Ein paar Details zur Lebenswirklichkeit und Folgen des Missbrauchs des Gewaltschutzgesetzes in meinem „Fall“:

Im Dezember 2003 wurde mittels Missbrauch des sog. Gewaltschutzgesetzes meine Biographie „umgeschrieben“: ab dem Zeitpunkt war ich nicht mehr unbescholtener Polizeibeamter und Vater sondern vorverurteilter Krimineller und männlicher Gewalttäter. Dazu reichten die zielgerichteten Lügen einer launenhaften und nicht zufrieden zu stellenden „Opferfrau“, hinter der Fassade eine dominante und rücksichtslose Täterin, für die die Zerstörung meiner Existenz eine lästige „Erinnerung“ zu sein hat.

Mein Kind sah ich – obwohl ich SOFORT alle Hebel in Bewegung setzte – erst 12 Monate später wieder:beim Kinderschutzbund im Rahmen des „familienpsychologischen Gutachtens“ des arrogant-dumm agierenden Prof. Wittkowski (ein Greis, der meint „Kind gehört zur Mutter – Vater stört nur) beim Kinderschutzbund. Bizarre Demütigung, nur um eine Rechtsanwältin und Kindamutter aus jeder Verantwortung herauszunehmen. Immerhin bescheinigte dieser Wittkowski mir „Empathiefähigkeit“ im Umgang mit meinem Kind bevor er dem Gericht „empfahl“, mich ganz auszugrenzen, da „konflikthaft“. Ein Täter!

2005 gab es eine Begegnung in der Würzburger Domstrasse: die Kindsmutter kam mir mit unserem Kind im Buggy entgegen. Als sie mich sah, wechselte sie die Straßenseite. Asozial!

In den Jahren 2005/2006 gelang es mir, zweimal im Vorbeifahren mein Kind zu sehen, als der sich als „Ersatzvater“ gerierende Täter Willy Neubert mit ihm durch die Gegend fuhr.

2006 „beschlagnahmte“ die Justizbehörde Würzburg dann auch im Rahmen rechtswidriger Wohnungsdurchsuchungen meinen PC und die Festplatte, auf der sich die Fotos aus den ersten drei Monaten meines Kindes befanden. Die Staatsanwältin Angelika Drescher wollte sich als besonders fähige und „harte Kämpferin“ gegen „Gewalt“ und „Männer“ beweisen. Asozial! Diese Angelika Drescher begann auch, erstmals die „pathologische“ Schiene ins Spiel zu bringen: zweimal der ungerechtfertigte Versuch einer „Zwangseinweisung“, Februar und nochmals im Juni – die angezeigte Freiheitsberaubung wurde von der Behörde selbst „bearbeitet“…die Beschuldigte zwischenzeitlich „Vorsitzende Richterin“.

Zu erwähnen ist, dass ich bereits ab Dezember 2004 – nach 12 Monaten ungehinderter Entfremdung –  meinen Wohnsitz nach Würzburg-Zell verlegte, weil ich naiverweise glaubte, durch örtliche Nähe wären Kontakte einfacher herzustellen, die ja das Gericht jetzt endlich durchsetzen muss! Wie naiv! Justizverbrecher!

April 2007: als Teilnehmer bin ich beim Residenzlauf. Im Startbereich sehe ich mein Kind auf den Schultern des Stiefvaters der Kindsmutter, deren Mutter und sie selbst stehen daneben. Als ich hingehen drehen sich alle weg.

Nach dem Lauf kommen sie mir nochmals entgegen.

Kerstin Neubert nutzt auch das, um mich wegen „Verstoßes gegen das Gwaltschutzgesetz“ bei der Polizei in Würzburg anzuzeigen. Bizarrer ist nur noch die Anzeige wegen „Zusendung einer Karte“ an mein Kind und das Anschreiben des von mir um Hilfe ersuchten Mediators Dr. Boch-Galhau, was als ebensolcher „Verstoß“ angezeigt wurde.

August 2007 saß ich „Café Michel“ in Würzburg beim Zeitunglesen, drin an der Theke. Zuerst fiel mir ein Kind auf, dass draußen an den Tischen herumlief und dachte, dass könnte  meines sein! So war es dann auch – an einem Tisch saß grimmig vor sich hinstarrend die Kindsmutter und ein rauchender Typ. Als sie mich beim Gehen bemerkte, nickte ich ihr zu – sie starrte nur depressiv zurück. Die Täterin, die sich als Gewaltopfer  gibt und alle spielen mit….bereits zwei Jahre zuvor erschien der Mainpost-Bericht „Ex-Polizist terrorisiert Rechtsanwältin“, nachdem ich wegen vier Anrufen und zwei Beleidigungen-Meinungsäußerungen vor Gericht gezerrt worden war.

Ein Bekannter berichtet mir während dieser Zeit auch, dass er mein Kind mit Mutter und einem Typen in der Stadt gesehen habe, bei dem das Kind auf dem Arm rumturnte.

September 2007 fuhr ich mit derStrassenbahn in der Innenstadt. Vor dem Dom sah ich den „Ersatzvater“ mit meinem mittlerweile vierjährigen Kind, das einen roten Luftballon hielt. Ich stieg aus und rief einen Vater, der in ähnlicher Situation war (4 Kinder) an.

Infolge kam es zu einem „Treffen“ dergestalt, dass die „Familie“ im Café Michel am Marktplatz an einem Tisch saß, wir beide an einem anderen Tisch. Zumindest konnte ich mein Kind beim Gehen ansprechen und „Tschüss“ sagen und habe es gesehen.

2008 ließ die Kindsmutter den nächsten Vertrag über den Kinderschutzbund scheitern. Der hieraus folgende Schriftverkehr führte dazu, dass gegen mich zehn Monate Freiheitsberaubung erzwungen wurden und Beschuldigte der Staatsanwaltschaft versuchte, mich dauerhaft nach Par. 63 StGB wegzusperren. Das Justizverbrechen gegen einen Unschuldigen wird bis heute vertuscht.

Mai 2010, nachdem dieser Popanz dieser Justizverbrecher durch Gutachten Nedopil aufgeflogen war, wurden endlich wöchentliche Kontakte zu meinem Kind gerichtlich durchgesetzt. 

Dies ging bis Mai 2012. Was seither geschah, ist im Blog hier zu lesen. Die Justizverbrecher betreiben Rechtsverweigerung, die Kindsmutter verweigert ungehindert die Durchführung des gültigen und vollstreckbaren „Umgangsbeschlusses“ und ist ebenso ungehindert seit Oktober 2012 mit meinem Kind untergetaucht.

Eine Kindesentführung. 

Jeder andere hätte wohl längst zu ganz anderen Mitteln gegriffen, hätte sich umgebracht oder ein Suchtproblem entwickelt. So wie es Kriminologe Prof. Bock in seinem Gutachten zum sog. Gewaltschutzgesetz voraussah und warnte! – Ach ja: solche Äußerungen werden in komplettem Kontrast zur Rechtsverweigerung und Verschleppung durch Familiengerichte in nahezu grenzenloser Kreativität zu „Drohungen“, „Beleidigungen“ und „Gefährdungen“ umgedeutet, um repressiv weiter gegen Geschädigte und Justizopfer vorgehen zu können. Auch diese bizarren, die Unrechts-Spirale ständig antreibende „Strategien“ asozialer Karrierejuristen zeigen die Erfahrungen auf meinem Blog exemplarisch in erster Güte. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde mutierte vier Wochen nach Versand zu einer „akuten Amoklaufgefahr“…Justizverbrecher!

Ich setze auf Tranparenz, damit diese Justizverbrechen und diese generationenzerstörende Menschenverachtung unter dem Popanz „Gewalt gegen Frauen“ endlich publik wird!

Foto(3)
(Nein, das ist nicht Kerstin Neubert….)

33 Gedanken zu „Weitere Fakten: Kindesentfremderin Kerstin N. und die Folgen der Würzburger Justizverbrechen

  1. Oliver Garcia.

    Strate »textete“ seine Schriftsätze teilweise in Zusammenarbeit mit Garcia. Hier (aktuell) Oliver Garcia … 28. August 2014. Auszüge.

    Psychiatrischer Gemischtwarenladen.

    Für die Anwendung des Zweifelssatzes im Strafrecht gilt, daß solche Zweifel außer Betracht bleiben müssen, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 – 4 StR 177/12; Urteil vom 26. Juni 2008 – 3 StR 159/08; Urteil vom 11. April 2002 – 4 StR 585/01; Urteil vom 15. November 1995 – 2 StR 375/95). Das gilt auch für die Tatsachen, die der Entscheidung über die Schuldfähigkeit zugrunde gelegt werden (BGH, Urteil vom 22. Juni 2006 – 3 StR 89/06). In Nedopils “psychiatrischem Gemischtwarenladen” (als den Ursula Prem sein Gutachten treffend bezeichnet hat, mit dem er ersichtlich darum bemüht war, einen Schnittpunkt der Rehabilitierungsinteressen aller drei Parteien.

    Anknüpfungstatsachen.

    Da die Pflicht, Anknüpfungspunkte für die Anwendung des Zweifelsatzes nicht aus der Luft zu greifen, sondern an konkreten Sachverhalten festzumachen, nicht nur für das Gericht gilt, sondern auch für den Sachverständigen als Hilfsperson des Gerichts, stellt sich die Frage, worauf stützte Nedopil die geringe Restwahrscheinlichkeit a) einer Wahnerkrankung und b) einer ausgeschlossenen Steuerungsfähigkeit, für die erstere kausal war?

    Behörend-Willkür.

    Es ist naheliegend, daß die Entscheidung in diesem Punkt Willkür im verfassungsrechtlichen Sinne ist. Es handelt sich um eine Sachverhaltswürdigung, bei der “der rationale Charakter der Entscheidung verlorengegangen scheint” (BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 – 2 BvR 2045/02). Das Willkürverbot ist verletzt, wenn Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung auf sachfremden und daher willkürlichen Erwägungen beruht (BVerfG, Beschluß vom 28. September 1999 – 2 BvR 1897/95).

    http://blog.delegibus.com/2014/08/28/fall-mollath-zum-freispruch-verurteilt/
    PS: Im Wolff-Blog rollte ich den Fall »Pantelis“ auf. Würzburger LVA-Psychiater. Der bekam (zeitlebens) richterlicherseits Gutachten-Verbot, weil eines seiner Gutachten »unterirdisch«« IRRE war.

    Garcia wollte damals von mir wissen, ob Pantelis in der LVA noch arbeitet. Ich recherchierte kurz und — was glaubst du, lieber Martin ?

    Martin Deeg: „Ich hätte nie für möglich gehalten, dass die Beschuldigten, die mich zehn Monate ohne jeden objektiven Grund wegsperrten, zweimal ohne Anlass einen Haftbefehl erzwangen, vier Jahre später immer noch im Amt sind!“

    Hermeneutik: „Man weiss schon vorher, was man erst wissen will.“

    • Das Gericht hat hier einfach eine nicht „auszuschließende Schuldunfähigkeit“ hergeleitet, die es bei Nedopils Stellungnahme überhaupt nicht gibt – insbesondere nicht in Bezug auf die Körperverletzung, die das Gericht Mollath hier andichtet, um den Ruf der bayerischen Justiz zumindest notdürftig und bei Unbedarften zu „retten“.

      …..“Anders dürfte es aber bei dem “Clou” der Entscheidung sein, den die Strafkammer in Abweichung von den Anträgen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gefunden hat: Die Feststellung, der Angeklagte sei bei der Tat vom 12. August 2001 nicht ausschließbar schuldunfähig gewesen und (nur) deshalb freizusprechen. Nach dem Sachverständigengutachten von Norbert Nedopil (das auch dann ein Gutachten ist, wenn Nedopil es lieber als “Stellungnahme” bezeichnet wissen will, vgl. §§ 80a, 246a StPO) war jedenfalls weder ein Ausschluß noch eine Minderung der Schuldfähigkeit Mollaths, falls er Straftaten begangen haben sollte, positiv festzustellen. Laut Nedopil gab der Sachverhalt weder genügend dafür her, daß überhaupt eine Krankheit als Eingangsvoraussetzung des § 20 StGB vorlag (“wie ich auch von der Diagnose des Wahnes auch nicht wirklich überzeugt bin”, Protokoll S. 19; “Selbst eine diagnostische Hypothese, die über die Persönlichkeitsbeschreibung hinausgeht und die Annahme einer Persönlichkeitsstörung begründen würde, wäre dadurch nicht gerechtfertigt.” , Protokoll S. 12), noch für einen Einfluß der etwaigen Krankheit auf die Taten (“so viel mehr an realen Grundlagen da, dass ich eine wahnhafte Motivation gar nicht mehr wirklich annehmen kann”, Protokoll S. 19; “so daß aus heutiger Sicht ein Handeln aus einer wahnhaften Motivation heraus kaum angenommen werden kann.”, Protokoll S. 16), geschweige denn für eine Aufhebung (!) der Steuerungsfähigkeit (“Ich halte das für nicht wirklich wahrscheinlich, aber ich kann es auch nicht mit letzter Sicherheit ausschließen.”, Protokoll S. 19).

      Für die Anwendung des Zweifelssatzes im Strafrecht gilt, daß solche Zweifel außer Betracht bleiben müssen, die realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer abstrakt-theoretischen Möglichkeit gründen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 – 4 StR 177/12; Urteil vom 26. Juni 2008 – 3 StR 159/08; Urteil vom 11. April 2002 – 4 StR 585/01; Urteil vom 15. November 1995 – 2 StR 375/95). Das gilt auch für die Tatsachen, die der Entscheidung über die Schuldfähigkeit zugrunde gelegt werden (BGH, Urteil vom 22. Juni 2006 – 3 StR 89/06). In Nedopils “psychiatrischem Gemischtwarenladen” (als den Ursula Prem sein Gutachten treffend bezeichnet hat, mit dem er ersichtlich darum bemüht war, einen Schnittpunkt der Rehabilitierungsinteressen aller drei Parteien – Mollaths, der Psychiatrie und der Justiz – zu treffen) findet sich eine Vielzahl von Äußerungen, die für das Gericht die Tür zur Annahme einer nicht ausschießbaren Schuldunfähigkeit öffneten: “Deshalb kann eine verminderte oder aufgehobene Steuerungsfähigkeit nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden.” (Protokoll S. 16); “nicht mit letzter Sicherheit ausschließen” (Protokoll S. 19). “Offen geblieben. Es heißt kaum, also es ist eine geringe Wahrscheinlichkeit da, aber bei weitem nicht überzeugend.” (Protokoll S. 19). Für einen eventuellen wahnbedingten Ausschluß der Unrechtseinsichtsfähigkeit möchte Nedopil allerdings nur Extremfälle gelten lassen: “Wenn der Täter weiß, dass sein Handeln verboten ist und er nicht dem spezifischen Wahn unterworfen ist, dass eine übergeordnete Macht ihm erlaubt, bei seinem Handeln gegen das Gesetz zu verstoßen, dann hat er Einsicht in das Unrecht seines Handelns.” (Protokoll S. 13). Für den Ausschluß der Handlungsfähigkeit, auf den das Gericht später seine Entscheidung stützen sollte, teilte Nedopil überhaupt keine konkreten Überlegungen mit, sondern: “Um zu einer Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit zu kommen, muss verständlich gemacht werden, wie der Wahn die Steuerungsfähigkeit bei der konkreten Tat eingeschränkt hat. Das muss über das hinausgehen, was normal als Beeinträchtigung zu erwarten ist, wenn sich Menschen in vergleichbaren Situationen befinden.” (Protokoll S. 13).“…..

      http://blog.delegibus.com/2014/08/28/fall-mollath-zum-freispruch-verurteilt/

      Ps.: 
      Was glaubt man denn,wie lange ich als Justizopfer und Geschädigter der Justizbehörden Würzburg/Bamberg mich noch von diesen Justizverbrechern für dumm verkaufen lasse! 

      Mein „Fall“ ist in München bekannt, ist in Stuttgart bekannt – die Folgen sind bekannt und werden tagtäglich fortgeführt:
      Richterin Antje Treu, die komplette Rechtsverweigerung betreibt und den Bindungsverlust und die traumatische Kontaktlosigkeit zu meinem Kind VERSCHULDET!

      In diesem Blog kann jeder BEWEISRECHTLICH nachvollziehen, was hier vorliegt und was geschieht!

      Ja, der Fall Pantelis Adorf, JVA Würzburg, ist eine weitere Posse in diesem rechtsfreiem Raum….die keinerlei Folgen für die Verantwortlichen hatte.

  2. Die Mainpost, die zwar über Justizskandale und Strafanzeigen gegen hochrangige Juristen wegen Freiheitsberaubung im Amt oder über Kindesentführung durch eine Rechtsanwältin nicht berichtet – dafür aber über das:

    ….“Wie die Polizei mitteilte, hatte sich der 23-Jährige das gemeinsame Auto unter den Nagel gerissen sowie den Computer und den Drucker seiner Frau. Er verschwand damit am Montag mit unbekanntem Ziel. Was er in der gemeinsamen Wochnung zurückließ, spricht Bände: Auf dem Küchentisch lag sein Ehering.“…

    http://www.mainpost.de/regional/franken/Ehemann-verschwindet-mit-Auto-PC-und-Drucker;art1727,8298823

    Interessant auch die „Argumentation“ der Redaktion – weshalb ich das ganze auch hier aufgreife: 

    „Anmerkung der Redaktion
    @meisterix: Es gibt hier einen entscheidenden Unterschied zu den alltäglichen Fällen, die Sie ansprechen. Nämlich: Die Frau ist bei der Polizei erschienen und hat ein strafrechtliches Verfahren wegen Unterschlagung einleiten lassen. Insofern strahlt dieser Fall über das rein Private hinaus.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Jürgen Haug-Peichl
    Digitale Medien (Redaktion)
    mainpost.de
    97084 Würzburg“

      
    F-A-B-E-L-H-A-F-T ! ! ! !

  3. Für das Strafrecht ergibt sich doch selbst bei Beachtung der UN Menschenrechtskonvention noch Anwendbarkeit: zwar nicht im Bereich des Freiheitsentzugs, das fällt definitiv weg, aber für juristische Personen macht es durchaus Sinn, denn deren Vorgehen missachtet häufig Menschenrechte, und zu deren Schutz muss es Möglichkeiten der Beschränkung der Handlungsfreiheiten juristischer Personen geben.
    Bei strenger Auslegung der Menschenrechte und dies fordert das GG und die EMRK (siehe Präambeln) begeht jeder, ungeachtet des gesellschaftlichen Status, also egal ob Richter, Polizist, Staatsanwalt oder Obdachloser, der die Freiheit eines Menschen beschneidet, ein Verbrechen, genauso wie sich jeder Staatsbeamte, der sich nicht primär dem Schütz von Menschenrechten verschreibt oder gar selbige beschneidet, sich zumindest theoretisch auf kriminellen Pfaden, abseits der Gesetze, bewegt.
    Interessiert aber in der Praxis keinen, sonst gäbe es mindestens eine SchMa, jedoch existiert lediglich das Gegenteil, eine Schufa, nur als Beispiel.
    Unsere Gesellschaft ist gestörter als jeder Psychiatrieinsasse, krimineller als jeder Sicherheitsverwahrte….

    • Es würde schon helfen, wenn die Auswüchse bei der Justiz und der Amtsmissbrauch und die Freiheitsberaubung im Amt, die hier ungeniert stattfinden und gedeckt werden, endlich als solche verfolgt werden.

      Ich hätte nie für möglich gehalten, dass die Beschuldigten, die mich zehn Monate ohne jeden objektiven Grund wegsperrten, zweimal ohne Anlass einen Haftbefehl erzwangen, vier Jahre später immer noch im Amt sind!

      Namentlich: die Richter Baumann und Schepping beim 1. Strafsenat des OLG Bamberg, der ehem. Generalstaatsanwalt Lückemann, heute OLG-Präsident und sein Handlanger Staatsanwalt Trapp.
      …….

      Wie gesagt, der Blog ist Beweismittel.

  4. Hi Martin,

    Informationsbeschaffung. Ich weiss nicht, ob du ab und zu bei psiram querclickst. Die Analysten schlechthin. Gnadenloser als Krimi-Gabi und Strate zusammen 🙂 Humor zudem garantiert.

    https://forum.psiram.com/index.php?topic=13062.825

    Strate: „Lieber Herr Mollath,
    schön, dass ich von Ihnen erfahre, dass Sie eine Email-Adresse haben.“

    Pelacani: „Aber er hat nicht zugesagt, dass er seine emails auch liest.“

    Dipl.-Psych. Dr. phil Rudolf Sponsel textet nur noch bei Prof. Müller – mit redundanten Humor. Sponsel zum angeblichen „salomonischen“ Mollath Urteil: „Kein Salomon sondern die versuchte eierlegende Wollmilchsau – wohlverstandenes Recht ist etwas anderes.“

    BEWEISRECHTLICHE FAKTEN.

    Oder / und wenn ein Kommentator seine »Meinung“ äussert – Sponsel: „Ich habe nicht nach Ihrer Meinung gefragt, sondern nach Sachverhalten (am besten datiert), die der Bewertung des Gerichts zugrundeliegen. Manchmal geht so etwas schneller, wenn aus einer sachkundigen Gruppe ein paar zusammenhelfen.“

    Meint Sponsel mit »schneller“ 10 Jahre ? Strate: „Die Idiotendichte in Deutschland ist ziemlich hoch!“

  5. @citisite
    Nicht nur der natürliche Wille, auch der freie Wille ist m. M. n. juristisch hinreichend definiert. Aus meiner Sicht geht es gegen die Menschenwürde, Art. 1 GG, Menschen ihren Willen abzusprechen.

    Aber es geschieht ja auch abseits des Betreuungsrechts tagtäglich: Kinder MÜSSEN eine staatliche Schule besuchen, auch wenn es findige Autodidakten sind, die in einer Regelschule unterfordert sind, und heutzutage auch außerhalb staatlicher Institutionen zahlreiche Bildungsmöglichkeiten vorhanden sind.

    Erwachsene MÜSSEN krankenversichert sein, auch wenn sie Schulmedizin ablehnen, was ihr gutes Recht – würde man Ihnen einen freien Willen zusprechen – ist. Sind erwachsene Menschen gar auf ALG 2 angewiesen, werden sie durch die neue Gesetzgebung gar zu Staatssklaven, obwohl sowas in einem Land, das die UN Menschenrechtskonvention ratifiziert hat, unmöglich sein müsste.

    Psychiatrische Gutachten, soweit ich sie kenne, genügen allesamt keinerlei wissenschaftlichen Mindestanforderungen, auch Nedopils Stellungnahme tut dies nicht, dennoch dienen sie Gerichten als Entscheidungsgrundlage.

    Letztlich wird also klar, dass juristische Theorie und Praxis sehr weit auseinanderklaffen. Und ich denke schon, ohne zu behaupten, Ihre Ausführungen seien unzutreffend, dass Betreuungsrecht tendenziell wie von mir beschrieben ausgelegt und umgesetzt wird. Denn als Sozialarbeiterin habe ich vielfach Einblick in die Praxis dieser „Dunkelkammer des Rechts“ gehabt.

    Und gegen diese Praxis anzugehen, ist so gut wie unmöglich, hat man erstmal das Stigma – nichts anderes stellt eine psychische Erkrankung ( Burn Out ist KEINE anerkannte psychische Krankheit, eine systematische Ausnahme, die oft in lukrative Berentung führt) dar – „psychisch krank“.

    Dieser Praxis könnte nur dann ein Riegel vorgeschoben werden, wenn nicht nur körperlich Behinderte ohne ihr Einverständnis nicht im Sinne des Gesetzes einer Betreuung unterstellt werden könnten, sondern eben auch psychisch Kranke/geistig o. seelisch Behinderte. Und zusätzlich müsste, finde ich, die staatliche Schulausbildung zumindest Grundlagen des Rechts vermitteln, GG, EMRK und BGB wären hier das Mindeste für jeden Bürger mit anerkanntem Schulabschluss.

      • @ tokchii

        Der Grundtenor bei allen Karlsruher Entscheidungen ist ja tatsächlich der Hinweis auf das GG. Gegen den freien wie auch natürlichen Willen eines Volljährigen darf kein Betreuer, wie auch psychiatrische Untersuchung „bestellt“ werden.

        Lediglich im Koma kann man seinen Willen nicht äussern, so der »mutmassliche Wille“ zu eruieren ist, falls keine PAT vorliegt. Die wiederum ist nichtig, wenn der Patient es sich anders überlegt, wenn er seinen freien wie natürlichen Willen äussern kann. Es zählt immer die aktuelle Situation.

        Jeder hat das Persönlichkeits-Recht sich selbst zu schädigen. Beispielsweise eine Chemotherapie bei Krebs abzulehnen. So es ein Unding ist, jemanden aufgrund einer »Macke“ zu einer »psychischen Behandlung« zu zwingen.

        Zum Thema Nedopil — wissenschaftlichen Mindestanforderungen – die psiram comments clicken 🙂

        https://forum.psiram.com/index.php?topic=13062.825

        Strate wollte Nedophil nen Kopf kürzer machen: „Im übrigen können Sie darauf vertrauen, dass ich in meinem Plädoyer mich noch einmal gründlich und pointiert mit dem Gutachten Nedopils auseinandersetzen werde.“

        Leider war‘s dann nur ne »light“ Version, ohne jegliche Pointe.

  6. Nochmal Unverblümtes vom „Fall Mollath“:

    ….“Was schließlich den Herrn Oberstaatsanwalt Lupko anbelangt, werden Sie vielleicht selber erinnern, dass er im Vollstreckungsverfahren gegen Sie stets gnadenlos den Kurs der Nürnberger Justiz verfolgte. Weshalb sollte er, bloß weil er in einer schwachen Stunde gegenüber RA Ziegler mal ein bißchen aus dem Nähkästchen geplaudert haben soll, das nun auch in öffentlicher Hauptverhandlung tun? Diese Erwartung halte ich für lächerlich. Das sind doch alles Hasenfüße. Ein Beweisantrag, ihn zu internen Machenschaften der Nürnberger Justiz zu hören, wird mit Sicherheit nach hinten losgehen. Auch damit provozieren Sie nur Lacher. Das will ich Ihnen und uns ersparen.“….

    Klicke, um auf Mollath-Erklaerung-der-Verteidigung-2014-08-24.pdf zuzugreifen

    Genau das ist doch der Punkt: die Verantwortlichen in der bayerischen Justiz wissen ganz genau, was die Verantwortlichen in der bayerischen Justiz verschulden! 

    Durch und durch verkommen, wie mir letzte Woche auch so ein „Gesprächspartner“ eines Würzburger Staatsanwalts berichten konnte – aber nach außen hin die Moralkeule schwingen und Kritik an der Justiz als „ungebührlich“  anprangern oder gar strafrechtlich verfolgen wollen….

    Und Straftaten im Amt versucht man – siehe meinen Fall – wie selbstverständlich weiter intern zu vertuschen, von den Beschuldigten und Beklagten selbst bearbeitet.

    Minister Bausback duckt sich weiter weg. Seehofer wurde BEWEISRECHTLICH informiert:

    Antwort der Staatskanzlei – Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt gegen Unschuldigen

    Freiheitsberaubung im Amt weiter vertuscht: bayerische Staatskanzlei schaut weg.

    Bayerischer Justizminister: Versuch der Abgabe einer Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt an die Behörde der Beschuldigten, STAATSANWALTSCHAFT WÜRZBURG

    …u.a.!

    Es braucht sich keiner mehr der Illusion hingeben, der „Justizskandal Deeg“ werde sich von selbst erledigen oder man könne hinterher sagen, man habe von nichts „gewusst“ – es ist alles BEWEISRECHTLICH hier nachzulesen!

  7. Freiheitsentzug nach PsychKG / Betreungsrecht.

    @ tokchii

    Bitte die Mitleser nicht verwirren 🙂 Diese länderpezifischen Unterbringungsgesetze sind für Nicht-Laien eine der leichtesten Übungen, vorausgesetzt man durchschaut die Schachzüge. Letztendlich spielen diese Freiheitsentzieher »Halma“ und sind sich ihrer verfassungswidrigen »Misshandlungen“ überhaupt nicht bewusst.

    Im Betreungsrecht ist Voraussetzung für Freiheitsentzug / Betreuung dass sich der Probant erheblich eigengefährdet, z.B. Suizidversuch. Fremdgefährdung zählt nicht. Ergo § 1906 / 2 nichtig ist, wenn ebd. keine erhebliche Eigengefährdung vorliegt. Hier eine Kurzzusammenfassung relevanter Gerichtsurteile …

    http://citisite.wordpress.com/betreuung-freiheitsentzug-landgericht-dr-stephan-roth-dr-leipziger/

    Eine Patientenverfügung – so schön Nina Hagen im Spot mitwirkt – ist unrelevant – denn auch bei diesen Ländergesetzen kommt es auf den aktuellen »natürlichen“ Willen an, so dass kein Richter der Welt, einen zu einer »Untersuchung“ zwingen kann.

    Ausser Strate sollte man Anwalt Schneider Mensah (Menschenrechtsexperte) kennen, der schon vor Jahren in Karlsruhe für Ordnung sorgte. Gelten BverfG Urteile für‘s Strafrecht, dann logischerweise erst recht für‘s Zivil- Familiengericht.

    http://www.meinungsverbrechen.de/kriminelle-im-weisen-kittel/

    Gruss an Normen – owner Meinungsverbrechen. In 2011 nahmen wir uns eines Falles an: Leitenberger! RA und Betreuer, der seine Betreute kurzerhand wegsperren lies. Nach 48 Stunden war sie frei. Ging ganz einfach. Wir konfrontierten den Richter, wie aber auch den RA-Betreuer, mit simpelsten Gesetzen. Nachzulesen hier …

    http://www.meinungsverbrechen.de/tag/horst-leitenberger/

    Vor dem Amtsgericht Ludwigsburg musste „Fleischermeister“ Leitenberger allerdings eine Niederlage einstecken. Sein Antrag auf Zwangsbehandlung seiner Betreuten wurde mit Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3.2011 (Aktenzeichen 2 BvR 882/09 – Schneider Mensah) zurückgewiesen. Darauf hin wurde Frau Bubeck am 19.5.2011 entlassen.

    • Sind Sie geistig ein wenig zurückgeblieben?
      Es heißt irrelevant, nicht unrelevant. Unrelevant existiert vielleicht in Ihrer Privatrealität, jedoch nicht im allgemeinen Sprachgebrauch.

    • Es mag ja alles stimmen, was Sie sagen, und was die hohen Gerichte geurteilt haben.
      Allerdings befürchte ich, dass diese Urteile regional völlig unbeachtet bleiben.
      Beleg: Werbung für Prostitution ist in Deutschland trotz Legalisierung der Prostitution verboten. Dies hat der BGH bestätigt. Im Kreis Bad Hersfeld-Rotenburg wird dennoch ein kostenloses Anzeigeblatt an alle Haushalte verteilt, das solche Werbung (größtenteils anstößig) enthält.
      Daher befürchte ich, dass es sich bei PsychKG ähnlich verhält.

      • Zudem blenden Sie sowohl in Ihrer Argumentation hier als auch auf Ihrer Homepage die Problematik des „freien Willens“ aus. Denn psychisch Kranken wird eben dieser per Bundesgesetz abgesprochen, sie haben demzufolge lediglich einen „natürlichen Willen“, und zwar auch dann, wenn die Diagnose Anpassungsstörung lautet.
        Von daher sind Ihre Seitenhiebe auf meine Vermutung zu unvollständig und oberflächlich, um sie zu erschüttern oder zu entkräften. Da müssen Sie sich mehr Mühe geben.

      • @ tokchii

        Der natürliche Wille ist per se juristisch überhaupt nicht definiert und zudem fehlen GENERELL in den sog.Gutachten die Anknüpfungstatsachen, bzw. die Begründungen hierfür. Ein Diagnose auf beispielsweise »Schizophrenie“ etc. genügt nicht.

        Zudem gilt im Betreuungrecht – das hatte ich mehrmals wiederholt – ausschliesslich erhebliche Eigengefährdung – so, falls die nicht nachgewiesen, keine Betreuung möglich nicht ist. Eine psychiatrische Untersuchung ist ebenso ausgeschlossen, denn es zählt der aktuelle »natürliche“ Wille.

        Das dennoch anders bei Landgerichten / Familiengerichten agiert wird, ist allgemein bekannt, funktioniert aber nur dann, wenn der »Betroffene“ nicht informiert ist, wie die Gesetzeslage ist. Ebendem Aufklärung notwendig ist.

      • @ tokchii

        Korrektur: Der natürliche wie aber auch freie Wille ist per se juristisch überhaupt nicht definiert. Auch ein sog. Wahn – der evtl. den sog. freien Willen behindert – ist IRRELEVANT – solange sich eine Person damit nicht erheblich selbst gefährdet.

  8. Hier meine Herleitung der Gesetzeswidrigkeit, die Sie zwar auch, letztendlich zutreffend, erkennen, nur ist Ihre Begründung, die Sie aus dem StGB herleiten, eben nicht so ganz korrekt, falls Sie, wovon man nach Ihren Schilderungen ausgehen kann, nach PsychKG, in BaWü eben Unterbringungsgesetz „untergebracht“ sind, ohne es zu wissen ( das ist auf jeden Fall nichtig, aber die Schiene halte ich für aussichtsreicher, obwohl eigentlich auch Ihre Herleitung der Straftaten im Amt zutreffend ist)
    „Habe soeben das hessische Unterbringunsgesetz/Freiheitsentziehungsgesetz studiert. Es stammt aus dem Jahre 1952 und verwendet Termini wie „geisteskrank“ und „geistesschwach“. Es liest sich wie eine Anleitung zum ewigdauernden Grundrechtsentzug, bei Menschen, denen die Ornungsbehörde mithilfe eines Arztes einmalig bescheinigt, sie seien danach zu „behandeln“ werden die Rechte auf Freiheit, körperliche Unversehrtheit und das Postgeheimnis für einen beliebigen Zeitraum aufgehoben. Höchstwahrscheinlich ist man sich in der Praxis auch nicht bewusst, dass die Durchführung dieses Gesetzes dem SGB X unterliegt, der Betroffene also über eine solche Maßnahme zu unterrichten ist. Denn Rechte des Betroffenen werden nicht erwähnt, lediglich dass in einem Krankenhaus oder was ähnlichem unterzubringen ist, dass, falls es sich eben nicht um ein Krankenhaus handelt, aber auch dort, der Aufenthaltsort jederzeit von Dritten betreten werden kann, dass das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aufgehoben ist, es gibt keine Zeitliche Beschränkung und im Zweifelsfall muss der Untergebrachte selbst darauf kommen, was von ihm erwartet wird, damit er wieder seine Grundrechte erlangt, denn eine Regelung, dass Auflagen dem Untergebrachten mitgeteilt werden, gibt es schlicht und ergreifend nicht. Dieses Gesetz erinnert an die allerdunkelsten Kapitel deutscher Geschichte und es ist unglaublich, dass etwas derartiges im 21. Jahrhundert noch Bestand hat!!! Eine Riesenschande für Deutschland. Und hierauf aufbauend muss schon gesagt werden, dass das BVerfG an der Realität vorbei urteilt, wenn es derartige Zwangsbehandlung für verfassungsgemäß erachtet und festlegt, im Maßregelvollzug sei Zwangsmedikation nicht verfassungsgemäß, sonst aber schon. Nach dem hessischen Unterbringungsgesetz darf eine Person auch ohne ihr Wissen zwangsmedikamentiert werden. Dies halte ich für ein Kapitalverbrechen!!! Nach meiner Ansicht ist dieses Gesetz eine Rechtfertigung für Folter. Die darin beschriebene „Behandlung“ erfüllt aus meiner Sicht die UN-Definition von Folter, insbesondere diskriminiert es psychisch Kranke und geistig Behinderte. Letztlich verstößt es auch eindeutig gegen Art. 1 GG, denn es spricht auf Wunsch die Menschenwürde ab, beispielsweise durch „Legitimation“ der Totalbeobachtung. Somit ist dieses Gesetz nichtig, denn Bundesgesetz bricht Landesgesetz! Die Anwendung dieses Gesetzes ist somit strafbar.
    Fazit: wenn Sie in Hessen leben, gehen Sie nie zum Arzt. Nur so können Sie sich davor schützen, Opfer dieses Gesetzes zu werden und womöglich lebenslang Ihrer Grundrechte beraubt zu werden. Denn in Hessen wird dieses Gesetz seit 1952 angewandt, und sämtliche regierenden Politiker sowie dieses Gesetz anwendenden Beteiligten (Akteure der Gerichtsbarkeit, der Ordnungsbehörden, Ärzte, Betreuer, Anti-Psychiatrie-Einrichtungen, Landratsämter, Politiker, Polizei, Aufsichtsbehörden, Pfleger, sowie sonstige Beteiligte) wähnen sich im Recht und wenden es an. Auch die Bundesregierung, das BVerfG, die Bundespolizei machen sich mitschuldig, denn sie haben es bis dato versäumt, diesen Zustand aufzuheben, obwohl es sowohl in ihrer Verantwortung als auch in Ihrer Macht steht. “
    Gute Nacht erstmal.

    • Guten Morgen….

      Boah! 

      Bei den Beschreibungen dachte ich zunächst an den Film „Truman-Show“ mit Jim Carrey:

      http://de.m.wikipedia.org/wiki/Die_Truman_Show#Handlung

      Ohne jetzt im Detail auf Gesetzeskonstrukte eingehen zu können, weil ich schlicht nicht beurteilen kann, wie und in welcher Form das angewandt wird, dass Menschen unter Betreuung „untergebracht“ sind – und wo! eigene Wohnung? – und nichts davon wissen! 

      Ich halte das zunächst mal wohlwollend für eine absolute Ausnahmeregelung für bspw. hochbetagte Menschen, die zwar alleine leben und Alltagsdinge in einem gewohnten Umfeld verrichten können, jedoch selbst das Haus nicht mehr verlassen und von außen „betreut“ werden und das tatsächliche helfenden  Charakter hat. Um die Unterbringung in einem Pflegeheim zu vermeiden oder ähnliches. 

      Bei einer über 90-jährigen Nachbarin war es  z.B. so, dass ständig eine Notrufschalte bestand und natürlich dann auch vom Hilfsdienst die Wohnung betreten werden darf. 

      Sie schrieben: 

      „…… falls Sie, wovon man nach Ihren Schilderungen ausgehen kann, nach PsychKG, in BaWü eben Unterbringungsgesetz “untergebracht” sind, ohne es zu wissen.“…..

      Eine Übertragung auf meinem Fall halte ich für völlig ausgeschlossen, egal wie man argumentiert, denn: 

      § 1 Voraussetzungen der Unterbringung

      (2) Psychisch Kranke im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, bei denen eine geistige oder seelische
      1. Krankheit,
      2. Behinderung oder
      3. Störung von erheblichem Ausmaß
      einschließlich einer physischen oder psychischen Abhängigkeit von Rauschmitteln oder Medikamenten vorliegt (Krankheit).

      http://www.nw3.de/rechtsarchiv/4oerecht/7freihschutz/bw_ubg.html

      Bei mir liegt keine (!) „psychische Erkrankung“ vor – auch wenn die Justizbehörden Würzburg  sich offenbar „bemühen“, größtmögliche Belastungen zu provozieren. Nedopil hat in seinem Gutachten alle diese Tendenzen ausgeschlossen und eine „Anpassungsstörung“ benannt – aufgrund des Trennungskonfliktes und des Kindesentzuges. 

      Natürlich ist das eine Belastung! Und die ist abzubauen, indem man die Ursachen und Grundrechtsverletzungen beendet und nicht, indem man die Schäden durch Repression gegen die Betroffenen potenziert und sie dann pathologisiert, wie es landauf-landab offenbar der Fall ist. 

      Mein „Fall“ zeigt exemplarisch, wie „irre“ die Behörden und Gerichte hier mittlerweile sind: einem psychisch völlig gesunden Menschen einen „Wahn“ andichten und ihn nach Par. 63 StGB wegsperren wollen – vorsätzlich ohne tatsächliche Straftaten. 

      Und zumindest muss eine „Unterbringung“ sich ja dadurch „bemerkbar“ machen, dass eine „Betreuung“ durch Dritte stattfindet (mir würde schon auffallen, wenn jeden Tag ein Pfleger das Essen bringt….)

      § 2 Anerkannte Einrichtungen….

      (2) Die Zulassung sonstiger Einrichtungen zur Unterbringung psychisch Kranker darf nur erfolgen, wenn die Einrichtung insbesondere im Hinblick auf ihre personelle und sachliche Ausstattung, Organisation sowie medizinische und persönliche Betreuung der Kranken für die Unterbringung geeignet ist. Die Zulassung kann entsprechend den Gegebenheiten in der Einrichtung auf bestimmte Krankengruppen beschränkt werden; sie kann mit Auflagen verbunden werden und ist widerruflich.

      http://www.nw3.de/rechtsarchiv/4oerecht/7freihschutz/bw_ubg.html

      Das ganze zeigt nur, dass es tatsächliche KEINE Rechtfertigung oder irgendeinen juristischen Winkelzug gibt, um den Kindesentzug seit 2012 zu „rechtfertigen“ oder auch nur zu argumentieren – deshalb betreibt auch schlicht Rechtsverweigerung und versucht, das ganze auszusitzen – oder hofft auf irgendeine „Überreaktion“ meinerseits um die eigene Untätigkeit und Unfähigkeit weiter vertuschen zu können….! 

      So wie man das auch von 2004 bis 2009  gestaltet hat. 

      Hochinteressant ist das trotzdem, danke dafür!

      • @ Martin.

        Nedophil, der Konkretist.

        Zitat: „Nedopil hat in seinem Gutachten alle diese Tendenzen ausgeschlossen und eine “Anpassungsstörung” benannt – aufgrund des Trennungskonfliktes und des Kindesentzuges.“

        Das »Sowosamma“ Land in Nedophilscher Logik? Ich überfall demnächst ne Bank und hat die Bank dann »Anpassungsstörungen“ , dass ein paar Euro fehlen, empfehle ich ne Therapie bei Dr. Nedophil.

        Siehe dazu auch Dr. Weinberger – im Kontext: »Freud und der Fall Dora“ bzw. den Irrsinn freudianischer Analysen.

      • Ist ja auch egal, wie man das nennt.

        Tatsache ist, dass die Justizbehörden seit langem bundesweit nichts gegen Kindesentfremdung und Verletzung der Eltern- und Kindesrechte unternehmen und stattdessen Ausgrenzungen, Eskalationen und Traumatisierungen verschulden.

        Die werden dann wieder gegen die Betroffenen missbraucht, um das eigene und ursächliche Versagen und die Untätigkeit der Justiz zu vertuschen.

        Das sind Justizverbrechen.

        Man lernt offenkundig nicht einmal aus solchen Reaktionen:

        ….“Für das was passiert ist, könne man sich bei seiner „egoistischen und verlogenen Ex-Frau“ und „ihrem boshaften destruktiven und gehässigen Anwalt, der durch seine ständigen hetzerischen Ergüsse absichtlich Öl ins Feuer geschüttet hat“ bedanken, schrieb der 43-Jährige weiter. Auch ein Familienrichter am Rosenheimer Amtsgericht sowie die „femifaschistischen Vollidioten von der SPD und FDP, die vor 30 Jahren das heute gültige schwachsinnige Scheidungsrecht eingeführt haben“ seien mitverantwortlich für die schreklichen Geschehnisse. Mit Blick auf das deutsche Scheidungsrecht sprach der Münchner außerdem von einer «Familienvernichtungsmafia»….“….

        http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Eine-Abrechnung-mit-der-Familienvernichtungsmafia-id3295891.html

      • Zitat Martin Deeg: „Ist ja auch egal, wie man das nennt.“

        Egal ist es nie und nimmer, wenn, s.o. – freudianische Logik zuschlägt. Richter sind Schreibgehilfen der Gutachter, so das Drama Täter-Opfer-Umkehr vorhersehbar ist.

        Familienvernichtungsmafia.

        Frau von Guttenberg, Eva Herrman, Maria Steuer (Familiennetzwerk) googeln. Seit Jahren betreibt dieses Team »Aufklärung“ – auch im NeuroScience Kontext -dass der Staat Eltern nicht ersetzen kann, bzw. sich bei Familiengerichten inkompetente Sozial-Pädagogen / Psychologen, etc. tummeln.

        Die simple Logik in allen Gerichtsentscheidungen: »Die Mutterbrust ist durch nichts zu ersetzen!“ Letztendlich »visuell thinking« mit einer bemerkenswerten »mindblindness«, wenn »Papi“ visuell von »Mutti“ entsorgt, vor die Türe gesetzt wird.

        Siehe Thema »Spaltung«, als Voraussetzung, paranoid projizieren zu können. Täter- Opfer-Umkehr!

      • @ tokchii.

        Und wo ist denn nu der Kontext?

        Doch Truman wählt den Ausgang. Bevor er geht, zitiert er den Spruch, den er bei jeder Begrüßung im Film sagt: („Guten Morgen..) Oh, und falls wir uns nicht mehr sehen sollten, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!“

        Na sowas. Eric Berne – die Spiele der Erwachsenen. Games people play. Transaktionsanalyse. Recommended. Eines seiner Bestseller: „Was sagen Sie, nachdem Sie guten Tag gesagt haben?“

        Unterschiedliche Intensität von Spielen.

        Zusätzlich betont Berne, dass sich Spiele und Spieler auch hinsichtlich ihrer Flexibilität, ihrer Ausdauer und ihrer Intensität unterscheiden, und kennzeichnet drei typische Stadien eines Spieles wie folgt:

        1. Ein Spiel ersten Grades gilt im Bekanntenkreis des agierenden Urhebers als gesellschaftlich akzeptabel.

        2. Ein Spiel zweiten Grades richtet zwar keinen bleibenden, nicht wieder gut zu machenden Schaden an, aber die Spieler zeigen die Neigung, es vor den Augen der Öffentlichkeit zu verbergen.

        3. Ein Spiel dritten Grades hat endgültigen Charakter; es endet im Operationsraum, im Gerichtssaal oder in der Leichenhalle.

  9. Haben Sie sich eigentlich schon mal mit dem Unterbringungsgesetz beschäftigt, das in Baden Württemberg gilt?
    Könnte nämlich sein, dass Sie aus dem Maßregelvollzug direkt in die Unterbringung (muss nicht unbedingt eine psychiatrische Anstalt sein) gerutscht sind. In diesem Fall kann sogar aufgrund von Kunstgriffen darauf verzichtet werden, Ihnen mitzuteilen, dass dieses Gesetz angewandt wird. Und dann ist trotz Ihrer Schreiben an Gerichte und sonstige Stellen, der Kindesentzug streng formal rechtmäßig.

      • Dort ist die Rede davon, dass während nur eines Jahres 0.25% der Bevölkerung nach diesem PsychKG Gesetz untergebracht wurde, noch wesentlich mehr nach BGB Paragraph 1000 soundso.
        Dabei besagen andere, internationale Statistiken, dass lediglich 1% der Gesamtbevölkerung etwa an Psychose leidet. (Demenz ist ebenfalls Unterbringungsgrund).
        Man bekommt das Gefühl, dass die Pharmaindustrie doch sehr auf Zufuhr von menschlichen Versuchskaninchen angewiesen ist, und das gesellschaftliche Klima dies ebenso wie willfährige Gerichte und Ärzte befördert. Klingt nach Horrorfilm, ist aber Realität.

      • „…. In Bay­ern wur­den nach Be­treu­ungs­recht im Jahr 1998 „etwa dop­pelt so viele Un­ter­brin­gun­gen pro tau­send Ein­woh­ner an­ge­ord­net (…), wie im üb­ri­gen Bun­des­ge­biet, und etwa zehn mal so viele, wie in den neuen Bun­des­län­dern, ohne dass dort die öf­fent­li­che Ord­nung zu­sam­men­ge­bro­chen wäre“.[46] Das be­deu­tet: Wenn nicht „die Ein­sichts­un­fä­hig­keit der baye­ri­schen Be­völ­ke­rung in die­sem dra­ma­ti­schen Aus­maß von der­je­ni­gen der üb­ri­gen Bun­des­bür­ger“ ab­weicht, dann re­sul­tie­ren die Un­ter­schiede aus “un­ter­schied­li­chen Ein­stel­lun­gen von Gut­ach­tern und Rich­tern in den ein­zel­nen Bun­des­län­dern ge­gen­über Wil­lens­ent­schei­dun­gen, die ih­nen sinn­wid­rig er­schei­nen”.[47] Ein Be­leg für die Be­lie­big­keit und Will­kür psych­ia­tri­scher „Dia­gnos­tik“…..

        Ein Beleg auch dafür, dass in Bayern permanent Straftaten im Amt begangen werden – weil man glaubt, man sei in Bayern nicht an Gesetze, Verhältnismäßigkeit und Wahrheit gebunden.

    • Der Kindesentzug ist sicher nicht „rechtmäßig“ – er begann – wieder- zwei Jahre und zwei Monate nach Entlassung aus der zu Unrecht erfolgten „Unterbringung“.

      Und er resultiert aufgrund Verhaltens der Kindsmutter und Rechtsverweigerung des Amtsgerichts Würzburg, Richterin Treu. 

      Es gibt hier klare Täter und Opfer.

      Und der „Kunstgriff“, den ausgegrenzten und kriminalisierten Vater für das Vollversagen, die Rechtsverweigerung und die Grundrechtsverletzungen „verantwortlich“ machen zu wollen, wie es bei deutschen Gerichten Standard-Schutzbehauptung ist – Etikett „Kimdeswohl“ – wird hier hier ganz sicher nicht verfangen. 

      Jetzt wird endlich einmal offen gelegt, was URSACHE und was WIRKUNG ist. 

      Deshalb dieser Blog! 

      • Sie argumentieren wie ein Strafrechtler, kein Wunder, bei Ihrer Vergangenheit. Nedopil hat Ihre Unterbringung nach 63 StGB aufgehoben. Eine Unterbringung nach Zivilrecht, BGB 19xx glaube ich, kann auch ohne Ihr Wissen angeordnet werden, und auch in einer privaten Wohnung durchgeführt werden. Sie kann z. B. von Ihrer Ex-Frau oder auch Herrn Nedopil oder der Anstalt in der Sie untergebracht waren, angeregt worden sein. Man muss Ihnen nicht unbedingt mitteilen, dass Sie unter Betreuung (Suchwort für google) stehen, aber Sie haben dann in Ba-Wü einige Grundrechte weniger und müssen sogar selbst für die entstehenden Kosten aufkommen, im Gegensatz zum 63er. Steht alles im Unterbringungsgesetz Baden Württemberg, nachzulesen hier: http://www.nw3.de/rechtsarchiv/4oerecht/7freihschutz/bw_ubg.html

      • Ich habe mich heute ganz informell über diese PsychKGe beschwert. Bislang ohne Reaktion, wenn man vom Rücktritt der UN Menschenrechtskommissarin absieht, die zuvor ihrem Stab gekündigt hatte. Sollten sich weitere Erfolge einstellen, gebe ich gerne Bescheid, vielleicht hilft es Ihnen ja auch.

  10. „Ausländeramt fürchtet Terror von Linguistin“

    …..“Die Stadt Ludwigsburg bestätigt die Erstattung der Anzeige. Svetlana B. habe eine verbale Drohung gegenüber einer städtischen Mitarbeiterin geäußert, bei der man nicht habe einschätzen können, wie ernst sie gemeint sei, heißt es aus dem Rathaus. So etwas komme immer wieder mal vor, wenn auch eher selten. Die letzte Anzeige habe das Ausländeramt vor etwa anderthalb Jahren erstattet.“

    …..“Die Linguistin glaubt nun, dass die Anzeige eine Retourkutsche ist für ihre Kritik am Umgang mit Ausländern und an der Ausländerpolitik.“….

    http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.ludwigsburg-auslaenderamt-fuerchtet-terror-von-linguistin.9e55c917-2727-4cf9-8f9d-4a143a5639fb.html

    Mein Kommentar dazu unter dem Bericht.  (…inzwischen zwei)

Hinterlasse eine Antwort zu martindeeg Antwort abbrechen