Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

Image0005

Update:
einige Aktualisierungen, 02.07.2014

Gustl Mollath ist nun frei. Er hätte nie nach Paragraf 63 StGB weggesperrt werden dürfen – einen „Wahn“ gab es offenkundig nie.

Es wird Zeit, den nächsten Schritt zu gehen: die Muster und das Ausmaß des Missbrauchs innerhalb der bayerischen Justiz offenzulegen.

Zum Beispiel: langjährige Unterbringung wegen BAGATELLTATEN wie „Hausfriedensbruch“ oder „versuchte Nötigung“, die das Bundesverfassungsgericht immer wieder als unverhältnismäßig feststellt, z.B. weil sie „das Höchstmaß der Freiheitsstrafe für die Anlasstaten um ein Vielfaches übersteigt“!

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130724_2bvr029812.html

Hier die Fakten zu meinem eigenen Fall und dem Versuch, mich als lästigen Vater ohne zugrundeliegende Straftat UND ohne jede Voraussetzung hierfür dauerhaft im forensischen Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bayern wegzusperren. Im Anschluss verweigerten die Verantwortlichen die vom Landgericht Würzburg bereits zugesprochene Haftentschädigung.

Nochmals:
Für zehn Monate (!) zu Unrecht (!) erfolgter sog. „Untersuchungshaft“ in JVA’s und Forensik im Jahr 2009/2010 wegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde (!) gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg, aus der diese eine nicht vorhandene Straftat konstruierte, habe ich bis heute vom Freistaat Bayern KEINEN CENT Entschädigung erhalten!

Alle Originalakten unten!

Die Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt gegen die Verantwortlichen wird bis heute intern vertuscht!

Dass ich heute nicht zu Unrecht dauerhaft mittels Fehlgutachten in einer bayerischen Forensik vermodere, ist insbesondere Prof. Nedopil zu verdanken, der von der fränkischen Justiz unbeeinflussbar ein neutrales Obergutachten erstellte.

Der „Tatvorwurf“: eine vorgebliche „Störung des öffentlichen Friedens“ – in einer (nicht öffentlichen) Dienstaufsichtsbeschwerde, gegen die Staatsanwaltschaft!

Ich habe Häftlinge und Forensikpatienten kennengelernt, die sind vertrauenswürdiger als fränkische Staatsanwälte!

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

……………………………………………………..

Hier nun eine Chronologie, beschränkt auf das Wesentliche der Vorgänge ab 2009.

Die Vorgeschichte nur kurz angerissen – weitere Blogs mit familienrechtlichem Inhalt folgen zu gegebener Zeit. (Inzwischen im Blog vorhanden)

Im Jahr 2003 wurde ich mit 34 Jahren Vater. Heirat und Familienbildung mit Kind standen für mich außer Frage, Vaterschaft wurde vor Geburt anerkannt. Ich denke, ich kann zweifelsfrei sagen, dass ich mich ebenso wie die Mutter des Kindes maßlos gefreut habe und diese Perspektive ALLES änderte.

So gab es erhebliche Änderungen der Prioritäten, u.a. kündigte ich nach 15 Jahren bei der Polizei Baden-Württemberg eine sichere Beamtenstellung auf Lebenszeit auch unter der Perspektive und des Eindrucks dieser Beziehung, die (spätere) Mutter des Kindes Rechtsanwältin. (Da auch die Beendigung dieser Beamtenstellung weiter zu klären ist, wird dies evtl. zu gegebener Zeit ebenfalls Anlass für einen Blog bieten – die Führungssitten der Polizei….(- auch dies mittlerweile vorhanden).)

Drei Monate nach Geburt des Kindes erzwang die Mutter des Kindes die Trennung über eine Gewaltschutzverfügung, die beim unzuständigen Zivilgericht Würzburg, bei Rechtspflegerin beantragt und durch den (später beim 1. Strafsenat des OLG Bamberg tätigen) Richter Thomas Schepping unkompliziert erlassen wurde. (Glaubhaftmachung, ohne Beweisaufnahme, ohne Anhörung).

Zum Gewaltschutzgesetz hat Prof. Dr. Bock, Kriminologe mit Lehrstuhl bei der Univ. Mainz bereits vor Erlass des Gesetzes 2001 ein fulminant hellsichtiges Gutachten erstellt:

http://www.vafk.de/themen/expanhbock.htm

Diese mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkte Gewaltschutzverfügung hatte eine ausufernde und sich ständig steigernde Kriminalisierung meiner Person zur Folge – bei gleichzeitiger jahrelanger Entfremdung des Kindes. Während der gesamten Kriminalisierung meiner Person war der heutige Präsident des OLG Bamberg, Clemens Lückemann, Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, ab Juni 2009 weisungsgebender Generalstaatsanwalt.

Nachdem alle Bemühungen der Konfliktlösung bis 2008 gescheitert waren und sich insbesondere die Staatsanwältin Angelika Drescher aus Würzburg seit 2006 massiv schädigend und eskalierend gegen mich positioniert hatte und auch eine Verurteilung erreichte, zog ich mich 2008 zunächst schrittweise zurück. Eine zuvor im November 2007 über den Kinderschutzbund vertraglich vereinbarte Kontakanbahnung mit wöchentlichen Treffen war wieder gescheitert. Es gab ein einziges Treffen mit dem Kind im Januar 2008.

Infolge dieses Scheiterns wurde ich von der Mutter des Kindes wieder wegen „versuchter Nötigung“ zur Anzeige gebracht, sie als Kindesentfremderin und Falschbeschuldigerin ganz in manifestierter und unantastbarer „Opferrolle“ als Frau. Nach diensteifrigst folgendem Strafbefehl und meinem Widerspruch hiergegen erstellte ein Staatsanwalt Trapp (Drescher inzwischen Vorsitzende Richterin in Schweinfurt) dann diese Anklageschrift:

Anlass Dienstaufsichtsbeschwerde Staatsanwaltschaft Würzburg wg. angbl.versuchter Nötigung (mit besonderem Hinweis auf Punkt 8)

Dies war für mich Anlass, am 18. Mai 2009 schließlich Dienstaufsichtsbeschwerde und Klage gegen die Staatsanwaltschaft, Thomas Trapp, einzureichen – wegen ersichtlicher Verfolgung Unschuldiger.

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Diese Dienstaufsichtsbeschwerde veranlasste die Staatsanwaltschaft schließlich am 12. Juni (!) 2009, an anderer Stelle hieß es 15. Juni, angeblich Sicherungsmaßnahmen bei der Justizbehörde zu veranlassen, da sich angeblich aus meinem Schreiben vom 18. Mai die Gefahr eines akuten Amoklaufes, von „Mord und Totschlag“ bei der Justizbehörde Würzburg durch mich ergeben soll.

Bis auf den Staatsanwalt hatte dies bislang nur niemand „erkannt“….

Infolge wurde dennoch weder mein Handy geortet noch wurden sonst irgendwelche – bei einer angeblichen „akuten Bedrohung“ – zwingenden Maßnahmen gegen mich veranlasst – außer eben die Polizei beauftragt, mich festzunehmen, und zwar wegen einer ausstehenden Geldstrafe.
(Die Würzburger Polizeibeamtin Vierheilig, von Trapp direkt instruiert, sagte in der Hauptverhandlung aus, dass sie mich zweimal am 12.06. auf dem Mobiltelefon angerufen hatte und – nachdem ich mich meldete – wieder auflegte. Erklären konnte die Staatsanwaltschaft auch dieses lebensfremde Verhalten nicht, wo doch vorgeblich ein „akuter Amoklauf“ durch mich befürchtet wurde).

Der Vorgang war nun offenkundig karriereförderliche Chefsache, Staatsanwalt Thomas Trapp aus Würzburg drohte einem Polizeibeamten in Stuttgart mit Disziplinarmaßnahmen und Strafverfolgung wegen Strafvereitelung – wenn ich nicht endlich festgenommen werde.

Mehr zufällig wurde ich dann am 21. Juni in Stuttgart festgenommen – und zwar als Teilnehmer des Halbmarathons. In einem Pressebericht der Stuttgarter Zeitung ist von einem „Gewalttäter“ die Rede, der per Haftbefehl aus Bayern gesucht werde (siehe Link).

Dieser Haftbefehl wurde am 22. Juni von Trapp – nachträglich – gefertigt. Tatvorwurf nun: Androhung eines „Amoklaufes“ bei der Justizbehörde Würzburg.

Es folgen fünf Wochen Haft, eine Haftprüfung, bei der die Fluchtgefahr erkennbar frei erfunden wurde und ein Gutachten durch den Würzburger Psychiater Groß – mit dem ich bereits im Jahr 2007 freiwillig und auf Antrag der Staatsanwaltschaft mehrere Gespräche geführt hatte.

Nach zwei Gesprächen im Besucherraum der JVA Würzburg, wohin ich am Mittwoch nach der Festnahme von der JVA Stammheim aus per Einzeltransport „verschubt“ wurde, stellte dieser fest, dass ich nicht nur hochgefährlich sei, unter mehreren Persönlichkeitsstörungen leide sondern auch zunehmend unter paranoidem Wahn. Eine dauerhafte Unterbringung als „Gefahr für die Allgemeinheit“ nach § 63 StGB sei quasi zwingend!

Am 05. August 2009 erfolgte die Überstellung in die Forensik Lohr. Noch beim Zusammenpacken dachte ich, nun werde ich – nach 5 Wochen „Untersuchungshaft“ als Unschuldiger – endlich entlassen…..die Skrupellosigkeit der Täter im Amt deutlich unterschätzt.

In der Forensik erkannte das medizinische Personal zum Teil am selben Nachmittag noch, dass hier eine klare Fehleinweisung vorlag. Auch den Tatvorwurf hielt man für hanebüchen.

Innerhalb von Tagen war die Linie klar: Verweigerung jedweder weiteren Kontakte mit dem Psychiater Dr. Groß, Erstellung eines Obergutachtens.

Dieses Obergutachten leistete unangreifbar Prof. Dr. Nedopil in München – in der letzen Januarwoche 2010. Unter anderem meinen 40. Geburtstag verbrachte ich in der Forensik. Über fünf Tage wurden eine ausführliche Exploration und zusätzliche psychologische Tests durchgeführt. Abschluss war eine Podiumsveranstaltung der „Fallgeschichte“ im Hörsaal, juristische und psychologische Fakultät.

Am 04. März 2010 ging das Gutachten beim Landgericht Würzburg ein, am Nachmittag wurde per Fax durch die 1. Strafkammer meine sofortige Entlassung angeordnet.

Da das bei den Verantwortlichen wohl für erheblichen Wirbel sorgte, wurde mir seitens der Klinik gar geraten, nicht über Würzburg sondern über Frankfurt nach Stuttgart zurückzufahren.

Eine Woche später, 12. März 2010 ließ mich der 1. Strafsenat des OLG Bamberg, Vorsitzender Dr. Baumann, CSU (unter Beteiligung des Richters Schepping) wegen Fluchtgefahr in der Wohnung in Stuttgart und auf Antrag der Staatsanwaltschaft wieder festnehmen.

Es folgten nochmals fünf Wochen Haft (JVA Stammheim / JVA Würzburg) – ehe sich die Kammer des Landgerichts gegen das OLG behauptete und das zweite Mal die Entlassung aus der „Untersuchungshaft“ wegen erkennbar frei erfundener „Fluchtgefahr“ anordnete.

Im August 2010 folgte nach acht Verhandlungstagen die Feststellung, dass von Anfang an keine Straftat vorlag – was jedem objektiv urteilenden vernünftigen Menschen wohl von Anfang an klar gewesen sein dürfte!

Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010

Im Nachtreten veranlasste der 1. Strafsenat des OLG Bamberg (wieder unter Beteiligung Richter Schepping) nach gescheitertem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft die vom Landgericht beim Freispruch zugewiesene Entschädigung für insgesamt ZEHN MONATE zu Unrecht erfolgter „Freiheitsentziehung“ zu verweigern. Motto des OLG: selbst schuld. Wer die sich über die bayerische Justiz beschwert, muss offenkundig damit rechnen, weggesperrt zu werden.

Mein Pflichtverteidiger, RA Mulzer aus Würzburg, der hervorragende und weit überobligatorische Arbeit leistete, reichte eine Verfassungsbeschwerde ein.

Nach deren Nichtzulassung ist nun aktuell der Gesamtvorgang unter Beschwerde 1033/12 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig.

Dass mein „Fall“ ebenso wie der des Herrn Mollath so etwas wie ein „Irrtum“ oder ein Einzelfall ist, kann ich definitiv ausschließen.

Die anderen – mir zum Teil persönlich bekannt gewordenen – „Fälle“ sind nur bislang nicht in die Öffentlichkeit gedrungen! Sie stehen in Sachen Unrecht dem hier geschilderten in nichts nach.

Nach meiner Erfahrung besteht in Bayern im Strafvollzug und insbesondere im Zusammenhang mit dem Maßregelvollzug nach § 63 StGB ein in Teilen rechtsfreier Raum, bar jeder objektiven Kontrolle.

Es braucht offenkundig nicht mehr als einen Psychiater und einen Richter, und die Staatsanwaltschaft kann jeden wegsperren.

Kontrollmechanismen versagen komplett.

………………………………………………………..

Hier die Originaldokumente:

Anlass Dienstaufsichtsbeschwerde Staatsanwaltschaft Würzburg wg. angbl.versuchter Nötigung (mit besonderem Hinweis auf Punkt 8)

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Haftbefehl AG Würzburg 22.06.09

Artikel Stuttgarter Zeitung 22.06.09

Haftprüfung 23.07.09

„Einweisungsgutachten“ für §§ 126 a StPO/ 63 StGB, Juli 2009

Unterbringungsbefehl 03.08.09

Antragsschrift Staatsanwaltschaft 16.10.09

OLG Bamberg 10.02.10

Beschluss LG Würzburg, 04.02.2010, Abweisung PKH zur Einweisung aufgrund Fehlgutachten, Dr. Groß

Gutachten Prof. Nedopil Auszug 02.03.10

Interview im SPIEGEL, Heft 35/13, Prof. Nedopil zum Thema „Gustl Mollath“ und in Zusammenhang mit dieser Gutachtenerstellung: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-108794776.html

Aufhebung Unterbringung 04.03.10

2. Haftbefehl OLG Bamberg 12.03.10

Rechtsmittel RA Lübcke Stuttgart

OLG Bamberg Nachholung rechtliches Gehör

Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010

Der Pressebericht eines m.W. an allen Verhandlungstagen anwesenden Journalisten: http://www.fnweb.de/region/rhein-main-neckar/ohrfeige-fur-staatsanwaltschaft-1.297651

Revision Staatsanwaltschaft 03.11.10

Antrag Verweigerung Entschädigung GenSta Bamberg

OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

Verfassungsbeschwerde RA Mulzer 16.05.11

Entscheidung Verfassungsgericht 01.07.11

Schreiben an Andreas Voßkuhle 06.07.11

Beschwerde EGMR 1033-12

Ergänzung Beschwerde EGMR 1033-12 25.02.12

Schreiben Klinik 19.11.09

Entlarvende Pressberichte 09.04.09 u. 02.11.10

Telefonnotiz LG Anruf Chefarzt Forensik

Verweigerung Landtag 03.02.10

Zivilverfahren gg. Forensik RA Kohl Verweigerung PKH

Kurzfassung Gutachen Gewaltschutzgesetz

…………………………….

Zum Komplettversagen bei derarten familienrechtlichen Konfliktsituationen gibt es auch eine andere Seite, die ebenfalls geflissentlich unter den Teppich gekehrt wird:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/zwei-tote-in-planegg-polizist-erschiesst-frau-und-sich-selbst-1.1718288

Nicht jeder beschreitet – so wie ich – über Jahre und allen Provokationen, Ausgrenzungen und behördlichem Unrecht zum Trotz den Rechtsweg!

Und auch diesen Aspekt von Dramen gilt es aufzuzeigen:

http://derstandard.at/1363705757847/Papa-hat-sich-erschossen

Prof. Dr. Bock hat das bereits in seinem Gutachten 2001 der Politik ins Stammbuch geschrieben – bis heute ignoriert:

Nicht jeder hat die psychische Robustheit, derartes Unrecht und verursachtes Leid von einem Staat, der Rechte schützen und garantieren soll, zu verkraften!

Update, 20.09.2013

Im Zusammenhang mit dem Vorgehen der Würzburger Staatsanwaltschaft und der Missachtung von Grundrechten (Art. 5, 13 GG!)ist es mir gelungen, diesen Bericht zu sichern:

„Amoklaufdrohung“ Gymnasiast, Gamestar-Forum!

Der Originalartikel der Mainpost ist wohl aus gutem Grund „verschwunden“. Es war nur noch die Sicherung in dem Forum „gamestar“ auffindbar (zwischenzeitlich auch diese nicht mehr?)…

Der Bericht erschien, bevor die Verantwortlichen versuchten, mich mittels ähnlicher Konstruktion in der Forensik wegzusperren!

Hier noch ein paar lesenswerte Berichte/Urteile für Alarmisten und Juristen:

http://www.ferner-alsdorf.de/2012/09/landgericht-aachen-posting-von-dann-lauf-ich-amok-auf-facebook-ist-keine-straftat/

http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/06/zur-stoerung-des-oeffentlichen-friedens/

http://www.augsburger-allgemeine.de/aichach/Auf-Wutausbruch-folgt-Geruecht-vom-Amoklauf-id7398476.html

131 Gedanken zu „Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

  1. Im engeren Sinne ist Folter eine Tat einer bestimmten Interessengruppe (beispielsweise Teile der staatlichen Exekutive oder politisch-militärische Organisationen) an einem Individuum, etwa durch die historische Inquisition, die Polizei oder Geheimdienste. Laut der UN-Antifolterkonvention ist jede Handlung als Folter zu werten, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zufügen, zufügen lassen oder dulden, um beispielsweise eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen“.Folter ist international geächtet. Das Wegsehen und Herabspielen von Gewalt hat leider Tradition in diesem Land . Egal ob bei Stuttgart 21 Demo 120 Menschen verprügelt wurden aus dem „völlig unbekannten PolizeiSadismus “ heraus… IMMER SIND DIE DEUTSCHEN VÖLLIG AHNUNGSLOS UND HABEN NOCH NIE WAS DAVON GEWUSST ODER GEHÖRT !!! Die Skandalnachricht von 80 sexuell missbrauchten Kindern und 600 körperlich misshandelten Kindern im Mikrokosmos der Regensburger Domspatzen durch Kirchenmitglieder spricht für sich ! Und viele wussten davon seit Dekaden und taten nichts …Dieser Staat und seine Bürger sind weit davon entfernt die Menschenrechte und geistigen humanistischen Errungenschaften zu leben! Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie : Die unterzeichnenden Organisationen haben zur Kenntnis genommen, dass der Sonderberichterstatter über Folter des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, Juan E. Méndez, in der 22. Sitzung des „Human Rights Council“ am 4. März 2013 Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zu Folter, grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung erklärt hat. !!!!!!!!!!!Wir unterstützen die Forderung des Sonderberichterstatters, dass „alle Staaten ein absolutes Verbot aller medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen verhängen sollten, einschließlich nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie, Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen, sowohl in lang- wie kurzfristiger Anwendung. Die Verpflichtung, erzwungene psychiatrische Behandlung zu beenden, ist sofort zu verwirklichen und auch knappe finanzielle Ressourcen können keinen Aufschub der Umsetzung rechtfertigen.“ Deshalb fordern wir alle Landes- und den Bundesgesetzgeber auf, alle Sondergesetze, die psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren, sofort für ungültig zu erklären.Nur so kann kurzfristig die Forderung nach einem absoluten Folterverbot in Deutschland verwirklicht werden. „Das Verbot der Folter ist eines der wenigen absoluten und unveräußerlichen Menschenrechte, ein jus cogens, also eine zwingende Norm des internationalen Rechts.“ Zitat Ende . Wir haben pro Jahr ca 10 000 TOTE Menschen , ermordet in den deutschen Psychiatrien , bei solchen sog. „ Zwangsmassnahmen „ der Psychiatrie !! Die Überlebenden sind traumatisiert ,deren Leben zerstört ! Wir haben eine Dunkelziffer von 1000 Morden in herkömmlichen Krankenhäusern pro Jahr im Land ! Von Medizin kann bei diesem Verbrechen seit 200 Jahren keine Rede sein , oder gar von Weiterentwicklung der Psychiatrie – wer so redet hat nicht verstanden worum es geht !!! Oder er will nicht verstehen ! Es geht eben nicht nur um Verbrechen sogenannter Zwangsmassnahmen sondern um ganz „normale „ Verbrechen wie Vergewaltigung etc. durch das sog „ Personal„ ,welche dort zuhauf passieren, weil es rechtsfreie Räume sind ,ohne Kontrolle, oder Strafverfolgung.WAS TUN SIE DAFÜR DASS SICH DER STAAT ENDLICH ZU SEINER SCHULD BEKENNT UND DIE OPFER ENTSCHAEDIGT ?ALLE FOLTER GEHT WEITER WIE BISHER !!!! —— Geheimdienste foltern weltweit : auch einige EU Staaten wie Spanien sind grausame Folterknechte und es wird totgeschwiegen – allein 7000 Faelle von Folter in spanischen Polizeistationen im Baskenland seit Bestehen der ETA – Franco s Erbe ! Ich habe zig Briefe an politisch Verantwortliche , Ministerien etcpp geschickt … niemand ist verantwortlich dafür oder will davon wissen !!!! ——— https://www.patverfue.de/ —- https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sms/profil/nutzerprofil/1001968 —- http://www.bpe-online.de/verband/vorstandsmitteilungen/Bundestag_missachtet_Rechtsprechung_des_BVerfG_1-2013.pdf —– https://www.zwangspsychiatrie.de/2015/09/un-fachausschuss-schreibt-klartext/ —– https://www.zwangspsychiatrie.de/2008/10/presseerklarung-zum-betrug-der-bundesregierung/

    mit freundlichen grüssen T. A

  2. Man kann von Beate Zschäpe als Überbleibsel des NSU halten was man will – es wurde jedoch immer offensichtlicher, dass Götzl und die bayerische Fassadenjustiz den willigen Gutachter Henning Saß und sein vernichtendes wie phantastisches „Gutachten“ mißbrauchen wollen, um gegen Zschäpe eine drakonische Haft/Sicherungsverwahrung und einen „Hang“ zu Straftaten zu fabulieren.

    So gesehen ist das hier ein Coup:

    „Beate Zschäpe plant nun doch, sich von einem Psychiater explorieren zu lassen – aber nicht von Henning Saß. Dem vom Gericht beauftragten Gutachter Saß hat die Hauptangeklagte im NSU-Prozess das Gespräch verweigert. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat Zschäpes Verteidiger, Mathias Grasel, am gestrigen Mittwoch nun beantragt, einem anderen Psychiater Zugang zu ihr zu ermöglichen. Professor Joachim Bauer aus Freiburg soll es erlaubt werden, mit Zschäpe vertrauliche Gespräche in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim zu führen. Grasel beantragte eine Dauerbesuchserlaubnis für Psychiater Bauer.“….

    http://www.sueddeutsche.de/politik/nsu-prozess-zschaepe-will-mit-psychiater-sprechen-1.3382212

  3. Wie bösartig und gezielt verbrecherisch die TÄTER der Staatsanwaltschaft Würzburg und des OLG Bamberg hier diese gemeinschaftlich begangene Freiheitsberaubung inszenierten und anschließend noch versuchten, die Entschädigung zu verweigern, zeigt sich auch, wenn man diese Statistik betrachtet:

    …“Zwar enden nur rund drei Prozent aller Strafverfahren pro Jahr mit einem Freispruch, aber mit jährlich etwa 27.000 Freisprüchen sind die Zahlen doch beachtlich, ca. 300 Personen sitzen vorher sogar in Untersuchungshaft. Abgesehen vom menschlichen Leid und möglicher Stigmatisierung der betroffenen Personen stelle sich die Frage, ob hier nicht wertvolle Ressourcen der Justiz verschwendet werden, sagt Professor Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie. Bislang finde das Thema „Ursachen von Freisprüchen“ in Strafrechtswissenschaft und Kriminologie jedoch kaum Beachtung.“

    Klicke, um auf 14-11-03Forschungsprojekt_Freispruch.pdf zuzugreifen

    https://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/ifk/forschung/sanktionsforschung/freispruch

    Publikationen/Ergebnisse

    Kinzig, J.: „Zu viel, zu schnell und zu lange!“ Neue Erkenntnisse aus Statistik und Rechtsprechung zur Untersuchungshaft, insbesondere wegen Fluchtgefahr. In: Rotsch, T., Brüning, J., Schady, J. (Hrsg.): Strafrecht. Jugendstrafrecht. Kriminalprävention in Wissenschaft und Praxis. Festschrift für Heribert Ostendorf zum 70. Geburtstag am 7. Dezember 2015. Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2015, S. 501-518.

    Kinzig, J., Vester, Th.: Der Freispruch – Ein statistischer Überblick zu einem zwar seltenen, aber (nicht nur für den Beschuldigten) bedeutsamen Verfahrensausgang. In: StV – Strafverteidiger 35, 4, 2015, S. 261-264.

    Kinzig, J.: Der Freispruch – eine Unbekannte des Kriminaljustizsystems. In: Boers, K./Feltes, T./Kinzig, J./Sherman, L./Streng, F./Trüg, G. (Hrsg.): Kriminologie – Kriminalpolitik – Strafrecht. Festschrift für Hans-Jürgen Kerner zum 70. Geburtstag. Tübingen: Mohr Siebeck 2013, S. 727-745.

    https://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/ifk/forschung/sanktionsforschung/freispruch/publikationen-ergebnisse

  4. Hallo Martin,
    großen Respekt vor Deiner Unbeugsamkeit. Ich weiß wie es sich anfühlt, wenn Aggressivität in Einem provoziert werden soll und der einzige Ausweg, die Fähigkeit zur Klarheit, Wahrheit, Offenheit und eben auch Unbeugsamkeit ist. Bei aller scheinbaren Macht einiger Justizangehöriger, die sich mit Blockade und Boshaftigkeit gegen Dich stellt, es ist die Macht des verdrucktst Kläglichen, des Versagenden, die sich nur oberflächlich rührlos, unbeeindruckt und als Obrigkeit gibt. Aber pure Angst steckt hinter dieser Fassade. Denn es bleibst Nichts außer einem Jammertal des Dümmlich-Dreisten, wenn diese Fassade einmal zerbröselt.
    Ich kenne auch die Sorgen und Ratschläge der eigenen Freunde und Bekannten, die sich das Ausmaß der Verwerfungen gar nicht vorstellen können. Selbst dann nicht, wenn sie die Details schon besser kennen. Sie wissen meist auch nicht, wie sie helfen könnten. Was Ihnen bleibt ist oft nur die Ausflucht in Ratschläge doch besser Aufzugeben, Aufzuhören und wieder „normal“ wie früher zu werden. Das ist gut gemeint, dient aber nur der hoffnungslosen Verdrängung des Faktischen, um selbst nicht von diesem Morast des Unfassbaren erfasst zu werden. Auch das ist nicht leicht zu ertragen. Diese Einsamkeit.
    Ich möchte Dir auch deswegen wieder einmal allen Mut und alle Kraft zusprechen, dass Du weiter durchhältst und wir Alle bald diese massiven Rechtsverweigerungen und Eingriffe in unser Leben beenden können und die dafür Verantwortlichen in die Wüste schicken.
    Herzliche Grüsse
    Lutz Lippke

  5. hallo… unschuldig und dennoch angeklagt…. freigesprochen und doch gebrandmarkt…. die justiz in wü ist ein witz… es fàllt der name fehn hermann richterin = unkopetent und fehlansätze und fehlentscheidungen liegen derart an der tagesordnung… wenn ich ein etwas gelernt habe…. recht haben und recht bekommen…sind nicht reale ansätze… man beugt sich einem rechtssystem welches in meinen augen wiedersprüchlicher nicht sein kann… einen fairen prozess zu erhalten ist anscheinend nicht möglich…. ich hätte fragen an sie…. unabhängig von ihrem fall … kontaktbar????

  6. Lieber Martin Deeg, es tut mir leid, dass ich bislang trotz Ihrer vielen engagierten Kommentare in den Blog-Seiten von Gabriele Wolff mich noch nicht bei Ihnen persönlich gemeldet habe.Das würde ich gerne nachholen. Leider habe ich auf dieser Seite keine persönliche Email-Adresse gefunden. Schreiben Sie mir doch einmal kurz: g.strate@strate.net. Ich antworte Ihnen! Herzliche Grüße! Ihr Gerhard Strate.

  7. wenn Sie möchten kann ich Ihnen über den Paragraph 63 als Patient meine Sicht der Dinge mal schildern bitte kontaktieren Sie mich Marcel Luther per Email

  8. Zur Schwelle, bei der psychiatrische Gutachten – sogar mehrfach – in Auftrag gegeben werden, gibt dieser Bericht vom August 2009 Auskunft: 

    „….Der Angeklagte liegt schon seit vielen Jahren im Clinch mit den Straßenbahnfahrern (wir berichteten mehrfach), die nach seiner Auffassung in der Fußgängerzone Schrittgeschwindigkeit zu fahren und den Fußgängern Vorrang zu gewähren haben.“… 

    …..“Zuletzt wurde er Anfang 2007 wegen Beleidigung, Bedrohung, falscher Verdächtigung und Sachbeschädigung rechtskräftig zu 2200 Euro (200 Tagessätze von elf Euro) Geldstrafe verurteilt.“….

    …..“Die Taten haben einen psychologischen Hintergrund: Ein Sachverständiger hat – nicht zum ersten Mal – eine querulatorische Persönlichkeit bei dem 56-Jährigen festgestellt
    „Bei seinem Kampf gegen die Straßenbahn ist er sämtlichen Argumenten unzugänglich, die nicht in sein Konzept passen. „…..

    http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Zusammenstoss-mit-Strassenbahn-provoziert-56-Jaehriger-verurteilt;art735,5261699

    Im übrigen: in Würzburg brettern die Strassenbahnen z.T. tatsächlich durch die belebte Fußgängerzone, dass es einen graust….

    • Krass bei diesem Fall: wenn eine psychische Erkrankung für die Taten ursächlich ist, dürfte keine Strafe verhängt werden. Ohne Schuld keine Strafe.
      Aber der 63er wird eh nur missbräuchlich angewendet, möchte man meinen. Und schon mal gar nicht, wenn man psychisch Kranke finanziell ausnehmen kann.

  9. Auch hier: Lückemann will für fünf Monate zu Unrecht (!!) erfolgte Untersuchungshaft die (läppische) Entschädigung verweigern – der selbstherrliche CSU-Stil:

     15.03.2008 
    Gegen Entschädigung
    Bayern-Fan soll Haft fahrlässig verschuldet haben

    Würzburg  
    Keine Haftentschädigung will die Staatsanwaltschaft einem 23-jährigen Bayern-Fan gönnen, der nach über fünf Monaten Untersuchungshaft freigesprochen wurde (wir berichteten).

    Im Verlauf der Verhandlung vor dem Amtsgericht stellte sich heraus, dass er an dem Angriff von rund 20 Bayern-Fans auf friedliche Anhänger des 1. FC Nürnberg im vergangenen Mai auf der Autobahnraststätte Würzburg-Nord nicht beteiligt war. Das Schöffengericht sprach ihn frei und entschied, dass er für die erlittene Untersuchungshaft entschädigt werden muss. 

    Die Anklagebehörde ist aber der Ansicht, der junge Mann habe seine Untersuchungshaft grob fahrlässig selbst verursacht. Er hatte den Bayern-Bus während der Geschehnisse auf der Rastanlage nicht verlassen. Allerdings stieg er kurze Zeit später auf der Landstraße aus und fuhr mit der Bahn nach Hause. „Aus diesem Grund konnte er den Tatopfern nicht gegenüber gestellt werden. In Haft genommen wurden zunächst nur Personen, die von den Opfern als Täter identifiziert wurden“, sagt der

    Leitende Oberstaatsanwalt Clemens Lückemann.

    Nach Angaben des Chefs der Staatsanwaltschaft war der junge Mann nach belastenden Aussagen von zwei anderen Bayern-Fans wenige Tage später an seinem Arbeitsplatz verhaftet worden. Seine Verteidigerin hatte im Prozess gesagt, ihr Mandant habe sich freiwillig der Polizei gestellt.

    http://www.main-netz.de/nachrichten/region/frankenrhein-main/art2862,299506

  10. Pingback: Ohne Kommentar: Klage wegen anhaltender Rechtsverweigerung: | martindeeg

  11. Pingback: Anzeige wegen Rechtsbeugung auf allen Ebenen | martindeeg

  12. Was mich erstaunt ist, dass das Landgericht sich gegen das OLG gestellt hat – und das mehrmals. Dort scheinen noch Richter zu urteilen :-))

    • Ja!

      Und das geht bei aller Kritik an der bayerischen Justiz leider manchmal unter: Richter mit Rückgrat, die sich gegen das Geklüngel und die Netzwerkjustiz stellen, bekommen diese Kritik unberechtigterweise nicht nur mit ab – sie sind es auch, die den „Dreck“ abarbeiten dürfen, den die verschulden, die auf dem Weg in „Führungspositionen“ rücksichtslos nicht nur Recht und Gesetz sondern auch integre Kollegen niedertreten.

      Der Wert des „Instanzengerichts“ OLG Bamberg ist für Rechtsuchende so inzwischen m.E. gleich NULL. Wie lange ein Justizministerium so etwas mittragen kann, wird sich zeigen.

  13. Pingback: Verdacht der Rechtsbeugung zugunsten Würzburger Fehlgutachter | martindeeg

  14. Pingback: Bayern: Vertuschung von Freiheitsberaubung im Amt mittels Fehlgutachten | martindeeg

Hinterlasse eine Antwort zu martindeeg Antwort abbrechen