Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

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Update:
einige Aktualisierungen, 02.07.2014

Gustl Mollath ist nun frei. Er hätte nie nach Paragraf 63 StGB weggesperrt werden dürfen – einen „Wahn“ gab es offenkundig nie.

Es wird Zeit, den nächsten Schritt zu gehen: die Muster und das Ausmaß des Missbrauchs innerhalb der bayerischen Justiz offenzulegen.

Zum Beispiel: langjährige Unterbringung wegen BAGATELLTATEN wie „Hausfriedensbruch“ oder „versuchte Nötigung“, die das Bundesverfassungsgericht immer wieder als unverhältnismäßig feststellt, z.B. weil sie „das Höchstmaß der Freiheitsstrafe für die Anlasstaten um ein Vielfaches übersteigt“!

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20130724_2bvr029812.html

Hier die Fakten zu meinem eigenen Fall und dem Versuch, mich als lästigen Vater ohne zugrundeliegende Straftat UND ohne jede Voraussetzung hierfür dauerhaft im forensischen Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bayern wegzusperren. Im Anschluss verweigerten die Verantwortlichen die vom Landgericht Würzburg bereits zugesprochene Haftentschädigung.

Nochmals:
Für zehn Monate (!) zu Unrecht (!) erfolgter sog. „Untersuchungshaft“ in JVA’s und Forensik im Jahr 2009/2010 wegen einer Dienstaufsichtsbeschwerde (!) gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg, aus der diese eine nicht vorhandene Straftat konstruierte, habe ich bis heute vom Freistaat Bayern KEINEN CENT Entschädigung erhalten!

Alle Originalakten unten!

Die Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt gegen die Verantwortlichen wird bis heute intern vertuscht!

Dass ich heute nicht zu Unrecht dauerhaft mittels Fehlgutachten in einer bayerischen Forensik vermodere, ist insbesondere Prof. Nedopil zu verdanken, der von der fränkischen Justiz unbeeinflussbar ein neutrales Obergutachten erstellte.

Der „Tatvorwurf“: eine vorgebliche „Störung des öffentlichen Friedens“ – in einer (nicht öffentlichen) Dienstaufsichtsbeschwerde, gegen die Staatsanwaltschaft!

Ich habe Häftlinge und Forensikpatienten kennengelernt, die sind vertrauenswürdiger als fränkische Staatsanwälte!

Martin Deeg
Polizeibeamter a.D.

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Hier nun eine Chronologie, beschränkt auf das Wesentliche der Vorgänge ab 2009.

Die Vorgeschichte nur kurz angerissen – weitere Blogs mit familienrechtlichem Inhalt folgen zu gegebener Zeit. (Inzwischen im Blog vorhanden)

Im Jahr 2003 wurde ich mit 34 Jahren Vater. Heirat und Familienbildung mit Kind standen für mich außer Frage, Vaterschaft wurde vor Geburt anerkannt. Ich denke, ich kann zweifelsfrei sagen, dass ich mich ebenso wie die Mutter des Kindes maßlos gefreut habe und diese Perspektive ALLES änderte.

So gab es erhebliche Änderungen der Prioritäten, u.a. kündigte ich nach 15 Jahren bei der Polizei Baden-Württemberg eine sichere Beamtenstellung auf Lebenszeit auch unter der Perspektive und des Eindrucks dieser Beziehung, die (spätere) Mutter des Kindes Rechtsanwältin. (Da auch die Beendigung dieser Beamtenstellung weiter zu klären ist, wird dies evtl. zu gegebener Zeit ebenfalls Anlass für einen Blog bieten – die Führungssitten der Polizei….(- auch dies mittlerweile vorhanden).)

Drei Monate nach Geburt des Kindes erzwang die Mutter des Kindes die Trennung über eine Gewaltschutzverfügung, die beim unzuständigen Zivilgericht Würzburg, bei Rechtspflegerin beantragt und durch den (später beim 1. Strafsenat des OLG Bamberg tätigen) Richter Thomas Schepping unkompliziert erlassen wurde. (Glaubhaftmachung, ohne Beweisaufnahme, ohne Anhörung).

Zum Gewaltschutzgesetz hat Prof. Dr. Bock, Kriminologe mit Lehrstuhl bei der Univ. Mainz bereits vor Erlass des Gesetzes 2001 ein fulminant hellsichtiges Gutachten erstellt:

http://www.vafk.de/themen/expanhbock.htm

Diese mittels falscher Eidesstattlicher Versicherung erwirkte Gewaltschutzverfügung hatte eine ausufernde und sich ständig steigernde Kriminalisierung meiner Person zur Folge – bei gleichzeitiger jahrelanger Entfremdung des Kindes. Während der gesamten Kriminalisierung meiner Person war der heutige Präsident des OLG Bamberg, Clemens Lückemann, Leiter der Staatsanwaltschaft Würzburg, ab Juni 2009 weisungsgebender Generalstaatsanwalt.

Nachdem alle Bemühungen der Konfliktlösung bis 2008 gescheitert waren und sich insbesondere die Staatsanwältin Angelika Drescher aus Würzburg seit 2006 massiv schädigend und eskalierend gegen mich positioniert hatte und auch eine Verurteilung erreichte, zog ich mich 2008 zunächst schrittweise zurück. Eine zuvor im November 2007 über den Kinderschutzbund vertraglich vereinbarte Kontakanbahnung mit wöchentlichen Treffen war wieder gescheitert. Es gab ein einziges Treffen mit dem Kind im Januar 2008.

Infolge dieses Scheiterns wurde ich von der Mutter des Kindes wieder wegen „versuchter Nötigung“ zur Anzeige gebracht, sie als Kindesentfremderin und Falschbeschuldigerin ganz in manifestierter und unantastbarer „Opferrolle“ als Frau. Nach diensteifrigst folgendem Strafbefehl und meinem Widerspruch hiergegen erstellte ein Staatsanwalt Trapp (Drescher inzwischen Vorsitzende Richterin in Schweinfurt) dann diese Anklageschrift:

Anlass Dienstaufsichtsbeschwerde Staatsanwaltschaft Würzburg wg. angbl.versuchter Nötigung (mit besonderem Hinweis auf Punkt 8)

Dies war für mich Anlass, am 18. Mai 2009 schließlich Dienstaufsichtsbeschwerde und Klage gegen die Staatsanwaltschaft, Thomas Trapp, einzureichen – wegen ersichtlicher Verfolgung Unschuldiger.

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Diese Dienstaufsichtsbeschwerde veranlasste die Staatsanwaltschaft schließlich am 12. Juni (!) 2009, an anderer Stelle hieß es 15. Juni, angeblich Sicherungsmaßnahmen bei der Justizbehörde zu veranlassen, da sich angeblich aus meinem Schreiben vom 18. Mai die Gefahr eines akuten Amoklaufes, von „Mord und Totschlag“ bei der Justizbehörde Würzburg durch mich ergeben soll.

Bis auf den Staatsanwalt hatte dies bislang nur niemand „erkannt“….

Infolge wurde dennoch weder mein Handy geortet noch wurden sonst irgendwelche – bei einer angeblichen „akuten Bedrohung“ – zwingenden Maßnahmen gegen mich veranlasst – außer eben die Polizei beauftragt, mich festzunehmen, und zwar wegen einer ausstehenden Geldstrafe.
(Die Würzburger Polizeibeamtin Vierheilig, von Trapp direkt instruiert, sagte in der Hauptverhandlung aus, dass sie mich zweimal am 12.06. auf dem Mobiltelefon angerufen hatte und – nachdem ich mich meldete – wieder auflegte. Erklären konnte die Staatsanwaltschaft auch dieses lebensfremde Verhalten nicht, wo doch vorgeblich ein „akuter Amoklauf“ durch mich befürchtet wurde).

Der Vorgang war nun offenkundig karriereförderliche Chefsache, Staatsanwalt Thomas Trapp aus Würzburg drohte einem Polizeibeamten in Stuttgart mit Disziplinarmaßnahmen und Strafverfolgung wegen Strafvereitelung – wenn ich nicht endlich festgenommen werde.

Mehr zufällig wurde ich dann am 21. Juni in Stuttgart festgenommen – und zwar als Teilnehmer des Halbmarathons. In einem Pressebericht der Stuttgarter Zeitung ist von einem „Gewalttäter“ die Rede, der per Haftbefehl aus Bayern gesucht werde (siehe Link).

Dieser Haftbefehl wurde am 22. Juni von Trapp – nachträglich – gefertigt. Tatvorwurf nun: Androhung eines „Amoklaufes“ bei der Justizbehörde Würzburg.

Es folgen fünf Wochen Haft, eine Haftprüfung, bei der die Fluchtgefahr erkennbar frei erfunden wurde und ein Gutachten durch den Würzburger Psychiater Groß – mit dem ich bereits im Jahr 2007 freiwillig und auf Antrag der Staatsanwaltschaft mehrere Gespräche geführt hatte.

Nach zwei Gesprächen im Besucherraum der JVA Würzburg, wohin ich am Mittwoch nach der Festnahme von der JVA Stammheim aus per Einzeltransport „verschubt“ wurde, stellte dieser fest, dass ich nicht nur hochgefährlich sei, unter mehreren Persönlichkeitsstörungen leide sondern auch zunehmend unter paranoidem Wahn. Eine dauerhafte Unterbringung als „Gefahr für die Allgemeinheit“ nach § 63 StGB sei quasi zwingend!

Am 05. August 2009 erfolgte die Überstellung in die Forensik Lohr. Noch beim Zusammenpacken dachte ich, nun werde ich – nach 5 Wochen „Untersuchungshaft“ als Unschuldiger – endlich entlassen…..die Skrupellosigkeit der Täter im Amt deutlich unterschätzt.

In der Forensik erkannte das medizinische Personal zum Teil am selben Nachmittag noch, dass hier eine klare Fehleinweisung vorlag. Auch den Tatvorwurf hielt man für hanebüchen.

Innerhalb von Tagen war die Linie klar: Verweigerung jedweder weiteren Kontakte mit dem Psychiater Dr. Groß, Erstellung eines Obergutachtens.

Dieses Obergutachten leistete unangreifbar Prof. Dr. Nedopil in München – in der letzen Januarwoche 2010. Unter anderem meinen 40. Geburtstag verbrachte ich in der Forensik. Über fünf Tage wurden eine ausführliche Exploration und zusätzliche psychologische Tests durchgeführt. Abschluss war eine Podiumsveranstaltung der „Fallgeschichte“ im Hörsaal, juristische und psychologische Fakultät.

Am 04. März 2010 ging das Gutachten beim Landgericht Würzburg ein, am Nachmittag wurde per Fax durch die 1. Strafkammer meine sofortige Entlassung angeordnet.

Da das bei den Verantwortlichen wohl für erheblichen Wirbel sorgte, wurde mir seitens der Klinik gar geraten, nicht über Würzburg sondern über Frankfurt nach Stuttgart zurückzufahren.

Eine Woche später, 12. März 2010 ließ mich der 1. Strafsenat des OLG Bamberg, Vorsitzender Dr. Baumann, CSU (unter Beteiligung des Richters Schepping) wegen Fluchtgefahr in der Wohnung in Stuttgart und auf Antrag der Staatsanwaltschaft wieder festnehmen.

Es folgten nochmals fünf Wochen Haft (JVA Stammheim / JVA Würzburg) – ehe sich die Kammer des Landgerichts gegen das OLG behauptete und das zweite Mal die Entlassung aus der „Untersuchungshaft“ wegen erkennbar frei erfundener „Fluchtgefahr“ anordnete.

Im August 2010 folgte nach acht Verhandlungstagen die Feststellung, dass von Anfang an keine Straftat vorlag – was jedem objektiv urteilenden vernünftigen Menschen wohl von Anfang an klar gewesen sein dürfte!

Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010

Im Nachtreten veranlasste der 1. Strafsenat des OLG Bamberg (wieder unter Beteiligung Richter Schepping) nach gescheitertem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft die vom Landgericht beim Freispruch zugewiesene Entschädigung für insgesamt ZEHN MONATE zu Unrecht erfolgter „Freiheitsentziehung“ zu verweigern. Motto des OLG: selbst schuld. Wer die sich über die bayerische Justiz beschwert, muss offenkundig damit rechnen, weggesperrt zu werden.

Mein Pflichtverteidiger, RA Mulzer aus Würzburg, der hervorragende und weit überobligatorische Arbeit leistete, reichte eine Verfassungsbeschwerde ein.

Nach deren Nichtzulassung ist nun aktuell der Gesamtvorgang unter Beschwerde 1033/12 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig.

Dass mein „Fall“ ebenso wie der des Herrn Mollath so etwas wie ein „Irrtum“ oder ein Einzelfall ist, kann ich definitiv ausschließen.

Die anderen – mir zum Teil persönlich bekannt gewordenen – „Fälle“ sind nur bislang nicht in die Öffentlichkeit gedrungen! Sie stehen in Sachen Unrecht dem hier geschilderten in nichts nach.

Nach meiner Erfahrung besteht in Bayern im Strafvollzug und insbesondere im Zusammenhang mit dem Maßregelvollzug nach § 63 StGB ein in Teilen rechtsfreier Raum, bar jeder objektiven Kontrolle.

Es braucht offenkundig nicht mehr als einen Psychiater und einen Richter, und die Staatsanwaltschaft kann jeden wegsperren.

Kontrollmechanismen versagen komplett.

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Hier die Originaldokumente:

Anlass Dienstaufsichtsbeschwerde Staatsanwaltschaft Würzburg wg. angbl.versuchter Nötigung (mit besonderem Hinweis auf Punkt 8)

Dienstaufsichtsbeschwerde/Klage gegen Staatsanwaltschaft Würzburg, 18.05.2009

Haftbefehl AG Würzburg 22.06.09

Artikel Stuttgarter Zeitung 22.06.09

Haftprüfung 23.07.09

„Einweisungsgutachten“ für §§ 126 a StPO/ 63 StGB, Juli 2009

Unterbringungsbefehl 03.08.09

Antragsschrift Staatsanwaltschaft 16.10.09

OLG Bamberg 10.02.10

Beschluss LG Würzburg, 04.02.2010, Abweisung PKH zur Einweisung aufgrund Fehlgutachten, Dr. Groß

Gutachten Prof. Nedopil Auszug 02.03.10

Interview im SPIEGEL, Heft 35/13, Prof. Nedopil zum Thema „Gustl Mollath“ und in Zusammenhang mit dieser Gutachtenerstellung: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-108794776.html

Aufhebung Unterbringung 04.03.10

2. Haftbefehl OLG Bamberg 12.03.10

Rechtsmittel RA Lübcke Stuttgart

OLG Bamberg Nachholung rechtliches Gehör

Freispruch/Urteil des Landgerichts Würzburg, 20.08.2010

Der Pressebericht eines m.W. an allen Verhandlungstagen anwesenden Journalisten: http://www.fnweb.de/region/rhein-main-neckar/ohrfeige-fur-staatsanwaltschaft-1.297651

Revision Staatsanwaltschaft 03.11.10

Antrag Verweigerung Entschädigung GenSta Bamberg

OLG Bamberg Verweigerung Entschädigung 13.04.11

Verfassungsbeschwerde RA Mulzer 16.05.11

Entscheidung Verfassungsgericht 01.07.11

Schreiben an Andreas Voßkuhle 06.07.11

Beschwerde EGMR 1033-12

Ergänzung Beschwerde EGMR 1033-12 25.02.12

Schreiben Klinik 19.11.09

Entlarvende Pressberichte 09.04.09 u. 02.11.10

Telefonnotiz LG Anruf Chefarzt Forensik

Verweigerung Landtag 03.02.10

Zivilverfahren gg. Forensik RA Kohl Verweigerung PKH

Kurzfassung Gutachen Gewaltschutzgesetz

…………………………….

Zum Komplettversagen bei derarten familienrechtlichen Konfliktsituationen gibt es auch eine andere Seite, die ebenfalls geflissentlich unter den Teppich gekehrt wird:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/zwei-tote-in-planegg-polizist-erschiesst-frau-und-sich-selbst-1.1718288

Nicht jeder beschreitet – so wie ich – über Jahre und allen Provokationen, Ausgrenzungen und behördlichem Unrecht zum Trotz den Rechtsweg!

Und auch diesen Aspekt von Dramen gilt es aufzuzeigen:

http://derstandard.at/1363705757847/Papa-hat-sich-erschossen

Prof. Dr. Bock hat das bereits in seinem Gutachten 2001 der Politik ins Stammbuch geschrieben – bis heute ignoriert:

Nicht jeder hat die psychische Robustheit, derartes Unrecht und verursachtes Leid von einem Staat, der Rechte schützen und garantieren soll, zu verkraften!

Update, 20.09.2013

Im Zusammenhang mit dem Vorgehen der Würzburger Staatsanwaltschaft und der Missachtung von Grundrechten (Art. 5, 13 GG!)ist es mir gelungen, diesen Bericht zu sichern:

„Amoklaufdrohung“ Gymnasiast, Gamestar-Forum!

Der Originalartikel der Mainpost ist wohl aus gutem Grund „verschwunden“. Es war nur noch die Sicherung in dem Forum „gamestar“ auffindbar (zwischenzeitlich auch diese nicht mehr?)…

Der Bericht erschien, bevor die Verantwortlichen versuchten, mich mittels ähnlicher Konstruktion in der Forensik wegzusperren!

Hier noch ein paar lesenswerte Berichte/Urteile für Alarmisten und Juristen:

http://www.ferner-alsdorf.de/2012/09/landgericht-aachen-posting-von-dann-lauf-ich-amok-auf-facebook-ist-keine-straftat/

http://www.strafrecht-bundesweit.de/2010/06/zur-stoerung-des-oeffentlichen-friedens/

http://www.augsburger-allgemeine.de/aichach/Auf-Wutausbruch-folgt-Geruecht-vom-Amoklauf-id7398476.html

131 Gedanken zu „Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

  1. Ich habe mir Ihre Geschichte durchgelesen und bin echt erschüttert darüber, was in dieser Republik alles passieren kann. Seien Sie weiterhin tapfer und mutig!!!

    • Danke sehr!

      Es geht vor allem auch darum aufzuzeigen, was für Charaktere hier in der Jusitz tätig sind.

      Die Zurückhaltung der Medien diesbezüglich ist für mich auch nicht mehr nachvollziehbar.

  2. Pingback: Weiter Versuch der Vertuschung / dringender Tatverdacht der Freiheitsberaubung im Amt | martindeeg

  3. Die Staatsanwaltschaft Würzburg, heute Thema in der SZ, Wirtschaftsteil:

    „Ab ins Gefängnis“ von Klaus Ott, (noch?)nicht online….
    Das OLG Bamberg (…..!…..?) – ausgerechnet – rügt die Staatsanwaltschaft bezüglich Untersuchungshaft gegen einen Wirtschaftsprüfer im Zusammenhang mit 22 Millionen Euro, Ex-Vorstand Rhön-Kliniken AG. 

    „Die von der Staatsanwaltschaft sowie von Amts- und Landgericht in Würzburg angenommene Fluchtgefahr sei ‚rein theoretisch‘, rügte das OLG.“ 

    Das gleiche OLG, das mich nach acht Monaten NOCHMAL festnehmen ließ, mithilfe frei erfundener „Fluchtgefahr“! Danach verweigerte das OLG die Entschädigung, siehe Beschlüsse.  Aber ich bin ja auch kein Wirtschaftsprüfer…

    Weitere Zitate aus dem Bericht:

    „Jahraus, jahrein werden bei Wirtschaftsstrafverfahren  in Deutschland Unternehmer und Manager wegen Fluch- oder Vertuschungsgefahr in Untersuchungshaft genommen. …Nicht selten, glauben führende Strafverteidiger, überschreite die Justiz die Grenzen des Rechtsstaats. ‚Nach meiner Erfahrung wird die U-Haft de facto häufig als Beugehauft missbraucht‘, sagt der Steueranwalt Jan Olaf Leisner. ‚Ich habe den Eindruck, dass Staatsanwälte mit U-Haft versuchen, Geständnisse abzupressen‘.“ 

    „Auch Klaus Volk, der Bank- und Konzernchefs verteidigt,  (ver)zweifelt hin und wieder an der Justiz. Häufig versuchten Staatsanwälte, Beschuldigte mit U-Haft ‚weichzukochen‘.

  4. Garri Kasparov mit Klage vor dem EGMR erfolgreich: 

    „Russland muss dem 50-jährigen Oppositionsführer sowie zwei Mitstreitern je 10.000 Euro Schadensersatz für die Festnahme 2007 auf einer Anti-Kreml- Kundgebung zahlen….Dieses Vorgehen sei ‚für die Erhaltung der öffentlichen Ordnung nicht erforderlich‘ gewesen.“ 

    http://www.sueddeutsche.de/politik/krisenland-portugal-praesident-cavaco-silva-zweifelt-am-sparhaushalt-1.1786090

    Meine zehnmonatige Inhaftierung und der Versuch dauerhafter Unterbringung in der Forensik durch Bayern war das auch nicht! Beschwerde 1033/12….

  5. Ich hab‘ jetzt nochmal die Dienstaufsichtsbeschwerde gesucht und nicht gefunden. Ist die inzwischen verfügbar und falls ja: in welchem Beschluss war die denn mit drin – wie heißt der Link im Blog?

    • Stimmt. Der Gesamttext fehlt noch.

      Das Urteil LG steht noch aus, darin ist die Dienstaufsichtsbeschwerde im Originaltext. War der Meinung, ich hätte es schon eingestellt….Sorry. Stelle es am Montag ein!

    • Sehr geehrter Herr Deeg, nun wissen wir e n d l i c h , dass ein Arzt für Psychologie und Psychotherapie (der sich auch Psychiater nennen kann), mittels seiner Approbation der Bundesärztekammer als Standesvertretung unterliegt. (Dr. Weinheimer z.B.). Und wohl deshalb mit seiner großen Verantwort auch sehr gewissenhaft sein muß. Ein Psychiater allerdings benötigt keine Approbation und ist zumeist auch kein Mitglied der Bundesärztekammer, sondern einem anderen Verein und somit kann einem Psychiater eine Approbation nicht entzogen werden. Es gibt ja auch keine Fachbezeichnung „Arzt für Forensik“!

  6. Heute ging folgende Antwort von Frau Merk ein……

    http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-512-19193–f398304.html#q398304

    ….was mich zu weiterer Nachfrage veranlasste:

    „Frau Merk,

    der öffentliche Dialog und öffentliche Transparenz ist die einzige Möglichkeit für Geschädigte, Straftaten im Amt und Unrecht durch Bayerns Justiz überhaupt geltend zu machen, wie der Fall Mollath zeigt! 
    Da Sie weiter – weder hier noch anderswo – in redlicher Weise die Fragen beantworten und auch nicht auf die bereits erwiesenen Falschdarstellungen Ihrerseits eingehen, möchte ich Sie mit KONKRETEN Fakten konfrontieren: 

    Bereits am 06. Februar 2012 antworteten Sie, Frau Merk auf Anfrage, u.a. Zitat: „Ermittlungen gegen vorgesetzte Staatsanwälte werden grundsätzlich in anderen Abteilungen oder Behörden geführt.“ 

    http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193–f320730.html#q320730

    Dies, Frau Merk ist eine Unwahrheit, anhand Akten bereits belegt: 

    Unter Beschwerde 1033/12 wurde mit Schriftsatz vom 25. Februar 2012 dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beweisrechtlich dargelegt, dass sämtliche Strafanzeigen durch die Behörden der Beschuldigen selbst – im Fall des Generalstaatsanwalt Lückemann durch von diesem weisungsabhängigen Staatsanwalt – „bearbeitet“ wurden.

    Seite 9, Punkt 14:

    Klicke, um auf ergc3a4nzung-beschwerde-egmr-1033-12-25-02-12.pdf zuzugreifen

    Das ist ebenfalls nachweislich nicht nur in meinem Fall so, sondern in zahlreichen anderen, mir bekannt gewordenen Fällen. Man kann dies also als bayerischen „Stil“ bezeichnen, unter Ihrer ministerialen Dienstaufsicht! 

    Sehen Sie immer noch keinen Anlass, von Amts wegen einzuschreiten und Aufklärung zu veranlassen? Oder würde Sie das selbst weiter kompromittieren?  

    Martin Deeg

    • Habe eigentlich Herrn Keim gesucht, der als Dozent auf einer Uni in Norwegen tätig ist. Er ist aus Bayern und schreibt Rechtsgeschichte und hat bewiesen, dass die bayerische Justiz Menschenrechte ständig mißachtet. Er schrieb/schreibt auch öfters im gabrielewolff.wordpress.com -blog. Stattdessen habe ich zufällig einen anderen interessanten Blog über Machtmißbrauch gefunden. Es wäre jedoch noch prüfenswert, ob dieser nicht im Rechtsradikalismus beheimatet ist.

      • Ja, danke für die Links. Ich check das mal.

        Die Beiträge von Herrn Keim zur Praxis in Norwegen im Blog von G. Wolff hab ich verfolgt…

  7. @Herr Deeg,

    da Sie, und das kann ich schon nachvollziehen, das Gutachten von Prof. N. nicht komplett einstellen, meine Frage:

    Wie sehen Sie Ihren Fall verglichen mit dem Fall Mollath. So wie ich sehe, geht es beide Male um antiquierte ‚querulatorische‘ Persönlichkeitsstruktur, die bei einer dazu kommenden ‚wahnhaften Störung‘ ins Krankhafte umkippten kann (Ist aus m. Sicht fehlerhaft beide Male auf ‚Krankhaftigkeit‘ geschlossen worden.). N. begründet ja z. B. sie hätten eigene Reaktionen reflektiert, seien wieder zurückhaltender geworden usw. Sehen Sie Stellen, wo dies bei Mollath auch so war, jedoch keiner es gesehen hat?

    • Hallo Frau Stetter, 

      wenn das Interesse da ist, bin ich durchaus bereit, das ganze Gutachten Nedopil einzustellen. M.E. wesentlich ist jedoch das „Ergebnis“, das auf den veröffentlichten Seiten dargestellt ist. 

      Im übrigen werde ich – wie bei G. Wolff angekündigt – in den nächsten Tagen das vorausgehende Fehlgutachten des regionalen Hausgutachters veröffentlichen, um vielleicht doch mal aufzurütteln, auf welchem Niveau hier tatsächlich – ohne öffentliche Debatte – weggesperrt und Menschen mit Neuroleptika „behandelt“ werden. (Es gibt ja offensichtlich auch immer noch Leute, die glauben machen wollen, bei Herrn Mollath wäre alles richtig gelaufen…..)
      Dies wird auch die Frage aufwerfen, was man hier eigentlich als „Wahn“ bezeichnet. Weder bei Herrn Mollath noch bei mir sehe ich hier ein „Kippen ins Krankhafte“ – der behauptete „Wahn“ ist schlicht Unfug. Beharrlichkeit gegen Unrecht ist kein Wahn. 

      Zu Ihrer Frage: 
      Gemeinsamkeiten zu Herrn Mollath sehe ich ganz klar in den Reaktionen auf das von der Justiz verursachte Unrecht und die Kriminalisierung. Das Augenmerk ist m.E. jedoch nicht nur auf die „Zurückhaltung“ und Selbstreflexion auf der einen Seite zu richten sondern auf die Dramatisierung und z.T. böswillige Pathologisierung (man nehme nur die angebliche Schizophrenie, weil Herr Mollath „auf sein Gewissen hört“) auf der anderen Seite. Diesen zwanghaften Drang – sobald man aus irgendeinem Grund im Focus der Behörden steht – als beauftragter SV unbedingt eine „Störung“ finden und notfalls kreativ herleiten zu müssen hat bspw. Prof. Nedopil in keiner Weise! Beim Vorgutachter habe ich das sehr wohl gespürt….blindes Stochern in den Aussagen.“Querulant“ geht immer…

      Hier wird m.E. bereits stigmatisiert, wer sich nicht völlig passiv dem Unrecht und dem behördlichen Druck fügt, Reue zeigt bzw. heuchelt. Was ja durch den Hinweis deutlich wurde, dass Herr Mollath bei einem „Geständnis“ mit einer Bewährungsstrafe davongekommen wäre. Ich bräuchte  „nur“ mein Kind aufgeben…

      Das kann man natürlich reflektieren – ich gehe aber davon aus, dass diese Selbstreflexion bei Herrn Mollath ebenso wie bei mir nicht zu dem Ergebnis führte, aufzugeben und sich zu beugen (bei mir unmöglich aufgrund Kind!) sondern allenfalls zu der Feststellung, dass es nicht darum gehen kann, Verantwortliche (Täter)von Fakten und Wahrheit überzeugen zu wollen (die bspw. weder den Richter Brixner bei M.  noch die Staatsanwaltschaft in meinem Fall oder Gutachter und den 1. Strafsenat des OLG Bamberg in beiden Fällen interessierte, schlicht auch mangels Integrität) sondern nur noch darum, das Unrecht über ANDERE Personen, Dritte und mit deren Hilfe  offenzulegen! 
      Bei Herrn Mollath gelang das über die Öffentlichkeit, in meiner Sache über Herrn Nedopil, die Richter und Schöffen  des Landgerichts und eine Familienrichterin. 

      Das Bedrückende und der eigentliche Skandal ist: die Verantwortlichen für derarte Freiheitsberaubungen machen weiter wie vorher, – auch weil man sie lässt – sind absolut fehlerresistent, sperren sich auch noch gegen Urteile des Bundesverfassungsgerichts und tauchen ab. Wenn etwas die Bezeichnung „Querulanz“ verdient, dann doch eher dieses Verhalten.

      Im Wissen um Zustände innerhalb der Forensik bin ich überzeugt, dass Herr Mollath sich insgesamt sehr reflektiert und zurückhaltend verhalten hat – anders sind über sieben Jahre da drin überhaupt nicht so zu bewältigen, wie er dies bewältigt hat. Die einseitigen und selektiven Darstellungen der Klinik, des Herrn Leipziger etc. geben natürlich ein ganz anderes Bild wider, sollen sie ja auch. Der objektive Aussagewert ist wohl nahe Null. Auch wenn es den Verantwortlichen nicht gefällt: in einer solchen Situation wird jeder irgendein Verhalten zeigen, das man ihm „anlasten“ kann. Auch hier sollte das „Niveau“ der  Pathologisierungen zu denken geben: Stichwort: Kernseife. 

    • @Susanne Stetter, es ist wirklich verdammt schwer, sich „öffnen“ zu wollen und zu können, wobei psychiatrische „Gutachten“ zumeist „Schlechtachten“ sind, weil einfach viele (nicht alle) Psychiater Lebens-Situationen, entweder nicht n a c h v o l l z i e h e n können oder nicht wollen. Aber sehr gut, dass Sie es (berufsbedingt) nachvollziehen können. Wenn ich kurz zusammenfassen darf: Herr Deeg wollte seine Lebensgefährtin heiraten, eine gemeinsame Familie gründen, ein Kind war gemeinsam schon da (was absolut normal ist). Herr Deeg wurde in seinem Polizeidienst zusätzlich von seinen Kollegen gemoppt, was sehr schädlich sein kann. Die 5. (und letzte) „Mobbingstufe“ heißt „Krankheit“ (nach Dr. Leymann und später nach Prof. Dr. Zapp von der Uni FFM). Wobei „so eine Krankheit“ nicht von „Innen – psychiartisch“, sondern von „Außen – psychosomatisch“ entstehen kann. Etwas ganz anderes. Herr Deeg hat bedauerlicherweise seinen Lebensberuf als Polizei-Beamter verloren etc., somit kann ich das üble und sehr böse Mobbing nachvollziehen. Ich habe heute bei @gabrielewolff etwas geschrieben inbezug dem ungerechten „Versilbern“ Gustl Mollaths Elternhaus, womit ich mitfühlen kann. Wenn ein gestandener Mensch mittels m e h r e r e Schicksale „geopfert“ wird, dann kann es schnell passieren, dass der „Zug aus dem Gleis“ kommen kann. Immer nur die Ruhe, gut Ding braucht Weil.

      • Fortsetzung: „Gut Ding braucht Weil“. Lieber Herr Deeg, habe schon vor Wochen etwas Gutes für Sie gefunden, aber bin selber – so wie Sie – sehr zögerlich, um es berichten zu dürfen: es geht um einen (ehem.) Polizei-Beamten namens Dirk Lauer in Rüsselsheim. Z.B. Startseite: usw.: „Mobbing bei der Polizei“? oder: „Per Gutachten „bekloppt““, Rüsselsheimer Ex-Polizist Dirk Lauer. …, oder „Rüsselsheimer Ex-Polizist durch gefällschte Gutachten…, naja, ich komme ja aus der Gegend bei Rüsselsheim/Bischofsheim, wo ich ein großes Grundstück für meine Familie erworben und erschaffen hatte, und deshalb danke ich der Bischofsheimer Polizei (in aller Öffentlichlkeit), dass diese mich mittels Handy-Notruf gefunden hatte, wobei die von meiner Ex bestellten Killer daraufhin abzogen. Ich selber hatte trotz eigenständischem Gewerbe (Elektrotechnik und vielen Menschen geholfen). Sogar ein erfahrener Kriminal-Beamter von der Polizei-Dienststelle Bischofsheim hat mir sehr geholfen, die Staatsanwaltschaft Darmstadt hatte das Begehren abgelehnt. In meinem Falle ging es mit Scheidung meiner dam. Ehefrau gegen mich, um mich ohne Zugewinnausgleich zu „erledigen“: Und vor Allem: die „Figuren (Ex mit „Neuem“, habe ich alle fotografiert). „Wenn das große Haus fertiggestellt wird, werde ich es verkaufen und in den Taunus ziehen“. Aber glücklicherweise sind nicht alle Frauen „so“.

      • Ein kurzer Hinweis:

        Mit meinen Kollegen, jedenfalls den meisten, kam ich ebenso wunderbar klar wie mit den Bürgern. 

        Das Problem begann, als ein neu eingesetzter Polizeidirektor von heute auf morgen aufgrund meiner Haarlänge (!) den „Kontakt mit dem Bürger“ verbot und mich deshalb mit einer Pseudo-Tätigkeit, dann monatelang ganz ohne Aufgabe, in einem Büro absetzte: weil ich  das „Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit“ beschädige! Nochmal: wegen der Haarlänge. 

        Später behielt er rechtswidrig die Dienstbezüge ein, verweigerte eine Abordnung zur Konfliktbeendigung und erfindet Dienstvergehen.

        Nachdem jahrelang die Darstellung die war, dass ich „freiwillig“ gekündigt habe, hat man nun – nachdem die Folgeschaeden doch nicht mehr zu bagatellisieren sind – die Strategie gewechselt und versucht mich als „charakterlich ungeeignet für den Polizeiberuf“ zu diffamieren. Erklärenswert ist allerdings, weshalb ich ohne jede Beanstandung kurz zuvor in die Beamtenstellung auf Lebenszeit berufen wurde und es nie auch nur eine Abmahnung oder Rüge gab….

        Die Vorgänge und Schutzbehauptungen dieses Vorgesetzten sind zweifellos, auch aufgrund der weiteren Folgen, aufzuklären! 

        Momentan tut sich der Landtag Baden-Württemberg und die Gerichte in Stuttgart hiermit noch etwas schwer. 

  8. Bin gerade durch Quellen-Nachfrage eines ebenfalls Geschädigten/Anzeigenerstatters u.a. gegen den (ehem.) Generalstaatsanwalt Bamberg auf folgende BELEGTE Falschaussage im Zusammenhang mit Strafverfolgung von Amtsträgern gestoßen:

    Bereits am 06. Februar 2012 antwortete Frau Merk auf Anfrage, u.a. Zitat: „Ermittlungen gegen vorgesetzte Staatsanwälte werden grundsätzlich in anderen Abteilungen oder Behörden geführt.“ 

    http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193–f320730.html#q320730

    Dass Frau Merk auch hier die Unwahrheit sagt, ist anhand Akten bereits belegt: 

    Unter Beschwerde 1033/12 wurde mit Schriftsatz vom 25. Februar 2012 dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beweisrechtlich dargelegt, dass sämtliche Strafanzeigen durch die Behörden der Beschuldigen selbst – im Fall des Generalstaatsanwalt, Bamberg durch von diesem weisungsabhängigen Staatsanwalt – „bearbeitet“ wurden.

    Seite 9, Punkt 14:

    Klicke, um auf ergc3a4nzung-beschwerde-egmr-1033-12-25-02-12.pdf zuzugreifen

    Das ist wohl der „Bayern-Style“….

  9. Folgende Frage habe ich mir erlaubt, soeben auf „abgeordnetenwatch.de“ zu stellen:

    Frau Merk,

    ich gehe davon aus, dass Ihr Nachfolger/Nachfolgerin mit der Klärung der Justizskandale und den endlich zwingend durchzuführenden Reformen in Bayern weiter befasst sein wird.

    Vorher gebe ich Ihnen nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme, dies unter dem Verdacht der Strafvereitelung im Amt, die ich Ihnen vorwerfe.

    Wie anhand der hier von mir öffentlich gemachten ORIGINALDOKUMENTE / Verfahrensakten beweisrechtlich nachzuweisen, wurde ich

    a) aufgrund einer bei Ihrem Ministerium gegen die Staatsanwaltschaft Würzburg eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde, infolge DURCH die Staatsanwaltschaft Würzburg im Zusammenwirken mit dem OLG Bamberg, 1. Strafsenat unter Vorsitz des mit dem Behördenleiter Staatsanwaltschaft (heute OLG- Präsident) Lückemann, CSU, befreundeten Richters Baumann, CSU, zweimal festgenommen und insgesamt zehn Monate zu Unrecht in Haft gehalten!

    Hierbei wurde weiter versucht, mich

    b) mittels eines hanebüchenen Fehlgutachtens des regionalen Gutachter der Staatsanwaltschaft, Dr. Gross, Würzburg – widerlegt durch Prof. Nedopil – wie Herrn Mollath dauerhaft wegen „Wahns“ und „querulatorisch-narzisstischer Persönlichkeitsstörung“ etc. zu Unrecht im Massregelvollzug der Forenisk wegzusperren.

    Nach Freispruch und Entlarvung des Fehlgutachtens als solches wurde von den Beschuldigten die Entschädigung verweigert.

    Dies alles ist hier BEWEISRECHTLICH belegt:

    Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

    Ich wurde demnach – als ehem. Polizeibeamter aus Baden-Württemberg – zu Unrecht zehn Monate in Bayern in Untersuchungshaft festgehalten, sieben Monate unter dem Damoklesschwert der „dauerhaften Unterbringung“ in der Forensik, bis heute OHNE jede Entschädigung!

    Können Sie erklären, weshalb weiter meine Strafanzeigen weder verfolgt werden in keiner Weise gegen die Beschuldigten ermittelt wird und – wie zuvor bei Herrn Mollath – Fakten ignoriert und vertuscht werden?

    Martin Deeg

  10. Wo bleiben die Konsequenzen für die Verantwortlichen sowohl im Gutachter- als auch im Justizbereich!!? 

    So geht das nicht! Es wird weiter ungeniert gelogen und bagatellisiert:

    http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193–f386897.html#q386897

    Noch-Ministerin Merk zu den gesetzlichen Vorgaben des rechtlichen Gehörs, deren gewohnheitsmäßige Missachtung und Verletzung durch Richter in Bayern offenkundig keinerlei Folgen hat.

    Die Vorgänge gegen Herr Mollath, bei dem keine richterliche Anhörung stattfand, sind bekannt, Strafanzeige wurde von Herrn Strate erstattet. Konsequenzen…….?

    Über Strafverfolgung entscheidet laut Frau Merk die Staatsanwaltschaft?….

    …Wie mein eigener Fall aufzeigt, erfolgt keinerlei inhaltliche Bearbeitung, eine Strafverfolgung von Amtsträgern findet regelhaft NICHT statt :
    So wurde bspw. meine Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung im Amt gegen den Staatsanwalt Trapp und den Behördenleiter Lückemann durch die Staatsanwaltschaft, bei der die Beschuldigten tätig sind bzw. deren Leitung Lückemann(CSU)hat, einfachst verweigert. 

    Dies habe ich vor allem in Beschwerde vor dem EGMR aufgezeigt und entsprechende Vorgänge beweisrechtlich benannt:

    Klicke, um auf ergc3a4nzung-beschwerde-egmr-1033-12-25-02-12.pdf zuzugreifen

    Frau Merk verweist weiter auf die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft/Generalstaatsanwaltschaft für Disziplinarmassnahmen und gibt damit die Dienstaufsicht über Behörden an die Behörden!..?

    Bekanntermaßen wurde eine Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft von der Staatsanwaltschaft missbraucht, mich in die Forensik sperren zu wollen, inhaltliche Prüfung fand nie statt! 

    Bayerische Justiz: der Missbrauch des § 63 StGB

    Man kann daher durchaus davon ausgehen, das es eine Dienstaufsicht in Bayerns Justiz faktisch nicht gibt und allenfalls zur Verfolgung der  „Kritiker“ führt…. 

    Und weiter: Merk verweist auf Par. 115 StPO, demnach bei einem Haftbefehl „natürlich“ die unverzügliche Vernehmung durch einen Richter zu erfolgen hat. 

    Die Praxis sieht dann so aus, dass bei Festnahmen die „Bereitschaftsrichter“ – möglicherweise an einem Hunderte Kilometer entfernten Gericht und in einem anderen Bundesland –  ohne jedes Interesse und jede Kenntnis von Sachverhalten ALLES abzeichnen, was irgendwo in einem Haftbefehl von einem (befreundeten) Staatsanwalt böswillig gegen jemanden konstruiert und phantasiert wird. 

    Wie weit das geht, zeigt der – nach acht Monaten „Untersuchungshaft“/Unterbringung nach 126 a StPO) – erfolgte zweite (!!) Haftbefehl  gegen mich durch das OLG Bamberg, 1. Strafsenat unter Vorsitz des mit Lückemann befreundeten Dr. Baumann (CSU). Man braucht nicht betonen, was bislang mit meinen Strafanzeigen gegen diese Richter des Senats Bamberg wegen Freiheitsberaubung im Amt geschah! 

    Klicke, um auf 2-haftbefehl-olg-bamberg-12-03-10b.pdf zuzugreifen

    Wie nun diese von Merk oben benannte Anhörung und „Prüfung“, 115 StPO, in der Praxis und im Einzelfall  durch eine völlig desinteressierte und überforderte Bereitschaftsrichterin in Stuttgart aussieht, zeigen folgende Bemühungen meines Rechtsanwaltes, der schlicht die Missachtung der Grundrechte in dieser Praxis erkannt hat: 

    Klicke, um auf rechtsmittel-ra-lc3bcbcke-stuttgart.pdf zuzugreifen

    Richter zeichnen Haftbefehle schlicht ab, für Prüfung und Inhalt sind sie „nicht zuständig“, so hier die Richterin Fahling.

    Richter und Staatsanwälte in Bayern machen was sie wollen. Das ist aufzuzeigen.

    Die endlose Bagatellisierung und die Floskeln der CSU-Verantwortlichen sind unerträglich.

    Es geht hier um REFORMEN, sowohl der Justiz als auch der Forensik! 

    • Immer noch finde ich, dass es kein bayerisches Problem ist, das Sie da beschreiben. Ich habe die einzelnen Dokumente nicht gelesen, dazu fehlt mir einfach die Zeit. Trotzdem, die Beschreibung der Vorgänge: Staatsanwatschaft/Polizei wird vor Gericht stets recht gegeben, alle anderen gehen leer aus bzw. werden zum Teil eben einfach nicht angehört und ernstgenommen. Ob nun vor Gericht oder wenn es darum geht, eine Anzeige überhaupt zu erstatten.
      Zumal dann, wenn die Bezeichnung „psychisch krank“, und dieses Label bekommt man leicht, für den Anzeigenerstatter im Raum steht.
      Ich kenne diese Struktur aus Hessen ebenso, sogar mit Ärzten, die aufgrund psychischer Erkrankung ihre Patienten als unberechtigt Anzeige zu erstatten vor vor Ort anwesenden Polizisten diskreditieren und mit einer Szene vor den Beamten versuchen, derartiges zu unterbinden.
      Anderes Bundesland, nicht einmal 63er, aber die ominöse Vermischung von Psychiatrie und Justitz, die zu einer völligen Entrechtung von Menschen führt, oder besser ausgedrückt, Betroffenen einfach sämtliche Grundrechte abspricht, und mit Mitteln wie Bestrafung, Fixierung, Zwangsmedikation usw. ihre Positionen überlegen durchsetzt.
      Ich finde, eine Reform top down wird nicht zwingend erfolgreich sein. Was Sie im obigen Post beschreiben, erscheint vor dem Hintergrund des Falles Mollath und meiner Erfahrung stereotyp. Deshalb denke ich, buttom up ist der bessere Weg, die rechtlich nicht hinnehmbaren Umstände für „psychisch Kranke“ zu verändern. Denn offensichtlich hat sich die praktizierte Psychiatrie, die Einstellung ihrer Protagonisten, ähnlich dem Justizsystem, seit dem 2. WK bzw. der Zeit danach, kaum verändert.
      Leider habe ich den Eindruck, dass sich aber außer Betroffenen, ob nun Patienten oder engagierte Mitarbeiter, kaum jemand für dieses Thema interessiert.

      • Da der Rechtsstaat hier seine Legitimitation verspielt und die negativen Folgen auch für Polizei, Justiz und Rechtsfrieden nicht mehr zu leugnen sind, sollten sich doch langsam auch die Verantwortlichen in Politik und Medien dafür interessieren.

        Gerade die Süddeutsche Zeitung ist in Verantwortung!

        Sich nach dem „Fall Mollath“ zurücklehnen und auf die Schulter klopfen ist nicht!

        Herr Mollath ist nur ein exemplarischer Fall – jetzt ist aufzuzeigen, dass die Justiz in zahllosen anderen Fällen genauso rechtswidrig, amtsmissbräuchlich und läppisch vorging und weiter vorgeht!

      • Ob der Fall Mollath etwa heute Abend beim Kanzlerduell thematisiert wird, wage ich zu bezweifeln.
        Ich habe manchmal das Gefühl, Grundrechte sind für die Politik und die Medien nur dann interessant, wenn man ihre Verletzung anderen Staaten vorwerfen kann.
        Die turnusmäßige Überprüfung der UN in diesem Jahr hat auch für Deutschlands Menschenrechtssituation Empfehlungen zur Verbesserung ausgearbeitet. Diese Empfehlungen haben bislang, soweit ich weiß, weder Politiker noch Medien dazu bewogen, sich öffentlich damit auseinander zu setzen. Dabei wird auch die Situation kranker/behinderter Menschen angesprochen.

      • Zumindest war der „Fall Mollath“ soeben beim „Fernsehduell“ Ude vs. Seehofer im BR Thema.

        Wie Merk versucht sich nun Seehofer an die Spitze der „Unterstützerbewegung“ zu stellen. Ude verspricht zumindest eine Reform des Unterbringungsrechts im rückständigen Bayern.

  11. Hallo Herr Deeg,
    auch ich beglückwünsche Sie zu Ihrem Blog. Ich habe schon lange Ihre Kommentare im Blog von Frau Wolff verfolgt und habe mich nun sehr darüber gefreut, etwas mehr über Ihren Fall erfahren zu dürfen.
    Nun bin ich leider noch nicht dazu gekommen, sämtliche Dokumente zu lesen, aber gestatten Sie mir bitte trotzdem schon folgende Frage: Habe ich das richtig verstanden, dass Sie überhaupt keinen Amoklauf angedroht, sondern in Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde lediglich darauf hingewiesen haben, dass das Verhalten der Staatsanwaltschaft theoretisch dazu geeignet sei, einen Menschen zu einer solchen Verzweiflungstat zu treiben, worauf Ihr Schreiben böswillig in die konkrete Drohung mit einem Amoklauf umgedeutet wurde?

    Viele Grüße
    Friedrich Haller

    • Hallo Herr Haller,

      Danke Ihnen! Genau so ist es. 

      Die Staatsanwaltschaft hat m.E. sehr gezielt gelogen und konstruiert, medial begleitet durch öffentliche Vorverurteilung über die örtliche Mainpost. Es wurden gezielt Richter hinters Licht geführt und bspw. verschwiegen, dass zuvor sowohl der Ministerialrat Kornprobst und die Kammer des Zivilgerichts unter Vorsitz des Dr. Bellay (zuvor Staatsanwalt, heute beim BGH) als Adressaten meiner Beschwerde KEINE Straftat und schon gar keine „Drohung“ erkannt haben. 

      Hier geht es um beinharte Straftaten im Amt. 

      • Hallo Herr Deeg,

        ich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort. Es ist wirklich unfassbar, was sich manche Amtsträger erlauben. Aber ich glaube Ihnen das alles sofort. Auch ich habe als angehender Jurist schon einige Juristen kennengelernt, denen ich vergleichbare Dinge gleichfalls zutrauen würde.

        Jetzt werde ich noch ein wenig in Ihren Dokumenten lesen.

        Viele Grüße
        Friedrich Haller

  12. „Auftraggeber beeinflussen forensische Experten“

    Hier ein Bericht der SZ mit Link zur Studie von „Psychological Science“:

    http://www.sueddeutsche.de/wissen/forensik-wer-zahlt-bekommt-recht-1.1757408

    „…Obwohl die Forensiker bei beiden Anlässen die gleichen Fälle mit den selben Methoden begutachteten, zeigten sich – je nach Auftraggeber – deutliche Unterschiede. Diejenigen Experten, die glaubten, sie seien von den Strafverfolgungsbehörden engagiert worden, bewerteten die Gefährlichkeit der vermeintlichen Straftäter deutlich höher als jene Experten, die angeblich für die Verteidigung arbeiteten.“

    Aha….!

  13. Ich denke, ich sollte Dokumente, die mir nach einer totalen Enteignung durch einen mich seit einer halben Ewigkeit verfolgenden Vergewaltigers, zur Verfügung stehen, auch mal online setzen. Denn es sind nicht nur Frauen, die Männer fertigmachen. Frauen, die von Männern fertiggemacht werden sind nicht besser dran. Es gehört ja zum guten Ton in Deutschland, Frauen niederzumachen-siehe Sexismusdebatte

    • Nein! Man kann ein Unrecht nicht durch ein anderes relativieren oder „aufrechnen“. Und am allerwenigsten geht es hier um „Sexismus“ – es geht um die Entrechtung von Männern (und auch einigen Frauen, die sich nicht „fügen“ wenn ihnen das Kind entzogen wird) durch die Justiz, ungerechtfertigte Kriminalisierung und Psychiatrisierung im Paarkonflikt und und mittels Falschbeschuldigungen. 

      Wenn ein „Vergewaltiger“ Sie verfolgt, gehen Sie zur Polizei!  

      • Da war ich längst, daher ja auch der Gedanke, entsprechende Dokumente zu veröffentlichen. Als allerletzte Möglichkeit, es ist ja nicht gerade angenehm, so etwas zu veröffentlichen, aber entsprechend platziert kann es zumindest für Aufklärung sorgen, wie die Behörden mit Menschen umgehen und wem sie Rechtsschutz so gewähren. In meinem Fall einem sich ne Zeit lang als Linken Autonomen ausgebenden Rechtsextremisten, der durchaus schon als Gewalttäter auffällig wurde und dessen Familie recht vermögend ist und durch Beziehungen zum Burdaverlag auch einen hohen Status hat. Kinder habe ich nicht, werde schon seit meiner Jugend verfolgt, meine Kinder hätten sicher kein gutes Leben.

      • Na, wenn Sie schon Fragen Stellen, sollten Sie auch den Mut besitzen sich der Diskussion zu stellen und die entsprechenden Antworten veröffentlichen. Gerne sende ich Ihnen dazu meine Antwort nochmal.

      • Sie meinten diesen Kommentar? 25.08., 22:16 Uhr?

        Ich erlaube mir, wie Frau Wolff auch, den Blog zu moderieren.

        Das heißt auch, Persönliches und nicht Überprüfbares, was wenig mit dem Thema zu tun hat, zu beschränken. Hiervon war ich selbst auch schon öfters betroffen…..

        Welche Fragen beantwortet und welche Diskussion durch den Post verhindert wurde, ist mir auch nach der gewünschten Veröffentlichung nicht klar, die ich – zwecks Transparenz – nachhole.

    • Auszüge aus dem Interview mit Prof. Nedopil im Spiegel 35/13 (B. Lakotta /C. Meyer), die für sich selbst sprechen:
      ….

      Nedopil: „Die Leiter eines Maßregelvollzugs haben viel Raum, die Gerichte wenige Eingriffsmöglichkeiten. Das Bundesverfassungsgericht hat viele sinnvolle Urteile zum Massregelvollzug gesprochen, doch sie werden nicht umgesetzt. Kaum jemand schert sich um den Grundsatz, dass die Dauer des Freiheitsentzugs im vernünftigen Verhältnis zur Schwere der begangenen Tat stehen muss.“

      Spiegel: „Woran liegt das.“

      „An der Justiz selber. 2004 hat das Bundesverfassungsgericht einen Katalog aufgestellt, welche Punkte ein Gutachter zu beachten hat, wenn er ein Prognosegutachten stellt. …Aber viel Gutachter halten sich nicht daran, und Gerichte überprüfen es nicht.“

      – Auf die Frage nach „Qualitätskontrolle bei den Experten“:

      Nedopil: „2000 wurde eine Zertifizierung zum forensischen Psychiater eingeführt, für die sich ein Facharzt für Psychiatrie zusätzlich drei Jahre ausbilden lassen muss. Nur acht Institute in Deutschland bilden forensische Psychiater aus. Die Fachgesellschaft wollte, dass die Gerichte nur zertifizierte Gutachter nehmen, aber das hat sich nicht durchgesetzt. Jeder Psychiater kann Gutachten machen, es gibt sehr viele Autodidakten.“ 

      Spiegel: „Ein Einfallstor für Willkür und Inkompetenz?“ 

      „Wir Psychiater haben wiederholt thematisiert, dass das bedenklich ist. Aber die Gerichte bestellen nun mal am liebsten einen Gutachter, den sie kennen, von dem sie wissen, dass er sein Gutachten schnell erstellt,  und der nicht querschießt , das sind tatsächlich die Hauptkriterien.“ 

      …..

      Spiegel: „Viele Bürger, die …Verschärfungen auch für Insassen der forensischen Psychiatrie begrüßt haben, ergreifen jetzt Partei für Gustl Mollath.“

      Nedopil: „Erstaunlich, oder? Ich glaube, dass wie gerade einen Gezeitenwechsel im Massregelvollzug erleben. Erst wollte man immer mehr wegsperren, jetzt schlägt das Pendel in die andere Richtung aus.“  „…Es hat vorher eine Reihe von Justizproblemen gegeben. Da war der Lehrer Horst Arnold, der von einer Frau fälschlich der Vergewaltigung beschuldigt und verurteilt wurde. Er starb, bevor er vollständig rehabilitiert war. Da war der Fall Jörg Kachelmann. Es bedarf einer kritischen Masse von Betroffenen, dann gewinnt das eine Eigendynamik – und Leute überlegen sich, wie es wäre, selbst in die Fänge der Justiz zu geraten.“ 
      …“Und es sind alles symphatisch wirkende Männer.“

      Spiegel: „….die allesamt von einer Frau vernichtet wurden, wie es scheint.“

      Nedopil: „Das mag eine Rolle spielen. Ich sehe auch eine andere Verbindung. Ich habe Männer begutachtet, die fälschlicherweise in der Psychiatrie gelandet sind, weil sie ein Kind mit einer Frau hatten, die ihnen den Kontakt verweigerte. Dann sind sie der Frau nachgestiegen, um ihrem Kontaktwunsch Nachdruck zu verleihen, haben vielleicht auch gedroht. Einige von denen landeten wegen Stalkings vor Gericht, dann in der Psychiatrie, auch zu Unrecht. Solche Leute schließen sich zusammen in Vereinen für entrechtete Väter, und diese Vereinigungen haben sich für den Mollath eingesetzt.“ 

      …. ! 
       

       

  14. Um den Blick wieder auf das Thema „Fehlguachten“ und „Missbrauch des Par. 63 StGB“ zu lenken, Hinweis auf – in der Chronologie ergänzt – Ergebnis des Gutachtens Nedopil:

    Gutachten Prof. Nedopil Auszug 02.03.10

    Dieses bitte ich zu vergleichen mit dem „vernichtenden“ Urteil (!) des Regionalgutachters, auf welchen sich die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft bezieht und nachdem ich „höchstgefährlich“ für die Allgemeinheit, „paranoid wahnhaft“ und auf jeden dauerhaft nach Par. 63 StGB unterzubringen und mit Neuroleptika zu behandeln sei!

    Antragsschrift Staatsanwaltschaft 16.10.09

    Da gibt es nichts zu relativieren: das sind Zustände in der bayerischen Justiz, die geklärt werden müssen! Wie ist so etwas möglich – aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde!

    Und in zahlreichen anderen Fällen mit vergleichbar hanebüchenen Konstrukten!

  15. Was mir aufgefallen ist: das Umgangsrecht von leiblichen Vätern zu ihren Kindern wurde in letzter Zeit rechtlich verbessert, auch wenn der Kindes-Vater mit der Kindes-Mutter nie verheiratet war. Was noch fehlt, wäre, wenn der Kindes-Mutter die Unterhaltszahlung verwirkt würde, wenn diese das Sorge-Recht (bzw. das Jugendamt) dem Kindes-Vater entzieht. Zumindest sollte das Besuchs-Recht für den Kindes-Vater gewährleistet werden, denn es schadet nicht nur dem Kind, sondern auch dem Kindes-Vater auf Dauer. Ich erinnere mich an einen Fall vor vielen Jahren: ein junger Arzt lebte mit seiner Freundin zusammen und die Hoffnung des Arztes auf baldige Heirat war so groß, dass 2 Kinder geboren wurden. Die Mutter zog mit den Kindern aus in eine eigene Sozialwohnung. Ein Arbeitsstellen-Angebot vom AA lehnte diese ab, obwohl sie ein abgeschlossenes Betriebswirtschafts-Studium absolviert hatte, weil sie eigentlich Lehrerin studieren wollte, was ihr jedoch aus Ungeeignetsein verweigert worden ist. Wohnen mit den Kindern im Hause des Arztes mit eigener Praxis wollte die Kindes-Mutter ebenfalls nicht, weil ihren Angaben nach die Eltern des Arztes ebenfalls im gleichen Hause wohnten (mit wohl mehreren Wohnungen im Hause). Auch sollte die Kindes-Mutter ihrem Freund-Vater in seiner Praxis behilflich sein. Auch dies lehnte sie aus irgendwelchen komischen Gründen ab. Also lebte die Kindes-Mutter in eigener Wohnung mit den 2 Kindern. Der Arzt heiratete in seiner jahrelangen vergeblichen Hoffnung eine andere Frau, um endlich eine eigene Familie aufbauen zu können, wahrscheinlich eine MTA als Praxishelferin. Aus diesem Sachverhalt wird klar, dass der Arzt mit ständigen Unterhalts-Zahlungen so ausgequetscht wurde, dass es für ihn eben „günstiger“ mit einer anderen Frau und endlich gemeinsamer Familie wurde. Der Kindes-Mutter gefiel offenbar deren berufslose Zukunft mit den Außerehelichen 2 Kindern: Wohnung vom Sozialamt gesponsert, Lebens-Unterhalt für sie und 2 Kindern vom Sozialamt gesponsert. Somit lebte es sich offenbar besser für die „Familie ohne Vater“. Und das Sozialamt vom armen Arzt mit Zahlen, Zahlen und widerum Zahlen „gesponsert“. Ständige RA- und Gerichtskosten für den Arzt, der leidige Papierkram etc.. Es ist einfach traurig, dass Vätern dadurch behördlicherseits der Hals immer mehr „zugeschnürt“ wird, weil Müttern einfach mehr bzw. höhere Rechte als Vätern zugesprochen werden. Vor 20 Jahren gab es noch nicht das INet, Väteraufbruch für Kinder e.V. (und andere), wobei ich wünsche, dass sich Väter gegenseitig solidarisieren und unterstützen sollten. An dieser Stelle bitte ich Mit-Leserinnen um Feedbacks: Wie hätten Sie als junge Frau und Mutter für eine Zukunft entschieden? Arzt mit eigener Praxis – eigene Wohnung für Familie vorhanden – heiratswilliger Ehemann und Vater der Kinder – großzügiger Garten vorhanden – zukünftige Schwiegereltern mit getrennter Wohnung ebenfalls vorhanden – Schwiegereltern als Babysitter somit auch vorhanden – somit mit Ehemann auch mal gemeinsame Ferien auf Rhodos und Teneriffa ohne „Störenfriede“ inbezug der Kinder? Und wenn die Schwiegereltern später nicht mehr da sein sollten, Übernahme deren Wohnung für noch späteren Altersruhesitz.

    • Das Thema „Familienrecht“ werde ich in einem gesonderten Blog behandeln. 

      Es gilt natürlich die Wechselwirkung aufzuzeigen zwischen der Untätigkeit / Bagatellisierung seitens der Justiz gegenüber ausgegrenzten Vätern und Müttern inkl. des Verschuldens der Entfremdung für das Kind einerseits und andererseits dem für „berechtigte Interessen“ völlig blinden Aktionismus/Kriminalisierungseifer unkontrollierter Staatsanwälte gegen die Geschädigten! 

      Dieses Verschulden der Justiz hat längst gesamtgesellschaftlichen Schaden erheblichen Ausmaßes angerichtet, wobei es neben der wirtschaftlichen Vernichtung der geschädigten m.E. mehr um die emotionalen Schädigungen und Prägungen geht! 

  16. Momento! – wie ich erkenne, hat auch WordPress mich sofort erkannt – ohne Anmeldung. Ich grüße somit auch alle „Alten Bekannten“, teilweise aus dem GW-Blog und bedanke mich für die bereits stattgefundene „Einweihungsfeier“ für Martin Deeg. Lieber Martin, Sie haben mir am 17.August 2013 freundlicherweise gemailt und mir Ihre Absichten kundgetan wegen einem eigenen Blog. 3 Tage später mittels Rück-Mail riet ich Ihnen, sich z.B. mit Väteraufruf kurzschließen zu wollen. Aber ein „Mann ist ein Wort“ und bin stolz, dass Sie sich zu einem eigenen Blog entschieden haben. Denn Verlinkungen erfolgen ohnehin – und das ist gut so, wie es bereits der GW-Blog gezeigt hat. Es ist wirklich sehr traurig, dass Ihnen Kontakte zu auch Ihrem Kind (mittlerweile 10 Jahre alt) verweigert werden. Alles Weitere wird sich zu Ihren Gunsten noch ergeben können. Mit freundlichen Grüßen DN.

    • Hallo Herr Nisch,

      vielen Dank für die guten Wünsche!

      Ein paar klärende Worte zur Kontaktverweigerung zum Kind, denn vor allem darauf ging und geht es:

      Es gibt einen vollstreckbaren Beschluss vom April 2010, dass wöchentliche Treffen durchzuführen sind – diese Regelung sollte konkret ausgeweitet werden, bereits 2011/2012.

      Stattdessen wird der Kontakt nun seit Mai 2012 verweigert, ohne dass das Gericht etwas unternimmt, Sanktionen veranlasst! Meine Anfragen und auch mein im Mai 2013 gestellter Sorgerechtsantrag werden ignoriert. Der Höhepunkt war das Aufknallen des Hörers einer Justizangestellten vor drei Wochen mit dem Hinweis, ich solle mich doch „beim Herrn Direktor“ beschweren (Stockmann, siehe „Haftprüfung“ in der Chronologie oben…).

      Auch ein bereits im Dezember 2011 erlassener gerichtlicher Beschluss zur gemeinsamen Beratung wurde und wird einseitig verweigert, nachdem bereits zugestimmt war und auf Wunsch der Mutter modifiziert wurde, „zunächst“ Einzelberatung durchzuführen. (ich hatte 22 Einzel-Termine, die Mutter verweigerte auch diese nach 2 Gesprächen).

      Auch der Kontakt zur Umgangspflegerin (eingesetzt November 2012) wird verweigert. Was die im Dezember 2012 zur „Verständigung der Eltern“ eingesetzte Gutachterin macht, weiß ich nicht. Vertrauen habe ich nicht mehr nach einem Treffen im März und deren Verhalten seither…

      Ein solches Auflaufenlassen und eine solche Rechtsverweigerung – bei dieser Vorgeschichte – ist lückenlos zu klären!

      Hier nur grob angerissen…..das Drama bei und verschuldet durch die Jusitz dauert nun ZEHN Jahre an! Ich möchte dies jedoch nicht zu sehr mit der Kriminalisierungsthematik dieses Blogs vermischen.

      • Hallo Martin, ich möchte an @Allen noch etwas Nettes sagen: Vor etwa 5 Wochen wurde ich stutzig, da mich „Jemand“ mit einem versuchten Handy-Anruf erreichen wollte. Meine Handy-Nr. kennen bestenfalls nur etwa 3 oder 4 „FreundInnen“. Dank der Rückverfolgung der „Jemand“ auf meinem Handy hinterlassenen Nr. konnte ich feststellen, dass es der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) in Mannheim war. Also in allen Formen von Amtsärzten mit deren PsychiaterInnen. Ein Glück, dass ich denen nie geantwortet habe, denn mein Handy wird stets abgeschaltet. Aber dies war dennoch eine Hilfe und Dank an Nina Hagen, dass ich sofort einem Freund eine Patienten-Verfügung für mich überlassen habe. Tja, diese denken wohl, wenn ich etwas Gutes für Psychiatrie-Opfer tue, dann hätten gewisse PsychiaterInnen vom MDK „Höllenängste“. Wahrscheinlich lesen diese auch den Blog von Frau Wolff mit. Aber keine Sorgen: meine sehr liebe 50kg-Wachhündin (kein Kampfhund, sondern eine absolute Menschen-Freundin, aber wer mir etwas antuen würde, so würde sie für mein Leben kämpfen) entscheidet selber, wem ich meine Haustüre öffnen darf. Im Übrigen: wer an meiner Haustüre etwas will, soll es mir zuvor schriftlich mitteilen wollen und nicht auf solchen Umwegen mittels Erforschung meiner Handy-Nr. und dubiosem Handy-Anruf. „Es gibt Sachen, die gibt es nicht“ – dies schrieb einmal ähnlich Frau Wolff.

  17. Anstatt weiter „Einzelfälle“ zu veröffentlichen, um die strukturellen Defizite offenzulegen, nichts als Allgemeingut:

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/gutachten-ueber-massregelvollzug-in-bayern-aus-dem-fall-mollath-lernen-1.1752548

    Das ist zu wenig!
    Es befinden sich fortlaufend Betroffene in der Forensik, bei denen entweder die medizinischen Voraussetzungen nicht vorliegen und/oder bei denen unter Missachtung jedweder Verhältnismäßigkeit aufgrund bagatellhafter „Anlasstaten“ eine langjährige Zwangsunterbringung erfolgt!

  18. Danke, Herr Deeg, mit Hilfe Ihrer jetzt lesbaren, kurzen Schilderung der Ereignisse und Zusammenhänge kann ich Ihren Leidensweg besser nachvollziehen.
    Die bekannte Seite gustl-for-help ist bei wesentlich komplizierterer Sachlage nach meiner Meinung deshalb leicht verständlich zu lesen, weil sie eben gerade nicht von dem gepeinigten Gustl Mollath, sondern von zwar sachlich informierten, engagierten aber dennoch außen stehenden Menschen erstellt wurde.
    Ich lernte erst mit 50+ zu verstehen, warum sich ein Anwalt selbst ein schlechter ist 😉 .
    In diesem Sinn wünsche ich Ihnen Unterstützung durch Helfer, die Sie wünschenswert auch über diesen Blog finden. Für eine Kontaktaufnahme wäre eine Mailverbindung – oder auch Telefonnummer – von Ihnen hier hilfreich.
    Ich wüßte gern, wie ich Ihnen helfen kann.
    Mit solidarischem Gruß, D.

    • Danke. Ich bemühe mich allem gerecht zu werden.

      Die positive Resonanz ist allerdings enorm und ich weiß nicht, ob das so rüberkommt.

      Meines Erachtens sind hier nun vor allem die Medien in der Verantwortung!

      Auch den Fall des Gustl Mollath hätte es nie gegeben, wenn die bayerische Justiz nicht derart in jahrzehntelanger Gewohnheit einen derarten rechtsfreien Raum geschaffen hätte, wo Staatsanwälte, Richter und Gutachter praktisch unkontrolliert agieren können.

      Meine E-Mail wird sichtbar, wenn Sie auf den Gravatar klicken. Dank nochmal an Gaston für den Hinweis.

  19. @Martin Deeg: https://martindeeg.files.wordpress.com/2013/08/olg-bamberg-verweigerung-entschc3a4digung-13-04-11.pdf

    gegen das hier, haben Sie da was unternommen, bzw warum nicht?

    Es gab da wohl zweimal Untersuchungshaft mit ein paar Monaten Abstand. Dann um ein Jahr 126-Unterbringung.

    Wieso die zweite Untersuchungshaft, die 126-Unt. wegen der ‚Anzeige‘ gerichtet gegen die Staatsanwaltschaft.

    –> Da wird halt mit ’selbst schuld‘ und Notopfer im weitesten argumentiert. Da hätten doch möglicherweise gerichtliche Feststellungen vorausgehen müssen: Zu Unrecht eingesperrt. Gibt es solche Anträge beim Gericht?

    • Um nicht mißverstanden zu werden: Ich versuche, mir ein Bild zu machen. Es können auch die falschen Fragen sein. Oder es gibt ganz andere wichtige Punkte, die so noch gar nicht angesprochen sind (einschl. was die letzte Zeit bei Frau Wolff diskutiert worden ist).

  20. @Herr Deeg, was ist die Rolle dieses Bekannten aus Polizeitagen: Ist er Freund und loyal gegenüber Ihnen und dem Staat – oder weshalb ist der ein ‚Zeuge‘ gewesen. (Da ging es wohl um eine Info, die Sie gerne gehabt hätten, der Zeuge aber nicht liefern konnte oder wollte?

    Und die Rolle von dem Vater (Kanzlei-Inhaber) der Ex. Ist der aktiv geworden? Wie ist das mit dem Umgangsrecht und mit dem Kontakt zum Kind eigentlich aktuell?

    • Hallo Frau Stetter,

      die Fragen sind nie verkehrt. Habe versucht, durch obige Chronologie einen Überblick zu schaffen.

      Auch die Veröffentlichung des Urteils des LAndgerichts wird Klarheit schaffen, auch die Vernehmung von Zeugen betreffend.

      Der Vater der Mutter des Kindes, der ebenfalls vernommen wurde (was nicht im Urteil auftaucht) gab u.a. in Hauptverhandlung an, dass er „ständig“ mit dem Direktor des Amtsgerichtes Kontakt hatte…..nun ja.

      Aktuell gibt es einen vollstreckbaren Beschluss auf wöchentliche Treffen mit dem Kind, der seit Mai 2012 MISSACHTET wird. Das heißt weder die Kontakte finden statt noch das Gericht unternimmt etwas!

      Umgangspflegerin und Gutachterin sind seit Dezember 2012 berufen. Im September ist ein Gerichtstermin…..

      ich weiß weder, wo mein Kind wohnt noch sonst etwas (Zeugnis, Schule, Leben!)

      Die Mutter ist praktisch „untergetaucht“….und die fränkische Justiz macht das weiter mit – bei dieser „Vorgeschichte“…..!

    • Ja. Fluchtgefahr wurde frei erfunden. Die bayerische Justiz behauptete hartnäckig, ich sei o.f.W. (Polizeijargon „ohne festen Wohnsitz“).

      Ich war in meinem Leben keinen einzigen Tag ohne Wohnsitz. Nachweislich habe ich mich am 29. April 2009 bei dem Wohnsitz angemeldet, wo ich heute noch wohne! Meine Adresse bei Würzburg hatte ich kurz zuvor aufgegeben – diese hatte ich über Jahre – erfolglos – um in der Nähe meines Kindes zu sein und Kontaktaufnahmen zu ermöglichen.

      Und richtig: Haftprüfungen aufgrund von Haftbefehlen von auswärtigen Gerichten sind für die Katz, man sei „nicht zuständig“, meinte die Richterin! Grundrechte sind faktisch suspendiert – es wird alles abgezeichnet und auf das erlassende Gericht verwiesen.

      • Habe ich das falsch verstanden? Sie waren doch nicht nach § 63 StGB untergebracht, wie ihr Blog-Titel vermuten lässt? Es ging um eine angebliche Fluchtgefahr/fehlender Wohnsitz?

      • Ziel der Staatsanwaltschaft und der Richter des OLG war die dauerhafte Unterbringung nach Par. 63 StGB – die Unterbringung nach Par. 126 a StPO dient dazu, die Zeit bis zum entsprechenden Urteil dahingehend zu überbrücken.

        Ist also im Sicherungsverfahren das, was die Untersuchungshaft im Strafverfahren ist – und mit dem Zweck der Begutachtung.

    • Ganz kurz?

      Keine Straftat, keine medizinischen Voraussetzungen.

      Die Unterbringung mit Ziel Par. 63 StGB war die Spitze der Kriminalisierung und Psychiatrisierung durch die Staatsanwaltschaft Würzburg…..

      • Weil die verärgert waren, dass Sie eine ‚Anzeige‘ mit Forderung 200.000€ Schadenersatz/Schmerzensgeld/was immer gefordert haben sollen?

        Diese Forderung in Ihrer ‚Anzeige‘, weil die Staatsanwaltschaft Ihrer Ansicht nach ‚untätig‘ gewesen ist, was das Umgangsrecht mit Ihrem Kind anbelangt, oder weshalb?

      • Im Kern ja. Majestätsbeleidigung!

        Die Klage ging als Dienstaufsichtsbeschwerde über das Ministerium München zur Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und von dort zur Staatsanwaltschaft Würzburg, wo – wie in Bayern üblich – der Beschwerdegegner über Beschwerden gegen sich selbst „entscheidet“.

        In meinem Fall wurde die Beschwerde dann zur „Störung des öffentlichen Friedens“ und ich zur „Gefahr für die Allgemeinheit“…..

  21. Möchte die Leser hier bei Martin Deeg auf Prof. Christidis aufmerksam machen: Weil er sich gegen die hinterlistige Beschneidung seiner Söhne durch die Kindsmutter wehrte, ist ihm das Mitsorgerecht entzogen worden und man hat ihm paranoides Querulantentum unterschieben wollen, so kurz (ich höre zum ersten Mal von dieser Geschichte). Der Name ist mir bekannt von ‚Bündnis gegen Folter‘:

    http://www.gagmbh.de/GustlMollathistkeinEinzelfalldieErlebnissevonProfChristidis.html

  22. Herzlichen Dank an alle für den Zuspruch und die netten Ermunterungen!

    Weiter zu den ungenierten Bagatellisierungen um den Missstand um Paragraf 63 StGB:

    Chefarzt Leipziger sieht keinen Anlass, trotz der offengelegten massiven Fehler im Fall Mollath das „System in Frage zu stellen“….?

    http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-34-2013-mollath-psychiater-leipziger-in-der-psychiatrie-ist-alles-vollkommen-korrekt-gelaufen_aid_1074609.html

    Es genügt, die hier verlinkten Dokumente einzusehen, um zu erkennen, dass es um sehr massive strukturelle Defizite geht….

    Weder Herr Mollath noch ich sind ein „Einzelfall“…..!

    • Das wundert mich nicht. Anscheinend ist das Sicherheitsbedürfnis, genauer gesagt das Kontrollbedürfnis, der Bayern extrem hoch.

      Das scheint an manchen Enden und Ecken in Kontrollzwang auszuarten.

  23. Hallo Herr Deeg,
    Gratulation zu Ihrem Blog. Ich werde ihn oefter besuchen und verfolgen, was sich so tut. Einiges habe ich schon gelesen und habe eine Idee um was es geht. Hilfreich waere eine Einfuehrung von Ihnen, die den Fall beschreibt. Alles, alles Gute!

    • Das wäre wirklich sehr hilfreich, denn mir als juristischem Laien fällt es schwer, aus den Dokumenten die wirkliche Lebensgeschichte heraus zu filtern.

    • Ja. Ist in Vorbereitung.

      Die ewige Gratwanderung zwischen erschöpfender Komplexität und Reduktion auf das Wesentliche.

      Habe zugegebenermaßen auch – zumindest bei der „Erstveröffentlichung“ zuerst an die Juristen gedacht, für die die Akten eine Offenbarung sind, wie ich weiß.

  24. Hallo Herr Deeg,

    schön zu sehen, dass Sie Ihren Blog gestartet haben.

    Ich bin zwar als Vater von zwei Kindern in einem „unproblematisch“ verlaufenden Scheidungsprozess in einer gänzlich anderen Situation als Sie, fühle mich aber dennoch angesprochen von dem, was Ihnen widerfahren ist.

  25. @Martin Deeg: Ich könnte mir vorstellen, auf psychiatrienews.de(blog.de) Ihren Fall vorzustellen. Einmal anders als es mir derzeit in anderen Fällen möglich ist. Ich habe einen kurzen Blick auf die Dokus geworfen, einigermaßen erfasst, dass es sich möglicherweise um ein Ausbooten eines Vaters geht mit den Mitteln einer Rechtsanwältin, die (weil geschult in Sachen Gewaltabwehr gegen häusl.Gewlt/Gewaltschutznormen) legal bretterte, wo ein mitmenschliches Gespräch vielleicht mehr Freude und weniger Stress (bis hinein in die Forensik – wie übel) bedeutet hätte. So kurz, was ich meine erfasst zu haben. Ich kenne Ihre Posts bei Gabriele Wolff erst seit einigen Tagen. (Vorher habe ich bei Gabriele Wolff fast nie die Kommentare gelesen, sehr wohl ihre hervorragenden und ausführlichen Posts. Mollath ist ja nicht mein Hauptthema.)

  26. Auch erst mal Glückwunsch!
    Ich habe wegen dem Erscheinungsbild ja schon kurz bei Frau Wolff Stellung genommen.
    Aber viel wichtiger ist die rechtliche Seite. Ich empfehle Dir dringend ein Impressum rein zu stellen. Zumindest eine deutliche Mailadresse zur direkten Kontaktaufnahme.
    Wie bereist bei Frau Wolff geschrieben ist eine „private Webseite“ twar nicht Impressumspflichtig, aber es kommt bei „privat“ auch auf den Inhalt an. Da Du hier schon mit den Dokumentationen und wahrscheinlich in noch folgenden Texten auf Dritte eingehst besteht für diese ein“berechtigtes Interesse“ den Urheber dieser Texte gekennzeichnet zu sehen (Anbieterkennzeichnung = Impressum) und eine unmittelbare Kontaktaufnahme zu erhalten.
    Wie immer ist die Rechtsprechung in Deutschland nicht einheitlich, aber es hat sich im Prinzip herauskristallisiert, das eine Telefonnummer nicht notwendig ist, sondern eine regelmäßig abgerufene Mailadresse ausreichend ist. Das Impressum selbst muss barrierefrei abrufbar sein. Das wird aber bei privaten (also Nicht-Kommerziellen und von natürlichen Personen betriebenen) Webseiten oft auch mit dem Einstellen eines Bildes (wegen Spamschutz) mit der Adresse akzeptiert.
    Du hast ja jetzt meine Mailadresse und kannst Dich ja bei Fragen an mich wenden (Da ich meine Kommentare nicht wegen Klicks oder Werbung schreibe verlinke ich meine Seite nicht)
    Braucht nicht frei geschaltet werden

      • (die evtl. “berechtigten Interessenten” haben allerdings auch die Postanschrift….)

        Nur müssen diese auch „erkennbar“ auf der dargebotenen Seite zu finden sein. Dabei ist es Erlaubt dies durch eine Weiterleitung auf ein sogenanntes Impressum zu führen. Es muss also nicht unmittelbar auf der Webseite zu finden sein.

      • Gaston hat Recht. Das Problem ist nicht, ob die von Ihnen genannten Leute Ihre Adresse haben. Die Frage ist vielmehr, ob Sie ihnen einen Vorwand liefern, Ihnen wegen nicht erfüllter Impressumpflicht nochmal eine reinzuwürgen. Und wenn es nur ein lästiges Verfahren ist, das Sie am Ende vielleicht sogar gewinnen. (Verlieren ist aber, wie Gaston sagt, durchaus auch möglich.)

  27. Super, der erste Schritt ist getan!
    Gratuliere!
    Ich weiß nicht, ob ich die Zeit finde, auch an Deinem Fall eng dranzubleiben, wünsche Dir aber viele Unterstützer!
    Bist Du auch auf Twitter und oder Facebook?
    Ich würde es Dir sehr empfehlen, um Leser/Unterstützer zu bekommen!
    Jeden neuen Beitrag Twittern, eigenen Hashtag benutzen, z.B. #Deeg.
    Melde Dich dort, ich RTe!

  28. Hallo Herr Deeg. gratuliere zu Ihrer Seite.

    Ich habe ein Problem mit dem Öffnen der verlinkten Dokumente. Sie werden mit mehreren Seiten geladen, allerdings wiederholt sich die zweite Seite, weiterer Text erscheint nicht. Habe nur ich dieses Problem? (Linux – OklularReader) Einige Verlinkungen landen noch auf einer Fehlerseite (Dokument nicht gefunden).

      • Nicht freigegebene Dokumente solltest Du nicht mit einem (ungültigen) Link unterlegen oder zunächst ganz aus der Liste weglassen, das ist doch nervig für User und schreckt evtl. Leser ab!
        Kannst Du später hinzufügen und dann – wie gut! – als neue Information reinbringen (über Twitter)!

    • Hab’s quergelesen – spannende Sache. V.a. mit der nachgereichten Begründng für Straßburg wurde einiges an den Vorgängen klarer. Warte schon gespannt auf die Dokumente in der „Datenschutzpipeline“ :).
      Aufgefallen ist mir eine schöne Stilblüte:
      „Dem Angeklagten war […] zur Last gelegt zu worden, […] mitgeteilt zu haben, dass er – ebenso wie in Winnenden – einen Amoklauf, gerichtet gegen die Mitarbeiter der Justizbehörden in Würzburg […] geplant habe.“

      Der Beschuldigte möchte also seinen Amoklauf aus Winnenden, den er gegen die dortigen Justizbehörden begangen hat, in Würzburg nochmal wiederholen.
      https://martindeeg.files.wordpress.com/2013/08/revision-staatsanwaltschaft-03-11-10.pdf#page=2 )1. a), erster Satz

      Deutsem Schbrack, sweren Schbrack.

      Ist der Strafbefehl vom 12.11.08, Schreiben vom RA, 19.06.09, 30.07.09 und 21.12.09 und die Dienstaufsichtsbeschwerde auch noch in der „Pipeline“? Interessant wären auch die Schriftsätze an die Parlamente, um sich ein Bild machen zu können.

      • Sie sind ja schnell….

        Anklageschrift nach Widerspruch gegen den Strafbefehl (12.11.08) findet sich unter Link „Anlass Dienstaufsichtsbeschwerde….versuchte Nötigung“ oben.

        Die Dienstaufsichtsbeschwerde und der Anlass des ganzen Verfahrens findet sich komplett als Zitat im Urteil des Landgerichts – werd ich freischalten.

        Auf die „Zwischenschriftsätze“ und „kleineren“ Schriftverkehr habe ich zunächst mal verzichtet, um das ganze nicht zu überfrachten. Bei Interesse aber gern…!

        Insbesondere der Schriftverkehr mit den Landtagen ist jedoch überaus „einseitig“ – bereits am 02.03.2010 und somit VOR Entlassung aus der Forensik wurde hier Im Bayerischen Landtag „abschliessend beraten“ – ein Treppenwitz. Was genau hier beraten und gar abgeschlossen wurde, ist die große Frage. Weder Obergutachten noch Urteil im Strafverfahren lagen zu diesem Zeitpunkt vor.

      • Der Text der Dienstaufsichtsbeschwerde ist in der Tat wichtig, gerade für die Analyse der Schriftsätze der Staatsanwaltschaft und der Gerichte. Man sieht z.B. der Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft für sich schon an, dass er, milde gesprochen, nicht frei von Rachegedanken und Bosheiten ist. Selbst eine harmlose Schlussformel wird dort zum Ausweis von Herrn Deegs Gefährlichkeit umgebogen:

        „Er unterzeichnete das Schreiben vom 18.05.09 als ‚Polizebeamter a.D‘, was Übung im Schusswaffengebrauch nahelegt.“

        So etwas mach einen in den Augen von Herrn StA Weiß zu einem „potentiellen Amokläufer“. Das ist natürlich absurd.

        Trotzdem sind solche Beobachtungen erst einmal Nadelstiche; bei Kenntnis der kompletten Dienstaufsichtsbeschwerde könnte man auf breiter Front attackieren – natürlich metaphorisch gesprochen, nicht dass die StA Würzburg wieder auf dumme Gedanken kommt…

    • Sehr geehrter Herr Deeg,

      Gratualtion zur Eröffnung ihres blogs.
      Ich wünsche Ihnen eine rege Diskussion und viel positives Feedback.
      Es ist ganz toll von Ihnen öffentlich auf die Willkürmöglichkeiten hinzuweisen, die systemimanent vorliegen.
      Hoffentlich kann auch Ihr Beitrag die Sensibilität für das Thema erhöhen.
      Ich werde mich bemühen Ihre Unterlagen auch genauestens zu lesen an diesem Wochenende.
      Beste Grüsse

    • Sehr geehrter Herr Deeg,
      ich wünsche Ihnen weiterhin Kraft, Mut und Selbstvertrauen.
      Ihre Veröffentlichungen hier lassen mich erkennen, dass Ihnen schweres Unrecht zugefügt wurde. Ich möchte gern Ihren Kampf für Ihre Rehabilitation unterstützen. Dazu möchte ich besser verstehen, was Ihnen geschehen ist. Dafür wünsche ich mir eine chronologische Kurzdarstellung, bestenfalls hier.
      Sie machen mir mit Ihrem Kampf Mut, danke.
      Ich wünsche Ihnen Gesundheit und Ruhe, denn in der Ruhe liegt die Kraft!

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